Suchergebnisse Wildtierschutz Deutschland - Hobbyjagd abschaffen
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- Umgang mit dem Wolf: Demontage eines wirksamen Schutzsystems
Hör doch mal rein | Die europäische Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) war, solange sie – wie international ratifiziert – berücksichtigt wurde, ein wirksames Schutzsystem für die Artenvielfalt in Europa. Der EU-Rat (Änderung Berner Konvention) und das Europäische Parlament (Änderung FFH-Richtlinie) sind im Rahmen der Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes in einem entscheidenden Punkt von der Richtlinie abgewichen: Wesentlich durch die Lobbyarbeit von Landwirtschafts- und Jagdverbänden beeinflusste politische Erwägungen wurden über entscheidungsrelevante wissenschaftliche, artenschutzfachliche Grundlagen gestellt. Stattdessen orientierte sich die EU-Kommission an den Ergebnissen eines von ihr in Auftrag gegebenen technischen Reports, der wissenschaftlich nicht überprüft wurde. Wolf auf der Lichtung. Bild: Detlev Hinrichs Der Verdacht liegt nahe, dass diese Entscheidung einen Präzedenzfall für die Regulierung anderer streng geschützter Arten wie Biber oder Fischotter schaffen könnte, sobald diese Tierarten als Beeinträchtigung wahrgenommen werden. Gegen die Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes wurde u.a. von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) unter dem Schirm der italienischen Umweltorganisation „Green Impact“ eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof eingereicht und angenommen. Meldung des Erhaltungszustands in Deutschland Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, alle sechs Jahre den Erhaltungszustand geschützter Arten zu melden. Verschiedene Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Bedeutung des Erhaltungszustands, zuletzt in einer Spanien betreffenden Klage, bestätigen, dass bei der Bewertung des Schutzstatus der nationale Erhaltungszustand maßgeblich ist und nicht allein auf regionale oder biogeografische Populationen abgestellt werden kann. Die Bundesregierung hat entgegen dieser Rechtsprechung die Bewertung nicht für das gesamte Staatsgebiet, sondern differenziert nach biogeografischen Regionen vorgenommen, wie aus einer gemeinsamen Pressemitteilung des Umwelt- und Landwirtschaftsministeriums vom 31. Juli d.J. hervorgeht (s.u.): Atlantische Region: Diese Region, die Teile von Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen umfasst, wurde mit einem günstigen Erhaltungszustand gemeldet, obwohl große Teile davon nach wie vor keine Wolfspopulation aufweisen. Kontinentale Region: Für diese größte Region, die auch die Kerngebiete der Wolfsverbreitung im Osten Deutschlands einschließt, wurde vorläufig ein unbekannter Erhaltungszustand gemeldet. Diese Bewertung steht im Widerspruch zu der umfangreichen Datengrundlage, die durch die deutsche Wolfsforschung zur Verfügung steht. Alpine Region: Für dieses Gebiet, das flächenmäßig den geringsten Anteil ausmacht, wurde auf eine Meldung verzichtet. In diesem Bereich bestehen Konflikte bezüglich des Wolfes und der Almwirtschaft, was sich auch in den Bestandsregulierungen in Nachbarländern wie der Schweiz widerspiegelt. Die Bewertung des Erhaltungszustands des Wolfes und die dazugehörige Pressemitteilung trägt auffallend die Handschrift des Bundeslandwirtschaftsministers , weniger die eines gewissenhaften Umweltministers. Die angekündigte Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht öffnet das Tor zu einer Bestandsregulierung und verschließt möglicherweise den Rechtsweg über das Bundesnaturschutzgesetz. Der Umgang mit Konfliktsituationen ist bereits jetzt im Bundesnaturschutzgesetz geregelt und ermöglicht Abschüsse einzelner Wölfe. Abweichende Bewertung der Fachbehörde Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) , die wissenschaftliche Fachbehörde für den Naturschutz in Deutschland, hat eine abweichende Einschätzung vorgenommen. Es bewertet den Erhaltungszustand des Wolfes für ganz Deutschland mit ungünstig bis schlecht . Die Begründung dafür basiert auf zwei Hauptfaktoren: Die aktuelle Verbreitung des Wolfes liegt auf weniger als einem Drittel des Staatsgebiets. Die Population ist von hohen Verlusten durch Straßenverkehr und illegale Tötung betroffen, die zum Verschwinden ganzer Rudel führen können. Diese Expertise des BfN wurde bei der Erstellung der ministeriellen Meldung an die EU-Kommission nicht zugrunde gelegt. +++ In einer hörenswerten Sonderausgabe des Wolfspodcasts wird dazu aufgerufen, Mails an das Umweltministerium zu schreiben, um gegen die wissenschaftlich unbegründete Meldung eines günstigen bzw. unbekannten Erhaltungszustands zu protestieren. Bitte senden Sie ihre Mail an: poststelle@bmukn.bund.de . +++ Pressemitteilung 31.07.2025 zur Meldung des FFH-Berichts / Erhaltungszustand Wolf Weitere aktuelle Beiträge zum Wolf: Warum die Herabstufung des Schutzstatus Wolf noch nicht in nationales Recht überführt werden sollte Kein günstiger Erhaltungszustand der Wolfspopulation feststellbar
- Wiesenbrüterschutz in Deutschland: Schöner Schein und ernüchternde Realität
