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Suchergebnisse Wildtierschutz Deutschland - Hobbyjagd abschaffen

611 Ergebnisse gefunden mit einer leeren Suche

  • Gänsejagd im EU-Vogelschutzgebiet Rheiderland/Ostfriesland

    Der Venema-Milchbauernbetrieb ist politisch gut vernetzt: Senior Arnold Venema ist FDP-Kreistagsabgeordneter in der Kreisstadt Leer, Junior Amos Venema bewirtschaftet den Milchhof im Rheiderland in einem Natura-2000-Gebiet (EU-Vogelschutzgebiet V06 Rheiderland). Beide sind seit Jahren Wortführer gegen überwinternde arktische Gänse. Nonnengänse auf begüllter Wiese im Rheiderland, Bild: Eilert Voß Das Rheiderland ist für einige Gänsearten ein wichtiges europäisches Überwinterungsgebiet. Ausweislich der WebSeite des Bundesagrarministeriums "Öffentliche Zahlungen für das EU-Haushaltsjahr 2018" erhielt die Venema GbR im Haushaltsjahr 2018 EU-Fördermittel i.H. von 58.858,37, finanziert vom Steuerzahler. Ein Großteil davon stammt aus dem Fonds "Agrarumwelt- und Klimaschutz" für Zitat "Die Förderung extensiver Bewirtschaftungsweisen und die Honorierung aktiver Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, insbesondere auf den ökologisch besonders wertvollen Flächen, leisten einen zentralen Beitrag zum Klimaschutz (insbesondere Vermeidung von Emissionen), zum Boden- und Wasserschutz (insbesondere Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie), zum Erhalt und zur Förderung der Biodiversität und Artenvielfalt (insbesondere Umsetzung von FFH- und Vogelschutzrichtlinie), sowie zur Erhaltung, Pflege und Gestaltung einer regionaltypischen Kulturlandschaft und eines traditionellen Landschaftsbildes." Manfred Knake vom wattenrat.de hält es für dreist, dass Betriebe bzw. deren Lobbyisten auf der einen Seite den Abschuss von geschützten Gänsearten fordern, aber gleichzeitig Steuermittel in Anspruch nehmen für den Erhalt und die Förderung der Biodiversität und der Artenvielfalt (insbesondere für die Umsetzung von FFH- und Vogelschutzrichtlinie). Da stellt sich die Frage, mit welcher Berechtigung ein solcher Betrieb diese Fördermittel erhält. Ein Skandal sei es ebenfalls, dass „offensichtlich kenntnisfreie Kreistagsabgeordnete“ die ständigen Versuche Venemas, die Gänse bejagen zu lassen, unterstützen. Die Bejagung führt gem. Knake nur dazu, dass Familienverbände zerschossen werden, die Tiere scheuer werden und durch die erhebliche Unruhe mehr Ressourcen verbrauchen und entsprechend mehr fressen müssen. Grünlandbauern machen im Rheiderland übrigens, je nach Witterung, vier bis fünf Grasschnitte pro Jahr und vernichten mit der frühen Mahd bereits großflächig den Nachwuchs von Wiesenbrütern wie Kiebitz oder Uferschnepfe, gefördert von der EU! +++ Siehe auch Rheiderland: Gänsefraß und Wiesenvögel - Bauernlamento auf hohem Niveau

  • UNESCO-Welterbe-Auszeichnung als Vorwand zur Jagd von Wölfen

    Das bayerische Isartal zeichnet sich durch eine reiche Kulturgeschichte der alpinen Landwirtschaft aus. Jetzt haben sich die Landwirte, die der UNESCO-Auszeichnung bisher eher skeptisch gegenüberstanden, mit Experten zusammengetan, um möglichst rasch die offizielle UNESCO-Anerkennung als Weltkulturerbe zu erhalten. Der Grund? Sie wollen das UNESCO-Siegel als Argument verwenden, um Wölfe und sogar Bären in der Region zu töten. Denn Wolf und Bär würden laut den Initiatoren den Bestand der alpinen Landwirtschaft und damit das UNESCO-Weltkulturerbe gefährden. Die Vorteile der UNESCO Dem UNESCO-Komitee wurde ein offizieller Antrag zur Förderung der Kulturlandschaft der Almen und der Weidewirtschaft vorgelegt. Das Isartal mit seinen Almen und seiner typischen Landwirtschaft gibt es nach Ansicht der führenden Experten schon seit prähistorischen Zeiten. Bild: European Wilderness Society Die UNESCO-Zertifizierung würde gemäß der Experten den Landwirten und Bergbauern viele Vorteile bringen. Das UNESCO-Siegel ermögliche die Sicherung staatlicher Förderung durch Bund und Land und öffne die Tür zur Finanzierung neuer Projekte. Am wichtigsten sei jedoch die Tatsache, dass der UNESCO-Welterbeantrag besage, dass die Weidetiere vor den großen Beutegreifern geschützt werden müssen. Vorwand Wölfe und Bären zu töten „Sobald der UNESCO-Antrag genehmigt ist, müssen die Behörden Maßnahmen ergreifen, um die Rückkehr von Wölfen und Bären zu stoppen“, meint ein Bauernfunktionär in Oberbayern. Und hier wird deutlich, warum die Menschen plötzlich diese UNESCO-Zertifizierung wollen. Die Initiatoren versuchen die UNESCO als Vorwand nutzen, um eine Wolfs- und Bärenfreie Zone zu schaffen, in der die Behörden dafür verantwortlich sind, jeden Beutegreifer, der Weidetiere bedroht, loszuwerden oder sogar zu töten. Was dabei allerdings ignoriert zu werden scheint ist die Tatsache, dass der Schutz der Weidetiere von jeher ein wesentliches Element der traditionellen Weidewirtschaft war. Wenn die UNESCO also die Beibehaltung der traditionellen Praktiken befürworten würde, sollte es auch seitens der Weidetierhalter und mit Unterstützung der staatlichen Förderung möglich sein, geeignete Schutzmaßnahmen für die Tiere auf den Almen zu treffen. Erforderlich ist die Umsetzung angemessener Tierschutzmaßnahmen Es ist nur eine kleine Gruppe von Menschen, die glauben, der einzige Weg Weidetiere vor Wölfen und Bären zu schützen, bestehe darin Wölfe und Bären zu töten. Möglicherweise ist der Grund dafür, dass der Schutz der Tiere ansonsten nur mit größerem Aufwand möglich sei. Aufwand, wie ihn die Almbauern traditionell seit Jahrhunderten nicht gescheut haben. Tatsächlich heißt es im Antrag nur, dass Weidetiere geschützt werden müssen. Von der Jagd und dem Töten von Wölfen und Bären ist darin nicht die Rede. Glücklicherweise gibt es viele Alpenbauern, die verstehen, dass geeignete Maßnahmen zum Schutz der Tiere erforderlich sind. Sie akzeptieren, dass dieser Aspekt Teil der Arbeit ist, die ein Bergbauer hat. Diese Landwirte arbeiten jetzt mit anderen Partnern zusammen, um ein großes internationales Projekt zu entwickeln, mit dem gezeigt werden soll, dass der Schutz der Tiere im Alpenraum neben dem Zusammenleben mit großen Beutegreifern möglich ist. +++ Der Originalartikel ist auf Englisch unter dem Titel "UNESCO Designation To Justify Killing Of Wolves And Bears" auf wilderness-society.org erschienen

