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Suchergebnisse Wildtierschutz Deutschland - Hobbyjagd abschaffen

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  • Warum Waschbären-Jagd nicht zielführend ist

    Hören - „Die vergnügungsorientierte Hobbyjagd, so wie sie hierzulande stattfindet, ist völlig ungeeignet naturschutzfachliche Probleme zu lösen“, erläutert Lovis Kauertz von der Tier- und Naturschutzorganisation Wildtierschutz Deutschland. Das zeigt nicht zuletzt die Entwicklung des Waschbären in Deutschland: Während es vor zehn Jahren etwa eine halbe Million Waschbären gab, davon 62 Prozent allein in Hessen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt, zählen wir heute dreimal so viele dieser bis weit in die 2000er Jahre noch als heimisch geführten Tierart. In Baden-Württemberg hat sich der Bestand in dieser Zeit um den Faktor 20 erhöht, in Mecklenburg-Vorpommern mehr als verzehnfacht. Die Tierart ist inzwischen in allen Bundesländern vertreten. Dabei wird der Waschbär in den meisten Bundesländern ohne jegliche Schonzeit bejagt, zum Teil – wie in Bayern – dürfen sogar die für die Aufzucht von Jungtieren erforderlichen Elterntiere legal getötet werden. Und obwohl die Jägerschaft etliche finanzielle Förderung für die Anschaffung von Fallen erhält, gelingt es dem Heer von fast 400.000 Jagdausübungsberechtigten nicht einmal, die räumliche Verbreitung dieser Wildtiere einzudämmen. Inzwischen räumt sogar der Deutsche Jagdverband ein, dass wir den Waschbären mittels der Jagd nicht mehr loswerden. Trotz dieses Irrsinns mit einer Jagdstrecke von inzwischen über 200.000 Waschbären fordert die gleiche Lobbyvereinigung sogar den Einsatz von Totschlagfallen für den Waschbären. Das, obwohl lange bekannt ist, dass gerade mit den Pfoten greifende Tiere in diesen absolut tierquälerischen und nicht selektiv fangenden Schlagfallen nicht selten die Gliedmaßen abgeschlagen werden. Anders ist eine Kritik zur geplanten Einschränkung der Fallenjagd in Rheinland-Pfalz im aktuellen Newsletter des Deutschen Jagdverbands vom 15. September d.J. nicht zu verstehen. Zuletzt wurden Totschlagfallen in der Waschbären-Hochburg Hessen abgeschafft, vorher bereits in sechs anderen Bundesländern. Unter diesen Umständen und im Hinblick auf den Stellenwert des Tierschutzes in Deutschland wäre es konsequent und richtig, Waschbären und übrigens auch andere Beutegreifer wie Fuchs oder Dachs, ganz aus dem Jagdrecht zu streichen. Die freiheitliche Jagd hat sich im Hinblick auf die Lösung von Natur- oder Artenschutzproblemen in den letzten Jahrzehnten nicht bewährt. Nicht einmal in Bezug auf die jagdbaren Arten wie Feldhase oder Rebhuhn. Dort wo tatsächlich Restpopulationen streng geschützter Arten, wie bestimmte Reptilienarten oder auch diverse Vogelarten durch Waschbären und andere Beutegreifer gefährdet sind, muss zu allererst – so sieht es auch die EU-Verordnung zu den invasiven Arten vor – über non-letale Optionen nachgedacht werden. Dass auf diesem Weg, insbesondere durch Lebensraum verbessernde Maßnahmen Erfolge erzielt werden, ist längst belegt. Auch muss man – wie es aktuell in Berlin im Rahmen einer Studie passiert – zumindest lokal über die Kastration bzw. Sterilisation von Waschbären nachdenken. Bei einer anderen als invasiv gebrandmarkten Tierart, den Nutrias, gibt es diesbezüglich bereits erfolgreiche Projekte. Waschbären werden nur deshalb zu den invasiven, gebietsfremden Arten von EU-weiter Bedeutung gezählt, weil sich das ehemalige EU-Mitglied Großbritannien gegenüber der EU hinsichtlich der Aufnahme dieser Tierart in die Unionsliste – übrigens gegen die deutsche Stimme – durchgesetzt hat. Es gibt viele Aspekte, die dafürsprechen, dass gerade Waschbären die Kriterien für die Liste nicht erfüllen. Waschbären werden auch längst nicht – wie es der Deutsche Jagdverband und das mit unwissenschaftlichen Aussagen aufgefallene Verbundprojekt Zowiac glauben machen wollen – flächendeckend zu einem Problem für gefährdete Tierarten. So haben die renommierten Waschbärenforscher Dres. Frank und Berit Michler in ihren langjährigen wissenschaftlichen Studien aus dem Müritz-Nationalpark, wo Waschbären die höchsten Populationsdichten für naturnahe Habitate in Europa erreichen, keine negativen ökologischen Auswirkungen auf andere heimische Tierarten bestätigen können.[1] Vielleicht noch ein Punkt: Der Deutsche Jagdverband bemüht derzeit gerne den aktuellen Bericht des Weltbiodiversitätsrates IPBES, der dringenden Handlungsbedarf sieht, um biologische Invasionen zu managen und die negativen Auswirkungen invasiver gebietsfremder Arten nachhaltig zu reduzieren.[2] Der Waschbär wird in diesem Bericht allerdings mit keinem Wort erwähnt. Interessant ist auch, dass in einer Studie zu den 100 Tierarten, die die höchsten volkswirtschaftlichen Kosten verursachen unter den Top Ten zwar auf Platz 1 die Hauskatze, auf Platz 2 Ratten und auf Platz 3 eine Termitenart stehen, der Waschbär dort aber gar nicht genannt wird.[3] +++ [1] MICHLER, B.A. (2020): Koproskopische Untersuchungen zum Nahrungsspektrum des Waschbären Procyon lotor (Linné, 1758) im Müritz-Nationalpark (Mecklenburg-Vorpommern) unter spezieller Berücksichtigung des Artenschutzes und des Endoparasitenbefalls. - Wildtierforschung in Mecklenburg-Vorpommern, Band 5, 168 S.) [2] IPBES Bericht über die invasiven gebietsfremden Arten | Information der deutschen IPBES-Koordinierungsstelle [3] Cuthbert, R.N., Diagne, C., Haubrock, P.J. et al. Are the “100 of the world’s worst” invasive species also the costliest? | Biol Invasions 24, 1895–1904 (2022)

  • Welche Auswirkungen hat die Jagd auf das ökologische Gleichgewicht?

