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Suchergebnisse Wildtierschutz Deutschland - Hobbyjagd abschaffen

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  • Fuchs gehabt ... im Wolfsrevier Schermbecker Wald

    „Stille ist nicht nur die Abwesenheit von Lärm, sondern ein Schweigen, das den Menschen Augen und Ohren öffnet für eine andere Welt.“ (Serge Poliakoff) Hören - Der Herbst malt die Blätter bunt und sorgt für Farbtupfer, wenn die Kraft der Sonne nachlässt und die Tage kürzer werden. Mit dieser Jahreszeit zieht auch die Stille in den Wald ein. Im Trubel des Alltags tut es gut, wenn nicht nur die Ohren mal eine Pause haben. Schön ist es im Schermbecker Wald, als wir Ende Oktober die mittlerweile schon vertrauten Waldwege entlang spazieren. Normalerweise sind wir in der Dämmerung oder Dunkelheit unterwegs. Dann traut sich auch das Rotwild aus der Deckung. Im Schutz der Dunkelheit sind auch Dachse, Eulen, Marder, Wildschweine und Füchse aktiv, die wir mit unserer Wärmebildkamera gern beobachten. Heute wollen wir mal den Herbstwald in seiner ganzen Pracht erleben und die letzten Sonnenstrahlen genießen. Seite an Seite und ohne viele Worte bewegen wir, Martin und ich, uns weiter in den Wald hinein. Mit achtsamem Blick entdecken wir die Spuren der Tiere, die sich nachts schon häufiger im Wärmebild gezeigt haben. Trittsiegel von Rotwild, Reh, Hunde- oder vielleicht auch Wolfsspuren, eine Fuchslosung und die Hinterlassenschaft eines Marders. Wir hören die Rufe der Eichelhäher, die andere Waldbewohner vor uns warnen. Wir erwarten nichts und bleiben immer wieder stehen um in die Stille des Waldes zu lauschen. Nur ab und zu hört man das zarte Klopfen eines Buntspechts und einmal das langgezogene „klüüüh“ eines Schwarzspechts. Wir riechen den feuchten Waldboden und atmen die würzige Waldluft tief in unsere Lungen ein. Die Magie des Waldes hat mal wieder die Reset-Taste gedrückt, der Alltagsstress ist wie weggeblasen, Entspannung pur. Auf einem umgestürzten Baumstamm machen wir eine Pause und futtern unsere mitgebrachten Brote, bevor wir unseren Spaziergang fortsetzen. Nach ca. acht Kilometern sehen wir im hohen Gras einer Wiese eine Bewegung. Ich denke es ist eine Katze und Martin vermutet ein Reh, bis es sich am Rand der Wiese zeigt. Wir halten die Luft an und können es kaum glauben, es ist ein Fuchs! Das Tier, das wir in unserer Region so selten zu Gesicht bekommen. Beim Anblick der Füchsin machen unsere Herzen Freudensprünge. Wunderschön sieht sie aus mit ihrem feinen hellen Gesicht, dem buschigen Schwanz und ihren tiefschwarzen Beinen. Wir schauen ihr gebannt beim Mäuseln zu, dabei fasziniert uns ihr Ohrenspiel ganz besonders. Wie beweglich sie doch sind. Daniel Peller schreibt in seinem Buch „Die Weisheit der Füchse“: „Der Fuchs wendet den Kopf mal ein wenig nach links mal nach rechts, wieder und wieder bewegen sich dabei die spitzen Ohren. Schließlich setzt er unendlich vorsichtig die Pfote ab und macht im Zeitlupentempo noch einen halben Schritt nach vorne. Dann, urplötzlich katapultiert er sich in einem eleganten Bogen in die Luft und stößt mit Vorderpfoten und Schnauze zu (…). Fuchsohren sind deutlich empfindlicher als die eines Menschen und nehmen hochfrequente Töne bis zu 65 Kilohertz wahr, während der menschliche Hörbereich schon etwa bei 20 Kilohertz endet. Zudem können Füchse ihre Ohren sehr exakt ausrichten. Dadurch sind sie in der Lage, die Geräusche einer Maus noch unter einer 30 cm dicken Schneedecke punktgenau zu orten.“ Gebannt beobachten wir, wie die Füchsin mehrmals kopfüber vor uns ins Gras springt. Die Konzentration, das Ohrenspiel und ihre Geduld faszinieren uns und wir stellen fest, dass selbst für sie das Mäusefangen nicht leicht ist. Etwas Glück gehört wohl auch dazu. Minutenlang zeigt die Füchsin sich beim Beutefang und während ich erstaunt durchs Fernglas starre, um keinen dieser wertvollen Augenblicke zu verpassen, hat Martin seine Kamera auf Video eingestellt. Eine solche Fuchsbegegnung hat uns gerade noch gefehlt. Was für ein krönender Abschluss eines ohnehin sehr schönen Nachmittages im Schermbecker Herbstwald. +++ Mehr über Füchse gibt es hier

  • Nachwuchs am Fuchsbau: Jäger stehen Gewehr bei Fuß

    Petition: Tierquälerische Baujagd und Jagdhundeausbildung mit lebenden Füchsen Der Anblick spielender Jungfüchse gehört zu den schönsten Bildern, die unsere heimische Tierwelt zu bieten hat. Die wenigsten Menschen wissen jedoch, dass viele Fuchswelpen bereits am elterlichen Bau von Jägern erschossen oder in Fallen gefangen und dann getötet werden. Fuchswelpen haben in den meisten Bundesländern keine Schonzeit! Qualvoller Tod von Fuchswelpen nach dem Tod der Fuchseltern Elterntieren, die für die Jungenaufzucht notwendig sind, gesteht das Bundesjagdgesetz nach §22 Abs. 4 (Elterntierschutz) eine Jagdruhe zu. Nicht selten umgehen Jäger diesen Schutz, indem sie versuchen, zuerst die Fuchswelpen und dann deren Eltern töten. Reguläre Schonzeiten zumindest für erwachsene Füchse gibt es nur in etwa der Hälfte der Bundesländer. Meist enden die bereits Ende Juni oder Juli. Wo keine Schonzeitregelungen existieren, ist es weitgehend dem Ermessen des Jägers überlassen, wann er die Flinte wieder auf Füchse anlegt. In der Regel wird den Bestimmungen zum Elterntierschutz zum Trotz bereits im Juni wieder das Feuer eröffnet. Forschungsergebnisse sowie Altersbestimmungen in Wildtierauffangstationen zeigen jedoch, dass manche Welpen erst im April oder Mai geboren werden. Da Fuchswelpen erst in einem Alter von etwa fünf Monaten auf sich allein gestellt überleben können, sterben viele Jungfüchse nach dem gewaltsamen Tod ihrer Eltern qualvoll. Welpen "alleinerziehender" Fähen haben deutlich geringere Überlebenschancen als Jungfüchse, an deren Aufzucht sowohl Vater als auch Mutter beteiligt sind. Bild: René Schleichardt Fuchsjagd während der Paarungszeit: Ursache für Leid und Tod neugeborener Welpen Hinzu kommt, dass gerade in der winterlichen Paarungszeit besonders intensiv Jagd auf Füchse gemacht wird. Dadurch werden nicht nur zahlreiche bereits schwangere Füchsinnen getötet, sondern es wird vielen Welpen bereits vor der Geburt der Vater genommen: Jeder Fuchsrüde, der nach der Paarung getötet wird, steht später nicht mehr für die Versorgung seiner Familie zur Verfügung. Fuchsväter leisten jedoch insbesondere durch die Versorgung von Fähe und Welpen mit Nahrung einen wichtigen Beitrag zur Jungenaufzucht. Studien zeigen, dass die Welpen "alleinerziehender" Fähen deutlich geringere Überlebenschancen haben und eine schlechtere körperliche Verfassung aufweisen als Jungfüchse, an deren Aufzucht sowohl Vater als auch Mutter beteiligt sind. Aktionsbündnis Fuchs fordert Ende der Fuchsjagd All dies zeigt unmissverständlich auf, wie willkürlich und erbarmungslos Füchsen hierzulande nachgestellt wird, und wie dabei selbst grundlegende biologische Fakten ignoriert werden. Wildtierschutz Deutschland e.V. macht sich daher gemeinsam mit bundesweit mehr als 50 weiteren Natur- und Tierschutzorganisationen im „Aktionsbündnis Fuchs“ dafür stark, die sinnlose Bejagung des Fuchses einzustellen. „Es ist nicht zu tolerieren, dass Füchse in den meisten Bundesländern ohne reguläre Schonzeit verfolgt werden und nicht einmal ihren Nachwuchs unbehelligt von Flinten und Fallen aufziehen können“, erläutert Lovis Kauertz, einer der Initiatoren des Bündnisses. „Dabei gibt es keinen vernünftigen Grund für die erbarmungslose Hatz auf Meister Reineke“. Sinnlose Fuchsjagd Viele Jäger sehen in Füchsen Beutekonkurrenten oder behaupten, man müsse sie „regulieren“, etwa, um der Ausbreitung von Krankheiten Einhalt zu gebieten. Wissenschaftliche Studien zeigen jedoch, dass eine "Regulierung" des Fuchsbestands mit jagdlichen Mitteln gar nicht möglich ist, weil Verluste durch Zuwanderung und steigende Geburtenraten kompensiert werden. Zudem begünstigt Bejagung die Ausbreitung von Krankheiten tatsächlich sogar, anstatt sie einzudämmen. Von einer wie auch immer gearteten Notwendigkeit, Füchse zu bejagen, kann also keine Rede sein. Eine ausführliche Darstellung des Themas sowie wissenschaftliche Nachweise finden Sie in den Erläuterungen und Quellenangaben des Aktionsbündnisses Fuchs.