  • Das Märchen vom Fuchs

    Fast jeder kennt sie, die Märchen vom listigen Fuchs. In der Regel schneidet der Beutegreifer dort recht gut ab. „Neuzeitliche Fuchsmärchen“ – damit sind die in den neuen Medien verbreiteten Schauer- und Lügenmärchen aus konservativen Jägerkreisen über den Fuchs gemeint – verfolgen ein gegensätzliches Ziel: Unwahrheiten wie beispielsweise Thesen über gesundheitliche Risiken sollen Argumente für die umstrittene Bejagung liefern. Ich habe selbst wochenlang an einem Fuchsbau verbracht und erlebt, welch fürsorgliches Tier der Rotfuchs ist. Als Freizeitbeschäftigung töten Jäger jedes Jahr bundesweit bis zu einer halben Million Füchse auf grausamste Weise – viele der Tiere werden „nur“ angeschossen oder in Fallen regelrecht zerquetscht und verstümmelt. Füchse dienen den Jägern als lebendige Zielscheibe; es besteht weder aus wildbiologischer noch aus gesundheitlicher Sicht ein Grund für die massenhafte Bejagung der Beutegreifer. Die Politik muss endlich handeln und dem sinnlosen Töten der nützlichen Tiere ein Ende setzen. Füchse sind ein wichtiger Teil unserer Natur und benötigen unseren Schutz Der Rotfuchs (Vulpes vulpes) gehört zur Ordnung der Raubtiere (Carnivora) und ist ein Vertreter der Familie der Hunde (Canidae). Durch die außergewöhnliche Fähigkeit, sich den verschiedensten Lebensbedingungen anzupassen, bewohnt er eine Vielzahl von Lebensräumen – von abgelegenen Wäldern über Kulturlandschaften bis in die Städte hinein. Der Rotfuchs ist auch bei der Wahl seiner Nahrung nicht wählerisch und verspeist beispielsweise kleine Säugetiere, Vögel, und Regenwürmer, aber auch Aas oder Früchte. Füchse leben sowohl als Einzelgänger als auch in sozialen Familienverbänden. In einem solchen Familienverband bekommt nur das dominante Fuchspaar Nachwuchs – manche Füchse bleiben sogar ein Leben lang zusammen. Die Paarungszeit liegt zwischen Dezember und Februar. Nach etwa 52 Tagen werden vier bis fünf Fuchswelpen geboren. In einer Fuchsfamilie kümmern sich beide Elternteile um die Kinder. Auch die älteren Töchter bleiben oftmals bei den Eltern und helfen liebevoll beim Aufziehen ihrer Geschwister. Füchse tun alles für ihre Familie: Im Mai 2009 berichtete die britische Daily Mail von einem Fuchswelpen, der in einer Schlingenfalle gefangen war. Der kleine Fuchs überlebte nur, weil seine Mutter ihn vermutlich zwei Wochen lang mit Futter versorgte, bis er gerettet wurde. Jetzt im Herbst gibt es genug graue Tage, um sich Zeit für gemütliche Lesestunden zu nehmen, das Buch von Mario Natale kann ich jedem nur empfehlen (Buchvorstellung von Dag Frommhold): Mario Natale ist Förster in einer saarländischen Kreisstadt und weiß aus eigener Erfahrung nur allzu gut, wie die meisten Jäger mit Füchsen umgehen. Natales modernes Fuchsmärchen ist eine ebenso kluge wie unterhaltsame Antwort an all jene, die Füchse als Schädlinge bekämpfen oder ihnen als jagdliche Lustobjekte nachstellen. Mit Witz und Sachkunde entlarvt er die Propaganda gegen Meister Reineke als Schutzbehauptungen der Jägerschaft, die vor allem dazu dienen sollen, die Fuchsjagd gegenüber einer immer kritischer werdenden Öffentlichkeit zu rechtfertigen. Im Stil eines modernen Märchens erzählt Natales Buch die Geschichte des listigen Fuchses und seines Erzfeindes, des hinterlistigen Jägers, der nichts unversucht lässt, um den Menschen Angst vor dem Fuchs und seinen Freunden zu machen. Unterstützt vom Zeitungsdrucker und von einflussreichen Freunden im Schloss des Königs, gelingt ihm das zunächst auch – doch er hat seine Rechnung ohne den listigen Fuchs und seine nicht minder schlauen Verbündeten gemacht. »Das Märchen vom Fuchs« ist eine unterhaltsame, lehrreiche und mit tollen Illus­trationen versehene Geschichte, die Alt und Jung gleichermaßen begeistert und in keiner Bibliothek eines Tier- oder Naturfreunds fehlen sollte. Der Autor Mario Natale ist Dipl.-Ingenieur für Forstwirtschaft und kommunaler Revierförster im Saarland. Durch seine Ausbildung zum Berufsjäger lernte er die Fuchsjagd kennen – und ist inzwischen von ihrer Sinnlosigkeit überzeugt. »Der Fuchs ist nur ein Problem für Jäger«, sagte er einem Interview mit der Saarbrücker Zeitung (11.12.2012). »Wenn die Gesellschaft irgendwann erkennt, dass die Fuchsjagd keinen Sinn macht und man sie nicht mehr haben will, dann wird sich die Gesellschaft auch über andere Aspekte der Jagd Gedanken machen.« Eine Abschaffung der Fuchsjagd ist längst überfällig! Es ist nicht zu tolerieren, dass diese intelligenten, sozialen und für Mensch und Natur nützlichen Tiere der Willkür einer kleinen Bevölkerungsgruppe ausgeliefert sind, die – wie Online- und Printmedien unmissverständlich zeigen – Freude an ihrer Tötung besitzt. Die Fuchsjagd ist untrennbar mit sinnloser Tierquälerei und nachhaltiger Schädigung der Natur verbunden.

