Suchergebnisse Wildtierschutz Deutschland - Hobbyjagd abschaffen
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- Wie viele Wildschweine gibt es in Deutschland?
Das weiß niemand so genau. Gerade Wildschweine lassen sich nicht einfach zählen. Das macht es auch extrem schwierig zum Beispiel die Effizienz von jagdlichen Maßnahmen zu messen. Man hat einfach keine KPI's (Key Performance Indicators) oder Daten, die verlässliche Zahlen liefern für die Risiken der Einschleppung, der Verbreitung und der Persistenz der Afrikanischen Schweinepest in Wildschweinbestände. Die EFSA (European Food Safety Authority – Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) hat schon 2014 empfohlen, Methoden zu entwickeln, um unabhängig vom Monitoring der Jäger den Bestand von Wildschweinen messen zu können. Es scheint diesbezüglich aber bis heute nichts passiert zu sein. In Europa wurde bisher eine Reduzierung von maximal 56,8 Prozent des Wildschweinbestands erreicht - in einem eingezäunten Areal in Spanien. Bild: Michael Hamann Der Deutsche Jagdverband äußerte sich 2018 dahingehend, dass es in Deutschland wohl 300.000 Schwarzkittel gäbe (Zitat „Die Zeit“ 18.2.2018 in „Angst vor der wilden Sau“). Da könnte man glauben, die Jäger bräuchten mal Nachhilfe in den Grundrechenarten. Im gleichen Jagdjahr 2017/2018 zählte die Jagdstrecke 836.865 Schwarzkittel! Landwirtschaftsministerin Keller (Die Linke) aus Thüringen schätzt die Wildschweinpopulation in Thüringen (wohl auf Basis der Zahlen des Jagdjahres 2016/17: 31.000 tote Wildscheine in Thüringen) auf 100.000 Tiere. Das entspräche einer Reduzierung in den letzten Jahren von jeweils 30 bis 35 Prozent. Die höchste je in Europa dokumentierte Verringerung eines Wildschweinbestandes betrug 56,8 Prozent in einem eingezäunten spanischen Jagdgebiet von 723 ha (Boadella et al., 2012). Wir vermuten, dass aufgrund der seit Anfang der 2000er Jahre signifikant intensivierten Jagd auf Wildschweine die jährliche Abschussquote zwischen 35 und 40 Prozent liegt. Demnach haben wir in Deutschland derzeit vermutlich Höchststände von ca. 2 Million Wildschweinen, Tendenz steigend. Die nachfolgende Tabelle liest sich so: Bei 800.000 getöteten Wildschweinen und einer Reduzierung um 40 Prozent lag der Bestand in der Spitze bei etwa 2 Millionen Wildschweinen. Mehr über Wildschweine erfahren Sie hier
- Entwurf zu neuem Tierschutzgesetz: Vorrang gegenüber dem Jagdrecht
Im Auftrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen haben Christoph Maisack, Barbara Felde und Linda Gregori (Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht, DJGT) ein Gutachten zur Reform des Tierschutzrechts einschließlich eines Gesetzesentwurfs erstellt. Mit dem Gesetzesentwurf ist ein Normengefüge gelungen, das die dem Tierschutzrecht durch Art. 20 a GG verliehene Gewichtigkeit widerspiegelt, bisherige Gesetzeslücken schließt und dort Klarheit schafft, wo sie bisher vermisst wurde. Auch bezüglich des Jagdrechts enthält der Entwurf Neuerungen, die im Folgenden zusammengefasst werden sollen: 1. Klarstellung zum Verhältnis Tierschutzgesetz - Jagdrecht Das Verhältnis des Tierschutzgesetzes zum Jagdrecht gehört bislang zu den ungelösten Fragen des Tierschutzrechts. Der neue Gesetzesentwurf soll diesem Streit ein Ende bereiten, indem dem Tierschutzrecht unter Berücksichtigung seiner im Grundgesetz hervorgehobenen Bedeutung der Vorrang eingeräumt wird. Der bisher teilweise vertretenen Annahme eines Vorrangs des vermeintlich spezielleren Jagdrechts wird damit endgültig eine Absage erteilt. Die ausdrückliche Regelung eines Rangverhältnisses der Vorschriften lässt die aktuelle Gesetzeslage bisher vermissen, was zu uneinheitlichen Gerichtsentscheidungen und damit zu unerfreulichen Unsicherheiten führte. Zwar wurde mitunter schon früh anerkannt, dass auch im Rahmen der Jagd das Vorliegen eines vernünftigen Grundes im Sinne des § 1 S. 2 TierSchG zur Tötung eines Tieres erforderlich ist, um nicht den Straftatbestand des § 17 Nr. 1 TierSchG zu erfüllen. Insbesondere die Regelungen zur Jagdausübung wurden von vielen Seiten jedoch nach wie vor als dem Tierschutzrecht übergeordnet und damit als unantastbar beurteilt. An einer höchstrichterlichen Entscheidung zum Verhältnis Tierschutzrecht und Jagdrecht fehlt es bis heute. Im neuen Entwurf wird dieses Rangverhältnis zwischen Jagd- und Tierschutzgesetz insbesondere durch Streichung der bisher im Tierschutzgesetz enthaltenen sog. Unberührtheitsklauseln hinsichtlich des Jagdrechts klargestellt. Hierzu heißt es in der Begründung zum Entwurf: „Die bisher hier enthaltene Unberührtheitsklausel zugunsten des Jagd- und des Naturschutzrechts entfällt – wie auch an anderer Stelle. Sie steht, was das Jagdrecht angeht, in Widerspruch zu § 44a BJagdG, wo es heißt: „Vorschriften des Tierschutzrechts bleiben unberührt“. Wenn demnach das Tierschutzrecht im Zweifel Vorrang vor dem Jagdrecht hat, ist es nicht möglich, tierschutzrechtliche Vorschriften ausdrücklich unter einen Jagdrechtsvorbehalt zu stellen und sie damit entgegen § 44a BJagdG dem Jagdrecht nachzuordnen. […] Gesetze, die das Jagdwesen regeln, dürfen die Bestimmungen des Tierschutzrechts weder aufheben noch aushöhlen noch in ihrer Reichweite einschränken.