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Suchergebnisse Wildtierschutz Deutschland - Hobbyjagd abschaffen

611 Ergebnisse gefunden mit einer leeren Suche

  • Neuerscheinung: Das Recht zu jagen

    Dieses Taschenbuch ist eine mehr als deutliche Verurteilung des grausamen und blutigen Hobbys der Jagd und gleichzeitig ein Plädoyer für Menschlichkeit und Rücksichtnahme auf Tiere: Die Art, wie wir Beziehungen führen als auch die Art, wie wir mit unseren Mitlebewesen, den Tieren umgehen, müssen immer mehr Menschen für sich in Frage stellen. Sebastian und Britta kämpfen um ihre Beziehung und gleichzeitig gegen einen Jäger, der den kleinen Grat vom Töten eines Tieres zum Töten eines Menschen überschritten hat. Die Entscheidung fällt auf einer abgelegenen griechischen Insel. erhältlich im Buchhandel (12,90 Euro)

  • EU leitet Pilotverfahren gegen deutsche Wolfsgesetzgebung ein

    Im Februar hatten Bundestag und Bundesrat der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) zugestimmt und damit einen neuen Umgang mit Wölfen beschlossen. Das Gesetz gestattet den Abschuss von einzelnen Mitgliedern eines Wolfsrudels, selbst wenn diese eingetretenen Weidetier-Rissen nicht zugeordnet werden können. Abschüsse von Wölfen in einer begrenzten Region können so lange erfolgen, bis weitere Schäden bei Weidetieren ausbleiben. Das deutsche Gesetz zum willkürlichen Abschuss von Wölfen in Rissgebieten ist wohl rechtswidrig. Bild: René Schleichardt Hierin liegt ein klarer Verstoß gegen den Schutz des einzelnen Individuums, den das Artenschutzrecht zur Sicherstellung der Erhaltung überlebensfähiger Populationen vorsieht. Aufgrund der vielfach gerügten EU-Rechtswidrigkeit der im März in Kraft getretenen neuen gesetzlichen Regelungen im BNatSchG zum Umgang mit dem Wolf haben die zuständigen EU-Kommissionsdienststellen am 14. Mai 2020 mit einem Pilotverfahren gegen Deutschland begonnen. Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutz (DJGT e.V.), bei der auch Wildtierschutz Deutschland Mitglied ist, hatte in Stellungnahmen sowie bei der öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses des Bundestages auf die bestehenden Verstöße verwiesen. Auch die zuständigen Agrar- und Umweltausschüsse des Bundesrates hatten in ihrer Empfehlung vom 03. Februar 2020 auf die EU-Rechtswidrigkeit des Gesetzes hingewiesen. Sollte die EU-Kommission auf eine Reihe von Fragen innerhalb von zehn Wochen keine für sie zufriedenstellende Antwort erhalten, kann sie ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland einleiten. +++ Webseite der DJGT Weitere Informationen zu Wölfen

  • Für die Mülltonne jagen: Die Doppelmoral des Jagdpräsidenten

    Volker Böhning, Präsident des Deutschen und Chef des Mecklenburgischen Jagdverbandes, lässt nichts unversucht, das Bild derjenigen, die das Töten von Wildtieren als Freizeitbeschäftigung betreiben, ins vermeintlich rechte Licht zu rücken. So liest man in der FAZ*), die meisten Jäger erfüllten „ehrenamtlich“ einen „gesellschaftlich relevanten Auftrag“ und verdienten Unterstützung. Auf keinen Fall dürften sie „für die Mülltonne jagen“. Jagdpräsident: "Auf keinen Fall dürfen Jäger für die Mülltonne jagen" Bild: Wildtierschutz Deutschland Weil die Gastronomie wegen Corona als Abnehmer für das Wildfleisch ausfällt und überdies seit etwa zwei Jahren ein Überangebot an Wildbret vom Wildschwein besteht, ist die Nachfrage dafür zusammengebrochen. Diesen Umstand und die Forderung der Politik nach noch mehr Abschüssen von Rehen und von Hirschen nutzt der Lobbyist, um finanzielle Unterstützung für die Anschaffung von mobilen Kühlcontainern für erlegtes Wild zu fordern. „Das ist eine scheinheilige Argumentation,“ echauffiert sich Lovis Kauertz von Wildtierschutz Deutschland, „dem Jagdpräsidenten geht es doch nicht um eine wie auch immer gelebte Ethik bei der Jagd. Schon heute werden durch Hobbyjäger mindestens vier von sechs Millionen Tieren für die Mülltonne getötet.“ Wer isst schon Fuchs, Waschbär, eine Katze, Schwäne oder Rabenkrähen? Sämtliche Beutegreifer und der größte Teil des Federwilds werden seit jeher „für die Mülltonne“ gejagt. Selbst die vom Jagdverband gegründete Fellwechsel GmbH, die den Anschein erwecken soll, dass getötete Füchse, Dachse oder Marder verarbeitet werden, ist nicht mehr als Augenwischerei: Gerade einmal zwei bis drei Prozent aller getöteten Fellträger werden überhaupt verwertet, 97 von 100 Füchsen werden entsorgt oder am Hochsitz als Luder in die Hecke gehängt. Die Aussage „Auf keinen Fall dürfen Jäger für die Mülltonne jagen“ offenbart die Doppelmoral eines großen Teils der Jägerschaft. Böhning bezieht sich dabei keineswegs auf alle Tierarten, sondern ausschließlich auf das so genannte Schalenwild. Dazu gehören u.a. Wildschweine, Rehe und Hirsche. Aber selbst bei diesen Tierarten wird ein großer Teil nach der Jagd zur Tierkörperverwertung gekarrt. Viele Tiere sind zu schmächtig, als dass es sich lohnt sie als Lebensmittel zu verwerten. Andere sind so zerschossen oder durch freigesetzte Stresshormone ungenießbar geworden, dass man sie nicht einmal zu Gulasch verarbeiten kann. Dass Füchse, Graureiher oder Waschbären nach der Jagd fast ausschließlich entsorgt werden, wird – obwohl diese Jagd erhebliches Leid verursacht – von den "Ehrenamtlichen mit dem gesellschaftlich relevanten Auftrag" als „waidgerecht“ interpretiert. +++ *) Quelle: FAZ online: „Wohin mit dem Wildbret“, 25.4.2020 Informationen Fellwechsel GmbH: Kommerzielle Fellverwertung des Deutschen Jagdverbands floppt Steuergeld für gewerbliches Pelzprojekt der Jagdverbände

