top of page

Suchergebnisse Wildtierschutz Deutschland - Hobbyjagd abschaffen

611 Ergebnisse gefunden mit einer leeren Suche

  • Jäger sind keine Sachverständigen

    Diese „Hetzjagd“ und Panikmache gegen den Wolf ist schon unerträglich! Zum anderen stellt sie auch den gesunden Menschenverstand einiger Politiker stark infrage. Da wird ein toter (!), mit „hoher Wahrscheinlichkeit“ Wolf zur „potenziellen Gefahr“ und „Chefsache“ erklärt. Wie viele Menschen sind denn in Deutschland durch den Wolf schon verletzt oder getötet worden? Vielleicht könnten sich Jäger, Schäfer und Politiker in diesem Zusammenhang gleich dafür einsetzen, dass alle Hunde, Katzen, Kühe und was da sonst noch reichlich Menschen geschädigt oder getötet hat, auf den Index kommt. Nicht wegen mir, mehr wegen der Menschen, die eine friedliche Koexistenz mit anderen Lebewesen ablehnen, weil sie unter Angstneurosen leiden. Was sollen denn die armen Viecher sagen, die dem Menschen ausgeliefert sind!? Um irgendetwas Krankmachendes zu übertragen, muss nicht erst der Wolf kommen. Das schafft man in Deutschland schon ganz allein mit den multiresistenten Keimen im Krankenhaus. Bis zu 600.000 Menschen infizieren sich jedes Jahr, bis zu 30.000 (auch mehr) sterben an den Folgen! War das schon mal „Chefsache“? Jäger und Schäfer sind ganz gewiss keine „Sachverständigen“ zum Thema Wolf. Sachverständige müssen „unabhängig“ sein. Lesen Sie auch: Wölfe in Deutschland

  • Füchse und Marder reduzieren Zeckenrisiko für den Menschen

    Eine Studie aus den Niederlanden zeigt, dass Füchse und Marder das Risiko für eine Ansteckung des Menschen mit der Lyme-Borreliose reduzieren können. Zecken infizieren sich bei Mäusen mit dem Borreliose-Erreger sowie mit anderen gefährlichen Krankheiten. Die Aktivitäten von Füchsen führen offenbar dazu, dass Mäuse weniger stark von Zecken befallen sind und diese Zecken seltener Träger der Borreliose-Erreger sind. Die Studie stellt somit auch eine Verbindung zwischen dem Anstieg von Erkrankungen durch Zeckenbisse und der Jagd auf Füchse und andere kleine Beutegreifer her! “This is the first paper to empirically show that predators are good for your health with respect to tick-borne pathogens” sagt Dr. Taal Levi über diese Entdeckung, zu deutsch: "Dies ist die erste Studie, die empirisch zeigt, dass Beutegreifer in Bezug auf durch Zecken übertragene Krankheitserreger gut für Ihre Gesundheit sind." Der Schutz von Füchsen könnte somit auch ein geeignetes Mittel sein, um das Risiko der Borreliose für Menschen wirksam zu reduzieren. Hingegen gibt es nach wissenschaftlicher Faktenlage keinen Beleg dafür, dass die Jagd auf Füchse Wildkrankheiten wie Räude, Staupe oder den sog. Fuchsbandwurm eindämmen kann. Im Gegenteil steht die Jagd im Verdacht, die Ausbreitung dieser Krankheiten, sowie die Anfälligkeit von Tieren für Krankheiten generell durch Fehlselektion und Stress eher zu begünstigen. Diese Studie ist somit ein weiterer wissenschaftlicher Beleg dafür, dass die Fuchsjagd nicht nur ökologisch sinnlos, sondern sogar kontraproduktiv und gefährlich ist – und zwar auch für uns Menschen. Leider scheinen Jagdbefürworter - gerade auch in der Politik - solchen Fakten keine weitere Bedeutung beizumessen. Sie halten mit veralteten Argumenten, pseudowissenschaftlichen Thesen und haarsträubenden Rechtfertigungsversuchen an der Jagd auf Füchse und andere Beutegreifer fest. Es ist an der Zeit, dieses grausame, sinnlose, gefährliche und blutige Hobby zu verbieten und Füchse, Marder & Co. als unverzichtbaren Bestandteil eines intakten und gesunden Ökosystems zu schützen – auch in unserem eigenen Interesse. Bericht vom 2. August 2017 in der New York Times (Online-Ausgabe) Ausführliche Studie auf rspb.royalsocietypublishing.org

  • Über das Zusammenleben von Wölfen und ihren Beutetieren

    Die GZSW - Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V. gibt in seiner Broschüre "Wolfs-Wissen kompakt" Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Wölfen in Deutschland. Hier ein Ausschnitt: Evolution in Aktion Die Fähigkeiten und das Verhalten von Rehen, Hirschen und Wildschweinen haben sich über Jahrtausende im Wechselspiel mit ihren natürlichen Gegenspielern gebildet. So wie z.B. die Wölfe ihre Fähigkeiten, Beute zu verfolgen und zu töten verbessert haben, so haben ihre Beutetiere es perfektioniert, ihnen auf unterschiedlichste Weise zu entgehen: Rehe verteilen sich einzeln in unübersichtlichem Gelände, Hirsche bemerken herannahende Wölfe früh und laufen ihnen davon und Wildschweine drehen den Spieß oft um und verteidigen sich und ihre Frischlinge aggressiv. Wolfsrüde, Bild: Heiko Anders Vertrauter Gegenspieler Gesunde, geschlechtsreife aber nicht zu alte Beutetiere werden nur selten Opfer der Wölfe. Deshalb ist die Vorstellung, dass alle Beutetiere in ständiger Angst vor den Wölfen leben, falsch. Vielmehr gehen sie überwiegend gelassen und der jeweiligen Situation angemessen mit der Anwesenheit der Wölfe um. Kommen Wölfe den Beutetieren zu nahe, entziehen die sich durch eine schnelle aber kurze Flucht oder Wildschweine und Rothirsche stellen sich und demonstrieren ihre Verteidigungsbereitschaft. Ist die Gefahr vorüber, beruhigen sie sich schnell wieder. Die Beziehung Wild-Wolf ist deshalb als eine Jahrtausende alte Lebensgemeinschaft zu verstehen und nicht als eine andauernd stressbeladene Feindschaft. Junge Wölfe fangen zunächst Krabbeltiere, dann Mäuse, später mal einen reaktionsschwachen Hasen. Erst nach der "Wolfsschule" geht es an die großen Beutetiere. Bild: Heiko Anders Eine Win-Win-Beziehung Obwohl letztendlich viele wilde Huftiere eines Lebensraumes durch Wölfe sterben: Im Zusammenhang betrachtet beeinflussen Wölfe ihre Beutetierarten sogar in vielerlei Hinsicht positiv. Durch das Erlegen von kranken Tieren helfen sie, die Ausbreitung von Seuchen zu vermeiden. Indem sie alte Tiere töten, verringern sie den Konkurrenzdruck auf Beutetiere im Fortpflanzungsalter. Durch das Töten der Jungtiere von jungen Muttertieren, die noch zu unerfahren sind, ihren Nachwuchs wirksam zu schützen, müssen diese nicht gleich nach der ersten energiezehrenden Trächtigkeit die gleichfalls anstrengende Jungenaufzucht leisten. So können sie eine bessere Konstitution entwickeln und haben in den Folgejahren möglicherweise mehr und kräftigere Nachkommen. Schließlich ermöglicht es die Rückkehr der Wölfe, dass die wilden Huftiere wieder ihr gesamtes ererbtes Verhaltensrepertoire ausleben und im Laufe von Generationen weiterentwickeln können. Jäger – unberechenbare Gefahr für das Wild Der Bejagung durch den Menschen – mit dem Gewehr vom Hochstand aus und während vieler Monate des Jahres – können Rehe, Hirsche und Wildschweine keine angeborenen Abwehrstrategien entgegensetzen: Sie versuchen, sich vor dem „Tod aus heiterem Himmel“ zu schützen, indem sie ihre Aktivitätszeit auf die Dämmerungs- und Nachtstunden beschränken. In ihren Tagesverstecken in dichten Baumpflanzungen „verbeißen“ Rehe kleine Setzlinge, Rothirsche „schälen“ die Rinde von jungen Bäumen und verursachen so hohe Schäden in der Forstwirtschaft. Außerdem führt die Flucht der heimischen Wildtiere in die Dunkelheit dazu, dass Erholungssuchende und Naturfreunde sie nur selten erleben können. Die komplette Broschüre "Wolfswissen kompakt" Mehr zur GZSW e.V.

