Hören - (geändert am 30.03.2023) Gestank kommt dem Besucher entgegen, der sich dem viel zu kleinen Fuchszwinger auf der Hundeanlage des Foxterrier Clubs Klein-Auheim e.V. bei Hanau nähert. Seit Tagen scheint der Kot der auf nacktem Betonboden verharrenden Füchse nicht beseitigt worden zu sein. Außerhalb der Umzäunung des Geländes verwest ein von Maden übersäter Fuchskadaver, Tierknochen liegen herum. Der Fuchs wird hier gehalten, um im vorhandenen Tunnelsystem (Schliefanlage) kurzbeinige Terrier auf die Baujagd vorzubereiten. Bei der Baujagd treibt der Hund die im Bau verweilende Fuchsfamilie vor die Flinten der davor wartenden Jäger.
„Diese Haltung ist nicht artgerecht, die Füchse sind in keiner Weise ihren Bedürfnissen entsprechend untergebracht. Deshalb haben wir den Betreiber der Anlage zunächst beim zuständigen Veterinäramt angezeigt,“ sagt Lovis Kauertz, Vorsitzender von Wildtierschutz Deutschland. „Sollten die Mängel nicht unverzüglich abgestellt werden, so behalten wir uns eine Strafanzeige vor.“
Mindestanforderungen für die Haltung von Füchsen gehen – ergänzend zum Tierschutzgesetz – aus dem sogenannten Säugetiergutachten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft hervor.
Die laut Säugetiergutachten geforderten Gehegemaße von 80 qm für zwei Tiere in der „extensiven“ Haltung sind als Mindestflächenbedarf für Füchse zu sehen. In Klein-Auheim wird diese Größe bei weitem nicht vorgehalten. Die Fläche soll dem enormen Bewegungs- und Beschäftigungsdrang von Rotfüchsen Rechnung tragen. Nach Auskunft des Deutschen Wildgehegeverbandes e.V. werden Außenbereiche von Fuchsgehegen in Zoo- und Wildparks heute üblicherweise ab einer Mindestgröße von 300 qm geplant, orientierend an den Vorgaben der aktuellen österreichischen Tierhaltungsverordnung.
Weiterhin gefordert sind im Gehege Sichtblenden (z.B. Felsen, Baumstämme, Gebüsch) und Rückzugsmöglichkeiten. An Lebensraumbereicherung fehlt es in der Fuchsanlage ebenfalls. Zur ausreichenden Befriedigung ihrer Verhaltensweisen benötigen Füchse zusätzlich zu zahlreichen Umweltreizen stetig wechselnde Spiel- oder Beschäftigungsmaterialien. Der in Klein-Auheim vorgefundene Betonboden unterbindet den Grabe- und Erkundungsdrang des untergebrachten Tieres. Erforderlich ist vielmehr ein Naturboden.
+++
留言