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Suchergebnisse Wildtierschutz Deutschland - Hobbyjagd abschaffen

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  • Todesfalle für Vögel: Insekten-Klebetafeln im EU-Vogelschutzgebiet Ochsenmoor in Niedersachsen

    Hör doch mal rein | Im niedersächsischen Naturschutzgebiet Ochsenmoor ist im Mai 2025 ein Vogel qualvoll auf einer Klebefalle verendet, weil er mit seinen Schwingen nicht mehr von der Leimplatte loskam. Der als Wiesenpieper identifizierte Jungvogel wurde von Insekten angelockt, die auf einer großen gelben Tafel klebten und dort wohl im Rahmen eines Monitoring-Projektes gezählt werden. Diese Klebefalle im Ochsenmoor ist mit einem Kleber beschichtet. Da sie ungeschützt aufgestellt wurde, wird sie auch Vögeln zur Todesfalle. Von den großen Klebetafeln mit den ungefähren Maßen 24 x 96 cm befinden sich etwa fünf Stück im Natur- und Vogelschutzgebiet. Die Nahrungssuche wurde diesem Vogel im Fauna-Flora-Habitat (FFH-Gebiet) zum Verhängnis, als er die Insekten an der Klebetafel fangen wollte. Der Flügel des seltenen Jungvogels ist verrenkt und bezeugt den wiederholten, äußerst schmerzhaften und erfolglosen Versuch, vom klebenden Untergrund freizukommen. Das Fangen von Vögeln durch Festkleben auf Leimruten oder Leimtafeln ist in Europa verboten. Diese tierquälerische Praxis des Vogelfangs wird in Ländern, in denen sie teils noch illegal praktiziert wird, von Umwelt- und Tierschutzorganisationen stark kritisiert. Der Wiesenpieper ist eine Zugvogelart, die von März bis September in Deutschland zu erleben ist. Er ist ein Mittel- bis Langstreckenzieher und zählt zu den stark gefährdeten Arten. Er hat im Ochsenmoor – Bestandteil des EU-Vogelschutzgebietes Dümmer – ein bedeutendes Brutvorkommen. An dieser Leimtafel im Ochsenmoor in Niedersachsen hat ein Wiesenpieper sein Leben gelassen. Die Kiele der Federn sind die eines Jungvogels. Während  der Brutzeit ist der Einsatz derartig ungesicherter, nicht selektiv fangender Insektenfallen besonders zu verurteilen. Auch Elterntiere sind in Gefahr. Das Festkleben eines Elternvogels hat zur Folge, dass der Nachwuchs verhungert. Wildtierschutz Deutschland empfiehlt dringend bei Insektenzählungen mit Verwendung von großen Leimtafeln die Klebeflächen mit Gittern zu umspannen, damit der Fang auf Insekten beschränkt bleibt oder gleich bewährte Methoden zu nutzen, bei denen die meisten Insekten überleben (Kescher, spezielle Motorsauger). Ungesicherte Klebetafeln sollten niemals im Handel und niemals im Einsatz sein, erst recht nicht während der Aufzuchtszeit der Jungvögel!

  • Hessens Jagdminister Jung will die Jagd auf weitere Rote Liste Arten erlauben

    Hör doch mal rein | Wiesbaden.  Die geplante Novellierung der Hessischen Jagdverordnung durch Landwirtschaftsminister Ingmar Jung (CDU) stößt auf scharfe Kritik von Natur- und Tierschutzverbänden. Was als Modernisierung verkauft wird, entpuppt sich als massiver Rückschritt für den Artenschutz. Alarmierend und zugleich exemplarisch ist die beabsichtigte Wiedereinführung einer Jagdzeit für den Baummarder in Hessen. Bild: Detlev Hinrichs Alarmierend und zugleich exemplarisch ist die beabsichtigte Wiedereinführung einer Jagdzeit für den Baummarder , einer Tierart, die in Hessen seit etwa zehn Jahren nicht mehr bejagt wird und seit 2023 auf der Roten Liste des Bundeslandes steht. Mit der erneuten Einführung einer Jagdzeit für Baummarder begeht Jungs Ministerium Vertragsverletzungen im Hinblick auf die Berner Konvention und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) . Der nicht günstige Erhaltungszustand der Population wird durch jagdliche Eingriffe weiter verschlechtert. Dieser Schritt steht exemplarisch für eine Jagdpolitik, die ökologische Verantwortung und wissenschaftliche Erkenntnisse zugunsten fragwürdiger Jagdinteressen ignoriert. Minister Jungs Vorhaben sieht nicht nur die Jagdzeit auf Baummarder und weitere geschützte Tierarten vor, sondern auch die Streichung von Schonzeiten für zahlreiche Wildtierarten, selbst während der sensiblen Aufzuchtzeiten. Gleichzeitig werden Jagdzeiten für bisher nicht bejagte Tierarten eingeführt. Dies ist ein gefährlicher Paradigmenwechsel, der die Jagd in Hessen zu einem Instrument der reinen Populationsdezimierung degradiert, ohne Rücksicht auf die ökologische Bedeutung der Arten oder die komplexen Zusammenhänge im Ökosystem. „Die Pläne des Jagdministers sind ein Schlag ins Gesicht des Artenschutzes und ein Zeugnis von Unverantwortlichkeit“, erklärt Lovis Kauertz, Vorsitzender der Tier- und Naturschutzorganisation Wildtierschutz Deutschland. „Die Jagd auf den Baummarder ist nicht nur unnötig, sondern auch kontraproduktiv. Sie schwächt unsere heimische Artenvielfalt und zeugt von einem tiefgreifenden Mangel an Verständnis für ökologische Zusammenhänge. Es scheint, als ob hier die Interessen der Jägerschaft über den Schutz unserer Natur gestellt werden.“ Diese und weitere fragwürdige Entscheidungen zu Lasten des Tier- und Naturschutzes werfen auch ein entsprechendes Licht auf den Landesjagdverband Hessen, der dem Ministerium wohl derartige, unqualifizierte Vorschläge unterbreitet hat. Es drängt sich der Verdacht auf, dass die Novellierung der Jagdverordnung primär dazu dient, der Jägerschaft entgegenzukommen und Jagdgelegenheiten zu Lasten des Artenschutzes zu schaffen. Wildtiere – insbesondere im Bestand bedrohte Arten – benötigen einen intelligenten, vorausschauenden und wissenschaftlich fundierten Schutz, nicht die kurzsichtige Ausweitung der Bejagung im Rahmen eines Nutzungsrechts. Nichts anderes ist das Jagdgesetz. Wildtierschutz Deutschland fordert Minister Jung und das Landwirtschaftsministerium auf, diese unzeitgemäßen und wissenschaftlich unbegründeten Pläne umgehend zu stoppen. Statt einer Ausweitung der Jagd bedarf es einer grundlegenden Überarbeitung der Jagdverordnung, die dem modernen Artenschutz gerecht wird. Dazu gehören die Beibehaltung und Wiedereinführung von umfassenden Schonzeiten und eine stärkere Berücksichtigung der Rolle von Wildtieren in gesunden Ökosystemen, nicht die Orientierung an bloßen Abschusszahlen. Hessen muss Vorreiter im Artenschutz sein, nicht Nachzügler einer überholten Jagdideologie. Der Baummarder (Martes martes ) , ein schlanker, wendiger Waldbewohner und wichtiger Bestandteil unserer heimischen Fauna, war in Hessen in den letzten zehn Jahren vor der Bejagung geschützt. Er spielt eine Rolle in der Regulation von Kleinsäugerpopulationen, trägt zur ökologischen Vielfalt bei, ist keine Bedrohung für geschützte Tierarten und bietet auch sonst kein Konfliktpotential. Die Begründung des Ministeriums für die Wiedereinführung einer Jagdzeit dieser und weiterer besonders geschützter und bedrohter Tierarten bleibt im Dunkeln. Es gibt keinerlei wissenschaftliche Grundlage, die eine Notwendigkeit zur Bejagung des Baummarders in Hessen belegen würde. Seit 2023 steht der Baummarder auf der Vorwarnstufe der Roten Liste Hessen. +++ Mehr zur Novellierung der Jagdverordnung erfahren Sie hier .

