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  • Lovis Kauertz

Brennpunkt Rheinland-Pfalz – Bejagung Rabenvögel

Bitte die Petition zeichnen. In Rheinland-Pfalz wurden gemäß der offiziellen Streckenstatistik in den letzten zehn Jahren durchschnittlich 19.200 Rabenkrähen und etwa 9.200 Elstern im Rahmen der Jagd pro Jahr erlegt. Unter Tier- und Naturschutzorganisationen besteht seit langem eindeutiger Konsens darin, dass die Bejagung von Rabenvögeln aus ökologischen und ethischen Gründen abzulehnen ist. Wildtierschutz Deutschland fordert deshalb seit langem – nicht nur in Rheinland-Pfalz, sondern bundesweit –, die Jagd auf diese nach der EU-Vogelschutzrichtlinie geschützten Singvögel (!) aufzugeben und sie aus dem Jagdrecht zu entlassen.

Rabenkrähe im Abendlicht
Der Abschuss von Rabenkrähen ergibt weder ökologisch noch ökonomisch einen Sinn.Bild: Alexander Sinn, Unsplash

​Im Herbst 1994, als sich in Rheinland-Pfalz die Absicht des Ministeriums für Umwelt und Forsten abzeichnete, die beiden Singvogel-Arten Elster und Rabenkrähe aus dem Naturschutzgesetz mit seinem ganzjährigen Schutz in das Jagdgesetz zu überführen, wurden die Universitäten Mainz und Kaiserslautern beauftragt, entsprechende Untersuchungen anzustellen.


In einer dreijährigen Untersuchung stellte man fest, dass weder im Rahmen der eigenen Untersuchungen noch durch Fremd- bzw. Literatur-Angaben erhebliche landwirtschaftliche Schäden durch Elster oder Rabenkrähe bestätigt werden. Schäden in Zusammenhang mit der Schafhaltung existieren nachweislich nicht, sondern stellten sich als ein Produkt der Sensationspresse heraus. Elstern spielen in Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Schäden überhaupt keine Rolle.


Eine angebliche Gefährdung seltener Singvogelarten durch Rabenvögel wurde ebenfalls mehrfach widerlegt. So gibt es keinen wissenschaftlich erkennbaren Zusammenhang zwischen Elstern-Häufigkeit und der Anzahl von Singvogelarten. Vielmehr zeigen Feldstudien, dass selbst hohe Verluste durch die Prädation der Elster durch Zweitbruten in der Regel kompensiert werden.


Erkennbar ist jedoch, dass durch die intensive Bejagung von Rabenvögeln die „Landflucht“ insbesondere von Saatkrähen begünstigt wird, die sich immer häufiger in städtischen Bereichen ansiedeln.


Auch in weiteren Studien ließen sich weder die angeblichen Schäden wissenschaftlich nachweisen, noch wurde ein "Erfolg" im Sinne einer zunehmenden Artenvielfalt anderer Singvögel nach erfolgtem Töten oder Bejagen der Rabenvögel festgestellt (z.B. Martens & Helb 1998, Mäck u.a. 1999, Mäck & Jürgens 1999, Haupt 2000).


Ohne die Ergebnisse des Endberichts des "Rabenvögel-Gutachtens" abzuwarten, wurde wenige Tage zuvor vom Ministerium für Umwelt und Forsten der Entwurf einer Verordnung zur Überführung von Elster und Rabenkrähe in das Jagdgesetz veröffentlicht. Und dies geschah ohne die vorherige, eigentlich selbstverständliche Hinzuziehung der Fachbehörden wie der Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland. Ungeachtet fehlender fachlicher Gründe, werden bis heute Rabenvögel in den meisten Bundesländern zu Hunderttausenden bejagt.


Jagdverbände behaupten, die Bejagung bestimmter Arten diene hauptsächlich der Aufrechterhaltung des biologischen Gleichgewichtes bzw. hebe die Chancenungleichheit unter "Gewinnern und Verlierern" der anthropogenen Umgestaltung unserer Kulturlandschaft auf. Dieser wissenschaftlich (längst) enttarnte Irrglaube findet sich in nahezu allen Aussagen der Jägerschaft als Begründung für ihr Jagdrecht, ja sogar für eine Notwendigkeit zur Bejagung von Beutegreifern wie Fuchs und Dachs. Wahre Gründe für die Bejagung dieser Tierarten sind wohl eher Langeweile und fehlende Empathie unseren Mitgeschöpfen gegenüber.

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