  • Wir basteln eine Fuchsfamilie

    Daniel Peller, Gründer der Fuchs-Hilfe, hat sich mal überlegt, wie man in dieser ungewohnten Zeit seine Kinder oder auch sich selbst sinnvoll beschäftigen kann. Eine Idee ist seine Bastelanleitung für einen Fuchs oder auch eine ganze Fuchsfamilie. Die Anleitung können Sie hier herunterladen Weitere Bastelideen im Bastelalbum des Aktionsbündnis Fuchs

  • Die Absurdität der Waidgerechtigkeit: Jagd als rechtsfreier Raum

    Zweck des Tierschutzgesetzes ist es (§ 1 Grundsatz), aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“ Der Grundsatz des deutschen Tierschutzes ist eigentlich eine Farce und das Papier kaum wert, auf dem es steht. Wenn immer wirtschaftliche oder auch nur vermeintliche wirtschaftliche oder politische Gründe dem Schutz des Tieres entgegenstehen, werden – häufig auch willkürliche – Ausnahmen geschaffen. Selbst die Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz nutzt den Tieren wenig, wenn Eigentumsrecht oder die Forschungsfreiheit damit konkurrieren. Der Tierschutz zieht meist den Kürzeren. So ist es auch im Bereich der Jagd. Damit die Jagd im Rahmen des Tierschutzgesetzes überhaupt möglich ist, musste der Gesetzgeber dafür einen „vernünftigen Grund“ finden. Der lautet „Waidgerechtigkeit“. Damit ist es möglich, Tiere ohne Betäubung im Rahmen „waidgerechter Ausübung der Jagd“ zu töten. Waidgerecht: Die Jagdethik des Deutschen Jagdverbands. Bild: B.u.S. Pelli Der Begriff der Waidgerechtigkeit definiert sich dabei im Wesentlichen „… als die Summe der rechtlich bedeutsamen, allgemein anerkannten, geschriebenen oder ungeschriebenen Regeln (...), die bei der Ausübung der Jagd als weidmännische Pflichten zu beachten sind.“ (1) Eine rechtlich verbindliche Definition dazu gibt es allerdings nicht, was einen erheblichen, mitunter willkürlichen Interpretationsspielraum ermöglicht. In seinem Grundsatzpapier zur Waidgerechtigkeit aus dem Jahr 2000 (1) erklärt der Deutsche Jagdverband (DJV), dass die ungeschriebenen Regeln der Waidgerechtigkeit dabei den Bereich abdecken, in dem ein jägerisches Verhalten nach allgemein anerkannter Ansicht jagdethisch abzulehnen ist. Im Folgenden heißt es dann: „Jedenfalls ist keineswegs alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist. Vielmehr fordern die Grundsätze der Waidgerechtigkeit eine Selbstbeschränkung des Jägers.“ Damit liebe Leserinnen und Leser, ist es allerdings nicht weit her. Der Deutsche Jagdverband hat vermutlich eine andere Vorstellung von Ethik als Sie und ich sie haben. Deshalb spricht die größte Lobbyorganisation der Jäger in dem oben zitierten Pamphlet zur Waidgerechtigkeit auch nicht von Ethik, sondern von „Jagdethik“. Im Rahmen der Jagdethik des Deutschen Jagdverbands ist es wohl so, dass nicht zu beanstanden ist, … wenn Jäger Füchse an ihrem einzigen Rückzugsort während der Aufzucht der Welpen aufsuchen, um die ganze Fuchsfamilien dort im Rahmen der Baujagd mit Hunden brutal zu töten oder Fuchswelpen in Fallen zu fangen, um sie totzuschlagen oder zu erschießen. … wenn einzelne Hunde Rehe reißen oder Hundemeuten Familienverbände von Wildschweinen sprengen und Frischlinge abwürgen. … wenn Millionen von Tieren „erlegt“ werden, um anschließend als „Luder“ für die Fuchsjagd zu enden, in die Hecke geworfen zu werden (viele Jäger machen sich nicht einmal mehr die Mühe, ein Tier zu vergraben) oder auf dem Hänger in die Tierkörperbeseitigung gekarrt zu werden. … wenn durch die Jagd nicht einmal eine nachhaltige Bestandsreduzierung erreicht wird und die natürlichen Regulierungsmechanismen der Tiere außer Kraft gesetzt werden. … wenn Freizeitjäger aus JottWeDe dafür bezahlen, in einem ihnen völlig unbekannten Revier, beliebig Tiere abzuknallen. … wenn allein aus vermeintlich wirtschaftlichen Erwägungen oder gar aus Gründen der Landeskultur Schonzeiten mehr oder weniger willkürlich aufgehoben werden. … wenn im Rahmen von Drückjagden ein Großteil der Tiere in den Rücken, den Bauch, die Läufe geschossen wird, weil Jägern entweder die Schießpraxis fehlt oder die Ruhe und Geduld für den perfekten Schuss oder beides. … wenn Rehe oder Hirsche dort gestreckt werden, wo sie eigentlich ihre Äsung finden. … wenn Waldtiere einem ganzjährigen Jagddruck unterliegen. … wenn Rehe, Wildschweine oder Hirsche sogar im Rahmen von Gesellschaftsjagden selbst dann noch gejagt werden, wenn sie im Energie-Sparmodus sind, um die karge Winterzeit mit geringem Nahrungsangebot zu überstehen. … wenn Wildtieren im überjagten deutschen Reviersystem so gut wie keine störungsfreien Rückzugsmöglichkeiten gewährt werden. … wenn auch hochträchtige Wildtiere getötet werden. ... wenn Jahr für Jahr Hunderttausende von Füchsen, Waschbären, Mardern, Marderhunden und Dachsen unter irgendeinem irrationalen Vorwand getötet werden. … wenn Jäger mit halbautomatischen Waffen, mit Infrarot- oder Wärmebildtechnik hochgerüstet in den Krieg gegen Tiere ziehen. Im Namen der Waidgerechtigkeit wird es hingenommen, dass Jagdhundemeuten Wildtiere reißen und Massaker unter Wildschwein-Frischlingen anrichten. Bild: privat In einem offenen Brief vom 11. Januar 2020 an den scheidenden Präsidenten des Landesjagdverbandes NRW, Ralph Müller-Schallenberg, beklagt der ehemalige Berufsjäger und Wildmeister a.D., Dieter Bertram, dass zu keinem Zeitpunkt soviel über die Waidgerechtigkeit gesprochen worden ist und zu keinem Zeitpunkt so massiv gegen den Tierschutz verstoßen wird, wie heute: „Man glaubt oft, in einem rechtsfreien Raum zu leben.