  • Schliefenanlagen: Kein Jagdhundetraining am lebenden Fuchs

    Hör doch mal rein | Es kann nicht länger toleriert werden, dass im Jahr 2025 in Deutschland immer noch Füchse in viel zu kleinen Gehegen lebenslang leiden müssen, nur um Jagdhunde für die tierschutzwidrige und nicht tierschutzkonforme Baujagd abzurichten. Diese grausame Tradition hat zurecht keine Zukunft mehr – und wird von einer wachsenden Öffentlichkeit nicht länger akzeptiert. Nicht selten werden Fuchswelpen der Natur entrissen und zu einem Leben in Gefangenschaft und sich wiederholender Todesangst in sogenannten Schliefanlagen verurteilt. Für die Füchse bedeuten die meist schlechte Unterbringung und das wiederholte Hundetraining dauerhaften Stress, sich wiederholende Todesangst und gravierende Verhaltensstörungen. Symptome sind u.a. Bewegungsstereotypien und Apathie . Gutachten, unter anderem von der Deutschen juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT), kommen zu dem Ergebnis, dass das Jagdhundetraining in Schliefanlagen gegen das Tierschutzgesetz verstößt. So ist es verboten ein Tier für Trainingszwecke zu verwenden, wenn dies mit vermeidbarem Leid, Stress oder Schaden verbunden ist und wenn gleichwertige Alternativen zur Verfügung stehen oder entwickelt werden könnten. Fuchsroboter wie "Everfox" oder "SIM-Fox“ sind keine Spielereien, so wie dies derzeit vom Präsidenten des Jagdgebrauchshundeverbands, Karl Walch, behauptet wird, sondern eine praxiserprobte, tierleidfreie Lösung zum Training von Jagdhunden. Seit über sechs Jahren arbeiten Jagdhundeausbilder in Dänemark - nach eigenen Aussagen erfolgreich - mit mechanischen Füchsen. Davon konnte sich jüngst auch das niedersächsische Landwirtschaftsministerium überzeugen. In Dänemark wurden 2016 die Haltung von Füchsen in Pelztierfarmen und das Jagdhundetraining an lebenden Tieren verboten. Durch einen mechanischen Fuchs wie den neuesten Fuchsroboter SIM-Fox lässt sich das Leid der Füchse in Schliefenanlagen ausschließen, so dass es unseres Erachtens geboten ist, die verfügbare Alternative umgehend auch in Deutschland einzusetzen. Für den Einsatz des Fuchses zu Jagdhundeübungszwecken gibt es somit keinen vernünftigen Grund. Die niedersächsische Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte zeigt Mut und Willen, den Fuchsroboter SIM-Fox in Niedersachsen einzuführen, unterstützt wird sie von Tierschutzbeiräten und Tierschutzorganisationen. Niedersachsen könnte so bald Vorreiter im Tierschutz sein. +++ Petition unterzeichnen Quellen: Stellungnahme zur tierschutzrechtlichen Unzulässigkeit von Schliefenanlagen (Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. ) Tierschutzrechtliche Unzulässigkeit von Schliefenanlagen (LGL Bayern)