  • Corona: Was ist wichtiger, Frau Staatsministerin?

    Offenes Schreiben von TierfreundLich e.V. an die hessische Staatsministerin Priska Hinz (B90/Die Grünen) u.a.: Was ist wichtiger? Mit dieser Frage in unserem Schreiben vom 05.11.2020 hatten wir Ihre Entscheidung hinterfragt, Gesellschaftsjagden in Corona-Zeiten trotz steigender Infektionszahlen erlauben zu wollen. Leider haben Sie uns bis heute nicht geantwortet – wohl aber dem Landesjagdverband Hessen mitteilen lassen, dass „die Durchführung von Bewegungsjagden … auf Schalenwild … weiterhin dringend geboten“ und „… Bewegungsjagd in Form von Gesellschaftsjagden eine wichtige Maßnahme zur Prävention der Tierseuche ASP [Anm.: Afrikanische Schweinepest] ...“ sei. Wir hatten zwar in unserem Schreiben vom 05.11.2020 (wie schon zuvor in unserem Schreiben vom 18.03.2018 zur Aufhebung der Schonzeit für adulte Wildschweine, Anlage) darauf hingewiesen, dass das ASP-Virus nur mäßig kontagiös [Anm.: "ansteckend"] und die Ansteckungsgefahr unter (Wild)Schweinen gering ist – allerdings scheinen die Verantwortlichen in der Obersten Jagdbehörde diese Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) bis heute zu ignorieren. Stattdessen wurde die ASP – trotz wissenschaftlich evaluierbarer Daten – genutzt, um den in- und ausländischen Freizeitjägern eine uneingeschränkte ganzjährige Wildschweinjagd und den (bisher verbotenen) Einsatz von Nachtsichtgeräten, Schalldämpfern und Saufängen zu ermöglichen. Und nun auch noch die Gesellschaftsjagd in Corona-Zeiten – Kontaktvermeidung gilt offensichtlich nur für Andere. Die Hessische Landesregierung ist nämlich der Auffassung, dass das „Interesse der Allgemeinheit“ an der Durchführung von Gesellschaftsjagden größer ist, als das Interesse der Allgemeinheit an einem „wirksamen Schutz von Leben und Gesundheit“ der Bevölkerung (nachzulesen in den Auslegungshinweisen zur CoKoBeV, Seite 7). Wer ist diese „Allgemeinheit“, die ihr Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2, Abs. 2 GG) zugunsten einer Gesellschaftsjagd aufgibt? Wer hat hier für „die Allgemeinheit“ entschieden? Das Sozialministerium? Das Umweltministerium? Die Oberste Jagdbehörde? Eigentlich war unsere Frage „Was ist wichtiger?“ mehr rhetorischer Natur. Wir waren daher sehr überrascht, dass sich die Hessische Landesregierung tatsächlich für die Durchführung von Gesellschaftsjagden und gegen die Bekämpfung der 2. Corona-Welle durch strikte Kontaktbeschränkungen entschieden hat – trotz hoher Inzidenzen, Zunahme der schweren Krankheitsverläufe mit intensivmedizinischer Versorgung und der Todesfälle! +++ Zum Thema: Über die Systemrelevanz der Jagd

  • Jäger erschießt Tochter – Wildtierschutz Deutschland fordert Wesenstest und TÜV für Jäger

    Der 56-jährige Jäger aus Karlsruhe wollte gerade das Haus verlassen, um zur Jagd zu gehen, als sich ein Schuss aus einem Gewehr löste und seine Tochter traf. Die 19-jährige ist gemäß dpa-Bericht schwer verletzt ins Krankenhaus gebracht worden, dort aber wenig später gestorben. Zu tragischen Unfällen, wie in diesem Fall, und zu vorsätzlichen Straftaten mit Jagdwaffen gibt es keine offiziellen Statistiken. Die tatsächliche Zahl der Fälle wird von den Jagdverbänden regelmäßig verschleiert. Die Initiative zur Abschaffung der Jagd dokumentiert anhand von Presseberichten seit 2002 die menschlichen Opfer durch Jagdwaffen. Allein 2018 kamen in Deutschland mindestens 11 Menschen durch Jagdwaffen um. Zu den tödlichen Unfällen und Straftaten kommen zahlreiche Fälle mit zum Teil erheblichen Verletzungen. Nicht bestätigten Meldungen zufolge werden den Berufsgenossenschaften allein etwa 800 Jagdunfälle pro Jahr gemeldet. „Politiker regen sich in Deutschland gewaltig über ein vermeintliches Gefahrenpotential durch Wölfe auf. Während hierzulande allein im vergangenen Jahr mindestens elf Menschen durch Jäger oder Jagdwaffen tödlich verletzt wurden, wurde in diesem Jahrhundert noch nicht ein einziger durch Wölfe verursachter Todesfall dokumentiert. Zu Unfällen kommt es häufig, weil Jäger entweder unprofessionell mit Waffen umgehen oder aufgrund psychologischer Mängel. Wir fordern deshalb sowohl einen Wesenstest für angehende Jäger als auch einen jährlichen „TÜV“ für alle Jagdscheininhaber“, erläutert Lovis Kauertz von Wildtierschutz Deutschland. Bild: Karikatur von Bruno Haberzettl aus: "Brunos Jagdfieber", Ueberreuther-Verlag 2013 Hier eine Aufstellung veröffentlichter Vorfälle mit tödlichem Ausgang: Januar 2018: Tod durch den Schuss aus der eigenen Waffe (Gerstetten / Baden-Württemberg) Februar 2018: Jäger erschießt alleinerziehende Mutter in Darmstadt / Hessen 97-jähriger Jäger in Ahrensburg (Schleswig-Holstein) erschießt sich selbst, nachdem er auf seine Frau geschossen hat. März 2018: Jäger im Eifeldorf Barweiler (Rheinland-Pfalz) erschießt seine Frau, den Hund und sich selbst. Bei einem Jagdunfall in Richstein (Nordrhein-Westfalen) ist ein 38-jähriger Jäger durch einen Schuss aus seinem eigenen Gewehr getötet worden. Mai 2018: Ein 50-jähriger Jäger hat bei einer nächtlichen Jagd bei Miltenberg (Bayern) am 1. Mai offenbar aus Versehen seine 47-jährige Lebensgefährtin, ebenfalls eine Jägerin, erschossen. Juli 2018 In Ochtrup im Münsterland (Nordrhein-Westfalen) ist ein 52-jähriger Jäger bei einem Jagdunfall während einer Gänsejagd erschossen worden. Bei einer Erntejagd im thüringischen Unterwellenborn wurde am 18.7.2018 ein 56-jähriger Jäger erschossen. August 2018 Tödlicher Schuss auf der Bundesstraße: Während einer Autofahrt auf der B16 bei Nittenau in Bayern wurde ein Beifahrer von einem Projektil aus einem Jagdgewehr getroffen. November 2018 Ein Jäger feuerte am Sonntagnachmittag auf Wildschweine – dabei hat er aus Versehen eine 86-jährige Frau erschossen, die sich in ihrem eigenen Garten in Dalberg (Kreis Bad Kreuznach) aufhielt.

