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  • Lovis Kauertz

Nationalpark Unteres Odertal: Fall geht vor das Oberverwaltungsgericht

Als wir im letzten Winter durch eine Bürgerinitiative vom Tod vieler Wildtiere im Nationalpark Unteres Odertal hörten, war Wildtierschutz Deutschland e.V. die einzige Organisation, die gemeinsam mit klagebefugten Naturschutzorganisationen rechtlich gegen die u.E. rechtswidrig aufgestellten Zäune vorging.


Wir führen nach wie vor eine Beschwerde beim Umweltkommissariat der EU, unsere Widersprüche beim zuständigen Landkreis Uckermark blieben unbeantwortet, das Eilverfahren zog sich wie Kaugummi, das Hauptsacheverfahren ist eingeleitet.


Mit dem Eilverfahren sollte vor einer noch ausstehenden Entscheidung im Hauptsacheverfahren gegen den Landkreis Uckermark eine vorläufige Entscheidung zum Rückbau der Zäune erreicht werden. Nun haben wir nach einem dreiviertel Jahr einen ablehnenden Beschluss im Eil(!)-verfahren bekommen.


Die dem Beschluss zugrundeliegende Entscheidung lässt allerdings unsere wesentlichen Einwendungen gegen die Maßnahmen des Landkreises unberücksichtigt. Das Gericht hat sich insbesondere nicht mit der vordringlichen Frage beschäftigt, ob bei der Errichtung der Schutzzäune in den europäischen Schutzgebieten von einer FFH-Verträglichkeitsprüfung abgesehen werden konnte.


Wildtierschutz Deutschland e.V. wird deshalb in die nächste Instanz gehen und Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Brandenburg einlegen, um den Beschluss überprüfen zu lassen und letztlich doch noch einen vorläufigen Zaunrückbau zu erreichen.


Die Gesamtkosten unserer rechtlichen Maßnahmen summieren sich damit bereits auf einen kleinen fünfstelligen Betrag.


Bitte unterstützen Sie unser Anliegen, um zahlreichen Wildtieren zu helfen, die Artenvielfalt im Nationalpark zu erhalten und einen erfolgreichen Präzedenzfall zu schaffen: Jetzt spenden

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