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Suchergebnisse Wildtierschutz Deutschland - Hobbyjagd abschaffen

611 Ergebnisse gefunden mit einer leeren Suche

  • Wildschweinzäune in der Uckermark: Keine Entscheidung im gerichtlichen Eilverfahren

    Im Eilverfahren vom 11. Februar d.J. gegen die wohl rechtswidrig errichteten Wildschwein-Abwehrzäune im international geschützten Nationalpark Unteres Odertal gibt es immer noch keine Entscheidung. Seit Mitte 2021 umschließt ein für Wildtiere kaum überwindbarer Drahtgeflechtzaun die Überflutungspolder eines der bedeutendsten Auen-Nationalparks Europas. Etliche Tiere sind während des künstlich herbeigeführten Hochwassers 2021/22 ertrunken oder im Zaun verendet. Die Umzäunung führt ferner dazu, dass viele Wildtiere daran gehindert sind, ihre nach Jahreszeiten unterschiedlichen Lebensräume zu erreichen. Auch die aufgrund des öffentlichen Drucks erfolgte zwischenzeitliche Versetzung eines Teilstücks des Zauns halten Wildtierschutz Deutschland und die klagenden Verbände für unzureichend. Die Berliner Rechtsanwältin Biré hat nun, nachdem schon im Juni ein Hauptsacheverfahren eingeleitet wurde, Verzögerungsrüge erhoben. „Das Verfahren ruht ohne erkennbaren Grund seit Mai des Jahres. Wir vermuten, dass aus politischer Motivation heraus bisher keine Entscheidung seitens des Verwaltungsgerichts Potsdam herbeigeführt wurde,“ erläutert Lovis Kauertz, Vorsitzender von Wildtierschutz Deutschland. Um weiteres Tierleid zu vermeiden, wurde nunmehr zudem eine Zwischenverfügung des Gerichts beantragt, nach welcher der Landkreis Uckermark im Wege des Amtshilfeersuchens die erneute Flutung der der im Nationalpark befindlichen Nasspolder bis zu einer Entscheidung im Eilverfahren zu verhindern hat. Die Öffnung der Schleusen für den Abfluss des Oderwassers in den Nationalpark wird jährlich um den 15. November vorgenommen. Die Stauwerke sollten auch deshalb geschlossen bleiben, weil die Folgen des durch Goldalgen vergifteten Oderwassers auf die empfindliche Fauna des Nationalparks kaum absehbar sind. +++ Verzögerungsrüge an das Verwaltungsgericht Potsdam: Weitere Informationen zum Thema Bitte unterstützen Sie uns: Wildtieren helfen und Artenvielfalt im Nationalpark erhalten

  • Jagd auf Fuchsfamilie an Dresdener Grundschule

    Wichtiges Update 7. Juli: Hören - Wir konnten erreichen, dass die Fuchsfallen an der Grundschule Dresden-Löbtau heute deaktiviert wurden. Nach Informationen des zuständigen Schulamtes soll den Füchsen bis in den frühen Herbst die Gelegenheit gegeben werden, von sich aus abzuwandern. Der Leiterin des Schulamtes der Stadtverwaltung Dresden haben wir die Bitte mit auf den Weg gegeben, künftig Schüler und Eltern über Füchse an Schulen aufklärend zu informieren, um Situationen wie an der Grundschule künftig zu vermeiden und ein Miteinander von Mensch und Tier zu fördern. +++ Immer wieder führen unbegründete oder übertriebene Ängste gegenüber Füchsen dazu, dass ganze Fuchsfamilien unnötig getötet werden. In einem aktuellen Fall wird Jagd auf eine Fuchsmutter mit ihren 5 Kindern gemacht, die friedlich an einer Grundschule in Dresden leben. (1,2) Nicht-tödliche Maßnahmen, wie etwa eine Vergrämung der Tiere, werden dabei nicht in Betracht gezogen. Wir fordern die Verantwortlichen auf, die Jagd auf die Fuchsfamilie sofort einzustellen. „Der Fuchs muss weg.“ Alle Jahre wieder dürfen wir miterleben, wie Jungfüchse zunächst die Umgebung ihres Baus, bald darauf das ganze Familienrevier und schließlich auch angrenzende Gebiete erkunden. Neugierig begeben sie sich Schritt für Schritt in eine Welt voller Gefahren und passen ihr Verhalten an ihren Lebensraum an – egal ob das Revier tief im Wald oder mitten in einer Großstadt liegt. In dieser Phase kommt es oft vor, dass die noch unerfahrenen Jungfüchse an ihrem Bau oder der näheren Umgebung entdeckt werden. Leider löst aber die Anwesenheit von Füchsen noch immer Ängste bei manchen Menschen aus. Obwohl diese Ängste unbegründet und Füchse sogar überaus nützlich sind, müssen diese Ängste ernstgenommen werden, denn sie führen häufig zur Forderung „der Fuchs muss weg“. Keine Angst vor Füchsen! Wenn Füchse auf dem eigenen Grundstück auftauchen, fürchten manche um die Sicherheit von Haustieren, manche denken an Tollwut oder Fuchsbandwurm und fürchten um ihre Gesundheit, andere fürchten gar Angriffe der Tiere. Nüchtern betrachtet sind diese Ängste jedoch unbegründet: Füchse gehen Auseinandersetzungen mit Haustieren wie Hunden oder Katzen lieber aus dem Weg. (3) Geflügel oder andere Kleintiere können geschützt werden, indem man ihre Gehege fuchssicher macht. (4) Der letzte identifizierte Tollwutfall bei einem Fuchs trat in Deutschland im Februar 2006 auf und liegt somit über 17 Jahre zurück! Deutschland ist frei von terrestrischer Tollwut und das gilt auch für einen breiten Gürtel um Deutschland herum. (5) Die alveoläre Echinokokkose (die Erkrankung, die beim Menschen durch den Fuchsbandwurm ausgelöst werden kann) zählt zu den seltensten Parasitosen und das ohnehin extrem geringe Ansteckungsrisiko kann durch einfache Hygienemaßnahmen – vor allem im Umgang mit den eigenen Haustieren – praktisch auf null gesenkt werden. (6) Fuchsbisse sind ebenfalls eine absolute Seltenheit und kommen eigentlich nur als letzte Schutzreaktion vor, wenn Füchse von Menschen bedrängt und angefasst werden. Selbst sehr zutrauliche Stadtfüchse, die Menschen auf wenige Meter an sich heranlassen, meiden den direkten Kontakt und flüchten im Zweifel lieber. Sinnlose Maßnahmen Seit einigen Wochen lebt die kleine Fuchsfamilie bereits an der Schule in Dresden-Löbtau. Nun hat man beschlossen: „Mit Blick auf die Sicherheit der Kinder und der Haustiere in dem Gebiet (…) könnten die Füchse nicht auf dem Schulgelände bleiben. Deshalb würden die Tiere eingefangen.“ (1) Doch beim „Einfangen“ bleibt es nicht. Man kann reviertreue Tiere wie Füchse nicht einfach „umsiedeln“ oder in einem fremden Revier aussetzen. (7) Ebenso kann man wilde Füchse nicht in ein Gehege eines Zoos oder Wildparks stecken. Einerseits wäre weder dort, noch in einer Wildauffangstation Platz für alle Füchse, die irgendwo „weg müssen“. Andererseits würden gesunde Wildfüchse in einem Gehege unter der Gefangenschaft und der Nähe zum Menschen leiden. Üblicherweise verlassen die von Jägern eingefangenen Füchse die Lebendfalle daher tatsächlich nicht lebend, sondern werden erschossen oder erschlagen. Die Füchse auf diese Art zu beseitigen ist aber nicht nur grausam, sondern auch völlig sinnlos, denn gerade jetzt zum Ende der Jungfuchssaison werden freigewordene Fuchsreviere in kürzester Zeit neu besetzt. An der Grundschule in Dresden waren sicherlich in den vergangenen Jahren immer Füchse unterwegs (auch wenn man sie vielleicht nicht gesehen hat) und daran wird sich auch in Zukunft nicht ändern – egal, wie viele Füchse man dort tötet. Doch leider ist das Töten offenbar die einzige „Lösung“, die Jäger kennen. Und wie den Medienberichten zu entnehmen ist, verweisen Behörden – in diesem Fall die Stadtverwaltung – bei solchen Fällen grundsätzlich an „den zuständigen Jagdausübungsberechtigten oder einen Dienstleister, welcher sich auf Fallenfang spezialisiert hat“. (1) Und genau hier liegt das eigentliche Problem: Warum zieht man keine Wildtierhilfe zu Rate? Warum versucht man nicht, die Menschen vor Ort aufzuklären, um auf ein harmonisches Zusammenleben zwischen Mensch und Tier hinzuwirken? Warum hat man jetzt – gerade wo die Ferienzeit bevorsteht – nicht noch ein paar Wochen Geduld? Die Fuchsfamilie würde innerhalb der nächsten Wochen wahrscheinlich von ganz alleine umziehen und nicht mehr auffallen. Warum wird eine schonende Vergrämung der Fuchsfamilie vom Grundstück der Schule nicht in Betracht gezogen? Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass auch in der Schulgemeinschaft in Dresden gehofft wird, die Tötung der Tiere abwenden zu können. Man möchte also gar nicht, dass die Füchse getötet werden. Vorbild für die Kinder Wäre es nicht gerade an einer Schule wichtig, aufzuklären und friedliche, vernünftige Lösungen zu finden, statt übertriebene Ängste gegen nützliche Tiere zu schüren und völlig sinnfrei mit roher Gewalt gegen sie vorzugehen? Sollten wir unseren Kindern nicht beibringen, Verständnis für unsere fragile Umwelt zu entwickeln und sorgsam mit ihr und den Tieren umzugehen? Wir fordern die Verantwortlichen auf, die Bejagung der Fuchsfamilie sofort einzustellen und bieten gerne unser Infomaterial zur Aufklärung sowie unsere Beratung hinsichtlich tierschutzgerechter und effektiver Vergrämungsmaßnahmen an: aktionsbuendnis@fuechse.org Quellenangaben: (1) Dresdener Neue Nachrichten (2) Radio Dresden (3) Über das Verhältnis von Füchsen und Katzen (4) Über den Schutz von Haus- und von Nutztieren (5) Deutschlands Füchse sind frei von Tollwut (6) Studie: Fuchsjagd fördert die Verbreitung des Fuchsbandwurms (7) Warum die Umsiedlung von Füchsen nicht sinnvoll ist (8) Leitfaden zum Verhalten gegenüber auffälligen Füchsen