  • EuGH-Urteil: Geplanter Gesetzentwurf zur Entnahme von Wölfen verstößt wohl gegen EU-Recht

    Aktuelle Pressemitteilung anlässlich der Beratung zum Gesetzentwurf am 24.10.2019 im Bundestag Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 10. Oktober mit seinem Urteil in dem gegen Finnland anhängigen Verfahren zur Wolfsjagd die große Bedeutung des Artenschutzes und die nur sehr begrenzten Möglichkeiten bei der Tötung von Wölfen und anderen Tieren der streng geschützten Arten bekräftigt. DJGT: "Der geplante Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Entnahme von Wölfen lässt sich mit dieser Logik nicht vereinbaren und würde damit gegen EU-Recht verstoßen" Bild: Stefan Suittenpointner Gemäß einer Pressemitteilung der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. (DJGT) ergeben sich aus dem Urteil wertvolle Hinweise für die in Deutschland aktuell geführte Diskussion um das Zweite Änderungsgesetz zum BNatSchG, das die Bundesregierung demnächst verabschieden will. Denn in seinen einleitenden Erwägungen stellt der EuGH die grundsätzliche Logik der Ausnahmeregelung des Artikel 16 Abs. 1 der FFH- Richtlinie (Ausnahmeregelung zur Entnahme von streng geschützten Arten) noch einmal ausführlich dar und trifft einige grundsätzliche Feststellungen, die sich insbesondere auch auf die potentiellen Regelungsmöglichkeiten im Rahmen der Umsetzung dieses Ausnahmetatbestandes auswirken. Der geplante Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Entnahme von Wölfen lässt sich mit dieser Logik nicht vereinbaren und würde damit gegen EU-Recht verstoßen. +++ Urteil des EuGH vom 10. Oktober 2019 zur finnischen Wolfsjagd Weitere Artikel zum Thema Wölfe

  • Trotz hoher finanzieller Kompensation der Bauern - Naturschutz nur auf dem Papier

    Offener Brief an Frau Siemtje Möller, MdB, SPD, Deutscher Bundestag, anlässlich ihres Besuches beim Landwirtschaftlichen Hauptverein Ostfriesland Guten Tag, Frau Möller, immer wieder bin ich überrascht, wie schnell sich Bundes- oder Landtagsneulinge vor den Karren bestimmter Interessengruppen spannen lassen und dabei die Wirklichkeit aus den Augen verlieren. In Ihrem Falle, beim Teffen mit Vertretern des Landwirtschaftlichen Hauptvereins Ostfriesland (LHV), klingt das so: "Nach Aussagen von Klaus Borde, dem Vorsitzenden des Kreisverbandes Leer, bereite den Landwirten im Küstenbereich die Gänsepopulation zunehmend große Sorgen. ´Wie soll die Population nachhaltig eingedämmt und Schäden ausgeglichen werden? Das sind die zentralen Fragen der Landwirtschaft an die Politik´. Möller unterstrich, dass sie auch hierzu bereits in Gesprächen sei. ´Gemeinsam mit dem niedersächsischen Umweltminister Olaf Lies werde ich mich bei einem vor Ort Termin eingehend über die Problematik informieren. Wir müssen hier gemeinsam daran arbeiten, Lösungen zu finden die unsere Betriebe und die Umwelt entlasten´, so Möller." (Anzeiger für Harlingerland, Wittmund, 19. Februar 2019) Ich frage Sie, welche Kenntnis Sie von konkreten Fraßschäden durch arktische (Zugvögel) oder heimische Gänse in Ihrem Wahlkreis 26 Wilhelmshaven, Friesland und Wittmund haben und wer diese ggf. festgestellt hat. Ihnen müsste bekannt sein, dass Landwirte, die am Vertragsnaturschutz teilnehmen, Kompensationsmittel pro Hektar und Jahr erhalten, egal ob Fraßschäden aufgetreten sind oder nicht. Gülle, Gülle, Gülle und und dreimal jährlich werden die Weiden gemäht. Bild: Eilert Voß Zudem unterliegen große küstennahe Flächen den Natura-2000-Richtlinien der Europäische Union (FFH- und Vogelschutzgebiete), in denen diese Rastvögel eigentlich ungestört überwintern müssten und heimische Wiesenbrüter erfolgreich brüten können. Direktzahlungsempfänger der Landwirtschaft erhalten zudem auch ELER-Mittel, die auch „zum Erhalt und zur Förderung der Biodiversität und Artenvielfalt (insbesondere Umsetzung von FFH- und Vogelschutzrichtlinie), sowie zur Erhaltung, Pflege und Gestaltung einer regionaltypischen Kulturlandschaft und eines traditionellen Landschaftsbildes" beitragen sollen. Das geschieht nicht selten nur auf dem Papier, wird aber vom Steuerzahler finanziert. Die in der Pressemitteilung des LHV zitierten "Umweltbelastungen" entstehen zweifellos nicht durch die Gänse, sondern durch die Auswirkungen der Intensivlandwirtschaft auch in den Natura-2000-Gebieten, die oft den Schutz auch nur auf dem Papier bieten. Dazu gehören die häufigen Begüllungen der Flächen oder die häufige Mahd, die kaum noch Wiesenbrüter hochkommen lässt, in ihren Schutzgebieten! Klartext: Die Intensivlandwirtschaft ist hauptursächlich für den dramatischen Artenschwund heimischer Wiesenbrüter und vieler Insektenarten verantwortlich. Ich frage Sie daher auch, wie Sie die schleppende Umsetzung der Natura-2000-Richtlinien der EU auch in Ihrem Wahlkreis beurteilen; das wäre m.E. ein Gespräch mit dem von Ihnen erwähnten Parteikollegen Olaf Lies, Umweltminister in Niedersachsen, wert, nicht aber das ständige Landwirtschaftsfunktionärsgejammmere auf hohem Niveau. Nicht von ungefähr macht die EU-Kommission Druck wegen der schleppenden Umsetzung der Natura-2000-Richtlinien und droht mit Strafzahlungen. Die Vogelschutzrichtlinie trat bereits 1979 in Kraft, die FFH-Richtlinie 1992. Diese verbindlichen Richtlinien (englisch "directives"!) wurden und werden offensichtlich beharrlich bis heute von weiten Teilen der Politik als lästig und wenig medienwirksam ignoriert. Vertragspartner ist die Bundesrepublik Deutschland. Ihrer Antwort sehe ich mit Interesse entgegen und werde diese ggf. auf der WebSeite des Wattenrates Ostfriesland wattenrat.de veröffentlichen. Freundliche Grüße, Manfred Knake