  • Verbot von Schliefenanlagen zur Ausbildung von Jagdhunden an Füchsen rechtmäßig

    Petition: Tierquälerische Baujagd und Jagdhundeausbildung mit lebenden Füchsen Ein aktuelles Rechtsgutachten der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutz e.V. (DJGT) kommt zu dem Schluss, dass der Betrieb von Anlagen zur jagdlichen Ausbildung von Hunden für die Fuchsjagd – sogenannte Schliefenanlagen – aus tierschutzrechtlichen Gründen untersagt werden kann. Das Rechtsgutachten wurde unter Bezugnahme auf Filmmaterial aus einer Schliefenanlage und aktuellen gutachterlichen Stellungnahmen des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) erarbeitet. Schon die Haltung von Füchsen in Schliefenanlagen ist selten tierschutzkonform Eine Schliefenanlage besteht aus einem System von Röhren, die zu einem Bereich führen, der sich „Kessel“ nennt. In dem Röhrensystem sollen abzurichtende Hunde die Witterung des im Kessel befindlichen Fuchses aufnehmen. Der Kessel ist durch Schieber vom Röhrensystem getrennt, so dass sich Hund und Fuchs nicht schon während der Ausbildung verbeißen können. Diese Hundeausbildung dient der Baujagd, bei welcher während der Paarungs- und der Setzzeit der Füchse diese Hunde in den Bau gehen, um die dort verweilenden Tiere – oftmals auch ganze Fuchsfamilien, auch Dachse – vor die Flinten der wartenden Jäger zu hetzen. Die Auswertungen von Filmaufnahmen der Hundeausbildung in einer Schliefenanlage lassen auf erhebliche und sich wiederholende Leiden der Füchse im Sinne des Tierschutzgesetzes schließen. Der Fuchs ist über die gesamte Dauer der Filmaufnahme in Angst, welche als Leiden zu den drei zentralen Begriffen des Tierschutzrechts – Schmerzen, Leiden, Schäden – zählt. Im Gutachten der Biologin des LANUV heißt es dann: „Der Fuchs zeigt über einen Zeitraum von mindestens 23 Minuten immer wieder durch heftige, ruckartige Bewegungen, Ohren anlegen, Schwanz einziehen, Hinterbeine anziehen und Maul öffnen, dass er sich einer akuten Bedrohungssituation ausgesetzt sieht. Er zeigt einen Wechsel zwischen defensivem Vermeidungsverhalten (z. B. in die Ecke kauern, Hinterläufe anziehen) und aktivem Verteidigungsverhalten (z. B. sich dem Angreifer entgegendrehen, Ohren anlegen und Maul öffnen). Wenige „ruhige Phasen“ sind ebenfalls zu beobachten, diese dauern jedoch meist nur wenige Sekunden an und werden durch heftiges Zucken und Aufschrecken beendet. Hier handelt es sich aus hiesiger Sicht nicht um eine tatsächliche Beruhigung oder Schläfrigkeit des Fuchses, sondern um ein eher apathisches Verhalten gegenüber der Stresssituation.“ Die Juristen kommen zu dem Schluss, dass in Schliefenanlagen gehaltene Füchse in der Regel nicht tierschutzgerecht gehalten werden (§ 2, Abs. 2, TSchG) und ihnen ohne vernünftigen Grund erhebliche und sich wiederholende und länger anhaltende Leiden zugefügt werden (§ 17, Nr. 2 b) TSchG), was nicht erforderlich sei, da es Alternativen für die Jagdhundeausbildung gibt, die es nicht erfordern, einen auszubildenden oder zu prüfenden Hund auf einen lebenden Fuchs zu hetzen. Ferner verstoße die Hundeausbildung in der Schliefenanlage gegen das Verbot der Abrichtung eines Tieres an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe und dagegen, ein Tier auf ein anderes Tier zu hetzen. Ferner sei auch die Baujagd eine tierschutzrelevante und nach der im Gutachten vertretenen Ansicht unzulässige Jagdmethode – in Folge kann für die Ausbildung für diese Jagdmethode nichts anderes gelten, so dass diese schon aus diesem Grund als unzulässig zu bewerten sei. +++ Hintergrundinformationen: Rechtsgutachten der DJGT Weitere Informationen zu Schliefenanlagen Weitere Informationen zur Baujagd Video zur Brutalität der Baujagd Tierschutzgesetz

  • Die neunjährige Nadja ist ein junger Fuchsrüde | Schliefanlage Kulmbach war Behörden nicht bekannt

