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  • Lovis Kauertz

Corona: Gesellschaftsjagden nicht mehr zulässig*

Zu den neuen ab dem 2. November geltenden Corona-Maßnahmen gehört selbstredend auch, dass zunächst bis Ende November keine Drückjagd, keine Treibjagd oder sonstige Gesellschaftsjagden mehr stattfinden können. Bei diesen Jagdformen kommen regelmäßig Dutzende, manchmal Hunderte von Jäger und Treibern zusammen, um Wildschweine und andere Tiere zu jagen.


* Wildtierschutz Deutschland e.V. empfiehlt, bei der Beobachtung von Drückjagden oder Treibjagden zunächst zu prüfen, welche Ausnahmeregelungen im November gelten. Bei offensichtlichen Verstößen kann man ggf. die Polizei auffordern, die Gesellschaftsjagd wegen Verstoßes gegen die Corona-Verordnung des Bundes oder des Bundeslandes aufzulösen und Anzeige gegen den Jagdleiter und die beteiligten Jäger zu stellen. Inzwischen sind allerdings Ausnahmen bekannt für Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen (die Auflistung beansprucht nicht, vollständig zu sein).



Wegen Corona-Maßnahmen keine Drückjagden
Gelegenheitsjäger töten vorzugsweise starke, erfahrene Tiere. Die sind aber wichtig für die artinterne Geburtenkontrolle. Bild: Timo Litters


„Wir hoffen darauf, dass weder Julia Klöckner noch die zuständigen Ministerien der Länder entsprechende Ausnahmeverordnungen erlassen werden. Es wäre dem Bürger, dem es verwehrt bleibt, kulturelle Angebote in Anspruch zu nehmen, sich mit Freunden zu treffen, Sport zu machen oder ins Restaurant zu gehen, nicht zu vermitteln, warum gerade die Jagd davon auszunehmen ist,“ so Lovis Kauertz, Vorsitzender von Wildtierschutz Deutschland.


Auch die aktuelle Situation hinsichtlich der Afrikanischen Schweinepest, von der übrigens keine Gefahr für die menschliche Gesundheit ausgeht, ist kein Argument für die Durchführung von Gesellschaftsjagden:


„Wir haben immer wieder ausgeführt, dass auch eine noch so intensive Jagd auf Wildschweine nicht dazu führt, den Bestand nachhaltig zu reduzieren. Als Beleg dafür halten die Streckenstatistiken der erlegten Tiere über die letzten 40 Jahre her. Es gibt einen Streckenrekord nach dem anderen, die Zahl der Tiere sinkt nicht, sie steigt.

Trotz der Aufhebung jeglicher Schonzeiten für Wildschweine, trotz Nachtzieltechnik und trotz des Einsatzes von Scheinwerfern während der Nacht und von Wildschweinfallen, sogenannten Saufängen, trägt die Jagd erheblich dazu bei, dass am Ende mehr Tiere da sind, als zuvor. Die völlig unstrukturierte Jagd auf alles, was sich bewegt, führt dazu, dass die Sozialstruktur als letzter limitierender Faktor der artinternen Geburtenkontrolle außer Kraft gesetzt wird,“ erläutert Kauertz. „Die European Food Security Authority ist bereits 2014 in einem wissenschaftlichen Report zu dem Ergebnis gekommen, dass eine noch so intensive Jagd in Mitteleuropa kein erfolgsversprechender Weg ist, um die Zahl der Wildschweine signifikant zu reduzieren.“


Insbesondere Drückjagden sind auch deshalb umstritten, weil im Rahmen dieser Jagdform viele Tiere zu Tode gequält werden. Die Tiere sind in fluchtartiger Bewegung und daher oft nicht treffsicher zu töten. Ein Ansprechen, also die Feststellung, ob es sich um ein männliches oder weibliches Tier handelt, ob die Sau Jungtiere führen könnte oder nicht, findet kaum statt. Getötet werden vorzugsweise starke und führungserfahrene Tiere.


An Drückjagden nehmen häufig – gegen Teilnahmegebühr – Jäger aus dem In- und Ausland teil, die ansonsten während des Jahres keine oder kaum eine Jagdmöglichkeit haben. Es fehlt also an Jagdpraxis und anstelle eines Schießleistungsnachweises wird bei Jagden der staatlichen Forstämter ein Schießübungsnachweis gefordert. Bei Drückjagden außerhalb des Staatsforstes ist selbst der nicht immer vorgeschrieben. Häufig werden nicht geeignete Hunde oder sogar Hundemeuten eingesetzt. Die Jagd mit Hunden, die die Tiere nicht nur in Bewegung versetzen, sondern hetzen ist, nicht waidgerecht und stellt damit einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar.

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