  • Zehn Gründe, warum ich die Jagd auf Wölfe als sinnlos ansehe

    Die Jagd auf Wölfe ist ein Thema, dass in der Öffentlichkeit immer wieder hitzig diskutiert wird. Neben Polemik, Hetze und Ideologie spielen auch Eigeninteressen eine große Rolle in dieser Diskussion. Ich vermisse hierbei immer wieder die Sachlichkeit, welche sowohl bei Gegnern, als auch Befürwortern des Wolfs häufig nicht vorhanden ist. Warum fordern manche Menschen eigentlich die Jagd auf Wölfe? Mal ganz abgesehen von dem persönlichen Hass, den der Wolf manchmal erfährt, hat dieses vor allen Dingen die folgenden Gründe: Zum Schutz von Nutztieren Zum Schutz des Menschen Zur Eingrenzung der Wolfspopulation Zur Erhaltung des Wildbestandes Doch würde eine selektive Bejagung von Einzeltieren diesen Forderungen nützlich sein? Ich sage klar und deutlich: Nein! Eine Jagd auf einzelne Wölfe bringt meiner Meinung nach nur weitere Probleme mit sich und wird nie zu einer Lösung dieser Konflikte führen. Ich habe mich einmal etwas genauer mit dem Thema befasst und habe 10 Gründe gefunden, die in meinen Augen ganz klar gegen eine Bejagung sprechen. 1. Wölfe sind keine akute Gefahr für den Menschen Das Image des Wolfs in unserer Gesellschaft ist nach wie vor von Märchen und Sagen geprägt. Das Rotkäppchen von gestern sind die Zeitungsartikel und Mahnfeuer von heute. Und so kommt es, dass Schlagzeilen wie “Wolf in der Nähe von Kindergarten gesichtet” oder “Wolf reißt Schaf in der Nähe von Wohnhaus” noch heute eine erstaunliche Wirkung erzielen. Nun kann man sich streiten, ob es Unwissen oder Kalkül bedeutet, wenn solche Nachrichten heutzutage gestreut werden. Ich denke, dass es die Mischung aus beiden macht, da der Verfasser der Nachricht sich die Unwissenheit des Großteils der Gesellschaft zu Nutze machen will. 2016 wurden 11 Menschen bei Wildunfällen in Deutschland getötet, ca. 20 Menschen sterben jedes Jahr an den Folgen eines Wespenstiches. Bild: Heiko Anders, andersfotografiert.com Wer sein Wissen jedoch nicht aus Märchen bezieht, sollte wissen, dass von Wölfen in der Regel keine Gefahr für uns Menschen ausgeht. Letztendlich reicht ein kurzer Blick auf die Fakten. Seit dem Jahr 1950 gab es in Europa genau 9 bekannte Todesfälle durch Wölfe. In allen Fällen waren die Wölfe erkrankt (Tollwut). Aus Europa ist kein Fall bekannt, bei dem ein gesunder Wolf einen Menschen getötet hat. Statistisch gesehen ist somit jedes Wildschwein, jeder herabfallende Ast, jede verirrte Jägerkugel, jede Rinderherde und jeder freilaufende Hund gefährlicher. Und doch diskutieren wir in Bezug auf die Sicherheit eigentlich nur über den Wolf. Es ist die fehlende Interessengruppe, die dem Wolf dabei in der Vergangenheit zum Verhängnis wurde. Doch heute ist das anders. Ein Großteil unserer Gesellschaft und die Politik sprechen sich für den Wolf aus und ermöglichen damit auch die tolle Entwicklung, welche die Wolfspopulation in der Vergangenheit genommen hat. Über 17 Jahre lebt der Wolf nun wieder unter uns und es ist noch zu keiner kritischen Auseinandersetzung mit dem Menschen gekommen. Auch wenn Wolfsgegner das sicherlich anders sehen und bereits den bloßen Augenkontakt zwischen Wolf und Mensch als kritische Auseinandersetzung wahrnehmen. Hier wird jedoch lediglich die angeblich verlorene Scheu der Wölfe mit der natürlichen Neugier der Tiere verwechselt. Eine Jagd aus sicherheitsbezogenen Gründen wäre völlig unverhältnismäßig und übertrieben. 2. Die Distanz zum Menschen wird nicht verbessert Es ist immer wieder zu hören und zu lesen: Die Wölfe haben die Scheu vor dem Menschen verloren. Doch ist es vielleicht auch einfach unsere Unwissenheit, die uns zu dieser Annahme bringt? Mir ist nicht bekannt, dass die aus Polen zu uns kommenden Wölfe jemals eine solche Scheu gezeigt hätten, dass sie um ihr Leben rennen, wenn sie auch nur die Anwesenheit eines Menschen erahnen. Und doch ist dies das Bild, welches viele Menschen mit der Scheu eines Raubtieres verbinden. In Folge dessen fordern manche lokale Politiker oder Jagdvorsitzende sogar eine Abschussgenehmigung bei Annäherung eines Wolfes auf unter 1 km zu einem Gebäude. Nur ein Beweis dafür, wie absurd die Diskussion um den Wolf mittlerweile geführt wird. Der Wolf ist von Natur aus neugierig und ein echter Anpassungs- und Überlebenskünstler. Er verbindet menschengemachte Objekte wie Häuser oder Autos nicht mit Gefahr, da diese mittlerweile überall auf unserer Welt vorhanden sind. Ich selbst hatte auch bereits eine Begegnung mit einem Wolf, der plötzlich 10 Meter vor mir stand, da er mich hinter meinem Auto nicht bemerkt hatte. Mein Auto hat er als seine normale Umgebung angesehen. Das folgende Bild ist bei dieser Begegnung entstanden. Meine erste Begegnung. Bild: Stephan Schulz Nachdem der Wolf mich einige Sekunden neugierig anschaute, ging er desinteressiert im großen Bogen an mir vorbei. Ich selbst war in diesem Moment einfach nur von der Ausstrahlung dieses Tieres fasziniert und hatte nicht den Hauch einer Angst. Die Diskussion um die Scheu von Wölfen sehe ich als übertrieben an, da solche Begegnungen gar nicht verhindert werden können. Eine Welt in der ein Wolf sich ohne das Aufeinandertreffen mit Menschen oder menschlichen Objekten bewegen soll, müsste noch erschaffen werden. In den wenigen Fällen, in denen bisher ein Wolf tatsächlich seine Scheu verloren hat (siehe “Kurti”), konnte auch bereits mit einem Abschuss reagiert werden. Dass eine Jagd auf Wölfe jedoch die Scheu einer gesamten Population vergrößert, ist nicht erwiesen und in meinen Augen auch sehr unwahrscheinlich. Wie soll schließlich ein toter Wolf das Verhalten anderer Wölfe beeinflussen? Es gibt Füchse die tagsüber durch Gärten marschieren, obwohl sie seit Jahrhunderten von Menschen gejagt werden. Die These, dass die Jagd also die Scheu des Wolfes erhöht, ist in meinen Augen eher ein Wunschgedanke als ein erwiesenes Argument. Ein Beitrag von Stephan Schulz Naturfoto Auch interessant: Über das Zusammenleben von Wölfen mit ihren Beutetieren