  • Kommerzielle Zugvogeljagd an Müritz und Peene

    Naturschützer haben die Landesregierung in Schwerin aufgefordert, Veranstalter von kommerziellen "Vogeljagd-Safaris" strenger zu kontrollieren. Im Zentrum der Kritik steht ein Unternehmen aus Dargun (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte), das aktuell den Abschuss von international gefährdeten Wasservögeln in der Peene-Niederung in Mecklenburg-Vorpommern sowie Jagden im Nationalpark organisiert und verkauft. Dabei handelt es sich um die Firma "Jagdwelten", die auf ihrer Internetseite ganz offen Pauschalreisen für Jäger "von der Ostseeküste über den Müritz Nationalpark bis hin zur Grenze nach Niedersachsen" anbietet. Im Programm des Unternehmens ist auch eine viertägige "Gänsejagdpauschale" für 590 Euro, in der neben der Unterkunft direkt an der Peene auch "alle Abschüsse von Grau-, Saat- und Bläßgänsen" enthalten sind. Die Firma "Jagdwelten" hat den Abschuss von Zugvögeln im Wasservogel-Rastgebiet zu Geschäftsmodell gemacht. Bild: Eilert Voß "Diese Firma hat den Abschuss von Zugvögeln zum Geschäftsmodell gemacht. Und das ausgerechnet in einem der wichtigsten Wasservogel-Rastgebiete Deutschlands", kritisiert Naturschützer Axel Hirschfeld vom Komitee gegen den Vogelmord. Besonders problematisch: In der Peene-Niederung überwintert ein großer Teil der Population der international stark gefährdeten Waldsaatgans, deren Bestand in den letzten 20 Jahren um rund die Hälfte abgenommen hat. Während andere Bundesländer, wie zuletzt Brandenburg, mittlerweile darauf reagiert und Abschüsse von Saatgänsen verboten haben, steht die Art in Mecklenburg-Vorpommern weiter auf der Liste der jagdbaren Arten. Da der Inhaber von "Jagdwelten" den Abschuss von Saatgänsen und anderen Zugvögeln zum Gewerbe gemacht hat, hat das Komitee gegen den Vogelmord heute die zuständige Jagdbehörde in Demmin eingeschaltet. Hintergrund ist unter anderem eine Bestimmung der Bundeswildschutzverordnung (BWildSchVO), die den Verkauf sowie das Anbieten zum Verkauf von Saatgänsen verbietet. "Die Freigabe der Jagd auf gefährdete Zugvögel ist nicht nachhaltig und kann von der EU als Verstoß gegen die Vogelschutzrichtlinie gewertet werden. Ob es sich dabei um das Töten von Singvögeln in Südeuropa oder den Abschuss bedrohter Gänse in Deutschland handelt, macht rechtlich und ökologisch keinen Unterschied", so der Biologe. +++ Lesen Sie auch: Zur Anzahl der illegal getöteten Vögel in Deutschland

