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Suchergebnisse Wildtierschutz Deutschland - Hobbyjagd abschaffen

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  • Kein Tierschutz bei der Jagd: Von der Politik geduldet und gefördert

    Petition hier unterzeichnen Es ist unglaublich, welche Tierquälerei mit der Jagd in Deutschland immer noch verbunden ist. Organisationen wie Wildtierschutz Deutschland berichten seit Jahren darüber. Der Deutsche Jagdverband, größte Lobbyorganisation der Jäger, toleriert oder propagiert gar viele der tierschutzrelevanten Missstände. Die zuständigen Minister, sowohl auf Landes- wie auf Bundesebene, sind nicht nur Mitwisser, ihre Ministerien sind diejenigen, die meist eins zu eins die Forderungen der Lobbyisten in Gesetzen und Verordnungen festschreiben. Wissenschaftlich belastbare Erkenntnisse spielen dabei bis heute so gut wie keine Rolle, es geht lediglich darum, die Klientel der Land-, Forst- und Naturnutzer ruhig zu halten. Die TVT Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz berichtet von Untersuchungen, wonach 60 % der weiblichen Rehe bei Drückjagden Bauchschüsse aufwiesen, Bild: Wildtierschutz Deutschland Nachfolgend eine Aufstellung der im „Regelbetrieb“ der Jagd tolerierten Tierquälereien: In Großbritannien wurde die Treffsicherheit von Jägern auf sich bewegende Papiersilhouetten eines Fuchses untersucht. Anhand der Lage der Einschusslöcher und der errechneten Eindringtiefe der Geschosse wurde abgeleitet, dass unter normalen Geländebedingungen jeder zweite Fuchs durch eine Schussverletzung lediglich verwundet worden wäre. Weitere Fakten zur unzureichenden Schießfertigkeit vieler Jäger kommen von der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT): Die Tierärzte berichten von Untersuchungen, wonach nach Treibjagden zwei Drittel der Wildschweine nicht sofort tödliche Schüsse aufweisen: im Rücken, im Bauch oder an den Beinen. Bei Rehen wiesen gemäß TVT ca. 60 % der weiblichen Tiere Bauchschüsse auf. Bei der Jagd auf Enten, Gänse, Rabenvögel wird häufig mit Schrot in die Vogelschwärme geschossen. Zahlreiche Tiere werden lediglich „angebleit“ und verenden häufig unbemerkt an ihren Verletzungen. Untersuchungen aus Dänemark, Schweden und England zufolge werden bei der Jagd auf Wasservögel auf 10 erlegte Tiere bis zu 7 Tiere mit Schrot verletzt. Das IZW (Leibniz Institute for Zoo & Wildlife Research, Berlin) berichtet, je nach Art, von zwischen 20 bis 45 Prozent angeschossener Altvögel! Diese Aussage dürfte für alle Vogelarten, die in Schwärmen auftreten, gelten. Die Ausbildung von Jagdhunden mit eigens dafür gefangenen Füchsen in Schliefenanlagen, auf der Hasenspur oder an der lebenden, flugunfähig gemachten Ente; Zwang und Gewalt bei der Jagdhundeausbildung Die Haltung von Füchsen zur Jagdhundeausbildung in nicht artgerechten Zwingern; Die Baujagd, bei der scharfe Jagdhunde sich für beide Seiten blutige Kämpfe mit Füchsen und Dachsen liefern; sie wird ausgeübt - legal -, wenn die hochschwangere Füchsin im Fuchsbau ihre Jungen erwartet oder - gesetzeswidrig, aber geduldet - , wenn die Füchsin mit ihren wenigen Tagen oder Wochen alten Welpen an den Bau gebunden ist. Das Töten von für die Aufzucht erforderlichen Fuchsrüden während der Paarungszeit; Fuchsjagd während der Aufzuchtzeit der Jungtiere. Häufig werden zur Aufzucht erforderliche Rüden und Fähen (weibliche Füchse) zu dieser Zeit abgeschossen. Das Hetzen von Wildtieren durch nicht unter Kontrolle befindliche Hunde und Jagdhunde, die während einer Treib- oder Drückjagd Wildtiere angreifen / reißen; Die Beunruhigung von Wildtieren durch großräumige Gesellschaftsjagden während der Wintermonate; Die Jagd zur Nachtzeit mit Scheinwerfern und Nachtsichttechnik Die Fallenjagd mit Totschlagfallen, bei welcher viele Tiere, weil sie größer oder kleiner als für die Falle vorgesehen sind, schwer verletzt werden; Die Fallenjagd mit Lebendfallen, die regelmäßig auch während der Aufzuchtzeit von Jungtieren stattfindet; Das Aussetzen von gezüchteten Fasanen, Rebhühnern, Enten zum Zwecke der Jagd; Treibjagden, bei der zahlreiche Tiere zunächst lediglich angeschossen oder verletzt werden; Feldhasenjagd: hier wird während der gesamten Jagdzeit hingenommen, dass für den Nachwuchs erforderliche Muttertiere erschossen werden. Die Jungtiere verhungern. Jagd auf Waschbären während der Aufzuchtzeit der Jungtiere. Waschbärenkinder sind sehr lange von den Elterntieren abhängig. Waschbärenjäger und Jagdverbände scheren sich darum nicht. Fehlende oder nicht unverzügliche Nachsuche von angeschossenen Tieren. Drückjagden auf Rehe, gem. der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz können Rehe in der Bewegung aufgrund der arttypischen Bogensprünge nicht sicher getroffen werden; Schießen führender Muttertiere kommt bei Drückjagden immer wieder vor, hier trifft es vor allen Dingen Wildschweine oder auch Hirschkühe, deren Jungtiere dann verhungern, erfrieren oder einfach verkümmern; Gesellschaftsjagden im Winter, insbesondere bei anhaltend kalten Temperaturen unter -10 Grad, bei unzugänglichem Futter aufgrund gedeckter Schneedecke, bei verharschtem Schnee. Aussetzen von Schonzeiten, z.B. für die Jagd auf Wildschweine, ohne dass es dafür einen nachvollziehbaren vernünftigen Grund gibt. Bejagung von für die Aufzucht erforderlichen Elterntiere, wie es z.B. in Bayern oder Niedersachsen für bestimmte Tierarten gesetzlich erlaubt ist. Selbst ein eigentlich fortschrittliches Jagdgesetz wie das in Baden-Württemberg schützt die Wildtiere nicht vor der Willkür des zuständigen Ministers, seiner Behörde und der Jägerschaft. Obwohl auf dem Papier genau definiert wird, welche Tierarten gem. eines vernünftigen Grundes i.S. des Tierschutzgesetzes Jagdzeiten haben sollten und welche nicht, setzt sich das Ministerium einfach darüber hinweg. Lesen Sie auch: Zur Tierschutzwidrigkeit der Fuchsjagd Infos zur Fallenjagd