  • Treten Sie für eine Schonzeit für Waschbären ein. Anhörung bis 20.11.2017

    Getrieben von den Jagdverbänden wurden seitens der EU u.a. Waschbären und Nutria zu sogenannten „invasiven Arten“ erklärt. Deren Weiterverbreitung soll verhindert und bestehende Bestände „beseitigt“ werden. Dazu ist für Deutschland bereits ein Gesetzentwurf zur Durchführungsverordnung vorgelegt worden. Das Bundesamt für Naturschutz hat des Weiteren ein Management- und Maßnahmenpapier entworfen. Jeder Bürger und auch Organisationen haben die Möglichkeit im Rahmen eines Anhörungsverfahrens bis zum 20. November 2017 dazu Stellung zu nehmen. Nachfolgend zunächst unsere Stellungnahme zum Managementplan gegen Waschbären. Hier eine Zusammenfassung unserer Forderungen: Grundsätzliche Duldung der Haltung von kastrierten Waschbären in Tierparks und (privaten) Auffangstationen. Keine Auflösung von Haltungen auf den Nord- und Ostseeinseln, stattdessen Aufnahmestopp für neue Tiere und Kastration vorhandener Tiere. Duldung der Entnahme von in Not befindlichen Tieren aus der Natur durch Privatpersonen bei gleichzeitiger Information einer Polizeidienststelle. Einführung einer umfassenden den besonderen Elternschutz der Waschbären berücksichtigenden Schonzeit vom 1. März bis 31. August eines Jahres. Forschungsprojekt zur Auswilderung von kastrierten Waschbären Hier geht es zum Management- und Maßnahmenpapier Waschbären Waschbären haben keine oder nur unzureichende Schonzeit. Elterntiere werde getötet, während die Welpen noch darauf angewiesen sind. Stellungnahme Wildtierschutz Deutschland zu geplanten Managementmaßnahmen (im Folgenden mit „M“ bezeichnet) für den Waschbären: M 1: Anbringen von Überkletterschutzvorrichungen an Horst- und Höhlenbäumen Kein Einwand M 2: Einzäunung (mit Überkletterschutz) von Vorkommensgebieten gefährdeter Arten (z. B. Bodenbrüter, Europäische Sumpfschildkröte) Kein Einwand M 3: Sicherung gefährdeter Fledermausquartiere in Stollen und Gebäuden gegen das Eindringen von Waschbären durch geeignete Maßnahmen Kein Einwand M 4: Eindämmung der Weiterverbreitung über geographische Grenzen, die die Art ohne Hilfe des Menschen nicht oder nur sehr schwer überwinden kann Beschreibung: Neue Haltungen auf bisher von Waschbären nicht besiedelten Meeresinseln sind nicht zuzulassen, dort bereits bestehende Haltungen sollen aufgelöst werden. Sollte ein Neuauftreten von Waschbären auf bisher nicht von dieser Art besiedelten Meeresinseln bekannt werden, sind unverzüglich Maßnahmen zu deren Beseitigung zu veranlassen. Wildtierschutz Deutschland hält eine Auflösung bestehender Haltungen nicht für angemessen, wenn sichergestellt ist, dass die Tiere kastriert bzw. sterilisiert sind und tierschutzgerecht gehalten werden. Die Formulierung „Maßnahmen zu deren Beseitigung zu veranlassen“ halten wir für eine Aufforderung zur groben Missachtung des Tierschutzgesetzes. Bitte formulieren Sie konkrete Alternativen dafür, was mit Waschbären aus bestehenden Haltungen, die aufgelöst werden, passieren soll. Im Hinblick auf die Wahrung des Tierschutzgesetzes im Zusammenhang mit unseren heimischen Waschbären, die von Behördenvertretern ohne ausreichend belastbare wissenschaftliche Belege zu einer invasiven Art erklärt wurden, hält Wildtierschutz Deutschland es für opportun, dass Bund und Länder Möglichkeiten schaffen, in Not geratene Tiere tierschutzgerecht zu versorgen und ggf. nach Kastration/Sterilisation in Gehegen zu halten oder auszuwildern. Eine Haltung sollte auch im Privatbereich nach Prüfung der Veterinärämter zulässig sein. M 5: Lokale Populationskontrolle in Bereichen, in denen der Waschbär eine erhebliche Gefährdung oder möglicherweise sogar das Aussterben heimischer Arten verursachen kann. Beschreibung: Die Bekämpfung des Waschbären zum Schutz hochgradig gefährdeter Arten (z. B. Europäische Sumpfschildkröte; bestandsbedrohte, am Boden oder in Kolonien brütende Vögel) ist nur unter besonderen Rahmenbedingungen möglich und sinnvoll. Oft werden in solchen Fällen nicht nur der Waschbär, sondern auch andere Raubsäuger, insbesondere Rotfuchs, Mink und Marderhund, kontrolliert werden müssen. Sinnvoll ist die Kontrolle besonders bei naturgegebenen oder künstlichen Inselsituationen, bei denen eine Wiederzuwanderung des Waschbären und anderer Prädatoren erschwert ist. Auch in großen, regelmäßig überstauten und ansonsten durchgängig ebenen, nassen und gehölzarmen Grünlandniederungen können intensive Kontrollmaßnahmen des Waschbären lohnend sein. Solche Niederungen weisen aufgrund geringer Kleinsäugerdichten und wenig Möglichkeiten für die Anlage von Wurfbauen von vornherein ungünstige Bedingungen für die meisten Raubsäuger, auch für den Waschbären, auf. Eine Reduzierung der ohnehin relativ geringen Bestände erscheint daher als erfolgversprechend, ist jedoch eine Daueraufgabe. In Vorkommensgebieten der Europäischen Sumpfschildkröte sowie bei lokal bedrohten Populationen von Amphibienarten soll die intensive Verfolgung von Waschbären verhindern, dass sich einzelne Waschbären auf die Erbeutung dieser Tiere spezialisieren. Die Verfolgung im Rahmen der Jagdgesetzgebung (Abschuss, Fallenfang) ist möglich, soweit das über die Jagdgesetze der Länder zugelassen ist, erfordert aber grundsätzlich die Bereitschaft und freiwillige Mitwirkung der Jagdausübungsberechtigten. Mit jagdlichen Mitteln können ggf. auch lokal auftretende wirtschaftliche Probleme zumindest etwas entschärft werden. Einwand Wildtierschutz Deutschland: Der nachfolgende Teil der Beschreibung ist missverständlich: „Die Verfolgung im Rahmen der Jagdgesetzgebung (Abschuss, Fallenfang) ist möglich, soweit das über die Jagdgesetze der Länder zugelassen ist, erfordert aber grundsätzlich die Bereitschaft und freiwillige Mitwirkung der Jagdausübungsberechtigten. Mit jagdlichen Mitteln können ggf. auch lokal auftretende wirtschaftliche Probleme zumindest etwas entschärft werden.“ Diese Formulierung ist zu allgemein gefasst und kann in der Interpretation von Jägern und Jagdverbänden missbräuchlich zur generellen Argumentation von jagdlichen Maßnahmen gegen den Waschbären verstanden werden, wo nicht eine explizite Inselsituation wie zum Beispiel bei der zitierten Kolonie von Sumpfschildkröten oder Graureihern gegeben ist. Die „Entschärfung lokal auftretender wirtschaftlicher Probleme“ ist ebenfalls nicht Gegenstand einer „Populationskontrolle in Bereichen, in denen der Waschbär eine erhebliche Gefährdung oder möglicherweise sogar das Aussterben heimischer Arten verursachen kann“. Wir schlagen deshalb vor die Formulierung wie folgt zu ändern: „Die Verfolgung im Rahmen der Jagdgesetzgebung (Abschuss, Fallenfang) ist bei von den jeweiligen Obersten Naturschutzbehörden der Länder festgestellten besonderen Rahmenbedingungen (bei naturgegebenen oder künstlichen Inselsituationen, bei denen eine Wiederzuwanderung des Waschbären und anderer Prädatoren erschwert ist) möglich, soweit das über die Jagdgesetze der Länder zugelassen ist, erfordert aber grundsätzlich die Bereitschaft und freiwillige Mitwirkung der Jagdausübungsberechtigten.