  • Tierschutz spielt nach der Landtagswahl in NRW wohl auch bei der Jagd keine Rolle mehr

    Auf dem Landesjägertag am 10. Juni d.J. betonte Armin Laschet CDU, die „Bedeutung der Jagd für die Gesellschaft, den Natur- und Artenschutz sowie als Kulturgut“. Wenn Sie sich, liebe Leserinnen und Leser von Ihrem Lachanfall oder ihrem Weinkrampf erholt haben, lesen Sie nachfolgend bitte meinen Kommentar zu diesem Blödsinn: Null Komma Vier Prozent der Menschen in Deutschland haben einen Jagdschein und (nehmen sich) damit das Recht, unsere Natur - meistens ohne Wissen des Grundeigentümers oder gegen seinen Willen - mit jagdlichen Einrichtungen zu verschandeln, unsere Wälder als Schießbuden zu missbrauchen und Tiere millionenfach zu quälen (hier ist nicht die Rede vom Blattschuss, der zum unmittelbaren Tod eines Tieres führt). Wo kann allein vor diesem Hintergrund von einer gesellschaftlichen Bedeutung der Jagd die Rede sein? Laschet, CDU: "Bedeutung der Jagd für die Gesellschaft", Bild: Eilert Voss Nistkästen aufhängen, Blühstreifen einsäen, Reflektoren an Straßen anbringen, Rehe im Winter füttern … derlei schöne Dinge werden immer wieder gerne von den Jagdverbänden als Alibi im Rahmen der „Hege“ hervorgehoben. Man rühmt sich den Tierbestand im Zaum zu halten, Artenschutz zu betreiben und Mensch und Tier vor Krankheiten zu schützen. Die Realität aber ist eine ganz andere: Rehe, insbesondere aber Wildschweine werden hierzulande so intensiv und tabulos bejagt wie nie zuvor. Dennoch hat es in Deutschland nie so viele Rehe und Wildschweine gegeben wie heutzutage. Gründe dafür liegen zum einen im Nahrungsangebot für die Tiere, zu welchem nach wie vor Jäger durch illegale Fütterungen beitragen, im Trophäenkult, um den es vielen Jägern im Kern geht, und last but not least in den Gegenreaktionen der Natur. Auf Verluste durch die Jagd reagieren Wildtiere mit mehr Nachwuchs. Es kommen mehr Jungtiere pro Wurf zur Welt und es beteiligen sich bereits ein- oder zweijährige Tiere an der Reproduktion, die ansonsten im Rahmen stabiler sozialer Gefüge andere Aufgaben im Familienverbund hätten. Im Zusammenhang mit dem Artenschutz verweisen Jagdverbände immer wieder auf Erfolge bei der „Raubwildbejagung“. Etwa eine halbe Million Füchse und mindestens 300.000 Dachse, Marder, Waschbären u.a. werden in Deutschland jedes Jahr für einen vermeintlichen Artenschutz getötet. Gleichzeit aber nimmt die Anzahl gefährdeter jagdbarer Arten seit über zwei Jahrzehnten kontinuierlich ab. Dazu Seite haben allein Jäger aus Nordrhein-Westfalen gem. der Streckenstatistik des Deutschen Jagdverbandes in den vergangenen zehn Jagdjahren von den im Bestand bedrohten Zielarten etwa 960.000 Fasanen, 1,1 Million Feldhasen, 32.000 Waldschnepfen und 8.800 Rebhühner getötet. Allein in NRW wurden in 10 Jahren 1.100.000 Feldhasen abgeknallt - der Fuchs soll es ausbaden. Bild: Eilert Voss Die Jagd trägt nicht nur nicht zum Artenschutz bei, sie führt auch mutwillig zu einer Verschlechterung der Situation der gefährdeten Tierarten. Noch nicht berücksichtigt ist dabei die Verhinderung und Zerstörung jeder Artenvielfalt durch die Jagd, insbesondere an Gewässern. Jagdverbände sind anerkannte Naturschutzorganisationen, nur was sie betreiben, hat nicht annähernd etwas mit nachhaltigem Naturschutz zu tun. Diesen Verbänden geht es im Wesentlichen um die Durchsetzung egoistischer Jagdinteressen. Sie konzentrieren ihren „Naturschutz“ auf einige wenige Tierarten, die Jagdzeiten haben. Der Rest kommt unter die Räder ihrer Suzukis oder wird nach Gutdünken erschossen, erschlagen, abgestochen. Viele Kleintierjäger können kaum den Baummarder vom Steinmarder unterscheiden, Zugvogeljäger fällt es schwer den Vogel als Stockente (hat Jagdzeit) oder als Schnatterente (keine Jagdzeit) auszumachen. Unter Armin Laschet wird sich im Hinblick auf den Natur-, den Arten- und den Tierschutz in NRW wohl nichts zum Guten wenden. Mit der Demontage der wenigen Tierschutzverbesserungen des Ökologischen Jagdgesetzes, welches unter Rot-Grün verabschiedet wurde, wurde unter dem NRW-Ministerpräsidenten bereits begonnen. Die Ausnahme vom Verbot der Baujagd am Kunstbau wird zur Regel. Damit wird das aktuelle Gesetz bereits ad absurdum geführt. Den Jägern hat Laschet weitere Zugeständnisse avisiert. Tierschutz spielt für Laschet - so lange die Bürger nicht auf die Barrikaden gehen - keine Rolle, Tierschutz ist für Laschet wohl nicht mehr als ein politischer Spielball. Zuständig für Umweltfragen, Landwirtschaft und Jagd ist übrigens die Massentierhalterin Christina Schulze Föcking, der schwere Missstände in ihrer eigenen Schweinehaltung nachgesagt werden. Weitere Informationen hierzu: Tierquälerei im Rahmen der Fuchsjagd Tierquälerei bei Drückjagden auf Rehe und Wildschweine Bestandsentwicklung Rehe, Wildschweine Jagd ist im Naturschutz ein großes Problem Baujagd in NRW

