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Suchergebnisse Wildtierschutz Deutschland - Hobbyjagd abschaffen

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  • Fuchsjagd – einfache Scheinlösung für komplexe Probleme

    Hören | Populismus ist gerade in Mode. Allerhand Schreihälse dominieren die Schlagzeilen der Politik und präsentieren scheinbar einfache Lösungen für die vielen komplexen Probleme. Wir sollten nicht verkennen, dass diese Trumps und Höckes gar nicht an Lösungen interessiert sind, sondern genau am Gegenteil: Sie wollen die Probleme aufrechterhalten, damit sie als vermeintliche Retter weiterhin Wählerstimmen sammeln können. Was hat das mit Jagd zu tun? Eine ganze Menge: Genauso wie beim politischen Populismus inszeniert man sich gern als Retter – in diesem Fall als Retter der Artenvielfalt. Wir fragen uns: Ist das Interesse wirklich die Biodiversität oder geht es um die Bewahrung spannender Jagdarten wie die Fallen- und die Baujagd? Der Berufsjäger Paul Rößler stellt in einem aktuellen Artikel der Pirsch vom 13. April mal wieder die steile These auf, dass man nur genug Beutegreifer - vor allen Dingen Füchse - töten müsse, um die Bodenbrüter bzw. die Wiesenvögel zu retten. Das Habitat der Wiesenvögel sei nicht das Problem, denn sie würden ja durch ihr Vorkommen zeigen, dass es geeignet ist. Rößler kritisiert dabei sogar seine eigene Zunft, viele Jäger würden nicht genug tun – also das „Raubwild“ nicht intensiv genug dezimieren. Seine Absicht ist – wenn man einige seiner Artikel gelesen hat – leicht erkennbar: Ihm geht es erstens darum, weiter dem Jagdspaß zu frönen, insbesondere den herbstlichen und winterlichen Gesellschaftsjagden. Beutegreifer wie der Fuchs, die ihm den einen oder anderen Hasen oder Fasan wegnehmen könnten, sollen dafür sterben. Zweitens betreibt er Greenwashing für die Landwirtschaft: Man müsse nur genügend Beutegreifer umbringen, dann funktioniere Wiesenvogelschutz auch in der konventionellen Agrarlandschaft – ein Schelm, wer dabei Böses denkt und sich fragt, wer ihn dafür bezahlt. Sicher weiß er selbst, dass das niemals funktioniert. Er weiß aber ebenso, dass er dann immer wieder sein Totschlagargument aus der Mottenkiste holen kann: Es werde einfach nicht genug „Raubwild“ getötet. Jetzt zum Faktencheck: Die meisten Gelegeverluste bei Bodenbrütern geschehen durch Säugetiere wie Fuchs, Marder, Waschbär, Ratten etc., das ist korrekt. Kükenverluste sind nicht so leicht zu erforschen wie Gelegeverluste. Hier ist der Anteil von Vögeln als Prädatoren [1] offensichtlich höher, beispielsweise Krähen, Graureiher oder Mäusebussarde. Prädation ist allerdings ein uralter natürlicher Faktor, der in jedem Ökosystem ein sehr wichtiges Regulativ darstellt. Wenn ein Prädator, zum Beispiel der Fuchs, ausgelöscht wird, übernehmen andere Beutegreifer schnell seine Stelle. Wenn diese dann ausgelöscht werden, übernehmen die nächsten Beutegreifer usw. In unserer intensiv genutzten und überdüngten Landschaft bleibt als quasi unbekämpfbarer Beutegreifer am Ende wahrscheinlich meistens die Wanderratte übrig. Sie kann sich dann ohne natürliche Feinde ungehindert vermehren und ausbreiten – das will kein Landwirt wirklich. Die Prädationsrate der Bodenbrüter, also der Anteil Eier oder Küken, der von Beutegreifern aller Art erbeutet wird, hängt bei weitem nicht nur von der Bejagungsintensität ab, sondern von sehr vielen weiteren Faktoren. Aufgrund der Komplexität können hier nur einige genannt werden: Das Angebot an Insekten als Jungennahrung, das darüber entscheidet, wie schnell die Jungvögel heranwachsen und wie fit sie sind (schnelleres Wachstum = kürzere Zeit mit hohem Prädationsrisiko). Die Dichte des Kiebitzes als aggressiver Verteidiger gegen Beutegreifer: In Gebieten mit hoher Kiebitzdichte ist das Prädationsrisiko für alle Bodenbrüter nachweislich geringer. Die Vegetationsstruktur: leichtes Bodenrelief und mosaikartig unterschiedliche Vegetationsstrukturen machen Bodennester schwerer auffindbar und bieten den Küken mehr Versteckmöglichkeiten als einheitliche maschinengerechte Flächen. Die Bodenfeuchtigkeit: Auf nassen Flächen leben weniger Wühlmäuse, weshalb sie für alle mäusefressenden Prädatoren wie Fuchs, Wiesel, Mäusebussard oder Eulen weniger attraktiv sind. Dies sind – wie oben geschrieben - nur einige von vielen Einflussfaktoren. Die Problematik der Prädation ist sehr vielschichtig. Einfache Scheinlösungen dafür zu präsentieren, ist Populismus – und der ist Gift, sowohl für die Ökosysteme als auch für unsere Gesellschaft. Es bedarf durchdachter Lösungen, die der Vielseitigkeit des Problems gerecht werden – bei den Bodenbrütern ist die wichtigste Stellschraube der Lebensraum in all seiner Diversität. Ein „weiter so“ in der Landwirtschaft, wie es die EU gerade zulässt, werden viele Wiesenvögel definitiv nicht überleben – unabhängig davon ob Prädatoren bejagt werden oder nicht. +++ [1] Als Prädator wird bezeichnet, wer andere Lebewesen oder auch Vogeleier zwecks Nahrungsverwertung erbeutet. Wichtigste Literaturquelle zum Thema Prädation und Wiesenvögel: Teunissen, W., C. Kampichler, F. Majoor, M. Rodbergen & E. Kleyheeg (2020): Predatieproblematiek bij weidevogels. Sovon-rapport 2020/41 Mehr zu Paul Rößler: Worum geht es bei der Jagd? Fuchsjagd - wenn die Not der Füchse am größten ist

  • Schnellabschuss eines Wolfes in Niedersachsen ausgesetzt - Eilantrag wurde stattgegeben.