  • Glücksmomente am Biberfluss: Vier kleine Biber in der Lippe

    Dieser Platz gehört zu den magischen Orten, zu denen es mich immer wieder hinzieht. Ein kleiner Pfad endet am unbefestigten natürlichen Flussufer. Große Bäume säumen den rund 30 Meter breiten Wasserlauf an beiden Seiten, viele ihrer Äste hängen weit über das Wasser. Meistens dauert es keine fünf Minuten, bis sich der erste Eisvogel blicken lässt. Kaum zu glauben, dieser Ort liegt am Rand des Ruhrgebiets, Industrie und überfüllte Straßen sind nur einen Katzensprung entfernt. Nur wer ganz genau hinschaut, bemerkt die Anwesenheit der Biber. Ein paar Trampelpfade der großen Nager führen vom Wasser die Böschung hinauf zur artenreichen Ufervegetation – Familie Bibers Salatbuffet. Hier und da sieht man einen angenagten Baumstamm. Die Baue der Biber aber sind nicht zu sehen, sie liegen in der hohen und steilen Uferböschung, die Eingänge befinden sich unter Wasser. Im Gegensatz zum Vorjahr sind die Bibereltern in diesem Jahr sehr scheu und schwer zu beobachten. Warum sie sich so deutlich anders verhalten, ist mir nicht bekannt. Vielleicht ist eines der beiden Tiere nicht dasselbe wie im Vorjahr. Biber individuell zu unterscheiden, ist sehr schwierig. Immerhin war es mir gelungen, mindestens ein diesjähriges Jungtier kurz zu beobachten und ein wackeliges Video zu machen. Vor wenigen Tagen dann gab es die große Überraschung: Bei herrlichem Sommerwetter pirschte ich in Ultrazeitlupe zu meinen Abendansitz und positionierte mich gut versteckt. Ein kleines Stück flussaufwärts war ein sehr großer Ast einer Pappel frisch abgebrochen und in den Fluss gestürzt. Biberbuffet vom Feinsten, die abgeschälte Rinde fiel mir sofort ins Auge. Kaum saß ich, da sah ich Bewegungen zwischen dem im Wasser liegenden Geäst und innerhalb kurzer Zeit entstand ein einziges Gewusel. Vier junge Biber fraßen, spielten, schwammen und lieferten sich kleine Verfolgungsjagden durch das Wasser. Es war eine Freude, die vergnügt wirkende Bande in Licht der Abendsonne zu beobachten. Immer wieder tauchten sie unter, kamen mit grün belaubten Zweigen hoch und schleppten sie Richtung Ufer, wo sie dann wieder abtauchten und verschwunden waren. Offensichtlich hatte Familie Biber hier einen weiteren Bau in der Uferböschung, den die Jungen als ruhigen und sicheren Fressplatz nutzten. Das lebhafte Treiben war noch in vollem Gang, als ich mich in der Dämmerung vorsichtig zurückzog. Besonders lustig waren einige Kletterversuche an den Pappelästen, um höher über dem Wasser an die Rinde zu gelangen. Sie endeten alle mit einem Plumps in den Fluss. Vier Junge sind zwar noch kein außergewöhnlicher, aber schon ein ziemlich großer Wurf. Meistens werden ein bis vier, sehr selten bis sechs Junge geboren. Durchschnittlich gebären Europäische Biber 2,7 bis 2,9 Junge pro Wurf (Zahner et al. 2021). Die Lippe ist von Bibern inzwischen weitgehend besiedelt. Das Vorkommen ist mit den Beständen am Niederrhein verbunden, neben der Eifel einer der beiden Verbreitungsschwerpunkte in Nordrhein-Westfalen. Ob der Biber sich weiter in NRW ausbreiten kann, oder ob die vielerorts eingesetzten Totschlagfallen gegen Nutria und Bisam seine Ausbreitung bremsen oder gar lokal stoppen, kann derzeit nicht eingeschätzt werden. In den bereits von Bibern besiedelten Gewässern werden die sogenannten Leprich-Fallen nicht eingesetzt, aber außerhalb der aktuellen Bibervorkommen scheint der rechtlich fragwürdige Einsatz der offen und unverblendet im Wasser aufgestellten Totschlagfallen in NRW weit verbreitet zu sein. +++ Quelle: Zahner, V., M. Schmidbauer, G. Schwab & C. Angst (2021): Der Biber. Baumeister mit Biss.   Auch interessant: Biber an der Lippe Biber und Nutriafallen

  • Warum die Herabstufung des Schutzstatus Wolf noch nicht in nationales Recht überführt werden sollte

    Die Rechtmäßigkeit der Herabstufung des Wolfes in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) wird derzeit durch den Europäischen Gerichtshof geprüft. Es gibt erhebliche Zweifel daran, dass die Entscheidung zur Herabstufung des Schutzstatus von Wölfen in Europa auf solider rechtlicher und wissenschaftlicher Grundlage herbeigeführt wurde. Eine Rücknahme der Herabstufung nach einem Urteil des EU-Gerichtshofs (EuGH) ist zumindest nicht unwahrscheinlich. Gemeinsam mit über 75 NGOs aus Europa wirkt Wildtierschutz Deutschland darauf hin, dass die nationalen Regierungen den strengen Schutz des Wolfes zumindest bis zur rechtlichen Klärung beibehalten. Wolfswelpen | Bild (Ausschnitt): Detlev Hinrichs - mehr vom Fotografen im Wildtierkalender 2026 Regierungen haben Handlungsspielraum Die FFH-Richtlinie bildet den Eckpfeiler der Naturschutzpolitik in Europa. Gemäß der Richtlinie sind die Mitgliedstaaten berechtigt – und in einigen Fällen sogar verpflichtet –, strengere Schutzstandards beizubehalten als die auf EU-Ebene festgelegten, insbesondere wenn die Wissenschaft einen anhaltenden Schutzbedarf anzeigt. Im aktuellen Fall ermöglicht es den Regierungen, die Änderungen der FFH-Richtlinie bis Anfang 2027 in nationales Recht umzusetzen oder sie gänzlich abzulehnen. Die FFH-Richtlinie basiert fundamental auf ökologischen Kriterien. Politische und wirtschaftliche Erwägungen sind in diesem Kontext irrelevant und können eine Schwächung des Artenschutzes nicht rechtfertigen. Eine voreilige Änderung könnte später als unvereinbar mit dem EU-Recht erachtet werden. Aktuelle Urteile des EuGH haben die FFH-Richtlinie so ausgelegt, dass sie im Widerspruch zur Herabstufungsentscheidung steht. Nationale Vorreiter behalten den strengen Schutz für Wölfe bei Einige Länder haben bereits ihre Position klargestellt: Portugal, die Tschechische Republik, Belgien und Polen haben angekündigt, den strengen Schutz für Wölfe beizubehalten. Andere EU-Mitgliedstaaten prüfen derzeit ähnliche Haltungen. Die deutsche Politik wird traditionell von den stark in der Politik vertretenen Interessenvertretern der Landwirtschaft und der Jägerschaft beeinflusst, denen die jagdliche „Regulierung“ der Wölfe heute lieber wäre als morgen. Inwieweit Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) dem Druck dieser Klientel standhält oder nicht, wird sich schon in den nächsten Tagen oder Wochen zeigen. Die Bundesrepublik wird gegenüber der EU den Erhaltungszugstand der Wolfspopulation in Deutschland erklären müssen. Wissenschaftliche Realität: Keine einheitliche Wolfspopulation Wölfe in Europa bilden keine insgesamt stabile Population. Laut Bewertungen der europäischen Wissenschaftsgemeinschaft bleiben die meisten Subpopulationen der Wölfe in der EU gefährdet oder vom Aussterben bedroht. Eine pauschale Herabstufung aller Wolfspopulationen in der gesamten EU widerspricht wissenschaftlichen Erkenntnissen und ist daher nicht mit der FFH-Richtlinie vereinbar. Schlussfolgerungen und Forderungen: Wir fordern daher nachdrücklich, dass die Anpassung des Bundesnaturschutzgesetzes ausgesetzt wird, bis die rechtliche Situation vollständig geklärt ist und ein Konsens auf der Grundlage rechtlicher und wissenschaftlicher Erkenntnisse erzielt wurde. Ein vorsichtiges Vorgehen entspricht nicht nur dem in der EU-Umweltgesetzgebung verankerten Vorsorgeprinzip, sondern schützt die Mitgliedstaaten auch vor potenziellen rechtlichen Risiken und Klagen vor nationalen Gerichten. Über 75 NGOs fordern die EU-Mitgliedstaaten auf, die Herabstufung von Wölfen in der nationalen Gesetzgebung abzulehnen und ihren strengen Schutzstatus beizubehalten. +++ Weitere Informationen: Kein günstiger Erhaltungszustand für Wölfe in Deutschland Open Letter of 75+ NGOs to EU - States: Trust Science, Stand with Wolves, Reject the downlisting Offener Brief - deutsche Version Mehr über Wölfe