    Hören - Das ökologische Gleichgewicht ist eine Vorstellung, welche die Jäger selbst dazu entwickeln, welche Wildarten in welchen Bestandsgrößen in ihren Revieren leben sollen. Mit einem sich ohne jagdliche Eingriffe einstellenden, dynamischen Naturzustand (der meist mit dem Ausdruck „ökologisches Gleichgewicht“ gemeint wird) hat das wenig bis nichts zu tun. Denn es liegen Nutzungsinteressen zugrunde, und nicht etwa eine sich möglichst selbst regulierende Natur. Infolgedessen haben Naturschützer andere Vorstellungen vom ökologischen Gleichgewicht als Jäger. Der Zustand, der sich ohne nutzungsorientierte Eingriffe seitens der Jäger einstellt, kommt einem natürlichen ökologischen Gleichgewicht auf jeden Fall näher als ein von jagdlichen Interessen gelenkter. Nach dem Willen der Jagdverbände sollte "Raubwild" dezimiert werden, Bild: Gunther Kopp Die öffentlichen Interessen in Bezug auf Biodiversität, speziell Artenreichtum, differieren sehr stark bezüglich der bejagbaren Arten und ihrer Häufigkeit. Denn diese werden von den Jägern so zu steuern versucht, dass die Bestände des Nutzwildes (Reh, Hirsch, Wildschwein, Niederwild) möglichst groß sind und bleiben, während die in der Jägersprache „Raubwild“ und „Raubzeug“ genannten Arten dezimiert bis lokal/regional oder großflächig ausgerottet wurden bzw. an ihrer Wiederausbreitung gehindert werden (Luchs, Wolf, Braunbär bezüglich der Wiederkehr; Fuchs, Marderarten und größere/große Greifvögel sowie die Krähenvögel bezüglich der Häufigkeit). Artenzusammensetzung und Häufigkeit der verschiedenen Wildarten weichen daher in so gut wie jedem Jagdrevier grundsätzlich von einem Zustand ab, der sich ohne Bejagung einstellen würde. Hinzu kommt, dass die Bejagung die davon betroffenen sowie ihnen ähnliche, jedoch vollständig geschützte Arten (sehr) scheu macht, so dass sie für die Öffentlichkeit kaum/schlecht oder nur auf größere Entfernung zu beobachten und erleben sind. Jagd macht das Wild scheu. Das hat auch Konsequenzen auf die ökologischen Wirkungen der dadurch scheu gemachten Arten: Die Mehrzahl (Säugetiere; jagdlich: Haarwild) versucht sich durch weitgehende nächtliche Aktivität den jagdlichen Nachstellungen zu entziehen (stark erhöhtes Risiko von Wildunfällen, wenn die Tiere in der späten Dämmerung und nachts über Straßen wechseln). Teile des möglichen Lebensraumes der bejagten Haarwild- und Vogelarten können wegen der übergroßen Scheu von diesen Tieren nicht genutzt werden. Das macht einerseits die seltenen Arten noch seltener und fördert andererseits die Wildschäden durch Ansammlung des Wildes in störungsarmen Zonen. Solche versuchen viele Jäger mithilfe von Fütterungen / Kirrungen einzurichten. Trophäenträger sind gerne gesehen, am liebsten vor der Büchse, Bild: Luise Dittombée Wildschäden, die über Bagatellschäden hinausgehen, verursachen die jagdlich gehegten „Schalenwildarten“ (Wildschwein, Reh, Rothirsch sowie lokal einige andere Arten), deren Bestände entweder aufgrund direkter Hegemaßnahmen (Fütterungen, speziell im Winter; Hegeabschüsse zur Bestandsaufbesserung etc.) überhöht sind (Schalenwildproblem, seit Jahrzehnten ungelöst, da die Bestände auf hohem Niveau bleiben, weil sie durch jagdliche Maßnahmen dort gehalten werden) oder, wie im Fall des Wildschweins, großräumig von der massiven Ausweitung des Maisanbaus profitieren (Mais = Schweinefutter) und es in der entscheidenden Zeit des starken Anwachsens der Wildschweinbestände viel zu geringen Abschuss gegeben hatte, weil nach der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl ihr Fleisch zu stark radioaktiv kontaminiert war. Die Jagd versucht zwar über Abschussplanung das Schalenwildproblem in den Griff zu bekommen, jedoch offenbar unzureichend, da dieses Problem auch nach Jahrzehnten alles andere als gelöst ist. Der Artenreichtum hat hingegen bei jenen Arten/Gruppen zugenommen, die in der jüngeren Vergangenheit von der Jagd ausgenommen und unter Schutz gestellt wurden, wie bei den (größeren/großen) Greifvögeln (Adler, Großfalken), Reihern und einigen anderen Arten. Ohne die Unterschutzstellung auf EU-Ebene hätte der Wolf keine Chance auf eine Rückkehr gehabt. Das Schicksal von Luchs oder des wieder zuwandernden Goldschakals hängt nicht von der Eignung der Kulturlandschaft für diese Arten ab, sondern davon, ob die Jäger sie überleben lassen. Die verbreitete Ablehnung der Rückkehr „großer Beutegreifer“ und die sehr oft völlig ungerechtfertigten Abschüsse von Hunden und Katzen drücken ganz klar aus, dass das jagdliche Ziel nicht die Vermeidung von Wildschäden oder die Regulierung der Wildbestände auf das ökologisch richtige Niveau ist. In Deutschland dürfen erst seit 1972 keine Greifvögel mehr gejagt werden. Bild: Berndt Fischer Abgesehen von der Gewinnung von Wildfleisch (Wildbret) und in Einzelfällen von Sonderabschüssen gibt es also kein öffentliches Interesse, das die Jagd zu erfüllen hätte. Selbst die Minderung bzw. Vermeidung von Wildschäden, die Besitzer von Grund und Boden fordern, gelingt im österreichischen und deutschen Revierjagdsystem offensichtlich bei weitem nicht so wie angestrebt. Lesen Sie auch: Jagd ist im Naturschutz ein Problem

  • Neu-Ulm: Jagd im Natura 2000-Vogelschutzgebiet bringt Bürger auf die Barrikaden

    Hören - Der Plessenteich bei Neu-Ulm (Bayern) ist als „streng geschütztes“ Vogelschutz- und FFH-Gebiet (Fauna-Flora-Habitat) Teil des 1992 von der Europäischen Union beschlossenen Schutznetzes Natura 2000. Der Plessenteich zeichnet sich besonders durch seine vielfältige Vogelwelt aus. Nach Aussagen von Anwohnern fielen am Morgen des 15. September um 6 Uhr 10, also noch in der Dunkelheit die ersten Schüsse einer Jagdgesellschaft, bestehend aus 33 Schützen und 15 Hunden. Noch zwei Tage später war – außer ein paar Enten – kaum ein Vogel am Plessenteich auszumachen. Ziel der Jagd in dem Schutzgebiet waren nach Aussagen der Jägerschaft Graugänse, von denen – in nicht belegter Größenordnung – Schäden in der hoch subventionierten Landwirtschaft ausgehen. Mit dem frühen Beginn der Jagd (mehrere Zeugen sollen Schüsse bereits ab 6h10 gehört haben) liegt zumindest ein Indiz für eine nicht ordnungsgemäß und damit ordnungswidrig und nicht waidgerecht durchgeführte Jagd vor. Bei den Sichtverhältnissen vor Sonnenaufgang ist eine sichere Ansprache der Graugänse nicht möglich. Es ist nie auszuschließen, dass sich andere Wasservögel mit den Gänsen vergesellschaften und durch die Störung gemeinsam mit den Graugänsen aufsteigen. In Deutschland ist die Jagd in Naturschutzgebieten leider nicht grundsätzlich untersagt. Auch für den Plessenteich, der Teil des geschützten Landschaftsbestandteils „Illerschleife nördlich von Gerlenhofen“ ist, sind uns keine jagdlichen Einschränkungen bekannt. Gleichwohl sollte einer verantwortungsbewussten Jägerschaft doch klar sein, dass die groß angelegte Jagd in diesem Schlafgewässer, welches jetzt zur Zeit des Vogelzuges etlichen Zugvögeln eine Rastmöglichkeit bietet, erhebliche Störungen verursacht. Nicht nur, dass für den Vogelzug wichtige Energieressourcen auf der Flucht verbraucht werden, es gibt auch Vogelarten, wie z.B. den Eisvogel, die so störungsempfindlich sind, dass sie bei derartigen Störungen auch schonmal das Weite suchen – für immer. In der Position des Deutschen Jagdverbands zur Waidgerechtigkeit heißt es übrigens zur Selbstbeschränkung des Jägers: „Jedenfalls ist keineswegs alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist.“ Betreut wird der Plessenteich von der Schutzgemeinschaft für den Neu-Ulmer Lebensraum e. V. In liebevoller Arbeit wurden in den letzten 20 Jahren Vogelbeobachtungs-Holzwände mit Aussichtsluken für Klein und Groß erbaut und ein Aussichtsturm. Von dort lassen sich neben Grau- und Nilgänsen, Rostgänsen, Möwen und Flussseeschwalben auch dort seltene Vogelarten wie Grau- und Silberreiher, Störche, Kiebitz, Regenpfeifer, Rohrdommeln, Eisvögel und sogar seit einiger Zeit ein in Deutschland gefährdeter Fischadler beobachten. Bisher wurden über 233 Vogelarten am See gesichtet. Im Wasser leben Spiegel- und Schuppenkarpfen, Hechte und zahlreiche Kleinfische. In den ausgiebigen Flachwasserzonen sind Erdkröten, Wasser- und Grasfrösche sowie der seltene Laubfrosch zu sehen und zu hören. Ebenso wie Berg- und Teichmolche profitieren sie besonders von den zahlreichen Kleingewässern, die rund um den Plessenteich angelegt wurden. In den sonnig warmen Randbereichen des Plessenteichs lebt die Zauneidechse, die von den schütter bewachsenen Uferbereichen profitiert. +++ Neu-Ulmer Zeitung v. 19. September Website der Schutzgemeinschaft für den Neu-Ulmer Lebensraum e.V. +++ Aktuell setzt sich Wildtierschutz Deutschland mit einer Petition u.a. für ein Jagdverbot in sämtlichen internationalen Schutzgebieten in Europa ein: Bitte hier unterzeichnen +++ PS. Noch mehr tier- und naturschutzwidriges Verhalten der Jägerschaft: Wie wir gerade erfahren, organisiert die Ortsgruppe Neu-Ulm des Bayerischen Jagdverbands (das sind die, die es schön und abwechslungsreich finden, Eichelhäher zu jagen) für den frühen Morgen des 30. September eine großflächig angelegte Gänsejagd mit den Jägerschaften zwischen Neu-Ulm, Günzburg, Donauwörth, Augsburg, Schwabmünchen, Krumbach. Wieder dürften etliche Vogelschutzgebiete, insbesondere entlang der Donau zwischen Neu-Ulm und Donauwörth und am Lech zwischen Augsburg und Schwabmünchen betroffen sein.