“ Auswirkungen hat dies zum Beispiel auf die Aussetzung von aufgezogenen Wildtieren im Rahmen der Jagd. Zur Auffrischung der eigenen Jagdbestände wird hier nicht selten auf in Gehegen gezüchtetes Wild zurückgegriffen. Das bisherige Tierschutzgesetz sieht hier zwar ein Verbot zur Aussetzung vor, sofern das Tier nicht auf die zum Überleben in dem vorgesehenen Lebensraum erforderliche artgemäße Nahrungsaufnahme vorbereitet und an das Klima angepasst ist. Ausdrücklich unberührt bleiben hier aber Vorschriften des Jagdrechts (§ 3 Nr. 4 TierSchG). Dies hat zur Folge, dass es länderspezifisch eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Aussetzung von aufgezogenen Tieren zu Jagdzwecken gibt, ohne dass ein Verstoß gegen das tierschutzrechtliche Verbot auch nur erwägt wird. Beim neuen Gesetzesentwurf wurde deshalb bewusst auf die Unberührtheitsklausel verzichtet. Die im Rahmen der Jagd übliche Aussetzung von Wild wird sodann im Einzelfall auf ihre Vereinbarkeit mit dem Tierschutzgesetz zu überprüfen sein. 2. Verschärfung und Erweiterung des Abrichtungsverbots Das bisherige Tierschutzgesetz verbietet es in § 3 Nr. 7 TierSchG ein Tier an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe abzurichten oder zu prüfen. Der neue Gesetzesentwurf erweitert diese Vorschrift auf das Training eines Tieres am lebenden Tier und verzichtet auf die vorgesehene Zweckbestimmung „auf Schärfe“. „Durch die Streichung des bisherigen Merkmals „auf Schärfe“ wird klargestellt, dass es genügt, wenn bei dem abzurichtenden bzw. zu prüfenden Tier die Bereitschaft hervorgerufen bzw. getestet werden soll, ein anderes Tier lebend zu ergreifen, zu fassen und ggf. zu apportieren. Damit fällt die Ausbildung von Jagdhunden an lebenden, vorher flugunfähig gemachten Enten unter das Verbot. Wegen der unterschiedlichen Praxis in den Ländern (in einigen wird das Verbot eingehalten, in anderen nicht) besteht hier Klarstellungsbedarf.“, heißt es im Gesetzesentwurf. Ebenso erfasst wäre der Betrieb von Anlagen zur jagdlichen Ausbildung von Hunden für die Fuchsjagd – sogenannte Schliefenanlagen. 3. Verschärfung des Hetzverbots Das aktuelle Tierschutzgesetz verbietet es, ein Tier auf ein anderes zu hetzen; regelt aber zugleich eine Ausnahme für den Fall, dass die Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit dies erfordern. Der neue Gesetzesentwurf lässt zwar weiterhin jagdspezifische Abweichungen vom Hetzverbot zu; verlangt hierfür aber eine ausdrückliche jagdrechtliche Regelung (die wiederum ihre Vereinbarkeit mit dem Tierschutzgesetz insgesamt voraussetzt). Dies ist auch deshalb zu begrüßen, da eine Abweichung vom Verbot nicht mehr allein von der Beurteilung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Weidgerechtigkeit abhängig gemacht wird. 4. Anzeigepflicht für getötete Heimtiere Eine weitere Neuerung schafft der Gesetzesentwurf mit der Anzeigepflicht für getötete Hunde und Katzen. Da es unter dem Vorwand des Jagdschutzes immer wieder zu Tötungen von Hunden und Katzen durch Jäger*innen kommt, ist diese allgemein ausgestaltete Verpflichtung auch für das Jagdrecht interessant. Bisher sehen nur die wenigstens Landesjagdgesetze vor, dass über getötete Hunde und Katzen in Form einer Streckenliste Auskunft gegeben werden muss. Offizielle bundesweite Zahlen über getötete Hunde und Katzen durch Jäger*innen existieren daher nicht. Die neue Verpflichtung dürfte außerdem zu einer gesteigerten Zurückhaltung bei der Tötung von Heimtieren führen. +++ Die Open Access-Version des Bandes „Reform des Tierschutzrechts“ kann hier beim NOMOS-Verlag abgerufen werden.
- Rechtsweg zum Abbau der ASP-Zäune im Nationalpark eingeleitet
Petition unterzeichnen Spendenaktion: Wildtieren helfen und Artenvielfalt im Nationalpark erhalten An diesem Mittwoch hat die Naturschutzorganisation Freier Wald e.V. in Zusammenarbeit mit der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) und Wildtierschutz Deutschland erste rechtliche Schritte gegen den Landkreis Uckermark unternommen, um einen Abbau oder zumindest eine Verlegung der den Nationalpark Unteres Odertal umgebenden Zäune zu erreichen. Dazu wurde zunächst ein erforderliches behördliches Antragsverfahren zur Aufhebung der wohl nicht rechtmäßigen Tierseuchenallgemeinverfügungen eingeleitet. Wie berichtet verhindern die zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) verordneten Zäune bei Hochwasser ein Entkommen auch streng geschützter Tiere aus den Poldern des Nationalparks. Sie ertrinken oder sterben an Unterkühlung oder Erschöpfung. Zahlreiche tote Rehe, ein Hirschkalb, ein Turmfalke, ein Graureiher und zwei Singschwäne wurden meist von Passanten entdeckt. Insbesondere bei einem ersten kleinen Hochwasser zu Jahresbeginn dürften bereits wesentlich mehr Wildtiere ertrunken sein. Hinzu kommt, dass durch die Errichtung der ASP-Schutzzäune vielen Tierarten des Nationalparks auch die jahreszeitliche Wanderung zu ihren Winterlebensräumen und damit zu Nahrungsgrundlagen erschwert oder unmöglich gemacht wird. Das nächste Hochwasser wird erfahrungsgemäß vielleicht schon im Februar, spätestens aber im März kommen. Die bisherigen Maßnahmen zur Rettung der Tiere sind völlig unzureichend. Bisher überhaupt nicht in Betracht gezogen wurde, dass die Zäune die Lebensraumqualität auch streng geschützter Arten erheblich reduziert. Die Tier- und Naturschutzorganisationen gehen davon aus, dass ein wesentlicher Beitrag der Schutzzäune nach zahlreichen ASP-Fällen außerhalb des Nationalparks und durch eine mögliche Übertragung des Virus durch die Kadaver ertrunkener Wildschweine nicht mehr gewährleistet ist. Auf jeden Fall aber steht der Nutzen der Schutzzäune in keinem Verhältnis zu dem immensen Schaden, den sie in diesem international geschützten Natura 2000-Gebiet für die dort lebenden Tierarten und das Leben und die Gesundheit einzelner, auch besonders geschützter Tiere anrichten. Sollte der Landkreis Uckermark dem Antrag, der letztlich den Abbau der unrechtmäßig erstellten Zäune im Bereich des Nationalparks fordert, bis zum 10. Februar d.J. nicht zustimmen, beabsichtigen die beteiligten Organisationen unverzüglich die Gerichte anrufen. +++ Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens und Aufhebung der Tierseuchenallgemeinverfügungen des Landkreises Uckermark vom 12.11.2020, 27.08.2021 und 20.09.2021, Hilfsantrag auf Aussetzung der Vollziehung Offener Brief an Umweltminister Axel Vogel, Brandenburg, zur Wiederaufnahme des Verfahrens Lesen Sie auch: Beschwerde bei der EU-Kommission - Nationalpark Untere Oder Alle Berichte zu den rechtswidrigen Zäunen im FFH-Gebiet Unteres Odertal finden Sie hier
- Medaillen-Wettbewerb: Aufruf zur Massentötung von Füchsen
