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Ulrich Wotschikowsky

SPD-Minister verlängert Schießbefehl für Rodewald-Wolf Roddy

Niedersachsen, schon wieder. Nach einer Pressemitteilung des niedersächsischen Umweltministeriums (Anm. Wildtierschutz: SPD-geführt in einer SPD/CDU-Koalition) darf der Rodewaldrüde Roddy (geführt unter der Bezeichnung GW717m) noch einen weiteren Monat, d.h. bis Ende Mai „entnommen“ werden. Das ist eine himmelschreiende Verletzung ethischer Regeln und ein klarer Verstoß gegen den Tierschutzgedanken. Wahrscheinlich sind die Welpen der neuen Generation in diesen Tagen geboren worden. Darf man da den Vaterrüden eliminieren? Das Ministerium zeigt sich unbeeindruckt von Bedenken. Es handle sich „um ein ganzes Rudel, die Jungwölfe werden die Mutterwölfin bei der Aufzucht der Welpen unterstützen!“ verkündet eine Sprecherin. So viel Ahnungslosigkeit vom Familienleben der Wölfe habe ich selten gehört. Und die Ignoranz der Rechtslage macht im Wolfsgeschehen zunehmend Schule.

Der Wolfsrüde wird jetzt für die Aufzucht seiner Welpen benötigt. Olaf Lies (SPD) versucht mit dem Schießbefehl von den dringendem Umweltproblemen in Niedersachen abzulenken. Bild: Andreas Nowak

Im Ministerium herrscht offenbar Unklarheit darüber, von wie vielen Tieren die Wölfin begleitet wird. In jüngster Zeit war die Rede von drei Tieren insgesamt – also das Elternpaar und ein Jährling. Das wäre im Einklang mit dem Monitoring des letzten Jahres: Da wurde nur ein Welpe nachgewiesen, nachzulesen auf der Internetseite DBB Wolf. Gerüchte sprechen von fünf oder sechs Wölfen – aber wo sollen die herkommen? Was sagt das Monitoring dazu? Wurde dort überhaupt nachgefragt?

Ob es nun drei oder fünf Wölfe sind, könnte eigentlich egal sein. Worauf es ankommt, ist der Altwolf. Wenn er ausfällt, ist die Mutterwölfin bei der Aufzucht ihrer Welpen weitgehend auf sich allein gestellt. Ein Jährling kann einen erfahrenen Altwolf niemals ersetzen. Das ist offenbar der Grund, warum das Ministerium die Zahl hochredet: „Andere Mitglieder des Rudels, unter anderem die älteren Geschwister aus dem Vorjahr“ würden bei der Aufzucht helfen, so eine Sprecherin des Ministeriums. Mit dieser wunderbaren Wolfsvermehrung lassen sich unbequeme Fragen zur Entnahme während der Aufzuchtzeit entschärfen.

So nebenbei hat man im Ministerium auch übersehen, dass Jährlinge zu jeder Zeit abwandern können und dies auch tun.

Wieder einmal strickt sich das Niedersächsische Umweltministerium eine fachlich nicht haltbare Begründung zusammen – zu keinem anderen Zweck, als endlich einen Wolf töten zu können. Sehenden Auges opfert man ethische Grundeinstellungen einer populistischen Scheinlösung. Das ist ein Skandal sondergleichen.

Was mich nebenbei bemerkt wundert, ist die Wort- und Tatenlosigkeit der Schutzverbände. Die scheinen das Interesse an der Rückkehr der Wölfe völlig verloren zu haben. Der Wolf hat wenig Freunde, und sie werden immer weniger. In dieser Lage haben Politiker wie z.B. Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies leichtes Spiel.

PS: Gerade lese ich noch ein Statement von Almut Hirt, ehemalige Vorsitzende Richterin am Bayerischen Obersten Gerichtshof und führende Kommentatorin des Tierschutzgesetzes. Nach ihrer Ansicht stellt die Entnahme einen eklatanten Verstoß gegen den im Tierschutzgesetz verankerten Schutz von Elterntieren dar. Außerdem müsse die Situation neu bewertet werden. Rinderrisse, die als Begründung für die Ausnahmegenehmigung vom 23.01.2019 herangezogen worden waren, sind seitdem nicht mehr vorgekommen.

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