  • Offener Brief zur Fuchsjagd in NRW

    Das nachfolgende Schreiben wurde vom Aktionsbündnis Fuchs am 12. Januar an die Abgeordneten des Landtags in NRW versandt. Wildtierschutz Deutschland ist Mitinitiator und Unterstützer dieser Initiative. Hintergrund für das Anschreiben ist die im Koalitionsvertrag formulierte Absicht der schwarz-gelb geführten Landesregierung, die „Fehler der letzten Novellierung“ des Jagdgesetzes rasch zu korrigieren. Erste Maßnahmen hinsichtlich der Baujagd am Kunstbau wurden bereits getroffen. Sehr geehrte Damen und Herren, das Aktionsbündnis Fuchs ist eine Initiative von inzwischen mehr als 40 deutschen Tier- und Naturschutzorganisationen, die eine bundesweiten Vollschonung des Rotfuchses anstreben. Dabei berufen wir uns auf den aktuellen Stand der Wissenschaft sowie das gewachsene Bewusstsein der Menschen für die Belange des Tierschutzes. Das Aktionsbündnis Fuchs ist für die Abschaffung der Fuchsjagd. Bild: Timo Litters Nachdem das Ökologische Jagdgesetz im Jahr 2015 dem Tierschutz einen etwas größeren Stellenwert bei der Jagd zubilligte (z.B. Einschränkung der in veterinärmedizinischen Gutachten als besonders tierquälerisch eingestuften Baujagd, Einschränkung der Jagdhundeausbildung an lebenden Füchsen), drängt der Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen offenkundig darauf, diese Verbesserungen zurückzunehmen. Bereits im Oktober 2017 wurde die Baujagd am Kunstbau wieder landesweit zugelassen. Auf Anfrage war das Umweltministerium allerdings nicht in der Lage, Gutachten oder Protokolle vorzulegen, die die Beweggründe dieser Entscheidung dokumentieren. Ein derartiger Kniefall vor der Jägerlobby ist aus Sicht von Tierschutz und Wissenschaft nicht nachvollziehbar. Aktuelle Untersuchungen zeigen ebenso wie langjährige Erfahrungen, dass Fuchspopulationen mit jagdlichen Mitteln nicht reduziert werden können. Fuchsjagd zum vermeintlichen Schutz bedrohter Tierarten zu propagieren, ist allein vor diesem Hintergrund bereits widersinnig. Hinzu kommt, dass im Jahr 2017 zwei weltweit beachtete Studien veröffentlicht wurden: Comte et al. wiesen nach, dass die Infektionsrate von Füchsen mit dem Fuchsbandwurm bei hoher Bejagungsintensität ansteigt und die Bejagung damit das Infektionsrisiko des Menschen mit der alveolären Echinokokkose erhöht. Der niederländische Biologe Hoofmester zeigte darüber hinaus, dass Füchse wertvolle Verbündete im Kampf gegen die Lyme-Borreliose sind, weil ihr Einfluss auf das Verhalten von Mäusen, die als Hauptreservoir des Borreliose-Erregers gelten, die Infektionswahrscheinlichkeit für den Menschen reduzieren kann. In Luxemburg wurde daher vor kurzem das seit 2015 bestehende Jagdverbot erneut verlängert. Die Erfahrungen mit der Vollschonung des Fuchses sind dort – ebenso wie in anderen Gebieten, in denen Füchse nicht bejagt werden – durchweg positiv. Ziel darf daher nicht sein, dem Druck der Jägerlobby nachzugeben und den bereits unzureichenden Schutz des Fuchses weiter aufzuweichen. Stattdessen möchten wir Sie bitten, sich dafür einzusetzen, dass die Gesetzeslage dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand und den Anforderungen des Tierschutzes angepasst wird. In Konsequenz dessen ist die unmittelbare ganzjährige jagdliche Schonung des Fuchses nach luxemburgischem Vorbild anzustreben. Damit sich Jäger ihren Spaß machen, sterben jedes Jahr eine halbe Million Füchse in Deutschland. Bild: Bianka und Sandro Pelli, Wildtierschutz Deutschland Eine umfassende Darstellung der wesentlichen Fakten zur Fuchsjagd finden Sie in unseren ausführlichen Erläuterungen und Quellenangaben. Herzliche Grüße, Aktionsbündnis Fuchs +++ Aktionsbündnis Fuchs Fakten zur Fuchsjagd Baujagd in NRW