    Petition: Tierquälerische Baujagd und Jagdhundeausbildung mit lebenden Füchsen Interview mit den Vertretern der Fuchsauffangstation (s.u.) - Rund einhundert aktive Schliefanlagen werden in Deutschland vermutet. Schliefanlagen[1] sind meist von Teckel-Clubs betriebene Anlagen, in denen Jäger ihre Jagdhunde für eine besonders grausame Form der Jagd, die sogenannte Baujagd[1], an lebenden Füchsen trainieren. Rechtliche und Tierschutzgutachten[1] belegen, dass weder Schliefanlagen noch die Baujagd tierschutzkonform sind. In oft wenig artgerechten Zwingern werden dazu dauerhaft Füchse gehalten, die den kurzbeinigen Baujagdhunden in künstlich anlegten Tunnelsystemen als Übungsobjekt dienen. Dazu wird jeweils ein Fuchs in diese Tunnelsysteme getrieben, wo der raubwildscharfe Jagdhund ihn aufspüren soll. Der direkte Kontakt zwischen Hund und Fuchs wird in der Regel durch entsprechende Absperrungen (Schieber) verhindert. Diese Praxis ist – wie die gesamte Baujagd – selbst in Jägerkreisen stark umstritten. Ermittlungen durch Veterinäramt, Polizei und Staatsanwaltschaft zeigen, dass diese Anlagen teilweise seit Jahrzehnten ohne Kenntnis von Behörden und damit ohne eine Möglichkeit der Kontrolle betrieben wurden und werden. Einer dieser Fälle ist die Schliefanlage Kasendorf in der Nähe von Kulmbach, Bayern. Seit 42 Jahren soll man dort Jagdhunde an lebenden Füchsen trainiert haben. Die Ermittlungen gegen den Betreiber, den Dachshund-Club Nordbayern e.V. - Sektion Coburg laufen noch. Wegen der tierschutzwidrigen Haltung der Füchse in der Anlage hatte das Veterinäramt Kulmbach dem Betreiber eine freiwillige Herausgabe der Füchse nahegelegt. Andernfalls drohte die Beschlagnahmung. Drei Wochen nach Umzug des letzten Fuchses aus der Schliefanlage in eine von Wildtierschutz Deutschland e.V. unterstützte Wildtierauffangstation haben wir mit den Betreuern der Füchse ein Interview geführt: Wie seid ihr auf den Fall aufmerksam geworden? Zum einen gab es eine Anfrage seitens des Veterinäramtes Kulmbach an Wildtierschutz Deutschland e.V. bezüglich der artgerechten Unterbringung von Füchsen aus der Schliefanlage. Parallel dazu hat sich eine engagierte Tierschützerin aus der Region bemüht, weil eine Beschlagnahmung wegen tierschutzwidriger Haltung und Unterbringung in Aussicht stand. Wie lief die Übernahme des Fuchses aus der Schliefanlage ab? Wir haben uns zum zuvor vereinbarten Termin mit dem Betreuer der Schliefanlage (auch Schliefenwart/Schliefenmeister genannt) vor dessen Wohnhaus getroffen und sind dann mit unserem Auto dem vorausfahrenden Schliefenwart bis zur Schliefanlage gefolgt. Das Veterinäramt hatte dem Dachshund-Club die freiwillige Herausgabe des Fuchses nahegelegt. Wie den diversen Presseberichten zu dem Fall zu entnehmen ist, war die Art der Unterbringung der Füchse vom Veterinäramt stark kritisiert worden. Presseberichten zufolge sei die Anlage Jahrzehnte ohne Kenntnis der Behörden und versteckt vor der Öffentlichkeit betrieben worden. Das bedeutet, ihr konntet euch selbst ein Bild von der Unterbringung machen? Ja. Wir gingen mit dem Schliefenwart bis zum Zwinger, in dem der letzte noch verbliebene Fuchs untergebracht war. Nach Angaben der Behörden soll es sich dabei um einen Zwinger mit rund 25 Quadratmeter Fläche handeln, Beton oder Gehwegplatten als Boden, keine Möglichkeit um zum Graben, keinerlei Abwechslung oder Struktur. Ja. Für uns hat sich das vor Ort auch genauso bestätigt. Der Dachshund-Club Nordbayern e.V., verantwortlicher Betreiber dieser Schliefanlage, schreibt in einer Stellungnahme auf seiner Homepage, „die Füchse hätten zu ihrem Betreuer ein enges und vertrauensvolles Verhältnis“. Wie stellte sich das für euch dar? Der Fuchs suchte im Zwinger den größtmöglichen Abstand zwischen sich und dem Schliefenwart, verhielt sich scheu und ängstlich. Insofern also ein ganz und gar typisches Verhalten wie man es gemeinhin von Wildtieren gegenüber Menschen kennt. Was daran eng oder vertrauensvoll sein sollte, blieb uns verborgen. Weiterhin schreibt der Dachshund-Club Nordbayern in seiner Stellungnahme: „Der fitte Rotrock wollte nicht gehen, nur in der ihm vertrauten Transportbox mit der er immer vom Zwinger zur Schliefanlage gebracht wurde ging er freiwillig.“ Diese Darstellung ist ein vom Dachshund-Club Nordbayern frei erfundenes Märchen. Tatsächlich brachten wir unsere eigene Transportbox mit, der Schliefenwart ging alleine mit unserer Box in den Zwinger und trieb bzw. scheuchte den Fuchs in unsere Transportbox. Das Ganze lief recht reibungslos ab und war in kurzer Zeit erledigt. Dabei entstandene Fotos belegen zweifelsfrei die Falschheit der Aussagen des Dachshund-Clubs beziehungsweise des Prof. Dr. Georg Härtel, der diese Stellungnahme unterzeichnet und mutmaßlich auch verfasst hat obwohl er beim Übergabetermin an der Schliefanlage gar nicht anwesend war. Welche Informationen habt ihr noch zu dem Fuchs bekommen? Bei der Übergabe an der Schliefanlage wurde uns der Fuchs als seit neun Jahren in diesem Zwinger lebende Fuchsfähe vorgestellt, der man den Namen „Nadja“ gegeben hätte. Nadja sei in der Schliefanlage geboren worden. All diese Aussagen hat der Schliefenmeister am 23. Oktober 2022 vor drei Zeuginnen/ Zeugen getätigt. Interessant für uns war auch die Aussage des Schliefenmeisters, dass die Füchse in der Schliefanlage nur jeden zweiten Tag mit Futter versorgt wurden. Wer meint zu einem Fuchs ein „enges und vertrauensvolles Verhältnis“ aufbauen zu können, wenn man jeden zweiten Tag Futter in den Zwinger stellt, hat von Füchsen entweder keine Ahnung oder versucht andere für dumm zu verkaufen. Wie ging es mit der Füchsin Nadja bei euch in der Fuchsstation weiter? Wir haben dem Fuchs erst ein paar Tage zur Eingewöhnung gegeben, bevor er hier mit Artgenossen vergesellschaftet wurde. Bemerkenswert dabei war der gesunde Appetit auf alles, was wir an Futter angeboten haben. Statt Futter jeden zweiten Tag in der Schliefanlage hat dieser Fuchs in der ersten Woche bei uns täglich für zwei gefressen. Besonders auffällig aber war die vollkommen fuchsuntypische Zurückhaltung beim Erkunden des Geheges. Normalerweise erkundet ein Fuchs in den Nachtstunden jeden Winkel der ihm zur Verfügung steht. Dieser Fuchs hatte beispielsweise tagelang Hemmungen über Holzbretter zu laufen. Durch manchen Durchschlupf hat er sich auch nach mehr als zwei Wochen noch nicht gewagt. Zwischenzeitlich aber ist er mutiger und blüht von Tag zu Tag mehr auf. Seid ihr mit dem Fuchs bei einem Tierarzt gewesen? Ja. Wir wollten uns ein Bild davon machen, inwieweit die angeblich neun Jahre alte Fähe gesundheitlich beeinträchtigt ist. Bei einem so alten Fuchs ist beispielsweise mit Arthrose zu rechnen, Zahndefekte können zu schwerwiegenden und schmerzhaften Entzündungen im Kieferbereich führen. Wildtiere und insbesondere Füchse sind Meister darin, sich solche Beeinträchtigungen nicht anmerken zu lassen und leiden still. Welche Ergebnisse ergab die tierärztliche Untersuchung? Dass Grimms Märchen mehr Wahrheitsgehalt haben als die Aussagen des Schliefenwarts uns gegenüber. Denn zum einen handelt es sich bei der angeblichen neun Jahre alten Fuchsfähe Nadja um einen Fuchsrüden, also ein männliches Tier. Die weiteren bei der Untersuchung ermittelten Merkmale lassen den Schluss zu, dass dieser Fuchs keinesfalls neun Jahre alt sein kann. Wir schätzen ihn gemeinsam mit der Tierärztin auf etwa zwei Jahre, gut möglich ist auch, dass er erst ein Jahr alt ist. All diese Erkenntnisse und die bei der Untersuchung entstandenen Bilder und Röntgenaufnahmen haben wir an das zuständige Veterinäramt ebenso wie an das involvierte Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), Sachgebiet Tierschutz, weitergeleitet. Wo ist dann die neun Jahre alte Nadja abgeblieben und der zweite, angeblich noch ältere Rüde, die das Veterinäramt noch im Juli 2022 bei einer Kontrolle der Schliefanlage vorgefunden haben? Diese Frage müsste man dem Schliefenwart oder dem Dachshund-Club Nordbayern stellen, und diese Fragen werden jetzt von den zuständigen Behörden auch gestellt. Nach dem Sammelsurium an Märchen und Unwahrheiten, die man bislang dem Veterinäramt, der Presse und sogar den eigenen Mitgliedern gegenüber aufgetischt hat, sollte man dabei wohl aber auf keine ehrliche Antwort hoffen. Es steht die Vermutung im Raum, dass man den ein oder anderen Fuchs hat verschwinden lassen, um ihn einer tierärztlichen Untersuchung zu entziehen, die womöglich unbequeme Ergebnisse hervorgebracht hätte. Dass man Füchse aus der Schliefanlage Kasendorf nach Beginn der Ermittlungen in eine andere Schliefanlage verbracht hat, kann ebenso nicht ausgeschlossen werden. Und wie sieht die Zukunft des jungen Fuchsrüden aus, den ihr aus der Schliefanlage übernommen habt? Der wird über den Winter bei uns bleiben um in artgerechter Umgebung und mit Artgenossen alles nachzuholen was ihm bisher verwehrt geblieben ist. Wir gehen von einer positiven Entwicklung aus, in dem Fall wäre die dauerhafte Gefangenhaltung eines jungen, gesunden und in der Freiheit überlebensfähigen Wildtieres nicht zu rechtfertigen. Wir kooperieren mit Förstern und Jägern, die die Bejagung von Füchsen aus Überzeugung ablehnen und werden mit deren Unterstützung dem Fuchs im nächsten Jahr ein Leben in Freiheit ermöglichen. Der Dachshund-Club Nordbayern hat geäußert, dass man sich dazu entschlossen habe, die Schliefanlage Kasendorf zu schließen. Seit Beginn der Ermittlungen hat der Dachshund-Club Coburg vielerlei Behauptungen aufgestellt, die sich als unzutreffend erwiesen haben. Dennoch zeigt die offizielle Stellungnahme, dass man sich auch weiterhin nicht scheut frei erfundene Märchen zu erzählen, die nötigenfalls vor Gericht durch Zeugen und Bilddokumente zweifelsfrei widerlegt werden können. Sowohl Tierschutzorganisationen als auch die zuständigen Behörden sollten in den nächsten Jahren ein waches Auge darauf haben, was auf dem Gelände der Schliefanlage Kasendorf vor sich geht. Zugleich darf man aber nicht aus den Augen verlieren, dass sich unterdessen diese Tortur für Füchse an vielen Schliefanlagen im Bundesgebiet weiter fortsetzt. +++ [1] Alle Informationen rund um Schliefanlagen und rechtliche Stellungnahme über diesen Link Hier weitere Stellungnahmen und Gutachten. Lesen Sie auch: Artikel im "Fränkischer Tag" (Bayerische Rundschau)