  • Auch für Waschbären kein Tierschutz in Bayern

    Hören - Heute stellen wir Ihnen mit den Waschbären das dritte Motiv unserer Anzeigenkampagne zu tierschutzwidrigen Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung vor. Während es bei dem ersten Motiv um den ausschließlich in Bayern bejagten Eichelhäher geht, greift das Wald-vor-Wild-Thema den Krieg gegen Wildtiere auf. Alle drei Motive erscheinen bis zum 7. Oktober jeweils im Wechsel samstags und mittwochs im Münchener Merkur und in der TZ. Im Tierschutzgesetz heißt es: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“[1] Das Bundesjagdgesetz schreibt vor, dass die zur Aufzucht notwendigen Elterntiere nicht bejagt werden dürfen.[2] Ein Verstoß gegen diese Regeln wird auch gemäß der Waidgerechtigkeit aus jagdethischen Gründen grundsätzlich abgelehnt.[3] In Bayern: Fehlanzeige. Dort wird der Tierschutz geteilt – gute Tiere, schlechte Tiere. Zu den schlechten Tieren gehören in Bayern – auf Fischotter, Wölfe und Bären wollen wir hier nicht eingehen – Wildkaninchen, Marderhunde und Waschbären. Für die letztgenannten gilt in Bayern weder das Tierschutzgesetz noch das Jagdgesetz. Denn für die diese Tierarten muss der Elterntierschutz gemäß des bayerischen Jagdrechts[4] nicht berücksichtigt werden. Ob Waschbärenkinder deshalb verhungern, weil Jagdausübungsberechtigte deren Mütter erschießen, ist Michaela Kaniber (CSU), Bayerische Staatsministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, wahrscheinlich ziemlich wurscht. Auch schert sich ein großer Teil der Jägerschaft nur dort um Waidgerechtigkeit, wo es ihr nutzt. Möglich ist diese Ausnahme vom strengen Muttertierschutz, weil das Bundesjagdgesetz eine Ermächtigung der Bundesländer[5] zum Beispiel im Fall schwerer Schädigung der Landeskultur vorsieht und … nicht eine Fraktion, nicht einmal ein einziger Politiker sich ernsthaft dagegen erhebt. Dabei ist allerdings anzuzweifeln, dass durch Waschbären eine schwere Schädigung der Landeskultur überhaupt gegeben ist; denn darunter sind insbesondere Wildschäden, also Schäden vornehmlich in der Landwirtschaft zu verstehen.[6] Das Staatsministerium beruft sich im Fall der Waschbären alleine darauf, dass sie als invasive Art auf der Unionsliste stehen.[7] Dass Waschbären, die bis vor gar nicht langer Zeit vom Bundesnaturschutzgesetz noch als heimische Tierart geführt wurden, grundsätzlich das biologische Gleichgewicht stören oder zu einer schweren Störung der Landeskultur in Bayern führen – dazu gibt es nicht eine einzige wissenschaftlich belastbare Studie. Ja, in Einzelfällen können Waschbären – wie auch freilaufende Hauskatzen und andere Prädatoren – lokal bereits durch menschliches Zutun gefährdete Arten auslöschen. Es gibt aber keinerlei Studien, die belegen, dass durch Waschbären grundsätzlich da, wo sie leben, das biologische Gleichgewicht gestört wird – was immer sich der Gesetzgeber darunter vorgestellt hat, denn ein biologisches Gleichgewicht ist dynamisch und entwickelt sich weiter. Die renommierten deutschen Waschbärenforscher Drs. Berit und Frank Michler konnten für den Müritz-Nationalpark, wo Waschbären die höchsten Populationsdichten für naturnahe Habitate in Europa erreichen, keine negativen ökologischen Auswirkungen auf andere heimische Tierarten bestätigen.[8] Man muss auch wissen, dass die Jagd auf Waschbären völlig sinnentleert ist. Wie bei vielen anderen Tierarten, so werden Bestandsverluste durch die Jagd von den Waschbären durch Reproduktion und Zuwanderung schnell wieder kompensiert und überkompensiert. Das zeigen die jährlichen Abschusszahlen („Strecke“) sowohl auf Bundesebene als auch in Bayern, aber auch entsprechende Studien.[8] Trotz des rigorosen, nicht tierschutzkonformen Vorgehens gegen Waschbären hat sich deren Zahl in Bayern in den letzten zehn Jahren etwa verzehnfacht und dürfte inzwischen bei ungefähr 40.000 Tieren liegen. Der Anteil der getöteten Waschbären am Bestand liegt bei gerade mal 15 Prozent (im Jagdjahr 2021/22 wurden in Bayern 5.304 Waschbären getötet). Bundesweit gibt es etwa 1,6 Million Waschbären. Die Jagd ist also nicht einmal im Anfangsstadium der Besiedlung eines Lebensraumes durch Waschbären in der Lage, dem Einhalt zu gewähren. Aus den einst heimischen Waschbären ist im Zuge der Aufnahme in die EU-Liste der invasiven Arten eine „etablierte“ Tierart geworden, die in Deutschland längst nicht mehr wegzudenken ist. Die flächendeckende und dazu vergnügungsorientierte Jagd ist – wie wir seit Jahrzehnten sehen – auch keine Lösung für durch Waschbären bedrängte Arten. Sollten wir nicht deshalb – auch und gerade in Bayern – lernen, uns mit den Waschbären zu arrangieren? Das schließt ja nicht aus, dass wir für durch den Waschbären lokal gefährdete Tierarten auch Lösungen finden, die zu aller erst non-letal, also nicht tödlich, sein sollten – ganz so wie es die EU-Verordnung vorschreibt. +++ Motiv I: „Eichelhäher zu jagen ist schön und abwechslungsreich“ meint der Bayerische Jagdverband Motiv II: Bayern ist der Protagonist für die Wald-vor-Wild-Ideologie, die nichts anderes bedeutet als Forstpolitik ohne Wildtiere oder eben Krieg gegen Wildtiere Informationsquellen: [1] § 1 Satz 2 Tierschutzgesetz [2] § 22 Absatz 4 Satz 1 Bundesjagdgesetz [3] DJV-Position zur Waidgerechtigkeit (2000) [4] Artikel 33, Abs. 1 Nr. 4 Bayerisches Jagdgesetz in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Nr. 3 der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Jagdgesetz [5] § 22 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 Bundesjagdgesetz [6] Schuck, Bundesjagdgesetz unter Einbeziehung des Landesrechts, 3. Auflage: § 22 Rn 11 [7] Korrespondenz mit dem Bayerischen Staatsministerium März 2020 [8] MICHLER, B.A. (2020): Koproskopische Untersuchungen zum Nahrungsspektrum des Waschbären Procyon lotor (Linné, 1758) im Müritz-Nationalpark (Mecklenburg-Vorpommern) unter spezieller Berücksichtigung des Artenschutzes und des Endoparasitenbefalls. - Wildtierforschung in Mecklenburg-Vorpommern, Band 5, 168 S.) [9] ROBEL, R.J. et al.: Racoon Populations: Does Human Disturbance Increase Mortality? In Transactions of the Kansas Academy of Science 93 (1-2), 1990, S. 22-27

