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Fabian

Aussichtslos: Die Angst des Fuchses in der Schliefanlage


Hören - Ja, dieser Fuchs hat Todesangst (siehe Video ganz unten).

Vielleicht hast Du schon mal etwas vom Sympathikus gehört? Dieser Teil des vegetativen Nervensystems wird bei bedrohlichen Situationen aktiviert und soll den Körper auf eine Flucht- oder Verteidigungssituation („fight or flight“) vorbereiten. Wir kennen es von besonders stressigen Situationen: weiche Knie, schwitzen, weit geöffnete Augen, schnelles Atmen, hoher Puls, hoher Blutdruck.


Der Fuchs hat ganz klar eine übersteigerte Sympathikus-Aktivität bei der Schliefenübung. Woran kann man das erkennen?

  • schweres und schnelles Atmen

  • hoher Blutdruck: der Puls des Fuchses ist an der Halsschlagader trotz des dichten Fells sichtbar, zudem „nickt“ der Kopf pulssynchron mit schnellem Puls

  • weit aufgerissene Augen mit dilatierten Pupillen (insbesondere in Schrecksituationen)

  • angespannte Muskulatur

  • Hyperreagibilität auf akustische Reize: beim Bellen des Hundes zuckt der Fuchs wiederholt zusammen und scheint fliehen zu wollen, ist jedoch in dem Kessel eingefangen und kann nicht flüchten – eine aussichtslose Situation.

Diese Einschätzung deckt sich mit dem Gutachten von Frau Dr. Stommel zu dem Prozess rund um die Schließung der Schliefenanlage Lemgo-Voßheide: „Der Fuchs zeigt über einen Zeitraum von mindestens 23 Minuten immer wieder durch heftige, ruckartige Bewegungen, Ohren anlegen, Schwanz einziehen, Hinterbeine anziehen und Maul öffnen, dass er sich einer akuten Bedrohungssituation ausgesetzt sieht. Er zeigt einen Wechsel zwischen defensivem Vermeidungsverhalten (z. B. in die Ecke kauern, Hinterläufe anziehen) und aktivem Verteidigungsverhalten (z. B. sich dem Angreifer entgegendrehen, Ohren anlegen und Maul öffnen).“


Paradoxerweise scheint der Fuchs in manchen Phasen ruhig zu erscheinen und scheinbar einzuschlafen. Dieser Schein trügt. Der Puls ist weiterhin hoch und aufgrund der dysregulierten Sympathikus-Reaktion wird sogenanntes apathisches Verhalten, also Teilnahmslosigkeit und Emotionstaubheit, häufig beschrieben. Die Gutachterin schreibt dazu: „Wenige „ruhige Phasen“ sind ebenfalls zu beobachten, diese dauern jedoch meist nur wenige Sekunden an und werden durch heftiges Zucken und Aufschrecken beendet. Hier handelt es sich aus hiesiger Sicht nicht um eine tatsächliche Beruhigung oder Schläfrigkeit des Fuchses, sondern um ein eher apathisches Verhalten gegenüber der Stresssituation.“ Also: Keine Ruhe, sondern Dysregulation eines extrem überaktiven Sympathikus.


Ohne Fluchtmöglichkeit und mit einem lauten Hund in unmittelbarer Nähe, sieht sich der Fuchs in einer aussichtslosen Leben-und-Tod-Situation. Dieser Situation sieht sich der Fuchs (häufig handelt es sich um gefangene, unerfahrene Jungfüchse) wiederholt ausgesetzt. Die psychischen Folgen zeigen sich auch im Verhalten der Füchse außerhalb des Kessels. Viele Füchse zeigen sogenanntes stereotypes Verhalten (wie dies häufig auch in Zoos sichtbar ist): sie wiederholen atypisches Verhalten wie z.B. im Kreis rennen oder das Hochspringen an den Käfig und das Überstrecken des Kopfes nach links und rechts (beides im Video sichtbar) immer und immer wieder. Dies sind Zeichen einer besonders schlechten psychischen Verfassung und einer nicht artgerechten Haltung der Tiere.


Das Tierschutzgesetz verbietet es, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Das wiederholte Ausgesetztsein an diese Stresssituationen zeigt ganz klar psychisches Leiden und langfristig ist auch von physischen Schäden auszugehen. Da die Baujagd nicht notwendig ist, hat dieses Leiden auch keinen „vernünftigen Grund“. Schliefanlagen sind damit ganz klar tierschutzwidrig.


In Anbetracht all dessen wird klar: Die Tiere zeigen extremes psychisches Leid, das ohne Begründung durch die Jägerschaft billigend (und oft zynisch) in Kauf genommen wird. Schliefanlagen sind psychische Folterkammern! Sie sind ethisch absolut verwerflich und eindeutig tierschutzwidrig. Deshalb fordern wir die Schließung aller Schliefanlagen und das Verbot der Baujagd.

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