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Lovis Kauertz

Wer jetzt noch Füchse jagt, jagt nicht waidgerecht

Während in Wildtierstationen erste Fuchswelpen eingeliefert werden, veranstalten Jagdvereinigungen im Licht des Vollmonds landauf, landab ihre Fuchswochen. Ziel dieser revierübergreifenden Jagden ist es – auch mittels vieler Jäger, die diese Reviere nicht einmal kennen – möglichst viele Füchse und anderes „Raubwild“ zu töten.

Für den Fuchs scheint es keine Waidgerechtigkeit zu geben. Hier billigen Jäger, Jagdverbände und Gesetzgeber selbst das Töten der zur Aufzucht notwendigen Elterntiere. Bild: Luise Dittombée

Mit Beginn der Paarungszeit ab Ende November liegen auf der Jagdstrecke mit großer Wahrscheinlichkeit bereits tragende Füchsinnen und regelmäßig die Fuchsväter. Die fallen dann später als Hauptversorger der jungen Fuchsfamilien aus. Insbesondere bei Nachtansitzen ab Mitte Januar besteht eine große Gefahr, die Fähe mit einem Jungfuchs zu verwechseln und letztendlich ein für die Welpenaufzucht zwingend erforderliches Elterntier zu töten. Spätestens ab dem Beginn der Setzzeit der Füchse ist das eine Straftat nach dem Bundesjagdgesetz.

Jäger und Jagdverbände rühmen sich gerne, „waidgerecht“ zu jagen. Waidgerecht bedeutet nicht nur, konform mit den Gesetzen zu sein, sondern vielmehr auch stets den ungeschriebenen Regeln der Jagd zu folgen. In seinem Grundsatzpapier zur Waidgerechtigkeit aus dem Jahr 2000 erklärt der Deutsche Jagdverband, dass die ungeschriebenen Regeln dabei den Bereich abdecken, in dem ein jägerisches Verhalten nach allgemein anerkannter Ansicht jagdethisch abzulehnen ist. Im Folgenden heißt es dann: „Jedenfalls ist keineswegs alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist. Vielmehr fordern die Grundsätze der Waidgerechtigkeit eine Selbstbeschränkung des Jägers.“

Für den Fuchs scheint diese Jagdethik nicht zu gelten. Hier billigen Jäger, Jagdverbände und Gesetzgeber selbst das Töten der zur Aufzucht notwendigen Elterntiere. „Wir fordern die zuständigen Ministerien im Bund und in den Ländern deshalb auf, durch entsprechende Gesetze oder Schonzeiten unverzüglich den Schutz von Elterntieren während der Paarungszeit und der Zeit der Jungenaufzucht zu gewährleisten. Der bisherige „Elternschutz“ über den Paragrafen 22 Absatz 4 Bundesjagdgesetz hat sich dazu nicht bewährt“, erläutert Lovis Kauertz, Vorsitzender von Wildtierschutz Deutschland. „Es kann doch nicht sein, dass der Gesetzgeber sich dermaßen dem Dogma der Lobbyorganisationen der Jäger unterordnet, so dass nicht einmal dieser Mindeststandard des Tierschutzes für Füchse und andere Beutegreifer gilt.“

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