“ Auch das ist die Realität der Jagd heute: Rehe, auch Gämse (in Bayern) und Rothirsche, werden in den Wäldern vieler Bundesländer, aber auch in etlichen privaten Wäldern, nicht mehr gejagt, sie werden als Waldschädlinge regelrecht abgeschlachtet. Schlagzeilen in diesem Sinne machten in der letzten Zeit die Bayerischen Staatsforsten. (3) Dort handelt man nach der – auch von dem ein oder anderen Dozenten an der Forsthochschule Weihenstephan bei München gelehrten – Devise „Nur ein totes Reh ist ein gutes Reh“. Seit über 50 Jahren steigt die Zahl der jährlich getöteten Rehe, ohne dass das auch nur ansatzweise die gewünschte Auswirkung auf den Wald hat. In der Praxis vieler Waldbesitzer bedeutet das: Noch mehr Rehe abschießen. Bleiben wir in Bayern: Hier ist selbst das Töten von zur Aufzucht notwendigen Elterntieren erlaubt, zum Beispiel von Waschbären, Marderhunden oder von Kaninchen. Die Jungtiere werden – legal – dem Hungertod überlassen. Das zuständige Ministerium beruft sich u.a. auf die „schwere Schädigung der Landeskultur“ – gegen diese Willkür könnte man wahrscheinlich nur mit einer Normenkontrollklage angehen. Die darf aber wohl nur eine im Landtag vertretene Partei einreichen. Fällt Ihnen, verehrte Leserin, verehrter Leser, da eine Partei in München ein? Was ist waidgerecht an der Tötung eines für die Aufzucht von Fuchswelpen notwendigen Fuchsrüden? Obwohl der Fuchsrüde unzweifelhaft – auch in der Jagdausbildung – als Hauptversorger der jungen Fuchsfamilie als für die Aufzucht notwendiges Elterntier betrachtet wird, wird ihm zunächst während der Paarungs-, dann während der Setzzeit regelmäßig landauf, landab nachgestellt. Trotz der Jagdgesetzgebung, die eigentlich eine Schonung von Elterntieren von der Geburt der Jungtiere bis zu deren Selbständigkeit vorsieht. Die Selbständigkeit betrachten nicht wenige Jäger in Bundesländern, in denen es keine Schonzeit für Füchse gibt, bereits ab Mitte Juni gegeben. Dann sind die Ende April, Anfang Mai geborenen Füchse gerade mal sechs Wochen alt und verlieren ihre Eltern. Die Regierung des in nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Laschet (CDU) plant bei einem möglichen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest auch die Muttersauen, die noch Frischlinge säugen, für den Abschuss – sogar mit nicht sofort tötender Schrotmunition – freizugeben. Der Bundesverband Deutscher Berufsjäger führt dazu aus: „Der Wald ist kein rechtsfreier Raum und Wildtiere empfinden ebenso Schmerz und Leid wie Haustiere“, und fordert die strikte Beachtung des Tierschutzes. Wenige Tierarten werden so unwaidmännisch und ineffizient bejagt, wie Wildschweine. Bild: Detlef Hinrichs Bei der Jagd auf Wildschweine gibt es schon seit langem kaum noch Tabus. Die Aufhebung sämtlicher Schonzeiten, tierquälerische Bewegungsjagden mit jeweils hoher Anzahl angeschossener Tiere, die Jagd bei Tag und Nacht, selbst mit Scheinwerfern, die Möglichkeit tierquälerische Saufänge einzusetzen, in denen ganze Wildschweinrotten gefangen und zusammengeschossen werden, all‘ das hat hinsichtlich der Zielsetzung, die Zahl der Wildschweine zu reduzieren oder Wildschäden zu vermeiden in den letzten beiden Jahrzehnten zu überhaupt nichts geführt – außer zu unermesslichem Tierleid. Der NRW-Laschet setzt auch hier noch eines drauf: die ganzjährige Wildschweinjagd mit Hunden. Diese auf Tierquälerei hinauslaufende Jagd war bisher in NRW wenigstens noch von Mitte Januar bis Ende Juli untersagt. Wildmeister Peter Markett, Vorsitzender des Landesverbands der Berufsjäger in NRW, hält diesen Vorstoß der Landesregierung für wildbiologisch falsch, tierschutzrechtlich sehr bedenklich und jagdpraktisch für unnötig. In den Wintermonaten des neuen Jahres sind Frischlinge auf die Muttersäue angewiesen. Würden Sauen geschossen, irrten Jungtiere alleine herum. Zudem würden Hunde Massaker unter den Jungtieren anrichten. Apropos Armin Laschet, Ministerpräsident NRW: Die Baujagd, eine recht brutale Jagdart, bei der raubwildscharfe Hunde in den Fuchsbau gehen, um dort mitunter ganze Fuchsfamilien während der Aufzuchtzeit aus dem Bau den wartenden Jägern vor die Flinten zu jagen, wurde durch seine Regierung nach der Abschaffung durch die Rot-Grüne Koalition wieder eingeführt. Die Juristen der Schweizer Stiftung „Tier im Recht“ haben in einem Gutachten zur Baujagd (2) festgestellt: Die Baujagd bedeutet eine Tierquälerei, deren Legalisierung (Anm.: in der Schweiz) jeglicher rechtmäßiger Grundlage entbehrt. In Nordrhein-Westfalen kehrte man sich auch schon in der Vergangenheit oftmals einen Dreck um waidgerechte Jagd. So wurden Jahr für Jahr per Allgemeinverfügung die Schonzeiten von Tauben während der Brut- und Aufzuchtzeit aus Gründen der „Wildschadensabwehr“ aufgehoben. Nachdem Untersuchungen belegten, dass sich unter den Opfern etwa 80 Prozent fütternde Tauben befanden, sind die revierübergreifenden Taubenjagden der Hegeringe im Münsterland und in weiteren Regionen des Landes „nur noch“ über Einzelanträge möglich. In NRW sterben immer noch pro Jahr weit über eine Viertelmillion Wildtauben (meistens Ringeltauben) - so viele wie in keinem anderen Bundesland. Zu den größten „waidgerechten“ Sauereien gehören wohl die Fuchsjagd, gefolgt von der Verbandshetze gegen Waschbären. Das Bundeslandwirtschaftsministerium wusste schon 1991, „dass die Reduzierung (Anm.: von Wildtierbeständen) in aller Regel die natürlichen innerartlichen Regulationsmechanismen außer Funktion setzt und zu einer ständigen Ankurbelung der Vermehrung führt.“ In zahlreichen Studien belegt, in vielen deutschen Nationalparks nachzuvollziehen und seit 2015 im fuchsjagdfreien Luxemburg Praxis: Die Jagd führt nicht zu einem nachhaltigen Rückgang der Fuchsbestände, ohne Jagd gibt es aber auch keine Überpopulation dieser Tierart. Auch wenn die Jagd auf Fuchs oder Waschbär oder andere Beutegreifer auf dem Papier waidgerecht sein mag – was sie oft genug nicht ist, weil viele Jäger es gerade bei diesen Tierarten damit wohl nicht so genau nehmen –, in der Praxis ist sie eine große Tierquälerei, die ausschließlich dem perversen Vergnügen einer in den Augen einer großen Öffentlichkeit gesellschaftlichen Randgruppe dient. +++ Informationsquellen: (1) s. Grundsatzpapier zur Waidgerechtigkeit aus dem Jahr 2000, Deutscher Jagdverband (2) s. Die Baujagd unter dem Aspekt des Tierschutz- und Jagdrechts, Stiftung für das Tier im Recht Weitere Informationen: Schuss und tot - ein Plädoyer für die Abschaffung der Hobbyjagd (3) Jagd in Bayern