Hör doch mal rein - Hochglanzbroschüren von Behörden und Naturschutzverbänden zeichnen ein Bild von vorbildlicher Zusammenarbeit für den Schutz der Wiesenbrüter. Doch unsere deutschlandweite Recherche enthüllt ein völlig dysfunktionales System. Statt echter Kooperation und wissenschaftlicher Evaluation prägen Misstrauen, mangelnde Datenerhebung und mächtige Lobbyinteressen den Alltag. Wiesenbrüterschutz steht und fällt mit dem Wiederherstellen intakter Lebensräume | Uferschnepfe - Bild: Harry Schulz Glaubt man den Hochglanzbroschüren von Behörden und Naturschutzverbänden, kann man den Eindruck gewinnen, dass im Wiesenvogelschutz alle an einem Strang ziehen: Artenschützer, Naturschützer, Behörden, aber auch Landwirte und Jäger. Gleichzeitig wird der Öffentlichkeit suggeriert, dass die vor Ort getroffenen Maßnahmen systematisch erfasst, wissenschaftlich ausgewertet und entsprechend angepasst werden. Wie aber schaut die Praxis aus? Wir haben uns deutschlandweit an Menschen gewandt, die Wiesenbrüterschutzgebiete betreuen, wir sind mit den zuständigen Behörden in Kontakt getreten und haben nachgefragt, welche Ansätze man vor Ort verfolgt und wie die Effektivität der einzelnen Maßnahmen bewertet wird. Zusätzlich haben wir die Umweltministerien der verschiedenen Bundesländer nach ihrer Einschätzung gefragt und haben uns mit den Vogelschutzwarten, denen beim Wiesenbrüterschutz eine beratende Funktion zukommt, in Verbindung gesetzt. Das Ergebnis war ernüchternd. Unsere Anfragen stießen auf sehr viel Misstrauen, man hielt sich bedeckt und oft blieben unsere Fragen auch unbeantwortet. Es gab jedoch auch sehr aufschlussreiche Gespräche mit unterschiedlichen Experten, die uns interessante Einblicke in ein völlig dysfunktionales System ermöglichten. Schnell wurde klar, dass effektiver Wiesenbrüterschutz noch viel zu oft am Widerstand mächtiger Interessenvertretungen scheitert. Einig waren sich fast alle angefragten Stellen darin, dass der Wiesenbrüterschutz mit dem Wiederherstellen intakter Lebensräume steht und fällt. Je nach Lage der angefragten Schutzgebiete wurden auch Maßnahmen zur Besucherlenkung für nötig gehalten. Die Bejagung der Beutegreifer wurde immer wieder als „politisch motiviert“ und wenig zielführend bezeichnet. Schnell stellte sich heraus, dass in der Regel keine echte, abgestimmte Zusammenarbeit zwischen der örtlichen Jägerschaft und den anderen am Wiesenbrüterschutz beteiligten Parteien stattfindet. Die Jäger sind auch in Wiesenbrüterschutzgebieten nicht den Naturschutzbehörden unterstellt, sondern arbeiten völlig autonom. Die Zahl der vorgeblich für den Artenschutz getöteten Beutegreifer bleibt das Geheimnis des jeweiligen Revierpächters - keine der angefragten Naturschutzbehörden konnte uns hierzu Zahlen nennen. Die vielgepriesene „enge Zusammenarbeit“ beschränkt sich meist auf ein gemeinsames Pressefoto, wenn wieder einmal medienwirksam mit öffentlichen Geldern finanzierte Betonrohrfallen von der Naturschutzbehörde an die örtliche Jägerschaft übergeben werden. In vielen Wiesenbrüterschutzgebieten kommt neben der Jagd auf Beutegreifer eine Vielzahl unterschiedlichster Maßnahmen zum Einsatz: Betretungsverbote, Absprachen mit Landwirten, lebensraumverbessernde Maßnahmen, Schutz von Gelegen durch Zäune. Die Maßnahmen unterscheiden sich von Gebiet zu Gebiet sehr stark und sind oft abhängig vom Bauchgefühl und dem Engagement der Akteure vor Ort. In welchem Umfang welche Maßnahme an einem eventuellen Bruterfolg beteiligt ist, wird kaum ausgewertet. Es gibt in Deutschland keine jagdfreien Gebiete, aus denen man ableiten könnte, wie sich die Bestandszahlen der Wiesenbrüter ohne Bejagung von „Raubwild“ entwickeln würden. Ebenso werden Störungen durch die Jagdausübung nirgends untersucht. Es fehlen Vergleichsgebiete mit gezielt unterschiedlicher Schwerpunktsetzung und entsprechend wissenschaftlicher Auswertung. Schier unglaublich ist, dass vielerorts nicht einmal die Zahl der Brutpaare bzw. der flügge gewordenen Jungvögel systematisch erfasst wird: Personalknappheit, das Abtreten dieser Aufgabe an ehrenamtliche Naturschutzwächter oder schlicht Desinteresse machen ein professionelles Monitoring unmöglich. Von der Vorstellung, dass sich alle Beteiligten – Naturschutzbehörden, Naturschützer und Jäger – zusammensetzen, ein Konzept ausarbeiten, die Maßnahmen regelmäßig überprüfen und entsprechend anpassen, ist man in der Realität also weit entfernt. Die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Gruppen mag örtlich besser funktionieren, aber in den von uns angefragten Gebieten konnte uns in keinem einzigen Fall ein schlüssiges Gesamtkonzept vorgelegt werden. Die Bejagung von Beutegreifern anlässlich des Wiesenbrüterschutzes wird von einigen Umweltministerien erstaunlich deutlich abgelehnt. Bild: Betonrohrfalle Aus den zuständigen Referaten der verschiedenen Umweltministerien kamen – sofern unsere Fragen überhaupt beantwortet wurden – teils sehr reflektierte und kritische Anmerkungen, die Bejagung von Beutegreifern wurde hier zum Teil erstaunlich deutlich abgelehnt . Andere Ministerien gaben offen zu, dass sie sich für die Beantwortung unserer Fragen Unterstützung aus dem Jagdministerium geholt hatten. Die einzelnen Aspekte unserer Recherche werden wir anhand von Beispielen noch näher beleuchten. Im nächsten Beitrag werden wir an einem konkreten Beispiel aufzeigen, wie Lobbyinteressen effektiven Wiesenbrüterschutz verhindern können, wer bei den Entscheidungen mit am Tisch sitzt und wie man sich die vielgepriesene enge Zusammenarbeit mit den Jägern in der Realität vorstellen muss. +++ Lesen Sie hier weitere Beiträge zum Wiesenvogelschutz: Wiesenbrüter, Teil 1: Kiebitze – gefiederte Luftverteidigung Wiesenbrüter, Teil 2: Prädationsmanagement mit der Waffe nicht zielführend Wiesenbrüter, Teil 3: Vorrang für den Lebensraumschutz
- Vizepräsident des Hessischen Landesjagdverbands der Untreue verdächtigt
