top of page
  • Lovis Kauertz

Europäische Kommission will den Schutzstatus von Wölfen in der EU herabsetzen

Die Europäische Kommission (EK) hat einen Vorschlag unterbreitet, den Schutzstatus von Wölfen von "streng geschützt" zu "geschützt" vorzunehmen. Abstimmen werden darüber die Mitgliedsstaaten.


Wolf im Wald
Der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes ist nicht wissenschaftlich begründet. Bild: René Schleichardt

 

Eine Herabsetzung des Schutzes würde den Mitgliedsstaaten einen größeren rechtlichen Freiraum zur Tötung von Wölfen geben. Dadurch könnten die jetzt sich weitgehend positiv entwickelnden Bestände wieder gefährdet werden. Die Bemühungen zur Rückkehr der Wölfe hat dazu geführt, dass sich ihr Verbreitungsgebiet in den letzten zehn Jahren um 25 Prozent vergrößert hat. Etwa 20.000 Wölfe leben derzeit in der EU. Dieser Erfolg ist jedoch nach wie vor fragil, da sechs der neun grenzüberschreitenden Wolfspopulationen in der EU noch keinen günstigen Erhaltungszustand erreicht haben [1].

 

Die Entscheidung fußt weder auf der Basis belastbarer wissenschaftlicher Studien, noch auf dem Willen eines überwiegenden Teils der ländlichen Bevölkerung [2]. Wildtierschutz Deutschland hält eine Herabsetzung des Schutzes auch vor dem Hintergrund der europäischen Bemühungen zur Förderung der Biodiversität für falsch.


Die Rückkehr der Wölfe führt zwar zu Konflikten mit Jägern und Landwirten und es gibt in sehr kleinem Umfang immer wieder Übergriffe von Wölfen auf Nutztiere. Ursachen dieser Konflikte sind nicht etwa zu viele Wölfe, sondern ein noch weit verbreiteter Unwille, den erforderlichen Aufwand für den Schutz von Weidetieren zu betreiben.  Das liegt vielleicht auch daran, dass die Wölfe nach Jahrzehnten in Teile Europas zurückgekehrt sind, in denen das Wissen und die Praktiken des Zusammenlebens mit ihnen verloren gegangen sind.

 

Die Entscheidung kommt nur wenige Tage, nachdem fast 300 Tier- und Naturschutzorganisationen die Europäische Kommission aufgefordert haben, einen möglichen Vorschlag zur Herabstufung auf wissenschaftliche Erkenntnisse zu stützen [3]. Wird der Vorschlag von den Mitgliedstaaten angenommen, könnten die Vertragsparteien der Berner Konvention auf der nächsten Sitzung des Ständigen Ausschusses im Dezember 2024 darüber abstimmen.

+++



Auch aktuell:

Wölfin Gloria (GW954f) im Kreis Wesel ab dem 21. Dezember 2023 zum Abschuss freigegebenDas NRW-Umweltministerium begründet die Verfügung u.a. damit, dass man künftig einen „ernsten wirtschaftlichen Schaden“ erwarte. Im Gegensatz zur Meinung der Naturschutzorganisationen sieht das Ministerium durch die Tötung der Wölfin keine Gefährdung des Erhaltungszustands der Population in NRW. Das obwohl Gloria eine von zwei, maximal drei gebärfähigen Wölfinnen ist und ein Kollateralschaden durch die Tötung weiterer Wölfe billigend in Kauf genommen wird.


bottom of page