  • Corona: Fake-News vom Jagdpräsidenten

    Im Hinblick auf eine möglicherweise noch zu verhängende Ausgangssperre im Rahmen der Corona-Krise fordert der Präsident des Deutschen Jagdverbands (DJV) in einem „Eil-Brief“ an die MinisterInnen Klöckner (Landwirtschaft), Spahn (Gesundheit) und Seehofer (Innenminister) eine Sonderbehandlung für Jäger. Die Jagd sei „systemrelevante Daseinsvorsorge“ für die Landwirtschaft und reduziere das Risiko der Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Was der Deutsche Jagdverband von sich gibt ist tendenziös, dreist und selbstüberschätzend. Bild: Heiko Anders Tatsache ist aber wohl, dass es weder haltbare Belege dafür gibt, dass Wildtiere überhaupt volkswirtschaftlich relevante Schäden in der Landwirtschaft verursachen, noch ist es so, dass die Gesamtschäden im Rahmen der Jagd überhaupt reduziert werden. Wenn der Präsident des Deutschen Jagdverbandes in diesem Zusammenhang von „systemrelevanter Daseinsvorsorge“ für die Landwirtschaft spricht oder vom Schutz vor großen Ernteausfällen, grenzt das unseres Erachtens an Volksverdummung. In seinem letzten öffentlichen Bulletin aus dem Februar stuft das Friedrich-Loeffler-Institut das Risiko einer Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zwar als hoch ein, es wird zumindest dort aber nicht – wie der DJV das Institut zitiert - vor der Einschleppung durch Wildschweine gewarnt, sondern vor dem Mitbringen von Schweine- oder Wildschweinefleisch aus betroffenen Gebieten. Wildtierschutz Deutschland ist davon überzeugt, dass die bundesweit nicht waidgerechte Jagd auf Wildschweine keineswegs „im Kampf gegen die Ausbreitung der ASP“ hilft, sondern die Ausbreitung letztlich sogar fördern wird. Das Schreiben des DJV hat genau den tendenziösen, dreisten und sich selbst überschätzenden Tenor, den man aus dem Hause des DJV kennt, und der leider von vielen Jagd- und auch Veterinärbehörden bis hinein in die Ministerien mitgetragen wird. Wildtierschutz Deutschland lehnt jegliche Sonderbehandlung für Jagdausübungsberechtigte im Rahmen der Corona-Krise ab. +++ Eil-Brief des DJV Radar-Bulletin des Friedrich-Löffler-Instituts, Februar Stellungnahme Prof. Dr. Dr. Herzog zur ASP

  • Kritik an der WDR-Sendung "Jagd: Tödliches Hobby oder Umweltschutz"