Dieter Mackenrodt, Vizepräsident des Hessischen Landesjagdverbands ( https://ljv-hessen.de/der-verband/vorstand/ ), Immobilienunternehmer, CDU – Mitglied, Träger des Hessischen Verdienstordens am Bande und 1. Vorsitzender des Jagdvereins Hubertus, Gießen, wird von seinem Verein der Untreue verdächtigt. Dem 63-jährige Jagdausübungsberechtigte wird nach sorgfältiger, vereinsinterner juristischer Prüfung vorgeworfen, „ erhebliche persönliche Vorteile und finanziellen Nutzen aus dem Vereinsvermögen gezogen zu haben“, was gemäß des Vorstands und des vereinsinternen Ehrenrates auch strafrechtliche Relevanz haben dürfte. Aus dem uns vorliegenden Mitgliederschreiben des Jagdvereins Hubertus geht hervor, dass Mackenrodt die „Bemühungen zur Aufklärung wiederholt und in mehrfacher Hinsicht behindert und verzögert habe“. Die Staatsanwaltschaft Gießen hat nach Aussagen des Jagdvereins inzwischen ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Tatverdachts der Untreue und aller weiterer in Betracht kommender vermögensrechtlicher Delikte gegen Herrn Mackenrodt eröffnet. Der Landesjagdverband scheint nach wie vor hinter Mackenrodt zu stehen. Er wurde erst im April für vier Jahre zum Vizepräsidenten gewählt. Das ist seine dritte Amtszeit im Präsidium des Landesjagdverbands Hessen. Rotfuchs im Wildtierkalender 2026 | Für viele Jäger nicht mehr als eine Zielscheibe Unsere Strafanzeige gegen Dieter Mackenrodt im Jahr 2019 wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutz- und das Bundesjagdgesetz wurde durch die Staatsanwaltschaft nach Rücksprache mit der unteren Jagdbehörde eingestellt. Damals wandten wir uns wegen des massenhaften Tötens von Füchsen im Rahmen einer der jährlich im Großraum Gießen von Mackenrodt organisierten „Fuchswoche“, für die unseres Erachtens kein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes vorlag, an die Staatsanwaltschaft. +++ Lesen Sie auch: Mackenrodts Einladung zur Jagd auf Füchse
- Gießen: Mackenrodts Einladung zur Jagd auf Füchse
Hören - Für den Februar 2022 hatte der Jagdverein „Hubertus“ Gießen und Umgebung e.V. mal wieder zu seiner unsäglichen und tierquälerischen Fuchsjagdwoche eingeladen. Willkommen sind die Mitglieder des Vereins, der Hegegemeinschaften und der Jungjäger der Universität Gießen, um innerhalb weniger Tage so viele Füchse wie eben möglich zu töten. Während man in den vergangenen Jahren immer noch versuchte der Öffentlichkeit vorzugaukeln, dass jeder erschossene Fuchs auch „sinnvoll“ verwertet werde, ist davon in der aktuellen Einladung nur am Rande noch die Rede. Das Konzept der Jagdverbände, aus Fuchskadavern Mützenbommel und Fuchsschwänze zu produzieren und zu vertreiben ist mangels Nachfrage gefloppt. Der Vorwand, um den großen Teil der hinsichtlich der Jagd leider immer noch uninformierten Öffentlichkeit zu beruhigen, lautet sinngemäß nun: „Wir schicken die erlegten Füchse zur Untersuchung in das Veterinäramt und an die veterinärmedizinische Abteilung der Uni Gießen.“ Als würden dazu nicht etwa 2.300 Füchse, die jährlich auf Hessens Straßen überfahren werden, mehr als ausreichen. Außerdem benötige man tote Füchse zur Ausbildung der Jagdhunde. Mackenrodts Schätzungen zum Bestand und zur Bestandsentwicklung von Füchsen in Hessen entbehren jeglicher Grundlagen. Dem Jägerverein zufolge gäbe es heute mit etwa 150.000 Füchsen mehr als siebenmal so viele dieser Tiere wie noch vor 40 Jahren. Wäre diese Bestandszahl nur annähernd real, hieße das, dass in Hessen pro Jahr etwa 17 Prozent (25.000) des Gesamtbestands der Füchse erlegt würden. Und schon das würde ja die weitere Begründung für eine „scharfe Bejagung des Raubwilds“ hinsichtlich des „Schutzes des Niederwildes“ konterkarieren. Wenn es tatsächlich so wäre, dass nicht aufgrund umgepflügter Lebensräume und durch Pestizide beraubter Nahrungsgrundlagen die Zahl von Rebhühnern und Feldhasen dramatisch zurückgegangen sind, was nutzt dann eine Fuchsjagd, die nicht einmal in der Lage ist, den Bestand der Füchse auch nur geringfügig zu reduzieren? Von einem „sinnvollen Beitrag zur Erhaltung einer gesunden Flora und Fauna“ könnte der Jagdverein Hubertus allenfalls dann sprechen, wenn er seine Flinten an den Nagel hängen würde. Wie es – gezwungener Maßen – 2015 die Fuchsjäger in Luxemburg machen mussten. Dort ist trotz des im achten Jahr bestehenden Fuchsjagdverbots die Zahl der Füchse nicht ausgeufert . +++ Lesen Sie auch unsere Fakten zur Fuchsjagd
- Über Zugvögel, Standvögel, Lebensraumverluste und Jagd
Der Himmel ist klar über dem kleinen Ort Vente am Kurischen Haff, der größten Lagune der Ostsee. Die Fernsicht ist gut, die riesigen weißen Dünen der Kurischen Nehrung sind am Westhorizont deutlich zu sehen. Gute Bedingungen an einem der besten Vogelzugbeobachtungspunkte Europas – dieser Septembermorgen verspricht einen Höhepunkt meiner diesjährigen Litauenreise. Zu Fuß gehe ich die rund zwei Kilometer auf der wenig befahrenen Straße parallel zum Ufer des Haffs von meiner Unterkunft zur Landspitze Ventes Ragas. Dort befindet sich eine ornithologische Station und ein kleiner Leuchtturm. Kohlmeisen, Bild: André Kiener | Im Wildtierkalender oder als Lieblingsmotiv an der Wand Ununterbrochen zieht ein Strom von Blaumeisen von Busch zu Busch am Wasser entlang nach Südwesten. Am Himmel darüber strömen Buchfinken in dieselbe Richtung, es sind nicht Gruppen oder Schwärme, sondern ein ununterbrochener Fluss aus Vögeln. Dieser wird mit jedem Meter in Richtung des kleinen Kaps dichter, der Vogelstrom wird immer stärker gebündelt. Unzählige Blaumeisen, dazwischen Tannenmeisen und Kohlmeisen, stauen sich in den letzten Büschen vor dem Ende der Landzunge, bis schließlich 200 oder 300 Stück in den blauen Himmel steigen, um die Bucht zu überfliegen. Permanent rücken unzählige weitere Meisen nach und der nächste Schwarm steigt auf. Am Himmel darüber strömen Buchfinken, Stare, Rauchschwalben und ganze Wolken von Eichelhähern über mich hinweg. Viele Vögel biegen an der Landspitze nach Osten oder Südosten ab, um der Küste zu folgen und weniger weit über das offene Wasser fliegen zu müssen. Die riesigen Fangreusen der ornithologischen Station füllen sich binnen Minuten mit Meisen, die Mitarbeiter kommen mit dem Einsammeln und Beringen kaum nach. Millionen von Vögeln sind auf der Landspitze Ventes Ragas schon beringt worden. An diesem Morgen ziehen hier mehrere 10.000, vermutlich über 100.000 Vögel durch. An den besten Zugtagen können es mehrere 100.000, eventuell sogar Millionen an einem einzigen Tag sein. Die Angaben dazu sind vage, denn der überwältigende Vogelstrom ist unzählbar. Meisen gelten gemeinhin als Standvögel, die das ganze Jahr in ihrer Brutheimat verweilen. Allerdings gibt es relativ wenige echte Standvögel, die