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Lovis Kauertz

EuGH-Urteil: Geplanter Gesetzentwurf zur Entnahme von Wölfen verstößt wohl gegen EU-Recht

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 10. Oktober mit seinem Urteil in dem gegen Finnland anhängigen Verfahren zur Wolfsjagd die große Bedeutung des Artenschutzes und die nur sehr begrenzten Möglichkeiten bei der Tötung von Wölfen und anderen Tieren der streng geschützten Arten bekräftigt.

DJGT: "Der geplante Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Entnahme von Wölfen lässt sich mit dieser Logik nicht vereinbaren und würde damit gegen EU-Recht verstoßen"

Bild: Stefan Suittenpointner

Gemäß einer Pressemitteilung der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. (DJGT) ergeben sich aus dem Urteil wertvolle Hinweise für die in Deutschland aktuell geführte Diskussion um das Zweite Änderungsgesetz zum BNatSchG, das die Bundesregierung demnächst verabschieden will.

Denn in seinen einleitenden Erwägungen stellt der EuGH die grundsätzliche Logik der Ausnahmeregelung des Artikel 16 Abs. 1 der FFH- Richtlinie (Ausnahmeregelung zur Entnahme von streng geschützten Arten) noch einmal ausführlich dar und trifft einige grundsätzliche Feststellungen, die sich insbesondere auch auf die potentiellen Regelungsmöglichkeiten im Rahmen der Umsetzung dieses Ausnahmetatbestandes auswirken. Der geplante Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Entnahme von Wölfen lässt sich mit dieser Logik nicht vereinbaren und würde damit gegen EU-Recht verstoßen.

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