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  • Lovis Kauertz

Petition: Keine Jagd auf Fuchseltern

Gemeinsam mit dem Aktionsbündnis Fuchs, welches von über 60 Tier- und Naturschutzorganisationen unterstützt wird, fordern fordern wir:

  • Beendigung der Raubwildwochen Kahlgrund 2020 bis spätestens zum 16. Februar.

  • Eine ganzjährige Schonzeit für Füchse in Bayern

Etwa jeder vierte von über 400.000 Füchsen pro Jahr in Deutschland wird in Bayern erschossen. Bayern ist eines der wenigen Flächenländer in Deutschland, in denen es überhaupt keine Schonzeit für Füchse gibt.

Wildtierschutz Deutschland, Füchse

In Bayern schrecken Jäger selbst davor nicht zurück, während der Aufzuchtzeit von Fuchswelpen die aktuellen oder künftigen Fuchseltern zu töten. Der Hungertod der Welpen wird dabei wohl völlig skrupellos in Kauf genommen. Dies stellt nicht nur einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, sondern auch gegen Paragraf 22 Abs. 4 des Bundesjagdgesetzes dar, wo es heißt: „In den Setz- und Brutzeiten dürfen bis zum Selbständigwerden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere, auch die von Wild ohne Schonzeit, nicht bejagt werden.“

Doch ohne konkreten Beweis, dass zum Beispiel der erschossene Rüde aktuell bereits Versorger einer Fuchsfamilie ist, gibt es keine rechtlichen Konsequenzen für die Jäger: Es ist fast unmöglich, diese Straftat gerichtsfest zu beweisen. Das nutzen viele Jäger aus.

Auch ist die Formulierung des Paragrafen 22 Abs. 4 des Bundesjagdgesetzes für den Schutz von Elterntieren nicht mehr zeitgemäß: Selbst in der Jagdliteratur wird anerkannt, dass der Rüde für die Aufzucht der Jungtiere erforderlich ist. Die Jagdgesetzgebung wird aber dem Umstand nicht gerecht, dass ausgerechnet zwischen Paarungs- und Setzzeit (das ist die Zeit, wenn die Jungtiere zur Welt kommen) die künftigen Fuchsväter besonders intensiv bejagt und getötet werden.

Beispiel Jägervereinigung Kahlgrund e.V.: Hier finden sogenannte Raubwildwochen ab der letzten Januarwoche bis zum 6. März statt. Wildtierauffangstationen berichten seit Jahren von der Aufnahme von Fuchswelpen bereits im Februar. Darunter waren in der Vergangenheit auch Geburten aus dem Januar. Das bedeutet, dass spätestens im Januar bereits massenweise Fuchsrüden legal erschossen werden, die für die Aufzucht der Jungtiere erforderlich sind. Es ist auch davon auszugehen, dass spätestens ab Mitte Februar auch weibliche Elterntiere und zahlreiche hochträchtige Fähen erschossen werden.

Die Petition wendet sich an

  • Michaela Kaniber (CSU), Landwirtschaftsministerin in der Bayerischen Staatsregierung

  • Dr. Andreas Treitl, Jägervereinigung Kahlgrund e.V., 1. Vorsitzender

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