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Wolf ins Jagdgesetz: Begründung der Bundesregierung ist unsachlich, irreführend, suggestiv

  • Pressemitteilung WTSD
  • vor 2 Stunden
  • 1 Min. Lesezeit

Auf einer halben DIN A4-Seite begründet die Bundesregierung die Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz. Ein Faktencheck durch Wildtierschutz Deutschland macht deutlich, dass die als Drucksache des Bundestages veröffentliche Begründung an vielen Stellen nicht durch Fakten belegt werden kann, dass aktuelle, positive Entwicklungen zum Wolfsgeschehen ignoriert und ein Geschehen suggeriert wird, das realitätsfern ist.


Wolf zurückschauend im Wald
Die Aufnahme des Wolfes in das Jagdgesetz entbehrt jeder sinnstiftenden Begründung. Bild: Adobe

„An keiner Stelle der knappen Begründung wird das Erfordernis der Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz nachvollziehbar. Die Bundesregierung handelt willkürlich und Rechtsexperten zufolge vorsätzlich rechtswidrig, wenn sie eine geschützte Tierart ohne vernünftigen Grund i.S. des Tierschutzgesetzes mit regulären Jagdzeiten in das Bundesjagdgesetz aufnimmt,“ erörtert Lovis Kauertz, Vorsitzender der Naturschutzorganisation Wildtierschutz Deutschland.


Es reiche nicht, Forderungen von Jagd- und Tierhalterverbänden aufzugreifen und die Presse zu zitieren, wenn auf der anderen Seite mildere Mittel, nämlich Herdenschutzmaßnahmen sogar bessere Ergebnisse hinsichtlich des Schutzes von Weidetieren erreichen können. Außerdem gebe es etliche Erfahrungen in Europa und aktuelle Studien, die aufzeigen, dass eine Bejagung von Wölfen hinsichtlich des Herdenschutzes keinerlei positiven Einfluss auf das Rissgeschehen hat und vielmehr kontraproduktiv ist.


Auch suggeriert die Bundesregierung angeblich hohe Kosten für die Subvention von Herdenschutzmaßnahmen und Ausgleichszahlungen für Weidetierhaltende. Wildtierschutz Deutschland rechnet vor, dass die dafür entstehenden Kosten gerade einmal 0,18 Prozent der jährlichen Subventionen für fossil betriebene Dienstwagen in Höhe von 13,7 Milliarden Euro beträgt.



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