  • Schliefanlage Lemgo-Voßheide – Chronik eines Skandals

    Petition: Tierquälerische Baujagd und Jagdhundeausbildung mit lebenden Füchsen Hören - Die Schliefanlage Lemgo-Voßheide gilt als die älteste Schliefenanlage Deutschlands. Sie besteht seit ca. 60 Jahren. In den letzten sieben Jahren wurde sie durch skandalöse Missstände bekannt. Hier ein kurzer Überblick: Oktober 2016 Der Tierschutzverein Lage wird auf die Schliefanlage aufmerksam und veranlasst eine Kontrolle durch das Veterinäramt. Diese führt zwar zu Auflagen für die Anlagenbetreiber, aber nicht zu einer Schließung. April 2017 Erneute Kontrolle durch das Veterinäramt: Die neunjährige Füchsin ist nicht mehr in der Anlage. Nach Angaben des Schliefenwarts war sie bei Reinigungsarbeiten entwischt. Bereits am folgenden Tag sind zwei Fuchswelpen in der Anlage, deren Herkunft nie geklärt wird. Der Schliefenwart gibt an, eine Fähe (Füchsin) „geliehen“ zu haben, die unerwartet Welpen geboren hatte. Der „Verleiher“ des Fuchses gibt an, es sei ein Rüde, die Geburt der Welpen damit nicht möglich. Der Sachverhalt wird nie geklärt, der Leihfuchs stirbt vorzeitig und es kommt zu keiner Untersuchung. Der Kreis Lippe untersagt dem Schliefenwart per Ordnungsverfügung die weitere Ausübung und ordnet ein Bußgeld an, da er eine hochträchtige Fähe in der Schliefenanlage eingesetzt und großem Stress ausgesetzt hat. Der Schliefenwart wird seines Amtes enthoben, anschließend wird er erster Vorsitzender des Teckel-Clubs. Tierfilmer Christian Ehrlich zu Schliefanlagen Juni 2017 Ein Anwohner markiert den Eingang zur Anlage und stellt fest, dass die Füchse bei Hochsommertemperaturen drei Tage lang nicht versorgt wurden. PETA und der Tierschutzverein Lage erstatten Anzeige, der Tierschutzverein und der BUND starten eine Unterschriftenaktion. September 2018 Der Schliefenwart wird aus Mangel an Beweisen vom Vorwurf der unzureichenden Versorgung der Füchse freigesprochen. Im letzten Moment war ein offensichtlich bis dahin komplett zugewachsenes und somit unzugängliches Eingangstor freigelegt worden, durch das die Füchse angeblich versorgt worden seien. November 2018 Die Bürgerinitiative „Schliefanlagen schließen!“ wird gegründet und übergibt gemeinsam PETA und dem BUND dem Landrat 18.000 Unterschriften für eine sofortige Schließung. Der Landrat beauftragt einen Naturfilmer, die Amtsveterinärin in der Anlage zu begleiten und die Schliefenarbeit zu filmen. Januar 2020 Die Tierschutzorganisation PETA erstattet Strafanzeige wegen Tierquälerei. Ein wichtiges Beweisstück dabei ist der im Jahr 2018 erstellte Film. 22.12.2022 Gerichtsverhandlung: Der angeklagte Anlagenbetreiber hat sechs Monate Zeit hat, Alternativen zum lebenden Fuchs für die Hundeausbildung zu finden. 22.06.2023 Die sechsmonatige Frist zum Finden von Alternativen zur Hundeausbildung am lebenden Fuchs endet. Die beiden Füchse in der Anlage sind längst erwachsen. Sie haben noch nie Freiheit erlebt und fristen ihr Dasein als Objekte zum Training für die Tötung ihrer Artgenossen. Eine (leider wahre) Geschichte von bewussten Täuschungen und Lügen, von geduldeter systematischer Tierquälerei, Verschleierungen und illegalen Machenschaften – ein Einzelfall? Mitnichten: In Deutschland gibt es mehr als 100 Schliefanlagen. Die meisten von ihnen werden selten bis nie kontrolliert. Es ist weitgehend unbekannt, was dort hinter hohen Hecken, Zäunen oder Mauern geschieht. Dort, wo einmal genauer hingeschaut wurde, kamen oftmals unerträgliche Missstände ans Licht. In der Schliefenanlage Kasendorf bei Kulmbach in Bayern entpuppte sich die neunjährige Füchsin „Nadja“ als ein- bis zweijähriger Rüde – was ist mit „Nadja“ geschehen? In der Schliefenanlage Klein-Auheim bei Hanau in Hessen vegetierten Schliefenfüchse im viel zu kleinen Zwinger auf Betonboden im eigenen Kot, während ein weiterer Fuchs neben der Anlage verweste. Die Beteuerungen der Betreiber der Schliefanlagen sind nichts als Schall und Rauch. Die Schliefenfüchse sind Trainingsobjekte, ihr Daseinszweck ist das Training für die Tötung ihrer Artgenossen. Menschen, die Füchse für solche niederen Zwecke halten, haben keinen Respekt vor ihrem Leben. Wie ist es möglich, dass solche Verbrechen an unseren Mitgeschöpfen in der heutigen Zeit, in der Ethik und Tierschutz eine immer größere Rolle spielen, noch ausgeübt werden dürfen? Wie viele Jahre müssen noch vergehen und wie viele Füchse müssen noch gequält werden, bis die Schliefanlagen endgültig geschlossen werden? +++ Weitere Informationen: Baujagd und Schliefanlagen: Erlaubt aber rechtswidrig

  • Baujagd ist Tierquälerei – jetzt wieder in vielen Teilen von NRW

    Petition: Tierquälerische Baujagd und Jagdhundeausbildung mit lebenden Füchsen Als am 28. Mai 2015 das „ökologische“ Jagdgesetz der rot-grünen Landesregierung in Nordrhein-Westfalen wirksam wurde, war einer als wichtig herausgestellten Punkte das grundsätzliche Verbot der tierquälerischen Baujagd auf Füchse und Dachse …. allerdings mit der Ausnahme, die Baujagd auf Empfehlung der Forschungsstelle für Jagdkunde im Kunstbau für Füchse zuzulassen. Diese Ausnahme konnte bereits im Herbst des Jahres großzügig auf etwa der Hälfte der Landesfläche beantragt werden. Schon mit dieser unter dem Begriff „Gebietskulisse“ publizierten Ausnahmemöglichkeit hatte das damals grüne Umweltministerium seine eigene Gesetzgebung hinsichtlich der Baujagd unterwandert. Die hochschwangere Füchsin hat bei der Baujagd keine Chance zu entkommen Bild: Timo Litters Baujagd ist eine von vielen Tierquälereien bei der Fuchsjagd. Sie wird ausgeübt - legal -, wenn die hochschwangere Füchsin im Fuchsbau ihre Jungen erwartet oder - gesetzeswidrig- , wenn die Füchsin mit ihren wenigen Tagen oder Wochen alten Welpen an den Bau gebunden ist. An der Baujagd nehmen mehrere Jäger teil und einer, manchmal mehrere Hunde. Der an gefangenen Füchsen scharf gemachte Hund wird in den Bau geschickt, um die Füchsin den an den Ausgängen des Fuchsbaus bereitstehenden Jägern vor die Flinten zu treiben. Die Füchsin hat bei dieser Jagdart keine Chance ihren Häschern zu entkommen. Bei Beißereien unter der Erde werden häufig auch die eingesetzten Hunde verletzt. Jäger haben kein Erbamen: erst werden die Welpen getötet, dann die Fuchsmutter. Allerdings ist das illegal. Bild: Fabien Gagnon Die Forschungsstelle für Jagdkunde in Bonn rät nun dem Umweltministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, die Baujagd im Kunstbau auf das ganze Land auszuweiten. Der Kreis Gütersloh – hier gibt es etwa 340 Kunstbaue -, möglicherweise auch weitere Kreise, machen bereits Gebrauch davon. Nach Meinung von Wildtierschutz Deutschland wird hier durch das Land Nordrhein-Westfalen Gesetzesbruch begangen, denn wenn die Ausnahme vom Baujagdverbot zur Regel gemacht wird, gibt es das Baujagdverbot nicht mehr. Zur Begründung weist die Forschungsstelle auf den starken Rückgang heimischer Arten wie Feldhase, Fasan und Rebhuhn sowie einem Anstieg der Fuchspopulationen hin. Um diesem vermeintlichen Ungleichgewicht entgegenzuwirken, „bittet“ der Kreis Gütersloh mit Verweis auf die Empfehlung der Forschungsstelle die Jäger Raubwild intensiv im Kunstbau und mittels weiterer Jagdarten zu bejagen. Woher die Forschungsstelle die Erkenntnis hat, dass die Fuchsjagd im Allgemeinen und die Baujagd im Speziellen eine Auswirkung auf die Stabilisierung des Bestands von Feldhase, Fasan und Rebhuhn haben könnte, ist schleierhaft. Nicht nur, dass Jäger in Gütersloh und anderen Teilen von NRW im Jagdjahr 2015/16 noch fast 50.000 Hasen (vor 5 Jahren noch 127.000, vor 10 Jahren 170.000) erschossen haben, 37.000 Fasanen (100.000 / 176.000) und 523 Rebhühner (865/1.862), es gibt auch nicht eine wissenschaftlich belastbare Forschungsarbeit, die belegen kann, dass die Fuchsjagd stabilisierend auf die Bestände der genannten Arten wirkt. Allein die Zahlen sprechen für sich … man sollte vielleicht auch noch wissen, dass allein in NRW in den vergangenen 10 Jahren über eine halbe Million Füchse durch Jäger getötet wurden. Die Jagd auf den Fuchs und andere Beutegreifer war also schon immer sehr intensiv. Jäger in NRW haben in den letzten 10 Jahren ca. eine Million Feldhasen erschossen. Bild: Berndt Fischer Die Hauptursachen für den Rückgang der oben genannten Arten sind die intensive Landwirtschaft, Monokulturen, der Verlust von Lebensraum, der Verlust der Nahrungsgrundlage: Insekten für Rebhühner und Fasanen und die Vielfalt an Kräutern für den Feldhasen. Und last but not least die Jagd selbst. Auf der anderen Seite gibt es genügend Forschungsarbeiten von Wissenschaftlern, die weitgehend übereinstimmender Meinung sind, dass mittels der Fuchsjagd Fuchsbestände nicht reguliert und schon gar nicht reduziert werden können. Dazu gehören Bellebaum/Langgemach, Harris, Michler, Baker, Kaphegi/Breitenmoser u.a. Quellen die-glocke.de vom 30.10.2017 Bellebaum/Langgemach: Prädation und der Schutz bodenbrütender Vogelarten in Deutschland Lesen Sie auch: Jäger sind Tierquäler

  • Wissen Sie was "Baujagd" ist ... und was sie für die Tiere bedeutet?

