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  • Lovis Kauertz

Saarland: Abschaffung von Baujagd und Schliefenanlagen


Hören - Ein Dackelverein, der in Schliefenanlagen Jagdhunde an lebenden Füchsen ausbildet und ein Zoo im saarländischen Neunkirchen, der die Errichtung eines Fuchsgeheges zur Haltung dieser Füchse auf seinem Areal vorsieht. Initiiert von der lokalen Tierschutzorganisation WITAS e.V. äußern zahlreiche Tierschützer ihren Protest, Bündnis90/Die Grünen[1] setzen sich im Saarland sogar für die Abschaffung der Fuchsjagd ein.


Irgendwann muss doch auch die Politik mal sehen, dass diese Art von Tierquälerei weder zeitgemäß noch gesetzeskonform ist. Mit einem Schreiben an die zuständige Ministerin Petra Berg (SPD) [2] fordern wir deshalb zumindest die sofortige Unterbindung der tierquälerischen Baujagd (Video) [3] und den Betrieb von Schliefenanlagen (Video) [4].



Ein aktuelles Rechtsgutachten der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) [5] kommt auf Basis einer gutachterlichen Stellungnahme des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) zu dem Ergebnis, dass in Schliefenanlagen Füchsen ohne vernünftigen Grund erhebliche und sich wiederholende und länger anhaltende Leiden zugefügt werden.


Sowohl die DJGT als auch diverse Gutachten aus der Schweiz [6] bestätigen weiterhin, dass auch die Baujagd eine tierschutzrechtlich unzulässige Jagdmethode ist. In Folge könne für die Ausbildung für diese Jagdmethode nichts anderes gelten, so dass diese schon aus diesem Grund als unzulässig zu bewerten sei.


Im Gegensatz zur Jagd auf die meisten anderen Tierarten werden bei der Baujagd Füchse an jenem Ort bekämpft, an welchem sie Schutz suchen, sich zurückziehen, wo sie ihre Jungen zur Welt bringen und während der ersten Wochen großziehen und wo ihnen kein natürlicher Feind folgen kann. Immer wieder auch werden Bauhunde verletzt, bleiben im Fuchsbau stecken und müssen ausgegraben werden. Dabei werden oft auch über Generationen genutzte Baue für die Fortpflanzung zerstört. Auch aufgrund dieser Aspekte sind Eingriffe am Fuchs- und am Dachsbau aus tierethischer Sicht abzulehnen.


Im Hinblick auf die Ergänzung des Staatsziels Tierschutz aus dem Jahre 2002 ist die Jagd auf Beutegreifer wie Fuchs oder Dachs grundsätzlich zu hinterfragen. Weder das Bundesjagdgesetz noch das Saarländische Jagdgesetz können hinsichtlich des „Ob“ einer Tiertötung einen Vorrang gegenüber des Tierschutzgesetzes beanspruchen. Insofern misst sich die Frage der Strafbarkeit jeder Tiertötung an den Voraussetzungen des § 17 Nr. 1 TierSchG und es ist ein vernünftiger Grund zu fordern.[7]


Als vernünftige Gründe gelten im Rahmen des Saarländischen Jagdgesetzes u.a. die Nutzung wesentlicher Teile des erlegten Wildtieres, die Regulierung der jeweiligen Art, der Schutz vor unzumutbaren Wildschäden und die Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen.


Gerade für die Fuchs-, aber auch die Dachsjagd gibt es im Saarland u.W. keinerlei wissenschaftlich belastbaren Belege dafür, dass die freiheitliche Jagd auf diese Tierarten auch nur einen einzigen der im Gesetz angeführten Gründe annähernd ausfüllt. Vielmehr erfolgt die wohl weit überwiegende Zahl der (willkürlichen) Abschüsse aus Gründen des Jagdvergnügens oder der Erfüllung eines Selbstzwecks des Jagdausübenden. Sie stehen somit in keinerlei Beziehung zu dem getöteten Tier.