  • Wie Jagd Wildtierkrankheiten fördert

    Hören - Raubwildjäger leisten einen großen Beitrag zur Verbreitung von Krankheiten der Wildtiere in ihren Revieren. Wildkrankheiten und Parasiten haben durch die Jagd leichtes Spiel, sich auszubreiten. Dies gilt insbesondere für die Fuchsjagd. In einem aktuellen Bericht vom 10.09.2023 unter dem Titel „Krankheitsrisiko Fuchs“ auf www.pirsch.de ist zu lesen, dass in Niedersachsen im Jahr 2020 die Fuchsstrecke mit 65.611 getöteten Füchsen ihren bisherigen Höchststand erreicht hat. Dieses Ergebnis wird als gut für das Niederwild und für bedrohte Arten bezeichnet, weil der Prädationsdruck auf Bodenbrüter und Hasen dadurch geringer sei. Wahrscheinlich weiß der Schreiber selbst, dass der Fuchs als Prädator des Hasen kaum Bedeutung hat und bestenfalls hin und wieder Junghasen und kranke Tiere erbeutet. Weiter geht es in dem Text mit einem angeblich hohen Krankheitsrisiko durch die Füchse: Durch die infolge der Jagd verringerten Begegnungswahrscheinlichkeit zwischen den Füchsen würde die Ausbreitung von Krankheiten eingedämmt. Stabile hohe Besätze würden Krankheiten begünstigen, da sich die Individuen dann häufiger begegneten. „Wer intensiv Füchse bejagt, leistet in doppelter Hinsicht etwas Gutes“, heißt es. Als Beispiel wird die Tollwut genannt. Zwar wird eingeräumt, dass Deutschland seit 2008 frei von terrestrischer Tollwut ist, aber es wird die Fledermaustollwut aufgeführt, obwohl sie für Füchse keine Relevanz hat. Nicht einmal die angegebene Zahl von jährlich 20 Fällen der Fledermaustollwut ist korrekt. Im Jahr 2020 waren es sechs Fälle in Deutschland (laut Radar Bulletin des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen und des Friedrich-Löffler-Institutes). Auch die Krankheiten Staupe und Räude werden genüsslich und detailliert beschrieben, um den Lesern den Sinn der Fuchsjagd als Erlösung von diesen höllischen Qualen glaubhaft zu machen. Natürlich darf der Fuchsbandwurm nicht fehlen: Um seine Verbreitung zurückzudrängen, müsste nach wissenschaftlichen Untersuchungen die Fuchsdichte auf ein Individuum je 350 ha herabgesetzt werden. Auf welche wissenschaftlichen Untersuchungen sich diese Aussage beruft, wird leider nicht erwähnt. Ein Link führt zu einem Artikel über die Gefahren durch Wildfrüchte. Demnach bestehe selbst beim Abkochen noch ein Restrisiko, sich mit dem Fuchsbandwurm zu infizieren. Fakt ist aber, dass kein Beleg für eine Infektion mit dem Parasiten über Wildfrüchte existiert und dass die meisten Infektionen des Menschen über Hunde, insbesondere Jagdhunde, erfolgen. Jagd hemmt nicht die Ausbreitung von Krankheiten, sondern fördert sie. Am Beispiel Fuchs lässt sich dies leicht erklären: Füchse reagieren auf die Bejagung mit steigender Reproduktion – es gibt also mehr Jungtiere. Durch die Jagd werden Fuchsreviere frei und warten darauf, von Jungfüchsen neu besetzt zu werden. In der Folge gibt es also viele Jungfüchse, die auf der Suche nach freien Revieren weiträumig umherwandern. Jungfüchse sind empfänglicher für Krankheitserreger und Parasiten als Alttiere und können sie dadurch schnell und großflächig verteilen. Ohne Bejagung bekommen die Füchse dagegen weniger Junge und die Sterblichkeit der Erwachsenen ist geringer. Damit wandern weniger Jungtiere umher, es gibt also weniger Bewegungen, das Reviergefüge ist ziemlich stabil. Parasiten und Krankheitserreger werden weniger schnell und weiträumig verteilt. Wer das nicht glaubt, muss nur nach Luxemburg schauen: Seit 2015 ist die Fuchsjagd dort verboten und seitdem hat sich die Befallsrate der Füchse mit dem Fuchsbandwurm halbiert (Ganser 2020). Dieser Effekt wurde auch von Comte et al. (2017) belegt. Wir empfehlen dem Schreiber bzw. der Redaktion der „Pirsch“, doch bei den Fakten zu bleiben und längst widerlegtes Jägerlatein zu unterlassen, um wenigstens einen Rest an Glaubwürdigkeit zu bewahren. Bei der Fuchsjagd geht es um nichts anderes als Spaß, Nervenkitzel und Herausforderung, um Freude am Töten. Um diese niederen Absichten zu verbergen, werden mit Lügen und Halbwahrheiten Ängste geschürt. +++ Quellen: Comte, S., G. Umhang, V. Raton, F. Raoul, P. Giraudoux, B. Combes & F. Boue (2017): Echinococcus multilocularis management by fox culling: An inappropriate paradigm. Preventive Veterinary Medicine, Volume 147: 178-185. Ganser, J. (2020): Fuchsjagd bleibt verboten in Luxemburger Wort. Luxembourg. https://www.wort.lu/de/lokales/fuchsjagd-bleibt-verboten-5f104fa3da2cc1784e361c08, Abrufdatum 21.02.2022 Auch interessant: Füchse und Marder reduzieren das Zeckenrisiko für den Menschen Gravierende Krankheiten gehen vom Menschen aus - nicht von Fuchs und Waschbär Stadtfüchse: Ex-RKI-Chef Wieler schürt Ängste

  • Wald vor Wild: Greenwashing der Holzindustrie?

    Hören - Zweifellos ist der Schutz des Klimas eine der wichtigsten Aufgaben unserer Gesellschaft. Sie sollte möglichst wirksam und zügig realisiert werden. Da Wälder Treibhausgase binden und in Biomasse verwandeln, spielen sie eine wichtige Rolle beim Klimaschutz. Gleichzeitig kann die Nachfrage in Deutschland und weltweit nach dem Rohstoff Holz derzeit nicht nachhaltig gedeckt werden [1]. Es macht also durchaus Sinn, den Schutz und die Nutzung von Wäldern und Forsten im Hinblick auf den Klimaschutz neu auszuhandeln. Von Waldbesitzern und der Forstindustrie gefordert und von der Politik umgesetzt, sollen dafür zunehmend heimische Huftiere wie Reh oder Hirsch eliminiert werden. Um für die intensive Jagd Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhalten, werden die Tiere, besonders Rehe, als fast ausschließlich junge Bäume vertilgende, gefräßige Waldgefährdung dargestellt, die der Entwicklung klimastabiler Wälder im Wege stehen. Die extremen jagdlichen Eingriffe sind im Hinblick auf den Tierschutzgedanken nicht zu vertreten. Vegetation über Tiere zu stellen unter dem Vorwand, das Klima zu schützen ist eine bizarre Verdrehung der Krisen unserer Zeit: Biodiversität und Klima sollten nicht gegeneinander ausgespielt und schon gar nicht mit leeren Tierschutzfloskeln verbrämt werden. Seitdem sich Fichtenholz aufgrund von Extremwetter, besonders durch die Kombination aus Stürmen und Trockenheit mit anschließendem Borkenkäferbefall, nicht mehr sorglos anbauen lässt, bemühen sich selbst die konventionellsten Waldbesitzenden um ein klimaschützerisches neues Image. Plötzlich ist von Ökosystemleistungen des Waldes die Rede, von „unserer“ grünen Lunge. Man gibt sich überrascht angesichts hektarweise abknickender Nadelforste. Man ist beleidigt über geäußerte Kritik, die als „Forstbashing“ abgewiesen wird. Die von Forstleuten gerne eingenommene Opferrolle, da schließlich die Altvorderen jene Stangenforste angebaut hätten und nicht man selbst, wird nun ergänzt um die neue Rolle der Waldschützer – unabhängig davon, ob diese selbst massenweise Holz ernten und pflanzenfressende Wildtiere zu Schädlingen degradieren. Der lange Zeithorizont im Waldbau mag ein Argument sein für inzwischen ungeeignete Baumarten, allerdings verwundert trotzdem das jahrzehntelange „weiter so“ vieler Forsten. Schließlich ist das Thema Klimawandel nicht erst seit den letzten Dürresommern bekannt. Wo bleibt die ehrliche Selbstreflexion? Stattdessen wurde das Phantom „Wald-Wild-Konflikt“ erschaffen, und damit Generationen von Förstern vermeintlich entlastet, die fortan nur noch lauthals über angeblich zu hohe Wildbestände zu jammern brauchen. Dass es innerhalb eines Ökosystems nicht zu Konflikten zwischen Bestandteilen dieses Ökosystems kommt, ist ein Fakt, der wohl bedauerlicherweise nicht in das Konstrukt passt. An dieser Stelle wird aber vielleicht deutlich, dass hinter der Wald-vor-Wild-Ideologie vielleicht vielmehr ökonomische als ökologische Aspekte stehen. Tatsächlich haben sich Waldökosysteme in Co-Evolution mit der heimischen Huftierfauna entwickelt. Die heimische Großtierfauna bedingte die ursprüngliche Biodiversität Mitteleuropas [2] und sie ist nicht die Ursache von Beeinträchtigungen der Waldökosysteme [3]. Vielmehr ist inzwischen direkt erlebbar, dass von Menschen überformte Flächen, insbesondere forstliche Monokulturen, nicht genug Widerstand gegen verschiedene äußere Einflüsse leisten können. Die aktuelle Debatte um die Jagd als einziges Instrument der Schaffung klimaresilienter Wälder ist voller Scheinargumente. Solange lediglich mehr geschossen werden soll, können die ursächlichen Probleme nicht behoben werden. Ökosysteme leiden unter Übernutzung durch Menschen. Intensiver Waldbau mit Rückegassen, die von tonnenschweren Erntemaschinen befahren werden, damit einhergehende Bodenverdichtung, übersäuerte Böden durch Fichtenmonokulturen oder Kahlschläge seien hier nur als Stichworte erwähnt. Bei den sektenartig hervorgetragenen Wald-vor-Wild-Phrasen wird hauptsächlich der Schutz junger Bäume aus Natur- und Kunstverjüngung durch noch mehr Jagd propagiert und dies als Klimaschutzmaßnahme für einen idealen resilienten Zukunftswald dargestellt. Aus Tierschutzsicht aber wäre es durchaus möglich mit milderen sowohl forstlichen als auch jagdlichen Maßnahmen zu arbeiten. Wie sieht es mit dem Schutz von vorhandenen Primär- und Altwäldern aus? Wie wird mit großen alten Baumbeständen umgegangen? Über Schutz und Nutzung alter vorhandener Wälder existiert keine so laute Debatte wie um den zukünftigen Designer-Wald, den letztendlich aber niemand exakt prognostizieren kann. Ist es verhältnismäßig, dafür pflanzenfressende Paarhufer in ihren Bestandsgrößen bis an ihr lokales Existenzminimum zu reduzieren? Obgleich es an wildbiologischer Kenntnis orientiertes Wildmanagement gibt, wovon Jagd und Jagdruhe nur einzelne Instrumente sind in einer angemessenen wildökologischen Raumplanung, werden diese in der Wald-vor-Wild-Argumentation nicht beachtet. Für den Waldumbau sollen großflächige Bewegungsjagden [4] (Drück-Stöberjagden) auf pflanzenfressende Huftiere intervallweise im Herbst und neuerdings bis in den späten Winter durchgeführt werden. Dabei kann es zu schwerwiegenden tierschutzrelevanten Problemen kommen, obwohl die Idee von theoretisch selteneren jagdlichen Eingriffen durch Intervalljagd zunächst plausibel klingt. In der Praxis hingegen schaden Bewegungsjagden im Winter nach der Wintersonnenwende sowohl der Vegetation als auch dem Wild, welches einen erhöhten Energiebedarf decken muss, wenn es durch Unruhe in seinem Revier umhergetrieben wird. Die Tragik, eine künstlich geschaffene Forstlandschaft unter dem Mäntelchen der „Ökojagd“ mittels einer Wald-vor-Wild-Ideologie schützen zu wollen, ist kaum zu überbieten. Normalerweise kommen Organismen eines Ökosystems miteinander zurecht, auch wenn sich dabei bisweilen Gleichgewichte verschieben und Wälder im Jungwuchs zeitweise und lokal mehr Fraßeinwirkungen aufweisen als einige Jahre später noch sichtbar sein wird. Wer für diese Prozesse keine Geduld hat, sollte mechanische Schutzmaßnahmen in Betracht ziehen, damit unser heimisches Wild in seinem Lebensraum erhalten bleibt. +++ Lesen Sie auch: Wald vor Wild: Krieg gegen Wildtiere Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz: Weder modern noch zeitgemäß [1] WWF-Studien Alles aus Holz, letzter Zugriff: 08.09.2023. [2] Sticht et al 2021: BUND Hintergrund, Wald und Huftiere, Artenschutz und Carnivore, zum vermeintlichen Wald-Wild-Konflikt und zur Idee, wilde Tiere zu „managen“. [3] Ebd. [4] Die Terminologie zu Gesellschaftsjagden ist nicht ganz einheitlich, im vorliegenden Text wird der Begriff Bewegungsjagd auch als Drück-Stöberjagd verstanden.