  • Brennpunkt Rheinland-Pfalz - Fallenjagd

    Petition hier unterzeichnen In vielen Bundesländern – seit dem letzten Jahr auch in Hessen – ist zumindest die Jagd mit angeblich sofort tötenden Fallen verboten. Nicht so in Rheinland-Pfalz. Dabei spielt diese tierquälerische Jagdmethode hinsichtlich ihrer Effizienz bei der Reduzierung von Wildtierbeständen überhaupt keine Rolle. Die Anzahl der durch Totschlagfallen getöteten Füchse, Dachse, Marder, Waschbären bewegt sich im einstelligen Promillebereich. Totschlagfallen können einen raschen Tod der Tiere nicht sicher gewährleisten. Wenn ein Tier in eine nicht für diese Tierart vorgesehene Falle gerät, kann es zu Zerquetschungen oder zerschlagenen Knochen kommen und dies bei anhaltendem und vollständigem Bewusstsein des Tieres. Das trifft auch für Fälle zu, in denen ein Tier versucht, den Köder mit der Pfote abzuziehen. Es sind Fälle bekannt, bei denen Füchse sich die eigene Pfote abgebissen haben, um einer solchen Falle zu entkommen. Und wer sagt, dass nicht auch Nachbars Katze in der Fuchsfalle zu Tode kommt? Den Einsatz von Fallen hält der Staatssekretär aus dem grünen Mainzer Umweltministerium „für dringend notwendig“, zum Beispiel zum Fang von Steinmardern, „wenn diese Werkstattbesuche verursachen“, weil sie ein Autokabel durchgebissen haben. Es gibt doch wirklich mildere, nicht tödliche Möglichkeiten, einen Marder vom Auto fernzuhalten. Das entspräche dann auch dem hohen gesellschaftlichen Stellenwert des Tierschutzes. Spätestens seitdem der Tierschutz auch im Grundgesetz verankert ist, muss gerade auch der Gesetzgeber zwischen den gleichwertigen Interessen des Eigentums und des Tierschutzes abwägen. Aber von dieser Einsicht ist man wohl in Rheinland-Pfalz noch weit entfernt. Sämtliche Fallen, die bestimmten technischen Anforderungen entsprechen, dürfen von jagdausübungsberechtigten Hobbyjägern im Rahmen der Jagdgesetzgebung in jedem Jagdrevier weitgehend willkürlich eingesetzt werden – selbst während der Schonzeiten der angesprochenen Tierarten. Das sieht dann z.B. bei Jungfuchsfallen so aus: Eine Falle wird in den Ausgang des Fuchsbaus gesteckt. Alle anderen Ausgänge werden versperrt. Den im Bau befindlichen Welpen wird die Versorgung durch die Elterntiere verwehrt. Die Welpen leiden bis zu sechs Tage lang an Hunger, Durst und Vernachlässigung. Sie erleben währenddessen, wie ihre Geschwister in die Falle tappen und erschossen werden und haben selbst schließlich nur die Wahl, im Bau zu sterben oder sich mit letzter Kraft in die Falle zu schleppen, wo ebenfalls der sichere Tod auf sie wartet. In Kasten- oder Betonröhrenfallen werden Füchse, Dachse, Waschbären, Katzen in der Regel lebend gefangen, dann mit einem Schieber von einem Ende der Falle an das andere Ende in einen Drahtkäfig geschoben, um darin mit der Kurzwaffe erschossen zu werden. Tierschutzverbände verweisen darauf, dass den plötzlich gefangenen Tieren ein erheblicher psychischer Stress entsteht, der bei manchen Tierarten auch zum Tod noch in der Falle führt. Deshalb kann auch bei den sogenannten Lebendfallen nicht von einem wie im Bundesjagdgesetz geforderten „unversehrten Fangen“ die Rede sein. Das Ministerium behauptet, die Fallenjagd sei erforderlich, um Fuchs, Waschbär oder Marder effektiv zu reduzieren. Eine Auswertung von Zahlen aus Hessen ergab allerdings, dass bei allen mittels Falle bejagten Tierarten – außer bei Waschbären – die Anteile an der Gesamtstrecke der getöteten Tiere meist im einstelligen Prozentbereich liegen. In Rheinland-Pfalz wird die Situation nicht anders sein. Was soll daran effektiv sein? Vielleicht ist es ja der Ärger mit der Jägerschaft, den sich das Ministerium durch ein „weiter so“ vom Hals hält. +++ Quellenangaben und weitere Informationen: Rechtliche Stellungnahme zur Fallenjagd Die ganze Brutalität der Jungfuchsfallen Tierschutzverbände fordern Verbot der Fallenjagd Weitere Beiträge „Im Brennpunkt Rheinland-Pfalz“ – gilt im Übrigen auch für die meisten anderen Bundesländer.