  • Die ganze Brutalität der Jungfuchsfallen

    Hören - Über Bilder, welche Welpenfallen für Füchse zeigen, die direkt in die Eingänge der Baue montiert sind, empören sich Tierfreunde aus gutem Grund. Diese Art der Jagd ist in unseren Augen nichts als Tierquälerei. Dabei vermittelt das Bild noch nicht einmal ansatzweise die Grausamkeiten, die Jäger beim Einsatz solcher Methoden bereitwillig in Kauf nehmen. In einer Abschlussarbeit zum Jagdwirt beschreibt der Kleintierjäger Hildebrandt, wie man seiner Meinung nach eine Besatzsteigerung im Wesentlichen zur eigenen „jagdlichen Nutzung des Feldhasen“ erreichen könne. Beim Einsatz von Jungfuchsfallen wird den noch im Bau befindlichen Welpen die Versorgung durch die Elterntiere verwehrt. Die Welpen leiden bis zu sechs Tage lang an Hunger, Durst und Vernachlässigung. Dann sind sie verhungert oder sie werden vom Killer liquidiert. Zum Thema Jungfuchsfallen heißt es dort auf den Seiten 40-41: "Die darin gefangenen Jungfüchse sind mit einem gezielten Kleinkaliber-Schuss zu erlegen. Nachdem einige Jungfüchse gefangen sind, sollte man mindestens nach dem Fang des letzten Jungfuchses die Falle noch weitere fünf Tage eingebaut lassen und kontrollieren. Meine Erfahrungen haben gezeigt, dass selbst nach sechs Tagen noch der aller letzte Jungfuchs in die Falle läuft." Hildebrand berichtet weiter, dass sämtliche weiteren Zugänge zum Bau verschlossen werden: „Die Jungfuchsfallen müssen fast komplett in die Röhren eingebaut werden und am noch herausstehenden Teil nach oben hin gegen schlechte Witterung geschützt werden. Zusätzlich empfiehlt es sich, diese Fallen mit einem stabilen Hering aus Draht zu verankern. Ist die Falle eingebaut, kontrolliert man noch die Beweglichkeit der Fangklappen, um auszuschließen, dass die nach oben gedrückte Klappe zum Beispiel durch Wurzeln oben gehalten wird und so die Jungfüchse wieder aus der Falle in den Bau zurück laufen können. Alle anderen Röhren, die noch zu dem Fuchsbau gehören, aber nicht sehr stark belaufen sind, sind abzusuchen und gegen Ein- und Auslaufen zu verstopfen. Hierzu empfiehlt es sich, ca. 50 cm bis 100 cm lange Fichtenstangen o.ä. dabei zu haben, um die Röhren massiv zu verkeilen. Nach Einbau der Fallen ist es ratsam, den Jungfuchsbau mit menschlicher Witterung zu verwittern. Hierfür kann man das verschwitzte, grüne Hemd oder T-Shirt in die darüber liegenden Sträucher hängen oder um den Jungfuchsbau herum „nässen“. Damit wird verhindert, dass Altfüchse von außen die Röhren freigraben und ihre Jungfüchse befreien .“ Zurückgebliebene Welpen bleiben so ohne Nahrung ... bis das Killerkommando kommt oder sie verhungert sind. Im Klartext bedeutet das, dass beim Einsatz von Jungfuchsfallen den noch im Bau befindlichen Welpen die Versorgung durch die Elterntiere verwehrt wird und die Welpen bis zu sechs Tage lang an Hunger, Durst und Vernachlässigung leiden. Sie erleben währenddessen, wie ihre Geschwister in die Falle tappen und erschossen werden und haben selbst schließlich nur die Wahl, im Bau zu sterben oder sich mit letzter Kraft auch in die Falle zu schleppen, wo ebenfalls der sichere Tod auf sie wartet. Der Autor spricht sich in derselben Arbeit auf Seite 49 übrigens auch völlig ungeniert für die intensive Bejagung trächtiger Fuchsfähen im Rahmen von revierübergreifenden Fuchsjagdwochenenden im Januar/Februar aus. Er zeigt zum Beweis sogar ein eigenes Foto, auf dem der aufgeschlitzte Bauch einer trächtigen Fähe zu sehen ist. Wer also denkt, "Jäger machen sowas nicht", irrt sich gewaltig: Die Grausamkeit solcher Handlungen sowie die Selbstverständlichkeit und Kälte, mit der Befürworter der Fuchsjagd nicht nur darüber berichten, sondern Gleichgesinnte auch zu entsprechenden Handlungen anleiten, lassen tief blicken. Und dennoch sind diese Praktiken auch hierzulande weit verbreitet und meist sogar legal. Das muss sich ändern! +++ Bitte zeichnen Sie unsere Petitionen +++ Quellenangabe: „ Möglichkeiten der Besatzsteigerung und Bewirtschaften von Feldhasenbesätzen “, 2011, von Christoph Hildebrandt, heute Landesjagdakademie Rheinland-Pfalz (Landesjagdverband Rheinland-Pfalz) +++ Rechtliche Stellungnahme zur Fallenjagd, Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht

  • Herabsetzung des Schutzstatus der Wölfe nicht rechtmäßig?