  • Fellwechsel: Kommerzielle Fellverwertung der Jagdverbände floppt

    In 2017 haben der Deutsche Jagdverband und der Landesjagdverband Baden-Württemberg die kommerzielle Fellwechsel GmbH auf den Weg gebracht. Das Unternehmen sollte die Verwertung und Vermarktung erschossener Füchse, Marder, Waschbären, Dachse, Nutria u.a. übernehmen. Intention des Deutschen Jagdverbandes wird es vielmehr gewesen sein, der der Jagd gegenüber kritischer werdenden Öffentlichkeit Sand in die Augen zu streuen. Nachdem zahlreiche Forschungsarbeiten seit Jahrzehnten den ökologischen Unsinn der Jagd auf Fuchs & Co belegen, in Fuchsjagd freien Arealen (z.B. in Luxemburg) die Fuchsbestände nicht ausufern und auch das von Jägern gerne vorgebrachte Artenschutzargument in der Öffentlichkeit zu durchsichtig ist, war es an der Zeit die Jägerschaft mit neuer Munition zu versorgen. Jagdvereine konnten fortan vorgeben, doch „nachhaltig“ zu jagen und die Felle über die Fellwechsel GmbH zu verwerten. Jährlich etwa 400.000 in der Jagdstatistik ausgewiesene Füchse oder 70.000 Dachse sollten also – aus Sicht der Jagdverbände - keinen sinnlosen Tod sterben, sondern vielmehr als Bommel an der Mütze, als Pelz am Kragen oder gar als Mantel enden. Tatsächlich konnten seit dem offiziellen Betriebsstart nur etwa 12.000 von ca. einer Million in diesem Zeitraum erschossenen Beutegreifer verwertet werden – eine Quote von 1,2 Prozent. 98,8 Prozent der getöteten Füchse, Dachse, Waschbären wurden und werden nach wie vor entsorgt. Was der Deutsche Jagdverband hier mit der Förderung durch öffentliche Gelder, z.B. in Höhe von 100.000 Euro durch das von Bündnis90/Die Grünen geführte Umweltministerium in Sachsen-Anhalt, betreibt, ist gelinde gesagt nicht mehr als Augenwischerei. Aufgrund geringer Nachfrage nach Pelzprodukten und schlechter Qualität der zur Verfügung gestellten Felle durch Jäger kann die Fellwechsel GmbH für Füchse, die etwa zwei Drittel der abgelieferten Tieren ausmachen, keine Auszahlungen mehr vornehmen. Bild: B. Pelli Wie nun einer Mitteilung der Fellwechsel GmbH zu entnehmen ist, führen die wohl falsch eingeschätzte Marktsituation auf der einen und die zum großen Teil schlechte Qualität der angelieferten Felle auf der anderen Seite zu finanziellen Engpässen. Deshalb werden u.a. die Ankaufpreise für zur Verfügung gestellte Tiere reduziert (Dachs: 5 Euro, Waschbär: 4 Euro) und für Füchse, Nutria und Bisam für die Saison 2019/2020 gar keine Auszahlungen mehr vorgenommen. Dass die Fellwechsel GmbH zudem ankündigt, die Auszahlungen der Gutschriften für die bereits in der vergangenen Saison von Jägern zur Verfügung gestellten Felle erst jeweils frühestens ein Jahr nach Abholung der Tiere zu leisten, ist ein weiterer Hinweis auf die offenbar schlechte finanzielle Lage des Unternehmens. In den sozialen Medien kündigten einige Jäger derweil an, zukünftig keine Tiere mehr an die Fellwechsel GmbH abzugeben und auch keine Sammelstellen mehr zu betreiben. Der Aufwand, für sämtliche im Laufe der Saison getöteten Füchse den ganzen Winter hindurch ein oder zwei extra Kühltruhen laufen zu lassen, mache das Projekt zum Minusgeschäft für die Jäger. Bereits im ersten Jahr seiner Geschäftstätigkeit hatte die Fellwechsel GmbH Verbindlichkeiten von über 400.000 Euro angehäuft. Bezeichnenderweise bestanden laut Bundesanzeiger 138.000 Euro dieser Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern – obwohl etwa der Deutsche Jagdverband satzungsgemäß ein gemeinnütziger Verein ist. Durch die Hintertür konnte damit dessen Steuerbegünstigung genutzt werden, um ein fragwürdiges Wirtschaftsunternehmen zur Pelzvermarktung zu finanzieren. +++ Lesen Sie auch: Der Jagdverband gibt der Fuchsjagd ein neues Pseudo-Alibi

  • Zum Tod von Ulrich Wotschikowsky

    Mit Ulrich Wotschikowsky (genannt „Wotsch“) verlieren wir einen vielseits geschätzten Fürsprecher der Wölfe in Deutschland. Wie wir durch einen Eintrag seines Sohnes Sebastian auf der Seite www.WoelfeInDeutschland.de erfahren, ist er am 30. August d.J. verstorben. Wir zitieren: „Wotsch hat sein Leben der Koexistenz von Mensch und Natur gewidmet, dem Überwinden von unnötigen Gräben zwischen Jägern, Landwirten, Naturschützern und anderen Interessengruppen, die sich der Natur auf die ein oder andere Weise verbunden fühlen. Auf die wiederkehrende Frage „Brauchen wir den Wolf?“ antwortete mein Vater sinngemäß „Wir brauchen auch keinen Enzian und kein Edelweiß und keine Opern und Kunstwerke. Aber die Welt wäre ärmer ohne sie. Außerdem, wie können wir es uns erlauben, die Schöpfung in Frage zu stellen?“ „Brauchen wir den Wolf?“ „Wir brauchen auch keinen Enzian und kein Edelweiß und keine Opern und Kunstwerke. Aber die Welt wäre ärmer ohne sie. Außerdem, wie können wir es uns erlauben, die Schöpfung in Frage zu stellen?“ (U. Wotschikowsky); Bild: Stefan Suittenpointner Die Rückkehr der Wölfe nach Deutschland war und ist ein Politikum und ein öffentliches Thema. Jetzt und hier sind es vorrangig die Wölfe, woanders ist es der Luchs, der Bär oder das Rotwild. Die Gemüter entzünden sich in allen Regionen an unterschiedlichen Perspektiven auf die Rechte von Mensch und Tier, an Ängsten die ernstgenommen werden müssen, an Chancen und Risiken, die entstehen. Wo sich Gemüter entzünden, spielt Politik eine meist unrühmliche, zuweilen populistische Rolle. Aber Populismus hat in der Suche nach den Möglichkeiten und Grenzen der Koexistenz nichts verloren. Für meinen Vater war hier ein faktenbasiertes und vor allem ehrliches Auseinandersetzen mit verschiedenen Gruppen und Meinungen der einzige Weg, um gerade auch umstrittenen Wildtieren wie dem Wolf wieder einen Platz in unserer Kulturlandschaft einzuräumen. Wotsch kann diese wichtigen Diskussionen nicht mehr führen, aber er hat eine Vorlage geliefert. Ich bitte jeden, der das Engagement meines Vaters geschätzt hat, sich weiterhin offen den Fragen, die eine Koexistenz von Mensch und Wildtier aufwerfen, zu stellen.“