  • Erfolg vor dem Bundesverwaltungsgericht: Grundstück im Kreis Olpe ab sofort jagdfrei

    Das Bundes­verwaltungs­gericht in Leipzig hat mit seinem Urteil vom 18.06.2020 entschieden, dass die Grundstücke eines Ehepaars aus dem Kreis Olpe mit sofortiger Wirkung jagdrechtlich befriedet werden. (BVerwG 3 C 1.19) Der Kläger, ein Tierarzt, betreibt mit seiner Ehefrau einen Gnadenhof, in dem über Tierschutzorganisationen vermittelte oder aus seiner Praxis stammende Pferde, Hunde und Katzen aufgenommen werden. Er lehnt die Jagdausübung aus ethischen Gründen ab: Der Grundstückseigentümer kann es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren, wenn Jäger auf seinen Flächen Tiere töten. Mit sofortiger Wirkung jagdfrei. Bild: Mirko Fuchs Im Februar 2015 hatte der Tierarzt die jagdrechtliche Befriedung seiner Grundflächen bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde des Kreises Olpe beantragt. Die Flächen, die außerhalb einer geschlossenen Ortschaft liegen, gehören automatisch zu einer Jagdgenossenschaft. Die hatte die Ausübung des Jagdrechts an einen Jäger verpachtet. Der Pachtvertrag endete zunächst zum 31. März 2015. Doch noch bevor die Untere Jagdbehörde den Befriedungsantrag an die Jagdgenossenschaft und den Jagdpächter übersandt hatte, verlängerte diese den Pachtvertrag um weitere neun Jahre. Der Kreis Olpe lehnte den Antrag auf jagdrechtliche Befriedung im Oktober 2015 ab. Die Begründung: Der Grundstückseigentümer habe ethische Gründe für die Ablehnung der Jagdausübung angeblich nicht glaubhaft gemacht. Im Übrigen stünden einer Befriedung der betroffenen Grundfläche öffentliche Belange entgegen. Der Tierarzt legte Klage beim Verwaltungsgericht gegen die Ablehnung seines Antrags ein. Das Verwaltungsgericht verpflichtete den Kreis Olpe, die Grundfläche mit Wirkung vom 1. April 2024, dem Ende des verlängerten Jagdpachtvertrags, zu einem befriedeten Bezirk zu erklären. Das vom Gesetzgeber als Regelfall angeordnete Abwarten des Ablaufs des Jagdpachtvertrags sei dem Kläger zumutbar, so das Verwaltungsgericht. Für den Tierarzt, der das Leben von Tieren retten möchte und es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann, dass Jäger auf seinem Grundstück Tiere töten, war es unvorstellbar, entgegen seiner erklärten ethischen Überzeugung bis zum Ende des Jagdpachtvertrags im Jahr 2024 zu warten - ganze neun Jahre nach seinem Antrag auf die jagdrechtliche Befriedung. In seinem Urteil vom 18.06.2020 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) nun den Kreis Olpe verpflichtet, die Fläche mit sofortiger Wirkung zu befrieden. Die Begründung des BVerwG: »Maßgeblicher Bezugspunkt für das Wirksamwerden der Befriedung ist nicht der im Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung, sondern der im Zeitpunkt der Antragstellung laufende Pachtvertrag. Entscheidet die Behörde erst während des Laufs des neuen Pachtvertrags über den Antrag, ist die Befriedung mit Wirkung ab Beendigung des laufenden Jagdjahres anzuordnen. Der Kreis Olpe hätte daher die Fläche bereits mit Wirkung ab 1. April 2016 befrieden müssen. Im Hinblick hierauf ist er nunmehr zu verpflichten, die Fläche mit sofortiger Wirkung zu befrieden.« +++ Quelle: Bundesverwaltungsgericht, Pressemitteilung Nr. 34/2020 Weitere Informationen zur jagdlichen Befriedung von Grundstücken

  • Zwangsbejagung in Österreich: Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

    Wer in Deutschland die Jagd auf seinem Grundstück aus ethischen Gründen ablehnt, kann bei der Unteren Jagdbehörde die jagdliche Befriedung seines Grundstücks beantragen. Für Grundeigentümer in Österreich ist das bislang nicht möglich. Dagegen klagten Eigentümer bis zum Österreichischen Verfassungsgerichtshof. Nachdem das höchste österreichische Gericht Ende Oktober 2017 die Klage abgewiesen hatte, legten die Grundstückseigentümer nun Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EMGR) ein. Der Baummarder wird mit der Falle gefangen ... auf jagdlich befriedeten Grundstücken ist das nicht erlaubt. Bild: Michael Hamann Durch das EGMR wurden bereits 2012 die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, ihre Jagdgesetzgebung entsprechend anzupassen. Nachdem die österreichischen Landesjagdgesetze dem deutschen Bundesjagdgesetz sehr ähnlich sind, ist zu hoffen, dass die Entscheidung des höchsten europäischen Gerichts wie 2012 gegen Deutschland ausfallen wird. In Deutschland darf inzwischen auf zahlreichen Grundstücken keine Jagd mehr ausgeübt werden. Die Debatte um Jagdfreistellungen aus ethischen Gründen beschäftigt in Österreich auch die Rechtswissenschaft: So geht Univ.-Prof. Dr. Eva Maria Maier vom Institut für Rechtsphilosophie an der Universität Wien in ihrer jüngst publizierten Schrift im Journal für Rechtspolitik auf das Thema Zwangsbejagung in Österreich und die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) im Vergleich zu den Urteilen des Europäischen Gerichthofs für Menschenrechte (EMGR) ein. Frau Prof. Maier kommt zum Ergebnis, dass die Zwangsbejagung den Genuss des Eigentums in Frieden hindere und den ethischen Überzeugungen eines Eigentümers fundamental widerspreche: „Zweifelsohne also stellt das System der Zwangsbejagung daher stets einen erheblichen Eingriff in das Eigentumsrecht dar. Dieser gewinnt darüber hinaus aber eine spezifische Qualität, wenn die Jagd den persönlichen ethischen Überzeugungen des Eigentümers fundamental widerspricht, eine Bewertung, die wohl auch in den Judikaten des EGMR zum Ausdruck kommt.“ Die Rechtswissenschaftlerin hält einen solchen Eingriff nicht für verhältnismäßig.* * Journal für Rechtspolitik 25, 240–251 (2017), © Copyright Verlag Österreich. Univ.-Prof. Dr. Eva Maria Maier, Institut für Rechtsphilosophie, Universität Wien +++ Weitere Informationen zur jagdlichen Befriedung in Deutschland

