top of page
  • Lovis Kauertz

EU leitet Pilotverfahren gegen deutsche Wolfsgesetzgebung ein

Im Februar hatten Bundestag und Bundesrat der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) zugestimmt und damit einen neuen Umgang mit Wölfen beschlossen. Das Gesetz gestattet den Abschuss von einzelnen Mitgliedern eines Wolfsrudels, selbst wenn diese eingetretenen Weidetier-Rissen nicht zugeordnet werden können. Abschüsse von Wölfen in einer begrenzten Region können so lange erfolgen, bis weitere Schäden bei Weidetieren ausbleiben.

Das deutsche Gesetz zum willkürlichen Abschuss von Wölfen in Rissgebieten ist wohl rechtswidrig. Bild: René Schleichardt

Hierin liegt ein klarer Verstoß gegen den Schutz des einzelnen Individuums, den das Artenschutzrecht zur Sicherstellung der Erhaltung überlebensfähiger Populationen vorsieht.

Aufgrund der vielfach gerügten EU-Rechtswidrigkeit der im März in Kraft getretenen neuen gesetzlichen Regelungen im BNatSchG zum Umgang mit dem Wolf haben die zuständigen EU-Kommissionsdienststellen am 14. Mai 2020 mit einem Pilotverfahren gegen Deutschland begonnen.

Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutz (DJGT e.V.), bei der auch Wildtierschutz Deutschland Mitglied ist, hatte in Stellungnahmen sowie bei der öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses des Bundestages auf die bestehenden Verstöße verwiesen. Auch die zuständigen Agrar- und Umweltausschüsse des Bundesrates hatten in ihrer Empfehlung vom 03. Februar 2020 auf die EU-Rechtswidrigkeit des Gesetzes hingewiesen.

Sollte die EU-Kommission auf eine Reihe von Fragen innerhalb von zehn Wochen keine für sie zufriedenstellende Antwort erhalten, kann sie ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland einleiten.

+++

Empfohlene Einträge
Aktuelle Einträge
bottom of page