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  • Zwangsbejagung ade

Erfolg vor dem Bundesverwaltungsgericht: Grundstück im Kreis Olpe ab sofort jagdfrei

Das Bundes­verwaltungs­gericht in Leipzig hat mit seinem Urteil vom 18.06.2020 entschieden, dass die Grundstücke eines Ehepaars aus dem Kreis Olpe mit sofortiger Wirkung jagdrechtlich befriedet werden. (BVerwG 3 C 1.19)

Der Kläger, ein Tierarzt, betreibt mit seiner Ehefrau einen Gnadenhof, in dem über Tierschutzorganisationen vermittelte oder aus seiner Praxis stammende Pferde, Hunde und Katzen aufgenommen werden. Er lehnt die Jagdausübung aus ethischen Gründen ab: Der Grundstückseigentümer kann es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren, wenn Jäger auf seinen Flächen Tiere töten.

Jagdfreier Bezirk, jagdlich befriedet

Mit sofortiger Wirkung jagdfrei. Bild: Mirko Fuchs

Im Februar 2015 hatte der Tierarzt die jagdrechtliche Befriedung seiner Grundflächen bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde des Kreises Olpe beantragt. Die Flächen, die außerhalb einer geschlossenen Ortschaft liegen, gehören automatisch zu einer Jagdgenossenschaft. Die hatte die Ausübung des Jagdrechts an einen Jäger verpachtet. Der Pachtvertrag endete zunächst zum 31. März 2015. Doch noch bevor die Untere Jagdbehörde den Befriedungsantrag an die Jagdgenossenschaft und den Jagdpächter übersandt hatte, verlängerte diese den Pachtvertrag um weitere neun Jahre.

Der Kreis Olpe lehnte den Antrag auf jagdrechtliche Befriedung im Oktober 2015 ab. Die Begründung: Der Grundstückseigentümer habe ethische Gründe für die Ablehnung der Jagdausübung angeblich nicht glaubhaft gemacht. Im Übrigen stünden einer Befriedung der betroffenen Grundfläche öffentliche Belange entgegen.

Der Tierarzt legte Klage beim Verwaltungsgericht gegen die Ablehnung seines Antrags ein. Das Verwaltungsgericht verpflichtete den Kreis Olpe, die Grundfläche mit Wirkung vom 1. April 2024, dem Ende des verlängerten Jagdpachtvertrags, zu einem befriedeten Bezirk zu erklären. Das vom Gesetzgeber als Regelfall angeordnete Abwarten des Ablaufs des Jagdpachtvertrags sei dem Kläger zumutbar, so das Verwaltungsgericht.

Für den Tierarzt, der das Leben von Tieren retten möchte und es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann, dass Jäger auf seinem Grundstück Tiere töten, war es unvorstellbar, entgegen seiner erklärten ethischen Überzeugung bis zum Ende des Jagdpachtvertrags im Jahr 2024 zu warten - ganze neun Jahre nach seinem Antrag auf die jagdrechtliche Befriedung.

In seinem Urteil vom 18.06.2020 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) nun den Kreis Olpe verpflichtet, die Fläche mit sofortiger Wirkung zu befrieden.

Die Begründung des BVerwG: »Maßgeblicher Bezugspunkt für das Wirksamwerden der Befriedung ist nicht der im Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung, sondern der im Zeitpunkt der Antragstellung laufende Pachtvertrag. Entscheidet die Behörde erst während des Laufs des neuen Pachtvertrags über den Antrag, ist die Befriedung mit Wirkung ab Beendigung des laufenden Jagdjahres anzuordnen. Der Kreis Olpe hätte daher die Fläche bereits mit Wirkung ab 1. April 2016 befrieden müssen. Im Hinblick hierauf ist er nunmehr zu verpflichten, die Fläche mit sofortiger Wirkung zu befrieden.«

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