    Offener Brief an Tom Buhrow, Indendant | WDR Köln | 50600 Köln Sehr geehrter Herr Buhrow, hat bei dem o.g. Beitrag der im WDR-Rundfunkratvertretene Landesjagdverband Regie geführt (Link zur Sendung)? Auch wenn aus Alibi-Gründen eine Tierschützerin befragt wurde, war diese Sendung hinsichtlich der unterschiedlichen Sichtweisen der Jagd doch keineswegs ausgeglichen – ich würde das eher als propagandistisch bezeichnen. Wald vor Wild wird propagiert von Jägern des Ökologischen Jagdverbands, von Waldbesitzern, von Bündnis90/Die Grünen, der CSU in Bayern und der Forsthochschule Weihenstephan. In anderen Bundesländern gilt der Ansatz eigentlich als überholt. Bild: Timo Litters Ich möchte nur einige Kritikpunkte herausstellen: Sie leiten den Beitrag mit der Aussage „Warum wir Freizeitjäger brauchen“ ein – das ist äußerst suggestiv. Viele Menschen, auch Forscher, Gelehrte und Wissenschaftler, sind der Meinung, dass Hobbyjäger eben nicht erforderlich sind. Sie vermitteln den Eindruck, die Jagd hätte einen reduzierenden Einfluss auf die Wildtierbestände – das ist, auch wenn von Frau Hudler von der Forsthochschule Weihenstephan (Zitat von Dozenten der Hochschule: „Beim Reh brauchst du nicht hinschauen, was es ist. Hauptsache du machst den Finger krumm“) so bestätigt, nur bedingt, nämlich bei den in Bestand rückläufigen Arten wie Rebhuhn, Fasan oder Feldhase, richtig: So sind z.B. die Bestände von Wildschweinen in Deutschland und im übrigen Europa durch die Jagd überhaupt nicht zu regulieren. Nachzulesen ist das z.B. in einem umfassenden Bericht der European Food Safety Authority EFSA aus 2014. Die kommt nach der Auswertung sämtlicher in Europa vorliegender Literatur zur Schwarzwildjagd zu diesem Schluss. Im Übrigen verdeutlicht das auch ein Blick auf die kontinuierlich steigenden Schwarzwildstrecken der letzten 30 Jahre. Lösungen hinsichtlich der Reduzierung von Wildschweinbeständen in Problemzonen könnte es mittels entsprechender Kontrazeptiva geben. Für Ihre Freunde beim Landesjagdverband ist das aber wohl keine Option. Das Rehwild wird durch die relativ hohen jährlichen Strecken immer kurz unter seiner Kapazitätsgrenze gehalten. Eine nachhaltige Reduzierung erfolgt dadurch nicht, weil durch erhöhte Reproduktion die Verluste unverzüglich wieder ausgeglichen werden. Dass sich Weihenstephan und der Ökologische Jagdverband für eine intensive Jagd aussprechen, liegt auf der Hand – beide Organisationen sind Verfechter der Wald-vor-Wild-Strategie, die aber seit Jahrzehnten nicht aufgeht und zu erheblicher Tierquälerei führt. Ein Lösungsansatz für einen weitgehend verbissfreien Wald wäre es, a) große jagdfreie Areale von etwa 25-35 Prozent der Waldflächen und ungestörte Äsungsflächen zu schaffen, b) die Ansitzjagd auf wenige Monate im Jahr zu begrenzen und c) gänzlich auf Drückjagden zu verzichten. Wir hätten dann am Ende einen um ein Drittel höheren Rehwild-Bestand, der aber aufgrund von weniger Jagddruck und Rückzugsgebieten weniger junge Bäume verbeißen würde. Selbst Rückzugsorte und Äsungsflächen der Wildtiere werden bei der Jagd nicht verschont. Bild: Timo Litters Füchse, Marder oder Dachse bedürfen überhaupt keines jagdlichen Eingriffs, weil hier die Selbstregulierungsmechanismen greifen: Obwohl der Fuchs seit 2015 in Luxemburg nicht mehr bejagt wird, sind die Bestände dort bis heute nicht explodiert und es gibt keine Probleme hinsichtlich von Wildtierkrankheiten oder Zoonosen. Die Jagd auf Waschbären ist völlig sinnentfremdet. Diese Tierart wird sich vermehren, bis sie ihre Kapazitätsgrenze erreicht hat – mit oder ohne Jagd. Nach Aussagen von Forschern ist die Jagd nicht einmal in der Lage, ihre Bestandsentwicklung zu verlangsamen. Das Einzige was im Rahmen dieser maßlosen Tierquälerei passiert, ist, dass die Sozialstrukturen der Tiere zerstört werden, Reproduktionselend geschaffen wird, den Jungtieren die Eltern weggeschossen werden und insgesamt das Durchschnittsalter reduziert wird. Dann vermitteln Sie über diverse Interviews mit Schweinehaltern oder Metzgern - und auch Frau Hudler bestätigt das -, dass durch die intensive Jagd von Wildschweinen die Einschleppung oder gar die Entstehung der Afrikanischen Schweinepest vermieden werden könnte. Das ist falsch, nachzulesen bei Prof. Dr. Dr. Herzog Auch dient die Hervorhebung der Jagd als Nahrungsmittelproduzent in Ihrem Beitrag ausschließlich der Propaganda für Ihr Beiratsmitglied: Von den bundesweit etwa sechs bis sieben Millionen Tieren, die im Rahmen der Jagd getötet werden, kommen maximal zwei Millionen auf den Teller – also etwa 30 Prozent. Der Rest wird verscharrt, zur Tierkörperbeseitigung gekarrt oder als Luder missbraucht. Abschließend vielleicht noch eine Anmerkung zu dem Statement „ein freies Leben bis zum Schluss“. Dieses freie Leben ist gekennzeichnet von dem höchsten Jagddruck in Europa, von ständiger Flucht, von Änderung der natürlichen Verhaltensweisen, von zwanghafter Reproduktion. Und am Ende ist es so, dass viele Ihrer Freunde mit dem „grünen Abitur“ nicht einmal in der Lage sind, einen Blattschuss zu setzen. Insbesondere im Rahmen von Drückjagden werden Untersuchungen zufolge und Aussagen der TVT Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz bis zu 30 Prozent Wildschweine (bei Rehen bis zu 60 Prozent) in den Bauch, in den Rücken, in die Läufe geschossen, ihnen wird der Unterkiefer weggeblasen, sie verrecken nicht selten im Gebüsch. Mit freundlichen Grüßen, Lovis Kauertz Lesen Sie auch: WDR schwächt Position des Tierschutzes WDR-Filmbeitrag zur Fuchsjagd des NABU