gar kein Zugverhalten zeigen. Die Mehrzahl der Vögel ist zumindest Teilzieher, von denen insbesondere nördliche Populationen ziehen. Blaumeisen sind keine besonders ausdauernden Flieger. Sie hangeln sich beim Zug von Busch zu Busch und überqueren ungern offenes Land oder Wasser. Ihre Zugstrecken sind eher kurz. Auch die Buchfinken sind Kurzstreckenzieher, meistern aber deutlich längere Strecken als die Meisen. Sie wandern im Herbst aus Nord- und Osteuropa Richtung West- und Mitteleuropa. Die Schwalben dagegen sind Fernzieher. Sie haben noch Tausende von Kilometern vor sich, wenn sie entlang des Kurischen Haffs fliegen, denn sie überwintern in Afrika. Die Leistungen der Zugvögel sind enorm: Wenige Gramm Fett sind genügend Energie, um kleine Vögel über unglaubliche Distanzen zu tragen. Manche Arten sind imstande, Tausende von Kilometern ohne Pause mit enormen Geschwindigkeiten zu ziehen. Eine besenderte Pfuhlschnepfe überquerte im Nonstopflug den Pazifik von Alaska nach Neuseeland – 11.600 km in acht Tagen ohne Pause, ohne Nahrungsaufnahme (u. a. nabu.de/news/2007/07146.html ). Die weitaus meisten Zugvögel aber benötigen auf ihrer Reise viele Rastgebiete, um Energie für die weiten Flüge zu tanken. Sie sind davon abhängig, dass sie unterwegs geeignete Lebensräume und Nahrungsplätze finden. Werden in Afrika Feuchtgebiete oder Wälder zerstört, kann dies auch zum Verschwinden von Vögeln in Deutschland führen. Werden hierzulande Lebensräume zerstört oder wird auf Zugvögel geschossen, kann dies den Einbruch von Populationen in Nordeuropa oder Sibirien bewirken. Die Jagd auf Waldschnepfen oder nordische Gänse in Deutschland, die Jagd auf Singvögel oder Greifvögel im Mittelmeerraum und die Lebensraumzerstörung in praktisch jedem Land haben somit Folgen, die über die Orte des Geschehens weit hinausgehen. Die Zugvögel zeigen auf, dass der Schutz von Arten und Lebensräumen eine globale Dimension hat und dass die ökologischen Zusammenhänge weder Staatsgrenzen noch Grenzen von Kontinenten kennen. +++ Auch interessant: Mauersegler - Artenschutz am Gebäude
- Der Igel - Freund und Helfer im Garten
Klein aber oho! Igel sind nicht nur niedliche Gesellen, sondern auch überaus nützliche Gartenbewohner, deren Anwesenheit sich jeder Gartenbesitzer nur wünschen kann. Denn der stachelige Freund zählt zu den Insektenfressern und ist in Gärten und Parks wie auch im Wald und auf Feldern zu Hause. Zu seiner Leibspeise zählen Würmer, Larven, Spinnen, Schnecken und eine Vielzahl an Insekten. Dass Igel gerne Schnecken fressen, dürfte das Herz eines jeden Gartenbesitzers hoch erfreuen. Bei seinen nächtlichen Streifzügen durch unsere Gärten sorgt der Igel auf besondere Art und Weise für „Ordnung" und ist sozusagen "die grüne Gartenpolizei". Junger, in unserer Igelstation versorgter "Stachler" Aufgeräumte Landschaft unerwünscht Da Igel erst in der Dämmerung sowie nachts aktiv werden, bekommen wir diese nützlichen Stacheltiere eigentlich nur selten zu Gesicht und wissen infolgedessen recht wenig über sie. Igel haben keinen angeborenen Fluchtinstinkt, ihre Verteidigung ist das blitzschnelle Einrollen zur Stachelkugel und Abwarten bis die Gefahr vorbei ist. Da Igel im Tierreich kaum Feinde haben, bräuchten sie auch eigentlich nichts zu befürchten, doch sie haben die Rechnung ohne uns Menschen gemacht. Da sie keine Angst haben, wird ihnen ihre Taktik zum Verhängnis. Viele von ihnen werden auf unseren Straßen von ihrem Todfeind Nr. 1, dem Auto, überfahren. Igel sind jedoch auch aus anderen Gründen gefährdet, denn sie mögen keine aufgeräumten Landschaften, ihr natürlicher Lebensraum schwindet täglich dahin. Igel benötigen eine giftfreie Umgebung, stattdessen leben sie auf Pestizid-belasteten Feldern und in unseren Gärten, in denen leider der Einsatz von Herbiziden und Schädlingsbekämpfungsmitteln, aber auch Rattengift keine Seltenheit ist. Durch das sorglose Hantieren mit derartigen toxischen Chemikalien, fügen Gärtner nicht nur ihrer eigenen Gesundheit erheblichen Schaden zu, sondern gefährden auch die Umwelt und Nützlinge, wie auch den Igel und viele weitere Tier- und Pflanzenarten. Igelfreundliche Herbergen für nützliche Freunde Igel bekommen zwischen 4 bis 5 Junge, die ca. 42 Tagen gesäugt werden und bald darauf die Welt selbstständig erkunden müssen. Das Stachelkleid der Neugeborenen muss sich erst nach und nach entwickeln, denn sie verfügen nur über ein sehr löchriges Stachelfeld mit ca. 100 Stacheln. Erwachsene Igel haben ungefähr 6000 – 8000 "Verteidigungsspieße". Durch ihre Stacheln beherbergen die putzigen Wildtiere unfreiwillig viele Parasiten, wie Zecken, Milben und Flöhe. Von November bis März halten Igel Winterschlaf. Während dieser Zeit reduzieren sie ihre Körperfunktionen wie Herzschlag und Atmung drastisch, sie schalten sozusagen auf Energiesparmodus um und zehren von ihren Fettreserven. Auch verringern sie ihre Körpertemperatur von 36 auf 5 Grad und verlieren stark an Körpergewicht. Daher ist es wichtig, dass junge Igel im Herbst ein Mindestgewicht von 500 g, erwachsene Igel etwa 1000 g auf die Waage bringen. Gerne nehmen sie "Laubburgen" als Winterquartier in unseren Gärten in Anspruch. Ohne großen Aufwand kann jeder im Herbst einen Igel-freundlichen Beitrag im Garten leisten. Einfach ein wenig Laub und kleine Ästchen zusammenharken und für die schönen Nützlinge an einem windgeschützten Ort zum Überwintern bereithalten – und schon ist das Winterquartier fertig! Umweltfreundlich und effektiv Ab Frühling wird er sich sicherlich für die gastfreundliche Herberge bedanken, wenn er den Insekten- und Schneckenbestand auf seinen nächtlichen Beutezügen, auf besonders umweltfreundliche Art und Weise im Zaum hält. Mit ein klein wenig Glück wohnt vielleicht bereits ein stacheliger Freund als Untermieter im eigenen Garten, der den zahlreichen "Feinden" schon bald nachts zu Leibe rückt und ihnen ganz ohne Chemiekeule den Kampf ansagt.
