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  • Lovis Kauertz

Rechtsweg zum Abbau der ASP-Zäune im Nationalpark eingeleitet


An diesem Mittwoch hat die Naturschutzorganisation Freier Wald e.V. in Zusammenarbeit mit der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) und Wildtierschutz Deutschland erste rechtliche Schritte gegen den Landkreis Uckermark unternommen, um einen Abbau oder zumindest eine Verlegung der den Nationalpark Unteres Odertal umgebenden Zäune zu erreichen. Dazu wurde zunächst ein erforderliches behördliches Antragsverfahren zur Aufhebung der wohl nicht rechtmäßigen Tierseuchenallgemeinverfügungen eingeleitet.

ASP-Zaun Naturschutzgebiet Unteres Odertal
Für Rehe, Hirsche, Fischotter, Biber unüberwindbar: Der ASP-Zaun im Naturschutzgebiet

Wie berichtet verhindern die zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) verordneten Zäune bei Hochwasser ein Entkommen auch streng geschützter Tiere aus den Poldern des Nationalparks. Sie ertrinken oder sterben an Unterkühlung oder Erschöpfung. Zahlreiche tote Rehe, ein Hirschkalb, ein Turmfalke, ein Graureiher und zwei Singschwäne wurden meist von Passanten entdeckt. Insbesondere bei einem ersten kleinen Hochwasser zu Jahresbeginn dürften bereits wesentlich mehr Wildtiere ertrunken sein.


Hinzu kommt, dass durch die Errichtung der ASP-Schutzzäune vielen Tierarten des Nationalparks auch die jahreszeitliche Wanderung zu ihren Winterlebensräumen und damit zu Nahrungsgrundlagen erschwert oder unmöglich gemacht wird. Das nächste Hochwasser wird erfahrungsgemäß vielleicht schon im Februar, spätestens aber im März kommen. Die bisherigen Maßnahmen zur Rettung der Tiere sind völlig unzureichend. Bisher überhaupt nicht in Betracht gezogen wurde, dass die Zäune die Lebensraumqualität auch streng geschützter Arten erheblich reduziert.


Die Tier- und Naturschutzorganisationen gehen davon aus, dass ein wesentlicher Beitrag der Schutzzäune nach zahlreichen ASP-Fällen außerhalb des Nationalparks und durch eine mögliche Übertragung des Virus durch die Kadaver ertrunkener Wildschweine nicht mehr gewährleistet ist. Auf jeden Fall aber steht der Nutzen der Schutzzäune in keinem Verhältnis zu dem immensen Schaden, den sie in diesem international geschützten Natura 2000-Gebiet für die dort lebenden Tierarten und das Leben und die Gesundheit einzelner, auch besonders geschützter Tiere anrichten.


Sollte der Landkreis Uckermark dem Antrag, der letztlich den Abbau der unrechtmäßig erstellten Zäune im Bereich des Nationalparks fordert, bis zum 10. Februar d.J. nicht zustimmen, beabsichtigen die beteiligten Organisationen unverzüglich die Gerichte anrufen.

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