    Schon im Februar wurde eine Klage zur Nichtigerklärung des EU-Ratsbeschlusses zur Herabsetzung des strengen Schutzes des Wolfes ( Canis lupus ) vom Gericht der Europäischen Union angenommen. Eingereicht haben die Klage die Umweltorganisation Green Impact (Italien) und weitere Organisationen. Heute kündigen die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe und der Freundeskreis freilebender Wölfe eine weitere Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die Änderung der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) an. Diese sieht vor, den Wolf (Canis lupus) von Anhang IV (streng geschützt) in Anhang V (geschützt) zu überführen. Die Herabstufung des Wolfes ist politisch motiviert. Es gibt keinen fundierten wissenschaftlichen Hintergrund für diese Entscheidung. Bild: Marcel Langthim auf Pixabay Die Klagen werden u.a. damit begründet, dass die Herabsetzung des Schutzstatus des Wolfes politisch motiviert, aber wissenschaftlich nicht fundiert sei. Bemängelt werden in beiden Klagen, dass in die Abläufe der EU und der Berner Konvention nicht regelkonform waren, Ermessensspielräume überschritten wurden und die grundlegenden Prinzipien der Transparenz und Objektivität nicht eingehalten wurden. Auch wurden zentrale Grundsätze der EU-Umweltpolitik (Artikel 191 AEUV) verletzt. „Änderungen des Anhangs IV, die zur Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt erforderlich sind, müssen laut FFH-Richtlinie einstimmig vom EU-Rat beschlossen werden. Diese Regelung soll verhindern, dass der Schutz von Arten zum Spielball politischer Macht- und Mehrheitsverhältnisse wird. Die Durchsetzung eines so sensiblen Themas im Schnellverfahren – unter Missachtung wissenschaftlicher Erkenntnisse und ohne Beteiligung anerkannter Naturschutzverbände - ist ein eklatanter Bruch rechtsstaatlicher und demokratischer Prinzipien“, erklären die deutschen Verbände. Die FFH-Richtline enthält bereits ausreichend flexible Ausnahmeregelungen für die Entnahme von Wölfen. So etwa bei Gefahren, die vom Wolf für Mensch oder Nutztiere ausgehen, ohne den strengen Schutz des Wolfes grundsätzlich in Frage zu stellen. Der Europäische Gerichtshof hat schon in jüngster Vergangenheit Urteile gefällt (z.B. zu Wolfsabschüssen in Österreich und Spanien), die den strengen Schutz des Wolfes in Europa unterstreichen und betonen, dass Abschüsse nur unter sehr engen Voraussetzungen und nicht allein aus wirtschaftlichen Gründen zulässig sind. Die aktuellen Klagen zielen darauf ab, einerseits die Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes zu verhindern, andererseits aber auch das Tor zu weiteren Aufweichungen der Fauna-Flora-Habitat Richtlinie einen Riegel vorzuschieben.   Mehr über Wölfe und zu Thema gibt es hier.

  • Strafanzeige: Jäger erschlägt Fuchswelpen

    Weil sich ein etwa vier bis sechs Wochen alter Fuchswelpe allein in einem Garten in Wimsheim (Enzkreis, Baden-Württemberg) aufhielt, hat ein Anwohner den zuständigen Jagdpächter informiert. Dieser bat einen Wimsheimer Jäger darum, sich um das Tier zu kümmern.  Dieser kleine Fuchswelpe wurde kurz nach dieser Aufnahme von einem Jäger in die Enge getrieben und mit einer Holzstange erschlagen. Bild: privat Wo der junge Fuchs herkam und warum er allein war, ist nicht bekannt. Er könnte auf einem Erkundungsgang gewesen sein; es ist aber auch möglich, dass die Fuchsfähe sich an ihrem Wohnort gestört fühlte und mit den Geschwistern des Fuchswelpen umgezogen ist. Eine Grundstücksnachbarin beobachtete den Jagdausübungsberechtigten und musste mit ansehen, wie der Jäger den Fuchs zunächst versuchte zu fangen, dann aber in die Enge trieb und mit mehreren Schlägen einer Holzstange erschlug. Der Vorschlag der Zeugin, das Tier einer Hilfsorganisation für Wildtiere zu überlassen, lehnte der Jäger zuvor mit dem Verweis auf sein Aneignungsrecht ab. Das Erschlagen des Tieres durch mehrere Schläge mit einer Stange zeugt von äußerster Brutalität, Rohheit und Grausamkeit, ist nicht waidgerecht und erfüllt Straftatbestände nach dem Tierschutzgesetz. Wildtierschutz Deutschland hat deshalb Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe gestellt. Aus unseren Erfahrungen wäre es ohne weiteres möglich gewesen, den Jungfuchs gefahrlos zu fangen und vorübergehend in Gewahrsam zu nehmen. Auch von Fuchskrankheiten wäre für den Jäger keine Gefahr ausgegangen: Deutschland ist frei von terrestrischer Tollwut; Staupe überträgt sich nicht auf den Menschen; Handschuhe und entsprechende anschließende Hygiene hätten gegen eine unwahrscheinliche Krankheitsübertragung durch den Fuchsbandwurm geschützt. Überlieferten Bildaufnahmen ist auch zu entnehmen, dass der Jungfuchs keinen Räudebefall hatte. Nachtrag: Der Fall wurde - wie viele Tierschutzangelegenheiten - von der zuständigen Staatsanwaltschaft eingestellt. +++ Lesen Sie auch: 80.000 Jagdvergehen in Deutschland