  • 15 Hektar Feld, Wald und Wiese jagdfrei

    Marc T.* hat es geschafft: Seine Grundstücke in Essen (Nordrhein-Westfalen) mit insgesamt 15 Hektar Feld, Wiese und Wald sind mit Beginn des neuen Jagdjahres 2020/21 offiziell jagdfrei. »Es sind rund 8 Hektar Acker, 5 Hektar Wiese und 1,5 Hektar Wald«, berichtet der Grundstückseigentümer. »Ein Bach fließt an der Grenze entlang, von der Stadt Essen als schützenswertes Biotop eingestuft.« Zum 1.4.2020 darf auf diesen Wiesen bei Essen (NRW) nicht mehr gejagt werden. Das Grundstück wurde gem. Bundesjagdgesetz jagdlich befriedet. Die Gebühren betrugen 500 Euro. Bild: privat Marc T. kann das Töten von Tieren nicht mit seinem Gewissen vereinbaren. Auf seinen Grundstücken sollen Wildtiere in Ruhe leben dürfen. Darum hat er Lebensräume für Tiere angelegt und bewirtschaftet die 5 Hektar Wiese unter ökologischen Gesichtspunkten. »Gemäht wird erst ab Juli, damit Jungtiere kein Schaden nehmen«, so der 59-Jährige. Für den Tier- und Naturfreund ist es ein furchtbarer Gewissenskonflikt, wenn Jäger seine Wiesen betreten, um dort die Feldhasen totzuschießen oder auf seinen Feldern und in seinem Wald Jagd auf Rehe oder Füchse machen. Nachdem er sich auf der Internetseite der Initiative »Zwangsbejagung ade« informiert hatte, stellte er im November 2018 einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung seiner Grundstücke gemäß § 6 Bundesjagdgesetz. Bei der Formulierung seines Antrags orientierte er sich an den hier verlinkten Musterbriefen. In den Antrag schrieb er als Begründung: »Ich bin seit rund 25 Jahren Vegetarier und seit drei Jahren lebe ich ausschließlich vegan. Das Jagen und Töten von Wildtieren, insbesondere auf meinem Grund und Boden, stellt für mich eine enorme psychische Belastung dar und wird von mir aus ethischen Gründen abgelehnt. Aufgrund meines Gewissenskonflikts ist es für mich unzumutbar, für eine jagdliche Befriedung den Ablauf des Jagdpachtvertrags des zuständigen Jägers abzuwarten. Notfalls werde ich gerichtliche Schritte einleiten, weil dieses Abwarten nicht mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Einklang zu bringen ist.« Marc T. musste nicht lange warten: Nur etwas mehr als ein halbes Jahr später, im Juni 2019, bekam er den Bescheid, dass seine Grundstücke ab dem 1.4.2020 befriedet sind - zunächst für zehn Jahre. Kosten: 500,- Euro. »Als der Bescheid kam und ich den Brief las, habe ich getanzt vor Freude«, so der Grundstückseigentümer. Der Jagdpächter, mein direkter Nachbar, grüßt mich aber immer noch. Mein erstes Ziel ist es übrigens, die Hasenpopulation zu erhöhen!« +++ *Name von der Redaktion geändert. Mehr zu jagdlichen Befriedung von Grundstücken

  • SPD-Minister verlängert Schießbefehl für Rodewald-Wolf Roddy

    Niedersachsen, schon wieder. Nach einer Pressemitteilung des niedersächsischen Umweltministeriums (Anm. Wildtierschutz: SPD-geführt in einer SPD/CDU-Koalition) darf der Rodewaldrüde Roddy (geführt unter der Bezeichnung GW717m) noch einen weiteren Monat, d.h. bis Ende Mai „entnommen“ werden. Das ist eine himmelschreiende Verletzung ethischer Regeln und ein klarer Verstoß gegen den Tierschutzgedanken. Wahrscheinlich sind die Welpen der neuen Generation in diesen Tagen geboren worden. Darf man da den Vaterrüden eliminieren? Das Ministerium zeigt sich unbeeindruckt von Bedenken. Es handle sich „um ein ganzes Rudel, die Jungwölfe werden die Mutterwölfin bei der Aufzucht der Welpen unterstützen!“ verkündet eine Sprecherin. So viel Ahnungslosigkeit vom Familienleben der Wölfe habe ich selten gehört. Und die Ignoranz der Rechtslage macht im Wolfsgeschehen zunehmend Schule. Der Wolfsrüde wird jetzt für die Aufzucht seiner Welpen benötigt. Olaf Lies (SPD) versucht mit dem Schießbefehl von den dringendem Umweltproblemen in Niedersachen abzulenken. Bild: Andreas Nowak Im Ministerium herrscht offenbar Unklarheit darüber, von wie vielen Tieren die Wölfin begleitet wird. In jüngster Zeit war die Rede von drei Tieren insgesamt – also das Elternpaar und ein Jährling. Das wäre im Einklang mit dem Monitoring des letzten Jahres: Da wurde nur ein Welpe nachgewiesen, nachzulesen auf der Internetseite DBB Wolf. Gerüchte sprechen von fünf oder sechs Wölfen – aber wo sollen die herkommen? Was sagt das Monitoring dazu? Wurde dort überhaupt nachgefragt? Ob es nun drei oder fünf Wölfe sind, könnte eigentlich egal sein. Worauf es ankommt, ist der Altwolf. Wenn er ausfällt, ist die Mutterwölfin bei der Aufzucht ihrer Welpen weitgehend auf sich allein gestellt. Ein Jährling kann einen erfahrenen Altwolf niemals ersetzen. Das ist offenbar der Grund, warum das Ministerium die Zahl hochredet: „Andere Mitglieder des Rudels, unter anderem die älteren Geschwister aus dem Vorjahr“ würden bei der Aufzucht helfen, so eine Sprecherin des Ministeriums. Mit dieser wunderbaren Wolfsvermehrung lassen sich unbequeme Fragen zur Entnahme während der Aufzuchtzeit entschärfen. So nebenbei hat man im Ministerium auch übersehen, dass Jährlinge zu jeder Zeit abwandern können und dies auch tun. Wieder einmal strickt sich das Niedersächsische Umweltministerium eine fachlich nicht haltbare Begründung zusammen – zu keinem anderen Zweck, als endlich einen Wolf töten zu können. Sehenden Auges opfert man ethische Grundeinstellungen einer populistischen Scheinlösung. Das ist ein Skandal sondergleichen. Was mich nebenbei bemerkt wundert, ist die Wort- und Tatenlosigkeit der Schutzverbände. Die scheinen das Interesse an der Rückkehr der Wölfe völlig verloren zu haben. Der Wolf hat wenig Freunde, und sie werden immer weniger. In dieser Lage haben Politiker wie z.B. Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies leichtes Spiel. PS: Gerade lese ich noch ein Statement von Almut Hirt, ehemalige Vorsitzende Richterin am Bayerischen Obersten Gerichtshof und führende Kommentatorin des Tierschutzgesetzes. Nach ihrer Ansicht stellt die Entnahme einen eklatanten Verstoß gegen den im Tierschutzgesetz verankerten Schutz von Elterntieren dar. Außerdem müsse die Situation neu bewertet werden. Rinderrisse, die als Begründung für die Ausnahmegenehmigung vom 23.01.2019 herangezogen worden waren, sind seitdem nicht mehr vorgekommen. +++ Der Originalkommentar ist erschienen auf woelfeindeutschland.de Informationen des niedersächsischen Umweltministerium zum Abschussbefehl finden Sie hier Weitere kritische Hintergrundinformationen gibt wolfschutz-deutschland.de