    Hören | Die am 26. März erteilte erstmalige Genehmigung zum Abschuss eines Wolfes im Rahmen des von der Umweltministerkonferenz (UMK) vom Dezember 2023 beschlossenen Schnellabschussverfahrens wurde heute ausgesetzt. Das teilt die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe mit, die einen ersten Eilantrag in dieser Sache noch am Tag der Veröffentlichung der Genehmigung gestellt hatte. Dem Eilantrag wurde nun nach eigehender Prüfung durch das VG Oldenburg stattgegeben. Der Wolf, der kürzlich eins von 30 Heckrindern auf einer ungeschützten Weide in Niedersachsen gerissen hatte, darf weiterleben! Der Beschluss des VG Oldenburg macht deutlich, dass die Umsetzung der Schnellabschüsse, wie sie von der UMK besprochen wurden, rechtlich so nicht funktionieren. Die Bundesumweltministerin Lemke hatte im Umfeld des Beschlusses zu den Schnellabschüssen noch verlautbaren lassen, dass dieses Verfahren, bei dem innerhalb von 21 Tagen nach Genehmigung ein Wolf im Umfeld von einem Kilometer um den Weidetierriss getötet werden kann, EU-Rechts konform und auch durch das Bundesnaturschutzgesetz gedeckt sei. Dazu heißt es in dem Beschluss: „Die Kammer vermag das auf den Ergebnissen der 101. Umweltministerkonferenz vom 01. Dezember 2023 beruhende und in der Ausnahmegenehmigung dargestellte Normverständnis des Antragsgegners hinsichtlich der Vorschriften der §§ 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 und 45a Abs. 2 BNatSchG nicht zu teilen.“ Auf deutsch: Die Umweltminister haben sich geirrt. Das Schnellabschussverfahren ist keineswegs rechtssicher. Im Vorfeld wurden - zunächst ohne tiefergehende Prüfung - der Eilantrag beim VG Oldenburg und eine entsprechende Beschwerde beim OVG Lüneburg zunächst abgelehnt. Der niedersächsische Umweltminister hat Presseberichten zufolge aufgrund des Vorliegens mehrerer Eilanträge die Genehmigung überraschender Weise schon vor 2 Tagen ausgesetzt. Lesen Sie auch: Schnellschüsse in Niedersachsen Appell an Bundesumweltministerin Steffi Lemke zum strengen Schutz des Wolfes

  • Wilde Spielzeugwelt? Andreas Kieling und die Füchse

    Kommentar zu einem Oster-Post von Andreas Kieling | Hören | Oh wie süß! Die Herzen fliegen Andreas Kieling nur so entgegen für seinen aktuell wieder aufgewärmten, einige Jahren alten, Oster-Post bei Facebook, wo er vier niedliche Fuchswelpen auf dem Arm trägt. Normalerweise soll man ja keine Wildtiere in die Hand oder auf den Arm nehmen, aber er weiß ja was er tut, die Füchse seien ja an Menschen gewöhnt…. Meines Erachtens ist dies hochgradig verantwortungslos aus mehreren Gründen: Wie gelangten die vier Welpen auf seinen Arm? Auch so kleine Welpen flüchten bei Gefahr in den Bau. Für das Einfangen waren also wahrscheinlich mindestens zwei Personen erforderlich, um den Weg zum Bau abzuschneiden und die Welpen zu greifen – mit zwei Welpen auf dem Arm wird Herr Kieling nicht den dritten und den vierten einfach so eingesammelt haben… Die Aktion war also eine extreme Störung für die gesamte Fuchsfamilie, über eine mögliche Beschädigung des Baus kann man spekulieren. Was ist anschließend passiert? Die Welpen haben nach der Aktion mit Sicherheit nach Mensch gerochen. In seinem nachfolgenden Erklärungspost hat Kieling gut dargelegt, wie sehr die Füchse auf Menschengeruch reagieren und sich sofort zurückziehen, wenn sie diesen wittern. Wieso denkt er das einfach nicht zu Ende? Was passiert also, wenn die Fuchseltern nach der massiven Störung – ohnehin unter Stress – zum Bau zurückkehren wollen, aber Welpen und Umgebung riechen nach Mensch? Sie wähnen den Menschen und damit Lebensgefahr weiterhin am Bau und lassen möglicherweise die Welpen in Stich, um ihr eigenes Leben zu retten – oder sie kehren im allerbesten Fall Stunden später unter großem Stress zum Bau zurück. Hat Herr Kieling eigentlich mal darüber nachgedacht, dass er mit seinem Bekanntheitsgrad, verbunden mit seiner Erfahrung und Kenntnis über Wildtiere, für das häufig ahnungslose Publikum ein Vorbild gibt bzw. eine Botschaft sendet? Oh, schau mal, man darf Wildtiere doch anfassen und auf den Arm nehmen, Herr Kieling tut es ja auch… Ich möchte mir die Folgen davon nicht ausdenken. Ich kenne als leidenschaftlicher Naturbeobachter den Reiz, sehr nah bei den Tieren zu sein und verborgene Dinge zu beobachten oder gar zu fotografieren bzw. zu filmen. Wenn man aber die Tiere wirklich liebt, dann geht ihr Leben und ihr Wohl vor dem eigenen Beobachterglück und auch vor der eigenen Zuschauer- oder Klick-Quote. Leider aber bevorzugt Herr Kieling wieder einmal ein unheilvolles Draufgängertum, um Aufmerksamkeit und Klickrate zu erhöhen. Ich erinnere mich in diesem Zusammenhang an Filmszenen aus Alaska mit seinem Sohn in direkter Nähe von Grizzlybären oder kämpfenden Elchbullen – Verantwortungsgefühl sieht anders aus. Wildtiere sind weder Spielzeug noch für zweifelhafte Mutproben geeignet. Hier der Link zu "Normalerweise nimmt man keine Wildtiere auf den Arm, aber ...": https://www.facebook.com/Andreas.Kieling/videos/946111930526454

  • Schnellschüsse in Niedersachsen: Eilantrag zur Aussetzung des Abschusses eines Wolfes

    Appell für den strengen Schutz der Wölfe in Europa zeichnen | mit Update vom 30.03.2024 Hören | Am vergangenen Wochenende wurde ein Heckrind aus einer Herde von 30 Tieren auf einer nicht annähernd wolfssicheren Weide in Niedersachsen gerissen. Wahrscheinlich von einem Wolf. Am Dienstag, den 26. März, hat Landesumweltminister Meyer nun erstmals eine Ausnahmegenehmigung zum Abschuss nach dem im Herbst von der Umweltministerkonferenz beschlossenen Schnellabschussverfahren erteilt. Das Verfahren ermöglicht es von den Behörden ermächtigten Jagdausübungsberechtigten innerhalb von 21 Tagen im Umkreis von 1000 Metern um den Ort des Risses jeden Wolf zu töten. Die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe (GzSdW) hat bereits am Dienstag einen Eilantrag zur Aussetzung der Vollziehung beim Verwaltungsgericht Oldenburg eingereicht. Dem Eilantrag wurde nicht stattgegeben. Nun hat das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg über die Beschwerde zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts zu entscheiden. Nicole Kronauer, Vorsitzende der GzSdW, bemängelt, dass zum einen zumutbare Alternativen beim Herdenschutz ungenutzt bleiben – das, obwohl es einerseits bereits Risse an Rindern in dem betreffenden Gebiet gab und andererseits ein Gutachten deutlich macht, dass Pferde und Rinder nicht zwingend automatisch „wehrhaft“ sind. Wolfsabweisende Stromlitzen hätten den Riss des Heckrindes möglicherweise verhindern können. Die Abschussgenehmigung fällt in einen Zeitraum, in dem auch der sogenannte „Elternschutz“ greifen müsste. Der schützt gemäß Bundesjagdgesetz die für die Aufzucht von Jungtieren notwendigen Elterntiere. Fehlt zum Beispiel nur der Rüde eines Rudels, so hat das tierschutzrelevante Auswirkungen auf die Überlebenschancen und Entwicklung der Wolfswelpen. +++ Lesen Sie auch: Der Bestand der Wölfe wächst nur langsam

  • Fressen Rehe den Lebensraum Wald auf?