- Wie Schmetterlinge durch Wildschweine profitieren
Als Ökosystemingenieure können Wildschweine ( Sus scrofa ) einen großen Einfluss auf Lebensräume haben. Durch ihr Wühlverhalten stören sie den Boden, wodurch Sukzessionsprozesse im Grünland zurückgesetzt werden können. Dadurch entstehen freie Flächen mit viel Offenboden und einem warmen Mikroklima, welches von vielen seltenen Insektenarten präferiert wird. Die Auswirkungen dieser Bodenstörung durch Wildschweine werden jedoch oft kontrovers diskutiert. Um die Rolle der Wühlstellen für Insekten besser zu verstehen, wurden in einer durch den Nationalpark Hainich geförderten Studie die Effekte der Bodenstörung durch Wildschweine in verbrachten Kalkmagerrasen auf zwei bundesweit gefährdete Tagfalterarten – den Goldenen Scheckenfalter ( Euphydryas aurinia ) und den Ehrenpreis-Scheckenfalter ( Melitaea aurelia ) – untersucht. Der Goldene Scheckenfalter (Euphydryas aurinia) profitiert von Wildschwein-Wühlstellen. Foto Thomas Fartmann Raupengespinste der Edelfalter an den Wühlstellen der Wildschweine Dazu wurde die Anzahl und Häufigkeit von Raupengespinsten an Wildschwein-Wühlstellen und an zufällig ausgewählten Kontrollstichproben ermittelt und in Zusammenhang mit den Umweltbedingungen gebracht. Die in der Fachzeitschrift Global Ecology and Conservation veröffentlichte Studie zeigt, dass beide Arten für ihre Reproduktion in den brachliegenden Magerrasen stark auf die Wühlaktivität der Wildschweine angewiesen sind. Raupengespinste des Goldenen Scheckenfalters wurden an den Wildschwein-Wühlstellen fünfmal so häufig angetroffen wie in den angrenzenden Strukturen. Die des Ehrenpreis-Scheckenfalters wurden sogar ausschließlich an Wühlstellen gefunden. Beide Arten profitieren hierbei vom hohen Offenbodenanteil dieser Strukturen, der durch seine hohe Wärmeabsorption das für die Larvalentwicklung notwendige warme Mikroklima gewährleistet. Wie wilde Huftiere die Biodiversität fördern Darüber hinaus war für die beiden spezialisierten Tagfalterarten die Verfügbarkeit und Biomasse ihrer Wirtspflanzen von entscheidender Bedeutung. Da durch die Wühlaktivitäten dominante Gräser und die dichte Streuschicht entfernt werden, profitieren auch lichtliebende Pflanzenarten wie die regionalen Haupt-Wirtspflanzenarten der beiden Falterarten (Tauben-Skabiose – Scabiosa columbaria ; Mittlerer Wegerich – Plantago media ) vom Einfluss des Wildschweins. Da in den untersuchten Kalkmagerassen derzeit kein Management praktiziert wird, kann nach den Ergebnissen der Studie davon ausgegangen werden, dass der Fortbestand der beiden Tagfalterarten gegenwärtig vor allem durch die hohen Wildschweinbestände sichergestellt wird. Darüber hinaus wird durch den Verbiss des Rotwilds ( Cervus elaphus ) auch einer Verbuschung der Flächen entgegengewirkt. Basierend auf diesen Erkenntnissen sollte der Einfluss wilder Huftiere auf gefährdete Arten in zukünftigen Schutzkonzepten stärkere Berücksichtigung finden. +++ Ein Beitrag des Umweltforums Osnabrück Die Originalstudie kann hier heruntergeladen werden.
- Rechtswidrige Biberabschüsse im Oderbruch - Verantwortlicher Behördenleiter im Umweltministerium
Hören | Ein aktuelles Rechtsgutachten des Rechtsanwalts Tim Stähle bestätigt, dass der Bescheid der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) Märkisch-Oderland vom 26.08.2024 zur Tötung von 106 Bibern an der Oder gegen geltendes Naturschutzrecht verstoßen hat. Insbesondere die fehlende ordnungsgemäße Prüfung des FFH-Rechts sowie der Schutzgebietsverordnungen und die unzureichende Beteiligung anerkannter Naturschutzverbände führen nach den rechtlichen Ausführungen zur Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts. Die UNB handelte seinerzeit unter der Führung des heutigen Staatssekretärs im Umweltministerium Brandenburg, Gregor Beyer . Tötung von 106 Bibern an der Oder war rechtswidrig. Bild: Leopold Kanzler „Die massiven Eingriffe in die lokalen Biberbestände ohne vorherige Prüfung der Auswirkungen auf die betroffenen FFH-Gebiete sind ein gravierender Verstoß gegen das Naturschutzrecht. Mit diesem Gutachten sehen wir uns in unserer Haltung vollumfänglich bestätigt“, erklärt Carsten Preuß, Co-Vorsitzender des BUND Brandenburg. Neben dem Verstoß gegen das FFH-Recht kritisiert das Gutachten auch die mangelnde Präzision der naturschutzrechtlichen Befreiungen für die Naturschutzgebiete „Oderwiesen Neurüdnitz“, „Oderinsel Küstrin-Kietz“, „Odervorland Gieshof“ und „Oderaue Genschmar“. Nach Ansicht des Gutachtens wurde eine Alternativenprüfung nicht oder nur unzureichend durchgeführt, obwohl sie für die Erteilung von Befreiungen nach § 67 BNatSchG zwingend erforderlich ist. „Die Behörden haben unter der Leitung von Gregor Beyer, aktuell Staatssekretär im Umweltministerium in Potsdam, Fakten geschaffen – ohne Rücksicht auf rechtliche Vorgaben hinsichtlich des streng geschützten Bibers. Das ist ein Affront gegen den Artenschutz,“ so Florinde Stürmer, Sprecherin von Wildtierschutz Deutschland. Beide Naturschutzorganisationen kündigen an, das Behördenhandeln in Zukunft genauer zu begleiten: „Wir werden künftige Genehmigungen für Biberabschüsse genau prüfen und, wenn nötig, rechtliche Schritte einleiten“, so der Tenor beider Verbände unisono. +++ Hintergrund: Zusammenfassung Rechtsgutachten Märkisch Oderland Weitere Infos zum Thema: Rechtswidrige Biberabschüsse in europäischen Schutzgebieten an der Oder Duo infernale: Massentierhalterin als Umweltministerin mit Jäger als Staatssekretär
- Brandenburg: Massentierhalterin als Umweltministerin mit passioniertem Jäger als Staatssekretär