  • Nationalpark Unteres Odertal: Fall geht vor das Oberverwaltungsgericht

    Als wir im letzten Winter durch eine Bürgerinitiative vom Tod vieler Wildtiere im Nationalpark Unteres Odertal hörten, war Wildtierschutz Deutschland e.V. die einzige Organisation, die gemeinsam mit klagebefugten Naturschutzorganisationen rechtlich gegen die u.E. rechtswidrig aufgestellten Zäune vorging. Wir führen nach wie vor eine Beschwerde beim Umweltkommissariat der EU, unsere Widersprüche beim zuständigen Landkreis Uckermark blieben unbeantwortet, das Eilverfahren zog sich wie Kaugummi, das Hauptsacheverfahren ist eingeleitet. Mit dem Eilverfahren sollte vor einer noch ausstehenden Entscheidung im Hauptsacheverfahren gegen den Landkreis Uckermark eine vorläufige Entscheidung zum Rückbau der Zäune erreicht werden. Nun haben wir nach einem dreiviertel Jahr einen ablehnenden Beschluss im Eil(!)-verfahren bekommen. Die dem Beschluss zugrundeliegende Entscheidung lässt allerdings unsere wesentlichen Einwendungen gegen die Maßnahmen des Landkreises unberücksichtigt. Das Gericht hat sich insbesondere nicht mit der vordringlichen Frage beschäftigt, ob bei der Errichtung der Schutzzäune in den europäischen Schutzgebieten von einer FFH-Verträglichkeitsprüfung abgesehen werden konnte. Wildtierschutz Deutschland e.V. wird deshalb in die nächste Instanz gehen und Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Brandenburg einlegen, um den Beschluss überprüfen zu lassen und letztlich doch noch einen vorläufigen Zaunrückbau zu erreichen. Die Gesamtkosten unserer rechtlichen Maßnahmen summieren sich damit bereits auf einen kleinen fünfstelligen Betrag. Bitte unterstützen Sie unser Anliegen, um zahlreichen Wildtieren zu helfen, die Artenvielfalt im Nationalpark zu erhalten und einen erfolgreichen Präzedenzfall zu schaffen: Jetzt spenden +++ Weitere Berichte zum Nationalpark

  • Schonzeit für Füchse in Bayern – Petition abgelehnt

    Der Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags hat sich am 6. Mai mit unserer Petition für eine Schonzeit für Füchse auseinandergesetzt. Dabei hat der Abgeordnete Fierl (CSU) im Wesentlichen die Stellungnahme der Landwirtschaftsministerin Kaniber (CSU) wiedergegeben. Die ist der Meinung, dass der sogenannte „Elterntierschutz“ durch den Paragrafen 22, Abs. 4, Bundesjagdgesetz, der das Töten von für die Aufzucht von Jungtieren notwendigen Elterntieren untersagt, Füchsen ausreichenden Schutz biete. Dass dem eben nicht so ist, belegt u.a. die Tatsache, dass im Februar und März in Bayern noch sogenannte Fuchs- oder Raubwildwochen angesetzt werden (z.B. Jägervereinigung Kalbach) und erwachsene Füchse bereits ab Mitte Juni wieder verstärkt bejagt werden. Bayerns Landwirtschaftsministerin duldet weiterhin die Jagd auf für die Aufzucht von Jungtieren notwendige Fuchsrüden, Bild: Stefan Suittenpointner Die Landwirtschaftsministerin aus Bayern hält die Fuchsjagd von Dezember bis März aus Sicht des Elterntierschutzes ebenfalls für unkritisch. Sie berücksichtig dabei allerdings nicht, dass zum einen erste Fuchsgeburten bereits im Januar und Februar stattfinden und zum anderen ab Dezember jeder Fuchsrüde ein potentieller Versorger von Jungtieren ist. Frau Kaniber beruft sich ferner darauf, dass das Fuchsfell in den Wintermonaten als Pelz verarbeitet werden könne, wohl wissend, dass eine derartige Verwertung im maximal einstelligen Prozentbereich vorgenommen wird. Bei der Bejagung sei auch zu bedenken, dass zum Teil bedrohte Niederwildpopulationen (z.B. Feldhasen) und bodenbrütende Vogelarten (Rebhühner, Fasane) lokal stark durch den Fuchs beeinträchtigt werden können, was prinzipiell von uns nicht abgestritten wird. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die Beeinträchtigung der Bestände dieser Arten durch Füchse und andere Prädatoren maßgeblich von der Qualität des Lebensraums abhängig ist. Die Jagd hat in der Regel überhaupt keinen positiven Einfluss auf diese Situation. Der Abgeordnete Paul Knoblach (GRÜNE) stellt fest, dass die GRÜNEN auch keine Möglichkeit sehen würden, einer Schonzeit für Füchse in Bayern zuzustimmen. Wir lassen uns mittels dieser billigen Argumente nicht abschütteln und bleiben am Ball. +++ Stellungnahme Kaniber Protokoll Beschluss Landtag Bitte lesen Sie auch: Keine Achtung vor der Kreatur