Hören - Die Jagd. Ein gesellschaftliches Thema, das umstrittener kaum sein könnte. Aus tierschutzrechtlicher Sicht, welche den Schutz des einzelnen Tieres um seiner selbst willen bezweckt, genügen die geltenden jagdrechtlichen Bestimmungen längst nicht mehr den herrschenden Anforderungen und erweist sich die ausgeübte Jagdpraxis nicht selten als rechtswidrig. Ungeachtet der deshalb zu Recht eingeforderten Verschärfung des Jagdrechts sieht dieses bereits heute Beschränkungen der Jagd vor. Beschränkungen, die unvereinbar mit dem aktuellen Aufruf der Deutschen Jagdzeitung (DJZ) zu einem Wettbewerb sind, bei dem u.a. die die höchste Zahl der getöteten Füchse prämiert wird. Vom 13. -19. Dezember sollen hiernach bundesweit so viele Füchse wie irgend möglich gefangen und geschossen werden. Der Verlag ruft für die Reviere mit den meisten getöteten Füchsen Preise auf: Medaillen und allerhand Jagdzubehör, darunter Aufkleber mit der Aufschrift: „Der Fuchs kann immer kommen“, geschmacklos und selbst für viele Jäger mit dem sog. „Jagdkodex“ unvereinbar. Jagdwettbewerbe – das Gegenteil von Waidgerechtigkeit Die Jagdgesetze erlauben grundsätzlich den Abschuss von Füchsen, und das, ohne dass diesen Tieren eine nennenswerte Schonzeit eingeräumt wird. In vielen Bundesländern können Füchse also das ganze Jahr hindurch geschossen werden. Ausnahme ist der sog. Elterntierschutz, der ein Töten der für die Aufzucht notwendigen Elterntiere während der Brut- und Setzzeit verbietet. Beim Fuchs erkennt der Gesetzgeber oft nur die Zeit ab dem 1. März bis zum 30. Juni an. Nicht berücksichtigt wird dabei bisher, dass schon vor der Geburt der Welpen die für die Aufzucht notwendigen Fuchsrüden massenhaft erschossen werden. Ferner ist aufgrund von Klimawandel und anderen Umweltveränderungen eine genaue Bestimmbarkeit dieses Zeitraums kaum möglich. In Wildtierstationen werden immer wieder Fuchswelpen aus dem Geburtsmonat Januar abgegeben. Fuchseltern sind – gerade bei späteren Geburten – häufig noch im August notwendig. Beschränkt ist die Jagd aber dennoch: Gemäß § 1 Abs. 3 Bundesjagdgesetz sind bei der Ausübung der Jagd die von Jägern auch oft als „Ethik-Kodex“ bezeichneten, allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Waidgerechtigkeit zu beachten. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff erfordert die Überprüfung jeglicher Jagdausübung auf ihre Verträglichkeit mit Tierschutz-, Umwelt- und Mitmenschlichkeitsaspekten hin. In Verbindung mit der ebenfalls vom Gesetz auferlegten Verpflichtung zur Hege (§ 1 Abs. 1, 2 BJagdG), d.h. zur Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie der Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen, verbietet sich die als Wettbewerb ausgestaltete Jagd mit dem Ziel des maximalen Abschusses. Dies hat grundsätzlich schon deshalb zu gelten, da jedes Revier unterschiedliche Wildtierbestände aufweist und jeder Jäger seine Tätigkeit individuell an die in seinem Revier herrschenden Bedingungen anzupassen hat. Ein verantwortungsvoll und waidgerecht handelnder Jäger hat die Größe und Ausgestaltung seiner Wildtierbestände daher regelmäßig zu überwachen, um Hege und Jagd danach auszurichten. Die unabhängig von einer Überprüfung des im konkreten Gebiet vorkommenden Tierbestands und seiner Auswirkungen auf Natur- und Umwelt durchgeführte Jagd widerspricht daher ohne Zweifel dem jagdrechtlichen Auftrag. Dies scheint den Verlag jedoch nicht zu kümmern, dessen oberstes, nein einziges Ziel die Erreichung größtmöglicher Abschusszahlen im gesamten Bundesgebiet zu sein scheint. So heißt es im Aufruf an die Jäger: „Zwischen 400.000 und 500.000 Freibeuter werden pro Jahr in Deutschland erlegt. Absoluter Spitzenreiter dabei: Bayern! Die Jäger im Freistaat erbeuten beinahe jedes Jahr mehr als 100.000 Füchse. Vorbildlich! Die DJZ-Redaktion befürwortet das und würde sich wünschen, dass in Sachen Niederwildhege noch mehr unternommen wird. (…) Die Fangjagd ist ebenso erlaubt, wie die mit Flinte und Büchse. Es darf gepirscht, gedrückt, getrieben und gelockt werden, was das Zeug hält. Wichtig ist einzig und allein die Strecke!“ Die Waidgerechtigkeit wird hier aber noch in einem weiteren Punkt tangiert, denn diese erfordert zudem die größtmögliche Schonung des Tieres bei der Tötung. Dem Tier sind vermeidbare Schmerzen und Leiden zu ersparen. Dies ergibt sich bereits unmittelbar aus dem Tierschutzgesetz (§ 1 S. 2 TierSchG). Ausprägung dieses Grundsatzes ist dabei nicht nur das Verbot bestimmter Jagdmittel, sondern auch die Verpflichtung zur präzisen Ausführung der Tötung. So ist ein Schießen auf hohe Distanzen, unter Wettbewerbsdruck und in Bewegung aufgrund der damit verbundenen Fehlgänge nicht mit dem Jagdrecht vereinbar. Durch die Ausrufung eines Wettbewerbs nebst Auslobung von Preisen für das „erfolgreichste“ Revier wird unter den teilnehmenden Jägern eine dem Jagdrecht widersprechende Konkurrenzsituation hervorgerufen, die letztlich zulasten der zu schützenden Wildtiere ausgetragen wird. Nur der Vollständigkeit halber wird ergänzend darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen die Waidgerechtigkeit eine Entziehung des Jagdscheins ermöglichen, s. §§ 18, 17 Abs. 2 Nr. 4 BJagdG. Wildtierschutz Deutschland e.V. wird darauf hinwirken, dass eine entsprechende Ermittlung der Wettbewerbsteilnehmer durch die zuständigen Behörden erfolgt und Stellungnahmen einfordern *). Fuchsjagd – Töten ohne vernünftigen Grund Neben diesen, der Durchführung eines Fuchsjagdwettbewerbs entgegenstehenden und wohl auch von der überwiegenden Jägerschaft anerkannten Pflichten eines Jägers ist das Ansinnen der DJZ auch deshalb zu verurteilen, da es im Sinne des Tierschutzgesetzes an einem vernünftigen Grund für die Bejagung des Fuchses überhaupt fehlt. Wie oben bereits ausgeführt erfordert die verantwortungsvolle Jagdausübung eine Überprüfung der Jagd auch in tierschutzrechtlicher Sicht. Sie hat deshalb nur dann zu erfolgen, wenn für die Tötung ein vernünftiger Grund, etwa