  • WDR schwächt Position des Tierschutzes bei der Jagdgesetzgebung in NRW

    Der Westdeutsche Rundfunk hat am 4. Februar 2018 in der Sendung „Westpol“ der Diskussion über die Freigabe der Baujagd in NRW einen TV-Beitrag gewidmet. Bereits im Vorfeld wurde dieser auf der Website des WDR mit einem kurzen Artikel angekündigt. Leider enthalten Artikel und TV-Beitrag einige eklatante Fehler, von denen hier zumindest die gravierendsten aufgezeigt werden sollen. Vom WDR mit Intention in ein schlechtes Bild gerückt? Bild: Berndt Fischer Der politische Hintergrund Einleitend wird in der Anmoderation des TV-Beitrags unter dem provokanten Titel „Fuchs oder Vogel?“ behauptet, die abgewählte rot-grüne nordrhein-westfälische Landesregierung hätte den Fuchs mit der Einführung des Ökologischen Jagdgesetzes 2015 „unter Schutz gestellt“. Das ist jedoch – leider! – nicht korrekt. Es wurde lediglich die Anwendung einiger besonders grausamer und vielfach als tierschutzwidrig beurteilter Jagdmethoden eingeschränkt (z. B. Haustierabschuss, Baujagd, der Einsatz von Totschlagfallen und die Jagdhundeausbildung an lebenden Füchsen). Das Landwirtschaftsministerium unter Führung der wegen Vorwürfen der Tierquälerei umstrittenen CDU-Politikerin Schulze-Föcking möchte den Einsatz dieser Jagdmethoden nun jedoch entgegen Tierschutz, Vernunft und Wissenschaft wieder freigeben und arbeitet bereits an einer erneuten Änderung des Landesjagdgesetzes. Das Aktionsbündnis Fuchs, eine bundesweite Initiative von bereits mehr als 50 Organisationen aus dem Tier- und Naturschutz, hat zur Bejagung des Rotfuchses in Nordrhein-Westfalen einen offenen Brief veröffentlicht. Auf Basis wissenschaftlicher Studien und positiver Erkenntnisse aus fuchsjagdfreien Gebieten setzen wir uns für eine ganzjährige Schonung des Fuchses ein. Die Landesregierung in NRW fordern wir dazu auf, nicht dem Druck der Jägerlobby nachzugeben: Der bereits unzureichende Schutz des Fuchses darf keinesfalls weiter aufgeweicht werden. Um die Wiedereinführung der Bau- und Fallenjagd in NRW zu verhindern, haben wir u. A. eine Petition gestartet, in der wir ausführlicher über die Hintergründe informieren. Dramatische Bilder oder Augenwischerei? Der eigentliche TV-Beitrag beginnt mit einem Video eines Kiebitzes, der abwechselnd mit einem Rotfuchs gezeigt wird. Letzterer “erbeutet“ schließlich etwas, untermalt von spannender Musik und den eindringlichen Worten des Sprechers. So soll dem Zuschauer die angebliche Gefahr des Fuchses für Bodenbrüter veranschaulicht werden. Tatsächlich wurde für die scheinbar dramatische Szene offensichtlich ein Video einer Kiebitzkamera mit Aufnahmen eines in einem Gehege gehaltenen Rotfuchses bei der Fütterung mit Eintagsküken zusammengeschnitten. Eine derart suggestive Darstellung zulasten des Fuchses empfinden wir bereits als höchst unsachlich. Sie dient nicht einer neutralen Berichterstattung, sondern klar einer bewusst negativen Darstellung des Fuchses und verstärkt die negative Grundstimmung des Beitrags massiv. Spaltung im Tierschutz: Schlecht recherchiert oder bewusst konstruiert? Durch den gesamten TV-Beitrag zieht sich die Behauptung, es herrsche Uneinigkeit oder gar ein Streit zwischen Tierschützern, ob man Vögel oder Füchse schützen müsse. Diese Behauptung wird auf die Aussage eines vom WDR „Herr Zerrs“ genannten Vertreters der NABU-Naturschutzstation Niederrhein aufgebaut. Laut Aussage des Sprechers im TV-Beitrag fordert „Herr Zerrs“, großflächig mehr Füchse zu schießen und die im Beitrag ausgestrahlten Szenen seines Interviews scheinen diese Haltung zu bekräftigen. Der NABU-Bundesverband spricht sich jedoch in seinem Positionspapier zur Jagd keineswegs für eine Ausweitung der Fuchsjagd aus, sondern im Gegenteil für eine deutliche Ausdehnung der Schonzeiten sowie ein vollständiges Verbot der Fallen- und Baujagd. Kunstbaue verkauft der WDR seinen Zuschauern als "Fuchswohnungen" - sie dienen allein dem bequemen, aber brutalen Abmurksen von ganzen Fuchsfamilien. Bild: Fabien Gagnon Auch die NABU-Naturschutzstation Niederrhein schreibt auf ihrer Website, dass die Reduktion von Beutegreifern mit dem Ziel, bedrohte Arten zu schützen, „aus Tierschutzsicht fragwürdig und praktisch undurchführbar“ sei. Aufgrund dieser Diskrepanz zwischen der offiziellen Position des NABU und den Äußerungen im TV-Beitrag hat das Aktionsbündnis Fuchs den NABU in einem offenen Brief um eine Stellungnahme gebeten. Uns wurde mitgeteilt, dass der Herr, der für den TV-Beitrag interviewt wurde, tatsächlich Dietrich Cerff heißt und der Geschäftsführer der NABU-Naturschutzstation Niederrhein ist. Darüber hinaus erhebt Frau Waschau (Referentin für Öffentlichkeitsarbeit der NABU-Naturschutzstation Niederrhein) in Ihrer Antwort auf unseren offenen Brief schwere Vorwürfe gegen den WDR: „In der Tat bildet der Beitrag weder die Position des NABU und des NABU NRW noch der NABU-Naturschutzstation Niederrhein ab. Dietrich Cerff (…) wurde verkürzt und verfälschend wiedergegeben. Er wurde benutzt, um eine Spaltung in der Fuchsbejagung herbei zu fabulieren, die es so nicht gibt.“ Verharmlosung der Baujagd Im Beitrag kommt anschließend ein Jäger zu Wort, der die Baujagd am Kunstbau völlig verharmlosend als „Sache von 2 Minuten“ darstellt. Der Grund, warum die Baujagd von Tierschützern kritisiert wird, ist nicht nur, dass Füchse dabei chancenlos sind, sondern dass die Baujagd zu den grausamsten Jagdmethoden überhaupt zählt: Nicht erwähnt werden im Beitrag beispielsweise die verbitterten Kämpfe und schweren Verletzungen bei Füchsen und Bauhunden, zu denen es dabei immer wieder kommt. Auch dass Bauhunde an lebenden Füchsen trainiert und abgerichtet werden, bleibt im Beitrag unerwähnt. Das Aktionsbündnis Fuchs hat zum Thema Baujagd kürzlich eine Pressemitteilung veröffentlicht und klärt darin über einige Aspekte dieser Jagdmethode und ihrer Folgen auf. Von Jägern errichtete Kunstbaue sind keine „Fuchswohnungen“, sondern Orte, die nur einem Zweck dienen: Dem Töten von Füchsen. Erweiterte Jagdmöglichkeit auf den Fuchs: Kein Grund zur Freude! Schließlich kommt im Beitrag auch noch Michael Petrak vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz zu Wort: Er behauptet, zwischen ausgestopften Tieren sitzend, es herrsche „fachlich-wissenschaftlich Konsens zwischen Wildbiologie, Jagdwissenschaft und Naturschutz“ und letztendendes seien „alle diejenigen, die sich um Arten der Agrarlandschaft kümmern froh, dass man auf den Fuchs wieder die erweiterte Jagdmöglichkeit hat“. (Anm. Red.: diese Behörde hat mit der lapidaren Begründung, der "Vogelschutz" fordere eine stärkere Bejagung des Fuchses, die Empfehlung für die Baujagd am Kunstbau in ganz NRW ausgesprochen). Seine Einstellung zur Jagd verwundert nicht, schließlich ist er selbst Jäger. Doch auch ihm sollte nicht entgangen sein, dass die Kritik an der Fuchsjagd insbesondere auch aus Sicht der Wissenschaft seit Jahren stetig wächst. Wenn man von einem wissenschaftlichen Konsens sprechen kann, dann dahingehend, dass die Bejagung von Füchsen sinnlos oder sogar kontraproduktiv ist. Zahlreiche unabhängige wissenschaftliche Studien, die nicht eigennützig von selbsternannten Jagdwissenschaftlern verfasst wurden, sprechen gegen die Fuchsjagd. Das Aktionsbündnis Fuchs hat dazu ein Dokument mit „Erläuterungen und Quellenangaben“ veröffentlicht, das auch darauf eingeht, warum die Jagd bedrohte Arten nicht schützt, sondern oft sogar zu ihrer Gefährdung beiträgt. Überdies lehnt auch eine wachsende Zahl von Bürgern und Organisationen die Fuchsjagd als ethisch, moralisch, epidemiologisch und ökologisch sinnlos ab. Zu behaupten, die Menschen seien froh darüber, dass Füchse völlig grundlos wieder verstärkt bejagt und getötet werden dürfen, zeigt die einseitige Wahrnehmung oder bewusst tendenziöse Darstellung der Sachlage durch Herrn Petrak. Zu Wort kommt beim WDR auch der Jagdwissenschaftler Dr. Michael Petrak, Vasall der mit Vorwürfen der Tierschutzquälerei konfrontierten Agarministerin Christina Schulze Föcking, und Leiter der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung des Landes Nordrhein-Westfalen. Bild: Fabien Gagnon Schaden durch jagdfreundliche Berichterstattung Durch die Berichterstattung im WDR-Beitrag wurde nach unserer Einschätzung erheblicher Schaden angerichtet: Davon abgesehen, dass die darin verbreitete These, mit flächendeckender Fuchsjagd könne bedrohten Arten geholfen werden, auch inhaltlich längst widerlegter Unfug ist, schwächt der Beitrag die Position des Tierschutzes in der Jagdgesetzgebung – wohlgemerkt zu einem Zeitpunkt, zu dem von Jägerseite gezielt auf eine Rückabwicklung der vom Ökologischen Jagdgesetz eingeführten Verbesserungen hingearbeitet wird. In diesem Zusammenhang ist es interessant zu wissen, dass seit Dezember 2016 der Landesjagdverband NRW mit einem Sitz im WDR-Rundfunkrat vertreten ist. Der WDR muss sich daher angesichts seiner jagdfreundlichen Berichterstattung die Frage gefallen lassen, ob er noch an einem ausgewogenen, unabhängigen und sachlichen Journalismus interessiert ist, oder ob er sich einseitig von Lobbygruppen manipulieren lässt. Fuchs oder Vogel? Die einzig vernünftige Antwort auf diese Frage – und da sollten sich alle Natur- und Tierschützer einig sein – muss lauten: Beide! Immerhin durften im TV-Beitrag abschließend Holger Sticht (BUND) und Norwich Rüße (B‘90/Grüne) zu Wort kommen, deren Aussagen man sich nur anschließen kann. Unabhängig von Wahlversprechen oder Lobbyismus in der Politik muss dem Natur- und Tierschutz endlich ein gebührender Stellenwert eingeräumt werden. Dem Fuchs darf nicht der schwarze Peter zugeschoben werden, damit seitens der Landesregierung die wirklich notwendigen Maßnahmen nicht in Angriff genommen werden müssen. Denn so wird sich an den Problemen im Artenschutz nichts ändern. Wohin uns die Klüngelei zwischen Politik und Lobbyisten der Jagd- und Landwirtschaftsverbände geführt hat, zeigt sich beispielsweise im dramatischen Artensterben. Die Frage „Fuchs oder Vogel?“ stellt sich im intakten Ökosystem gar nicht. Doch auch in der Kulturlandschaft ist es die falsche Frage, denn der Fuchs ist nicht verantwortlich für den Rückgang der Bodenbrüter, sondern der Mensch. Dass die Fuchsjagd auch in der heutigen Kulturlandschaft unnötig ist, beweist beispielsweise Luxemburg, wo die Fuchsjagd seit 2015 verboten ist. Wir müssen uns nicht zwischen Fuchs oder Vogel entscheiden, sondern insgesamt für mehr Natur und weniger menschliche Eingriffe. Und so sollte es das Ziel von Natur- und Tierschutz sein, Lebensräume zu erhalten und wieder zu schaffen, in denen sich die Natur frei von destruktiven menschlichen Eingriffen und jagdlich einseitig motivierter Manipulationen zugunsten einzelner Arten entwickeln kann. In solchen Lebensräumen, die durchaus auch in unserer Kulturlandschaft Platz finden können, koexistieren alle Tiere.