    Petition: Tierquälerische Baujagd und Jagdhundeausbildung mit lebenden Füchsen Im Rahmen der Fuchsjagd kommen Praktiken zum Einsatz, die das Tierschutzgesetz eigentlich verbietet. Besonders grausam geht es bei der Baujagd und der Bauhundeausbildung an lebenden Füchsen zu. Doch der Widerstand wächst: Knapp 50 Organisationen aus dem Natur- und Tierschutzbereich sind bereits Teil des “Aktionsbündnisses Fuchs“ und fordern gemeinsam ein Verbot der nach wissenschaftlichen Erkenntnissen völlig sinnlosen Fuchsjagd. In diesen Tagen suchen Füchse vermehrt Schutz und Ruhe im Bau. Sie bereiten sich auf die Geburt ihrer Nachkommen vor, die in seltenen Fällen bereits im Januar stattfindet. Diese Verletzlichkeit nutzen Jäger bei der Baujagd gezielt aus und lassen Rückzugsorte zu Todesfallen werden: „Wer zum ersten Mal erfährt und sieht, was Baujagd bedeutet, ist völlig erschüttert. Die Erbarmungslosigkeit und Brutalität, mit der Füchsen dabei nachgestellt wird, lässt sich mit den Grundsätzen von Moral, Ethik und Tierschutz nicht vereinbaren.“ so die Initiatoren der bundesweit agierenden Initiative „Aktionsbündnis Fuchs“. Wildtierschutz Deutschland und etwa 50 weitere Organisationen haben sich bereits dem Bündnis angeschlossen, welches sich für den Schutz der Füchse einsetzt. "Wer zum ersten Mal erfährt und sieht, was Baujagd bedeutet, ist völlig erschüttert." Bild: Luise Dittombée Baujagd – eine der grausamsten Jagdarten Bei der Baujagd hat ein sogenannter Erd- oder Bauhund die Aufgabe, den Fuchs aus seinem Bau zu treiben. Der Fuchs ist chancenlos: Flieht er, wird er von den draußen wartenden Jägern er- oder angeschossen. Bleibt er im Bau, muss er sich dem Hund stellen. Oft kommt es dabei zu Beißereien, bei denen Hund und Fuchs sowie ggf. bereits vorhandene Welpen schwer verletzt oder getötet werden. Geben weder Hund noch Fuchs nach, graben die Jäger den Bau auf. Schließlich wird der Fuchs erschossen, erschlagen oder von Jagdhunden zerfetzt. Die Baujagd ist damit zweifellos eine der grausamsten Jagdarten. Gemäß zweier Schweizer Gutachten stellt die Baujagd im rechtlichen bzw. verhaltensbiologischen Sinne eine Tierquälerei dar, weswegen sie etwa im Kanton Thurgau bereits verboten wurde. Ohne Rücksicht auf Verluste: Der Bauhund im Einsatz Verletzungen des Bauhundes sind für Jäger offenbar so „normal“, dass sie empfehlen, ein ganzes Arsenal an Utensilien zur Notfallversorgung mitzuführen. Zuweilen bleibt der Hund jedoch im Bau stecken oder wird verschüttet und stirbt den langsamen Erstickungstod. All das wird billigend in Kauf genommen. Des Menschen bester Freund wird als Werkzeug in einem sinnlosen Kampf missbraucht. Kaum bekannt ist auch, dass diese Hunde speziell für die Baujagd an lebenden Füchsen abgerichtet werden. In sogenannten Schliefenanlagen werden Füchse dazu in einem künstlichen Tunnelsystem immer wieder der Verfolgung eines Hundes ausgesetzt und müssen dabei Todesängste erleiden. Verbot der Fuchsjagd ist überfällig Gemäß §3 des deutschen Tierschutzgesetzes ist es verboten, Hunde auf andere Tiere zu hetzen oder an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe abzurichten oder zu prüfen. Dennoch wird genau das im Rahmen der Fuchsjagd legalisiert und tausendfach praktiziert. Wie zahlreiche wissenschaftliche Studien zeigen, ist die Fuchsjagd insgesamt als sinnlos und sogar kontraproduktiv zu bewerten, weil Verluste durch steigende Geburtenraten und Zuwanderung aus anderen Gebieten rasch kompensiert werden. Die ganzjährige Schonung von Füchsen ist hingegen ein Erfolgsmodell, wie Erfahrungen aus fuchsjagdfreien Gebieten zeigen. Da es für die Fuchsjagd keinen vernünftigen Grund gibt, kann es auch für das bei Baujagd und Bauhundeausbildung verursachte Leid absolut keine Rechtfertigung geben. Das Aktionsbündnis Fuchs fordert die politisch Verantwortlichen dazu auf, diesem barbarischen Treiben ein Ende zu setzen: Tierschutzwidrige Praktiken dürfen nicht für eine sinnlose Jagdausübung legalisiert werden. Ein Verbot der Fuchsjagd ist lange überfällig. Mehr über Füchse und die Fuchsjagd erfahren Sie hier.

  • Saarland: Abschaffung von Baujagd und Schliefenanlagen

    Petition: Tierquälerische Baujagd und Jagdhundeausbildung mit lebenden Füchsen Hören - Ein Dackelverein, der in Schliefenanlagen Jagdhunde an lebenden Füchsen ausbildet und ein Zoo im saarländischen Neunkirchen, der die Errichtung eines Fuchsgeheges zur Haltung dieser Füchse auf seinem Areal vorsieht. Initiiert von der lokalen Tierschutzorganisation WITAS e.V. äußern zahlreiche Tierschützer ihren Protest, Bündnis90/Die Grünen[1] setzen sich im Saarland sogar für die Abschaffung der Fuchsjagd ein. Irgendwann muss doch auch die Politik mal sehen, dass diese Art von Tierquälerei weder zeitgemäß noch gesetzeskonform ist. Mit einem Schreiben an die zuständige Ministerin Petra Berg (SPD) [2] fordern wir deshalb zumindest die sofortige Unterbindung der tierquälerischen Baujagd (Video) [3] und den Betrieb von Schliefenanlagen (Video) [4]. Ein aktuelles Rechtsgutachten der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) [5] kommt auf Basis einer gutachterlichen Stellungnahme des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) zu dem Ergebnis, dass in Schliefenanlagen Füchsen ohne vernünftigen Grund erhebliche und sich wiederholende und länger anhaltende Leiden zugefügt werden. Sowohl die DJGT als auch diverse Gutachten aus der Schweiz [6] bestätigen weiterhin, dass auch die Baujagd eine tierschutzrechtlich unzulässige Jagdmethode ist. In Folge könne für die Ausbildung für diese Jagdmethode nichts anderes gelten, so dass diese schon aus diesem Grund als unzulässig zu bewerten sei. Im Gegensatz zur Jagd auf die meisten anderen Tierarten werden bei der Baujagd Füchse an jenem Ort bekämpft, an welchem sie Schutz suchen, sich zurückziehen, wo sie ihre Jungen zur Welt bringen und während der ersten Wochen großziehen und wo ihnen kein natürlicher Feind folgen kann. Immer wieder auch werden Bauhunde verletzt, bleiben im Fuchsbau stecken und müssen ausgegraben werden. Dabei werden oft auch über Generationen genutzte Baue für die Fortpflanzung zerstört. Auch aufgrund dieser Aspekte sind Eingriffe am Fuchs- und am Dachsbau aus tierethischer Sicht abzulehnen. Im Hinblick auf die Ergänzung des Staatsziels Tierschutz aus dem Jahre 2002 ist die Jagd auf Beutegreifer wie Fuchs oder Dachs grundsätzlich zu hinterfragen. Weder das Bundesjagdgesetz noch das Saarländische Jagdgesetz können hinsichtlich des „Ob“ einer Tiertötung einen Vorrang gegenüber des Tierschutzgesetzes beanspruchen. Insofern misst sich die Frage der Strafbarkeit jeder Tiertötung an den Voraussetzungen des § 17 Nr. 1 TierSchG und es ist ein vernünftiger Grund zu fordern.[7] Als vernünftige Gründe gelten im Rahmen des Saarländischen Jagdgesetzes u.a. die Nutzung wesentlicher Teile des erlegten Wildtieres, die Regulierung der jeweiligen Art, der Schutz vor unzumutbaren Wildschäden und die Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen. Gerade für die Fuchs-, aber auch die Dachsjagd gibt es im Saarland u.W. keinerlei wissenschaftlich belastbaren Belege dafür, dass die freiheitliche Jagd auf diese Tierarten auch nur einen einzigen der im Gesetz angeführten Gründe annähernd ausfüllt. Vielmehr erfolgt die wohl weit überwiegende Zahl der (willkürlichen) Abschüsse aus Gründen des Jagdvergnügens oder der Erfüllung eines Selbstzwecks des Jagdausübenden. Sie stehen somit in keinerlei Beziehung zu dem getöteten Tier. Weder Rotfuchs noch Dachs dienen dem Nahrungserwerb, eine messbare Regulierung von Beständen oder eine sonstige Evaluierung der Auswirkungen der Jagd findet für die genannten Arten nicht statt. Vielmehr regulieren sich insbesondere die Fuchsbestände selber. Das zeigen z.T. seit Jahrzehnten Fuchsjagd freie Gebiete in der Schweiz, in deutschen Nationalparks, in Luxemburg. Darüber hinaus verweisen wir auf etliche Studien zur Populationsdynamik von Füchsen.[8] Von Dachsen gehen allenfalls sehr geringe landwirtschaftliche Schäden aus, von Füchsen überhaupt keine. Vielmehr sollte ihre Rolle als Mäusefresser, Aasvertilger und Jäger von kranken und reaktionsschwachen Beutetieren gewürdigt werden. Auch kann im Zusammenhang mit der Jagd von Beutegreifern im Saarland keine Rede sein von Bekämpfung oder gar Vorbeugung gegen „Tierseuchen“. Wissenschaftliche Studien belegen vielmehr das Gegenteil, nämlich dass durch die jagdlichen Aktivitäten ein erhöhtes Verbreitungsrisiko von Tierkrankheiten bestehen kann. Last but not least sei darauf hingewiesen, dass insbesondere die Fuchsjagd keinerlei messbare Auswirkung auf die Stabilisierung oder gar Erholung der Bestände von gefährdeten Tierarten hat. Das hatte allerdings zwischen 1990 und 1997 schon der Freilandversuch des Prof. Dr. Paul Müller von der Universität des Saarlandes mehr als deutlich gemacht.[9] Heute ist das Rebhuhn im Saarland so gut wie ausgestorben. Die erfassten Fallwildzahlen tendieren seit 19 Jahren gegen Null. Die Bestandsituation des Feldhasen ist alarmierend, der Jägerschaft ist es nicht einmal gelungen, den Fasan so zu „hegen“, dass sich die Anzahl der Tiere stabilisiert. In Hessen wird in einer ähnlichen Situation die ganzjährige Schonzeit für Feldhasen und Rebhühner in Erwägung gezogen (aktuell im Anhörungsprozess) [10]. Aus diesen Gründen appellieren wir an das Ministerium, in einem ersten Schritt wenigstens die Baujagd, die davon abgesehen einen verschwindend geringen Anteil an der Jagdstrecke haben dürfte, und die Ausbildung von Hunden an lebenden Füchsen im Saarland auch gegen die durchaus lautstarke Jagdlobby im Saarland künftig zu unterbinden. +++ [1] Forderung der Saar Grünen nach einem Verbot der Fuchsjagd im Saarland [2] Appell an die Umweltministerin des Saarlandes, Schliefenanlagen und die Baujagd unverzüglich zu unterbinden [3] Baujagdvideo der Tierschutzorganisation ASPAS/Frankreich [4] Video auf Facebook, Wildtierschutz Deutschland, Sektion Niedersachsen [5] Patt, DJGT (2019) Tierschutzrechtliche Unzulässigkeit von Schliefenanlagen [6] Gloor, S. & Bontadina, F. (2009). Eine Beurteilung der Baujagd aus wildtier- und verhaltensbiologischer Sicht und Bolliger / Gerritsen / Rüttimann (2010) Die Baujagd unter dem Aspekt des Tierschutz- und Jagdrechts [7] Gerhold (2022) Der vernünftige Grund zur Tötung eines Tieres am Beispiel der Dachsjagd [8] Frommhold (2018) Kurzzusammenfassungen wissenschaftlicher Literatur zum Rotfuchs [9] Gescheiterter Freilandversuch – Totalabschuss von Füchsen und Rabenvögeln ohne Zunahme jagdbarer Arten [10] Zur Novellierung der Hessischen Jagdverordnung: Jäger wollen Feldhase und Rebhuhn weiter bejagen