  • Besuch beim Sim-Fox in Dänemark – Tierschutz ist nicht teilbar

    Die Beteuerung „Tierschutz ist nicht teilbar“ aus der Feder einer Jagdzeitschrift ist nicht überzeugend. Die Aussage zielte darauf ab, die Baujagd bzw. das Training von Hunden dafür in sogenannten Schliefanlagen als tierschutzkonform zu verteidigen. Die Tierschutzkonformität bezieht sich dabei allerdings ausschließlich auf das Verletzungsrisiko des eingesetzten Bauhundes, nicht auf die Qualen, die die hochträchtige Füchsin im Bau erleidet oder der Fuchs in der Schliefanlage. Die tierschutzrechtlichen Probleme sind seit Jahren bekannt und kommen nach und nach, u.a. durch unsere Berichterstattung, an die Öffentlichkeit (u.a. Aufsatz „Baujagd und Schliefenanlagen halten rechtlicher Überprüfung nicht stand“ in Agrar- und Umweltrecht 5-2025 (S. 168 ff.) . Das Vorgängermodell Everfox: Ein mechanischer Fuchs, der nach Fuchs riecht, sich bewegt, faucht und bellt. Das Hundetraining mit lebenden Füchsen in Schliefanlagen ist – wie diverse Gutachten belegen – nicht tierschutzkonform (obwohl der Hund keinen direkten Zugriff auf den Fuchs haben darf). Dort eingesetzte Füchse leiden unter chronischem Stress, weil sie immer wieder mit aggressiven Hunden konfrontiert werden, ohne kämpfen zu können oder zu fliehen. Hinzu kommt die in den meisten Fällen völlig unzureichende Unterbringung und Versorgung der Füchse in viel zu kleinen Gehegen. Die Folgen sind erhöhte Infektanfälligkeit, chronische Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems, der Verdauungsorgane und der Atemwege. Verhaltensauffälligkeiten wie z. B. das Hin-und-Her oder Im­-Kreis-Laufen bis hin zur Selbstverstümmelung sind hilflose Versuche, mit dem im Körpergedächtnis gespeicherten, wiederkehrenden Trauma umzugehen. Die niedersächsische Ministerin für Jagd und Tierschutz, Miriam Staudte, besuchte Anfang dieser Woche, begleitet von einer Delegation aus Tierschützern, Landtagsabgeordneten, Jägern und Hundezüchtern, eine Schliefanlage nördlich von Aarhus. In Dänemark ist das Training von Hunden mit lebenden Füchsen aus Tierschutzgründen seit 2016 verboten. Seitdem werden als Fuchsersatz mechanische Füchse (früher Everfox, seit neuestem auch Sim-Fox) zur Zufriedenheit der dänischen Jägerschaft eingesetzt. Staudte wollte sich ein Bild vom Jagdhundetraining mit Fuchsattrappen verschaffen, weil im Rahmen der Novellierung des Landesjagdgesetzes Niedersachsen im Raum steht, die Verwendung von lebenden Füchsen durch Fuchsattrappen zu ersetzen. Die Umweltministerin gibt sich vom Einsatz der Fuchsattrappe überzeugt. Die dänischen Jäger und Anlagenbetreiber bestätigen den Erfolg des Trainings mit Everfox oder Sim-Fox. Jährlich werden so 200 bis 300 Hunde ausgebildet oder vielmehr trainiert. Von der Jagdfraktion meldete sich zunächst Karl Walch, Präsident des Jagdgebrauchshundeverbands , zu Wort: Der Sim-Fox könne allenfalls eine Ergänzung sein, den lebenden Fuchs in der Hundeausbildung aber nicht ersetzen. Der Fuchsroboter „könne lediglich das Einschliefen, das Verbellen und das Abrufen simulieren, nicht aber die für eine „tierschutzgerechte“ Jagdausübung zwingend notwendigen natürlichen Verhaltensweisen von Hund und Fuchs während der Jagd.“ Die „zwingend notwendige natürliche Verhaltensweise“ von Hund und Fuchs ist allerdings auch in der Schliefanlage in Deutschland nicht gegeben. Der Fuchs verfällt aufgrund des chronischen Stresses, den er erleidet, während der Übung, bei der er durch ein Gitter vom Fuchs getrennt über viele Minuten vom Jagdhund verbellt wird, in einen apathischen Zustand: Er kann sich nicht wehren (Fight), er kann nicht flüchten (Flight), er kann sich der Situation nur durch völlig apathisches Verhalten (Freeze) entziehen. Walch und der Landesjagdverband Niedersachsen behaupten außerdem: "Ein direkter Kontakt zwischen Fuchs und Hund ist in Schliefanlagen seit vielen Jahren bauartbedingt ausgeschlossen" – das ist unseres Wissens falsch: Der direkte Kontakt zwischen Fuchs und Hund ist verboten, aber bauartbedingt in vielen Anlagen nicht ausgeschlossen. "Deutsche Schliefanlagen erlauben die Simulation und Nachbildung des natürlichen Aufeinandertreffens unter realen Bedingungen" – das ist falsch: Der Fuchs ist in einem Kessel gefangen, aufgrund chronischen Stresses, verursacht durch fehlende Flucht- und Verteidigungsmöglichkeit verfällt er in einen apathischen Freeze-Zustand, während der dänische Sim-Fox bellt und faucht. "Haltung von „handaufgezogenen“ Füchsen sowie die Ausbildung der Jagdhunde unterliegen schon heute strengen Vorgaben, die in regelmäßigen Abständen von den Veterinärämtern der Landkreise kontrolliert und überprüft werden" – das ist falsch. Die Herkunft der Füchse wird weder dokumentiert noch überprüft. Füchse werden als Wildfänge der Natur entnommen und in engen Gehegen weitgehend sich selbst überlassen. Haltung und „Ausbildung“ der Füchse in Schliefanlagen werden so gut wie gar nicht durch Veterinärämter kontrolliert, es sei denn Tierschützer machen auf die tierschutzwidrigen Haltungsbedingungen mit entsprechendem Beweismaterial aufmerksam. +++ Video folgt in Kürze Petition zur Abschaffung der Baujagd und der Ausbildung mit lebenden Füchsen

  • Hessische Jagdverodnung: Offener Brief an den parlamentarischen Geschäftsführer der CDU im Landtag