  • Auch juristische Personen können die Jagd auf ihren Grundstücken unterbinden

    Hören - Zum 1. April 2023 wurden die Grundstücke der Tierschutzorganisation Erdlingshof e. V. in Niederbayern jagdfrei gestellt. Das bedeutet, dass sie entgegen aller anderen ländlichen Grundstücke, die ohne eine Zustimmung des Grundeigentümers der sog. Zwangsbejagung unterliegen, nicht mehr bejagt werden dürfen. Entgegen der gesetzlichen Norm im Bundesjagdgesetz, wonach nur „natürliche Personen“ die jagdliche Befriedung beantragen können, zeigt dieser Fall, dass auch Vereine, Stiftungen und andere „juristische Personen“ das Ruhen der Jagd aus ethischen Gründen erfolgreich beantragen können. Rechtsanwältin Eva Biré aus Berlin machte das schon im Rahmen der Beantragung der Befriedung für den Erdlingshof möglich (damals noch im Rahmen ihrer Arbeit für die Erna-Graff-Stiftung, Berlin). Im Urteil des Verwaltungsgerichtshofes München (VGH München) zur Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen vom 28. Mai 2020 wird erläutert, warum trotz des deutlich formulierten Ausschlusses juristischer Personen im deutschen Gesetzestext diese dennoch ein Ruhen der Jagd erfolgreich beantragen können. Paragraf 6a des Bundesjagdgesetzes – das ist die Norm zur Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen – darf nur insoweit angewendet werden, als er in Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur ethischen Jagdgegnerschaft („Konvention“) steht. Der VGH München stellt in seinem o.g. Urteil klar, dass sowohl die Forderung nach Glaubhaftmachung einer Gewissensentscheidung als auch die Beschränkung der Anwendung des Paragrafen 6a Bundesjagdgesetz auf natürliche Personen zu Konventionsverstößen betreffend diverser auch für juristische Personen geltenden Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskommission führen. Der VGH München führt weiter aus, dass die Formulierung des deutschen Gesetzestextes „Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören und im Eigentum einer natürlichen Person stehen, sind auf Antrag des Grundeigentümers zu befriedeten Bezirken zu erklären (Befriedung), wenn der Grundeigentümer glaubhaft macht, dass er die Jagdausübung aus ethischen Gründen ablehnt“ gleichwohl konventionsgerecht ausgelegt werden kann. Die Forderungen nach einer Gewissensentscheidung und dem Ausschluss juristischer Personen habe nicht in der Absicht des deutschen Gesetzgebers gelegen, sondern beruhe auf der fehlerhaften Interpretation der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes. Dieser Irrtum könne und müsse im Wege der Auslegung hinweggedacht werden mit der Folge, dass auch juristische Personen einen Befriedungsanspruch geltend machen können. +++ Weitere Informationen: VGH München, Urteil vom 28.05.2020, Az. 19 B 19.1713 (REWIS RS 2020, 9602) BJagdG, § 6a Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen Anleitung zum Antrag auf jagdliche Befriedung von Grundstücken Erdlingshof e. V.

  • Weder modern noch zeitgemäß: Entwurf zum Jagdgesetz Rheinland-Pfalz nicht verfassungskonform