  • Protest: In NRW sollen wieder Vögel für die Jagd ausgesetzt werden

    Alexander Heyd ist Vorsitzender des Komitee gegen den Vogelmord e.V. Hat das noch was mit Jagd zu tun? Die neue nordrhein-westfälische Landesregierung will Jägern wieder erlauben, handzahme Fasane und Enten aus Zuchtbetrieben in ihren Revieren auszusetzen und anschließend abzuschießen. Das geht aus dem jetzt vorgelegten Gesetzesentwurf zum Landesjagdgesetz hervor, den CDU und FDP vor kurzem vorgelegt haben. Langwierig zwischen Jägern und Naturschützern ausgehandelte Verbesserungen - erst 2016 in Kraft getreten und seinerzeit als bundesweit vorbildlich gesehen - sollen wieder zurückgenommen werden! Fasane, für die Jagd gezüchtet, Bild: Komitee gegen den Vogelmord e.V. Sollte das neue Gesetz verabschiedet werden, droht ein Rückfall in alte Zeiten. Nach dem Motto: „Je höher die Abschussquote, desto schöner das Jagderlebnis“ wurden in NRW bis zum Jahr 2016 jeden Herbst unzählige gezüchtete Fasane und Enten in Jagdreviere am Niederrhein oder im Münsterland gekarrt, um diese später bei Gesellschaftsjagden den oft zahlenden Jagdgästen vor die Flinten treiben zu können. In fast allen anderen Bundesländern sind solche fragwürdigen Jagdpraktiken bis heute gestattet und in vielen Revieren gängige Praxis. Dahinter steckt ein Millionengeschäft, von dem zahlreiche Zuchtbetriebe, Jagdreiseveranstalter und unzählige Revierinhaber profitieren. Weil der Abschuss handzahmen Zuchtgeflügels sowohl aus naturschutzfachlicher als auch als ethischer Sicht nicht vertretbar ist, wurde diese Praxis im Jahr 2016 von der rot-grünen Landesregierung in NRW de facto verboten bzw. an zahlreiche Auflagen geknüpft. Die Anzahl legaler Aussetzungen ist seitdem stark zurückgegangen. Gleichzeitig konnte das Komitee gegen den Vogelmord auch einen Rückgang der Greifvogelverfolgung in klassischen Niederwildrevieren beobachten. Mit der Zahl der Aussetzungen von Fasanen ist in NRW auch die Anzahl der Konflikte zwischen Jägern und Greifvögeln gesunken. Doch was aus Sicht des Vogelschutzes als großer Erfolg bewertet werden kann, ist vielen Jägern und ihren politischen Helfern bei CDU und FDP offenbar ein Dorn im Auge. Unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus will die Landesregierung von Armin Laschet nun Fakten schaffen und den Abschuss gezüchteter Tier wieder uneingeschränkt freigeben. Gleichzeitig sollen zahlreiche weitere Beschränkungen, wie zum Beispiel die Verbote von Baujagd und der Ausbildung von Jagdhunden an lebenden, flugunfähig gemachten Enten aufgehoben und der Katalog der jagdbaren Arten deutlich erweitert werden. Gesellschaftjagden auf Rabenkrähen und die Verwendung elektronischer Lockgeräte bei der Taubenjagd sollen dagegen wieder erlaubt werden. Protestaktion: Schreiben Sie an den Ministerpräsidenten Armin Laschet Das Komitee gegen den Vogelmord sieht in der geplanten Gesetzesänderung eine massive Gefahr für den Tier- und Artenschutz. Und zwar nicht nur in Nordrhein-Westfalen, denn das Gesetz hat Vobildcharakter für alle anderen Bundesländer. Wir rufen deshalb alle Tier- und Vogelfreunde dazu auf, sich bei Ministerpräsident Armin Laschet für eine Beibehaltung des Aussetzungsverbotes und gegen die geplante Änderung des Landesjagdgesetzes einzusetzen. Helfen Sie mit und unterstützen Sie unsere Protestkampagne. Überlassen Sie den Jägern nicht das Feld und zeigen Sie dem Ministerpräsidenten, dass auch Vögel eine Lobby haben. Die offizielle E-Mailadresse von Armin Laschet lautet: armin.laschet@landtag.nrw.de Wir verzichten ganz bewusst auf einen vorgefertigten Protesttext. In Zeiten von Protest-Plattformen haben solche Massenaktionen überhand genommen und werden nirgends mehr ernst genommen. Individuell formulierte Texte haben heute einen viel größeren Effekt. Bleiben Sie dabei bitte höflich - wir wollen Ministerpräsident Laschet überzeugen, nicht gegen den Natur- und Tierschutz aufbringen! Bitte setzen sie uns (komitee@komitee.de und info@wildtierschutz-deutschland.de) in cc. Danke für die Unterstützung! Zum Thema: Ökologisches Jagdgesetz zu Abschuss freigegeben