  • Oberbayern: Wolf GW2425m soll sterben

    Update: Inzwischen hat das Verwaltungsgericht München in einer Eilentscheidung vom 21. Januar 22 die Allgemeinverfügung zur Tötung des Wolfes vorläufig wieder aufgehoben. Hören - Bayern hat einen „Problemwolf“: Den wohl aus Italien stammenden Wolf GW2425m. Der streift seit etwa fünf Wochen durch die oberbayerischen Landkreise Rosenheim, Traunstein und das Berchtesgadener Land. Dort schreibt man ihm „die Mehrzahl“ der Risse von insgesamt drei Hirschen, zwei Ziegen und zwei Schafen zu, zuletzt habe er am 19. Dezember Beute gemacht. Ziegen und Schafe hatten sich nachts auf ungesicherten Grundstücken in der Nähe von Höfen oder Ortschaften befunden. Am 15. Dezember wurde zudem ein Wolf im Ortszentrum der Gemeinde Bergen gesichtet. Die Regierung von Oberbayern hat nun – wohl auch auf Druck des von Michaela Kaniber (CSU) geführten Landwirtschaftsministeriums – verfügt, den Wolf unverzüglich zu „entnehmen“ – also durch Jagdausübungsberechtigte töten zu lassen. Regierungspräsidentin Maria Els begründet den Ausnahmezustand damit, dass von diesem Wolf in Zukunft eine Gefährdung von Menschen ausgehen kann. Zeitungsberichten zufolge befinden sich in den genannten Gebieten wohl weitere Wölfe. Wie eine Identifizierung von GW2425m vorgenommen werden kann, bleibt offen. Dazu der oberbayerische Regierungssprecher Wolfgang Rupp: "Für den Fall, dass ein anderer Wolf erlegt werden sollte, hätte das keine juristischen Konsequenzen." Die regionalen Naturschutzverbände LBV und Bund Naturschutz lehnen die Entscheidung ebenso ab wie die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe. „Wenn ungeschützte Nutztiere in relativer Nähe zur Bebauung gehalten würden, werde ein Wolf diese Gelegenheit nicht verstreichen lassen. Von einer Habituierung („Gewohnheit“) und einer daraus resultierenden Gefährdung von Menschen könne mit einer solchen Begründung nicht ausgegangen werden.“ Die Erteilung der artenschutzrechtlichen Ausnahme zur Tötung des Wolfes stützt ausschließlich auf § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4 BNatSchG (Gesundheit des Menschen und öffentliche Sicherheit), nicht auf mögliche „ernste wirtschaftliche Schäden“. Eine Gefahr für die Gesundheit des Menschen und die öffentliche Sicherheit ist aufgrund der Einzelereignisse u.E. allerdings nicht ersichtlich. Der LBV berichtet, dass der Wolf bei einer einzigen Begegnung mit Menschen unverzüglich geflüchtet sei. Das ist das normale Verhalten von Wölfen. Wildtierschutz Deutschland hält die Ausnahme für nicht nachvollziehbar begründet und für unverhältnismäßig. Hier nun ein bayerisches Exempel zu statuieren, ist Ausfluss des durch Weidetierhalter aufgebauten Drucks auf die Kommunal- und die Landespolitik. Die CSU will ein Zeichen setzen und die Gemüter beruhigen. Dabei geht weniger um die irrationale Gefahr eines Übergriffs auf Menschen, als vielmehr um die Bedenken hinsichtlich möglicher wirtschaftlicher Schäden von Weidetierhaltern. Zwischen 2002 und 2020 gab es einer aktuellen Studie zufolge (NINA Report No. 1944, John D. C. Linnell et. al) in Europa und Nordamerika insgesamt lediglich zwei Todesfälle durch Wölfe und 11 Vorfälle mit Verletzungen. Verständlich ist vielleicht die Angst um die Almwirtschaft. Aber auch hier sollte es Lösungen für ein Miteinander mit dem Wolf geben. Italien, Slowenien, Rumänien machen es uns vor. +++ Allgemeinverfügung zur Entnahme des Wolfes in Oberbayern inkl. Begründung Weitere Infos: Wölfe in Deutschland