    Sehr geehrter Herr Schon, vielen Dank für Ihr Antwortschreiben vom 1. Juli hinsichtlich unserer Kritik an der Novellierung der Hessischen Jagdverordnung mit Schreiben vom 23. Juni. Gestatten Sie mir, dieses Schreiben als offenen Brief zu formulieren. Wir halten es gerade deshalb nicht für sachgerecht „insbesondere Fachverbände aus dem Bereich der Jagd“ anzuhören, weil die in erster Linie als Lobbyisten für ihr Nutzungsrecht – nichts anderes ist das Jagdrecht – auftreten. Mir ist aus meiner langjährigen Arbeit im Tier- und Naturschutz keine Novellierung eines Jagdgesetzes oder einer Verordnung geläufig, bei welcher Interessenvertreter der Jagd initiativ nur einen Deut hinsichtlich ihres Nutzungsrechts zugunsten des Tier- oder Naturschutzes nachgegeben oder eingelenkt hätten. Eher ist das Gegenteil der Fall, es wird selbst dann Druck seitens der Jägerschaft auf Landesregierungen gegen avisierte Änderungen ausgeübt, wenn diese im Sinne des Tier- oder des Artenschutzes durchaus Sinn ergeben. Vielleicht erinnern Sie sich an die letzte Novellierung der Hessischen Jagdverordnung. Der Landesjagdverband drohte öffentlich damit, die Hege (für die die Jägerschaft nach dem Jagdgesetz verpflichtet ist) für Feldhase und Rebhuhn künftig zu unterlassen, wenn diese im Bestand bedrohten Tierarten mit ganzjähriger Schonzeit versehen werden. Auch steht der Landesjagdverband keineswegs für tierschutzkonform oder praxistauglich ausgestaltete Regelungen, wie u.a. der von diesem Verband maßgeblich beeinflusste Vorschlag zur neuen Jagdverordnung zeigt. Ganzjährige Jagdzeiten – ob für die Fuchsjagd oder in Bezug auf invasive jagdbare Tierarten – sind weder tier- oder artenschutzgerecht noch praxistauglich. Sie zielen allein auf die Ausweitung des Nutzungsrechts der Jagdausübungsberechtigten ab, ohne in der Praxis tatsächlich Konflikte mit Wildtieren oder Natur- und Artenschutzprobleme zu lösen. Die Befürwortung der erwiesenermaßen nicht tierschutzkonformen Baujagd, die Duldung von Drückjagden auf pflanzenfressende Huftiere während der nahrungsarmen Winterzeit und die Veranstaltung sogenannter Fuchswochen während der Paarungs- und beginnenden Setzzeit der Füchse sprechen da für sich. Die Ausweitung der Jagdzeiten und die Einbeziehung weiterer Tierarten mag – wie Sie sagen – nicht im Widerspruch zum 1952 gefassten und zuletzt 1976 geänderten Bundesjagdgesetz stehen. Sie berücksichtigt aber weder das Staatsziel Tierschutz noch die Regelungen der Berner Konvention, der FFH-Richtlinie, des Bundesnaturschutzgesetzes oder auch nur der wissenschaftlichen Erkenntnisse der letzten Jahrzehnte, nicht einmal die Praxiserfahrungen im Hinblick auf das Wildtier-Management. Die Ausweitung der Jagdzeiten ist auch ethisch nicht vertretbar, weil dadurch – ohne etwaige Konflikte zu lösen – insbesondere während der Aufzuchtzeiten erhebliches Leid erzeugt wird. Für die Bejagung der Rote Liste Arten Baummarder und Iltis, aber auch für Mauswiesel und Hermelin gibt es keinen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes. Die erneute Einführung von Jagdzeiten für diese Tierarten kollidiert mit allen oben genannten Regelungen. Die Freigabe von Jagdzeiten während der bei vielen Tierarten mindestens sechs Monate andauernden Aufzuchtzeiten führt unweigerlich zu Straftaten im Rahmen des sog. Elterntierschutzes. Kein Jagdausübungsberechtigter kann einen für die Aufzucht erforderlichen Fuchsrüden von einem nicht-Elterntier zweifelsfrei unterscheiden. Mit der vorliegenden Novelle der Hessischen Jagdverordnung schafft das Ministerium keineswegs einen „ausgewogenen Kompromiss“ zwischen dem „Schutz der Schon- und Aufzuchtzeiten“. Sie zielt ausnahmslos auf die Ausweitung des Nutzungsrechts hin, ohne Berücksichtigung von Erfordernissen des Tier- und Naturschutzes, sogar unter Inkaufnahme des Verstoßes gegen gesetzliche Regelungen und der Schaffung von Rechtsunsicherheiten. Für den Umgang mit invasiven Tierarten hat die Jagd bis dato in der Fläche nie eine Lösung geliefert. Dass Tierarten keine natürlichen Fressfeinde haben, ist kein Argument für die Bejagung einer Art, zumal die Vergangenheit zum Beispiel beim Waschbären gezeigt hat, dass seine Bestände trotz intensiver Bejagung von Jahr zu Jahr ansteigen. Das liegt in erster Linie daran, dass die Lebensraumkapazität dieser Art bislang nicht ausgeschöpft ist, nicht am Fehlen von Fressfeinden. Die Novelle als einen Beitrag zu einer ganzheitlichen Regelung der Naturräume in Hessen zu bezeichnen, ist realitätsfremd. Ein rein letales Nutzungsrecht kann niemals ein ganzheitliches Instrument im Sinne des Naturschutzes sein. Auch Ihre Einstellung zur Nachtzieltechnik kann ich so nicht teilen. Dazu zitiere ich (gekürzt) den Wildmeister und Bundesobmann der Berufsjäger a.D. Dieter Bertram: „Was unter dem Deckmantel „effizienter Wildschweinjagd“ verkauft wird, ist ein weiterer Schritt in Richtung einer enthemmten, rein technischen Jagdausübung, die mit waidgerechter Hege wenig zu tun hat. Die Nachtjagd mit Hochleistungsoptik erzeugt Stress, Unruhe und Bewegungsdruck. Und das als Feigenblatt mit der drohenden ASP zu verwenden, zeugt von völliger Ignoranz der Sachlage – oder, schlimmer noch, von kruder Stimmungsmache. Weidwundschüsse und Fehlabschüsse werden nicht seltener, sondern häufiger. Eine Fehlentwicklung, die von Nachsuchenführern beobachtet wird.“ Es gibt, sehr geehrter Herr Schon, nicht einen Beleg dafür, dass die ganzjährige Bejagung des Schwarzwilds, geschweige denn die Nutzung von Nachtjagdtechnik, auch nur einen geringen Nutzen im Hinblick auf die Seuchenprävention hat. Das CDU-geführte Landwirtschaftsministerium forciert eine rein von Nutzerinteressen getriebene Änderung der Jagdgesetzgebung, die weder wissensbasiert, natur- und artenschutzkonform noch lösungsorientiert ist. Mit freundlichen Grüßen, Lovis Kauertz +++ Weitere Beiträge zur Novellierung der Hessischen Jagdverordnung Elterntierschutz aufgehoben - Schonzeiten gestrichen - Jagdzeiten verlängert - Rote Liste Arten aufgenommen: Die Novellierung der Jagdverordnung Hessen | Bild: Olaf Liesche

