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  • Dr. Martin Steverding

NRW: Sind fünf Wölfe eine Population in gutem Zustand?

Hintergrundinformation „Günstiger Erhaltungszustand“

Hören - Wie groß muss der Bestand einer Tierart sein, damit diese nicht vom Aussterben bedroht ist? Dazu lässt sich keine allgemeingültige Aussage machen, es hängt von vielen Faktoren ab und ist daher von Fall zu Fall unterschiedlich. Sicher jedoch muss er deutlich mehr als fünf Tiere und deutlich mehr als ein fortpflanzungsfähiges Weibchen umfassen.


zwei Wölfe im Territorium Schermbeck bei Wesel NRW
Ergeben eine fortpflanzungsfähige Wölfin ein Rüde und drei Jungtiere einen günstigen Erhaltungszustand?

Tiere einer nach Bundesnaturschutzgesetz und der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie streng geschützten Art dürfen u.a. nur dann ausnahmsweise getötet werden, wenn durch sie ein ernster wirtschaftlicher Schaden droht – aber nur dann, wenn der Erhaltungszustand ihrer lokalen Population günstig ist. Was aber ist genau die lokale Population? Bei großen und mobilen Tierarten wie dem Wolf zieht man als Abgrenzung die biogeografische Region heran – im hier beschriebenen Fall die atlantische Region Nordrhein-Westfalens. Diese umfasst das gesamte innerhalb von NRW gelegene Tiefland. In dieser Region leben derzeit nach aktuellem Wissenstand fünf Wölfe. Drei davon leben aktuell im Raum Schermbeck, darunter ein fortpflanzungsfähiges Weibchen, die Wölfin GW954f, besser bekannt als „Gloria“.


Die Allgemeinverfügung, die am 20.12.2023 im Amtsblatt des Kreises Wesel veröffentlicht wurde, genehmigte die Tötung der einzigen fortpflanzungsfähigen Wölfin der genannten lokalen Population. Begründet wurde die Genehmigung mit dem durch Gloria entstehenden wirtschaftlichen Schaden und des angeblich gegebenen günstigen Erhaltungszustandes der Wolfspopulation. Die Naturschutzbehörden gaben sich darin redlich Mühe, den eindeutig schlechten Erhaltungszustand des isolierten Splittervorkommens von Wölfen schönzureden. Juristisch begaben sie sich damit auf sehr dünnes Eis, so dass die aktuelle Aussetzung des Vollzuges der Tötung aufgrund des Eilantrages und der Klage von BUND und der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe zu erwarten war.


Dünnes juristisches Eis ist auch die Darlegung, dass keine milderen Mittel als die Tötung des Wolfes verfügbar seien. Von 82 Rissereignissen mit Beteiligung der genannten Wölfin war in 65 Fällen nicht einmal der Grundschutz gegeben. Jahrelang wurde aufgrund des mangelnden Willens und des mangelnden Verantwortungsbewusstseins vieler Hobby-Tierhalter den Wölfen beigebracht, dass Schafe, Ziegen und kleine Ponys eine leichte Beute sind. Sogar auf Fotos von gerissenen Ponys in der Tagespresse waren zum Teil völlig untaugliche Zäune zu sehen.


Auch nach fünf Jahren der Anwesenheit von Wölfen im Gebiet kommen nach wie vor viele Tierhalter ihrer Verpflichtung nicht nach, ihre Tiere minimal zu schützen. Die Leidtragenden sind, neben den Weidetieren und den weiterhin vom Abschuss bedrohten Wölfen, die Tierhalter, die für hinreichenden Schutz ihrer Tiere sorgen.


Viele Beispiele etwa aus der dicht von Wölfen besiedelten Lüneburger Heide zeigen, dass von Anfang an gut durchgeführter Weidetierschutz funktioniert und die Wölfe es gar nicht erst lernen, dass sich hinter den Zäunen leicht verfügbare Beute befindet. Dazu müssen Zäune gut aufgestellt und gewartet, sowie mit genügend Stromspannung, gutem Abschluss zum Boden, intakter Erdung, ohne Schwachstellen am Weidetor etc. versehen sein.


Der Abschuss der Wölfin Gloria ist nun zumindest kurzfristig ausgesetzt. Es ist zu hoffen, dass der Vollzug des Abschusses bis zur endgültigen Entscheidung im Verfahren ausgesetzt bleibt und dass im Rahmen des geltenden nationalen und europäischen Artenschutzrechts entschieden wird. Anderenfalls würde der Artenschutz mit Füßen getreten und der gültige Rechtsrahmen ad absurdum geführt.


Man stelle sich vor, der winzige Bestand des Seeadlers in NRW, bestehend aus zwei Paaren und einigen noch nicht geschlechtsreifen Jungtieren, sollte dezimiert werden. Undenkbar, sollte man glauben – aber der Wolfsbestand in NRW ist nicht größer.



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