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Lovis Kauertz

Niedersachsens Wolfsverordnung verstößt gegen EU-Recht

Wie die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutz (DJGT) meldet, läuft seit Monaten ein Pilotverfahren der EU gegen Deutschland wegen der europarechtswidrigen Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes.

Wolf ins Jagdrecht Niedersachsen
Wolf ins Jagdrecht Niedersachsen? Bild: René Schleichardt

Getrieben vom Deutschen Jagdverband und seinem Lobbyisten Helmut Dammann-Tamke im Landtag von Niedersachsen, soll der Wolf in das Jagdrecht aufgenommen werden

Weder das Pilotverfahren der EU noch die Aussetzung von in Niedersachsen erteilten Ausnahmegenehmigungen für den Abschuss von Wölfen durch das niedersächsische Oberverwaltungsgericht konnte die Niedersächsische Landesregierung davon abhalten in dieser Woche die heftig umstrittene und EU-rechtswidrige Wolfsverordnung zu beschließen. Die Regelungen dieser Verordnung gehen gem. der DJGT zum Teil noch einmal klar über die Grenzen der bundesgesetzlichen Regelungen hinaus, indem sie die zugrunde liegenden gesetzlichen Anforderungen unzulässig verkürzen und dadurch den Anwendungsbereich dieser Regelungen noch einmal erweitern.

Bereits heute soll die wolfsverachtende - von Leuten wie Lies (Umweltminister SPD, Niedersachsen) und Dammann-Tamke (MdL und Vize-Präsident Deutscher Jagdverband) vorangetriebene – Politik ihren Höhepunkt darin finden, dass im niedersächsischen Landtag die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht sowie die Möglichkeit einer sogenannten Schutzjagd diskutiert werden soll.

Ziel der Schutzjagd ist die Vergrämung oder Reduktion von Wölfen, um entsprechende Schäden in der betroffenen Region zu vermeiden. Ein derartiger Ansatz wird derzeit bereits in den skandinavischen Ländern oder aber auch Frankreich praktiziert. Es ist bereits zu zahlreichen Prozessen vor dem EuGH wegen Verstößen gegen die hohen Anforderungen an diesen Ansatz gekommen. „Die europäische FFH-Richtlinie hat zum Ziel, wildlebende Arten und deren Lebensräume zu schützen und zu bewahren und durch einheitliche Standards eine europaweite Vernetzung sicherzustellen, da kann ein Bundesland nicht einfach willkürlich ausscheren.“, so Christina Patt, Vorstandsmitglied der DJGT.

Auch nach Meinung des Landestierschutzverbands Niedersachsen stellt die jetzt verfolgte Absicht von CDU und SPD, die Schutzjagd gegen den Wolf zu ermöglichen, einen tiefgreifenden Einschnitt in den Tier- und Artenschutzschutz dar und unterläuft die Grundsätze rechtsstaatlicher Prinzipien.

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