Hören | Amerikanische Verhältnisse in Brandenburg: Hühnerbaronin Hanka Mittelstädt (37) , die das Umweltrecht ausgetrickst hat, ist seit 2024 SPD-Landwirtschafts- und Umweltministerin in Brandenburg. Als Geschäftsführerin eines landwirtschaftlichen Betriebs mit etwa 80.000 Legehennen soll Mittelstädt die Umweltbehörden, die ihr jetzt als Umweltministerin unterstehen, beim Bau von Stallanlagen ausgetrickst haben. Deshalb hat der BUND schon 2015 gegen den Bau zwei großer Stallanlagen geklagt. Exkremente aus der Freilandhaltung in der Anlage würden die umliegenden Naturschutzgebiete mit zu viel Nährstoffen wie Nitrat und Phosphat belasten. Das Urteil aus dem Gerichtsverfahren gegen die 37-jährige Landwirtin ist noch ausstehend. Gregor Beyers Behörde: Rechtswidriger Abschuss von Bibern im Landkreis Märkisch Oderland Ihr Staatssekretär: Gregor Beyer (56) ist passionierter Jäger, der sich öffentlich damit brüstet zum Hochwasser 2024 mehr als 90 streng geschützte Biber entnommen zu haben. Er war der für den Naturschutz zuständige Behördenchef und Beigeordneter des Landkreises Märkisch Oderland. Dazu hat die von ihm geleitete Behörde unter Verletzung der Beteiligungsrechte der anerkannten Naturschutzverbände am 26. August einen rechtswidrigen Bescheid erlassen, der gegen geltendes Naturschutzrecht verstößt. Zu diesem Ergebnis kommt ein von uns und dem BUND in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten. Auf den Plakaten des ex-Landeschefs der FDP warb er einst mit dem Abschuss von Bibern in Brandenburg. Erklärtes Ziel des Jägers Beyer ist es, sowohl den Wolfs- als auch den Biberbestand in Brandenburg zu reduzieren. Nach eigenen Aussagen würden die Themen Jagd- und Forstwirtschaft in einer eigenen Stabsstelle bei ihm angesiedelt. Die Unterstützung seiner Ministerin ist ihm dabei sicher. Beide Politiker arbeiten – wie verschiedenen Berichten zu entnehmen ist – aktiv an der Demontage des Naturschutzes und schaffen Strukturen im Landwirtschafts- und Umweltministerium, die eine gezielte Klientelpolitik für Massentierhalter, Jäger und andere Landnutzende ermöglichen. +++ Rechtswidrige Biberentnahmen an der Oder
- Brachiale Schützenfesttradition in Willich: Feuerwerk versetzt Vögel in Todespanik
Hör mal rein | Schon bevor es richtig losgeht, ist es laut. Musik läuft und unzählige Menschen mit brennenden Fackeln stehen an diesem Samstag rund um den Teich im Konrad-Adenauer-Park in Willich (NRW). Dann wird das Feuerwerk auf drei künstlichen Inseln gezündet, ohrenbetäubendes Knallen und grelles Licht in unterschiedlichsten Farben. Zwei Stockenten flattern in Panik über den Teich und stürzen sich zunächst in das ins Wasser hängende Trauerweidengeäst. Sie sind flugunfähig, entweder noch nicht erwachsen oder in der Mauser. Enten können während des sommerlichen Gefiederwechsels für einige Wochen nicht fliegen. Sekunden später flüchten die beiden Enten aus dem Weidengeäst in eine Ecke des Teiches bis direkt vor die Füße der am Ufer stehenden Menschen. Dort geraten sie außer Sicht. Ob sie auf ihrer panischen Flucht verletzt wurden oder gar umkamen, bleibt unbekannt. Zwei nach dem Schützenfest aus dem Teich gezogene junge Ringeltauben. Fatal endet das Feuerwerk für zwei junge Ringeltauben , sie treiben am nächsten Morgen unter den Ästen einer großen Trauerweide tot im Wasser – in Angst und Panik aus dem Nest gestürzt. Auch das Blässhuhn in der Ufervegetation hatte sein Gelege während des Feuerwerks verlassen, sitzt aber am nächsten morgen wieder auf dem Nest. Die Eier der zweiten Jahresbrut waren gerade erst gelegt und vermutlich noch nicht bebrütet, daher könnte es für die Blässhühner geraden noch gut gegangen sein. Mit Sicherheit waren weitaus mehr Tiere betroffen, deren Schicksal nicht beobachtet werden konnte. Auf dem Parkteich wurde noch am Tag des Feuerwerks ein Zwergtaucher gesehen, ein relativ seltener kleiner Wasservogel, der dort möglicherweise brütet. In den alten Bäumen rund um den Teich dürften zahlreiche weitere Vögel brüten bzw. bis zum Beginn des Feuerwerks gebrütet haben. Der Monat Juli ist Brutzeit für sehr viele Vogelarten. Zahlreiche Singvögel sind dann mit den zweiten oder dritten Bruten des Jahres beschäftigt. Spät brütende Vögel wie der Zwergtaucher ziehen jetzt ihre erste und zumeist einzige Jahresbrut auf. Durch die Kombination aus enormer Lautstärke und plötzlichem grellem Licht ist die Fernwirkung von Feuerwerken massiv. Auch weit entfernt werden viele Tiere in Panik versetzt und vertrieben. Es ist daher weit über den Konrad-Adenauer-Park hinaus mit verlorenen Bruten und verletzten oder zu Tode gekommenen Vögeln und anderen Tieren zu rechnen. Wie absurd ist es, während der Mauser und der Brutzeit der Vögel ein Feuerwerk auf (!) einem von Nistplätzen umgebenen Teich zuzulassen? Für die Stadt Willich geht Tradition vor Tier- und Artenschutz. Beim jährlichen Silvesterfeuerwerk wurden vielfach Massenfluchten von Vögeln über enorme Strecken und bis in große Höhen dokumentiert. Zwar sind die Auswirkungen des Silvesterfeuerwerks besonders extrem, weil es – zumindest in dicht besiedelten Regionen – annähernd flächendeckend stattfindet. Aber auch einzelne Feuerwerke lösen Panik aus, die für viele Tiere tödlich endet, insbesondere während der Brutzeit. Alle wildlebenden Vogelarten sind nach Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt und unterliegen dem Verletzungs- und Tötungsverbot gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG. Dieses besagt, dass Individuen dieser Arten keinem signifikant erhöhten Verletzungs- und Tötungsrisiko ausgesetzt werden dürfen. Im Fall des Schützenfest- Feuerwerks in Willich ist somit gegen geltendes Artenschutzrecht verstoßen worden, denn das signifikant erhöhte Risiko und seine Folgen wurde dokumentiert. Das Artenschutzrecht gilt immer. Es ist unerheblich, ob ein Feuerwerk genehmigungs- oder nur anzeigepflichtig ist. Es war artenschutzrechtlich unzulässig und hätte nicht während der Brutzeit stattfinden dürfen. Rechtlich zweifelhaft ist auch die von der Stadt Willich in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde durchgeführte Entfernung des neu gebauten Blässhuhnnests, um Schäden an möglichen Gelegen oder Jungvögeln infolge des Feuerwerks zu verhindern. Zudem hat es nichts