Weder Rotfuchs noch Dachs dienen dem Nahrungserwerb, eine messbare Regulierung von Beständen oder eine sonstige Evaluierung der Auswirkungen der Jagd findet für die genannten Arten nicht statt. Vielmehr regulieren sich insbesondere die Fuchsbestände selber. Das zeigen z.T. seit Jahrzehnten Fuchsjagd freie Gebiete in der Schweiz, in deutschen Nationalparks, in Luxemburg. Darüber hinaus verweisen wir auf etliche Studien zur Populationsdynamik von Füchsen.[8]


Von Dachsen gehen allenfalls sehr geringe landwirtschaftliche Schäden aus, von Füchsen überhaupt keine. Vielmehr sollte ihre Rolle als Mäusefresser, Aasvertilger und Jäger von kranken und reaktionsschwachen Beutetieren gewürdigt werden. Auch kann im Zusammenhang mit der Jagd von Beutegreifern im Saarland keine Rede sein von Bekämpfung oder gar Vorbeugung gegen „Tierseuchen“. Wissenschaftliche Studien belegen vielmehr das Gegenteil, nämlich dass durch die jagdlichen Aktivitäten ein erhöhtes Verbreitungsrisiko von Tierkrankheiten bestehen kann.


Last but not least sei darauf hingewiesen, dass insbesondere die Fuchsjagd keinerlei messbare Auswirkung auf die Stabilisierung oder gar Erholung der Bestände von gefährdeten Tierarten hat. Das hatte allerdings zwischen 1990 und 1997 schon der Freilandversuch des Prof. Dr. Paul Müller von der Universität des Saarlandes mehr als deutlich gemacht.[9] Heute ist das Rebhuhn im Saarland so gut wie ausgestorben. Die erfassten Fallwildzahlen tendieren seit 19 Jahren gegen Null. Die Bestandsituation des Feldhasen ist alarmierend, der Jägerschaft ist es nicht einmal gelungen, den Fasan so zu „hegen“, dass sich die Anzahl der Tiere stabilisiert. In Hessen wird in einer ähnlichen Situation die ganzjährige Schonzeit für Feldhasen und Rebhühner in Erwägung gezogen (aktuell im Anhörungsprozess) [10].


Aus diesen Gründen appellieren wir an das Ministerium, in einem ersten Schritt wenigstens die Baujagd, die davon abgesehen einen verschwindend geringen Anteil an der Jagdstrecke haben dürfte, und die Ausbildung von Hunden an lebenden Füchsen im Saarland auch gegen die durchaus lautstarke Jagdlobby im Saarland künftig zu unterbinden.

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[1] Forderung der Saar Grünen nach einem Verbot der Fuchsjagd im Saarland [2] Appell an die Umweltministerin des Saarlandes, Schliefenanlagen und die Baujagd unverzüglich zu unterbinden [3] Baujagdvideo der Tierschutzorganisation ASPAS/Frankreich [4] Video auf Facebook, Wildtierschutz Deutschland, Sektion Niedersachsen [5] Patt, DJGT (2019) Tierschutzrechtliche Unzulässigkeit von Schliefenanlagen [6] Gloor, S. & Bontadina, F. (2009). Eine Beurteilung der Baujagd aus wildtier- und verhaltensbiologischer Sicht und Bolliger / Gerritsen / Rüttimann (2010) Die Baujagd unter dem Aspekt des Tierschutz- und Jagdrechts [7] Gerhold (2022) Der vernünftige Grund zur Tötung eines Tieres am Beispiel der Dachsjagd [8] Frommhold (2018) Kurzzusammenfassungen wissenschaftlicher Literatur zum Rotfuchs [9] Gescheiterter Freilandversuch – Totalabschuss von Füchsen und Rabenvögeln ohne Zunahme jagdbarer Arten

[10] Zur Novellierung der Hessischen Jagdverordnung: Jäger wollen Feldhase und Rebhuhn weiter bejagen

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