Versagen auf ganzer Linie: Der Wolf im Bundesjagdgesetz
- Lovis Kauertz
- 7. März
- 2 Min. Lesezeit
Es gibt bis heute keine wissenschaftlich nachvollziehbaren Daten, warum der Wolf auf EU-Ebene überhaupt seinen strengen Schutz verloren hat. Geschuldet ist das einer Politik, die sich in vielen Bereichen fast ausschließlich von Wirtschaftsinteressen leiten lässt. Natur- und Artenschutz zählen nicht, weil der Verlust von Naturräumen, von Tier- und Pflanzenarten und Ökosystemleistungen weder kurzfristig noch langfristig finanziell bewertet wird.

Es war ein Fehler von Steffi Lemke (Die Grünen) sich nicht von Anfang an vehement gegen die Abstufung des strengen Schutzes der Wölfe einzusetzen und es war ein Fehler des aktuellen Bundesumweltministers, Carsten Schneider (CDU), den Wolf – auch noch mit vom Staatssekretär getürkten Daten zum Erhaltungszustand – aus dem Naturschutzgesetz in das Jagdgesetz zu geben. Das Bundesnaturschutzgesetz ist, wie der Name sagt, ein Schutzgesetz, das Bundesjagdgesetz dagegen regelt nicht den Schutz von Wildtieren, sondern die Nutzung von Wild durch die Jagd.
Letzteres wird ab dem 1. April des Jahres möglich sein. Im Bundestag wurde das von den meisten Naturschutzorganisationen als handwerklich schlecht beurteilte Gesetz am 5. März verabschiedet. Auch der Bundesrat wird es aller Voraussicht nach verabschieden. Manche Bundesländer geifern bereits nach den damit verbundenen Freiheiten, dem Wolf nachstellen zu können.
Tatsache ist, dass die Dynamik sowohl der Ausbreitung des Wolfes in Deutschland als auch der Übergriffe auf Weidetiere bereits gestoppt ist und die Ausbreitung des Wolfes nach West- und Südwest-Deutschland nicht in die Gänge kommt. Gemäß wissenschaftlich ermittelten Daten des Bundesamts für Naturschutz ist der Erhaltungszustand des Wolfes in weiten Teilen Deutschlands nach wie vor ungünstig. Das Bundesumweltministerium hat sich dem politischen Druck des mächtigeren Bundeslandwirtschaftsministeriums gebeugt und mit eigenen, eher willkürlichen Berechnungen kurzfristig darüber hinweggesetzt.
Im Ergebnis birgt das Gesetz die Gefahr, dass regional Wölfe im Widerspruch zur europäischen FFH-Richtlinie ausgerottet werden können – und das selbst in Landstrichen mit ungünstigem Erhaltungszustand. Land auf, Land ab sollen Deiche durch den Abschuss von Wölfen geschützt und der voralpine Bereich der Almen wolfsfrei gehalten werden. Durch die Erweiterung der ursprünglichen Regelung, nach der im Umkreis von einem Kilometer um eine geschützte Weide ein übergriffiger Wolf „entnommen“ werden durfte, ermöglicht ein 20 km-Radius nun die Ausrottung ganzer Wolfsrudel.
Bisher gibt es keine geeigneten Instrumente oder Kennzahlen, mittels derer der Erhaltungszustand des Wolfes kontinuierlich beurteilt werden kann. Mit den genannten Eingriffsmöglichkeiten in den Wolfsbestand und durch offizielle Jagdzeiten von Juli bis Oktober besteht das Risiko, sehr schnell die bisherigen Errungenschaften des Artenschutzes in Deutschland und Europa erheblich zu schwächen oder in Teilen gar zu zerstören.
Nicht nur das, Studien aus Slowenien, Frankreich und Schweden belegen, dass die weitgehende Freigabe der Jagd auf Wölfe nicht zielführend hinsichtlich des Schutzes von Weidetieren ist. Der ist ausschließlich durch geeignete Herdenschutzmaßnahmen zu gewährleisten. Dafür gibt es zahlreiche Beispiele in Deutschland. Weidetiere durch das nun beschlossene Jagdgesetz zu schützen ist ein Trugschluss. Weidetierhalter, die sich darauf verlassen, werden verlassen sein.
Es bleibt zu hoffen, dass gegen die Herabsetzung des strengen Schutzes des Wolfes anhängige Klagen am Europäischen Gerichtshof neue Klarheit schaffen.
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