    Hören - Seit 2002 hat der Tierschutz ein verfassungsrechtliches Gewicht in Deutschland. Das Staatsziel Tierschutz gilt gleichrangig wie der Schutz des Eigentums und der Umwelt und der natürlichen Lebensgrundlagen. Die Staatszielbestimmung Tierschutz enthält den an die Gesetzgebung gerichteten Gestaltungsauftrag, den Tierschutz bei sämtlichen gesetzgeberischen Maßnahmen und Tätigkeiten zu berücksichtigen. Im „Zukunftsvertrag Rheinland-Pfalz 2021 – 2026“ heißt es noch, dass der „Tierschutz in Rheinland-Pfalz eine herausragende Bedeutung habe und daher einen festen Platz in der rheinland-pfälzischen Landesverfassung.“ Dieses Versprechen wird mit dem vorliegenden Regierungsentwurf zur Änderung des Landesjagdgesetzes Rheinland-Pfalz gebrochen, der durch die Verfassung an die Gesetzgebung gerichtete Gestaltungsauftrag missachtet. Wirtschaftliches Kalkül gegen gesunden Wildtierbestand Vielmehr bringt der Entwurf Änderungen im Umgang mit wiederkäuendem Schalenwild (vulgo Hirsche, Rehe), die den Waldbau vereinfachen sollen und weniger personalintensiv sind. Grundsätzlich wird durch den Regierungsentwurf der Vegetation, hier explizit Bäumen, ein höherer Schutzstatus zugeschrieben als Tieren, insbesondere den großen Pflanzenfressern wie dem Reh- und dem Rotwild. Dies offenbart bereits der Vergleich von § 2 der alten Fassung des Jagdgesetzes Rheinland-Pfalz und der neuen Entwurfsfassung: In der alten Fassung von 2010 soll das Jagdgesetz (verfassungskonform!) zur „Erhaltung eines gesunden Wildbestandes und seiner natürlichen Lebensgrundlagen[...]“ (Nr. 1.) beitragen, und „die wildlebenden Tierarten als wesentlichen Bestandteil der biologischen Vielfalt und des Naturhaushaltes in ihrer Vielfalt zu bewahren“ (Nr. 5), des Weiteren seien „die Belange des Tierschutzes in allen Bereichen der Jagdausübung zu berücksichtigen“ (Nr. 7)[1]. Im aktuell diskutierten Entwurf fehlen in § 2 sämtliche dieser Werte. Stattdessen liegt der Fokus auf „im öffentlichen Interesse liegenden Zielsetzungen“ (Nr. 1). Das mag für die Holzgewinnung zutreffen, allerdings liegt es nicht im Interesse der Gesellschaft, Wildtiere trotz alternativer Möglichkeiten aus ihrem Lebensraum zu entfernen unter dem Vorwand, die Bevölkerung vor dem Klimawandel zu schützen[2]. Vielmehr gilt es eine Verhältnismäßigkeit zwischen den Grundwerten des Eigentums, der Umwelt und des Tierschutzes zu wahren. Ein Umdenken der Forstwirtschaft ist erforderlich, damit die Argumentation über den Wald als Klimaretter glaubwürdig ist[3]. Eigentum kontra Tierschutz Jagd wird als „Nutzungsform des Grundeigentums“ (Nr. 4) definiert, ohne dabei wildlebende Tierarten überhaupt als Bestandteil der biologischen Vielfalt zu erwähnen oder gar eine Verhältnismäßigkeit in Bezug auf den Tierschutz herzustellen. Stattdessen wird wiederholt der schwammige Begriff eines „zeitgemäßen“ Jagdrechts verwendet. „Wildbiologische Erkenntnisse“ tauchen zwar als Begriff im Begründungsteil auf, allerdings sind die Paragrafen und Absätze zur Huftierbejagung ausschließlich darauf ausgerichtet, Tierbestände zu reduzieren, wenn eine Behörde diese als „zu hoch“ einstuft.[4] Um mehr Tiere erlegen zu können, genügt laut dem vorliegenden Novellierungs-Entwurf ein forstliches Gutachten, das allerdings die Hintergründe des Schalenwildeinflusses nicht in ihrer Gesamtheit abbilden kann (§ 20 Abs. 7 und § 21 Abs. 1). Die Jagdzeit bis Ende Januar auf wiederkäuende Huftiere ist wildbiologisch nicht zu vertreten. Nach wie vor hat wiederkäuendes Schalenwild in den Wintermonaten seine Überwinterungsstrategie durch einen verlangsamten Stoffwechsel. Wird dieser „Energiesparmodus“ durch Jagddruck, Unruhe oder gar Bewegungsjagden durchbrochen, erhöht sich der Nahrungsbedarf durch Flucht und damit verbundenen Energiebedarf. Die daraus resultierenden Bewegungen des Wildes schaden zusätzlich dem Wald durch erhöhte Nahrungsaufnahme in der nahrungsarmen Zeit. Diese wildbiologische Erkenntnis ist weder neu noch unbekannt und wird dennoch im vorliegenden Entwurf, der von sich behauptet den Tierschutz zu stärken, nicht berücksichtigt. Fehlende Berücksichtigung wissenschaftlicher und praktischer Erkenntnisse Was bedeutet „zeitgemäß“ in Bezug auf wildbiologische Fragen? An der Biologie von wildlebenden Herbivoren (= Grasfresser) hat sich seit der zuletzt 2010 bearbeiteten Fassung des rheinland-pfälzischen Jagdrechts nichts geändert; Standardwerke der Forschung zu Reh- und Rotwild gibt es bereits seit Jahrzehnten, diese haben nicht an Gültigkeit verloren. Hinzugekommen zum Forschungsstand sind unter anderem die Ergebnisse von Langzeitstudien wie etwa ein Projekt in Österreich, das sich über einen Zeitraum von 30 Jahren mit dem Einfluss von Pflanzenfressern auf Wald beschäftigt hat und zeigt, dass sich selbiger nach dem anfänglichen sogenanntem „Wildschaden“ im Jungwuchs trotzdem gut entwickeln kann und dass kein eklatanter Zusammenhang zwischen Verbiss und Prognose auf den im Lauf der Jahre entstandenen Wald besteht[5]. Weitere Beispiele für praktikable Lösungen von Wäldern mit Wild, in denen Huftiere nicht auf ein absolutes Existenzminimum zusammengeschossen wurden, zeigt Burkhard Stöcker in seiner Arbeit „Waldbilder aus Wildwäldern“. Hier werden aktuelle Forstkonzepte anhand verschiedener Beispiele vorgestellt, die ein ausgewogenes Wildmanagement umsetzen, in dem Huftieren artgemäße Habitatmöglichkeiten zugestanden werden und sie nicht fortwährend flächendeckend ver- und bejagt werden[6]. Die Erfolge dieser Art von Wildmanagement sind an tatsächlichen wildtierbiologischen Erkenntnissen ausgerichtet. Zu den jüngeren Veröffentlichungen zählen außerdem Arbeiten, die sich mit der äußerst prekären genetischen Situation von Rotwild befassen, das in drei Bundesländern bereits gravierende Merkmale von Inzucht aufweist wie verkürzte Unterkiefer und missgebildete bzw. fehlende Hufschalen[7]. Die Aufhebung der Rotwild-Bewirtschaftungsbezirke ist insofern als Schritt in die richtige Richtung zu begrüßen, allerdings sollte bei Bestandsverkleinerungen das drohende Negativ-Beispiel der genannten Bundesländer beachtet werden und Hegegemeinschaften gestärkt werden. Dem Ziel des Waldumbaus kommt es außerdem entgegen, Rotwild wandern zu lassen und dadurch den Wald zu entlasten, indem die Tiere auf weiterer Fläche verteilt sind. Längere Jagdzeiten preiswerter als Schutzmaßnahmen für Bäume Der vorliegende Regierungsentwurf bekämpft nicht die Ursache des Problems, sondern Symptome. Sobald Bäume, selbst künstlich eingebrachte Pflanzung in Form von gedüngten Baumschulbäumchen (diese sind „unnatürlich“ lecker fürs Wild!) nicht gedeihen können, soll eine größere Anzahl Huftiere getötet werden. Die komplexen, ineinandergreifenden Faktoren von äußeren Einflüssen auf Waldökosysteme werden nicht berücksichtigt: pflanzenfressende Tiere und ihre Einwirkungen auf Vegetation sind tatsächlich nur ein Einzelfaktor neben weiteren Ursachen und sollten eigentlich im Zusammenhang mit weiteren Einflüssen untersucht werden. Dieser Umstand wird ignoriert in § 22 Abs. 3. Nach dem vorgelegten Entwurf wäre es möglich, anhand von Wildeinwirkungen im Wald Schonzeiten zu verändern, um mehr und länger jagen zu können, anstatt Verjüngungsflächen durch mechanische Schutzmaßnahmen zu schützen. Mechanische Schutzmaßnahmen an jungen Bäumen wären erforderlich in menschlich überformten Forstgebieten (z.B. Einzelschutz wie Wuchshüllen, biologisch abbaubare Clips, Schafwolle, repellierende Tinkturen etc.), sind aber als Option gegen Nahrungsaufnahme von Wildwiederkäuern im Entwurf der Novellierung ausgeschlossen, ebenso wie Zäunungen (§ 5 Abs. 3). Eine genaue Feststellung der Ursache für die Fraßeinwirkungen und das Verhalten des Wildes kann oder soll nicht erfolgen. Abschussbefehl ersetzt Hegemaßnahmen Der Begriff „Hege“ wird je nach Interessengruppe unterschiedlich interpretiert. So versuchen überwiegend forstlich orientierte Argumentationen, die Hege, die (ebenso wie „Weidgerechtigkeit“) Tierschutzgedanken in der Jagd verankert, als reine „Vermehrungspraxis“ von Wildtieren in Verruf zu bringen. Tatsächlich kann Hege aber ein Teil z.B. von Wildlenkungsmaßnahmen sein und helfen, Wildtiere in einer bewirtschafteten Kulturlandschaft räumlich zu beeinflussen, um Ernteeinbußen zu verringern und um nicht ausschließlich letale Maßnahmen zu ergreifen. Fütterungsmaßnahmen können ein Ausgleich sein für das plötzliche Wegfallen von Nahrung oder um Wild an bestimmte Orte zu binden. Notzeit durch Schnee und Eis, Ernteschock, wenn plötzlich ganze Flächen entfernt werden, güllebedecktes Grünland im Frühjahr sind beispielsweise schwierige Situationen für Pflanzenfresser, die durch (Notzeit)Fütterungen kompensiert werden können, falls das Wild an Migrationsbewegungen gehindert werden soll und z.B. in Forstgebieten unerwünscht ist. Ein modernes Jagdmanagement praktiziert Hege nicht zur Vermehrung, sondern zur Erhaltung von Wild, das in seinem angestammten Habitat ein Existenzrecht behalten muss. Ein zeitgemäßes Jagdgesetz enthält Regelungen zu Schonzeiten, die nicht den Tierschutz konterkarieren wie in § 20 ABS. 5. Auch für „geduldete“ Tierarten wie Muffelwild oder Damwild darf keine Aufhebung von Schonzeiten oder gar des Muttertierschutzes vorgesehen sein. Auch in § 22 Abs. 1 wird der Zustand des Waldes angeführt, um ggfs. Schonzeiten willkürlich aufheben zu dürfen, dies soll anhand von forstlichen Gutachten belegt werden. Für diese Gutachten ist nicht sichergestellt, dass die schon erwähnten komplexen Hintergründe des Schalenwildeinflusses berücksichtigt werden. In § 22 Abs. 2 wird der Muttertierschutz so weit gelockert, dass es möglich wäre, Muttertiere die ein Jungtier haben, das noch auf die überlebenswichtige Führung angewiesen ist, zu erlegen. Dies ist weder weidgerecht noch tierschutzgerecht und dadurch nicht verfassungskonform. Der vorgelegte Entwurf zu einer Novellierung des Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz ist aus den genannten Gründen nicht tragfähig und sollte durch eine verfassungskonforme und tierschutzgerechte neue Version ersetzt werden. +++ Weitere Beiträge zur Novellierung des Landesjagdgesetzes Klöckner hat es versucht und ist gescheitert: Tod dem Rothirsch! Dem Reh die Kugel! Literaturquellen: [1] Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz (LJG) vom 10. Juli 2010, § 2 Gesetzeszweck [2] Pierre L. Ibisch et al.: Der Wald auf dem Weg zur Heißzeit [3] Maren Guillaumon, Greenpeace: Folgen der Forstwirtschaft [4] Regierungsentwurf Rheinland-Pfalz, Landesjagdgesetz Stand 23. Juni 2023, Teil A Begründung, S. 54 ff. [5] Reimoser, Stock et al. 2022: Does Ungulate Herbivory Translate into Diversity of woody Plants? A Long-Term Study in a Montane Forest Ecosystem in Austria. Kurzfassung in wildes-bayern.de [6] Stöcker 2022: Waldbilder aus Wildwäldern, Beispiele für wildtierfreundliche Forstbetriebe [7] In Hessen, Baden-Württemberg und Bayern bestehen bereits die erwähnten Inzuchtmerkmale, die auf nahe Verwandtschaft der Elterntiere hindeuten. Reiner, Willems 2021: genetische Isolation, Inzuchtgrade und Inzuchtdepressionen in den hessischen Rotwildgebieten zur Situation in Baden-Württemberg und Bayern

