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Lovis Kauertz

Rheinland-Pfalz duldet weiterhin die Tierquälerei bei der Jagd am Fuchsbau – Jagdlobby setzt sich durch

Hören | Kein Rückgrat in Sachen Tierschutz zeigt die grüne Landesumweltministerin Katrin Eder. Auf Druck des Landesjagdverbands Rheinland-Pfalz soll die nachgewiesen tierquälerische Baujagd weiterhin erlaubt sein. Dabei wurde ein Verbot der Baujagd (zumindest im Naturbau) im Regierungsentwurf zum neuen Landesjagdgesetz noch mit der erheblichen Verletzungsgefahr des beteiligten Hundes, dem gelegentlich erforderlichen Zerstören jahrzehntealter Fuchs- und Dachsbaue und dem Risiko, den Hund bei der Baujagd zu verlieren, begründet.


Teckel im Fuchsbau - tierquälerische Baujagd
Bei der Konfrontation von Fuchs uns Hund kommt es regelmäßig zu Beißereien, schweren Verletzungen oder gar dazu, dass der Fuchs vom Hund totgebissen wird.

Baujagd ist weder tierschutzkonform …

Gemäß des Bundesjagdgesetzes gelten bei der Ausübung der Jagd die "allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit". Diese - Papier ist geduldig - umfassen ausdrücklich auch den Tierschutzaspekt und die Einstellung des Jägers zum Tier als Mitgeschöpf, dem vermeidbare Schmerzen zu ersparen sind - auch das durch die Konfrontation von Fuchs oder Dachs und Hund unter Umständen länger andauernde Leid.

 

noch weidgerecht.

Ebenfalls tierschutzrelevant ist , dass die Baujagd auch noch mit Beginn der Setzzeit erlaubt ist und somit immer das Risiko besteht, dass eine schon Welpen säugende Fähe erschossen oder vom Jagdhund im Bau totgebissen wird. Darüber hinaus ist eine hochträchtige Füchsin körperlich und somit in ihrer Bewegungs- und Fluchtmöglichkeit eingeschränkt. Ihr ist von vorneherein eine faire Chance zur Flucht versagt. Auch dieser Umstand widerspricht der sogenannten Weidgerechtigkeit und ist somit nicht tierschutzkonform.

 

Dass Eder jetzt des lieben Friedens willen für die Jägerschaft selbst auf den Koalitionsvertrag pfeift, spricht unseres Erachtens mitnichten von einer demokratischen Einstellung. Dort heißt es, dass der Tierschutz in Rheinland-Pfalz eine herausragende Bedeutung habe und daher einen festen Platz in der rheinland-pfälzischen Landesverfassung.

 

Kein Einfluss auf die Stabilisierung gefährdeter Arten

Im Rahmen der Fuchsjagd in Deutschland insgesamt spielt die Baujagd kaum eine Rolle. Aktuelle Zahlen zum Anteil der Baujagd an der gesamten Fuchsstrecke liegen uns ausschließlich aus NRW vor (hier werden nach Bayern und Niedersachsen die meisten Füchse getötet). Dort wird der Anteil der im Rahmen der Baujagd erlegten Füchse mit 1,5 bis 2,3 Prozent der gesamten Fuchsstrecke angegeben. Schon der Vergleich mit der doppelt bis dreifach so hohen Anzahl verunfallter Füchse indiziert, dass die im Rahmen der Baujagd ausgewiesene Fuchsstrecke keine Bedeutung für eine ökologische Stabilisierung gefährdeter Beutetierarten des Fuchses haben kann. Unterstrichen wird das durch die trotz intensiver Fuchsjagd kontinuierlich zurückgehenden Bestände von Rebhühnern, Fasanen, anderer Bodenbrüter und Feldhasen.

 

Eine Petition von Wildtierschutz Deutschland gegen die Baujagd und die ebenso nicht tierschutzkonforme Haltung von Füchsen in Schliefenanlagen und das dortige Trainieren von Jagdhunden mit lebenden Füchsen hat bereits über 22.000 Unterzeichner gefunden.

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