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Der Biber als Schlüsselart: Warum der Artenschutz in Baden-Württemberg wackelt

  • Wildtierschutz Deutschland e.V.
  • 16. Feb.
  • 2 Min. Lesezeit

Der Biber ist als Lebensraumgestalter von größter Bedeutung. Natürliche Gewässerökosysteme sind ohne ihn nicht denkbar. Die Rückkehr des Bibers ist für eine intakte Gewässerfauna und -flora unerlässlich. Der Biber zählt sicher zu den weltweit wichtigsten Schlüsselarten. Unter Schlüsselarten versteht man Arten, die für viele weitere Arten wichtig sind bzw. durch deren Fehlen viele andere Arten nicht vorkommen können. Von der Anwesenheit des Bibers profitieren unter anderem Amphibien und Libellen, zahlreiche Wasservögel und Röhrichtbewohner, Ringelnattern, Europäische Sumpfschildkröten und viele mehr.



Berühmt ist der Biber insbesondere für den Bau von Dämmen, durch die er einen kleinen Bach in eine Teich- und Seenlandschaft verwandeln kann.


Vom Fastenessen zur Ausrottung: Die Jagd auf den Biber

Biber wurden seit langer Zeit wegen des Pelzes, des „Bibergeils“ (Drüsensekret zur Reviermarkierung) und des Fleisches intensiv bejagt. Dem „Bibergeil“ oder Castoreum wurden verschiedene Heilwirkungen zugeschrieben und es wurde in der Parfumherstellung genutzt. Ein Papstedikt aus dem Zeitraum 1414 bis 1418 soll den Biber aufgrund seiner Lebensweise und dem schuppigen Schwanz als Fisch definiert haben, weshalb er an Fastentagen gegessen werden durfte. Die intensive Bejagung der Biber brachte sie sowohl in Nordamerika als auch in Europa an den Rand der Ausrottung.


Konflikte im Revier: Wenn Mensch und Natur aufeinandertreffen

Heute gibt es Konflikte, wo sich menschliche Nutzungsinteressen mit den Lebensraumansprüchen des Bibers überschneiden. Der Biber kann seinen Lebensraum aktiv gestalten und dabei den Zielvorstellungen der Nutzung durch den Menschen in die Quere kommen. Konflikte entstehen dabei durch Fällung von Bäumen, Fraß von Feldfrüchten, durch Baue in den Uferböschungen und durch aufgestaute Gewässer. Landwirtschaftliche Schäden entstehen vor allem durch den Bau von Dämmen und den damit verbundenen Überschwemmungen. Längst ist von „Problembibern“ und „Biberplagen“ zu lesen und die Freude über die Rückkehr dieser so bedeutenden Tierart wird oft von Rufen nach einer Bestandsregulierung übertönt.


Neue BiberVO 2026: Droht jetzt der erleichterte Abschuss in BW?

In Baden-Württemberg ist das Töten der geschätzt 12.400 Biber bislang nur mit einzelnen Ausnahmegenehmigungen möglich, da diese wichtige Schlüsselart durch das Bundesnaturschutzgesetz und die europäische Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) streng geschützt ist. Durch ein kluges Biber-Management könnten Konfliktsituationen mit dem Biber von vornherein vermieden oder im konkreten Fall auch verhindert werden.


Baden-Württemberg will jetzt einen anderen Weg gehen: Die am 20.01.2026 veröffentlichte „Verordnung zum Schutz vor Beeinträchtigungen durch den Biber“ (BiberVO) soll das gezielte Töten von Bibern durch eine sogenannte „Allgemeinverfügung“ erleichtern. Konkret heißt das: Per Allgemeinverfügung können dann Voraussetzungen definiert werden, die es erlauben, den Biber ohne einzelne artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung in ganzen Gewässer-, Straßenabschnitten und anderen Bereichen abzuschießen.


Fazit: Biber-Management statt Abschussverordnung

Wir wollen, dass der Biber geschützt wird und durch ein gutes Biber-Management Konflikte vermieden werden.

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