    Hören | Es gibt keinen „Wald-Wild-Konflikt“, sondern einen Zielkonflikt verschiedener Interessengruppen. Dabei geht es einem Großteil von Waldbesitzenden und Forstbetrieben um eine möglichst schnelle Wiederbewaldung ihrer Kulturflächen mit bestimmten Baumsorten, einer anderen Gruppe geht es um die Existenzbedingungen der im Wald und in halboffenen Landschaften lebenden pflanzenfressenden Wildtiere. Diese sind von forstlichen und landwirtschaftlichen Eingriffen in ihrem Habitat betroffen. Das Fraßverhalten von Pflanzenfressern wird als Bedrohung für zukünftige Wälder inszeniert, die auf beeinträchtigten Flächen wachsen sollen. Dafür werden forstliche Gutachten erstellt, die den Zustand der Verjüngung dokumentieren. In diesen Gutachten werden jedoch nicht alle Faktoren berücksichtigt, die auf Bäume einwirken, sondern einzig der sogenannte „Verbiss“ durch Pflanzenfresser – die Standortsituation im Zusammenspiel aus Licht, Boden, Niederschlägen usw. fehlt hier. Anhand dieser sogenannten, unseres Erachtens wildbiologisch unvollständigen „Verbissgutachten“, werden in vielen Fällen vom Forst Forderungen nach mehr Jagd gestellt. Die tatsächliche Bestandsgröße von Rehpopulationen lässt sich allerdings durch Verbissgutachten nicht ermitteln, ebenso wenig können daraus Rückschlüsse gezogen werden über die Eignung eines Lebensraums und seine Kapazitäten. Diese Faktoren werden in einer Lebensraumanalyse untersucht, die allerdings nicht verbindlich ist. Aus Tierschutzgründen sollte im Wildtiermanagement diesen Zusammenhängen mehr Gewicht beigemessen werden. Es ist belegt, dass Pflanzenfresser zwar Pflanzenzusammensetzungen verändern, aber nicht ganze Wälder zerstören können. [1] Heute kennen wir die Ergebnisse von Langzeitstudien, etwa durch ein Projekt in Österreich, das sich über einen Zeitraum von 30 Jahren mit dem Einfluss von Pflanzenfressern auf Wald beschäftigt hat und zeigt, dass sich selbiger nach dem anfänglichen sog. „Wildschaden“ im Jungwuchs trotzdem gut entwickeln kann und dass kein eklatanter Zusammenhang zwischen Verbiss und Prognose auf den im Lauf der Jahre entstandenen Wald besteht. [2] Unsere Wälder wurden durch menschliche Eingriffe geschwächt. Auf Kahlschlag-Flächen und durch schwere Maschinen verdichteten Böden ist es schwierig und teils unmöglich, einen „neuen“ Wald zu begründen, Saat oder Pflanzung können vertrocknen und selbst die heute bevorzugte Naturverjüngung leidet auf vormals malträtierten Flächen unter dem sich verändernden Klima. Da es eigentlich nicht möglich ist, zuverlässig zu prognostizieren, welche Baumarten zukünftig passend wären, existiert der Begriff des „klimastabilen Mischwalds“. Sofern dabei standortgerechte Baumarten eingesetzt werden, könnten bei Mischwald mehr waldbauliche Chancen bestehen als bei Monokulturen. Von vielen Waldbesitzenden und Forstbetrieben wird pauschal gefordert, angeblich zu hohe Wilddichten zu verringern. Davon verspricht man sich erhebliche Kosteneinsparungen in der Forstwirtschaft. Dabei wird die berechtigte Sorge der Menschen um den allgemeinen Zustand des Waldes und seine Funktion als Klimaschutz-Mechanismus allerdings als Vorwand genutzt, um Akzeptanz zu erreichen für massiv gesteigerten Jagddruck, der erhebliche Tierschutzprobleme mit sich bringt. Dazu zählen Nachtjagd, Mindestabschüsse, aufgeweichter oder nicht eingehaltener Muttertierschutz, Schonzeitverkürzungen und große Drück-Stöber-Jagden bis nach der Wintersonnenwende. Vielerorts wird zudem eine Vorverlegung des Jagdbeginns auf Anfang April gefordert, wenn die Pflanzenfresser noch ausgehungert vom Winter und weibliche Tiere hochträchtig sind. Zu den genannten Problemen gehören auch große Drückjagden mit Freigabe einzeln anwechselnder Alttiere (gebärfähige Hirschkühe), wodurch der Muttertierschutz gefährdet oder billigend übergangen wird. Beim Rotwild kann das Töten eines eigentlich führenden Alttiers, das aber einzeln vor den Schützen getrieben wird, zu andauerndem Tierleid beim überlebenden Kalb führen. Ein Rotkalb ist mindestens ein Jahr lang von seinem Muttertier abhängig und braucht dieses, um in der strengen Hierarchie von Rotwildrudeln einen Platz zu behalten und um seinen Lebensraum kennenzulernen, auch wenn es nicht mehr gesäugt wird. [3] Diese absolut nicht tierschutzgerechten Jagdmethoden werden gesellschaftlich nicht akzeptiert, allenfalls dann, wenn in den Tieren eine vermeintliche Bedrohung gesehen wird, weshalb das dafür erzeugte Bild des Rehs als Waldschädling eng damit verknüpft ist. Derartige Methoden können schwerwiegende Veränderungen in der Dynamik von in sozialen Strukturen lebenden Herdentieren bewirken. Die daraus resultierenden Tierschutzprobleme werden von Forstbetrieben öffentlich nicht angesprochen. Es scheint, als wären die stetigen Forderungen nach mehr Abschüssen von pflanzenfressenden Huftieren ein Ablenkungsmanöver von strukturellen und ökologischen Problemen der Waldbewirtschaftung. Pflanzenfressende Tierarten aus vermeintlichem „Waldschutz“ rigoros in großer Anzahl zu töten ist u. E. weder ethisch noch rechtlich noch wildbiologisch vertretbar. [1] Bei einer Untersuchung fand man heraus, dass auf zwei Dritteln des untersuchten Gebiets weder für die gesamte Waldfläche noch für die Verjüngung bedeutende Einflüsse durch Verbiss entstanden, Senn 2019 unter Verweis auf Kupferschmid et al. 2015. [2] Reimoser, Stock et al. 2022: Does Ungulate Herbivory Translate into Diversity of woody Plants? A Long-Term Study in a Montane Forest Ecosystem in Austria. Kurzfassung. [3] Vgl Guber, Herzog: Muttertierschutz auf Drück-Stöber-Jagden aus biologischer und rechtlicher Sicht am Beispiel des Rotwildes, Symposium Jagd und Tierschutz Weitere Beiträge zum Thema: Wie überleben Rehe und Hirsche den nahrungsarmen Winter? Reh und HIrsch bringen Artenvielfalt in Wald und Offenland Fragen und Antworten zu Wald und Wild