  • Wer jetzt noch Füchse jagt, jagt nicht waidgerecht

    Während in Wildtierstationen erste Fuchswelpen eingeliefert werden, veranstalten Jagdvereinigungen im Licht des Vollmonds landauf, landab ihre Fuchswochen. Ziel dieser revierübergreifenden Jagden ist es – auch mittels vieler Jäger, die diese Reviere nicht einmal kennen – möglichst viele Füchse und anderes „Raubwild“ zu töten. Für den Fuchs scheint es keine Waidgerechtigkeit zu geben. Hier billigen Jäger, Jagdverbände und Gesetzgeber selbst das Töten der zur Aufzucht notwendigen Elterntiere. Bild: Luise Dittombée Mit Beginn der Paarungszeit ab Ende November liegen auf der Jagdstrecke mit großer Wahrscheinlichkeit bereits tragende Füchsinnen und regelmäßig die Fuchsväter. Die fallen dann später als Hauptversorger der jungen Fuchsfamilien aus. Insbesondere bei Nachtansitzen ab Mitte Januar besteht eine große Gefahr, die Fähe mit einem Jungfuchs zu verwechseln und letztendlich ein für die Welpenaufzucht zwingend erforderliches Elterntier zu töten. Spätestens ab dem Beginn der Setzzeit der Füchse ist das eine Straftat nach dem Bundesjagdgesetz. Jäger und Jagdverbände rühmen sich gerne, „waidgerecht“ zu jagen. Waidgerecht bedeutet nicht nur, konform mit den Gesetzen zu sein, sondern vielmehr auch stets den ungeschriebenen Regeln der Jagd zu folgen. In seinem Grundsatzpapier zur Waidgerechtigkeit aus dem Jahr 2000 erklärt der Deutsche Jagdverband, dass die ungeschriebenen Regeln dabei den Bereich abdecken, in dem ein jägerisches Verhalten nach allgemein anerkannter Ansicht jagdethisch abzulehnen ist. Im Folgenden heißt es dann: „Jedenfalls ist keineswegs alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist. Vielmehr fordern die Grundsätze der Waidgerechtigkeit eine Selbstbeschränkung des Jägers.“ Für den Fuchs scheint diese Jagdethik nicht zu gelten. Hier billigen Jäger, Jagdverbände und Gesetzgeber selbst das Töten der zur Aufzucht notwendigen Elterntiere. „Wir fordern die zuständigen Ministerien im Bund und in den Ländern deshalb auf, durch entsprechende Gesetze oder Schonzeiten unverzüglich den Schutz von Elterntieren während der Paarungszeit und der Zeit der Jungenaufzucht zu gewährleisten. Der bisherige „Elternschutz“ über den Paragrafen 22 Absatz 4 Bundesjagdgesetz hat sich dazu nicht bewährt“, erläutert Lovis Kauertz, Vorsitzender von Wildtierschutz Deutschland. „Es kann doch nicht sein, dass der Gesetzgeber sich dermaßen dem Dogma der Lobbyorganisationen der Jäger unterordnet, so dass nicht einmal dieser Mindeststandard des Tierschutzes für Füchse und andere Beutegreifer gilt.“ +++ Lesen Sie auch: Die Absurdität der Waidgerechtigkeit: Jagd als rechtsfreier Raum

  • Windenergie: Die Naturschutzregeln werden aufgeweicht

    Offenes Schreiben an die Redaktion Rundblick Niedersachsen: Moin Herr Dr. Wallbaum, im heutigen Rundblick lese ich das u.a. das Folgende: "Die Naturschutzregeln werden aufgeweicht: Bisher ist im Bundesnaturschutzgesetz geregelt, dass zum Schutz von Fledermäusen, seltenen Vogelarten, Brut- und Raststätten ein Mindestabstand von regulär etwa 1000 Metern zu Windkraftanlagen eingehalten werden muss. Gerade in der CDU gibt es nun Stimmen, sich für eine Abschwächung dieser Vorschrift im Bundesgesetz einzusetzen – anstelle der Muss- soll eine Kann-Regelung eingeführt werden. Dies hätte zur Folge, dass neue Windkraftanlagen näher an Naturschutzflächen heranrücken dürfen. Die Ausweitung der Windkraft würde in diesem Fall zu Lasten von Natur- und Artenschutz gehen." Das ist unzutreffend: Das Bundesnaturschutzgesetz kennt keinen "Mindestabstand regulär etwa 1000 Metern zu Windkraftanlagen zum Schutz von Fledermäusen, seltenen Vogelarten, Brut- und Raststätten" Das Bundesnaturschutzgesetz schreibt aber in § 44 ein Tötungsverbot fest. Windräder in unmittelbarer Nähe von Brut- und Raststätten. Bild: Eilert Voß Abstandsempfehlungen, unverbindlich und auch nicht eingehalten, gibt es im "Leitfaden Umsetzung des Artenschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Niedersachsen" (2016), in denen lediglich "Prüfradien" für verschiedene Arten empfohlen werden. Die "Arbeitshilfe Naturschutz und Windenergie Hinweise zur Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei Standortplanung und Zulassung von Windenergieanlagen (Stand: Oktober 2014)" des Niedersächsischen Landkreistages gibt auch nur Abstandsempfehlungen für verschiedenen Arten an. Es ist eben alles "Gummi" im Sinne der Windenergiewirtschaft. Der Artenschutz wird nun dank Umweltminister (!) Olaf Lies weiter unter die Windräder geraten, als zeitgeistiges Vehikel dient der imaginäre "Klimaschutz" durch Windkraftanlagen, die aber nur wetterabhängig funktionieren, deshalb heißen sie so. Ich hoffe, dass Niedersachsen bei der geplanten Aufweichung des Artenschutzes an den Natura-2000-Richtlinien der EU scheitern wird. Ich dachte bisher immer, der inzwischen verstorbene ehemalige Umweltminister Hans-Heinrich Sander (FDP) wäre ein Totengräber des Naturschutzes gewesen, Olaf Lies gräbt aber noch viel tiefer, aber mit immer freundlichem Gesicht. Die vielzitierte Förderung der "Biodiversität in Niedersachsen ist nur makulatur, Fensterreden, mehr nicht. Die fördergeldabhängigen Naturschutzverbände in Niedersachsen sind m.E. keine große Hilfe, weil handzahm. Ein Beispiel der Missachtung der gesetzlichen Vorgaben findet man im Skandal-Windpark Utgast/Samtgemeinde Esens im LK Wittmund, der direkt an einem EU-Vogelschutzgebiet (V63, Ostfriesische Seemarschen von Norden bis Esens) kürzlich viel zu dicht repowert wurde. Alle fachlichen Empfehlungen wurden missachtet, die vorgeschriebenen Datenerfassungen von Vögel und Fledermäusen vor der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung weitgehend ignoriert. Nichts kam von den "anerkannten" und damit klagebefugten Naturschutzverbänden. Im Vogelschutzgebiet wurde zudem eine Umgehungsstraße (Bensersiel) illegal gebaut. Das ist die Naturschutzwirklichkeit in Niedersachsen! Mehr hier. Vielleicht können Sie den zitierten Beitrag ja berichtigen. Freundliche Grüße, MK