  • Kommentar zur Novellierung des Landesjagdgesetzes in NRW

    Das im Jahr 2015 von SPD und Grünen in Nordrhein-Westfalen eingeführte "Ökologische Jagdgesetz" räumte dem Tierschutz einen etwas größeren Stellenwert ein, als das bis dahin gültige Landesjagdgesetz: Besonders grausame Jagdformen wie zum Beispiel die Baujagd wurden eingeschränkt, durch einen Schießfertigkeitsnachweis sollte die Treffsicherheit aus Tierschutz- und Sicherheitsgründen verbessert werden, die grausame Abrichtung von Jagdhunden an flugunfähig gemachten Stockenten wurde verboten und der Tierschutz fand ausdrückliche Erwähnung im Jagdgesetz. Diese und viele weitere, lange überfällige Verbesserungen wurden von Natur- und Tierschützern begrüßt, auch wenn man eine noch drastischere Einschränkung der Jagd als sinnvoll erachtet hätte. Die konservative Jägerschaft leistete hingegen massiven Widerstand und der Landesjagdverband drängt seither massiv darauf, die Verbesserungen wieder rückgängig zu machen. Dem Fuchs soll auch wieder mittels der Baujagd an seinem Rückzugsort während der Jungenaufzucht nachgestellt werden dürfen. Bild: Berndt Fischer In dieser Woche fand eine Anhörung von Experten zu dem vom Kabinett verabschiedeten Entwurf des Landesjagdgesetzes statt. Lesen sie auf der Seite des Aktionsbündisses Fuchs den Kommentar zur Gesetzesänderung. Der Entwurf wird vermutlich mit wenigen Abstrichen am 1. April 2019 Gesetz werden. Hier die wichtigsten Änderungen: Massive Erweiterung des Katalogs der jagdbaren Tierarten z. B. um Wildkatze, Baummarder, Mauswiesel, Fischotter, Waldschnepfe, Turteltaube u.v.m. Ersetzen des Schießleistungsnachweises als Voraussetzung zur Teilnahme an Bewegungsjagden durch einen nichtssagenden Schießübungsnachweis, welcher keine Verbesserung im Hinblick Treffsicherheit und damit auf die Wahrung von Tierschutz und Sicherheit bei der Jagd garantieren kann (Fehlschüsse, Jagdunfälle). Büchsenmunition mit bleihaltigen Geschossen wird z. T. wieder erlaubt, wodurch weiterhin giftiges Blei von Jägern in die Natur eingebracht werden darf. Wiedereinführung der grausamen Baujagd auf Füchse und Dachse. Wegfall der Pflicht zur manuellen Kontrolle von Fallen bei Verwendung elektronischer Fangmeldesysteme, die zwei Mal täglich eine Statusmeldung übermitteln. Aufhebung des Verbots der Lockjagd auf Rabenkrähen außerhalb der Einzeljagd. Aufhebung des Verbots der Verwendung elektrischen Stroms zum Anlocken von Wild. Ausweitung der Fütterungszeit von Schalenwild um 1,5 Monate. Freigabe der Verfütterung tierischen Proteins an Nicht-Wiederkäuer (z. B. an zur Beschickung von Luderschächten, Beköderung von Fallen, Kirrung und Fütterung). Verringerung der Schutzzone für Schalenwild um Fütterungen von 400 auf 300 Meter. Verdopplung der erlaubten Kirrmenge für Schwarzwild sowie Möglichkeit der Zulassung engmaschigerer Einrichtung von Kirrungen zum Zweck der erleichterten Bejagung. Wiedereinführung der Jagdhundeausbildung an lebenden, flugunfähigen Stockenten sowie an lebenden Wildschweinen im Wildschweingatter, obwohl es gemäß § 3 Satz 1 Nr. 7 Tierschutzgesetz verboten ist, Tiere an lebenden Tieren auf Schärfe abzurichten/zu prüfen. Abschaffung der Genehmigungspflicht zum Aussetzen von Feder- oder Haarwild (außer Schalenwild) zur Besatz- oder Bestandsstützung und Abschaffung des Jagdverbots auf ausgesetzte Fasanen und Stockenten im Jahr der Aussetzung. Während der Brutzeit dürfen Jagdhunde unangeleint in Vogelschutzgebieten laufengelassen werden – unter Inkaufnahme der dadurch zu erwartenden Störungen/Dezimierung empfindlicher Bodenbrüterbestände.