  • Jagd auf Schwäne - zu jung zum Sterben (Teil 1)

    Hören | Es war ein trostloser Anblick für alle, die sich an jenem Tag in der Nähe der Isar aufhielten, dem Fluss, der durch München fließt. Achtlos auf einen Haufen zusammengeworfen, der Schnee rot verfärbt von ihrem Blut, lagen mehrere Schwäne auf dem Boden. Die ehemals so stolzen und majestätischen Tiere, die es wie kein anderer Wasservogel verstehen anmutig und elegant übers Wasser zu gleiten, so elend zu sehen … Ein Anblick, der jeden Tierfreund schmerzt. Was war passiert? Oberhalb der Grünwalder Brücke hatten Jäger zahlreiche Enten und Blässrallen geschossen – und auch mindestens neun Höckerschwäne. Sterbend trieben die Vögel im Wasser, vorbei an Anwohnern und Spaziergängern zum Wehr, wo die Jäger die mittlerweile leblosen Tiere einsammelten, um sie anschließend in Kisten verpackt in ihre Geländewagen zu laden. Bilder, die sich bei den Menschen, die das Ganze damals miterlebten, tief ins Gedächtnis eingruben – und vor allem in die Seele. Bilder, die bis heute nicht verblasst sind. Und die immer noch wehtun. Das Ganze trug sich am 20. Dezember 2010 zu. Vier Tage vor Weihnachten, dem Fest der Liebe und des Friedens. Wie damals in einer bekannten Tageszeitung zu lesen war, hatten die Jäger das Recht dazu. Weiter stand dort, es wäre dabei niemand in Gefahr gebracht worden. Ja, das mag stimmen. Zumindest kein menschliches Wesen. Unsere Mitgeschöpfe dagegen schon. Viele hat diese Schwanenjagd schockiert. Die rüden Jagdmethoden … Vor allem Natur- und Tierfreunde, die ihre Freude an den halb zahmen Wasservögeln hatten. Als besonders tragisch empfunden wurde das Schicksal einer Schwanenfamilie – ein Elternpaar mit seinem Jungen. Rentner, Familien mit Kindern und weitere Anwohner besuchten die Tiere jeden Tag und schauten dem kleinen Schwan über mehrere Monate beim Aufwachsen zu. Sie alle nun so geschunden und aus dem Schnabel blutend vorzufinden, zerriss den Tierfreunden förmlich das Herz. Wie weiter in der Zeitung stand, sei eine Frau, als sie die Jäger ansprach, wohl recht barsch abgewiesen worden. Sie solle nicht so nah an die Tiere rangehen und sie nicht anfassen. Sie hätten alle die Vogelgrippe, was von einer Sprecherin des Landratsamts zwei Tage später allerdings nicht bestätigt werden konnte. Angeblich sollen zwei Schwäne Krebsgeschwüre gehabt haben. Ob das einen Abschuss rechtfertigt? Hmm… Fraglich ... Es gibt andere, weitaus weniger aggressive Möglichkeiten, Tieren in einer solchen Situation zu helfen. Eines steht jedoch fest: Die Jäger haben rein rechtlich betrachtet wohl korrekt gehandelt: Das Gebiet im Isartal war zum Zeitpunkt des Geschehens ein ausgewiesenes Jagdrevier. Und es gab auch keine vorgeschriebenen Abschusszahlen wie etwa beim Rehwild. Außerdem fiel die Schwanenjagd am 20. Dezember in die offizielle Jagdzeit, die jährlich vom 1. November bis 20. Februar stattfindet. Meine jahrelange Erfahrung im Umgang mit Schwänen hat jedoch gezeigt, dass es gar nicht mal so wenige Schwanenjunge gibt, die erst Mitte oder Ende Juni geboren werden. Das ist vor allem bei Ersatz- oder Nachgelegen der Fall, die es aufgrund der vielen Störungen während der Brut relativ häufig gibt. Was im Endeffekt bedeutet: Mit Beginn der Jagdzeit sind die Kleinen gerade einmal vier Monate alt und oft noch gar nicht flugfähig. Was übrigens auch für viele Jungtiere aus Erstgelegen gilt, die meist Mitte bis Ende Mai schlüpfen. Zum Auftakt der Jagdsaison sind sie kein halbes Jahr alt. Wenige Monate alte Schwanenkinder, die teilweise nicht einmal fliegen können, zu bejagen empfinde ich persönlich als moralisch nicht vertretbar. Es fühlt sich in meinem Herzen einfach nicht richtig an. Wie jeder sinnlose Tod eines Tieres … +++ Quelle: Münchner Merkur, erstellt am 22.12.2010 um 12:04 Uhr

  • Reh und Hirsch bringen Artenvielfalt in Wald und Offenland

    Hören | Die wilden Pflanzenfresser unserer Breiten (sogenannte "Herbivoren"), also Rehe, Hirsche u.a. sind wiederkäuende Paarhufer (Jägersprache: "Schalenwild") - zu den Paarhufern gehören auch die Wildschweine, die allerdings Allesfresser sind. Paarhufer sind Huftiere, bei denen zwei Zehen stark entwickelt und die übrigen zurückgebildet sind. Sie sind wichtiger Bestandteil von Ökosystemen: Denn dadurch, dass sie Boden und Vegetation verändern, können sie die biologische Vielfalt erhöhen. Sie gestalten als "Habitatbildner" ihren Lebensraum. [1] Die Einwirkungen auf Boden und Vegetation durch wilde Pflanzenfresser werden in der Ökologie als „Störungen“ bezeichnet. Das ist in diesem Zusammenhang ein wertfreier Begriff. Die Vorgänge solcher Störungen können bedeuten, dass sich das Konkurrenzverhältnis von Pflanzen untereinander verändert und manche Pflanzenarten dadurch begünstigteren Bedingungen unterliegen. Keimfähige Samen von Bäumen und Sträuchern werden durch wilde Huftiere über weite Strecken transportiert: Zwischen den Hufen, im Fell und auch durch die Verdauung; so tragen sie zur Biodiversität bei. [2] Sie gestalten ihren Lebensraum durch Tritt und durch Fraßeinwirkung, der Boden wird durch die Hufe und durch das Wälzen großer Körper geöffnet, so können hier neue Samen keimen. [3] Suhlen bieten dabei zusätzlich Lebensräume für Amphibien und Insekten . Die Paarhufer sind Schlüsselarten für eine Reihe von Prozessen in der Natur (man spricht von „ökosystemaren Prozessen“). In den Ausscheidungen von Wiederkäuern leben Insektenarten, die wiederum vielen Vogelarten Nahrung liefern; das Fell der Paarhufer dient als Nistmaterial und in ihren Kadavern, von denen auch kleinere Beutegreifer und Aasfresser wie Füchse und Marder profitieren, können ganze Artengesellschaften entstehen. [4] Für große Prädatoren (Wolf, Luchs) sind Herbivoren Beute und Nahrung, so zählen z.B. Rehe und das Rotwild bei uns zu den Hauptbeutearten des Wolfes. Huftiere erfüllen eine Reihe ökologischer Zwecke (sog. „Ökosystemleistungen“) und sollten in dieser wichtigen Funktion sowie als fühlende Mitlebewesen geachtet werden. Die Reduzierung dieser für die Biodiversität wichtigen Tierarten auf "Waldschädlinge" ist falsch und wird auch der Zielsetzung zur Schaffung klimastabiler Wälder nicht gerecht. +++ [1] Reck, H. et al (2009): Pilotstudie Wild und biologische Vielfalt, Stiftung Natur und Mensch, Bonn 2009. [2] Ebd. [3] Vgl. Senn, J. (2019) in: Wohlgemuth et al: Störungsökologie, Bern 2019. [4] Stöcker et al (2010) Wild im Wald - Rothirsch und Co als Retter der Artenvielfalt? Hamburg 2010. Lesen Sie auch: Wie überleben Rehe und Hirsche den nahrungsarmen Winter? Fragen und Antworten zu Wald und Wild

  • Wie überleben Rehe und Hirsche den nahrungsarmen Winter?