der Schutz der Natur, Eindämmung überhöhter Populationen oder etwa die Bekämpfung von Krankheiten vorliegt und durch die Jagdausübung erreichbar ist. Die Jagdpraxis in Fuchsjagd freien Arealen sowie etliche Studien haben gezeigt, dass aus heutiger Sicht keiner der immer noch anerkannten Gründe zur Fuchsjagd mehr haltbar ist. Eine Stellungnahme des Vereins nebst rechtlicher Aufarbeitung durch die DJGT finden Sie hier. Es bleibt daher zu hoffen, dass bundesweit dem Aufruf der DJZ nicht gefolgt wird und die geplante traditionelle Einführung eines jährlich wiederkehrenden Massenabschusses von Füchsen schon aus Mangel an hieran interessierten Jäger*innen scheitert. +++ *) Anfrage Stellungnahmen: Deutscher Jagdverband, Landesjagdverband Rheinland-Pfalz, Umweltministerium Rheinland-Pfalz neu: Keine Meinung ist auch eine Meinung - die "Stellungnahme" des Deutschen Jagdverbands Mehr über Füchse erfahren Sie hier
- Fuchsjagd-Wettbewerb: Deutscher Jagdverband ohne Meinung
Hören - Anfang Dezember hat die Deutsche Jagdzeitung einen Wettbewerb „Fuchsjagdwoche“ ausgerufen. Es geht darum, innerhalb einer Woche so viele Füchse wie irgend möglich zu töten. Die Sieger werden mit Medaillen ausgezeichnet. Empört haben wir uns u.a. an den vermeintlichen Hüter der Weidgerechtigkeit, den Deutschen Jagdverband (DJV), mit der Bitte um eine Stellungnahme und ein Einschreiten gegen die Jagdzeitung gewandt. Wir haben erläutert, dass aus unserer Sicht dieser Tötungswettbewerb jeglicher Ethik und Weidgerechtigkeit widerspricht. Denn sowohl die Einstellung des Jägers zum Tier als Mitgeschöpf als auch die mitmenschliche Komponente der Weidgerechtigkeit werden durch einen Wettbewerb, bei dem es um nichts als das Töten von möglichst vielen Füchsen innerhalb einer Woche geht, ad absurdum geführt. Am Mittwoch haben wir dann auch eine Antwort des Geschäftsführers des DJV Olaf Niestroj erhalten. Allerdings nicht zum Sachverhalt, sondern zur „grundsätzlichen Bedeutung der Fuchsjagd“ aus Sicht wohl der Presseabteilung des Jagdverbands. Keine Meinung ist auch eine Meinung! Wer als Verband auf dem Papier Weidgerechtigkeit und Jagdethik hochhält, aber zu einem solch‘ gravierenden Verstoß gegen ebendiese Werte lediglich meint antworten zu müssen, man sei nicht der Urheber des monierten Artikels und wir mögen unsere Kritik direkt an die zuständige Redaktion richten, hat seine eigene Mission nicht verstanden. Oder vielleicht pfeift die neue Generation im Verband auch darauf, denn mit Ethik und Weidgerechtigkeit lassen sich die Revolverhelden von heute kaum gewinnen. Dass der Deutsche Jagdverband und im Übrigen wohl auch seine Landesverbände nicht allzu viel (mehr) auf die Weidgerechtigkeit geben, lässt sich auch daran ausmachen, wie man dort die immer neuen Streckenrekorde der Jägerschaft bejubelt. Dass gerade bei den „Wachstumsträgern“ Wildschwein und Waschbär in vielen Fällen nicht von Weidgerechtigkeit, geschweige denn von Tierschutz gesprochen werden kann, lässt die Jägervertretungen kalt. Stattdessen forcieren oder tolerieren sie jagdliche Maßnahmen, die zwangsläufig zu Verstößen gegen gängige Tierschutznormen führen: Aufhebung von Schonzeiten, Verharmlosung oder Aufhebung des Muttertierschutzes, Einsatz von Saufängen, Einsatz von ungeeigneten Hunden und nicht steuerbaren Hundemeuten, Verlängerung von Jagdzeiten, Intensivierung der Jagd während der Nachtzeit, technische Aufrüstung mit Wärmebildtechnik, Nachtsichttechnik, Drohnen. Dass Niestroj und seine Mannen wohl nicht den geringsten Schimmer davon haben, was Tierschutz bedeutet, verdeutlicht auch ihre Stellungnahme zur Fuchsjagd. Niestroj betont zwar, dass der Elterntierschutz eine „bedeutende Rolle“ spiele, setzt sich aber nicht für angemessene bundesweite Schonzeiten für diese Tiere vor und während der Aufzuchtzeit ein. Stattdessen wenden sich die Jagdverbände nicht einmal gegen die bundesweite Massenvernichtung von Füchsen in den Wintermonaten, die in manchen Revieren bis in den März hinein andauert. Spätestens ab Januar sind die meisten der getöteten Fuchsrüden bereits werdende Väter von drei bis neun Fuchswelpen, die ohne ihn als Versorger der Fuchsfamilie nur eine viel geringere Überlebenschance haben als in intakter Familienstruktur. Erste Fuchswelpen kommen bereits im Januar zu Welt. +++ Weitere Informationen: · Kommentar zum Aufruf zur Massentötung von Füchsen · Zitierter Artikel aus der Jagdzeitung · Unser Schreiben an den Jagdverband · Antwort des Jagdverbandes · Aktuelle Position des Jagdverbands zur Weidgerechtigkeit (aus dem Jahr 2000) · Fragen und Antworten zur Fuchsjagd · Weitere Artikel über Füchse
- Arme Sau – Tierschutz wird bei der Wildschweinjagd grob vernachlässigt
Die Jagdstatistik weist für das Jagdjahr 2019/20 (April bis März) eine Strecke von 881.886 Wildschweinen aus – in diesem Zeitraum wurden mehr als doppelt so viele Wildschweine getötet wie noch vor 20 Jahren. Anfang der 2000er Jahre wurden in Deutschland im Zeitraum der jeweils vergangenen zehn Jahre etwa drei Millionen Wildschweine im Rahmen der Jagd getötet, heute sind es über sechs Millionen. „Die Wildschweinbestände erholen sich schnell von diesen Verlusten. In wenigen Jahren werden wir Jahresstrecken mit einer Million und mehr Wildschweinen haben.“ Davon ist Lovis Kauertz, Vorsitzender von Wildtierschutz Deutschland, überzeugt: „Die Jagd ist völlig kontraproduktiv, auch weil dadurch mit einer intakten Sozialstruktur womöglich der letzte limitierende Faktor der Zahl der Wildschweingeburten zerschossen wird. Darüber hinaus trägt die Fütterung zu Jagdzwecken, die sogenannte Kirrung dazu bei, dass auch junge Tiere so kräftig werden, dass sie bereits vor Vollendung des ersten Lebensjahres Nachwuchs bekommen. Nicht selten lassen auch Landwirte ihre Maisäcker in Absprache mit den Jagdpächtern bis in den Dezember stehen.