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Streichung des Waschbären von der EU-Liste der invasiven Arten

EU-Verordnung 1143/2014 - Prüfung der Rechtmäßigkeit der Aufnahme des Waschbären in die EU-Liste der invasiven Arten


Seit vielen Jahren findet in Deutschland eine kontinuierliche Hetzkampagne vieler Medien und der Jägerschaft gegen die Waschbären statt. Die Aufnahme dieses in Deutschland als heimische Tierart geltenden Kleinbären in die "Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung" im Jahr 2016 hat diesem Hype nochmal einen Booster gegeben.

Der Waschbär ist eine heimische Tierart und gehört nicht auf die Unionsliste
Bild: Harald Deischinger, Flickr

Fast täglich wird man mit Berichten über die „bösen“ Waschbären konfrontiert. Ginge es nach der Jägerschaft, müssten die mit allen verfügbaren Mitteln getötet oder sogar ausgerottet werden.


Viele Jäger interpretieren den Auftrag der EU-Verordnung allerdings völlig falsch, wenn sie die Verordnung als Freibrief oder gar als rechtliche Verpflichtung zur unbeschränkten Jagd oder Tötung darstellen wollen. Das Gegenteil ist der Fall: Die normale Jagdausübung kann gar keine Maßnahme im Sinne der Verordnung sein, solange sie sich nicht auch den sonstigen Regeln der Verordnung unterwirft. Die EU fordert beispielsweise, dass zunächst die Schäden der invasiven Arten und der Nutzen der Maßnahmen gegeneinander abgewogen werden müssen. Sie fordert, dass Maßnahmen "verhältnismäßig", das heißt angemessen sein müssen. Und letztlich fordert die Verordnung, dass die Wirksamkeit von Maßnahmen ganz konkret nachgewiesen werden muss.


Der Waschbär gehört nicht in die EU-Liste der gebietsfremden Arten

Waschbären erfüllen u.E. in verschieden Punkten überhaupt nicht die Kriterien, die hinsichtlich der Zuordnung dieser Tierart in die EU-Liste gefordert sind:

  • Waschbären sind zumindest in Deutschland nicht gebietsfremd. Die heutige Waschbärenpopulation geht auf in den 1930er Jahren in NRW und in Hessen ausgesetzte und aus Pelzfarmen in Brandenburg entkommene Tiere zurück. Seitdem haben sie sich in Deutschland etabliert und gelten seit vielen Jahren als heimische Tierart.

  • Es gibt zwar etliche Beobachtungen, dass Waschbären andere heimische Tierarten erbeuten und auch Gelege plündern, gleichwohl gibt es keinen wissenschaftlich belastbaren Beleg dafür, dass sie den Bestand irgendeiner heimischen Tierart gefährden.

  • Durch die Aufnahme des Waschbären in die Unionsliste wurden die nachteiligen Auswirkungen dieser Tierart bisher weder verhindert, minimiert noch abgeschwächt. Vielmehr hat sich der Bestand dieser Tierart trotz oder vielleicht auch gerade wegen einer intensiven Jagd signifikant erhöht. Es ist nicht ersichtlich, dass die Jagd auch nur punktuell zur Reduzierung der Anzahl der Waschbären beiträgt.

Da die EU-Verordnung für die Zuordnung von Tierarten zur Unionsliste jedes einzelne der o.g. Kriterien fordert, gehört der Waschbär nicht auf die Unionsliste und sollte im Rahmen der anstehenden Überprüfung zum August 2022 dort gestrichen werden. Eine Überprüfung von Nutria, Marderhund und Nilgans dürfte zum gleichen Ergebnis führen.



Berlin – Wildtiermanagement mit Herz und Verstand

Es geht auch anders: Inzwischen ist die Berliner Stadtverwaltung bei Wildtieren in der Stadt und insbesondere beim Waschbären mit einem vorbildlichen Wildtiermanagement sehr aktiv geworden. Berlin setzt auf die besonders auf „Vor-Ort-Beratung“ sowohl durch eine Hotline als auch durch einen Flyer mit Tipps zur Vorbeugung gegen die Ansiedlung der Waschbären, und im Falle des Falles zu deren Vergrämung.


Auch die Berliner Tierschutzbeauftragte, die Tierärztin Dr. Kathrin Herrmann, setzt sich sehr für die Waschbären ein: „Der Waschbär sei kein Problem, obwohl die EU ihn auf die Liste invasiver Arten gesetzt hat.“



Mehr über Waschbären erfahren Sie hier.






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