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  • Lovis Kauertz

Einstweilige Verfügung: ASP-Zaun im Nationalpark vor Gericht


Hören - Am 2. Februar hatten die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht und Wildtierschutz Deutschland bereits gemeinsam mit den in Brandenburg klageberechtigten Naturschutzorganisationen Freier Wald e.V und Waldkleeblatt – Natürlich Zauche e.V. ein behördliches Antragsverfahren eingeleitet und die Verlegung der ASP-Schutzzäune aus dem Überflutungsgebiet im Nationalpark Unteres Odertal hinaus gefordert. Nachdem sich die Landrätin, Karina Dörk, am 4. Februar dahingehend äußerte, dass der den Nationalpark zerschneidende Zaun bleibe, wo er ist, und man nun erst einmal "in den nächsten Wochen (!) auswerten wolle", wie gut die Maßnahmen des Landkreises funktionierten, hat sich das Tier- und Naturschutzbündnis entschlossen mit heutigem Datum einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Potsdam zu stellen.


Schutzzaun gegen die Afrikanische Schweinepest im Nationalpark Unteres Odertal Uckermark
Der Zaun ist nicht nur eine Todesfalle, er zerschneidet auch die Lebensräume streng geschützter Tierarten im Nationalpark Unteres Odertal. Bild: privat

Per einstweiliger Verfügung möchten die Tier- und Naturschutzorganisationen den Landkreis verpflichten, den östlichen ASP-Schutzzaun aus den überfluteten Wiesen auf den Sommerdeich hinauf und den westlichen Zaun so weit hinter den Winterdeich ins Landesinnere zu verlegen, dass Wildtiere, die sich im von Hochwasser gefährdeten Bereichen des Nationalparks aufhaltenden, die Polderwiesen ungehindert verlassen und höher gelegenes Gelände aufsuchen können. Die einzigartige Auenlandschaft des Nationalparks Unteres Odertal ist als Fauna-Flora-Habitat Teil der internationalen Natura 2000-Gebiete und im Rahmen der Ramsar-Konvention als europäisches Vogelschutzgebiet streng geschützt. Die nach und nach aufgestellten ASP-Schutzzäune verhindern nicht nur die Flucht der Tiere vor dem Hochwasser, sie zerschneiden auch die unterschiedlichen Lebensräume, die die teilweise streng geschützten Tierarten im Laufe der Jahreszeiten aufsuchen, und beeinträchtigen damit erheblich den Schutzzweck des Nationalparks.


Es ist äußerst zweifelhaft, inwiefern der im Nationalpark geschaffene Schutzkorridor noch den Zweck eines „Bollwerks gegen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest nach Westen“ (Zitat Karina Dörk, ALUK Ausschusssitzung 07.02.2022) erfüllt. Ob sich überhaupt noch infizierte Wildschweine innerhalb des umzäunten Gebiets befinden, ist aufgrund mangelhaften Monitorings des Landkreises völlig unklar. Längst sind zahlreiche ASP-Fälle bei Wildschweinen jenseits des „Bollwerks“ aufgetreten. Damit steht fest, dass der im Bereich der Flutungspolder geschaffene Schutzkorridor nicht in der Lage war, das Virus innerhalb des Nationalparks bzw. auf polnischer Seite zu halten.


Über weite Strecken wird das Virus zudem nicht direkt durch Wildschweine, sondern indirekt durch Menschen übertragen. Auch Fischadler, Kolkraben und andere Aasfresser können Fleisch von infizierten Kadavern weitertragen. Wissenschaftliche Studie belegen sogar, dass das Virus über das Wasser übertragen wird.


Die zögerlichen Maßnahmen, die der Landkreis bisher getroffen hat, wie zwölf jeweils 30 cm breite Durchlässe für Rehe auf einer Gesamtzaunlänge von etwa 70 Kilometern, Zaunabsenkungen mit Spanndrahten in Kopfhöhe von Rehen und zeitweise offene Poldertore sind auch aus der Sicht von Experten keineswegs zielführend.

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Websites der genannten Organisationen:





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