  • Schwarze Schafe oder schwarze Herde? Jagdvergehen in Deutschland

    Schon Ende Januar beginnt die Zeit, in der Füchse erste Jungtiere zur Welt bringen. Die so genannte Brut- und Setzzeit erreicht in den Frühlingsmonaten ihren Höhepunkt. Rehe setzen ihre Kitze meist ab Ende Mai und Feldhasen zwischen März und Oktober. Wildschweine, deren Sozialgefüge durch die Jagd meist zerstört sind, bringen ganzjährig Frischlinge zur Welt. Die Drahtgitterfalle ist ein für adulte Tiere nicht erlaubter Fallentyp - das Tier kann sich beim Ausbruchversuch verletzen. Viele Fallen werden auch während der Aufzuchtzeit von Jungtieren illegal aufgestellt oder gar zum Fang von Greifvögeln eingesetzt. Eigentlich ist es eine Straftat, die für die Aufzucht von Jungtieren erforderlichen Elterntiere zu töten … aber genau das passiert tausendfach in Deutschland – und wird bisher so gut wie nicht geahndet. Im Januar und Februar finden in vielen der etwa 60.000 Jagdreviere so genannte Fuchswochen statt. Dabei werden revierübergreifend intensive Ansitzjagden organisiert, mit dem Ziel möglichst viele Füchse zu erlegen. Das fällt zu dieser Zeit besonders leicht, weil die Tiere aufgrund der jetzt noch stattfindenden Paarungszeit unvorsichtig sind und außerdem der Vollmond den meist schneebedeckten Boden erhellt. Bei diesen Events werden massenweise Fuchsrüden, mit Sicherheit auch Fuchsfähen, die bereits Welpen versorgen, erschossen. Es ist allgemein bekannt, dass auch die männlichen Füchse für die Aufzucht der Jungen erforderlich sind. Sie sind meist der Haupternährer der Familie. Bisher ist es schwierig bis unmöglich, zu diesem Sachverhalt gerichtsfeste Beweise zu liefern. Es reicht nicht aus, Staatsanwälte und Gerichte davon zu überzeugen, dass schon aufgrund der schieren Menge der erschossenen Tiere auch Elterntiere erwischt werden. Für das einzelne Tier muss nachgewiesen werden, dass es sich um ein Elterntier handelt. Bisher gelingt das nur in Einzelfällen. Wird die Fuchsfähe erschossen, verhungert der ganze Wurf. Aber auch in Fällen, in denen der Fuchsrüde getötet wird, verschlechtern sich die Überlebenschancen rapide - er ist der Hauptversorger der jungen Familie. Bild: Timo Litters Wildtierschutz Deutschland und weitere Tier- und Naturschutzorganisationen berichten im Frühjahr immer wieder von zahlreichen Jagdvergehen, auch im Rahmen der Fallenjagd. „Wir vermuten, dass es in Deutschland jedes Jahr zu wenigstens 80.000 Jagdvergehen kommt. Dazu müssen nur zwei Prozent der über 380.000 Jäger jeweils zehn Tiere während der Eltern- oder der Schonzeiten töten oder anderweitig nicht weidgerecht erlegen,“ erläutert Lovis Kauertz von Wildtierschutz Deutschland e.V. „Das ist eine vorsichtige, nicht übertriebene Schätzung. Untersuchungen belegen, dass allein bei Drückjagden tausende von Rehen, Hirschen und Wildschweinen nicht „weidgerecht“, also ordnungswidrig oder strafbar getötet werden. Gerichtsfeste Beweise sind auch hier im Einzelfall kaum zu erbringen.“ Jagdvergehen im Rahmen des allgemeinen Jagdbetriebs werden offenbar auch vom Gesetzgeber geduldet – ansonsten würde dieser entsprechende Schonzeiten ausweisen. So beginnt die Jagdzeit für den im Bestand gefährdeten Feldhasen bereits im Oktober, wenn viele Häsinnen noch ihren Nachwuchs versorgen. Wildschweine haben seit der Panikmache um die Afrikanische Schweinepest überhaupt keine Schonzeiten mehr, in den meisten Bundesländern haben auch Fuchs und Waschbär keine Möglichkeit ihren Nachwuchs unbeschadet von der Nachstellung durch Jäger aufzuziehen. +++ Auf frischer Tat ertappt: Fotograf wird Zeuge eines Schonzeitvergehens

  • Fotograf wird Zeuge: Fuchs und Waschbär während der Elternzeit erschossen

    Am Morgen des 24. April ist der Hobbyfotograf Martin F. schon früh mit seiner Kamera in der reich strukturierten hessischen Landschaft bei Twistetal unterwegs. Ihm gelingen schöne Aufnahmen eines prächtigen Rotfuchses im hohen Gras - bis um 8 Uhr 30 ein Schuss die morgendliche Stille durchbricht. Just in diesem Moment gelingt dem Tierfotografen die sensationelle und zugleich traurige Aufnahme des Fuchses, der von einem großkalibrigen Geschoss durchdrungen wird. Eine sensationelle und zugleich sehr traurige Aufnahme eines Fuchses, der während der Elternzeit durch ein Geschoss durchsiebt wird. Martin F. ist geschockt. Er befindet sich mit der Kamera in den Händen nur wenige Schritte vom toten Fuchs entfernt. Auch er hätte Opfer des Schusses oder eines Querschlägers sein können. Er weiß auch, dass die meisten Wildtiere jetzt ihre Jungen versorgen. Dabei spielt auch der Fuchsrüde eine wichtige Rolle, er ist der Hauptversorger der jungen Fuchsfamilie. Fuchswelpen, die ohne den Fuchsrüden aufwachsen, haben nur geringe Überlebenschancen. Ein prächtiges Exemplar des Rotfuchses - kurz vor seinem Tod. Etwa eine viertel Stunde später – auf dem Rückweg zu seinem Auto – beobachtet der Fotograf, wie der ihm bekannte Jäger einen Waschbären in einer ausgehöhlten Baumwurzel entdeckt und mit drei Schüssen aus einer Kurzwaffe streckt. Ein weiteres Jagdvergehen während der Aufzuchtzeit von Jungtieren, das Konsequenzen für den Jäger haben wird. Wildtierschutz Deutschland hat Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Marburg erstattet. „Die allerwenigsten durch Jäger begangenen Straftaten werden zur Anzeige gebracht“, erläutert Lovis Kauertz, Vorsitzender von Wildtierschutz Deutschland. „Die entsprechenden Gesetze sind recht lasch, Außenstehende haben kaum die Möglichkeit gerichtsfeste Beweise gegen Jäger vorzubringen, Gleichgesinnte drücken häufig beide Augen zu und Staatsanwälte und Richter, wenn sie nicht selbst Jäger sind, haben selten tiefergehende Kenntnisse dieses Metiers. So kommt es kaum zu rechtskräftigen Verurteilungen von Jagdvergehen. In diesem Fall haben wir durch Zufall einen verlässlichen Zeugen, der sogar eine Foto-Dokumentation vorweisen kann.“ +++ Die Schonzeit für Waschbären und für adulte Füchse beginnt in Hessen am 1. März und endet am 14. August. Jedes Jahr mindestens 80.000 Jagdvergehen in Deutschland Den toten Fuchs hat der Jäger zunächst im Eingang eines Fuchsbaus entsorgt. Nachdem Informationen über dieses Jagdvergehen im Internet bekannt wurden, hat er das tote Tier noch am gleichen Tag beiseite geschafft, vielleicht um Spuren zu verwischen. Während der Schonzeit kaltblütig erschossen: Waschbär in einer Wurzelhöhle

  • Fuchsjagd: Offener Brief an den Deutschen Jagdverband

    Wildtierschutz Deutschland hat gemeinsam mit der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht, dem Aktionsbündnis Fuchs und weiteren Tierschutzorganisationen einen offenen Brief zur Fuchsjagd an den Deutschen Jagdverband (DJV) gerichtet. Wie "weidgerecht" ist die Fuchsjagd, wie wurde die Grundsätze zur Weidgerechtigkeit in den letzten 20 Jahren weiterentwickelt? Tierschutzorganisationen wenden sich in einem offenen Brief an den Deutschen Jagdverband. Anlass waren die alljährlich im Januar und Februar stattfindenden so genannten Fuchswochen, bei denen regelmäßig während der Paarungszeit große Teile der Jagdstrecke gemacht werden. Die Fuchsjagd während dieser Zeit des Jahres wird von Tierschützern besonders kritisch gesehen: Einerseits werden dabei Fuchsrüden erschossen, die als künftige Elterntiere für das Überleben des Nachwuchses erforderlich sind. Andererseits kommen bereits im Februar die ersten Fuchswelpen zur Welt, die nach dem Tod ihrer Eltern verhungern müssen. Wir wollen vom DJV erfahren, wie der Verband das Thema Weidgerechtigkeit seit seiner im Jahr 2000 aufgeschriebenen „Grundsätze zur Weidgerechtigkeit“ insbesondere im Hinblick auf die Fuchsjagd weiterentwickelt hat und mit ihm eine öffentliche Diskussion dazu führen. Wir hinterfragen den Sinn der Fuchsjagd und stellen die Frage nach der Gewährleistung des Schutzes der zur Aufzucht von Jungtieren erforderlichen Elterntiere. Uns interessiert, wie die Jägerschaft zu Themen wie der seit langem wissenschaftlich belegten Selbstregulierung von Fuchsbeständen oder zur Jagd als “Schädlingsbekämpfung“ steht. Während in Deutschland jedes Jahr noch weit über 400.000 Füchse erschossen werden, geht das Fuchsjagdverbot im benachbarten Luxemburg in das fünfte Jagdjahr. Die Behörden haben dort weder eine Zunahme der Zahl der Füchse festgestellt, noch eine Zunahme von Krankheiten. Im Gegenteil, die Befallsrate mit dem Fuchsbandwurm ist seit dem Jagdverbot sogar signifikant rückläufig. Lesen Sie unser Schreiben an den DJV