  • Forderung an Bundes- und Landesministerien: Schonzeit für Füchse

    Während in Dortmund auf der „Jagd & Hund“ neueste Fallensysteme, halbautomatische Jagdwaffen und exotische Trophäenreisen feilgeboten werden, verlieren im Wald und auf der Feldflur tausende von Füchsen ihr Leben im Rahmen von so genannten „Fuchswochen“. Darunter befinden sich mit großer Wahrscheinlichkeit massenhaft Elterntiere, die für die Aufzucht von Jungtieren notwendig sind. Denn bereits bei Jagden, die ab Beginn der Paarungszeit der Füchse – also ab Ende November eines Jahres – stattfinden, ist jeder getötete Rüde ein potentieller werdender Fuchsvater, jede getötete Fähe potentiell bereits trächtig. Ab Mitte Januar werden die ersten Fuchswelpen geboren, so dass bereits bei den jetzt stattfindenden Jagden das Risiko besteht, tatsächlich Elterntiere zu töten und deren Welpen zu einem schrecklichen Hungers- oder Erfrierungstod zu verdammen. Von der Forschung belegt und in der Jagdausbildung gelehrt: Die Fuchsrüden sind als Hauptversorger der jungen Fuchsfamilien für die Aufzucht der Welpen notwendig. Dennoch werden sie während der Fuchswochen massenweise getötet. Die Politik juckt es nicht, dass Gesetze seit über 60 Jahren nicht den wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst werden. Bild: Timo Litters Wildtierschutz Deutschland und das Aktionsbündnis Fuchs, welches von über 60 Organisationen aus dem Tier- und Naturschutz unterstützt wird, wollen das verhindern: Die Tierfreunde fordern Julia Klöckner und ihre Kolleginnen und Kollegen in den Landwirtschafts- und Umweltministerien der Länder in einem Schreiben auf, auf gesetzlicher Ebene unverzüglich die realen Setzzeiten bei Füchsen zu berücksichtigen und dem Umstand gerecht zu werden, dass auch der Fuchsrüde zur Aufzucht von Jungtieren notwendig ist. Auch wenn der Hauptversorger der Fuchsfamilie zwischen Paarungs- und Setzzeit getötet wird, haben seine Nachkommen wesentlich geringere Überlebenschancen. Um den Elterntierschutz ernsthaft zu gewährleisten, wäre daher eine Schonung der Füchse ab Beginn der Paarungszeit nötig. Als das Bundesjagdgesetz 1952 erstmals veröffentlicht wurde, hat man die Schonung von Elterntieren lediglich über den Zeitraum definiert, in welchem damals Fuchswelpen zur Welt kamen. Viele Jäger handeln noch heute danach und berücksichtigen nicht, dass Fuchswelpen hierzulande aktuell nachweislich nicht erst im März, sondern bereits im Januar und Februar das Licht der Welt erblicken. Erkenntnisse aus der Fuchsforschung über die Familienstruktur von Füchsen werden sowohl von der Jägerschaft als auch von der Politik weitgehend ignoriert. „Dabei wird es im Sinne des damaligen Gesetzgebers gewesen sein, einen umfassenden Schutz der für die Aufzucht von Jungtieren notwendigen Elterntiere zu schaffen“, erläutert Lovis Kauertz von Wildtierschutz Deutschland. „Auch sollte ein Jagdverband, der auf dem Papier die Waidgerechtigkeit hochhält, mal in sich gehen. Vielleicht erinnert man sich dort an das eigene Grundsatzpapier, welches im Rahmen der Waidgerechtigkeit eine Selbstbeschränkung des Jägers fordert und konstatiert, dass keineswegs alles erlaubt sei, was nicht ausdrücklich verboten ist.“ +++ Schreiben an die Ministerin vom 29. Januar 2020 Erläuterungen und Quellenangaben

