Was aus dem Wolf wird – Bundeskabinett tagt am Mittwoch
- Lovis Kauertz
- vor 11 Stunden
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Berlin, 17. Dezember - so kann es kommen:
„Heute hat das Bundeskabinett unter Leitung des Bundeskanzlers den Weg für die Ausrottung des Wolfes in Deutschland frei gemacht. Der nicht europarechtskonforme Referentenentwurf zum Bundesjagdgesetz des Bundeslandwirtschaftsministers Alois Rainer (CSU) soll mit geringfügigen Änderungen in eine finale Gesetzesvorlage einfließen. Zu Beginn des Jagdjahres 2026/27 am 1. April 2026 soll der Wolf mit regulärer Jagdzeit im Bundesjagdgesetz stehen. Die Jagdbehörden werden ohne Einbeziehung der Naturschutzbehörden veranlassen zunächst die Küstenregionen und die bayerischen Bergweiden wolfsfrei zu halten. In weiten Teilen West- und Süddeutschlands werden die wenigen sesshaft gewordenen Wölfe legal oder illegal getötet und vertrieben werden. In spätestens fünf Jahren werden weite Teile Deutschlands wolfsfrei sein.“

Letztlich möglich gemacht hat diese Entwicklung der für den Artenschutz zuständige Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD). Der ließ dem Bundesamt für Naturschutz – also seiner eigenen Behörde – durch seinen Staatssekretär anordnen, die über einen zwei Jahre währenden Prozess erarbeiteten, wissenschaftlich validierten und gemeinsam mit den Artenschutzexperten des Bundes und der Bundesländer erarbeiteten Daten zum Erhaltungszustand der Wölfe in Deutschland zu verwerfen.
Der wissenschaftliche Bericht ermittelte anhand der potenziellen Lebensraumgröße und weiteren Kriterien EU-konform die Mindestgrößen der überlebensfähigen Population (MVP) in den biogeografischen Regionen in Deutschland und kommt so für Gesamtdeutschland auf einen ungünstig-schlechten Erhaltungszustand.
Ein Schreiben des Staatssekretärs im Bundesumweltministerium, Jochen Flasbarth, ordnete dann an, diese modellierten Werte nicht als Referenz zu verwenden.
Er will das Ziel der Bundesregierung, den Wolf einem „jagdlichen Bestandsmanagement“ zuzuführen umsetzen. Dazu setzt er auf einen „referenzbasierten Ansatz“, der allein auf der aktuell von Wölfen besiedelte Fläche beruht. Dadurch verringert sich der zugrunde gelegte Lebensraum in der kontinentalen biogeografischen Region von 273.100 km² auf 80.578 km². Weite Teile von West- und Süddeutschland fallen damit aus dem „günstigen Verbreitungsgebiet“ heraus. Baden-Württemberg, weite Teile Bayerns, Hessen und Rheinland-Pfalz gelten demnach als „nicht bevorzugte“ bzw. „ungeeignete“ Habitate, obwohl das ursprüngliche Modell dort geeignete Lebensräume ausgewiesen hatte und dort bereits Wolfsrudel sesshaft sind.
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Weitere Information zum destruktiven Umgang mit dem Wolf in diesen Beiträgen:








