Geplante Änderung des Bundesjagdgesetzes: Wolf gehört nicht ins Jagdrecht – Fakten statt Populismus
- Lovis Kauertz
- vor 21 Minuten
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In einer aktuellen Stellungnahme spricht sich Wildtierschutz Deutschland entschieden gegen die Aufnahme des Wolfes als jagdbare Tierart in das Bundesjagdgesetz aus. Der vorliegende Gesetzesentwurf ignoriert wissenschaftliche Fakten, gefährdet den Artenschutz und bietet keine nachhaltigen Lösungen für Weidetierhalter.
Die geplante Gesetzesänderung suggeriert, dass die Bejagung des Wolfes notwendig sei, um Konflikte zu minimieren. Eine Analyse der Faktenlage zeigt jedoch das Gegenteil: Weder gibt es ein steigendes Konfliktpotential gegenüber Menschen, noch ist die Bejagung ein geeignetes Mittel zum Schutz von Weidetieren.

Rückläufige Risszahlen bestätigen Wirksamkeit von HerdenschutzÂ
Entgegen der Begründung des Referentenentwurfs steigen die Konflikte in der Weidetierhaltung nicht an. Im Gegenteil: Der aktuelle Statusbericht der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) verzeichnet einen Rückgang der geschädigten Nutztiere um 25 Prozent. „Die Zahlen belegen eindeutig: Nicht der Abschuss, sondern konsequenter Herdenschutz ist der Schlüssel zum Erfolg“, so Lovis Kauertz, Vorsitzender von Wildtierschutz Deutschland. Studien aus vielen Ländern zeigen zudem, dass es keinen Zusammenhang zwischen Bejagungsintensität und Risshäufigkeit gibt.
Bestandsgefährdung und Verstöße gegen EU-RechtÂ
Wildtierschutz Deutschland weist darauf hin, dass der Erhaltungszustand der Wölfe in Deutschland national betrachtet, keineswegs – wie von der Bundesregierung gemeldet – günstig ist. Darauf weist ein im November 2023 verfasster Bericht des BfN, wissenschaftlich arbeitender Institute und einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Referenzwert“ hin. Die geplante jagdliche Bestandregulierung verstößt somit gegen geltendes EU-Recht und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.
Kritik an „Willkür-Regelungen“ und Tierschutzverstößen
Scharfe Kritik übt die Stellungnahme an den geplanten praktischen Änderungen:
20-km-Radius: Die Ausweitung des Abschussradius auf 20 Kilometer um den Ort eines Übergriffs auf Weidetiere wird als willkürlich abgelehnt. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass unbeteiligte Wölfe getötet werden, statt den eigentlichen Verursacher zu treffen.
Willkürliche Zerstörung von Wolfsrudeln: Die Erlaubnis, ganze Rudel auf bloßen Verdacht hin zu „entnehmen“ und jagdfreie Gebiete sogar in Regionen mit ungünstig-schlechtem Erhaltungszustand zu schaffen sind nicht rechtskonform. Diese Regelungen widersprechen geltendem EU-Recht, was der EU-Gerichtshof in verschiedenen Fällen bestätigt. „Der Abschuss schon eines einzigen adulten Rudelmitglieds reduziert den Erhalt des Rudels signifikant und kann dazu führen, dass orientierungslose Jungwölfe erst recht Wildtiere reißen“, erläutert Lovis Kauertz.
Forderung: Prävention statt AbschussÂ
Die Organisation fordert die Bundesregierung auf, den Fokus auf echte Lösungen zu legen und den Referentenentwurf zur Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz zu begraben. Es gelte, ein Hauptaugenmerk auf die unbürokratische Förderung von Herdenschutzmaßnahmen zu legen – auch in aktuell noch nicht besetzten Habitaten – sowie auf eine bessere Beratung der Weidetierhalter.
„Der vorliegende Entwurf ignoriert naturschutzfachliche und rechtliche Fakten, denen zufolge der Wolf nicht ins Jagdrecht gehört“, fasst Lovis Kauertz zusammen.
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