  • Berufsjäger: Kritik am Landesjagdverband NRW - Massaker unter Frischlingen

    Bei der Jagd auf Wildscheine gibt es schon seit langem kaum noch Tabus. Die Aufhebung sämtlicher Schonzeiten, tierquälerische Bewegungsjagden mit jeweils hoher Anzahl angeschossener Tiere, die Jagd bei Tag und Nacht, selbst mit Scheinwerfern, die Möglichkeit Saufänge einzusetzen, all‘ das hat hinsichtlich der Zielsetzung, die Zahl der Wildschweine zu reduzieren oder Wildschäden zu vermeiden in den letzten beiden Jahrzehnten zu überhaupt nichts geführt – außer zu unermesslichem Tierleid. Dem Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen reicht das angesichts der in Teilen Osteuropas und zuletzt in Belgien grassierenden Afrikanischen Schweinepest nicht. Auf Initiative des Freizeitjägerverbands wurde in NRW im parlamentarischen Verfahren, d.h. ohne Anhörung von Experten, die ganzjährige Wildschweinjagd mit Hunden zugelassen. Diese auf Tierquälerei hinauslaufende Jagd war bisher wenigstens noch von Mitte Januar bis Ende Juli untersagt. Wildmeister Peter Markett, Vorsitzender des Landesverbands NRW der Berufsjäger, hält diesen Vorstoß der Landesregierung für wildbiologisch falsch, tierschutzrechtlich sehr bedenklich und jagdpraktisch für unnötig. In den Wintermonaten des neuen Jahres sind Frischlinge auf die Muttersäue angewiesen, würden Sauen geschossen, irrten Jungtiere alleine herum. Zudem würden Hunde Massaker unter den Jungtieren anrichten. Eine Erstausbreitung der Afrikanischen Schweinepest lasse sich durch eine verstärkte Bejagung sowieso nicht verhindern. Trotz der Aufhebung von Schonzeiten, trotz technischer Aufrüstung und trotz der Scheinwerferjagd zur Nachtzeit - die Zahl der Wildschweine nimmt nicht ab, sondern zu. Mit dem Vorwurf von Fehlentwicklungen im Rahmen der Hobbyjagd ist Markett nicht allein. Unterstützung bekommt er von Wildmeister Dieter Bertram, Bundesobmann der Berufsjäger a.D.: In einem Schreiben an Ralph Müller-Schallenberg, den Präsidenten des Landesjagdverbands NRW, äußert er anlässlich dieser aktuellen Entwicklung zunehmende Zweifel daran, ob der Landesjagdverband noch die Kompetenz besitze, in der Öffentlichkeit für Wildtier und Umwelt als Vermittler zu arbeiten. Im Vordergrund stehe die technische Aufrüstung, „mit der unsere Jäger erfolglos, aber mit hohem Ansehensverlust in der Öffentlichkeit, zu Perfektionsmonstern, statt zu waidgerechten, verantwortungsvollen Jägern ausgerüstet werden“. +++ Auch interessant: Jagd als rechtsfreier Raum - die Absurdität der Waidgerechtigkeit

  • Rehbockjagd im Mai verursacht Störung von Bodenbrütern

    Der Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV) macht darauf aufmerksam, dass durch die Jagd in Wiesenvogelgebieten erhebliche Störungen für bodenbrütende Vögel ausgeht. Etliche Vogelarten wie Uferschnepfe, Rotschenkel, Bekassine, Braunkehlchen, Wiesenpieper, Grauammer stehen auf der Roten Liste unter „vom Aussterben bedroht“ oder gelten wie Kiebitz und Wachtelkönig als „stark gefährdet“. Die Bockjagd während der Brutzeit bedeutet Stress und Gefahren für viele bodenbrütenden Vögel. Bild: Michael Hamann So berichten Beobachter vor Ort, dass Jäger in vielen bayerischen Wiesenvogelgebieten teils massive Jagdkanzeln mitten in die Brutgebiete der störungsempfindlichen Vögel gebaut haben. „Abendliche oder nächtliche Störungen durch die Jagd bedeuten erheblichen Stress und zusätzliche Gefahren für die Vögel und ihren gerade schlüpfenden Nachwuchs“, erklärt der LBV. Das gilt vor allem wenn die geschossenen Rehe mit Fahrzeugen aus den Wiesen geborgen werden. Zum Teil werden die Innereien der erlegten Tiere auch vor Ort liegen gelassen. Das lockt Beutegreifer und stellt eine weitere Gefahr für die jungen Wiesenbrüter dar. Die Vogelschützer fordern die Jäger daher auf, zumindest im Mai noch auf die Jagd in entsprechenden Revieren zu verzichten, so wie es bereits in einigen Wiesenbrütergebieten gehandhabt wird. Auch die Feldlerche findet kaum noch geeigneten Lebensraum. Aufgrund der Jagd während der Brutzeit kann den Bruterfolg ausbleiben. Bild: Jochen Gerlach Wildtierschutz Deutschland geht davon aus, dass die Jagd während der Brutzeit auch in nicht ausgewiesenen Wiesenvogelgebieten zu erheblichen Störungen z.B. für Rehhühner, Fasane oder Feldlerchen führen kann. Wie wir berichteten wurden der Beginn der Jagdzeit für das Schalenwild (z.B. Rehe, Damwild, Hirsche) in einigen Bundesländern (z.B. Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Rheinland-Pfalz) sogar auf den 1. bzw. 15. April vorverlegt. +++ Lesen Sie auch: Nicht mehr waidgerecht: Jagdzeit in Hessen Mecklenburg-Vorpommern: Mehr Jagd, weniger Schonzeit

  • Klöckners Jagdgesetznovelle ist eine Katastrophe für die Tiere

    Der Koalitionsauftrag ist es, die Jagdausbildung bundesweit zu vereinheitlichen, den Bleieintrag durch die Jagdmunition zu reduzieren und einen Schießübungsnachweis einzuführen. Über die Umsetzung dieser Ziele in der durch das Bundeskabinett auf den Weg gebrachten Jagdgesetznovellierung kann man streiten. Aus Sicht des Naturschutzes haben sich viele Menschen einen radikaleren Schnitt bei der für Tier und Mensch giftigen Bleimunition gewünscht. Der als Tierschutzmaßnahme verkaufte Schießübungsnachweis ist halbherzig, zielführender im Sinne des Tierschutzes wäre der Schießleistungsnachweis gewesen. „Eine Katastrophe aber für die Fauna ist die gesamte Philosophie der handelnden Politiker“, konstatiert Lovis Kauertz, Vorsitzender von Wildtierschutz Deutschland. „Wildtiere, insbesondere Rehe, Wildschweine, Waschbären und Marderhunde werden - vom Deutschen Jagdverband gefordert oder geduldet - zu Schädlingen stigmatisiert, die es gilt, mit allen Mitteln zu bekämpfen.“ Wald vor Wild: Rotwildstrecke (Hirsche) des Sachsenforsts Wie das aussieht, davon kann man sich schon heute in Bayern oder in Sachsen ein Bild machen: Beim Strecke legen wähnt man sich im Waldschlachthaus der Tönnies Holding. Gerade beim Sachsenforst oder den Bayerischen Staatsforsten herrscht seit Jahren die Devise „Wald vor Wild“. Bei wohl den meisten Drückjagden wird schon heute alles, was vor die Büchse kommt, erschossen – erzwungenermaßen von den Berufsjägern der Staatsforste oder gegen ein kleines Entgelt von den Holländern oder den Dänen, die kaum wo billigere Trophäenabschüsse als in Sachsen oder in Bayern bekommen. Diese Art von Jagd ist nicht nur von tierfeindlicher Gesinnung und häufig tierschutzwidrig, sie ist auch nicht zielführend. Deutschland hat für Rehe, Hirsche und Wildschweine schon heute die längsten Jagdzeiten in Europa. Die Sozialgefüge innerhalb der Tiergemeinschaften sind der letzte möglicherweise die Reproduktion limitierende Faktor. Die werden aber durch den wahllosen Abschuss von jungen und alten, von schwachen und starken, männlichen oder weiblichen Tieren kontinuierlich zerstört. Das Resultat sieht man in den trotz intensiver Jagd seit Jahrzehnten wachsenden Jagdstrecken. Klöckners Jagdnovelle, die im Wesentlichen mit den Jagd- und Forstverbänden, aber nicht ernsthaft mit dem Tier- oder Naturschutz erörtert wurde, ermöglicht nun gar die Jagd während der Nachtzeit, mittels Nachtzieltechnik und mit Scheinwerfern. Zwar sagt das Bundesjagdgesetz, die sei nur für Schwarzkittel und für invasive Arten wie Waschbär oder Marderhund zulässig, aber die Konsequenzen sind absehbar. Der Jagddruck wird steigen, Wildtiere leiden und private und staatliche Waldbesitzer werden immer noch nicht erkennen, dass ihre Jagdmethoden die Rendite ihres Waldbaus nicht erhöht. Die Verjüngung des Waldes wird stattfinden – trotz des Vernichtungsfeldzuges gegen unsere Wildtiere. +++ Weitere Informationen zu diesem Thema

  • Kahlgrund: Feuer frei – auf die Fuchseltern!