genützt, denn die Blässhühner haben ihre Zweitbrut ins erste Nest gelegt. Feuerwerke führen immer, auch außerhalb der Brutzeit, zu massiven Beeinträchtigungen für Tiere. Wir fordern deshalb nicht nur von der Stadt Willich, sondern von allen, auf Feuerwerke aus Rücksicht auf unsere nicht-menschlichen Mitbewohner generell und zu jeder Jahreszeit zu verzichten. +++ Dazu passend: Petition für ein böllerfreies Silvester Pressemitteilung vom 16. Juli zum Thema: Schützenfest-Feuerwerk in Willich: Tödliche Folgen für Vögel | Wildtierschutz Deutschland fordert Konsequenzen Willich – Das am vergangenen Freitag, den 11. Juli, im Konrad-Adenauer-Park in Willich abgebrannte Schützenfest-Feuerwerk hat zu tragischen Konsequenzen für die heimische Vogelwelt geführt. Sämtliche Vögel rund um das Parkgelände wurden bei ihrer Brut massiv gestört und in Panik versetzt und viele fanden den Tod. Wildtierschutz Deutschland dokumentierte das Geschehen vor Ort und prangert den Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz an. Eine aufmerksame Bürgerin beobachtete, wie bei Einsetzen des Feuerwerks, das von drei künstlichen Inseln im Parkteich gezündet wurde, zwei Stockenten in panischer Flucht über den Teich flatterten. Die flugunfähigen Enten – entweder noch nicht erwachsen oder in der Mauser – stürzten sich zunächst in das ins Wasser hängende Trauerweidengeäst und flüchteten anschließend direkt vor die Füße der am Ufer stehenden Menschen. Ihr weiteres Schicksal bleibt ungewiss. Am Morgen danach bestätigte sich die Befürchtung: Unter dem Geäst einer großen Trauerweide fand die Beobachterin zwei tote junge Ringeltauben im Wasser. Die Jungvögel waren offensichtlich in Panik aus ihrem Nest gestürzt und im Teich ertrunken. Auch ein Blässhuhn hatte sein Gelege in der Ufervegetation während des Feuerwerks verlassen, kehrte jedoch am nächsten Morgen auf sein Nest zurück. Da die Eier der zweiten Jahresbrut gerade erst gelegt und vermutlich noch nicht bebrütet waren, könnte es für dieses Gelege glücklicherweise noch glimpflich ausgegangen sein. „Es ist mit Sicherheit davon auszugehen, dass weitaus mehr Tiere betroffen waren, deren Schicksal nicht beobachtet werden konnte“, erklärt Dr. Martin Steverding, Vorstandsmitglied und Diplom-Biologe bei Wildtierschutz Deutschland. „Auf dem Parkteich wurde noch am Tag des Feuerwerks ein Zwergtaucher gesichtet, ein relativ seltener Wasservogel, der dort möglicherweise brütet. In den alten Bäumen rund um den Teich dürften zahlreiche weitere Vögel gebrütet haben oder noch brüten.“ Der Monat Juli liegt noch mitten in der Brutzeit für viele Vogelarten, einige beginnen sogar erst spät mit dem Brutgeschäft, andere sind mit ihrer zweiten oder dritten Jahresbrut beschäftigt. Die Kombination aus enormer Lautstärke und plötzlichem grellem Licht bei Feuerwerken hat eine massive Fernwirkung. Auch weit entfernt werden viele Tiere in Panik versetzt und vertrieben. Es ist daher weit über den Konrad-Adenauer-Park hinaus mit verlorenen Bruten und verletzten oder zu Tode gekommenen Vögeln und anderen Tieren, wie Fledermäusen, zu rechnen. Wildtierschutz Deutschland kritisiert die Stadt Willich scharf: „Das Feuerwerk hätte während der Brutzeit unter keinen Umständen stattfinden dürfen“, so Dr. Martin Steverding. „Die Stadt Willich hat mit der Zulassung dieses Feuerwerks eindeutig gegen das Verletzungs- und Tötungsverbot gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes verstoßen. Nach gültiger Rechtsprechung liegt ein Verstoß vor, wenn das Verletzungs- und Tötungsrisiko für die betreffenden Tiere signifikant erhöht ist – dies war hier zweifelsfrei der Fall.“ Auch die von der Stadt Willich in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde durchgeführte Entfernung eines neu gebauten Blässhuhnnests, um angebliche Schäden zu verhindern, ist rechtlich zweifelhaft und führte zudem zu nichts, da die Blässhühner ein altes Nest für das Zweitgelege nutzten. Auch außerhalb der Brutzeit führen Feuerwerke zu starken Störungen und zu großer Verletzungsgefahr für Tiere. „Wir fordern daher die Stadt Willich und alle anderen Kommunen auf, Feuerwerke in direkter Nähe zu den Lebensräumen wildlebender Tiere, Tierheimen und anderen Tierhaltungen in Zukunft nicht mehr stattfinden zu lassen“, so Dr. Steverding abschließend. „Wildtierschutz Deutschland setzt sich für einen gänzlichen Verzicht auf Feuerwerke ein, um das dadurch verursachte Leid von Tieren zu beenden.“
- Mehrfamilienhaus Hecke: Heckenpflege während der Brut- und Setzzeit
Hör mal rein | Die Hecke braucht mal wieder einen Schnitt? Da ist auch jetzt noch Vorsicht geboten, denn immer noch brüten die Vögel und ziehen ihren Nachwuchs auf. Zwischen dem 1. März und dem 30. September sind radikale Hecken-Rückschnitte laut Bundesnaturschutzgesetz [1] verboten, um brütende Vögel und andere Wildtiere während der Brut- und Setzzeit zu schützen. Viele Vogelarten haben zwei, einige sogar eine drei Bruten. Deshalb sind während dieser Zeit nur Form- und Pflegeschnitte zugelassen. Auch hierbei gilt: Brütende Tiere dürfen dabei nicht gestört werden. Deshalb vergewissern sie sich vor dem Schneiden bitte, ob es Nester in den Hecken und Büschen gibt. Schneiden Sie nie in die Hecke oder den Busch hinein, sondern nur an der Oberfläche entlang, am besten noch mit einer Handschere. Wir empfehlen die Hecken und Büsche erst im Herbst zu schneiden. Damit leisten Sie einen großen Beitrag zum Schutz unserer Tierwelt. Unsere wildlebenden Vögel haben es schwer genug: Nahrungsknappheit und Lebensraumverlust sorgen für das Aussterben vieler heimischer Vogelarten. Ursachen sind Klimawandel, die Intensivierung der Landwirtschaft, die Reduzierung von Blühstreifen, Hecken und anderen Strukturen in der Agrarlandschaft, Pestizideinsatz, Flächenversiegelung durch Baumaßnahmen und die Folgen davon. Wir leben in der Zeit eines hohen Artensterbens. Schon im Jahr 2021 waren es 43 Prozent der 259 regelmäßig in Deutschland brütenden heimischen Vogelarten, die auf der Roten Liste standen. 