  • Die Baujagd ist auch im Kunstbau nicht tierschutzkonform

    Petition: Tierquälerische Baujagd und Jagdhundeausbildung mit lebenden Füchsen Hören - Der Regierungsentwurf zum neuen rheinland-pfälzischen Jagdgesetz sieht vor, die Baujagd auf Füchse und Dachse am Naturbau zu verbieten. Am Kunstbau (künstlich angelegter Fuchsbau) soll sie aber weiterhin erlaubt bleiben. Rheinland-Pfalz folgt damit etwa dem Beispiel Baden-Württembergs, wo eine ähnliche Regelung bereits seit längerem besteht. Begründet wird diese Unterscheidung zwischen Kunst- und Naturbauen damit, dass bei Naturbauen oftmals nicht eindeutig geklärt werden kann, ob der Bau von einem Dachs bewohnt wird. Dachse ergreifen bei der Baujagd in der Regel nicht die Flucht vor dem Jagdhund, sondern liefern sich heftige Kämpfe mit ihm. Außerdem kommt es immer wieder vor, dass Jagdhunde in Naturbauen feststecken und nur dadurch wieder befreit werden können, dass ein erheblicher Teil des Baus aufgegraben und dadurch zerstört wird. Diese Argumentation greift aber bei weitem zu kurz. Selbst in Kunstbauen flieht nicht jeder Fuchs sofort vor dem Jagdhund; Beißereien zwischen Fuchs und Jagdhund können daher auch dort nicht sicher ausgeschlossen werden. Schwere Verletzungen auf beiden Seiten kommen somit auch am Kunstbau vor. Selbst wenn der Fuchs den Bau verlässt, ist er dabei hochflüchtig. Auch ein Schrotschuss kann daher nicht sicherstellen, dass der vergleichsweise kleine, schnelle und plötzlich im Baueingang erscheinende Fuchs tödlich getroffen wird. Das Risiko von nicht-tödlichen Verletzungen, die schlimmstenfalls zu einem langsamen, qualvollen Tod führen, ist infolgedessen erheblich. Auch insofern stellt die Baujagd – egal, ob am Kunst- oder Naturbau – einen Verstoß gegen das im Tierschutzgesetz festgeschriebene Gebot der größtmöglichen Schmerzvermeidung (§4 Abs. 1 Satz 2 TierSchG) dar. Tierschutzrelevant ist außerdem, dass Füchse bei der Baujagd an einem Ort attackiert werden, der von ihnen als sicherer Rückzugs- und Ruheort genutzt wird. Die Baujagd ist daher geeignet, Tiere zu traumatisieren. Wie der Biologe Darius Weber beispielsweise feststellte, kann intensiv betriebene Baujagd dazu führen, dass Füchse ihre Baue deutlich seltener aufsuchen [1]. Ein Gutachten zur Tierschutzgerechtigkeit der Baujagd in der Schweiz [2] kommt unter anderem aus diesem Grund zu dem Ergebnis, dass die Baujagd grundsätzlich als tierquälerisch und tierschutzwidrig zu bewerten ist. Seitdem haben die Kantone Thurgau, Zürich, Baselland, Waadt und Bern die Baujagd bereits verboten; es ist fest damit zu rechnen, dass weitere Kantone folgen werden. Die Baujagd, ob am Natur- oder am Kunstbau, ist aus Tierschutzsicht grundsätzlich nicht akzeptabel. Zwar sterben nur vergleichsweise wenig Füchse bei der Baujagd (ihr Anteil an der Fuchsstrecke (inkl. Fallwild) schwankte in den Jagdjahren 2019/20 bis 2021/22 etwa in Nordrhein-Westfalen zwischen 1,4 und 2,8 Prozent; für Rheinland-Pfalz liegen keine Daten vor [3), das dabei verursachte Leid ist aber besonders groß. Das Aktionsbündnis Fuchs fordert das Umweltministerium in Rheinland-Pfalz, aber auch die Gesetzgeber in allen anderen Bundesländern daher dringend dazu auf, die Baujagd als nicht tierschutzkonform vollständig zu verbieten. Lesen Sie auch: Baujagd und Schliefanlagen: Erlaubt aber rechtswidrig Neues Jagdgesetz in Rheinland-Pfalz in der Vorbereitung Quellen 1) Weber, D. (1988): Wie und wann Füchse ihre Baue benutzen. Deutsche Jagd-Zeitung (12), 50-56 2) Bolliger G., Gerritsen V., Rüttimann A. (2010): Die Baujagd unter dem Aspekt des Tierschutz- und Jagdrechts. Gutachten. TIR-Schriften (10) 3) Jagdstrecke 2021/22: Erläuterungen zur Jagdstrecke 2021/2022 Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung (FJW)