  • Wildtiere in Bayern: Kaum Verständnis für Tierschutz

    Hören - Die wirtschaftliche Entwicklung Bayerns stand lange der anderer Bundesländer nach. Heute ist Bayern im Landesfinanzausgleich der größte Nettozahler der Republik. Während das Land ökonomisch floriert, scheint es der Landespolitik in Sachen Jagd und Naturschutz an jedem Verständnis zu fehlen. Tierschutz ist da in weiten Teilen Fehlanzeige. In Bayern herrscht Krieg gegen Wildtiere. Der Tierschutz wird von den Naturnutzern - Jägern, Bauern, Waldbesitzern, Anglern, Teichwirten - in enger Zusammenarbeit mit Kommunalpolitikern und Landesbehörden systematisch ausgehebelt. So haben in Bayern Wildkaninchen, Waschbären und Marderhunde nicht einmal die nach dem Bundesjagdgesetz vorgesehene Schonzeit während der Aufzucht der Jungtiere. Die Tiere werden ganzjährig legal bejagt, unabhängig davon ob sie Jungtiere versorgen oder nicht. Letztere verhungern oder erfrieren. Michaela Kaniber (CSU), Landwirtschaftsministerin in München, ruft mit zweifelhaften Argumenten zur Tötung eines Wolfes auf, der zwei Ziegen und zwei Schafe erbeutet haben soll. Ist doch verständlich, oder? Schließlich treibt sich der Wolf in ihrem Wahlkreis in Traunstein herum. Und sie will es den heimischen Bauern doch zeigen. In Bayern spielt es vielfach keine Rolle, ob bestehende Jagdgesetze eingehalten werden oder nicht. Auf die Selbstkontrolle der Jäger durch die Jäger kann sich Landwirtschaftsministerin Michaela Kaliber (CSU) nicht verlassen: So wurden und werden in Bayern trotz der Setzzeit der Füchse die für die Aufzucht erforderlichen Elterntiere im Januar, Februar und März auch in diesem Jahr streng bejagt und tausendfach getötet. Häufig passiert das im Rahmen sogenannter Fuchs- oder Raubwildwochen. Die ersten Fuchswelpen kommen in unseren Breiten bereits im Januar zu Welt. Streng genommen werden zur Aufzucht erforderliche Fuchsväter schon im Dezember von Jägern eliminiert, denn sobald der Rüde sich – meist ab Mitte, Ende November – gepaart hat, ist er ein künftiges Elterntier. Rehen, Hirschen oder Gämsen geht es in Bayern nicht besser. „Wald vor Wild“ heißt die Devise, die seit 2005 im Bayerischen Waldgesetz auf Betreiben von Waldbesitzern, Förstern und dem Ökologischen Jagdverband festgeschrieben ist. Auch Bündnis90/Die Grünen werfen in Bayern dafür alles, wofür sie in Sachen Tierschutz mal standen, über Bord. Drückjagden, an denen viele Dutzend Jäger und Treiber mit ihren Hunden teilnehmen, finden in Bayern regelmäßig noch bis in den Hochwinter hinein statt. Eigentlich die Zeit, in der der Stoffwechsel von Rehen und Hirschen heruntergefahren ist, um die karge Jahreszeit mit wenig Nahrung zu überstehen. Die Tiere verbrauchen unnötigerweise Energie, die letztlich dadurch kompensiert wird, was eigentlich vermieden werden sollte: Den Verbiss von jungen Bäumen. Waidgerechtigkeit gibt es bei diesen Jagden, die insbesondere durch die Bayerischen Staatsforsten, aber auch durch andere große Waldbesitzer wie Thurn und Taxis oder das Fürstenhaus Waldburg-Zeil durchgeführt werden, nicht einmal auf dem Papier. Da werden – wie diverse Studien und auch Aussagen von Berufsjägern belegen – Tiere in den Bauch geschossen, ihnen werden mit schweren Geschossen die Unterkiefer weggeblasen oder sie werden durch außer Kontrolle geratene Hundemeuten verbissen. Dozenten der Bayerischen Forsthochschule Weihenstephan im Norden der Landeshauptstadt werden mit tierverachtenden Parolen wie „Nur ein totes Reh ist ein gutes Reh“ oder „Beim Reh brauchst du nicht hinschauen, was es ist. Hauptsache du machst den Finger krumm“ zitiert. Dass Jäger in den Bayerischen Staatsforsten es mit den ungeschriebenen Gesetzen der Waidgerechtigkeit nicht so eng sehen, ist den Aussagen vieler Jäger und Beobachter nach Fakt. Es ist aber auch so, dass vorsätzlich und durch die Behörden geduldet nicht nur Schonzeitvergehen bei den Füchsen hingenommen werden, sondern auch bei Rehen oder bei der Jagd auf Hirsche. So ist es bei Drückjagden nicht selten der Fall, dass im Dezember oder in Januar auch Rehböcke, die dann unter die gesetzliche Schonzeit fallen, erlegt werden. Sie sind, dadurch dass sie im Winter kein Gehörn tragen, von den Ricken nur schwierig zu unterscheiden. Allein in 2019 bemängelte der Verein Wildes Bayern jagdbezogene Vergehen bei mehr als zehn Forstbetrieben der Bayerischen Staatsforsten: Es ging um den Abschuss neben der Winterfütterung, um Hetzjagden, um Drückjagden im März und April oder Jagden im Schutzgebiet. Ein langjähriger Jäger drückt es so aus: „Staatsforst, Fürst und so manche Jagdgenossenschaft scheren sich einen Dreck um Rechtsnormen.“ Im ländlichen Raum in Bayern wird gezielt und erfolgreich Stimmung gegen rückkehrende Arten gemacht. Fischotter, Biber, Kormoran, Wolf und Luchs werden als Sündenböcke benutzt, um von den eigenen Defiziten sowohl beim Schutz von Fließgewässern wie der fehlgeleiteten Agrarpolitik abzulenken. Selbst in Natur- und in Vogelschutzgebieten wie am Chiemsee sollen Ausnahmen für den Abschuss von Kormoranen und Bibern erlassen worden sein. Vielerorts werden wohl mit Duldung der Lokalpolitiker auch Biberbauten systematisch zerstört und weggeräumt. Anzeigen gegen illegales Vorgehen werden nicht oder nur zögerlich verfolgt. Wer sich traut einzuschreiten wird nicht selten bedroht. Viele der den Tieren zugeschriebenen Probleme sind menschengemacht und könnten ohne die aufgezeigten tierquälerischen Maßnahmen gelöst werden. So trägt die intensive Jagd durch die immensen Störungen des Lebensrhythmus der Tiere erst dazu bei, dass das Rehwild überhaupt junge Bäume verbeißt. Man könnte junge Pflanzen auch preiswert und einfach durch für Rehe unangenehm riechenden Anstrich schützen oder durch spezielle Manschetten für den Leittrieb der jungen Pflanzen, das Stück für 13 Cent. In Teilen der Schweiz wird erfolgreich ein Ruhezonenmodell praktiziert, welches auch in den Wäldern derer von Gemmingen Nachahmer gefunden hat: auf etwa 25-30 Prozent der Fläche werden großräumige jagdfreie Areale und unbejagte Äsungsflächen geschaffen. Dort finden Hirsche, Rehe oder Gämse Rückzugsgebiete. Ohne den permanenten Jagddruck finden sie dort regelmäßig Nahrung und werden nicht zu „Waldschädlingen“. Man könnte auch einfach den Massenabschuss im Rahmen der unsäglichen Drückjagden unterlassen. Diese Jagdform war in den letzten 30 Jahren weder im Hinblick auf den Wald noch im Hinblick auf die Bestandsregulierung der Tiere effizient. Warum sollte sich das in Zukunft ändern? Wer Fischteiche systematisch von der natürlichen Randvegetation „säubert“ und in diesen Badewannen eine unnatürlich hohe Fischdichte erzeugt, muss sich nicht wundern, wenn der natürliche Fischfresser auf die Massentierhaltung reagiert. Auch der Abschuss von Füchsen oder Waschbären ist völlig sinnlos. Denn die Jagd ist gar nicht in der Lage, den Bestand dieser Tiere zu regulieren. Die Entwicklung der Zahl der Waschbären lässt sich durch die Jagd nicht einmal verzögern. Das einzige was durch die Jagd auf Beutegreifer erreicht wird, ist – neben der Genugtuung ihrer Häscher – die Zerstörung der Sozialgefüge der Wildtiere und die Senkung ihres Durchschnittsalters. Ein Fuchs wird in Deutschland im Durchschnitt nicht einmal zwei Jahre alt. +++ Lesen sie auch: Jagd als rechtsfreier Raum

