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Lovis Kauertz

Baujagd und Schliefanlagen: Erlaubt aber rechtswidrig


Hören - Ausgerüstet sind sie mit Spaten, Fuchszange, Notfallapotheke, dem kurzbeinigen, raubwildscharfen Bauhund und ihren Flinten. Meist macht diese Art von Jägern sich in den Wintermonaten bis Ende Februar auf den Weg, um Füchse zu töten, die zu dieser Jahreszeit häufig in ihrem Bau Schutz vor der Witterung oder Feinden suchen. Immer wieder kommt es vor, dass dann auch schon Welpen geboren sind.

Fuchs in einer Schliefanlage
Füchse in Schliefanlagen, deren Herkunft in den meisten Fällen nicht nachgewiesen ist, werden in Deutschland in der Regel nicht tierschutzkonform gehalten. | Bild: Aleksandra Iarosh

Die Baujagd funktioniert so: Die Jagdausübungsberechtigten positionieren sich mit ihren Flinten in der Nähe der Ausgänge des Fuchsbaus. Der Erd- oder Bauhund (ein Teckel oder kurzbeiniger Terrier) hat die Aufgabe in den Bau vorzudringen, um die dort verweilenden Tiere zur Flucht aus der manchmal weit verzweigten Höhle zu zwingen. Sind Welpen im Bau, versucht die Füchsin jedoch verzweifelt, ihren Nachwuchs zu verteidigen. Häufig kommt es dann zu Beißereien, bei denen auch der Hund schwer verletzt werden kann – deshalb die Notfallapotheke. Kommt ein Fuchs aus dem Bau, feuern die draußen wartenden Jäger Schrotsalven auf ihn ab. Gibt der Fuchs im Bau nicht nach, wird er entweder vom Jagdhund totgebissen oder der Bau wird – nach quälend langer Wartezeit – von den Jägern aufgegraben und der Fuchs mit einer stählernen Fuchszange gepackt und aus dem Bau gezerrt. [1]


Auch wenn der Hund selbständig nicht mehr aus dem Bau findet oder steckengeblieben ist, wird kurzerhand zum Spaten gegriffen. Dabei werden die häufig Jahrzehnte alten Zufluchts- und Lebensstätten der Wildtiere einfach zerstört. Ist man mit dem Spaten nicht erfolgreich, kommt auch schon mal ein Kleinbagger zum Einsatz.


Besonders für eine Füchsin und ihre Welpen ist der Bau ihr letzter, vermeintlich sicherer Rückzugsort. Ausgerechnet dort, wo die Tiere am verletzlichsten sind, und zu einer Zeit, wo Welpen kurz vor der Geburt stehen oder bereits da sind, werden sie durch die Baujagd brutal verfolgt. Die Füchse sind dabei Angst und Qualen ausgesetzt. Dieses Tun ist auch nicht mit dem Minimum einer vom Jäger geforderten ethischen Grundeinstellung vereinbar. Schon deshalb ist die Baujagd – selbst nach den anerkannten Regeln der Jagd – nicht weidgerecht und damit rechtswidrig.


Sind die Fuchswelpen bereits geboren, wird aus der Baujagd ein Straftatbestand, sobald dabei eines der beiden Elterntiere getötet wird. Selbst wenn die Welpen noch vor der Füchsin totgebissen, erschlagen oder erschossen werden – das wäre ein Umgehungstatbestand – liegt ein Verstoß gegen die sogenannte Elternschonzeit (§22 Abs. 4 BJagdG) vor. [2]


Vor der Baujagd: Die Schliefanlage

In Deutschland gibt es etwa 100 Teckel- oder Terrier-Clubs, die Jägern sogenannte Schliefanlagen zur Verfügung stellen. Das sind enge, manchmal verzweigte künstliche Tunnelsysteme, die für Übungszwecke einen Fuchsbau simulieren sollen. Sie dienen der Prüfung entsprechend geeigneter Hunde zu Bauhunden.


Den Ablauf einer „Übung“ in der Schliefanlage kann man sich so vorstellen: Der Fuchs wird in den Eingang des Tunnelsystems gesetzt und von Helfern durch einzeln zu öffnende Luken mit Stöcken durch das System bis zu einem Kessel getrieben. Ist er im Kessel angekommen, wird er dort durch einen Schieber vom restlichen Tunnel abgetrennt. Das soll den Fuchs vor körperlichen Übergriffen durch den Übungshund sichern. Danach geht der Übungshund in den Tunnel, nimmt die Fährte des Fuchses auf, folgt ihr bis zum Kessel und verweilt dann eine gewisse Zeit aggressiv bellend vor dem Kessel, wo der Fuchs ohne Fluchtmöglichkeit eingesperrt ist.


Filmaufnahmen aus Schliefanlagen zeigen eindeutig, dass Füchse während der gesamten Zeit der „Arbeit“ im Tunnelsystem großen Stress und Angst verspüren. Das wiederholte Aussetzen in der Schliefanlage, um von Hunden gejagt zu werden, ist eine enorme Belastung, an die ein Fuchs sich auch nicht gewöhnt: Er ist in dieser Zeit ohne Fluchtmöglichkeit seinen Todfeinden ausgesetzt. [3/4]


Die Haltung von Füchsen in Schliefanlagen

Füchse in Schliefanlagen, deren Herkunft in den meisten Fällen nicht nachgewiesen ist, werden in Deutschland in der Regel nicht tierschutzkonform gehalten. Viele Veterinärämter legen das maßgebende Säugetiergutachten [5] so aus, dass sie bei der Haltung von Füchsen in den Hunde-Clubs von einer sog. „intensiv betreuten Haltung“ ausgehen, obwohl die Anforderungen dafür meist nicht gegeben sind. Bei Annahme einer „intensiv betreuten Haltung“ müssen Jäger lediglich eine Gehegegröße von 40 qm für zwei Füchse nachweisen. Das ist halb so viel wie für die „extensive Haltung“ und nur ein Bruchteil der im Gutachten empfohlenen 300 qm. So müssen die Füchse dann ihr Leben in viel zu kleinen Gehegen verbringen, die ihrem enormen Bewegungsdrang unmöglich gerecht werden.


Füchse werden in Schliefanlagen kaum von sachkundigen Personen intensiv betreut, wie das i.d.R. in Wildparks oder in Zoos der Fall ist. Oft werden die überaus sozialen Tiere verbotswidrig einzeln gehalten oder in kleinen Zwingern mit Betonboden eingepfercht. Futterversorgung und Pflege sind häufig mangelhaft, die Gehege verdreckt und sie weisen kaum Beschäftigungs- und Versteckmöglichkeiten auf. Nicht selten zeigen die dort gehaltenen Füchse Bewegungsstereotypien. Derartige Verhaltensstörungen werden grundsätzlich als Anzeichen für erhebliche Leiden gewertet.


Literatur- / Videonachweise / weitere Informationen

[1] Baujagdvideo der Tierschutzorganisation ASPAS/Frankreich (FSK 18)

Verdeckte Videoaufnahmen aus der Schliefanlage



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