“ Schon vor vielen Jahren haben wir darauf hingewiesen, dass der Jagdbetrieb hinsichtlich der Reduzierung der Zahl der Wildschweine nicht zielführend ist. Weil Jäger, Behörden und Politik schon lange mit ihrem Latein am Ende sind, ermöglichen oder tolerieren sie immer neue Jagdpraktiken und technische Ausrüstung, die zwar nicht zur nachhaltigen Reduzierung der Wildschweinbestände führen, aber erhebliches Tierleid verursachen. Bei der Jagd auf Wildschweine gibt es schon seit langem keine Tabus mehr: Die Tiere werden ganzjährig ohne Schonzeiten bejagt, es werden Jungtiere, Alttiere, Leitbachen getötet. Nachts werden sie mit Scheinwerfern gejagt, in vielen Bundesländern bereits mit Nachtzieltechnik. Den Wildschweinen wird mit Fallen nachgestellt, sogenannten Saufängen, in welchen gelegentlich ganze Rotten unter größten Qualen geradezu niedergemetzelt werden. Hundertschaften von Jägern und Treibern beunruhigen im Rahmen von Drückjagden teilweise bis in den März hinein die sich in der Winterruhe befindlichen Wildtiere. Mitgeführte Hundemeuten richten - wie der Verband der Berufsjäger in NRW im Jahr 2020 berichtete - dabei nicht selten Massaker unter den Frischlingen an. Als sei das nicht schon genug, gibt es auch noch zahlreiche Jäger, die trotz Übungsnachweis einfach nicht treffsicher sind. Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz weist darauf hin, dass Studien zufolge bei Gesellschaftsjagden einem nicht unbeträchtlichen Teil der Tiere in den Bauch oder in die Beine geschossen wird. Manch ein Schwarzkittel verhungert im Dickicht, weil ein Jagdausübungsberechtigter ihm den Unterkiefer weggeschossen hat und vielleicht auch die Nachsuche – wenn sie dann stattgefunden hat – ergebnislos war. Dazu Lovis Kauertz: „Die Rahmenbedingungen dafür lässt sich die Politik von Jagd-, Forst- und Bauernlobbyisten diktieren. Ich habe den Eindruck, dass unsere Spitzenpolitiker, die nicht selten selbst einen Bezug zur Jagd oder zur Landwirtschaft haben, hier ausschließlich nach opportunistischen Prinzipen handeln. Tierschutz ist für Klöckner, Backhaus, Hauk & Co. doch eher ein Lippenbekenntnis. Es geht einerseits darum, den Wählern, der Öffentlichkeit und der Wirtschaft vorzugaukeln, man habe „das Problem Wildschwein“ im Griff. Andererseits fürchten Politiker aller Parteien die Macht und den Einfluss der Grünröcke, der Bauern und der Waldbesitzer.“ +++ Informationen zur Afrikanischen Schweinepest
- Streichung des Waschbären von der EU-Liste der invasiven Arten
EU-Verordnung 1143/2014 - Prüfung der Rechtmäßigkeit der Aufnahme des Waschbären in die EU-Liste der invasiven Arten Seit vielen Jahren findet in Deutschland eine kontinuierliche Hetzkampagne vieler Medien und der Jägerschaft gegen die Waschbären statt. Die Aufnahme dieses in Deutschland als heimische Tierart geltenden Kleinbären in die "Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung" im Jahr 2016 hat diesem Hype nochmal einen Booster gegeben. Fast täglich wird man mit Berichten über die „bösen“ Waschbären konfrontiert. Ginge es nach der Jägerschaft, müssten die mit allen verfügbaren Mitteln getötet oder sogar ausgerottet werden. Viele Jäger interpretieren den Auftrag der EU-Verordnung allerdings völlig falsch, wenn sie die Verordnung als Freibrief oder gar als rechtliche Verpflichtung zur unbeschränkten Jagd oder Tötung darstellen wollen. Das Gegenteil ist der Fall: Die normale Jagdausübung kann gar keine Maßnahme im Sinne der Verordnung sein, solange sie sich nicht auch den sonstigen Regeln der Verordnung unterwirft. Die EU fordert beispielsweise, dass zunächst die Schäden der invasiven Arten und der Nutzen der Maßnahmen gegeneinander abgewogen werden müssen. Sie fordert, dass Maßnahmen "verhältnismäßig", das heißt angemessen sein müssen. Und letztlich fordert die Verordnung, dass die Wirksamkeit von Maßnahmen ganz konkret nachgewiesen werden muss. Der Waschbär gehört nicht in die EU-Liste der gebietsfremden Arten Waschbären erfüllen u.E. in verschieden Punkten überhaupt nicht die Kriterien, die hinsichtlich der Zuordnung dieser Tierart in die EU-Liste gefordert sind: Waschbären sind zumindest in Deutschland nicht gebietsfremd. Die heutige Waschbärenpopulation geht auf in den 1930er Jahren in NRW und in Hessen ausgesetzte und aus Pelzfarmen in Brandenburg entkommene Tiere zurück. Seitdem haben sie sich in Deutschland etabliert und gelten seit vielen Jahren als heimische Tierart. Es gibt zwar etliche Beobachtungen, dass Waschbären andere heimische Tierarten erbeuten und auch Gelege plündern, gleichwohl gibt es keinen wissenschaftlich belastbaren Beleg dafür, dass sie den Bestand irgendeiner heimischen Tierart gefährden. Durch die Aufnahme des Waschbären in die Unionsliste wurden die nachteiligen Auswirkungen dieser Tierart bisher weder verhindert, minimiert noch abgeschwächt. Vielmehr hat sich der Bestand dieser Tierart trotz oder vielleicht auch gerade wegen einer intensiven Jagd signifikant erhöht. Es ist nicht ersichtlich, dass die Jagd auch nur punktuell zur Reduzierung der Anzahl der Waschbären beiträgt. Da die EU-Verordnung für die Zuordnung von Tierarten zur Unionsliste jedes einzelne der o.g. Kriterien fordert, gehört der Waschbär nicht auf die Unionsliste und sollte im Rahmen der anstehenden Überprüfung zum August 2022 dort gestrichen werden. Eine Überprüfung von Nutria, Marderhund und Nilgans dürfte zum gleichen Ergebnis führen. Berlin – Wildtiermanagement mit Herz und Verstand Es geht auch anders: Inzwischen ist die Berliner Stadtverwaltung bei Wildtieren in der Stadt und insbesondere beim Waschbären mit einem vorbildlichen Wildtiermanagement sehr aktiv geworden. Berlin setzt auf die besonders auf „Vor-Ort-Beratung“ sowohl durch eine Hotline als auch durch einen Flyer mit Tipps zur Vorbeugung gegen die Ansiedlung der Waschbären, und im Falle des Falles zu deren Vergrämung. Auch die Berliner Tierschutzbeauftragte, die Tierärztin Dr. Kathrin Herrmann, setzt sich sehr für die Waschbären ein: „Der Waschbär sei kein Problem, obwohl die EU ihn auf die Liste invasiver Arten gesetzt hat.“ Mehr über Waschbären erfahren Sie hier.