2025 steht jede zweite Brutvogelart auf der neuen Roten Liste und ist somit gefährdet. Hecken sind mehrgeschossige Wohnhäuser und Nahrungslieferanten Von den Wurzeln bis in die Blattspitzen und Beeren sind Hecken bewohnt von unseren heimischen Wildtieren! Am Boden leben Igel, Insekten, Kleinstlebewesen, Amphibien und Reptilien, in Bodennähe oder auch ein Stockwerk höher Zaunkönig und Rotkehlchen, Amsel und Buchfink. Dazwischen sind gelegentlich Haselmäuse und Eichhörnchen unterwegs. Durch den Schatten der Hecke entsteht am Rand eine Bodenvegetation aus Kräutern, samenhaltigen Gräsern, blattreich und belebt mit Würmern und Kleinstlebewesen als Nahrungsquelle für Vögel und Igel. Was können sie in Ihrem Garten für wildlebende Tiere tun? Heimische Hecken und Beerenbüsche pflanzen (besonders geeignet: Schlehe, Sanddorn, Schwarzer Holunder, Eberesche, Weißdorn) Blühwiesen sähen Obstbäume pflanzen Vögel ganzjährig und Igel vor und nach dem Winterschlaf füttern Immer eine frisch gefüllte, flache Wasserschale (z.B. Blumenuntersetzer) mit einem Kletterstein für Insekten im Garten oder auf der Terrasse aufstellen Vogel-, Eichhörnchen-, Insekten-, und Igelhäuser aufstellen Wilde Ecken und Blätterhaufen im Garten liegenlassen Keine Laubbläser oder gar -sauger benutzen Keine Mähroboter benutzen +++ [ 1] § 39 Absatz 5 Nr. 2: Laut Bundesnaturschutzgesetz verboten, im Zeitraum vom 01. März bis 30. September Fällarbeiten und starke Rückschnitte vorzunehmen. Vorsichtige Form- und Pflegeschnitte, die den Zuwachs des Jahres entfernen sind von dieser Regelung ausgenommen. §44 Absatz 1 Satz 3 BNatSchG: Das Bundesnaturschutzgesetz schützt mit Paragraph 44 „Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten“
- Wespenbussard – heimlicher Weltenwanderer
Ein großer Vogel gleitet lautlos zwischen den Bäumen hindurch zu seinem Nest, das im Geäst der hohen Kiefer nur zu erahnen ist. Flügel schlagen zwischen den Zweigen und es ertönt ein leises Piepsen. Ebenso schnell wie er gekommen ist, fliegt er wieder ab. Eine kurze Zwischenlandung in einem Nachbarbaum, es reicht für einen schnellen Blick durch das Fernglas: Ein stattlicher Greifvogel, groß wie ein Mäusebussard, mit wunderschön gezeichnetem Gefieder und einem merkwürdig kleinen blaugrauen Kopf mit leuchtend gelben Augen. Nach wenigen Sekunden ist er auf und davon. Wespenbussard, Männchen | Bild: Dr. Martin Steverding Auf dem Nest streiten sich zwei große Jungvögel mit schokoladenbraunem Gefieder und dunklen Augen um das Futter. Anfang August sitzen sie noch im Horst und etwa Ende August begeben sie sich schon auf die große Reise. Der Wespenbussard ist der leiseste und unauffälligste heimische Greif, ein außergewöhnlicher Vogel, ein Nahrungsspezialist und ein Weltenwanderer. Seine Hauptnahrung sind Wespenlarven. Er gräbt die Wespennester mit seinen kräftigen Füßen aus, sein dichtes und ziemlich festes Gefieder ist sein Schutzanzug gegen die wehrhaften Insekten. Große Jungvögel bekommen die Waben ins Nest gebracht und müssen die Larven selbst herausarbeiten. Bei kleinen Jungen wird Larve für Larve von Schnabel zu Schnabel übergeben. An sonnigen Säumen, Brachen, Heideflächen, mageren Wiesen und ähnlichem findet er die Nester von erdbewohnenden staatenbildenden Wespen. Der Wespenbussard benötigt deshalb eine nicht zu intensive und reich strukturierte Landschaft. Neben dem Strukturverlust durch die intensive Landnutzung gefährden Pestizide und die Überdüngung durch Stickstoffeinträge aus Landwirtschaft, Verkehr und Industrie die Nahrungsgrundlage des Wespenspezialisten. Die Probleme beschränken sich aber bei weitem nicht nur auf seine hiesigen Brutlebensräume. Wespenbussarde sind Fernzieher, die den Winter in Afrika verbringen. Als Segelflieger ziehen sie wegen der Thermik möglichst über Festland. Das Mittelmeer umfliegen sie im Osten über den Bosporus, im Westen über Gibraltar oder queren es über Italien, Sizilien und Malta. Insbesondere auf der östlichen Route geraten sie dabei massiv unter Beschuss , insbesondere im Libanon und auf Malta. Nicht selten sieht man Wespenbussarde hierzulande mit großen Lücken in den Schwung- oder Schwanzfedern, die zumeist durch Beschuss mit Schrot entstanden sind. Mauserlücken dagegen sind immer klein und symmetrisch, also an beiden Seiten gleichartig. Der Gefiederwechsel verläuft bei dem Vielflieger Wespenbussard so, dass seine Flugfähigkeit zu keinem Zeitpunkt eingeschränkt ist. Der heimliche und leise Greifvogel hat bei uns nur dann eine Zukunft, wenn einerseits der Abschuss auf den Zugwegen beendet wird, strukturreiche und vielseitige Landschaften erhalten bleiben und der Einsatz von Pestiziden (u. a. Neonicotinoiden) und die massive Überdüngung reduziert werden . Zu wenig wissen wir über Aufenthaltsorte und Lebensräume auf den Zugwegen und in den afrikanischen Winterquartieren. Wespenbussarde sind in Deutschland ziemlich weit verbreitet, aber die Bestandsdichten sind niedrig. Für ganz Deutschland wird der Brutbestand für 2009 mit 4.300 bis 6.000 Paaren angegeben (Gedeon et al. 2014). Der aktuelle Bestandstrend ist aufgrund der heimlichen Lebensweise und der schweren Erfassbarkeit unklar. Der Wespenbussard führt uns vor Augen, dass Natur- und Artenschutz global gedacht und umgesetzt werden muss und dass weltweit alles mit allem zusammenhängt. Nur wenn die Globalisierung auch beim Erhalt seiner und unserer Lebensgrundlagen gelingt, haben die Zugvögel und wir Menschen eine Zukunft. +++ Quellen: Gedeon, K., C. Grüneberg, A. Mitschke, C. Sudfeldt, W. Eikhorst, S. Fischer, M. Flade, S. Frick, I. Geiersberger, B. Koop, M. Kramer, T. Krüger, N. Roth, T. Ryslavy, S. Stübing, R. Sudmann, R. Steffens, F. Vökler & K. Witt (2014): Atlas Deutscher Brutvogelarten. Stiftung Vogelmonitoring Deutschland und Dachverband Deutscher Avifaunisten, Münster. Komitee gegen den Vogelmord












