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Lovis Kauertz

Brennpunkt Rheinland-Pfalz - Fallenjagd

In vielen Bundesländern – seit dem letzten Jahr auch in Hessen – ist zumindest die Jagd mit angeblich sofort tötenden Fallen verboten. Nicht so in Rheinland-Pfalz. Dabei spielt diese tierquälerische Jagdmethode hinsichtlich ihrer Effizienz bei der Reduzierung von Wildtierbeständen überhaupt keine Rolle. Die Anzahl der durch Totschlagfallen getöteten Füchse, Dachse, Marder, Waschbären bewegt sich im einstelligen Promillebereich.

Fuchs in illegal aufgestellter Totschlagfalle
Fuchs in illegal aufgestellter Totschlagfalle

Totschlagfallen können einen raschen Tod der Tiere nicht sicher gewährleisten. Wenn ein Tier in eine nicht für diese Tierart vorgesehene Falle gerät, kann es zu Zerquetschungen oder zerschlagenen Knochen kommen und dies bei anhaltendem und vollständigem Bewusstsein des Tieres. Das trifft auch für Fälle zu, in denen ein Tier versucht, den Köder mit der Pfote abzuziehen. Es sind Fälle bekannt, bei denen Füchse sich die eigene Pfote abgebissen haben, um einer solchen Falle zu entkommen. Und wer sagt, dass nicht auch Nachbars Katze in der Fuchsfalle zu Tode kommt?


Den Einsatz von Fallen hält der Staatssekretär aus dem grünen Mainzer Umweltministerium „für dringend notwendig“, zum Beispiel zum Fang von Steinmardern, „wenn diese Werkstattbesuche verursachen“, weil sie ein Autokabel durchgebissen haben. Es gibt doch wirklich mildere, nicht tödliche Möglichkeiten, einen Marder vom Auto fernzuhalten. Das entspräche dann auch dem hohen gesellschaftlichen Stellenwert des Tierschutzes. Spätestens seitdem der Tierschutz auch im Grundgesetz verankert ist, muss gerade auch der Gesetzgeber zwischen den gleichwertigen Interessen des Eigentums und des Tierschutzes abwägen.


Aber von dieser Einsicht ist man wohl in Rheinland-Pfalz noch weit entfernt. Sämtliche Fallen, die bestimmten technischen Anforderungen entsprechen, dürfen von jagdausübungsberechtigten Hobbyjägern im Rahmen der Jagdgesetzgebung in jedem Jagdrevier weitgehend willkürlich eingesetzt werden – selbst während der Schonzeiten der angesprochenen Tierarten. Das sieht dann z.B. bei Jungfuchsfallen so aus:


Eine Falle wird in den Ausgang des Fuchsbaus gesteckt. Alle anderen Ausgänge werden versperrt. Den im Bau befindlichen Welpen wird die Versorgung durch die Elterntiere verwehrt. Die Welpen leiden bis zu sechs Tage lang an Hunger, Durst und Vernachlässigung. Sie erleben währenddessen, wie ihre Geschwister in die Falle tappen und erschossen werden und haben selbst schließlich nur die Wahl, im Bau zu sterben oder sich mit letzter Kraft in die Falle zu schleppen, wo ebenfalls der sichere Tod auf sie wartet.

Fuchswelpen in der Drahtgitterfalle
Aus einer Abschlussarbeit zum Jagdwirt: Die Welpen leiden bis zu sechs Tage lang an Hunger, Durst und Vernachlässigung.

In Kasten- oder Betonröhrenfallen werden Füchse, Dachse, Waschbären, Katzen in der Regel lebend gefangen, dann mit einem Schieber von einem Ende der Falle an das andere Ende in einen Drahtkäfig geschoben, um darin mit der Kurzwaffe erschossen zu werden. Tierschutzverbände verweisen darauf, dass den plötzlich gefangenen Tieren ein erheblicher psychischer Stress entsteht, der bei manchen Tierarten auch zum Tod noch in der Falle führt. Deshalb kann auch bei den sogenannten Lebendfallen nicht von einem wie im Bundesjagdgesetz geforderten „unversehrten Fangen“ die Rede sein.


Das Ministerium behauptet, die Fallenjagd sei erforderlich, um Fuchs, Waschbär oder Marder effektiv zu reduzieren. Eine Auswertung von Zahlen aus Hessen ergab allerdings, dass bei allen mittels Falle bejagten Tierarten – außer bei Waschbären – die Anteile an der Gesamtstrecke der getöteten Tiere meist im einstelligen Prozentbereich liegen. In Rheinland-Pfalz wird die Situation nicht anders sein. Was soll daran effektiv sein? Vielleicht ist es ja der Ärger mit der Jägerschaft, den sich das Ministerium durch ein „weiter so“ vom Hals hält.

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Quellenangaben und weitere Informationen:

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