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  • Lovis Kauertz

Experten: Bundesjagdgesetz verbesserungsfähig bis fachlich nicht tragbar

Hören - In ihren Stellungnahmen sehen die zur Anhörung vor dem Bundestagsausschuss Ernährung und Landwirtschaft zum 1. März geladenen Experten den Entwurf zur Novellierung des Bundesjagdgesetzes mehrheitlich ausgesprochen kritisch bis fachlich nicht tragbar.


Der monokausal auf die Reduzierung von Rehen ausgerichtete Entwurf wird seinem Anspruch, Grundlagen für einen klimaresilienten Wald zu schaffen nicht gerecht. Wie einige Experten fordern ist der Entwicklung des Lebensraums Wald ein ganzheitliches, integrales Wildtiermanagement und nicht wie in den vergangen fünf Jahrzehnten eine immer stärkere Intensivierung der Jagd geschuldet.


Reh bei der Äsung im hohen Gras, Bundesjagdgesetz
Wald vor Wild: Nicht Lebensraumgestaltung sondern Zusammenschießen der Bestände ist das Credo, Bild: Mirko Fuchs

Während Dr. Jens Jacob, Leiter der Forstabteilung im Umweltministerium Rheinland-Pfalz, wie der WWF, vertreten durch Moritz Klause, Programmleiter Wildtiere, nur leise Kritik am vorliegenden Entwurf zur Novelle des Bundesjagdgesetzes äußern, lehnen Wissenschaftler wie Prof. Dr. Dr. Sven Herzog von der TU-Dresden oder Prof. Dr. Klaus Hackländer, Vorstand des Instituts für Wildbiologie und Jagdwirtschaft (IWJ) der Universität für Bodenkultur, Wien, den Entwurf in vielen Punkten ab. Auch für Helmut Dammann-Tamke, den Präsidenten der Landesjägerschaft Niedersachsen, ist der vorliegende Entwurf mit dem Ziel des Waldumbaus entbehrlich.


Als wesentliche Punkte der Kritiker werden immer wieder genannt:

  • die Reduktion der Hege auf eine jagdliche Dienstleistung für die Forstwirtschaft,

  • die Vorstellung, dass hoher Jagddruck dazu beitragen wird, den Wildeinfluss im Wald zu reduzieren sowie

  • die Zielsetzung, dass eine Verjüngung des Waldes im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglicht werden soll.

Vielmehr werde die Chance vertan, Voraussetzungen für eine Lebensraumgestaltung der Wildtiere zu schaffen, die das Verhalten, den Biorhythmus, das Äsungsverhalten der Wildtiere berücksichtige. Eine einseitige Fokussierung auf die Reduktion des Rehwildbestandes verursache Stress für die Wildtiere und resultiere in erhöhtem Verbiss.


Tierschutzkritische Anmerkungen macht Prof. Herzog auch im Hinblick auf die Jagd zur Nachtzeit. „Durch die Freigabe entsprechender Technik ist eine massive Zunahme der Störungen aller Wildtiere (unabhängig davon, ob sie dem Jagdrecht oder dem Naturschutzrecht unterliegen) zu erwarten.“ Das Stressniveau vieler Tierarten werde steigen und die Gesetzesnovellierung damit höhere Waldschäden vorprogrammieren. Aus forstlicher, wildbiologischer, Artenschutz- und Tierschutzsicht und vermutlich sogar aus Seuchenschutzgründen sei der Änderungsvorschlag hochproblematisch und kontraproduktiv. Eine entsprechende Änderung sollte daher unterbleiben.


Der Tierschutz war darüber hinaus kein Anliegen der Ausschusssitzung oder weitere Redner. Wildtierschutz Deutschland fordert gemeinsam mit 27 weiteren Tierschutzorganisationen, dass bei einer Novelle des Bundesjagdgesetzes wissenschaftliche, wildbiologische, wildökologische und tierschutzrechtliche Aspekte stärker berücksichtigt werden. Denn nach wie vor fehlt im Bundesjagdgesetz eine klare und eindeutige Regelung dahingehend, dass ein „vernünftiger Grund“ für das Töten von Tieren im Rahmen der Jagd zwingend erforderlich ist, und wie dieser nachzuweisen ist. Folgerichtig fordern wir die Liste der jagdbaren Tierarten im Bundesjagdgesetz - nicht zuletzt auch aufgrund der veränderten gesellschaftlichen Einstellung zum Tierschutz, die sich rechtlich im Staatsziel Tierschutz widerspiegelt - anzupassen.


Denn davon ist die Jagdgesetzgebung weit entfernt. Im Gegenteil, werden die in der Jägerschaft so zentral propagierten Tierschutzanforderungen im unbestimmten Rechtsbegriff der Weidgerechtigkeit nach und nach aufgegeben, so dass selbst der fahrlässige Abschuss von für den Nachwuchs lebensnotwendigen Elterntieren zur tierschutzrechtlichen Bagatelle runtergestuft werden soll.


Am Donnerstag, den 4. März soll der Bundestag in abschließender Lesung über das Bundesjagdgesetz abstimmen. Aktuell: Ist verschoben worden, ein neuer Termin ist noch nicht bekannt.

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Stellungnahmen



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