- Anzahl illegal durch die Jagd getöteter Vögel größer als bisher angenommen
Als der NABU im Oktober 2017 im Rahmen einer BirdLife-Studie von bis zu 146.000 illegal, hauptsächlich durch die Jagd getöteten Vögeln in Deutschland berichtete, war die gespielte Empörung seitens des Deutschen Jagdverbandes ob dieser „spekulativen“ Zahlen, die ohne „handfeste Nachweise“ erarbeitet seien, groß. Aber auch ohne handfeste Nachweise (die gibt es nämlich nur, wenn ein Jagdkollege den anderen anschwärzt), unter Zuhilfenahme von Forschungsergebnissen und den Erfahrungen von Jägern, die der Jagd mit Schrot auf Vögel kritisch gegenüberstehen, kann man Zahlen ermitteln, die am Ende nicht weit von der Realität entfernt sind. Wildtierschutz Deutschland geht nach seinen Berechnungen von weit mehr als 252.000 illegal durch die Jagd getöteten Vögeln in Deutschland aus. Darin sind auch die im Rahmen der BirdLife-Studie genannten etwa 12.000 vorsätzlich erschossenen oder vergifteten Greifvögel enthalten. „Kollateralschäden“ bei Wasser- und bei Greifvögeln durch eine Bleivergiftung sind da noch nicht inbegriffen. In deutschen Binnengewässern liegt etliches an Bleischrot, welcher von Wasservögeln beim Gründeln (Nahrungssuche/-aufnahme am Grund der Gewässer) aufgenommen wird. Bei den Greifvögeln sind es mit Blei angeschossene Tiere oder kontaminierte vom Jäger achtlos entsorgte Innereien, die später von Greifvögeln aufgefunden werden und zu tödlichen Vergiftungen führen. Ein erheblicher Anteil illegal getöteter Vögel dürfte unter Rabenvögeln, Tauben und Wasservögeln zu finden sein. Gründe dafür liegen in mangelnder Artenkenntnis vieler Jäger, undiszipliniertem Schießen in Vogelschwärme, Jagd bei schlechten Sichtverhältnissen in den Dämmerungsstunden oder bei Nebel oder Schießen mit Schrot. Bei der Jagd auf Rabenvögel werden immer wieder auch die streng geschützten Saatkrähen oder Dohlen erschossen. Bei der Jagd auf Wasservögel sind selbst bei guter Artenkenntnis und besten Sichtverhältnissen viele jagdbare Gänse- und Entenarten schwer von den streng geschützten Arten zu unterscheiden. Die Verwechslung von Stock- (jagdbar) und Schnatterente (streng geschützt) durch einen Ornithologen hat bis auf fehlerhafte Beobachtungslisten keine Auswirkungen; der Irrtum eines Jägers ist aber tödlich für die bedrohte Art. Wildtierschutz Deutschland vermutet einen Anteil von etwa vier Prozent an der Gesamtstrecke, der auf Vögel geschützter Arten entfällt – das sind etwa 100.000 Tiere im Jahr. Untersuchungen aus Dänemark, Schweden und England zufolge werden bei der Jagd auf Wasservögel auf 10 erlegte Tiere bis zu 7 Tiere mit Schrot verletzt. Das IZW (Leibniz Institute for Zoo & Wildlife Research, Berlin) berichtet, je nach Art, von zwischen 20-45 Prozent angeschossener Altvögel! Diese Aussage dürfte für alle Vogelarten, die in Schwärmen auftreten, gelten. Tierschutzorganisationen gehen davon aus, dass auf dieses Konto pro Jahr in Deutschland etwa 300.000 Vögel gehen. In Deutschland werden gemäß den Jagdstatistiken jährlich etwa 1,5 Million Vögel "legal" erschossen – fast ausschließlich mit Schrot. Darunter vor allen Dingen Rabenvögel, Wasservögel und Tauben, aber auch in der Roten Liste als stark gefährdet eingestufte Rebhühner und über 8.000 auf der Vorwarnliste stehende Waldschnepfen. +++ Lesen Sie auch: Vogeljagd: Mit Wertevorstellungen des Tierschutzes nicht vereinbar
- Jäger erschießt Quarterhorse – Verwechslung mit Wildschwein
„Was du nicht kennst, dass schieß‘ nicht tot!“ Dieses Gebot blendete ein Hobbyjäger bei der Jagd in Usingen im Hochtaunuskreis in der Nacht auf den 30.07.2021 scheinbar völlig aus. Damit auch ein oberstes Credo der Jagd – die Weidgerechtigkeit. Denn die schreibt vor, den Finger erst dann krumm zu machen, wenn der Schütze gewissenhaft geprüft hat, auf was er schießt. So muss er zum Beispiel auch ausschließen, dass er nicht auf ein ggf. Jungtiere führendes Elterntier schießt. Medienberichten zufolge erschoss der ortsfremde Jäger zu nächtlicher Zeit eine auf der Weide stehende 12-jährige Quarterhorse-Stute ab, weil er das Tier wohl mit einem Wildschwein verwechselt hat. Ein ebenfalls dort befindliches Fohlen überlebte. Die Kommentare der Jägerschaft zu dem Fall sprechen Bände Wer selbst Pferde- oder Tierbesitzer ist, weiß wie schmerzlich und schockierend es ist, sein Haustier, das für die meisten ein Familienmitglied ist, zu verlieren und dann noch auf so eine unfassbare Art und Weise! Umso erschreckender sind die zahlreichen empathielosen Kommentare der Jägerschaft, die in den sozialen Medien diesen Vorfall aktuell diskutieren und sich an Geschmacklosigkeit regelrecht überbieten. Hier ein Auszug: „Gestern noch geritten, heute schon mit Fritten“ „Jagdhornsignal?“, „Wmh“ [Weidmannsheil] „Pferderoulade soll sehr lecker sein“ „Gibt’s jetzt wieder den Originalen Sauerbraten“ u.a. sind auf den Facebook-Seiten von „Jagderleben“, „Jagd- mehr als nur ein Hobby“ oder „Jäger und Freunde der Jagd in Hessen“ zu finden. Für diesen Jagdunfall und auch die Kommentare gibt es absolut kein Verständnis! Würden die Kommentarschreiber wohl auch bei ihrem eigenen Jagdhund derartige Kommentare abgeben? Nachtjagdverbot, Seh- und psychologische Tests Diese und ähnliche Tragödien hätten definitiv vermieden werden können, wenn das ursprüngliche Nachtjagdverbot noch gelten würde, Jäger intensiver geschult und geprüft und auch psychologische Tests die Eignung von Jagdausübungsberechtigten bestätigen würden. Anzeige wird erstattet Wildtierschutz Deutschland wird in diesem Fall eine Anzeige erstatten. Wir hoffen sehr, dass das nicht tolerierbare Verhalten des Jägers juristische Konsequenzen und den Entzug des Jagdscheins zur Folge hat. +++ Medienbericht in der FNP Jagdunfälle - ein Auszug - Die folgenden Bespiele zeigen nur wage, dass dies kein unglücklicher Einzelfall ist und auch Menschenleben in Gefahr bringt: · März 2021: Spaziergänger mit Wildschwein verwechselt · Dezember 2020: Islandpferd durch Jäger erschossen · September 2020: Stute Gina mit Wildschwein verwechselt · Juni 2020: Pferd durch Jäger versehentlich erschossen · März 2020: Jäger mit Nutria verwechselt und erschossen · Januar 2020: Esel mit Wildschwein verwechselt