    Hören | Die Frage nach Winterfütterung wird kontrovers diskutiert. Häufig ist die Ablehnung von Winterfütterung mit der Vorstellung verbunden, dass Pflanzenfressern ein intakter, ruhiger Winter-Lebensraum zur Verfügung stehe. Außerhalb der Kernzonen von Nationalparks und Schutzgebieten gelten solche Zustände leider nicht für Wildtiere. Sie leben in einer „Landscape of Fear“, sie werden bis zu zehn Monate im Jahr gejagt und teilen sich ihren Lebensraum mit der Holz- und Landwirtschaft. Aus dieser permanenten Unruhe resultiert ein hoher Energiebedarf; versuchen die Tiere diesen durch Nahrungsaufnahme zu decken, wird ihr natürliches Fraßverhalten häufig als Schaden interpretiert. Winterfütterungen können ein Kompromiss sein, um Tiere an bestimmte Orte zu binden und Forstkulturen zu entlasten. Die Lebensbedingungen von großen Pflanzenfressern, insbesondere dem Rotwild, sind in Mitteleuropa heute meistens nicht mehr artgemäß. Normalerweise würde Rotwild zwischen Sommer- und Wintereinstand wechseln. Weil aber die tiefer gelegenen Winterlebensräume von Menschen besiedelt und von Straßen zerteilt sind, kann es seiner natürlichen Überlebensstrategie, dem Wandern, nicht nachkommen. So wird das Rotwild gezwungen, auch im Winter in seinem Sommereinstand zu bleiben. Hier, häufig in höheren Lagen, ist es daher zumindest in den Notzeiten auf Fütterung angewiesen. Ein weiterer Faktor, der das natürliche Verhalten der Wanderungsbewegung junger Hirsche unterdrückt und verhindert, ist das Abschussgebot außerhalb der sogenannten Rotwildbezirke. In Deutschland sind diese kleinen, inselartigen Rotwildbezirke in vielen Bundesländern (z.B. Bayern, Baden-Württemberg, Hessen) festgelegt. Ausschließlich in diesen Gebieten darf Rotwild leben. Sobald es einen Huf über diese unsichtbare Grenze setzt, soll es erschossen werden. Durch die Begrenzung der Lebensräume wird der Transport von Genvarianten zwischen verschiedenen Teilpopulationen verhindert und damit die zukünftige Existenz von gesundem Rotwild gefährdet. In Hessen ist dieser beginnende Aussterbeprozess bereits am Fund eines Individuums mit verkürztem Unterkiefer und eines Rotwildkalbs ohne Hufschalen sichtbar geworden. [1] [2] Eigentlich haben wiederkäuende Pflanzenfresser eine eigene biologische Methode zu überwintern, wenn sie dazu einen ruhigen, ungestörten Einstand haben: Hirsche und Rehe verlangsamen in Abhängigkeit von der Tageslänge ihren Stoffwechsel, um weniger Energie zu verbrauchen und dementsprechend weniger Nahrung zu benötigen. [3] Die Tiere können ihre Körpertemperatur senken und sich damit durch geringeren Energieverbrauch an das fehlende Nahrungsangebot anpassen. Diese Situation kann allerdings nur eintreten, wenn die Wiederkäuer nicht gestört werden. Werden sie durch Fluchten und Unruhe doch gezwungen, Energiereserven zu verbrauchen, entsteht dadurch wieder ein erhöhter Nahrungsbedarf, der im Winter aber nicht auf natürliche Art und Weise gedeckt werden kann. Durch die intensive menschliche Nutzung der Agrar- und Forstflächen können große Pflanzenfresser bei uns kaum mit dieser natürlichen Anpassung überwintern. Die permanente Unruhe erlaubt es den Tieren nicht, die für die nahrungsarme Zeit erforderliche Energie zu sparen, da sie häufig gezwungen sind, zu fliehen. Um diese Umstände zu kompensieren, sollte Rotwild während des Hochwinters gefüttert werden. Bei der Diskussion um Fütterung von wiederkäuenden Paarhufern, insbesondere Rotwild, sollte auch aus Tierschutzsicht beachtet werden, dass wir Menschen verpflichtet sind, eine Tierart in ihrer heimischen Landschaft zu erhalten, und dass wir dabei zwischen bewirtschafteter Kulturlandschaft und intakter Wildnis differenzieren müssen. Nur in letztgenannter gilt es, dass Rotwild keine Fütterung braucht. Um den Lebensbedürfnissen unserer großen Pflanzenfresser entgegenzukommen und deren Arterhalt zu sichern, fordern wir die Abschaffung von Rotwildgebieten und Jagdruhe ab Mitte Dezember eines Jahres. Auch sollten die Lebensräume der Tiere durch Grünbrücken miteinander verbunden werden, um dem mangelnden Genaustausch verschiedener wandernder Arten entgegen zu wirken. +++ [7] Reiner et al. (2019): Sicherung der Genetischen Vielfalt beim hessischen Rotwild als Beitrag der Biodiversität, Gießen 2019. [8] Hoher Inzuchtgrad beim Rotwild in Hessen [9] Arnold, W. (2013): Schluss mit der Jagd im Januar Fragen und Antworten zu Wald und Wild Reh und HIrsch bringen Artenvielfalt in Wald und Offenland