“ Der letzte Satz „Mit jagdlichen Mitteln können ggf. auch lokal auftretende wirtschaftliche Probleme zumindest etwas entschärft werden“ sollte gestrichen werden. M 6: Regulierung des Umgangs mit in menschlicher Obhut befindlichen Waschbären Aus Sicht von Wildtierschutz Deutschland ist es dringend ratsam, an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinzuweisen, auch eine z.B. durch ein Veterinäramt genehmigte Haltung in Privathand zuzulassen. M 7: Öffentlichkeitsarbeit zur Verminderung der direkten und indirekten anthropogenen Förderung der Art Beschreibung: Durch geeignete Maßnahmen ist die Bevölkerung darüber aufzuklären, dass Waschbären als invasive Art nicht gefördert werden sollten. Insbesondere geht es dabei um die Vermeidung der gezielten oder unbeabsichtigten Fütterung der Tiere. Speisereste, Schlachtabfälle und Tierfutter, besonders solches für Hunde und Katzen, sind so zu verwahren, dass diese nicht für Waschbären oder andere Wildtiere zugänglich sind. Es ist darüber zu informieren, dass eine Entnahme von Waschbären aus der Natur (verletzte Tiere, verwaiste Jungtiere), soweit diese Art nach Landesrecht dem Jagdrecht unterliegt ausschließlich den Jagdausübungsberechtigten gestattet bzw. von deren ausdrücklicher Zustimmung abhängig ist und auch in aller Regel tierschutzrelevant ist, wenn die Tiere dauerhaft unter Verschluss gehalten werden müssen. Einwand Wildtierschutz Deutschland: Die Entscheidung über die Entnahme eines sich in Not befindlichen Tieres darf ausschließlich nach den Kriterien des Tierschutzgesetzes und der Jagdgesetze erfolgen. Dabei ist zu gewährleisten, dass einem Tier ohne vernünftigen Grund keine Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden. Das kann bereits der Fall sein, wenn einem sich in Not befindlichen Tier nicht unverzüglich Hilfe geleistet wird. Jäger sind keine Sachverständigen im Hinblick auf die Durchführung des Tierschutzgesetzes. Die „ausdrückliche Zustimmung“ eines Jagdausübungsberechtigten halten wir für vollkommen unangemessen. Es sollte, wie auch bei Wildunfällen, die Information des Revierpächters oder des beauftragten Jagdausübungsberechtigten durch die nächstgelegene Polizeidienststelle ausreichen. Wir schlagen vor, den Passus (letzter Satz) wie folgt zu formulieren: „Es ist darüber zu informieren, dass die Entnahme von Waschbären aus der Natur (verletzte Tiere, verwaiste Jungtiere), soweit diese Art dem jeweiligen Landesjagdrecht unterliegt, unverzüglich der nächstgelegenen Polizeidienststelle zu melden ist. Ferner sollte im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit darauf hingewiesen werden, dass die Haltung von Wildtieren in Gefangenschaft in aller Regel tierschutzrelevant ist.“ Baumhöhlen werden gerne als Schlafplatz genutzt. Bild: Heiko Anders Wildtierschutz Deutschland fordert darüber hinaus folgende Maßnahmen mit aufzunehmen: W1: In Notsituationen aufgefundene Waschbären dürfen grundsätzlich in anerkannten, auch privaten Auffangstationen, in Tierheimen und in Tierpark-Anlagen aufgenommen, versorgt und gehalten werden. Die Tiere sind zu kastrieren bzw. zu sterilisieren, um eine Fortpflanzung auszuschließen. W2: Wie die Vergangenheit eindrucksvoll gezeigt hat und wie es diverse Forschungsprojekte belegen (Langgemach/Bellebaum: Prädation und der Schutz bodenbrütender Vogelarten in Deutschland, 2005), ist auch im Rahmen noch so intensiver jagdlicher Maßnahmen eine Reduzierung der Waschbärenpopulation, eine Ausweitung, nicht einmal eine Verlangsamung der Verbreitung, nicht zu erreichen. Wir halten die Jagd auf Waschbären im Hinblick auf eine Regulierung dieser Art für nicht zielführend. Seitens der Länder sollte deshalb in Erwägung gezogen werden, Kastrations-/ Sterilisierungsmaßnahmen wildlebender Waschbären im Rahmen von Forschungsprojekten zu prüfen und ggf. durchzuführen. Zeugungsunfähige Tiere müssen gekennzeichnet werden, die Jagd gekennzeichneter Tiere unterbunden werden. Dadurch könnten – im Gegensatz zum jagdlichen Ansatz, der ja nun erwiesenermaßen seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland im Hinblick auf eine Bestandsregulierung nicht funktioniert – eine dauerhafte und nachhaltige Lösung gefunden werden. W3: Im Rahmen der Jagdgesetze haben Waschbären keine oder nur unzureichende Schonzeit (Hessen). Ein ausreichender Schutz von für die Aufzucht von Jungtieren notwendigen Elterntieren durch § 22.4 Bundesjagdgesetz ist nicht gegeben, zumal die Setz- und Brutzeit von vielen Ländern normativ durch Verordnungen auf die Zeit vom 1. März bis 15. Juni festgelegt sind. Wir fordern eine bundesweite Schonzeit für Waschbären vom 1. März bis zum 31. August eines Jahres. Ergebnisse einer aktuellen wildbiologischen Forschungsstudie zur Populationsbiologie des Waschbären der TU Dresden, AG Wildtierforschung Tharandt und der HNE Eberswalde, FG Wildbiologie, Wildtiermanagement & Jagdbetriebskunde (siehe www.projekt-waschbaer.de, oder MUSCHIK, I.; KÖHNEMANN, B. & MICHLER, F.-U. (2011): Untersuchungen zur Entwicklung des Raum- und Sozialverhaltens von Waschbär-Mutterfamilien (Procyon lotor L.) und dessen jagdrechtliche Relevanz. - Beitr. Jagd- u. Wildforsch. 36: 573-585) haben nun gezeigt, dass Waschbär-Mutterfamilien ein hochkomplexes Sozialsystem besitzen und dass die Jungtiere im Vergleich zu anderen Raubsäugern sehr lange auf das Muttertier angewiesen sind (MUSCHIK et al. 2011). So fangen Waschbärenjunge erst mit Verlassen der Wurfplätze bzw. Folgekinderstuben in einem Alter von sieben bis elf Wochen damit an feste Nahrung zu sich zu nehmen und geeignete Nahrungshabitate sowie sichere Schlafplätze kennenzulernen. Zum normativ festgesetzten Ende des Elterntierschutzes (15. Juni) befindet sich das Gros der Jungtiere noch in den Wurfplätzen oder Folgekinderstuben und ist physisch von den Muttertieren abhängig – deutlich wird dies auch an der überdurchschnittlich langen Laktationsphase bis in den vierten Lebensmonat hinein. Die lang anhaltenden, außergewöhnlich starken sozialen Bindungen innerhalb von Waschbär-Mutterfamilien reichen bis mindestens zur 18. Lebenswoche und sind die Grundlage für einen umfangreichen Lernprozess der Jungtiere. Diese Strategie unterscheidet sich grundsätzlich von anderen, mittelgroßen Raubsäugern (z.B. Fuchs & Marderhund), die ein deutlich höheres Reproduktionspotential besitzen und eine viel frühere Familienauflösung zeigen (r-Strategen). Waschbären hingegen gebären deutlich weniger Jungtiere (im Mittel 2-4), die aber aufgrund wesentlich längerer sozialer Bindungen höhere Überlebenschancen haben (K-Strategen). Die aktuellen Erkenntnisse zur Sozioethologie der Waschbär-Mutterfamilien machen deutlich, dass die Muttertiere bis zur beginnenden Familienauflösung im Herbst des Geburtsjahres eine ausnehmend enge soziale Bindung zu ihren Jungtieren haben und der Nachwuchs ohne das Muttertier erst relativ spät in der Lage ist ohne erhebliche Beeinträchtigung der Gesundheit zu überleben. Bei den ermittelten Geburtsterminen in Mitteleuropa bedeutet dies ab ca. Ende August. Die Bejagung auf geschlechtsreife Waschbären kann unter Beachtung des § 22 BJagdG also nicht vor Ende August beginnen und sollte Ende Februar vor dem Beginn der Reproduktionszeit enden. Obwohl sich die männlichen Waschbären nicht an der Aufzucht beteiligen, sollte die Schonzeit für beide Geschlechter gelten, da es keine Merkmale gibt, mit denen Rüden und Fähen aus der Ferne unterschieden werden können. Bei einer Bejagung von Waschbären außerhalb dieser Zeit werden zwangsläufig auch die für die Aufzucht der Jungtiere notwendigen Muttertiere erlegt. Nach § 38 BJagdG wird dies als Straftat eingestuft und mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet. Über den Straftatbestand hinaus liegt des Weiteren ein Verstoß gegen die Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit vor, so dass eine Jagdscheinentziehung in Betracht kommt (§ 17 Abs. 2 Nr. 4 BJagdG). Aufgrund der aktuellen Forschungsergebnisse wird empfohlen, für Waschbären eine einheitliche Schonzeit vom 1. März bis 31. August eines Jahres festzulegen. Wir fordern wenigstens eine Schonzeit vom 1. März bis zum 31. August. Bild: Heiko Anders

