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  • Lovis Kauertz

Novellierung Bundesjagdgesetz: Auch der Schießübungsnachweis ist unzureichend

Julia Klöckner plant die minimalinvasive Novellierung des Bundesjagdgesetzes. Mehr oder weniger laute Kritik hagelt es von allen Seiten. Die von Natur- und Tierschutzorganisationen – so hat man schon anlässlich der Einladungsliste zu einer Anhörung im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft den Eindruck – wird gar nicht erst gehört, weil diese neben der erstickenden Übermacht von Vertretern der Waldeigentümer, der Baumschulen (!) und Forstleute, der Waffenlobby, der Jagdverbände, -genossenschaften, -aufseher und -rechtsexperten, den Falknern und Bogenjägern und last but not least den Bauern, einfach zu leise sind.

Schießleistungsnachweis statt Schießübungsnachweis

Wer seine Schießfertigkeit nicht nachweisen kann, sollte nicht auf Tiere schießen. Bild: Eilert Voß

Ein Kritikpunkt unter vielen ist die mangelnde Schießfertigkeit von Jägern. In der Vergangenheit hatten u.a. diverse durch die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (TVT) bekanntgemachte Studien belegt, dass gerade bei Drückjagden viele Tiere lediglich angeschossen werden und nicht selten unbemerkt und qualvoll im Dickicht sterben. Um diesen Umstand zu begegnen, fordert der Referentenentwurf zum neuen Bundesjagdgesetz einen jeweils aktuellen Schießübungsnachweis für die Teilnahme an Gesellschaftsjagden.

Der Haken ist halt, dass ein Übungsnachweis nichts über die Schießfertigkeit des Schützen aussagt. Man erhält ihn nach der Teilnahme an einem Übungsschießen mit Büchsen- und Schrotmunition – egal ob man den stehenden oder laufenden Keiler nun getroffen hat oder nicht.

Es mag sein, dass schon allein durch die Übung die Schießfertigkeit der Teilnehmer zunimmt. Es ist aber auch so, dass mit dem Schießübungsnachweis nach wie vor schlechte Schützen auf lebende Tiere – die bei Drück- oder Erntejagden meist in der Bewegung sind – schießen werden. Dem Deutschen Jagdverband ist damit gedient, nicht aber dem Tierschutz im Rahmen der Jagd.

In seiner Stellungnahme geht der Jagdverband sogar soweit, dass er vom Gesetzgeber eine Regelung fordert, von welcher die Bundesländer nicht abweichen können. Insbesondere lehnt der Verband einen Leistungsnachweis, wie er im Saarland gefordert wird, ab, weil der „den Anforderungen der jagdlichen Praxis“ widerspreche.

Für einen Schießleistungsnachweis sprachen sich in schriftlichen Stellungnahmen auch Nabu, BUND, der Deutsche Tierschutzbund und der Deutsche Naturschutzring aus – zum Teil auch als Voraussetzung für die Verlängerung des Jagdscheins.

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