  • Das Management von invasiven Arten: Keine Lizenz zum Töten

    Hören | Aktuell gibt es wieder vermehrt Berichte über die Absicht, die Jagd auf invasive Arten zu erleichtern. In Berlin soll es unter der neuen Regierung starke Bestrebungen geben, das Verbot des Fallenfangs wieder aufzuheben und damit eine reguläre Bejagung u.a. des Waschbären zu erleichtern, in Brandenburg und Bayern sollen Erleichterungen bei den Jagdmethoden auf sog. „Raubwild“ wie den Waschbären gewährt werden, indem der Einsatz von Nachtzielgeräten mit Bildwandlern oder elektronischem Verstärker erlaubt wird. Aber auch bei der Nutria mehren sich die Berichte über eine verstärkte Bejagung. Der Umgang mit invasiven Arten in Deutschland wird nach wie vor sehr einseitig gestaltet und die bestehenden Möglichkeiten der EU-Verordnung [1] werden nicht ausgeschöpft. Dies ist vor allem deshalb bedenklich, weil gerade auch bei Konflikten mit großflächig verbreiteten Wirbeltieren immer noch einseitig auf eine Bejagung gesetzt wird, und die sowohl aus Sicht der EU-Verordnung als auch aus tierschutzrechtlicher Sicht vorzuziehenden nicht-letalen Alternativen keinerlei Berücksichtigung finden. Und dies obwohl inzwischen bekannt ist, dass eine flächendeckende Bejagung einzelner Tierarten ohnehin keine Lösung darstellen kann, weil hierdurch allenfalls kurzfristige Bestandsreduzierungen erzielt werden können. Der Umgang mit invasiven Arten sollte sich zudem ausschließlich nach den Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes richten, d.h. ein parallel bestehendes unabhängiges Jagdrecht sollte nicht gewährt werden, um bestehende Interessenkonflikte mit dem Jagdrecht, das sich als reines subjektives Nutzungsrecht darstellt, zu vermeiden. Darüber hinaus bestehen nach wie vor immer noch verbreitet irrtümliche Annahmen beim Umgang mit invasiven Arten, die einer Umsetzung von nicht-letalen Maßnahmen möglicherweise im Wege stehen, obwohl die rechtlichen Voraussetzungen hierfür inzwischen eindeutig geklärt sind. Wichtig ist daher noch einmal festzuhalten: Das Ziel von Managementmaßnahmen bei bereits großflächig vorkommenden Arten ist nicht deren Ausrottung. Vielmehr ist anerkannt, dass im Falle einer großräumigen Verbreitung Managementmaßnahmen nur noch regional gezielt und in konkreten Einzelfällen sinnvoll sind. Dies betrifft praktisch alle in Deutschland in der öffentlichen Diskussion stehenden invasiven Arten. Eine flächendeckende Bejagung hat sich im Laufe der Jahrzehnte als nicht zielführend erwiesen. Insbesondere beim Waschbären ist deutlich zu sehen, dass nicht nur die Zahl der getöteten Tiere stetig steigt, sondern dass inzwischen auch hinsichtlich der Art und Weise der Bejagung immer häufiger von Ausnahmeregelungen Gebrauch gemacht werden soll, wie z.B. die aktuelle Diskussion hinsichtlich des Einsatzes von Nachtzieltechnik in Brandenburg zeigt. Nicht-letalen Maßnahmen ist nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ohnehin immer der Vorzug zu geben. Dies ist auch in der EU-Verordnung so vorgesehen. Werden bestehende nicht-letale Alternativen vollkommen unberücksichtigt gelassen, so fehlt auch aus tierschutzrechtlicher Sicht der erforderliche vernünftige Grund für eine stattdessen vorgenommene Tötung. Eine Tötung kann aus tierschutzrechtlicher Sicht immer nur Ultima Ratio sein. Das Wiederaussetzen von kastrierten oder aber auch kranken und hilfsbedürftigen Tieren, die gesund gepflegt wurden, ist nach EU-Recht zulässig. Dies ist inzwischen mit hinreichender Sicherheit geklärt. Es ist an der Zeit, den Umgang mit als invasiv eingestuften Tierarten in Deutschland zu überdenken und Maßnahmen gegen Tiere dieser Arten auf ein im Einzelfall fachlich begründetes und erforderliches Maß zu beschränken. Die aktuell häufig praktizierte flächendeckende Bejagung ist weder effektiv noch mit den naturschutzrechtlichen und tierschutzrechtlichen Vorgaben vereinbar. Der Einsatz von nicht-letalen Managementmaßnahmen sollte daher in Zukunft gefördert und gestärkt werden. Um künftig neue Konflikte zu vermeiden, sollte sich der Fokus beim Umgang mit invasiven Arten zusätzlich auch verstärkt auf präventive Maßnahmen richten. +++ Die gesamte von der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) veröffentlichte Stellungnahme können Sie hier herunterladen. [1] VERORDNUNG (EU) Nr. 1143/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten

  • Wildtierschutz: Streichung des Waschbären von der Unionsliste

    Hören - Die EU-Verordnung Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 definiert Gründe für die Aufnahme u.a. von Tierarten in die Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (kurz „Unionsliste“). Betrachtet man diese Kriterien genauer, so sollte schnell klar werden, dass es andere als sachliche Argumente dafür gibt, dass der Waschbär (Procyon lotor), aber auch andere jagdbare Arten hier wohl ausschließlich deshalb gelistet werden, weil insbesondere jagdaffine Gruppierungen sich dafür eingesetzt haben. So heißt es etwa in Absatz (10): „Eine invasive gebietsfremde Art sollte dann als von unionsweiter Bedeutung angesehen werden, wenn der Schaden, den sie in den betroffenen Mitgliedstaaten verursacht, so bedeutend ist, dass er die Annahme spezieller Maßnahmen rechtfertigt, die in der gesamten Union anwendbar sind, und zwar auch in diejenigen Mitgliedstaaten, die noch nicht betroffen sind oder sogar aller Wahrscheinlichkeit nach nicht betroffen sein werden. Damit die Identifizierung der Untergruppe invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung in einem angemessenen Umfang bleibt, sollte die Unionsliste stufenweise erstellt und aktualisiert werden und sich auf diejenigen Arten konzentrieren, durch deren Aufnahme in die Unionsliste deren nachteilige Auswirkungen tatsächlich kosteneffizient verhindert, minimiert oder abgeschwächt werden.“ Diese Begründung für die Aufnahme in die Unionsliste trifft u.a. für den Waschbären (Procyon lotor) nicht zu. So ist es nicht richtig, dass Waschbären so bedeutende ökologische, epidemiologische oder ökonomische Schäden in Deutschland oder in anderen EU-Staaten verursachen, dass ihre Aufnahme in die Unionsliste erforderlich oder gerechtfertigt wäre. Zwar gibt es Beobachtungen, dass Waschbären lokale Bestände geschützter Arten gefährden können, für eine großflächige oder bestandsgefährdende Bedrohung dieser Arten durch den Waschbären gibt es aber keine belastbaren Belege. Video von Stephan Schulz Naturfilm Umfangreiche und langjährige wissenschaftliche Studien aus dem Müritz-Nationalpark, wo Waschbären die höchsten Populationsdichten für naturnahe Habitate in Europa erreichen, konnten dagegen negative ökologische Auswirkungen auf andere heimische Tierarten in diesem Lebensraum nicht bestätigen (Michler, B.A., 2020: Koproskopische Untersuchungen zum Nahrungsspektrum des Waschbären). Auch ist, zumindest in Deutschland, wo der Waschbär eine Population von inzwischen etwa einer Million Tieren erreicht hat und sich kontinuierlich weiter ausbreitet, nicht ersichtlich, wie nachteilige Auswirkungen – insbesondere die weitere Ausbreitung der Art – tatsächlich kosteneffizient verhindert, minimiert oder abgeschwächt werden können: Seit 2013/14 hat sich die Jagdstrecke, die ein Indikator für die Entwicklung der Population ist, hierzulande auf über 200.000 Tiere mehr als verdoppelt. Dort wo Waschbären in der Fläche intensiv bejagt werden, reduziert sich lediglich das Durchschnittsalter der Tiere – die Bestände bleiben – je nach Lebensraumkapazität – konstant oder erhöhen sich. Auch diverse wissenschaftliche Studien belegen das (z.B. (Robel, R.J.; N.A. Barbes & L.B. Fox (1990): Racoon populations: Does human disturbance increase mortality? Transactions of the Kansas Academy of Science 93 (1-2), 22-27). Der Versuch seit Jahrzehnten Waschbären in der Fläche auf Basis einer willkürlich ausgeübten Jagd zu reduzieren, ist lange gescheitert. Es ist eher davon auszugehen, dass jagdliche Aktivitäten die Verbreitung von Waschbären fördern und die ökologische Situation vor Ort verschlimmbessern. Abgesehen davon fördern zuständige Ministerien durch ihre Gesetzgebung den tierquälerischen Umgang mit dieser Tierart: Unterstützt durch die öffentliche Kommunikation der Jagdverbände, befeuert durch zahlreiche Medien und umgesetzt durch eine bestimmte Spezies von Jagdausübungsberechtigten. Es ist auch nicht ersichtlich, wo Waschbären die Biodiversität und die damit verbundenen Ökosystemdienstleistungen erheblich bedrohen. Es gibt zwar Belege dafür, dass Waschbären als Allesfresser in entsprechenden kleineren Habitaten durchaus durch die Prädation von Vogelgelegen und von Amphibien aufgefallen sind. Um hier mit entsprechenden Management-Maßnahmen gegenzulenken, bedarf es allerdings nicht der Aufnahme dieser Tierart in die Unionsliste. Hier sind vielmehr lokale Naturschutzmaßnahmen im Rahmen der nationalen Gesetzgebung völlig ausreichend. Durch Waschbären wurden bisher in Europa keine gravierenden Beeinträchtigungen heimischer Arten sowie der Struktur und Funktion des Ökosystems durch Veränderungen von Lebensräumen, Prädation, Wettbewerb, Übertragung von Krankheiten, Verdrängung heimischer Arten in einem erheblichen Teil ihres Verbreitungsgebiets und durch genetische Effekte aufgrund von Hybridisierung belastbar – und schon gar nicht wissenschaftlich – belegt. Wollte man ernsthaft den Rückgang diverser, auch gelegentlich von Waschbären als Nahrung genutzter, geschützter Tierarten aufhalten, so müsste man an den Stellschrauben für die Ursachen drehen. Die finden sich zunächst einmal in der Zerstörung bzw. Gestaltung der Lebensräume durch wirtschaftliche Interessen. Waschbären haben auch keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Wirtschaft. Wirtschaftliche Schäden z.B. an Obstbäumen oder Wohngebäuden haben nicht annähernd eine volkswirtschaftliche Dimension. Jeder Einzelne kann hier durch geeignete tierschutzgerechte Maßnahmen für Abhilfe sorgen. Wie man sich mit diesen Tieren arrangieren kann, zeigen z.B. Kassel oder Berlin. Von Waschbären geht auch aus epidemiologischer Sicht kein erhebliches Risiko aus. Er mag zwar potentiell den Waschbärspulwurm übertragen (Baylisascaris procyonis), Untersuchungen in Nordamerika ergaben allerdings, dass die Wahrscheinlichkeit sich als Mensch darüber zu infizieren ausgesprochen gering ist (https://www.cdc.gov/parasites/baylisascaris/epi.html). Beim Robert-Koch-Institut findet man dazu nicht einmal einen Eintrag. „Im Mittelpunkt der EU-Verordnung sollten ausschließlich Arten stehen, die durch menschliches Einwirken in die Union gelangen.“ (7) Auch dieser Aspekt trifft für Waschbären nicht zu. Waschbären erobern ihre Lebensräume in Europa, ausgehend von Deutschland, seit den 1930er Jahren. In Deutschland sind die Tiere längst etabliert. Ernsthafte nachteilige Folgen für die Biodiversität und die damit verbundenen Ökosystemdienstleistungen sowie andere soziale und wirtschaftliche Auswirkungen, sind nicht in der Fläche nicht zu belegen. In Absatz (15) der Verordnung heißt es weiter: „Es sollten vorrangig invasive gebietsfremde Arten in die Unionsliste aufgenommen werden, die bislang noch nicht in der Union vorkommen oder sich in einer frühen Phase der Invasion befinden, sowie invasive gebietsfremde Arten, die wahrscheinlich die stärksten nachteiligen Auswirkungen haben. Da ständig neue invasive gebietsfremde Arten in die Union eingebracht werden können und vorhandene gebietsfremde Arten sich ausbreiten und ihr Verbreitungsgebiet ausdehnen, muss sichergestellt werden, dass die Unionsliste fortlaufend überarbeitet und auf dem neuesten Stand gehalten wird.“ Bereits 2014, zum Zeitpunkt der Aufnahme des Waschbären in die Unionsliste, war der Waschbär zumindest in Deutschland etabliert. Zu diesem Zeitpunkt gab es etwa 500.000 dieser Tiere. Wie wenig effizient sich die Aufnahme der Waschbären in die Unionsliste auswirkt, zeigt die Verdoppelung der Population in den vergangenen acht Jahren. Diese Entwicklung lässt sich mit ethisch vertretbaren Maßnahmen nicht aufhalten. Aus den oben genannten Gründen appellieren wir an das EU-Umweltkommissariat in Erwägung zu ziehen, den Waschbären und ggf. weitere Tierarten, für welche die o.g. Kriterien ähnlich gelten, aus der Unionsliste zu entlassen, um sich auf diejenigen Arten zu konzentrieren, deren nachteilige Auswirkungen tatsächlich kosteneffizient verhindert, minimiert oder abgeschwächt werden. +++ Link zur EU-Verordnung Invasive Arten Link zum Anschreiben an EU-Umweltkommissar Sinkevičius