  • Von Braunkohle, Windmühlen und Fledermäusen

    Der Ausbau der Windenergiewirtschaft in Deutschland hat sich verlangsamt. Die Branche macht dafür Naturschutzvereinigungen und Bürgerinitiativen verantwortlich; sie instrumentalisierten in Klageverfahren Vögel und Fledermäuse. Politische Magazine und Satire greifen die Vorwürfe auf und ziehen artenschutzrechtliche Kritik an der Windenergie ins Lächerliche. Die der Windenergiewirtschaft zugeschriebene Rettung des globalen Klimas ist offenkundig eine zu wichtige Sache, um sich ernsthaft mit Kollateralschäden zu befassen. An Windenergieanlagen in Deutschland verunglücken jährlich schätzungsweise 300.000 Fledermäuse. Diese Verluste könnten mit Abschaltungen während bestimmter Nachtstunden ohne massive Stromertrags- und Gewinneinbußen drastisch gesenkt werden. Bild: www.berndtfischer.de Anders liegen die Dinge, wenn der Braunkohletagebau die Bechsteinfledermaus bedroht. Zu ihrem Schutz hat sich im Umfeld des Sprechers der Europagruppe Grüne im Europaparlament, Sven Giegold, eine spezielle Vereinigung gegründet: der "Club der Fledermaus-Verteidiger*innen". Die Clubmitglieder sind an einer Plüsch-Bechsteinfledermaus mit EU-Halstuch zu erkennen. Das Vorkommen der gemeinschaftsrechtlich geschützten Bechsteinfledermaus habe, so der Grünen-Politiker Sven Giegold, die Rodung des Hambacher Waldes für den Abbau "von dreckiger Braunkohle" vorerst verhindert. Mit der "Plüsch-Bechsteinfledermaus" wolle der Club ein "super-süßes Zeichen für den Kohleausstieg und Klimaschutz" setzen. In nordrhein-westfälischer Regierungsverantwortung hielt sich die Sympathie von "Bündnis90/Die Grünen" für Fledermäuse im Hambacher Wald indessen in Grenzen. Grünen Umweltministern galt das verbliebene Zehntel des vor Tagebaubeginn 4.200 Hektar großen Waldes wie dem Abbauunternehmen RWE noch als Hambacher "Forst". Initiativen für den Erhalt des Waldes? Fehlanzeige. Im Gegenteil: In Regierungsverantwortung wurde die jetzt beschworene gemeinschaftsrechtliche Bedeutung des Waldes bestritten. An Windenergieanlagen in Deutschland verunglücken jährlich schätzungsweise 300.000 Fledermäuse. Diese Verluste könnten mit Abschaltungen während bestimmter Nachtstunden mit hoher Fledermausaktivität ohne massive Stromertrags- und Gewinneinbußen drastisch gesenkt werden. Doch während fürs kollektiv verlangte Ende der Kohle Fledermäuse gelegen kommen, beurteilt der "Club der Fledermaus-Verteidiger*innen" das Schicksal von Fledermäusen an Windenergieanlagen offenkundig weniger empathisch. +++ Webseite der EGE - Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e.V.

  • Afrikanische Schweinepest bei den GRÜNEN: Feuer frei, auf alles, was vier Beine hat

    Das von Bündnis 90/DIE GRÜNEN geführte Umweltministerium in Brandenburg wird auch während des Winters die Ausübung von tierquälerischen Drückjagden zulassen. Hintergrund ist die kurz vor der deutsch-polnischen Grenze stehende Afrikanische Schweinepest. Weil DIE GRÜNEN es zudem für „tierschutzrechtlich bedenklich“ halten, nur Wildschweine zu jagen, sollen bis Ende Februar auch Rehe und Hirsche gestreckt werden dürfen – die haben eigentlich Schonzeit. Wildtierschutz Deutschland sieht in diesen Maßnahmen erhebliche und unbegründete Verstöße gegen den Tierschutz und vermutet dadurch auch ein erhöhtes Risiko der Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest. Der Boden ist hart gefroren, der Winter gibt wenig Nahrung her. Deshalb machen die Tiere ernährungstechnisch eine Winterpause. Wird die durch großräumige Jagden gestört, entsteht Energiebedarf, der häufig durch verwertbare Waldvegetation gedeckt wird. Bild: Réne Schleichardt „Deutschland kennt im Hinblick auf die Wildschweinjagd seit langem kaum noch Tabus“, erläutert Lovis Kauertz, Wildtierschutz Deutschland. Selbst die Tötung von Muttertieren werde von der Politik billigend in Kauf genommen. „Was aber DIE GRÜNEN in Brandenburg zulassen, setzt dem Ganzen doch die Krone auf: die gesamte Fauna wird zum Freiwild. Seit langem ist bekannt, dass bei Drückjagden oft ein Großteil der Tiere mit Bauch- oder Rückenschüssen, mit Schüssen in den Unterkiefer oder in die Läufe schwer verletzt werden.“ Bei der Durchführung von Bewegungsjagden im Hochwinter ist die Gefahr, eine Bache, die bereits Jungtiere hat, zu töten, erhöht. Durch das langhaarige Winterfell und die Witterungs- und Vegetationsbedingungen wird das sichere Ansprechen (z.B. das Gesäuge der Bache zu erkennen) erschwert. Außerdem besteht die Gefahr, Bachen von ihrem unselbständigen Nachwuchs zu trennen. Das kann zum Erfrieren der Frischlinge innerhalb weniger Stunden führen. Winterliche Drückjagden beunruhigen das gesamte Wild der großräumig bejagten Reviere. Sie führen zu erheblichem Energieverlust insbesondere bei Rehen und bei Hirschen, die sich aufgrund der Nahrungsmittelknappheit normalerweise in einem körperlichen Ruhemodus befinden. Das hat wiederum zur Folge, dass die verbleibenden Tiere auf verwertbare Waldvegetation ausweichen, um ihren dadurch entstandenen Energiebedarf zu decken. „Abgesehen von der mit der Winterjagd verbundenen Tierquälerei ist sie im Hinblick auf die Wildschweine auch absolut sinnlos“, führt Kauertz aus: „Die kurzfristig durch die Jagd reduzierte Zahl der Schwarzkittel, wird - auch durch die Zerstörung der Sozialstruktur dieser intelligenten Tiere – innerhalb nicht einmal eines Jahres mehr als kompensiert – wie die Entwicklungen in der Vergangenheit klar zeigen. Möglicherweise wird dadurch sogar das Risiko der Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest erhöht, weil zum einen durch Stressfaktoren und zum anderen durch eine vermehrte Zahl von Jungtieren, die ein weniger resistentes Immunsystem als Alttiere aufweisen, die Ansteckungsgefahr wächst.“ +++ Lesen Sie auch: „Totmacher“ in deutschen Wäldern – warum Tiere bei Drückjagden besonders leiden

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