  • Wolfsfreie Zonen sind keine Option

    Da die Zahl der Wölfe in Europa stetig wächst, wandern Wölfe immer wieder in neue Regionen ein. Da sie problemlos große Entfernungen zurücklegen können, erfolgt die Expansion mit hoher Geschwindigkeit – in manchen Bereichen schneller, als sich die Menschen anpassen wollen. Die Rückkehr der Wölfe wird von den Menschen überwiegend akzeptiert und auch die wichtige Rolle, die Deutschlands größte Raubtiere in der Natur spielen, wird anerkannt. Auf der anderen Seite gibt es eine kleinere Gruppe von Menschen, denen er tot lieber ist als lebendig oder die ihn zumindest nicht in der Region haben wollen, in der sie leben. Sie fordern sogenannte wolfsfreie Zonen. Auf der Suche nach einem Ort für die Familiengründung legen Wölfe Hunderte, sogar Tausende von Kilometern zurück. Bild: Stefan Suittenpointner Immer der Fährte nach Der Wolf ist ein Reisender. Wölfe suchen schon in jungen Jahren nach einem Ort, an dem sie ihre eigene Familie gründen können. Einige Wölfe legen Hunderte, sogar Tausende von Kilometern zurück. Ihr Geruchssinn ist, genau wie der eines Hundes, viel empfindlicher als unsere eigene Nase. Wölfe können riechen, wo und in welche Richtung andere Tiere gegangen sind. Daher ist es nicht wirklich überraschend, dass Wölfe den gleichen Routen folgen wie andere Wölfe. Sobald ein Wolf ein Gebiet passiert hat, ist es wahrscheinlich, dass früher oder später auch ein anderer Wolf das Gebiet besuchen wird. Werden wolfsfreie Zonen erst einmal definiert, bedeutet das, dass Menschen jeden Wolf töten, der die Zone auch nur durchqueren will. Und es wird nicht lange dauern, bis der nächste Wolf den Weg geht, um in dasselbe Gebiet zu gelangen. Eine Never-Ending-Story. Klarer Standpunkt zu den Erhaltungsgrundsätzen Die Wissenschaftlichen Dienste der Bundesregierung haben untersucht, ob die Deklaration von wolfsfreien Zonen mit der Rechtslage in Europa, Deutschland und den deutschen Bundesländern in Einklang zu bringen ist. Die Ergebnisse der Analyse zeigen eindeutig, dass präventive wolfsfreie Zonen weder mit nationalem noch mit internationalem Recht vereinbar sind - selbst wenn die Gesetze Ausnahmen enthalten, die die Vertreibung und sogar die Jagd eines als problematisch angesehenen Wolfes ermöglichen. Diese Ausnahmen gelten für Einzelfälle, die auf zuvor dokumentierte unerwünschte Verhaltensweisen eines Wolfes folgten, und für Fälle, in denen andere Schutzmaßnahmen wie Zäune, Schutzhunde oder Schäfer nicht erfolgreich waren. Darüber hinaus fordert die FFH-Richtlinie die Sicherstellung eines günstigen Erhaltungszustands des Wolfes. Dies ist auch ein Grund, warum Politiker versuchen, lokale Gesetze sowie die FFH-Richtlinie zu ändern. Die Situation ist jedoch relativ einfach, die Richtlinie wird sich nicht so schnell ändern. Dazu müssen sich alle Mitgliedstaaten einheitlich verpflichten, den Schutzstatus des Wolfes zu ändern. Keine Rechtsgrundlage für wolfsfreie Zonen Ein Gebiet wolfsfrei zu halten, würde konstante und gezielte Maßnahmen zur Vergrämung oder zur Tötung von einwandernden Tieren erfordern. Außerdem würden wolfsfreie Zonen unter Umständen der Gewährleistung eines günstigen Erhaltungszustands widersprechen. Wolfsfreie Gebiete stehen daher im Widerspruch sowohl zur FFH-Richtlinie wie auch zu den deutschen Naturschutzgesetzen. Die Wolfsmanagementpläne der Bundesländer geben Richtlinien für den Umgang mit dem Wolf vor und basieren rechtlich auf internationalen und nationalen Gesetzen. Sie bieten jedoch keine Rechtsgrundlage für Klagen gegen den Wolf. Dies bedeutet, dass die Ausrufung von wolfsfreien Zonen, egal ob auf Länder- oder Gemeindeebene, aufgrund der aktuellen rechtlichen Situation in Deutschland nicht gerechtfertigt werden kann und somit unerlaubte Aktionen gegen Wölfe illegal sind, unabhängig davon, ob ein Gebiet zuvor als wolfsfreie Zone ausgerufen wurde. Auf der Spur des Wolfes: Wolfslosung. Bild: Stefan Suittenpointner Die Lösung heißt Herdenschutz Neben den rechtlichen Aspekten ist es auch wichtig zu wissen, was die Öffentlichkeit darüber denken wird. So promoten sich beispielsweise die Alpenregionen als wichtige Orte für Biodiversität und Naturerlebnis. Wenn man hier jedoch versuchen wird, einen sich nähernden Wolf zu töten, stimmt das nicht mit der Botschaft überein, die man Touristen zu vermitteln versucht. Da bei weitem die Mehrheit der Menschen den Wolf begrüßt, können die Auswirkungen auf den lokalen Tourismus und die wirtschaftliche Entwicklung zu einem Desaster werden. Zum Glück gibt es eine Lösung. Wie wir aus vielen Beispielen wissen, ist der wirksamste Schutz vor Wolfsangriffen die Umsetzung von Maßnahmen zum Herdenschutz. Maßnahmen wie elektrische Zäune, der Einsatz von Hunden und Schäfern hilft Tierhaltern, ihre Weidetiere zu schützen. Quellartikel von Nick Huisman auf Wilderness-Society.org Wissenschaftliche Dienste: Vereinbarkeit der Ausweisung „wolfsfreier Zonen“ mit dem Naturschutzrecht

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