- Artenschutz á la Jagdverband
Hören - Nur so viel vorweg: Sämtliche Arten, die Jäger vorgeben oder vorgaben zu schützen sind in den vergangenen Jahrzehnten in vielen Gegenden ausgestorben (das Auerhuhn, das Birkhuhn) oder auf die Roten Listen der gefährdeten Arten gerutscht. So gibt es heute nur noch einen Bruchteil der Zahl der Rebhühner, Fasanen, Feldhasen wie noch vor 10, 20, 30 Jahren. Wussten Sie, dass es eine Empfehlung des Deutschen Jagdschutzverbandes gab, Igel im Revier „kurzzuhalten“, sprich zum Beispiel mit dem Jagdmesser zu töten? Schließlich fressen Igel auch Fasanengelege. Das erstmals 1950 erschienene Merkblatt Nr. 2 zur Fasanenhege wurde 1985 vom Deutschen Jagdschutzverband neu aufgelegt und nach öffentlichem Unmut erst 1997 aus dem Verkehr gezogen. In den 1970er Jahren wurden pro Jahr noch etwa 1,3 Mio. Fasane erschossen – heute gibt es nicht mehr so viele, da reicht es nur noch für weniger als ein Zehntel der Strecke. Und das obwohl in den vergangenen 50 Jahren wohl zigtausend dieser Tiere für die Jagd gezüchtet und ausgesetzt wurden, wohlwissend, dass über 90 % die ersten sechs Monate nicht überleben. So geht Artenschutz á la Jagdverband. Artenschutz á la Jagdverband war auch lange die Jagd auf Greifvögel. Als diese 1970 verboten wurde, prognostizierten große Teile der Jägerschaft ein regelrechtes Schreckensszenario. Der Bestand der Greifvögel würde bedrohlich ansteigen, sie würden Singvögel und Kleinsäuger in Deutschland binnen weniger Jahre gänzlich ausrotten. Sogar eine Bedrohung für den Menschen wurde allen Ernstes propagiert. Und man müsse die Greifvögel weiterhin unbedingt bejagen um deren Bestand zu regulieren, da sie keine natürlichen Feinde hätten, so die Jagdbefürworter. Seit über 50 Jahren nun dürfen Greifvögel in Deutschland nicht mehr bejagt werden und bis heute hat sich nichts von den furchterregenden Weissagungen bewahrheitet. Die Natur braucht den Menschen nicht als Regulator, sie regelt sich selbst durch Nahrungsangebot, Sozialstrukturen, Krankheiten und durch klimatische Einflüsse. Einige Jäger sehen das auch heute noch nicht ein und bejagen Greifvögel illegal oder vergiften sie. Den Rotfuchs versuchten Jäger während der Hoch-Zeit der Tollwut sogar mittels Begasung der Baue auszurotten. Es ist ihnen nicht gelungen. Die Tiere kompensierten die hohen Verluste durch eine entsprechend hohe Reproduktion und durch Zuwanderung. Die Tollwut wurde im Übrigen nicht durch die Jagd oder durch Jäger ausgemerzt, sondern erst durch den Abwurf von Tollwutimpfködern aus dem Flugzeug. Heute wird die Öffentlichkeit für dumm verkauft (nicht nur von den Jagdverbänden, auch von der Politik), indem man ihr versucht weiszumachen, die Fuchsjagd würde der Erholung des Bestands von Rebhühnern, Fasanen, Feldlerchen und Feldhamstern dienen. Fakt ist aber, dass obwohl in den letzten Jahrzehnten jährlich zum Teil mehr als eine halbe Million Füchse erschossen wurden, es bundesweit nicht einmal eine annähernde Erholung der Bestände dieser Arten gibt. Schlimmer noch: das Rebhuhn stirbt aus, der Feldhase gilt gemäß der Roten Liste 2020 als gefährdet. Der Fuchs ist nicht das Problem. Land- und Forstwirtschaft und Siedlungsbau zerstören Lebensräume und vernichten Nahrungsgrundlagen. Die Zahl der für Vögel, Igel und Fledermäuse erforderlichen Insekten in signifikant zurückgegangen, die Kräuterapotheke für den Feldhasen existiert rudimentär nur noch in wenigen Regionen. Bei der Fuchsjagd geht es nicht um Artenschutz. Feldlerchen und Feldhamster interessieren wohl die wenigsten dieser sich gerne als Naturschützer bezeichnenden Spezies - genauso wenig Kröten, Fledermäuse, Igel oder Greifvögel. Es geht doch im Wesentlichen um den Jagdspaß, die Freude am Töten. Die kann aufgrund der Gesetzeslage mit dem Rotfuchs und anderen Beutegreifern nach wie vor ausgelebt werden. Was dem Jäger nicht passt, wird zum Feind erklärt und heute mehr denn je durch unsachliche Berichte, Meinungsmache und tendenziöse Information zum Schädling degradiert. Das gilt nicht nur für Füchse, Dachse, Marder – in den letzten Jahren sind die Jagdverbände auf diese Art und Weise zunehmend erfolgreich beim Marderhund, beim Waschbären und auch bei der Nilgans. Der Waschbär wurde unter dem Applaus der Jagdverbände durch die EU zur sogenannten „invasiven“ Art erklärt, das obwohl der seit den 1930er Jahren in Deutschland lebt und schon lange durch das Bundesamt für Naturschutz als heimische Art anerkannt wurde. Damit wird nicht nur sein Schutzstatus weiter eingeschränkt, auch die Hemmschwelle wenigstens die Minimalanforderungen des Tierschutzgesetzes zu respektieren, sinkt erheblich. +++ Lesen Sie auch: Schuss und tot - ein Plädoyer für die Abschaffung der Hobbyjagd
- Katzenelend auch in Deutschland