  • Brennpunkt Rheinland-Pfalz – Bejagung Rabenvögel

    Bitte die Petition zeichnen. In Rheinland-Pfalz wurden gemäß der offiziellen Streckenstatistik in den letzten zehn Jahren durchschnittlich 19.200 Rabenkrähen und etwa 9.200 Elstern im Rahmen der Jagd pro Jahr erlegt. Unter Tier- und Naturschutzorganisationen besteht seit langem eindeutiger Konsens darin, dass die Bejagung von Rabenvögeln aus ökologischen und ethischen Gründen abzulehnen ist. Wildtierschutz Deutschland fordert deshalb seit langem – nicht nur in Rheinland-Pfalz, sondern bundesweit –, die Jagd auf diese nach der EU-Vogelschutzrichtlinie geschützten Singvögel (!) aufzugeben und sie aus dem Jagdrecht zu entlassen. ​Im Herbst 1994, als sich in Rheinland-Pfalz die Absicht des Ministeriums für Umwelt und Forsten abzeichnete, die beiden Singvogel-Arten Elster und Rabenkrähe aus dem Naturschutzgesetz mit seinem ganzjährigen Schutz in das Jagdgesetz zu überführen, wurden die Universitäten Mainz und Kaiserslautern beauftragt, entsprechende Untersuchungen anzustellen. In einer dreijährigen Untersuchung stellte man fest, dass weder im Rahmen der eigenen Untersuchungen noch durch Fremd- bzw. Literatur-Angaben erhebliche landwirtschaftliche Schäden durch Elster oder Rabenkrähe bestätigt werden. Schäden in Zusammenhang mit der Schafhaltung existieren nachweislich nicht, sondern stellten sich als ein Produkt der Sensationspresse heraus. Elstern spielen in Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Schäden überhaupt keine Rolle. Eine angebliche Gefährdung seltener Singvogelarten durch Rabenvögel wurde ebenfalls mehrfach widerlegt. So gibt es keinen wissenschaftlich erkennbaren Zusammenhang zwischen Elstern-Häufigkeit und der Anzahl von Singvogelarten. Vielmehr zeigen Feldstudien, dass selbst hohe Verluste durch die Prädation der Elster durch Zweitbruten in der Regel kompensiert werden. Erkennbar ist jedoch, dass durch die intensive Bejagung von Rabenvögeln die „Landflucht“ insbesondere von Saatkrähen begünstigt wird, die sich immer häufiger in städtischen Bereichen ansiedeln. Auch in weiteren Studien ließen sich weder die angeblichen Schäden wissenschaftlich nachweisen, noch wurde ein "Erfolg" im Sinne einer zunehmenden Artenvielfalt anderer Singvögel nach erfolgtem Töten oder Bejagen der Rabenvögel festgestellt (z.B. Martens & Helb 1998, Mäck u.a. 1999, Mäck & Jürgens 1999, Haupt 2000). Ohne die Ergebnisse des Endberichts des "Rabenvögel-Gutachtens" abzuwarten, wurde wenige Tage zuvor vom Ministerium für Umwelt und Forsten der Entwurf einer Verordnung zur Überführung von Elster und Rabenkrähe in das Jagdgesetz veröffentlicht. Und dies geschah ohne die vorherige, eigentlich selbstverständliche Hinzuziehung der Fachbehörden wie der Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland. Ungeachtet fehlender fachlicher Gründe, werden bis heute Rabenvögel in den meisten Bundesländern zu Hunderttausenden bejagt. Jagdverbände behaupten, die Bejagung bestimmter Arten diene hauptsächlich der Aufrechterhaltung des biologischen Gleichgewichtes bzw. hebe die Chancenungleichheit unter "Gewinnern und Verlierern" der anthropogenen Umgestaltung unserer Kulturlandschaft auf. Dieser wissenschaftlich (längst) enttarnte Irrglaube findet sich in nahezu allen Aussagen der Jägerschaft als Begründung für ihr Jagdrecht, ja sogar für eine Notwendigkeit zur Bejagung von Beutegreifern wie Fuchs und Dachs. Wahre Gründe für die Bejagung dieser Tierarten sind wohl eher Langeweile und fehlende Empathie unseren Mitgeschöpfen gegenüber. +++ Lesen Sie auch: Die Argumente des Jagdverbands Vogeljagd - Mit den Wertevorstellungen des Tierschutzes nicht vereinbar Rabenvögel - Beutekonkurrenz für Kleintierjäger Totalabschuss von Rabenvögeln und Füchsen ohne Zunahme jagdbarer Arten

  • Niedersachsen: Mehr Wölfe - weniger Schäden

    2013 hat sich in Niedersachsen das erste Wolfsrudel niedergelassen. Seitdem ist die Zahl der Wolfsrudel bis Ende 2017 auf 14 und bis Dezember 2018 auf 18 (bestätigte) Rudel gestiegen. Trotz dieser Zunahme an Wölfen in Niedersachsen ist die Zahl der Attacken auf Weidetiere in 2018 um 50 % gegenüber dem Vorjahr gesunken. Dies widerspricht jedoch vielen Vermutungen, dass Schäden an Nutztieren durch eine wachsende Wolfspopulation klar steigen. In 2017 wurden bei 159 Attacken 403 Weidetiere getötet, während in 2018 bei 115 Attacken 280 Weidetiere umkamen. Diese Zahlen zeigen möglicherweise den positiven Effekt von ordnungsgemäßen Herdenschutzmaßnahmen. Kontrollierter Abschuss von Wölfen führt zu mehr Angriffen auf kleine Weidetiere. Bild: Stefan Suittenpointner Herdenschutz funktioniert Die Landesregierung und andere Organisationen Niedersachsens haben in den letzten Jahren in die Umsetzung ordnungsgemäßen Herdenschutzes investiert. Diese Bemühungen zielen darauf ab, die Besitzer von Weidetieren im Bundesland zu informieren, finanzielle Unterstützung für Material zur Verfügung zu stellen sowie bei der Umsetzung der Schutzmaßnahmen zu helfen. Die starke Abnahme von Attacken auf Weidetiere ist ein klarer Indikator dafür, dass sich Wölfe auf ihre Hauptnahrungsquelle konzentrieren, wie etwa den reichlich vorhandenen Wildtieren im Wald. Abschuss von Wölfen ist kontraproduktiv Studien zeigen, dass die Tötung von Wölfen gegenteilig zum gewünschten Effekt wirkt. Die Erlaubnis eines kontrollierten Abschusses, vermeintlich um die gesellschaftliche Akzeptanz des Wolfes zu steigern, führt zu mehr Angriffen auf kleine Weidetiere. Ordnungsgemäße Elektrozäune, Schutzhunde, Nachtpferche und auch Hirten sind der Schlüssel um Schafe und Ziegen zu schützen. Diese Strategie wird von den Daten aus Niedersachsen noch einmal bestätigt. +++ Quellartikel von Max A.E. Rossberg auf Wilderness-Society.org