  • Baujagd auf Füchse: Verflechtung des NABU mit der Jägerschaft

    Petition: Tierquälerische Baujagd und Jagdhundeausbildung mit lebenden Füchsen Hören - In der Dokumentation „Zwischen Wildnis und Welternährung“, verbreitet im reichweitenstarken Online-Jagdmagazin „Der Überläufer“, wird Baujagd auf Füchse durch und im Namen des NABU gezeigt. Bekleidet mit NABU-Hoody im vereinstypischen Blau mit der weißen Schrift schickt Jan Blaue, aktiv im NABU Sachsen-Anhalt, seinen Parson-Russel-Terrier in einen Fuchsbau an der mecklenburgischen Ostseeküste. Anschließend schießt er auf den flüchtenden Fuchs, ohne ihn tödlich zu verletzen. Die Hinwendung des NABU zur Jagd wird unübersehbar immer stärker und gipfelt nun in der Mitarbeit des Verbandes selbst am sogenannten „aktiven Prädatorenmanagement“. Für den größten deutschen Naturschutzverband ist die Tötung von Beutegreifern inzwischen ein übliches Instrument des Naturschutzes. Eine ethische Grundsatzdebatte dazu existiert im NABU nicht, Kritik an dieser Praxis ist unerwünscht. Der NABU Nordrhein-Westfalen hat Ende des vergangenen Jahres die Fuchsfreunde NABU, eine jagd- und fuchsjagdkritische Initiative innerhalb des Verbandes, kurzerhand verboten. Wir fordern daher den NABU NRW in einem offenen Brief zu einer Stellungnahme zur Fuchsjagd auf. Eine entsprechende Aufforderung an den NABU-Bundesvorstand wird folgen. Der offene Brief wurde gemeinsam von Wildtierschutz Deutschland, Aktionsbündnis Fuchs, Pro Fuchs Deutschland und dem Netzwerk Fuchs, einer verbandsübergreifenden Initiative für die Abschaffung der Fuchsjagd, verfasst. +++ Link zum Video, die Sequenz zur Baujagd läuft ab Minute 9 +++ Offener Brief an NABU NRW vom 4. September 2023 (als PDF hier herunterladen): Sehr geehrte Frau Naderer, sehr geehrter Herr Chwallek, sehr geehrte Mitglieder des Vorstandes des NABU NRW, in dem aktuellen Video „Zwischen Wildnis und Welternährung“, verbreitet im reichweitenstarken Online-Jagdmagazin „Der Überläufer“, wird gezeigt, wie im Namen des NABU in Sachsen-Anhalt Baujagd auf Füchse betrieben wird. In der Aufnahme wird Jan Blaue, NABU-Mitglied und aktiver Jäger, bei der Baujagd auf Füchse gezeigt. Bekleidet mit NABU-Hoody schickt er seinen Parson-Russel-Terrier in den Fuchsbau und gibt zwei Fehlschüsse auf den fliehenden Fuchs ab. Seine Aussagen in dem Beitrag sind unter anderem: „…der Fuchs ist durchaus Letalfaktor für alles“ und „Baujagd ist ein ganz probates Mittel, um zu einer ganz wichtigen Zeit, den Beutegreiferdruck rauszunehmen“. Zuvor sagt im gleichen Video der Berufsjäger Hans-Kristian Sierk aus, dass viele, die im NABU tätig sind, „ganz erfolgreich Bodenjagd und Baujagd betreiben“ und dass es genug Projekte gibt, wo der NABU „Fallenjagd und Bodenjagd ganz erfolgreich betreibt,“ und „An der Basis weiß das einfache NABU-Mitglied, dass diese Bejagung unglaublich notwendig ist…“ Die gezeigte Praxis verstößt klar gegen das Positionspapier des Bundesverbandes zur Jagd, in dem ein Verbot der Bau- und Fallenjagd gefordert wird. Sie ist ebenso unvereinbar mit der Position des Landesverbandes NRW, in der die Streichung des Rotfuchses von der Liste der jagdbaren Arten gefordert wird. Darin befürwortet der NABU eine Bejagung nur für die Arten, die biologisch nachhaltig genutzt werden können und räumt ein, dass dies für Füchse nur ausnahmsweise zutrifft. Im Jahr 2022 gründeten wir die „Fuchsfreunde NABU“ mit dem Ziel, die in der genannten NRW-Position geforderte Streichung des Fuchses aus der Liste der jagdbaren Arten zu unterstützen und Tendenzen im Natur- und Artenschutz in Richtung einer stärkeren Bejagung von Prädatoren entgegenzuwirken. Leider wurden die „Fuchsfreunde NABU“ etwa ein halbes Jahr nach ihrer Gründung von Ihnen, Frau Naderer, verboten. Als Begründung wurde angegeben, dass es sich nicht um eine durch den Bundesvorstand genehmigte Gruppierung handelte – dies trifft jedoch für eine große Zahl an Gruppierungen innerhalb des NABU zu, die weiterhin aktiv sind. Eine plausible Begründung des Verbots liegt also nicht vor und ein von Ihnen (Landesvorstand) angebotenes Gespräch fand nie statt. Die geschilderten Sachverhalte wecken den Anschein einer zunehmenden Verflechtung des NABU mit den Jägerschaften bzw. Jagdverbänden, die unseres Erachtens sehr bedenklich ist und die Glaubwürdigkeit des NABU als Naturschutzverband aufs Spiel setzt. Aus diesen Gründen habe ich (Martin Steverding) den Verband nach 36 aktiven Jahren verlassen. Ich (Gabi Joormann) leite als noch aktives Mitglied eine NAJU-Gruppe. Der Fuchs und die anderen Beutegreifer spielen in der Berichterstattung des NABU (mit Ausnahme der seltenen Arten wie Otter, Wildkatze oder Luchs) kaum eine Rolle, obwohl das Interesse der Gesellschaft an diesen Tieren deutlich wächst (siehe mehrere Bestseller über den Fuchs). Stattdessen wird der Fuchs beim NABU nahezu ausschließlich als possierlicher Werbeträger eingesetzt, was in scharfem Widerspruch zu den oben geschilderten Sachverhalten steht. Wir bitten Sie vor dem Hintergrund der geschilderten Sachverhalte, die folgenden Fragen in einer Stellungnahme zu beantworten: Hat die unter dem Link (https://nrw.nabu.de/natur-und-landschaft/landnutzung/jagd/jagdbare-arten/beutegreifer/05325.html) formulierte Position zum Rotfuchs in NRW weiterhin Bestand? Distanziert sich der NABU NRW von der in dem oben genannten Video mehrfach formulierten Position, dass die Baujagd und die Fallenjagd auf Füchse und andere Prädatoren im Rahmen von Artenschutz vertretbar sind? Ist es richtig, dass der NABU Fallen- und Baujagd selbst betreibt, wie im Video von Herrn Sierk ausgesagt wurde. Wenn ja, ist dies auch in NRW der Fall? Wie positioniert sich der NABU NRW zur Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Füchsen in Schliefenanlagen? Warum fordert der NABU (zurecht!) auf Landes- und Bundesebene den Schutz gefiederter Prädatoren, während die Tötung von Raubsäugern in nicht wenigen Fällen vom NABU legitimiert wird? Bestehen im NABU NRW Richtlinien, wann bzw. in welchen Situationen eine Tötung von Prädatoren im Rahmen des Prädationsmanagements vertretbar ist? Im Positionspapier des Bundesverbandes (s.o.) steht, dass der Tierschutz, sowie die ethischen Anforderungen der Gesellschaft beachtet werden. Fakt ist, dass weniger als 10 % der deutschen Bevölkerung die Fuchsjagd befürworten (Quelle s. u.). Sind die ethischen Anforderungen der Gesellschaft diesbezüglich Ihres Erachtens im NABU NRW ausreichend berücksichtigt? Gibt es im NABU (NRW und/oder Bundesverband) überhaupt eine ethische Grundsatzdebatte? Als philosophische und moralische Grundlage ist unseres Erachtens für alle Natur- und Tierschutzverbände der Fähigkeitenansatz von Martha Nussbaum zu empfehlen. Dieser Ansatz basiert auf der Idee, dass Tiere (und Menschen) in der Lage sein müssen, ihre artspezifischen Fähigkeiten auszuleben. Wir bitten um eine Stellungnahme und eine Beantwortung unserer Fragen. Wir können es nicht länger hinnehmen, dass heimische Wildtiere wie Fuchs, Dachs und Marder beim NABU kaum eine Rolle spielen und dass beim Leid dieser Tiere, insbesondere der Füchse, weiterhin weggeschaut wird. Quelle der Umfrage zur Fuchsjagd: (Kimmig, S. E., Flemming, D., Kimmerle, J., Cress, U., & Brandt, M. (2020). Elucidating the socio‐demographics of wildlife tolerance using the example of the red fox (Vulpes vulpes) in Germany. Conservation Science and Practice, 2(7), e212.) Mehr zur Baujagd erfahren Sie hier.