Zum Weltkatzentag 2021 möchten wir vom Wildtierschutz Deutschland, Sektion Hessen, wieder einen Bericht über Katzen veröffentlichen. Die Katze ist in Deutschland das beliebteste Haustier. Das liegt mit Sicherheit auch daran, dass die Stubentiger als pflegeleicht gelten, alleine bleiben können und Katzen angeblich keine größeren Anforderungen stellen oder brauchen. Katzen können zudem ganz leicht und schnell angeschafft werden, sei es über Freunde oder Bekannte, Bauernhöfe, Privatzüchtungen über Ebay usw. Aber genau hier liegt das Problem! Eine Katze ist schnell angeschafft aber leider ist die Verantwortung vieler neuer Katzenbesitzer schlichtweg nicht vorhanden. Viele Katzen werden weder kastriert, noch geimpft, geschweige denn gechippt und registriert. Wenn diese Katzen dann noch in den Freigang dürfen, fängt das ganze Problem erst an. Straßenkatzen sind oftmals die Nachkommen von nicht kastrierten oder ausgesetzten Hauskatzen. Katzen können sich sich pro Jahr zweimal vermehren. Wenn pro Wurf drei Kätzchen überleben ergibt dies nach 7 Jahren rein rechnerisch 420.000 Katzen. Eine Massenvermehrung menschengemacht durch uneinsichtige und verantwortungslose Katzenbesitzer. Allein in Deutschland leben nach Schätzungen des Deutschen Tierschutzbundes weit über zwei Millionen Straßenkatzen ein erbärmliches Leben in dreckigen Hinterhöfen, Fabrikgelände, Schrebergärten und auf Campingplätzen. Wenn die Katzen Glück haben werden sie dort geduldet und gefüttert. Daher ist es absolut wichtig und auch notwendig besonders Herrenlose Katzen zu kastrieren und auch gegen Krankheiten behandeln zu lassen. Denn Katzenschnupfen und auch der hoch ansteckende Parvovirus, auch Katzenseuche genannt, lassen viele Katzen einen einsamen und qualvollen Tod im Verborgenen sterben. Besitzerlose Katzen leiden zudem oft an Hunger und Durst. Ein elendiges Leben was für die meisten Menschen nicht sichtbar ist, da sich Streunerkatzen bevorzugt im Verborgenen aufhalten und den Menschen meiden. Das alles kann verhindert werden durch eine verantwortungsvolle Katzenhaltung mit Kastration, Impfung und Kennzeichnung der Tiere. Da leider viele Menschen es immer noch nicht verstehen oder verstehen wollen, muss deutschlandweit eine Katzenschutzverordnung her, welche besagt dass alle Katzen die in den Freigang dürfen kastriert und gekennzeichnet werden müssen! Missachtungen sollten mit Bußgeldern belegt werden. Nur durch konsequente Kastration lässt sich auf Dauer Tierleid vermeiden. Im April 2015 hat die Hessische Landesregierung die Ermächtigung in kreisfreien Städten auf dem Oberbürgermeister, in den übrigen Gemeinden auf dem Gemeindevorstand oder Magistrat übertragen. Stand Dezember 2020 haben 35 Städte und Gemeinden in Hessen eine Katzenschutzverordnung. Darunter Hanau, Darmstadt, Raunheim, Kassel und Wiesbaden. Die vielen ehrenamtlichen Katzenhilfen in Deutschland, aber auch die Tierschutzvereine arbeiten am Limit und sind oftmals am Ende ihrer Kräfte. Viele Katzen überleben nicht, sterben an Katzenseuche, Katzenschnupfen, Unterernährung, Spulwürmer und Giardien. Ganz zu schweigen von den hohen Tierarztkosten welche bei der Behandlung entstehen. Zudem gibt es Schätzung, wonach jedes Jahr in Deutschland etwa 100.000 Katzen von Jägern gnadenlos erschossen, in Fallen gefangen oder von Jagdhunden zerrissen werden. Wir vom Wildtierschutz Deutschland, Sektion Hessen, setzen uns für eine deutschlandweite Katzenschutzverordnung ein. Nur durch Kastration lässt sich Katzenleid auf Dauer vermeiden. +++ Hintergrund: Welt der Katzen
- Was bedeutet es für das öffentliche Interesse, wenn einzelne Grundstücke nicht bejagt werden?
Die Nichtbejagung einzelner Flächen und die Einstellung von Maßnahmen zur Wildhege auf jagdlich befriedeten Flächen hat mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Auswirkungen auf die öffentlichen Interessen, zumal wenn die Flächen „inselhaft“ in der Landschaft liegen. Jagdlich befriedete Grundstücke haben keine negativen Auswirkungen auf das öffentliche Interesse. Bild: Berndt Fischer Im Gegenteil: Öffentliche Interessen können gefördert werden durch abnehmende Scheu von Wildtieren auf diesen Flächen, was interessierten Menschen die Erlebbarkeit heimischer Tiere begünstigt. Nicht einmal auf größeren unbejagten Flächen treten automatisch Probleme auf. Das beweisen die Verhältnisse in Großstädten (Berlin gilt als „Hauptstadt der Wildschweine“, aber auch als „Hauptstadt der Nachtigallen“) ganz allgemein, in denen z. B. Füchse ganz normal am Tag aktiv sind und sich kaum anders als frei laufende Hauskatzen verhalten, sowie die wenigen Naturschutzgebiete, die bei uns völlig frei von Jagd sind (z. B. NSG Hagenauer Bucht bei Braunau am Inn; eine großflächige Inselwelt mit Landanbindung) oder in weit größerer Dimension in Mitteleuropa der Schweizerische Nationalpark (seit über 100 Jahren jagdfrei) und der weitgehend jagdfreie Kanton Genf. Das häufig vorgebrachte Argument, eine Einstellung der Bejagung wäre in einer dicht von Menschen besiedelten Kulturlandschaft nicht möglich, widerlegen die Gegebenheiten in Indien mit den gleichen oder sehr ähnlichen Wildarten, wie sie auch bei uns vorkommen. Dass mehr als eine Milliarde Menschen praktisch ohne Jagd auf Wildtiere mit diesen zusammenleben können, drückt in aller Klarheit aus, dass es an der Grundeinstellung der Bevölkerung liegt, ob überhaupt gejagt wird, und wenn ja, wo und wie. Die jagdliche Befriedung von Privatgrundstücken bietet zudem die Möglichkeit, objektiv zu überprüfen, wie die Wildtiere in ihren Vorkommen und Häufigkeiten darauf reagieren. Das kann nur im Interesse der Jagd sein, wenn sie über die Auswirkungen der Freistellung Beweise für ihre Ansicht erhält. Jagdpolitisch sollten solche Testgebiete daher geradezu wünschenswert sein. Vom gleichen Autor: Welche Auswirkungen hat die Jagd auf das ökologische Gleichgewicht?