  • Kritik an der Ausweitung der Gänsejagd in Niedersachsen

    Den Unmut von Tier- und Naturschützern über die geplante Ausweitung der Gänsejagd auf Zugvögel (!), die nach der EU-Vogelschutzrichtline besonders geschützt sind, fasst eine Pressemitteilung des Volksbegehrens Artenschutz Niedersachsen zusammen. Wildtierschutz Deutschland ist Unterstützer der Initiative "Volksbegehren Artenschutz Niedersachsen". Nach dem Willen von Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast soll die Jagd auf in Niedersachsen rastende und überwinternde nordische Gänse deutlich ausgeweitet werden. Mit der Bläss- und der Nonnengans sollen künftig zwei weitere Arten bejagt werden dürfen, die bisher ganzjährig geschützt sind. So sieht es der Entwurf einer Änderung der Niedersächsischen Jagdzeitenverordnung vor, die die Landesregierung Ende Juli an die Verbände verschickt hat. Die Initiatoren des laufenden Volksbegehrens Artenvielfalt kritisieren das Vorgehen scharf: „Das ist schon ein starkes Stück: Da reist der Umweltminister durchs Land, besucht Naturschutzprojekte und beteuert, dass die Landesregierung mit dem ‚Niedersächsischen Weg‘ jetzt von sich aus endlich mehr für den Natur- und Artenschutz tun will, und gleichzeitig bereitet die Landwirtschaftsministerin das glatte Gegenteil vor“, meint Volksbegehren-Mitinitiator Dr. Nick Büscher. „Zum jetzigen Zeitpunkt mutet dies wie ein Dankeschön an die Landesjägerschaft an, weil sie beim Volksbegehren nicht mitmacht, und an diejenigen Teile aus der Landwirtschaft, die uns überall im Land am Unterschriftensammeln hindern wollen“, vermutet Büscher. Bläss- und Nonnengänse sind nach der EU-Vogelschutzrichtlinie besonders geschützte Arten, die in nordischen Gefilden brüten und sich in Niedersachsen im Winter und während des Zuges aufhalten. Für den Ausgleich der durch rastende Gänse verursachten Schäden an landwirtschaftlichen Nutzflächen zahlt das Land jährlich rund acht Millionen Euro an die betroffenen Landwirte. Neben der Jagd auf Bläss- und Nonnengänse will die Landwirtschaftsministerin u.a. die Jagdzeit auf drei Entenarten selbst in EU-Vogelschutzgebieten ausweiten. „Dadurch werden rastende und überwinternde Vögel in der für sie ohnehin schwierigen Phase zusätzlich beunruhigt und verbrauchen ihre wichtigen Reserven“, erklärt Nick Büscher. Die Landesregierung schreibt dagegen in ihrem Verordnungsentwurf, die Jagd sei nur ein geringer Störfaktor, wenn seltener geschossen werde als pro 100 Hektar einmal in vier Tagen. „Solch naturschutzfachlichen Unsinn liest man selten. An dieser Stelle wäre es ehrlicher gewesen, dass man die erheblichen Störungen billigend in Kauf nimmt“, so Büscher. +++ Der Ostfriesland-Klüngel an der Ems in Niedersachsen Volksbegehren Artenvielfalt

  • Wolfsverordnung in Niedersachsen

    Im Rahmen eines Pilotverfahren der EU gegen Deutschland wird aktuell immer noch geprüft, wie die seit dem Frühjahr geltende Regelung des § 45a BNatSchG mit EU-Recht vereinbar ist. Die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes soll bei Weidetierrissen durch Wölfe "den Abschuss von einzelnen Mitgliedern des Wolfsrudels in engem räumlichem und zeitlichem Zusammenhang mit bereits eingetretenen Rissereignissen auch ohne Zuordnung der Schäden zu einem bestimmten Einzeltier bis zum Ausbleiben von Schäden" ermöglichen. Trotz der ausstehenden rechtlichen Prüfung durch die EU-Kommission hat Niedersachsen nun eine eigene Wolfsverordnung erlassen, die über die gesetzlichen Regelungen des BNatSchG und die noch strengeren EU-Artenschutzregelungen hinaus geht, anstatt die als kritisch eingestuften Punkte zu beheben oder zu konkretisieren, kritisieren die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht und der Landestierschutzverband Niedersachsen. Mit § 5 der Niedersächsischen Wolfsverordnung - Entnahme eines Wolfes zur Vermeidung ernster wirtschaftlicher Schäden – wird vielmehr der Weg bereitet für eine Form der präventiven Wolfsjagd. Die Identifizierung eines schadensverursachenden Wolfes wurde faktisch aufgehoben. Zudem reicht für die Anordnung der Tötung eines Wolfes bereits das zweimalige Überwinden von Herdenschutzmaßnahmen, unabhängig davon, ob es sich um den gleichen Wolf handelt. Den nach der Rechtsprechung des EuGH zwingend erforderlichen Nachweis für eine präventive Jagd, dass ein solches Vorgehen überhaupt geeignet ist, entsprechenden Schäden vorzubeugen, sie auszuschalten oder zu verringern, bleibt der Verordnungsgeber hingegen komplett schuldig. Neben der Aufweichung dieser wohl als zentral anzusehenden Regelung, der in der Praxis die größte Relevanz zukommen wird, werden aber auch milderen Maßnahmen wie einer Vergrämung bereits im Ansatz ihre Wirksamkeit genommen durch eine massive Verkürzung der Anforderungen. Ein einmaliger Vergrämungsversuch kann per se nicht erfolgreich sein. Es passt schließlich ins Bild, dass der Verordnungsgeber in letzter Minute auch noch die Anforderungen an Herdenschutzmaßnahmen durch die überraschende Einfügung der Regelung des § 5 Abs. 5 WolfsVO aufgeweicht hat. Danach wird ein fehlender bzw. nicht lückenlos vorhandener Überkletter- oder Untergrabeschutz als unerheblich angesehen, sofern dies für die Überwindung des Zaunes durch einen Wolfs nicht ursächlich war. Da hier im Nachhinein eine Prüfung aussichtslos ist, kann ein unzureichender Schutzzaun, eine Genehmigung zur Tötung eines Wolfes nicht mehr hindern. Die Möglichkeit, eine als erforderlich angesehene Anforderung für einen ordnungsgemäßen Herdenschutz im Einzelfall als unerheblich ansehen zu können, untergräbt die Wirksamkeit von Herdenschutzmaßnahmen. Dem erklärten Ziel, die Regelungen der §§ 45 und 45a BNatSchG zu konkretisieren und den Vollzug der entsprechenden Regelungen zu vereinfachen, wird die Verordnung aus rechtlicher Sicht damit nicht gerecht. Solche Maßnahmen lenken vielmehr von der dringend erforderlichen Diskussion ab, wie eine friedliche Koexistenz von Mensch und Wolf erreicht werden kann, und verdrehen das Thema Artenschutz in sein Gegenteil, denn Artenschutz bedeutet in erster Linie ein Schutzsystem für den Wolf und nicht vor dem Wolf! +++ Kommentar der DJGT zur Niedersächsischen Wolfsverordnung Mehr zum Thema finden Sie hier