  • “Problemwolf”: Ein Wort und zwei Welten

    Gegner des Wolfes arbeiten weiter an dem Prototyp “Problemwolf”. Die mittlerweile inflationäre Verwendung des Begriffs macht diesen allerdings nicht überzeugender. Was ist er denn nun eigentlich? Ein Tier, dass Probleme verursacht oder ein Tier, dass sie nur aufdeckt? Ein echter Problemwolf ist jedenfalls von Fachleuten klar und deutlich definiert und diese Definition auch international anerkannt. Nun ja…zumindest von Fachleuten. Aus deren Sicht gab es in Deutschland gerade mal einen einzigen Problemwolf. Speziell einige Teile der ländlichen Bevölkerung können mit dieser Definition augenscheinlich nichts anfangen. Bezieht man sein Wissen über den Wolf nur aus bestimmten Medien, könnte allgemein schnell der Eindruck entstehen, dass unsere Wolfspopulation mittlerweile nur noch aus Problemwölfen besteht. Dahinter steckt neben viel Unwissen auch viel Berechenbarkeit. Es gibt mittlerweile ausreichend Menschen in Deutschland, die nahezu systematisch daran arbeiten, am Schutzstatus des Wolfes zu kratzen. Die Erfindung von Hybriden, die willkürliche Vervielfachung von Risszahlen und das Weglassen jeglicher Informationen zum Herdenschutz sind dabei nur einige Mittel, an welchen sich bedient wird. Es gibt mittlerweile ausreichend Menschen in Deutschland, die nahezu systematisch daran arbeiten, am Schutzstatus des Wolfes zu kratzen. Bild: Michael Hamann Nach dem Motto “Masse statt Klasse” wird zusehends versucht, dass die Bevölkerung von einer ganz eigenen Definition des Problemwolfs überzeugt wird. Bei Politikern gelang das ja bereits in vielfacher Form. Merkwürdigerweise ist nahezu jeder dieser Politiker mit seiner Meinung allerdings schnell alleine gewesen und wollte wenig später von seinen Worten nichts mehr wissen. Aktuellstes Beispiel ist Till Backhaus von der SPD. Forderte er vor kurzem noch einen strengeren Umgang mit Problemwölfen in Mecklenburg-Vorpommern, will er heute von einer neuen Landesverordnung zum Umgang mit verhaltensauffälligen Wölfen nichts mehr wissen. Eine solche Einsicht kann man sich von einigen Gegnern der Wölfe nur wünschen. Viele Menschen halten weiter an einem Bild des Wolfes fest, welches wissenschaftlich schlichtweg nicht nachvollziehbar ist. Nun ist es die eine Sache, dass man eine solche offenkundig falsche Meinung vertritt. Traurig ist jedoch, dass man sie immer wieder medienwirksam verbreiten kann und auch tatsächlich immer wieder in den Medien einen Abnehmer dafür findet. Kein Problemwolf im Odenwald Ein Paradebeispiel für den regelrechten Missbrauch des Wortes “Problemwolf” ist aktuell der Odenwald in Hessen. Bergige, weitläufige Waldgebiete mit vielen Rückzugsorten und einer sehr geringen Bevölkerungsdichte. Die Region ist wie gemacht für große Prädatoren. Es war irgendwie naheliegend, dass früher oder später der erste Wolf dort auftauchen wird. Nach der vor kurzem erfolgten Ankunft des ersten Wolfs im Odenwald, ließen die ersten Nutztierrisse nicht lange auf sich warten. Wenig überraschend, wenn keine der Schafherden über einen Grundschutz verfügt und sogar auf einer Seite ein kleiner Bachlauf einen Zaun ersetzen sollte. Doch das Problem ist wie so häufig nicht der mangelnde Schutz (hier der Artikel von OP-Online zum Wolf im Odenwald). Dietrich Kübler (67, Landwirt und Jäger im Odenwald) sieht den Wolf als Problem, denn dieser hat sich bei seinen Rissen “zu nah an Behausungen herangewagt”. Nach der Logik des Landwirts bräuchte jeder Schäfer nur ein Haus neben seine Weide bauen. Herdenschutz made in Odenwald? So verlagert man Probleme um, aber löst sie sicherlich nicht. Folglich fordert er auch den “Abschuss des Problemwolfs”. Mich würde interessieren, was dann mit dem nächsten Wolf im Odenwald passieren soll? Soll jeder zugewanderte Wolf erschossen werden, bis tatsächlich der erste sich vegan ernährende Wolf auftaucht? Der wasserscheu ist und bei dem bloßen Anblick eines Gebäudes in Angst erstarrt? Es soll ja einige Tier- und Artenschützer geben, die fernab jeglicher Realität leben. Wenn das die Realität sein soll, dann kann ich dem durchaus zustimmen. Doch vielleicht ist er das ja tatsächlich. Der Prototyp “Wolf”, mit dem wir in Zukunft leben können. Doch wie viele gibt es davon und müsste so ein Wolf mit Gebäudephobie nicht auf einem anderen Planeten leben? Der nun von Niedersachsen nach Hessen gewanderte Wolf wird schließlich auf seiner Reise dem ein oder anderen Gebäude begegnet sein. Wolfsgegner verleugnen konsequent, dass menschliche Objekte für Wölfe keinen Auslöser von Scheu oder Angst darstellen. Gefährlich ist an dem Verhalten des Wolfs erst einmal gar nichts. So haben Umweltministerium sowie Naturschutzverbände bereits einstimmig darauf reagiert. Ein Wolf ist kein Problemwolf, wenn er sich Siedlungen nähert oder auch in Siedlungsnähe ungeschützte Tiere reißt. Der Satzanfang “der Wolf hat ja seine Daseinsberechtigung, aber…” endet ohnehin meist immer im Gegenteil. Dabei ist der Odenwald eines der idealen Wolfsgebiete, in der doch gerade die viel gepredigte Daseinsberechtigung vorhanden sein sollte. Daseinsberechtigung bedeutet bei Wolfsgegnern jedoch nur, dass der Wolf "da sein kann, wo ich nicht bin". Auch unter einer unkontrollierten Vermehrung verstehe ich etwas anderes. Der Unterschied zwischen "nicht existent" und einer "unkontrollierten Vermehrung" besteht jedoch für manche Personen aus einem einzigen Wolf. Zur Unsicherheit der Bevölkerung tragen im Übrigen vor allem Menschen bei, die versuchen den Wolfsexperten zu spielen. Ich wünsche mir eine Ethik des Nichtwissens und des Hinterfragens. Stattdessen sehe ich nur eine immer größer werdende Zurschaustellung des Unwissens. Wir brauchen Medien mit Drang zur Aufklärungsarbeit und keine Medien, die sich von Menschen mit Interessenskonflikten vor den Karren spannen lassen. Medien, die verunsicherte Menschen abholen können und sie nicht ständig in ihrer Unsicherheit bestätigen. Die Meinung eines echten Experten im Titel eines Artikels wäre da schon ein guter Anfang. Im Titel immer nur für Unruhe zu stiften und die Wahrheit dann am Ende im Kleingedruckten preiszugeben, trägt jedenfalls nicht gerade zur Bekämpfung der Verunsicherung bei. Und die Wahrheit ist mittlerweile kein Geheimnis mehr: Herdenschutz. Weitere Videos zu Wildtieren finden Sie bei Stephan Schulz Naturfilm Mehr über Wölfe erfahren Sie hier

