Abschuss von 40 Prozent der Jungwölfe in Hessen: Rechtswidrige Politik auf Kosten des Artenschutzes
- Lovis Kauertz
- vor 1 Tag
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Aktualisiert: vor 6 Stunden
Die politische Jagd auf den Wolf erreicht einen neuen Tiefpunkt: Unter dem Deckmantel des „Bestandsmanagements“ fordert nach der Jagdlobby nun auch Hessens Landwirtschaftsminister Ingmar Jung im Management Plan Wolf eine Abschussquote von 40 Prozent des Wolfsnachwuchses in seinem Bundesland. Das ist einem Beitrag des Hessischen Rundfunks zu entnehmen. Dieses Vorhaben entbehrt jeder wissenschaftlichen Grundlage und ist ein Frontalangriff auf den Artenschutz. Der Managementplan soll bereits am 1. Juli in Kraft treten.

Rechtlich haltlos, trotz Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes
Selbst nach der Herabstufung des Wolfes von Anhang IV in Anhang V der europäischen FFH-Richtlinie bleibt eine pauschale Abschussquote illegal. Artikel 14 verpflichtet die Staaten, den „günstigen Erhaltungszustand“ der Art zu sichern. Eine starre Quote ignoriert die regionale Realität: In Hessen stagniert der Bestand nach einem Rückgang von sieben Rudeln im Jahr 2023 bei aktuell nur drei Rudeln. Ein jagdlicher Eingriff dieser Tragweite gefährdet das Überleben der Population in Hessen und bricht geltendes EU-Recht.
Biologischer Blindflug gegen die Wissenschaft
Das Vorhaben ignoriert auch die natürliche Sterblichkeit. Eine Langzeitstudie des Leibniz-IZW zeigt, dass bereits rund 25 Prozent der Welpen im ersten Lebensjahr natürlich oder durch den Verkehr sterben. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) warnt: "Eine Gesamtmortalität ab 40 Prozent ist der kritische Kipppunkt, an dem Populationen kollabieren." Wer eine Abschussquote von bis zu 40 Prozent verlangt, nimmt die Ausrottung regionaler Bestände bewusst in Kauf.
Ein ethisches und ökologisches Desaster
Der Abschuss von Wolfswelpen ist auch ethisch unvertretbar, da er wehrlose Jungtiere tötet und hochsoziale Rudelfamilien traumatisiert, ohne einen messbaren Nutzen für den Herdenschutz zu bringen. Gerade Hessen riskiert dadurch den Verlust seiner schon jetzt labilen Wolfspopulation. Der Abschuss von Wolfswelpen bringt keinen Nutzen für den Herdenschutz und entbehrt somit des im Tierschutzgesetz geforderten „vernünftigen Grundes“. Ab Oktober eines Jahres ist zudem ein Jungtier kaum noch von einem adulten Wolf zu unterscheiden.
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