  • Niedersachsens Wolfsverordnung verstößt gegen EU-Recht

    Wie die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutz (DJGT) meldet, läuft seit Monaten ein Pilotverfahren der EU gegen Deutschland wegen der europarechtswidrigen Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes. Getrieben vom Deutschen Jagdverband und seinem Lobbyisten Helmut Dammann-Tamke im Landtag von Niedersachsen, soll der Wolf in das Jagdrecht aufgenommen werden Weder das Pilotverfahren der EU noch die Aussetzung von in Niedersachsen erteilten Ausnahmegenehmigungen für den Abschuss von Wölfen durch das niedersächsische Oberverwaltungsgericht konnte die Niedersächsische Landesregierung davon abhalten in dieser Woche die heftig umstrittene und EU-rechtswidrige Wolfsverordnung zu beschließen. Die Regelungen dieser Verordnung gehen gem. der DJGT zum Teil noch einmal klar über die Grenzen der bundesgesetzlichen Regelungen hinaus, indem sie die zugrunde liegenden gesetzlichen Anforderungen unzulässig verkürzen und dadurch den Anwendungsbereich dieser Regelungen noch einmal erweitern. Bereits heute soll die wolfsverachtende - von Leuten wie Lies (Umweltminister SPD, Niedersachsen) und Dammann-Tamke (MdL und Vize-Präsident Deutscher Jagdverband) vorangetriebene – Politik ihren Höhepunkt darin finden, dass im niedersächsischen Landtag die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht sowie die Möglichkeit einer sogenannten Schutzjagd diskutiert werden soll. Ziel der Schutzjagd ist die Vergrämung oder Reduktion von Wölfen, um entsprechende Schäden in der betroffenen Region zu vermeiden. Ein derartiger Ansatz wird derzeit bereits in den skandinavischen Ländern oder aber auch Frankreich praktiziert. Es ist bereits zu zahlreichen Prozessen vor dem EuGH wegen Verstößen gegen die hohen Anforderungen an diesen Ansatz gekommen. „Die europäische FFH-Richtlinie hat zum Ziel, wildlebende Arten und deren Lebensräume zu schützen und zu bewahren und durch einheitliche Standards eine europaweite Vernetzung sicherzustellen, da kann ein Bundesland nicht einfach willkürlich ausscheren.“, so Christina Patt, Vorstandsmitglied der DJGT. Auch nach Meinung des Landestierschutzverbands Niedersachsen stellt die jetzt verfolgte Absicht von CDU und SPD, die Schutzjagd gegen den Wolf zu ermöglichen, einen tiefgreifenden Einschnitt in den Tier- und Artenschutzschutz dar und unterläuft die Grundsätze rechtsstaatlicher Prinzipien. +++ Lesen Sie auch: EU-Pilotverfahren gegen deutsche Wolfsgesetzgebung Weitere Informationen zum Wolf

  • Niedersachsen: Elterntierabschuss wird "Bagatellschaden"

    Hören - Barbara Otte-Kinast (CDU), Staatsministerin für Landwirtschaft in Niedersachsen, plant im Rahmen der Novellierung des Landesjagdgesetzes die Aushebelung des Tierschutzgesetzes für Wildtiere: Wurden bisher zur Aufzucht erforderliche Elterntiere fahrlässig oder vorsätzlich getötet, wurde dieses Jagdvergehen als Straftat geahndet. Otte-Kinast will entsprechende Fehltritte künftig wie Halteverbote bestrafen, nämlich als Ordnungswidrigkeit. Die Tötung von Muttertieren, die nicht erkennbar Jungtiere führen, soll sogar gänzlich straffrei bleiben. Bild: Timo Litters, Grafik: Tela von Mücke Fatal, nämlich tödlich ist diese Regelung für viele Hirschkälber, die gerade im ersten Winter der Führung der Hirschkuh dringend bedürfen. Beim Verlust der Mutter werden die Kälber aus ihrem Rudel ausgestoßen. Führungslosigkeit, Isolation, Stress, mangelnder Zugang zum Futter führen zu einer rapiden Verschlechterung des Gesundheitszustands und nicht selten zum Tod. „Das ist des Jägers höchst Gebot, was Du nicht kennst, das schieß nicht tot!“ Dieses Credo – eigentlich der Inbegriff der Weidgerechtigkeit – soll in Niedersachsen nun mit einem Federstrich der politisch Verantwortlichen zur Bagatelle gemacht werden. Hintergrund ist wohl – wie auf Bundesebene - die Intention, Reh- und Rotwild dramatisch zu reduzieren, angeblich, um den Aufbau klimaresilienter Wälder ohne Schutzmaßnahmen zu ermöglichen. Das heißt nichts anderes, als dass man künftig für den Schutz von Aufforstungsflächen kein Geld mehr in die Hand nehmen möchte. Ethik ist dabei nur störend. Niedersachsens Jäger sollen nicht zögern und das Wild etwa so ansprechen wie es die Weidgerechtigkeit fordert, sondern so viele Tiere, wie eben möglich zur Strecke bringen. „Ansprechen“ ist Jägersprache und bedeutet vor dem Schuss zu erkennen, ob es sich um ein Wildschwein oder ein Pony handelt, Alter und Geschlecht des Tieres zu bestimmen, und festzustellen, ob das Zielobjekt ein für die Aufzucht von Jungtieren erforderliches Elterntier sein könnte. Schon heute wird diese Regel insbesondere bei den stark zunehmenden Bewegungsjagden kaum hinreichend beachtet, zumal der Erfolgsdruck seitens der Staatsforste auf Berufsjäger bereits enorm ist. Aber die Deklassierung dieses Kerns der Weidgerechtigkeit entspricht der vollständigen Kapitulation der niedersächsischen Landesregierung gegenüber den berechtigten Anliegen des Tierschutzes. Leider ist Niedersachsen nicht alleine, wenn es um die Abschaffung des Tierschutzes für Wildtiere geht. Der schleichende, durch die Jagdbehörden forcierte Verlust der für den Tierschutz essentiellen Weidgerechtigkeit ist seit etwa zwei, drei Jahrzehnten sowohl auf Landes- wie auf Bundesebene zu beobachten. Das Tierschutzgesetz ist auf Wildtiere kaum noch anzuwenden. Regelungen, die bisher den Tierschutz im Rahmen des unbestimmten Rechtsbegriffes „Weidgerechtigkeit“ weitgehend sicherstellten, werden im Rahmen der Jagdgesetzgebung oft willkürlich und ohne jegliche wissenschaftlich fundierten Kenntnisse ausgehebelt. +++ Weitere Themen zum Jagdrecht

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