  • Der Buntspecht auf Nahrungssuche

    Der Buntspecht gibt in unseren Wäldern den Takt vor. Ob zur Revierabgrenzung, zur Partner- oder zur Nahrungssuche. Seinem unverwechselbaren Trommeln und Hämmern kann man kaum entkommen. Bei vielen Vogelarten ist es so, dass sie erst mit geringer werdendem Bestand an Aufmerksamkeit und Wertschätzung gewinnen. Doch auch wenn die Bestandsentwicklung des Buntspechts europaweit sehr positiv ist, hat ein Buntspecht in meiner Nähe stets auch meine Aufmerksamkeit. Buntspecht, Bild: Pixabay So auch in diesem Frühjahr, als ich dieses Männchen im Nationalpark Unteres Odertal aus nächster Nähe filmen konnte. Er nutzte gerade einen Zunderschwamm zur Nahrungsbeschaffung. Diese Baumpilze bieten vielen Käfterarten eine Unterkunft zur Entwicklung von der Larve bis zum adulten Käfer. Der Buntspecht ist sich dessen bewusst und macht sich seine kräftigen Schnabelhiebe zu Nutze, um an genau diese Käferlarven zu kommen. Buntspecht "bearbeitet" einen Baumpilz. Video: Stephan Schulz In der Zeitlupe wird die Wucht deutlich, die er aufwenden muss. Eine federnde, gelenkartige Verbindung zwischen seiner breiten Schnabelbasis und dem Schädel federt die Erschütterungen ab, die bei diesen Hieben entstehen. Neben Insekten und ihren Larven, ernährt sich der Buntspecht im Winter auch von Nüssen, Beeren und Samen. Dabei ist er sogar in der Lage die Nüsse in einem extra dafür angefertigten Loch einzuklemmen und so die Nüsse zu knacken. Eine sogenannte “Spechtschmiede”. Ein Artikel von Stephan Schulz Naturfilm

  • Über den Rothirsch (Cervus elaphus)

    Der Edel- oder Rothirsch ist hierzulande das größte Säugetier. Ein ausgewachsener männlicher Hirsch (Stier) hat eine Schulterhöhe von ungefähr 1,20 bis 1,50 m und wiegt zwischen 170 und 220 Kilo. Er ist also etwa acht Mal schwerer als ein Reh. Die Hirschkuh ist deutlich kleiner: 1 bis 1,20 m groß und 90 bis 130 Kilo schwer. Während der Brunft trägt der Stier eine lange und dichte Mähne. Beide Geschlechter haben über den Augen eine Drüse, die so genannte Tränengrube. Mit dem Sekret dieser Drüse markieren sie ihr Territorium. Das Geweih des Hirsches ist aus Knochensubstanz und wird jedes Jahr abgeworfen. Es besteht aus der Stange, die sich in Gabeln und schließlich in Enden teilt. Bei großen Tieren mündet das Geweih in zahlreichen Enden und bildet eine Krone. Der junge Hirsch hat nur je einen Spieß, weshalb man ihn Spießer nennt. Im nächsten Jahr wächst ihm ein Geweih mit vier bis acht Enden, und im übernächsten trägt er bereits acht bis zehn Enden. In den meisten europäischen Ländern lebt der Hirsch versteckt im Wald. Tagsüber bleibt er in seinem Einstand und tritt erst bei einbrechender Dämmerung in offenes Gelände hinaus. Die Brunftzeit ist speziell interessant. Sie findet zwischen Mitte September und Mitte Oktober statt und ist ein Schauspiel der besonderen Art. Die großen Hirsche tauchen als Erste auf den Brunftplätzen auf. Sie legen ihre Scheu ab, werden aggressiver und wandern mehr herum. Es sind vor allem die über fünf Jahre alten Stiere, die sich aktiv an der Brunft beteiligen und sich als Zuchtstiere betätigen. Unter ihnen entwickelt sich eine klare Hierarchie auf Grund von Einschüchterungsritualen, Scheinangriffen und manchmal auch heftigen Kämpfen. Der Platzhirsch ist das größte oder schwerste Tier. Der Brunftschrei besteht aus einem gutturalen Röhren oder Orgeln, das zwischen dem Knurren eines Löwen und dem Muhen einer Kuh liegt. Das Brunftgeschrei bildet eine eigentliche Sprache mit wechselnder Tonlage, unterschiedlicher Frequenz und Intensität. Ein sehr erregter Hirsch stößt bis zu 500 Schreie pro Stunde aus! Die Brunft gibt dem Hirsch die Gelegenheit, seine Präsenz zu markieren, seine Rivalen zu provozieren und die Kühe zu erregen. Phasen von Hyperaktivität werden abgelöst von Ruhepausen. Für mich ist es jedes Jahr ein Schauspiel der besonderen Art. Die Nähe zu den Hirschen, die ich bis bisher erleben durfte kann mir keiner mehr nehmen. Die Fotografie ist die beste Möglichkeit, alle an diesem Naturerlebnis teilhaben zu lassen. Den Trophäenjägern ist das aber ein Dorn im Auge. Trotzdem sollte man sich nicht davon abhalten lassen. Dieses Erlebnis steht jedem Menschen zu, nicht nur den Trophäenjägern, die bis zu 15.000 Euro dafür zahlen um solch ein Lebewesen zu töten... Quellen: Dragesco, E. (2002): Der Hirsch. Die Alpen 8/2002: 30-33 Mirko Fuchs auf FB

bottom of page