  • Wald vor Wild - oder Krieg gegen Wildtiere

    Hören | Wald vor Wild ist eine Ideologie, die auch mit „Krieg gegen Wildtiere“ übersetzt werden kann. Bayern ist der Protagonist der von sogenannten ökologischen Jägern und leider auch von Teilen der grünen Partei geförderten Jagdstrategie, die bereits völlig unethische Dimensionen annimmt. So werden Dozenten der Bayerischen Forsthochschule Weihenstephan im Norden der Landeshauptstadt mit tierverachtenden Parolen wie „Nur ein totes Reh ist ein gutes Reh“ oder „Beim Reh brauchst du nicht hinschauen, was es ist. Hauptsache du machst den Finger krumm“ zitiert. In Bayern, auch in Sachsen und weiteren Bundesländern verfolgt man teilweise bereits seit Jahrzehnten die Doktrin „Wald vor Wild“ – ohne bisher wirklich greifbare Ergebnisse präsentieren zu können. Dabei werden einseitig und mit Tunnelblick die Lebenseinwirkungen von Pflanzenfressern als Waldschäden interpretiert, mit der pauschalen Aussage es gäbe „zu hohe“ Wildbestände. Wald vor Wild bedeutet, dass man entgegen unserer Verfassung der Umwelt (Vegetation, Wald) und dem Eigentum (Nutzung des Waldes zur Holzverarbeitung) einen höheren Stellenwert einräumt als dem Tierschutz. Denn anstatt ein ausbalanciertes Verhältnis zwischen diesen Staatszielen zu schaffen, besteht ein gravierendes Vollzugsdefizit hinsichtlich des Tierschutzes. In Rheinland-Pfalz wird derzeit das Jagdgesetz geändert. Dabei lässt sich die Landesregierung vor allen Dingen von zwei Lobbygruppierungen beeinflussen: Den Waldbesitzern , zu denen ganz vorne die Bundesländer mit dem von ihnen verwalteten Forsten selbst gehören, und von der Landwirtschaft . Beide Gruppierungen und auch die Jägerschaft sind in den Parlamenten vertreten. Gesamtgesellschaftlich geforderte Tierschutzstandards sollten sachlich und wissensbasiert diskutiert anstatt wechselseitig im Interesse der genannten Gruppierungen verzerrt zu werden. Die politisch Verantwortlichen führen die Öffentlichkeit vielmehr hinters Licht, indem sie ihnen vorgaukeln, nur durch noch mehr Jagd auf Rehe und Hirsche den deutschen Wald vor Trockenheit und dem Borkenkäfer retten zu können. Das geht soweit, dass Mecklenburg-Vorpommern zunächst sogar beabsichtigte, das Nachtjagdverbot auf Rehwild und damit die Nachtruhe für die Wildtiere gänzlich abzuschaffen . Welch' eine Katastrophe nicht nur für die jagdbaren Tierarten! Dabei haben wir in Deutschland schon heute die längsten Jagdzeiten in Europa und die kürzesten Schonzeiten für die Huftiere des Waldes (in der Jagdsprache: Schalenwild). Der "klimaresiliente Wald" als Begründung für die weitere Intensivierung der bereits intensiven Jagd auf die großen Pflanzenfresser ist nicht mehr als ein Vorwand für diese nicht tierschutzkonformen Eingriffe. Ein klimastabiler Wald entwickelt sich auch mit weniger Jagd, besserem Management und vor allen Dingen einer Wende hin von der intensiven waldschädigenden Forstwirtschaft zu einer naturnahen Waldbewirtschaftung . Dabei darf eine naturnahe Waldbewirtschaftung kein Synonym werden für umgestaltete Laubwälder, die nahezu frei von Pflanzenfressern sind. Die ausschließlich am Zustand der Vegetation ausgerichtete Jagd ist sehr kritisch zu betrachten. Werden Abschusshöhen nur anhand von „Verbissgutachten“ und ohne weitere Pflanzenschutzmaßnahmen festgelegt und erhöht, fehlt die oben erwähnte Güterabwägung. Die Ergebnisse einer aktuellen Langzeitstudie aus Österreich (Reimoser, Stock et al. 2022: Does Ungulate Herbivory Translate into Diversity of woody Plants?) belegen erneut, dass sich über einen Zeitraum von 30 Jahren ein Wald nach dem anfänglichen sogenanntem „Wildschaden“ im Jungwuchs trotzdem gut entwickeln kann und dass kein eklatanter Zusammenhang zwischen Verbiss und Prognose auf den im Lauf der Jahre entstandenen Wald besteht. Es geht den Landesforsten, die die Jagdgesetzgebung entscheidend beeinflussen, bei den Forderungen nach noch mehr Abschüssen wohl eher um die kurzfristige Rentabilität in der Forstwirtschaft . Langfristig wird der deutsche Wald durch Monokulturen, Pestizideinsatz, Kahlschlag und intensive Bewirtschaftung mit tonnenschweren Geräten, selbst in Natura 2000-Gebieten, nachhaltig geschädigt. Dass bei der Forstwirtschaft auch der Natur- und selbst der Artenschutz auf der Strecke bleibt, ist lange bekannt. Läge den Waldbesitzern und insbesondere den Landesforsten ernsthaft an der Förderung klimastabiler Wälder, würden sie nicht Jahr für Jahr riesige Mengen an Buchen und Eichen einschlagen, auch für Gewerbegebiete, und davon auch noch mehr als die Hälfte als "Energieholz" in Kraftwerken verbrennen oder zu Pellets verarbeiten. +++ Anzeigenkampagne Bayern: Motiv I - Warum in Bayern der Eichelhähe r gejagt wird Anzeigenkampagne Bayern: Motiv III - Kein Tierschutz für Waschbären Wald vor Wild: Worum geht es dabei eigentlich und wer treibt diese Entwicklung voran ? Wildtiere in Bayern: Kaum Verständnis für Tierschutz

  • Jagd mit Lindner: Offener Brief an Özdemir

    Hören - Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hat die Einladung zu einem Jagdansitz mit seinem Kabinettskollegen Christian Lindner angenommen. Er wolle dem Finanzminister seine Sichtweise hinsichtlich der Jagd vermitteln. In einem offenen Brief an Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir weist die Tier- und Naturschutzorganisation Wildtierschutz Deutschland auf Themen hin, die Inhalt eines Austausches mit dem Finanzminister sein sollten, weil sie so von der breiten Gesellschaft nicht mehr getragen werden: Offener Brief an Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir Jagdausflug mit Herrn Bundesfinanzminister Lindner Sehr geehrter Herr Bundesminister, wie der Presse zu entnehmen ist, haben Sie eine Einladung zur Jagd mit Herrn Bundesfinanzminister Christian Lindner angenommen. Wir fänden es angemessen, wenn Sie bei dieser Gelegenheit ansprechen würden, was bei der Jagd falsch läuft und von großen Teilen der Gesellschaft so nicht mehr getragen wird[1], zum Beispiel: Vergessen Sie die PR-Märchen der Jagdverbände und fragen Sie den jagenden Bundesminister, warum die Hälfte der etwa sechs Millionen jährlich in Deutschland durch Hobbyjäger getöteten Tiere ohne Verwertung entsorgt wird und nicht einmal eine Evaluierung von Schaden und Nutzen dieser Zerstörung von Leben für unsere Umwelt stattfindet. Fragen Sie den Finanzminister bitte, wie es sein kann, dass Jagdverbände, in denen er Mitglied ist, der Öffentlichkeit verkaufen, dass die vergnügungsorientierte, freiheitliche Jagd dem Artenschutz dienen soll. Obwohl doch seit Jahrzehnten jedes Jahr etwa 450.000 Füchse, 80.000 Dachse, 70.000 kleine Beutegreifer vom Mauswiesel bis zum Baummarder mit eben dieser Begründung getötet werden, wurde der Rückgang der Zielarten Feldhase und Rebhuhn dadurch nicht einmal aufgehalten – weder auf Landes- noch auf Bundesebene. Warum spricht kaum jemand darüber, dass fast ganzjährig (!) der Schutz von zur Aufzucht erforderlichen Elterntieren missachtet wird: Fuchsfamilien verlieren durch vielerorts veranstaltete revierübergreifende Fuchsjagden im Januar und Februar mit dem Rüden ihren Hauptversorger. Hirschkälbern werden die zur Aufzucht erforderlichen Muttertiere im Rahmen von Bewegungsjagden im Winter, selbst noch im Januar weggeschossen. Bei Wildschweinen gibt es dahingehend schon lange keine Tabus mehr. So tragen renommierte Schweißhundführer vor, dass jedes zweite bei Erntejagden erlegte Wildschwein eine Mutter von Frischlingen ist.[2] Warum versucht die Politik der Öffentlichkeit weiszumachen, dass die Wald-vor-Wild-Ideologie – und die damit einhergehende Intention Bestände insbesondere von Rot- und Rehwild lokal nahezu auszuradieren – die einzige Möglichkeit sei, einen klimastabilen Wald zu schaffen, obwohl es sachlich betrachtet vor allen Dingen um die wirtschaftlichen Interessen von Landes- und Bundesforsten und der privaten Forstindustrie geht. Studien[3] im Übrigen belegen, dass der Verbiss durch Rehe oder Hirsche hinsichtlich eines klimastabilen Waldes völlig überbewertet wird. Sehr geehrter Herr Bundesminister Özdemir, vielleicht sind das aber auch Fragen, denen Sie sich als der für die Jagd und für den Tierschutz zuständiger Bundesminister unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit der Staatsziele Eigentum, Umwelt und Tierschutz stellen sollten. Denn die ist lange aus den Fugen geraten: Tierschutz steht im Deutschland der 2020er Jahre vor allen Dingen auf dem Papier. Gerne stehen wir Ihnen zu einem konstruktiven Dialog hinsichtlich einer Jagd, welche auch dem vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes gerecht wird, zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Wildtierschutz Deutschland e.V. Lovis Kauertz, Vorsitzender [1] Kimmig, S. E. et al. (2020). Elucidating the socio‐demographics of wildlife tolerance using the example of the red fox (Vulpes vulpes) in Germany. Conservation Science and Practice, 2(7), e212 [2] Seeben Christian Arjes: „Die Würde des Tieres ist antastbar“ in Wildhüter St. Hubertus, Sonderheft „Denkschrift Jagd“ 2022 [3] z.B. Reimoser, Stock et al. 2022: Does Ungulate Herbivory Translate into Diversity of woody Plants? +++ Hintergrundinformationen Über die Hälfte der Jagdstrecke wird nicht verwertet Faktencheck: Fragen und Antworten zur Jagd Kritik am Entwurf zum Bundesjagdgesetz (2020)

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