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Jäger erschießt Quarterhorse – Verwechslung mit Wildschwein


„Was du nicht kennst, dass schieß‘ nicht tot!“ Dieses Gebot blendete ein Hobbyjäger bei der Jagd in Usingen im Hochtaunuskreis in der Nacht auf den 30.07.2021 scheinbar völlig aus. Damit auch ein oberstes Credo der Jagd – die Weidgerechtigkeit. Denn die schreibt vor, den Finger erst dann krumm zu machen, wenn der Schütze gewissenhaft geprüft hat, auf was er schießt. So muss er zum Beispiel auch ausschließen, dass er nicht auf ein ggf. Jungtiere führendes Elterntier schießt.


Medienberichten zufolge erschoss der ortsfremde Jäger zu nächtlicher Zeit eine auf der Weide stehende 12-jährige Quarterhorse-Stute ab, weil er das Tier wohl mit einem Wildschwein verwechselt hat. Ein ebenfalls dort befindliches Fohlen überlebte.

Pferd bei der Jagd mit Wildschwein verwechselt
Im Dunkeln sah die Stute wie ein Wildschwein aus - wem bei der Jagd ein solch grober handwerklicher Fehler passiert, sollte den Jagdschein abgeben müssen. Bild: Brittany Hogan

Die Kommentare der Jägerschaft zu dem Fall sprechen Bände

Wer selbst Pferde- oder Tierbesitzer ist, weiß wie schmerzlich und schockierend es ist, sein Haustier, das für die meisten ein Familienmitglied ist, zu verlieren und dann noch auf so eine unfassbare Art und Weise! Umso erschreckender sind die zahlreichen empathielosen Kommentare der Jägerschaft, die in den sozialen Medien diesen Vorfall aktuell diskutieren und sich an Geschmacklosigkeit regelrecht überbieten.


Hier ein Auszug:

  • „Gestern noch geritten, heute schon mit Fritten“

  • „Jagdhornsignal?“, „Wmh“ [Weidmannsheil]

  • „Pferderoulade soll sehr lecker sein“

  • „Gibt’s jetzt wieder den Originalen Sauerbraten“

u.a. sind auf den Facebook-Seiten von „Jagderleben“, „Jagd- mehr als nur ein Hobby“ oder „Jäger und Freunde der Jagd in Hessen“ zu finden.


Für diesen Jagdunfall und auch die Kommentare gibt es absolut kein Verständnis! Würden die Kommentarschreiber wohl auch bei ihrem eigenen Jagdhund derartige Kommentare abgeben?


Nachtjagdverbot, Seh- und psychologische Tests

Diese und ähnliche Tragödien hätten definitiv vermieden werden können, wenn das ursprüngliche Nachtjagdverbot noch gelten würde, Jäger intensiver geschult und geprüft und auch psychologische Tests die Eignung von Jagdausübungsberechtigten bestätigen würden.


Anzeige wird erstattet

Wildtierschutz Deutschland wird in diesem Fall eine Anzeige erstatten. Wir hoffen sehr, dass das nicht tolerierbare Verhalten des Jägers juristische Konsequenzen und den Entzug des Jagdscheins zur Folge hat.

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Jagdunfälle - ein Auszug -

Die folgenden Bespiele zeigen nur wage, dass dies kein unglücklicher Einzelfall ist und auch Menschenleben in Gefahr bringt:







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