    Spätestens mit dem ersten Vollmond des Jahres beginnen landauf, landab die sogenannten „Fuchswochen“. Manche Jägervereinigungen nennen sie auch „Raubwildwochen“ oder gar „Artenschutzwochen“. Dann werden über einen Zeitraum von zwei bis sechs Wochen jeweils möglichst viele Jäger und Jägerinnen einer Region auf den Fuchs ansitzen. Die bereits im Dezember beginnende Paarungszeit der Füchse lässt die Tiere unvorsichtig sein. Oft schneebedeckter Boden und der Mondschein tun ein Übriges, um den Jägern die Beute leicht zu machen: „Rekordstrecken“ von über 200 getöteten Tieren meldete in der Vergangenheit zum Beispiel die Jägervereinigung Kahlgrund, beim bayerischen Aschaffenburg, nicht weit von Frankfurt gelegen. "Es hat sich also bewährt, dass im Januar und Februar zunächst die Väter der künftigen Fuchsgenerationen und spätestens ab Mitte Februar auch die Füchsmütter der schon im Bau wartenden Welpen erschossen werden." Bild: Michael Hamann In Bayern und in vielen anderen Flächenländern gibt es nicht einmal eine Schonzeit für Füchse. Julia Klöckner und Kolleginnen und Kollegen in den Bundesländern halten es wohl auch nicht für erforderlich, ihre eigenen Gesetze durchzusetzen. So sieht der Paragraf 22 Absatz 4 des Bundesjagdgesetzes vor, dass die für die Aufzucht erforderlichen Elterntiere nicht bejagt werden dürfen. Die Kontrolle überlässt der Gesetzgeber der Verantwortung der Jäger. Wenn man bei den Behörden nachfragt, bekommt man die Standardantwort: „Das hat sich so bewährt.“ Es hat sich also bewährt, dass seit Jahrzehnten Jahr für Jahr im Januar und Februar zunächst die Väter der künftigen Fuchsgenerationen und spätestens ab Mitte Februar auch die Füchsmütter der schon im Bau wartenden Welpen erschossen werden. Durch den Tod des Fuchsrüden verliert die Fuchsfamilie in vielen Fällen den Hauptversorger. Die Überlebenschancen der kleinen Welpen gehen signifikant zurück. Ein Welpe, der im Februar oder im März seine Mutter verliert, verhungert oder erfriert. Die Kahlgrunder Naturschützer mit dem „grünen Abitur“ wollen in diesem Jahr noch bis zum 6. März Füchse, Dachse, Marder und Waschbären jagen. Diese Tiere sterben einen völlig sinnlosen Tod. Über 95 Prozent aller ca. 700.000 in Deutschland getöteten Füchse, Waschbären, Marder, Dachse landen im Sondermüll oder werden verbuddelt. Die natürliche Geburtenbeschränkung weicht durch die intensive Jagd einer extremen Reproduktion. Spätestens im folgenden Herbst gibt es dann, auch durch Zuwanderung, wieder genauso viele Füchse, wie bisher. Ein Fuchs, der in freier Wildbahn 8-10 Jahre alt werden könnte, bringt es in Deutschland im Schnitt nicht einmal auf zwei Jahre. Es ist auch nicht erkennbar, dass der Deutsche Jagdverband da irgendwelche ethischen Bedenken hätte - das jährliche Massaker läuft wohl unter dem Label "waidgerechte Jagd". +++ Lesen Sie auch: Bayern: Von der Hochschule bis ins Ministerium - keine Achtung vor der Kreatur

  • Petition: Keine Jagd auf Fuchseltern

    Petition bitte hier unterzeichnen. Gemeinsam mit dem Aktionsbündnis Fuchs, welches von über 60 Tier- und Naturschutzorganisationen unterstützt wird, fordern fordern wir: Beendigung der Raubwildwochen Kahlgrund 2020 bis spätestens zum 16. Februar. Eine ganzjährige Schonzeit für Füchse in Bayern Etwa jeder vierte von über 400.000 Füchsen pro Jahr in Deutschland wird in Bayern erschossen. Bayern ist eines der wenigen Flächenländer in Deutschland, in denen es überhaupt keine Schonzeit für Füchse gibt. In Bayern schrecken Jäger selbst davor nicht zurück, während der Aufzuchtzeit von Fuchswelpen die aktuellen oder künftigen Fuchseltern zu töten. Der Hungertod der Welpen wird dabei wohl völlig skrupellos in Kauf genommen. Dies stellt nicht nur einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, sondern auch gegen Paragraf 22 Abs. 4 des Bundesjagdgesetzes dar, wo es heißt: „In den Setz- und Brutzeiten dürfen bis zum Selbständigwerden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere, auch die von Wild ohne Schonzeit, nicht bejagt werden.“ Doch ohne konkreten Beweis, dass zum Beispiel der erschossene Rüde aktuell bereits Versorger einer Fuchsfamilie ist, gibt es keine rechtlichen Konsequenzen für die Jäger: Es ist fast unmöglich, diese Straftat gerichtsfest zu beweisen. Das nutzen viele Jäger aus. Auch ist die Formulierung des Paragrafen 22 Abs. 4 des Bundesjagdgesetzes für den Schutz von Elterntieren nicht mehr zeitgemäß: Selbst in der Jagdliteratur wird anerkannt, dass der Rüde für die Aufzucht der Jungtiere erforderlich ist. Die Jagdgesetzgebung wird aber dem Umstand nicht gerecht, dass ausgerechnet zwischen Paarungs- und Setzzeit (das ist die Zeit, wenn die Jungtiere zur Welt kommen) die künftigen Fuchsväter besonders intensiv bejagt und getötet werden. Beispiel Jägervereinigung Kahlgrund e.V.: Hier finden sogenannte Raubwildwochen ab der letzten Januarwoche bis zum 6. März statt. Wildtierauffangstationen berichten seit Jahren von der Aufnahme von Fuchswelpen bereits im Februar. Darunter waren in der Vergangenheit auch Geburten aus dem Januar. Das bedeutet, dass spätestens im Januar bereits massenweise Fuchsrüden legal erschossen werden, die für die Aufzucht der Jungtiere erforderlich sind. Es ist auch davon auszugehen, dass spätestens ab Mitte Februar auch weibliche Elterntiere und zahlreiche hochträchtige Fähen erschossen werden. Petition bitte hier unterzeichnen. Die Petition wendet sich an Michaela Kaniber (CSU), Landwirtschaftsministerin in der Bayerischen Staatsregierung Dr. Andreas Treitl, Jägervereinigung Kahlgrund e.V., 1. Vorsitzender

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