Hessens Wolfsmanagementplan könnte gegen EU-Naturschutzrecht verstoßen
- Pressemitteilung WTSD
- vor 8 Stunden
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Wildtierschutz Deutschland: Landesregierung plant Wolfsjagd ohne wissenschaftliche Grundlage
Wiesbaden, 2. Juli 2026. Mit scharfer Kritik reagiert Wildtierschutz Deutschland auf den von der Hessischen Landesregierung veröffentlichten Wolfsmanagementplan. Nach Auffassung der Naturschutzorganisation verstößt der Plan in wesentlichen Punkten gegen die Vorgaben der FFH-Richtlinie und gefährdet den ohnehin kleinen Wolfsbestand in Hessen.
Zwar wurde der Wolf auf europäischer Ebene inzwischen in Anhang V der FFH-Richtlinie eingestuft. Damit sind unter bestimmten Voraussetzungen jagdliche Eingriffe grundsätzlich möglich. Der europäische Gesetzgeber hat jedoch ausdrücklich festgelegt, dass jede Entnahme nur zulässig ist, wenn der günstige Erhaltungszustand der Population dauerhaft gewährleistet bleibt. Genau diesen Nachweis bleibt die Landesregierung schuldig.
Besonders problematisch ist die vorgesehene Möglichkeit, jährlich bis zu 40 Prozent der Jungwölfe eines Rudels zu töten. Weder liefert der Managementplan eine wissenschaftlich belastbare Herleitung dieser Quote, noch wird nachvollziehbar dargelegt, weshalb ausgerechnet eine derart hohe Entnahme mit der langfristigen Sicherung der hessischen Wolfspopulation vereinbar sein soll.

Gefahr für eine fragile, im Aufbau befindliche Wolfspopulation
Dabei verschweigt der Managementplan einen entscheidenden Umstand: Hessen verfügt nach wie vor nur über eine kleine, im Aufbau befindliche Wolfspopulation. Jeder zusätzliche Abschuss wirkt sich dort erheblich stärker aus als in Bundesländern mit deutlich größeren Beständen. Gerade deshalb verlangt Artikel 14 der FFH-Richtlinie eine besonders sorgfältige populationsbiologische Prüfung. Eine solche sucht man im Managementplan jedoch vergeblich.
Ebenso fehlt der wissenschaftliche Nachweis, dass die geplanten Abschüsse ihr erklärtes Ziel – die Verringerung von Nutztierrissen – überhaupt erreichen können. Zahlreiche internationale Studien zeigen vielmehr, dass Eingriffe in Wolfsrudel keineswegs automatisch zu weniger Übergriffen auf Weidetiere führen. Durch die Zerstörung stabiler Rudelstrukturen können Konflikte sogar zunehmen. Dennoch verzichtet die Landesregierung auf eine unabhängige Schaden-Nutzen-Analyse und belastbare Wirksamkeitsprüfung ihrer Maßnahmen.
Der Managementplan legt darüber hinaus weder nachvollziehbare Schwellenwerte fest, bei deren Unterschreiten Abschüsse ausgesetzt werden müssten, noch beschreibt er ein adaptives Management, das auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse oder eine Verschlechterung des Erhaltungszustands reagieren würde.
Stattdessen sollen weitreichende Eingriffe ermöglicht werden, ohne deren Auswirkungen auf die hessische Wolfspopulation wissenschaftlich abzusichern.
Politisch, nicht wissensorientiert motivierte Wolfsbejagung in Hessen
„Die Herabstufung des Wolfs bedeutet keinen Freibrief für eine politisch motivierte Bejagung“, erklärt Lovis Kauertz, Vorsitzender von Wildtierschutz Deutschland. „Die FFH-Richtlinie verpflichtet Hessen weiterhin, jede Entnahme wissenschaftlich zu begründen und sicherzustellen, dass sich der Erhaltungszustand der Population nicht verschlechtert. Genau diesen Nachweis bleibt der Managementplan schuldig.“
Nach Auffassung von Wildtierschutz Deutschland besteht deshalb ein erhebliches Risiko, dass die vorgesehenen Maßnahmen den ohnehin fragilen Wolfsbestand in Hessen weiter schwächen. Eine Bejagung auf Grundlage unzureichender populationsbiologischer Daten widerspricht dem Vorsorgeprinzip des europäischen Naturschutzrechts und könnte sich als rechtswidrig erweisen.
Wildtierschutz Deutschland fordert die Hessische Landesregierung auf, den Managementplan grundlegend zu überarbeiten. Vor jeder jagdlichen Nutzung des Wolfs müssen eine unabhängige populationsbiologische Bewertung, eine wissenschaftlich belastbare Risikoanalyse sowie eine objektive Prüfung der Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit der vorgesehenen Maßnahmen erfolgen.
„Wer den Wolf bejagen will, trägt die Beweislast“, so Kauertz abschließend. „Nicht Naturschutzverbände müssen nachweisen, dass Abschüsse schaden – die Landesregierung muss belegen, dass sie dem Erhalt der Art nicht schaden. Diesen Beleg bleibt sie bis heute schuldig.“