  • 59 Nutrias in den Bonner Rheinauen getötet

    Hören | Nachdem im Auftrag der Stadt Bonn 59 Nutrias in der Rheinaue getötet wurden, berät der Ausschuss für Umwelt, Klima und lokale Agenda heute über das weitere Vorgehen. In einer gemeinsamen Presseerklärung weisen Deutscher Tierschutzbund und Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) darauf hin, dass eine Weiterführung der Tötungen unvereinbar mit dem Tierschutzrecht sei, sofern tierleidfreie Alternativen nicht erprobt wurden. Tierleidfreie Alternativen in Form von Unfruchtbarmachungen kamen für die Stadt bisher nicht in Frage, obwohl der Deutsche Tierschutzbund angeboten hatte, alle Möglichkeiten für eine fachliche, finanzielle und organisatorische Unterstützung zu prüfen. Die Unfruchtbarmachung der Rheinauen-Nutrias sei nicht nur tierfreundlicher, sondern auch nachhaltiger, weil die vor Ort verbleibenden Tiere durch territoriales Verhalten eine Zuwanderung von weiteren Nutrias von außen unterbinden würden. Bei der Bejagung hingegen sei der vermeintliche Erfolg nur von kurzer Dauer, wie die Stadt Bonn selber in einer Mitteilungsvorlage einräumt. „Werden Alternativen, die ohne Tierleid auskommen, in Bonn unberücksichtigt gelassen, fehlt für eine Tötung der vernünftige Grund, wie ihn das Tierschutzgesetz fordert“, sagt Christina Patt, Vorstandsmitglied der DJGT. „Eine Tötung kann immer nur Ultima Ratio sein.“ Für James Brückner, Leiter des Wildtierreferats beim Deutschen Tierschutzbund, ist ein „Weiter so“ und die Verwendung von Steuergeldern für tierschutzwidrige Tötungsmaßnahmen ein Armutszeugnis, vor allem für eine grüne Oberbürgermeisterin. In ihrer Begründung für den Abschuss hatte sich die Stadt Bonn darauf berufen, dass man aufgrund der Vorgaben der EU-Verordnung zu invasiven Arten keine andere Wahl habe, da das Wiederaussetzen von kastrierten Nutrias, die als „invasive Art“ gelten, nicht möglich sei. Dass genau dies nach EU-Recht aber durchaus zulässig ist, sei inzwischen mit hinreichender Sicherheit geklärt, betont die DJGT in ihrer Stellungnahme „Das Management von invasiven Arten“. Eine flächendeckende Bejagung sei weder effektiv noch mit den naturschutzrechtlichen und tierschutzrechtlichen Vorgaben vereinbar. +++ Mitteilungsvorlage Stadt Bonn zum Nutria-Management Rechtliche Stellungnahme zum Management von invasiven Arten Pressemitteilung Die zehn Geheimnisse der Nutrias

  • Straftat Tierrettung – vom Helfer zum Wilderer

    Was Sie unbedingt bei der Aufnahme von in Not befindlichen Wildtieren berücksichtigen sollten. Hören | Wer einem verletzten Wildtier helfen möchte, kann schnell einer Straftat bezichtigt werden und die geballte Macht der Exekutive zu spüren bekommen. Diese Erfahrung hat eine hilfsbereite Familie vor wenigen Tagen in Sachsen gemacht: Der Familienvater kam auf dem Nachhauseweg an einer Unfallstelle vorbei, wo ein Reh angefahren worden war. Er verlud das verletzte Tier in sein Auto, während er seine Frau benachrichtigte, die dann versuchte, einen Tierarzt ausfindig zu machen. Letzteres gestaltete sich schwierig, so fuhr er zunächst mit dem Reh heim. Bald nach seiner Ankunft fuhren mehrere Streifenwagen der Polizei vor und die Familie sah sich mit dem Vorwurf des Diebstahls und der Jagdwilderei konfrontiert. Gezwungenermaßen mussten sie das verletzte Reh dem Jagdausübungsberechtigten übergeben, der zusammen mit der Polizei vor Ort war. Was mit dem Reh geschehen ist, war nicht in Erfahrung zu bringen – man sollte sich dazu aber keine Illusionen machen. Rehe unterliegen als jagdbare Tiere dem Jagdrecht. Dies bedeutet ein alleiniges Aneignungsrecht durch den Jagdausübungsberechtigten. Nur wenn der Jagdausübungsberechtigte offensichtlich kein Interesse an der Aneignung des Tieres hat oder sein Einverständnis gibt, dass die Helfer das Tier zu einem Tierarzt oder zu einer Pflegestelle verbringen dürfen, ist dies rechtens. In dringenden Fällen kann allerdings von einer mutmaßlichen Einwilligung des Jagdausübungsberechtigten ausgegangen werden, schließlich unterliegt er der Hegeverpflichtung [1]. Voraussetzung ist aber auch in solchen Fällen, dass der Jagdausübungsberechtigte oder aber die Polizei umgehend informiert werden. Im vorliegenden Fall hätte also nach gültiger Rechtslage der Jagdausübungsberechtigte und/oder die Polizei sofort informiert werden müssen. Kurz gesagt: Das aktuell geltende Recht macht denjenigen der Jagdwilderei und des Diebstahls strafbar, der einem verletzten jagdbaren Tier einfach nur helfen will. Mitfühlende Menschen können also durch ihre Hilfsbereitschaft zu Straftätern werden! Bei nicht jagdbaren bzw. dem Naturschutzrecht unterliegenden Tierarten verhält es sich anders: Es besteht hier kein fremdes Aneignungsrecht, man darf sie aufnehmen und zu einer Pflegestelle bringen. Greifvögel unterliegen in Deutschland zwar auch dem Jagdrecht, es besteht aber eine ganzjährige Schonzeit, denn sie sind zugleich streng geschützt. Aus diesem Grund haben die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetz Vorrang und sie dürfen ebenfalls zu Wildtierstationen gebracht werden. Wer also ein verletztes jagdbares Wildtier findet, ist in Deutschland grundsätzlich verpflichtet, es in die Hände des zuständigen Jägers zu geben – was in der Regel den sicheren Tod des Tieres bedeutet. Wer aus Mitgefühl mit dem verletzten Tier und aus besten Absichten helfen möchte, sollte umgehend die Polizei verständigen, ansonsten macht er sich in unserem Land der Wilderei strafbar. Kurz gesagt: Wer einem jagdbaren Wildtier wie Reh, Fuchs, Dachs, Marder, Stockente, Graugans, Fasan und viele mehr spontan helfen möchte, steht – überspitzt gesagt – mit einem Bein im Knast, wenn er in dem Moment nicht daran denkt, unverzüglich die Polizei zu informieren. Wer das Tier dem Jäger ausliefert oder aber es einfach liegen lässt, handelt dagegen gesetzeskonform. In was für einem Land leben wir hier? +++ [1] Die Hegepflicht verpflichtet den Jagdausübungsberechtigten sich u.a. um krankes Wild zu kümmern. Das Gesetz geht davon aus, dass diese Verpflichtung zum Wohle der Tiere ausgeübt wird und der Jagdausübungsberechtigte krankes Wild schnellstmöglich angemessen versorgt. Wenn er nicht anwesend ist und sein Einverständnis auch nicht eingeholt werden kann und jemand daher ein krankes Tier, das er findet versorgt, kann er sich darauf berufen, dass er dies stellvertretend für den Jagdausübungsberechtigten tut, weil es der Jagdausübungsberechtigte aufgrund seiner Hegeverpflichtung auch getan hätte, es eben nur nicht tun kann, weil er nicht vor Ort ist. Der Tierschutz stellt zudem ein öffentliches Interesse dar. So praxisfern das auch sein mag, rechtlich handelt der Helfende nicht in einem eigenen Interesse, sondern letztlich übernimmt er eine Verpflichtung des Jagdausübungsberechtigten, weil der nicht da ist und die Situation es erfordert. +++ Ergänzend hier ein Hinweis, dass der helfende Tierarzt nicht gegen das Jagdrecht verstößt und die Regelung, die für Hessen Anwendung beim Auffinden von in Not geratenen Wildtieren, die dem Jagdrecht zugeordnet werden, gilt.

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