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Wolf ins Bundesjagdgesetz: Weder rechtssicher noch wird dadurch der Herdenschutz gestärkt

  • Pressemitteilung WTSD
  • vor 30 Minuten
  • 2 Min. Lesezeit

Das Bundeskabinett hat unter Leitung des Bundeskanzlers – wie erwartet – den von unabhängigen Rechtsexperten als rechtlich fehlerhaft beurteilten Gesetzentwurf zur Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz beschlossen.


Die Bundesregierung schafft ein nicht rechtskonformes Bundesjagdgesetz, welches unweigerlich zu mehr Weidetierrissen führen wird. Bild: Michael Hamann
Die Bundesregierung schafft ein nicht rechtskonformes Bundesjagdgesetz, welches unweigerlich zu mehr Weidetierrissen führen wird. Bild: Michael Hamann

Der Gesetzentwurf und sein vermeintlicher Nutzen werden nicht nur von Fachanwälten, sondern auch von den Experten vieler Naturschutzorganisationen in der Luft zerrissen: „Die weitgehende Freigabe der Jagd auf den Wolf wird zu einer Unordnung in den Wolfsstrukturen führen, die unweigerlich mehr Weidetierrisse zur Folge hat“, erläutert Lovis Kauertz, Vorsitzender von Wildtierschutz Deutschland. „Die Begründung von Landwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) zum Gesetzentwurf ist unehrlich und wissenschaftlich nicht fundiert. Sie ignoriert, dass die Entwicklung der Wolfpopulation in Deutschland seit einigen Jahren stagniert und zuletzt sogar rückläufig war. Gleiches gilt für die Übergriffe von Wölfen auf Weidetiere. Im Jahr 2024 ist die Zahl der Übergriffe bundesweit um 25 Prozent zurückgegangen. Das ist ein großer Erfolg für die von vielen Weidetierhaltern unternommenen Herdenschutzmaßnahmen.“


Wie kürzlich offensichtlich wurde, spielt auch das von Carsten Schneider (SPD) geleitete Bundesumweltministerium eine unrühmliche Rolle. So ließ Schneider seine eigene Behörde durch seinen Staatssekretär anweisen, nicht die im wissenschaftlichen Konsens erarbeiteten Daten zum Erhaltungszustand des Wolfes in Deutschland heranzuziehen. Staatssekretär Jochen Flasbarth ließ kurzerhand die potenzielle Größe des Verbreitungsgebietes der Wölfe in der kontinentalen biogeografischen Region zwischen Düsseldorf, Berlin und München von wissenschaftlich ermittelten 273.100 km² auf 80.578 km² zusammenschrumpfen. Nur durch diese Manipulation war es möglich für Deutschland (bis auf die Alpenregion) einen günstigen Erhaltungszustand der Wölfe nach Brüssel zu melden. Nach Wildtierschutz Deutschland vorliegenden Informationen liegen dazu Beschwerden bei der EU-Kommission vor, die derzeit geprüft werden.


Der Entwurf geht nun zum Bundesrat, nach seiner Stellungnahme zur Beratung im Rahmen der ersten Lesung in den Bundestag. Der kann die Fachausschüsse bestimmen, die sich fachlich mit dem Gesetzentwurf befassen und den Gesetzesentwurf dann zur Aussprache in die zweite Lesung des Bundestags geben. In der dritten Lesung wird abgestimmt, bevor nach weiteren Stationen der Bundespräsident das Gesetz unterschreibt und es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird.

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Weitere Informationen und Links finden Sie in diesem Beitrag


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