  • Lasst die Füchse einfach leben

    Petition: Tierquälerische Baujagd und Jagdhundeausbildung mit lebenden Füchsen Hören - Meine Empörung war groß, als ich das erste Mal von einer Schliefanlage am Rande meiner Heimatstadt erfuhr. Jemand der mehr wusste, hatte mir davon berichtet. Die Anlage besteht bereits seit Jahrzehnten, sagte er leise hinter vorgehaltener Hand, als handle es sich um etwas, das besser nicht gesagt und unentdeckt bleiben soll. Er schilderte mir die genaue Lage. Ich kenne die Gegend und staune, denn diese Ecke wird insbesondere bei schönem Wetter von zahlreichen Spaziergängern genutzt. Der Weg führt direkt an der Teckel-Club-Anlage vorbei, in der zwei Füchse in einem Zwinger gehalten und für die Jagdhundeausbildung missbraucht werden. Wieso hatte diese Anlage niemals für Gesprächsstoff gesorgt? Wie konnte sie Jahrzehnte unbemerkt existieren? Ich folgte meinem dringenden Wunsch dort hinzufahren und setzte mich wenig später auf mein Rad. Ich weiß noch genau, es war Mitte Juli vor einem Jahr. Bei schwülwarmen Temperaturen radelte ich bis zur Clubanlage. Hohe Zäune umrahmen das Gelände. Nur ein Metalldackel am Eingangstor macht darauf aufmerksam, wer dort des Öfteren anzutreffen ist. Im etwa zwei Meter hohen Zaun, der schon einige Jahre auf dem Buckel hat, haben sich im Laufe der Zeit die Bretter auseinandergeschoben. Durch die Ritzen kann man von außen einen Blick ins Innere erhaschen. Als ich das erste Mal vorsichtig durch einen Spalt lugte, erinnere ich mich wie ich für einen Augenblick innehielt und zögerte und mir die Frage stellte: Will ich das wirklich sehen? Wie gehe ich damit um, wenn aus Ahnung Gewissheit wird? Der stille Wunsch, „ich will es wissen“, schob jeden Zweifel beiseite und ließ mich mutig durch den Spalt schauen. Mit einem Blick sah ich, was bisher unsichtbar war. Schmale lange Tunnel, die mit schweren rechteckigen Platten verdeckt sind und zu einem großen Kessel führen. Rund um Bepflanzungen wie in einem Garten, auf der gegenüberliegenden Seite entdeckte ich die metallenen Gitterstäbe, die zum Zwinger der Füchse gehören. Also doch! Ich erinnere mich, wie mein Herz bei der Gewissheit bis zum Hals pochte und Gefühle wie Wut und Traurigkeit in mir hochstiegen. Aus den Augenwinkeln meinte ich, eine rasche Bewegung wahrgenommen zu haben, gesehen habe ich ihn jedoch nicht wirklich, dafür aber gerochen. Und ich frage mich, wie häufig Menschen hier Nase rümpfend stehen bleiben und sich über den besonderen Geruch wundern. Die vielen Eindrücke schienen mich beinahe zu überwältigen und ich bemerkte, wie sich ein feuchter Film auf meine Augen legte. Für heute hatte ich genug gesehen. Empört und traurig radelte ich an diesem Tag zurück. Seit diesem Erlebnis bewegen mich viele Gedanken, Gefühle und Fragen. Wie ist es möglich, dass kaum jemand weiß, was eine Schliefanlage ist, obwohl es diese bereits seit etwa 60 Jahren in Deutschland gibt? Warum gibt es die tierschutzwidrige Art der Jagdhundeausbildung noch und was animiert Menschen überhaupt dazu, aus Leidenschaft hoch empfindsame Tiere und bereits Welpen in und vor ihrem Bau zu töten? Wie ist es möglich, dass eine Gesellschaft, die sich zunehmend Gedanken über Tierschutz, Ethik und Tierrechte macht, gleichzeitig toleriert, dass Füchse in Massen sinnlos getötet werden? Wie kann es sein, dass weder Naturschutzverbände, noch Politik sich klar positionieren, obwohl eine deutliche Bevölkerungsmehrheit die Fuchsjagd als beendet sehen möchte? Warum werden wissenschaftliche Fakten von einer kleinen Minderheit ignoriert und stattdessen immer noch diese tierschutzwidrigen Jagdpraktiken angewendet? Füchse wie auch wir Menschen sind neben einer Vielzahl weiterer Individuen Teile eines großen Ganzen. Warum lässt man Füchse nicht einfach leben? +++ Mehr über Schliefanlagen in diesem Artikel

  • Jagd im Wiesenvogelschutz – ein Beispiel aus dem Kreis Borken (NRW)

    Um die Bestände von Wiesenvögeln wie Kiebitz, Großer Brachvogel, Uferschnepfe und Rotschenkel steht es schlecht. Bereits vor Jahrzehnten wurden große Teile ihrer Lebensräume trockengelegt und in intensiv genutztes Ackerland umgewandelt. In den verbleibenden inselartigen Schutzgebieten konnten sich nur kleine Restbestände halten, heute stehen sie dort am Rand des Aussterbens oder sind vielerorts schon verschwunden. Nur der Kiebitz war längere Zeit noch recht weit verbreitet, aber auch er folgt längst diesem Schicksal. Im Kreis Borken im Nordwesten von Nordrhein-Westfalen liegt das in Einzelteile zergliederte EU-Vogelschutzgebiet „Moore und Heiden des westlichen Münsterlandes“, das zu einem Großteil aus Feuchtwiesen besteht. Hier brüten noch Kiebitz und Großer Brachvogel, sowie in kleinen Restbeständen die Uferschnepfe. Der Gebietskomplex ist zusammen mit weiteren Schutzgebieten in den benachbarten Kreisen Bestandteil des von der EU geförderten Projektes „Life-Wiesenvögel“ in NRW. Der Bruterfolg der Wiesenvögel ist schlecht und reicht für den Arterhalt nicht aus. Die Ursachen sind vielfältig: Zu kleine und zu trockene Flächen, zu wenig Insekten für die Küken, Einflüsse der intensiven Bewirtschaftung der Umgebung (z. B. Nährstoff- und Pestizideintrag) etc. All dies addiert sich mit den natürlichen Faktoren wie Prädation oder Wettereinfluss und bringt die Wiesenbrüter an den Rand des Aussterbens. Welche Mittel sind legitim, um in dieser verzweifelten Lage einen Rettungsversuch in höchster Not zu starten? Auf den Internetseiten des Projektes kann man wenige knappe Informationen zum „Prädatorenmanagement“ – also z.B. zur Jagd auf Füchse – und zur Fallenjagd finden. Leser*innen ohne spezielles Hintergrundwissen dürften aber kaum verstehen, um was es geht: Das sogenannte „aktive Prädatorenmangement“ ist ein wesentlicher Bestandteil des Projektes – es bedeutet: Gezielte Tötung von Beutegreifern. Ein eigens dafür angestellter Berufsjäger, der aus den öffentlichen Mitteln des Projektes bezahlt wird, hat gemeinsam mit lokalen Revierjägern mehrere Dutzend Betonrohrfallen für Füchse und andere Bodenprädatoren aufgestellt. Jede dieser Fallen, die ebenfalls aus den öffentlichen Mitteln des Projektes finanziert wurden, kostet etwa 1.000 Euro. Es handelt sich zwar um Lebendfallen, die gefangenen Füchse und Marder aber verlassen diese nicht lebend. Sie werden in einen Abfangkorb oder Abfangnetz getrieben und darin getötet. Die massenhafte Tötung von Füchsen, Mardern, Wieseln und Waschbären wird auch in anderen Feuchtgebieten im Namen des Wiesenvogelschutzes praktiziert. Trotz zahlreicher gegenteiliger Beteuerungen liegen keine belastbaren Belege für einen positiven Einfluss auf die Bestände der bedrohten Vogelarten vor. In den erfolgreichen – da großflächigen – Wiesenvogelprojekten wie etwa am Dümmer See in Niedersachsen oder im Bremer Blockland erfolgten großflächige Vernässungen und andere lebensraumverbessernde Maßnahmen. Die Bestände der Wiesenvögel sind dort angewachsen. Es ist jedoch nicht erkennbar, ob dies allein durch die Lebensraumverbesserung geschah oder ob die Eliminierung von Prädatoren einen Anteil daran hat. In einer Beurteilung durch das Aktionsbündnis Fuchs kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass z.B. im Bremer Blockland allein die Lebensraumgegebenheiten entscheidend für den Bruterfolg sind. Ohne den Erfolg belegen zu können, ohne die ökologischen Folgen zu kennen und ohne ethische Fragen zu stellen, werden derzeit jährlich Tausende von Füchsen, Mardern, Wieseln und Waschbären im Namen des Wiesenvogelschutzes in Deutschland getötet. Allein am Dümmer liegt laut Berufsjäger Marcel Holy jährlich die „Fangstrecke deutlich im dreistelligen Bereich“ (Mross 2018). Zurück zu den Feuchtwiesenresten im Kreis Borken: Vor wenigen Tagen war in der Borkener Zeitung zu lesen, dass zum Schutz der bedrohten Wiesenvögel nun auch Rabenkrähen geschossen werden sollen. Die Biologische Station Zwillbrock, Partner im Life-Projekt und Betreuer der „Moore und Heiden des westlichen Münsterlandes“, hatte dies beantragt, dem Antrag wurde zugestimmt. Die Folgen des Tötens der Prädatoren sind nicht bekannt: Breiten sich durch das lokale Eliminieren der Füchse vermehrt Ratten in den Feuchtwiesen aus, die ebenfalls sehr gern Eier fressen? Werden die territorialen Krähenpaare geschossen oder durch die Jagd vertrieben und lassen so den Jungkrähentrupps freien Lauf, die für die Bruten wahrscheinlich viel gefährlicher sind als die Revierpaare? Ob der vielfache Tod von Füchsen und anderen Beutegreifern ethisch vertretbar ist und ob es dem Willen der Steuerzahler entspricht, die das Projekt finanzieren, wird ganz offensichtlich nicht hinterfragt. Zum Abschluss muss die Frage gestellt werden: Was wird der nächste Schritt sein? Sind nach den Füchsen und Krähen die Mäusebussarde, Rohrweihen, Graureiher und Störche dran, die alle als Kükenprädatoren eine Rolle spielen? +++ Quellen: u.a. Mross, E. (2018): Die Wiese lebt! Niedersächsischer Jäger 9/2018: S. 14-18.

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