  • Kein günstiger Erhaltungszustand der Wolfspopulation feststellbar

    „Angesichts der aktuellen politischen Debatte und der Bestrebungen, den Schutzstatus des Wolfes in Deutschland herabzusetzen, warnen führende Naturschutzorganisationen davor, voreilig einen „günstigen Erhaltungszustand“ der Wolfspopulation in Deutschland zu erklären. Eine solche Feststellung würde wissenschaftlichen Fakten widersprechen und könnte schwerwiegende Konsequenzen für den Artenschutz in Europa haben“, erklärt Lovis Kauertz von Wildtierschutz Deutschland. Der Europäische Gerichtshof hat in zahlreichen Urteilen klargestellt, dass die Bewertung des Erhaltungszustands auf belastbaren wissenschaftlichen Daten basieren muss. Bild: Stefan Suittenpointner Während sich die Wolfspopulation in Deutschland noch ausweitet, ist der günstige Erhaltungszustand nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für den Großteil des Bundesgebiets bzw. der tangierenden biogeografischen Regionen längst nicht erreicht.  Das gilt insbesondere für den Westen mit den Flächenländern Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz und den Südwesten Deutschlands mit Baden-Württemberg und Bayern. Die Feststellung eines günstigen Erhaltungszustands ist ein komplexes Kriterium der FFH-Richtlinie, das weit über die reine Anzahl von Individuen hinausgeht. Es umfasst Aspekte wie die langfristige Lebensfähigkeit der Population, die genetische Vielfalt, die Vernetzung von Populationen und die Verfügbarkeit geeigneter Lebensräume. Der günstige Erhaltungszustand kann für Deutschland erst dann erreicht sein, wenn der Großteil der geeigneten Lebensräume von Wölfen besiedelt ist. Dies ist mitnichten der Fall, da eine weitgehende Besiedlung der adäquaten Lebensräume nur für große Teile der Bundesländer Sachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen vorliegt. Der Europäische Gerichtshof hat in zahlreichen Urteilen klargestellt, dass die Bewertung des Erhaltungszustands auf belastbaren wissenschaftlichen Daten basieren muss und sozioökonomische Argumente – wie die Auswirkungen auf die Weidetierhaltung – keine gültigen Gründe für eine Herabsetzung des Schutzstatus unter der FFH-Richtlinie darstellen. Die Wolfspopulation in Deutschland, wenngleich wachsend, ist Teil eines größeren europäischen Netzwerks. Die Behauptung, die Wolfspopulationen seien flächendeckend stabil, wird von aktuellen Daten widerlegt. Im Rahmen einer anhängigen Klage vor dem EuGH wird derzeit die Rechtmäßigkeit der EU-Kommissionsentscheidung zur Herabstufung des Wolfsschutzes geprüft. Eine vorzeitige Anpassung des Bundesnaturschutzgesetzes, bevor diese Urteile ergangen sind, wäre nicht nur präventiv unsicher, sondern könnte sich später als unvereinbar mit dem EU-Recht erweisen. Die Bundesregierung sollte die gewährte Anpassungsfrist von 18 Monaten nutzen, um Rechtssicherheit abzuwarten. Die FFH-Richtlinie erlaubt es den Mitgliedstaaten ausdrücklich, strengere Schutzstandards beizubehalten, insbesondere wenn die wissenschaftliche Evidenz einen anhaltenden Schutzbedarf aufzeigt. Dies ist im Fall des Wolfes in weiten Teilen Europas und auch in Deutschland gegeben. +++

  • Fallen- und Baujagd im Namen des NABU?

    Hör mal rein | Der NABU ist der mitgliederstärkste Naturschutzverband in Deutschland und eine wirkmächtige Institution im Natur- und Artenschutz. Er betreibt in den zahlreichen Orts- und Kreisverbänden Naturschutz an der Basis und wirkt in den höheren Verbandsebenen am politischen Geschehen mit. Der Verband verdient höchste Anerkennung, denn ohne die Tatkraft und die Stimme seiner knapp eine Million Mitglieder wäre der Naturschutz in Deutschland kaum denkbar. Die häufig für das aktive Prädatorenmanagement genutzte Betonröhrenfalle Tierschutzorganisationen und Jagdkritiker werfen dem NABU vor allem in jüngster Zeit immer wieder eine zu große Nähe zu den Jägern bzw. den Jagdverbänden vor, unter anderem weil der Präsident des Verbandes selbst ein aktiver Jäger ist. Die Jagd auf Beutegreifer wie den Fuchs („aktives Prädatorenmanagement“ / Begrifflichkeit, s.u.) ist in vielen Wiesenvogelprojekten mit und ohne NABU-Beteiligung ein fester Bestandteil. Wie aber steht der NABU zur Tötung von Beutegreifern im Namen des Artenschutzes? „Keine Falle fängt selektiv. Menschen und Tiere werden unnötigen Gefahren ausgesetzt. Die Verwendung von Fallen im Rahmen der Jagdausübung wird abgelehnt“, so ist es im Positionspapier des NABU „Ausrichtung der Jagd in Deutschland“ (1) zu lesen. Der NABU lehnt es also ab, Füchse und anderen Tiere in Lebend- oder Totschlagfallen zu fangen? Nicht generell, denn es kommt hier auf die vier Worte „im Rahmen der Jagdausübung“ an, denn in seinem Positionspapier „Ausrichtung des Prädationsmanagement in Deutschland“ (2) lautet der zweite Satz: „Prädationsmanagement ist keine Jagd“. Der NABU erkennt im letztgenannten Positionspapier die Prädation, also das Erbeuten von Tieren durch andere Tiere als einen natürlichen Prozess an. Ein Eingreifen durch den Menschen sei dabei in der Regel nicht erforderlich, jedoch: „Wenn sich die Lebensbedingungen durch menschliche Eingriffe so stark verändert haben, dass die Grundlagen für selbst erhaltende Populationen nicht mehr vorhanden sind, kann ein Management notwendig sein, um gefährdete Arten zu erhalten.“ Bis hier teilt Wildtierschutz Deutschland die Position des NABU durchaus, solange das Management keine letalen (tödlichen) Maßnahmen umfasst. Der NABU allerdings befürwortet in deutlichem Gegensatz zu Wildtierschutz Deutschland in bestimmten Situationen die Tötung von Beutegreifern. Im genannten NABU-Positionspapier heißt es: „Die zu tötende Art muss als entscheidende Gefährdung der zu schützenden Art nachgewiesen sein, die Maßnahmen müssen selektiv sein, (…)“. Nun beißt sich die Katze in den Schwanz: Wie eingangs erwähnt, lehnt der NABU die Fallenjagd ab, unter anderem, weil sie nicht selektiv ist. Im Rahmen des Prädationsmanagements aber ist Fallenjagd aus NABU-Sicht legitim bzw. wird zum Teil sogar offensichtlich vom NABU in Auftrag gegeben oder gar selbst betrieben. Dies wird legitimiert, in dem man das im Rahmen des „aktiven Prädatorenmanagements“ stattfindende Töten von Füchsen und anderen Beutegreifern zur Naturschutzmaßnahme erklärt, die außerhalb der Jagd stattfindet. Pikant in dem Zusammenhang ist der Auftritt von Jan Blaue vom NABU Sachsen-Anhalt in der Dokumentation „Zwischen Wildnis und Welternährung“ aus dem Jahr 2023, verbreitet im reichweitenstarken Online-Jagdmagazin „Der Überläufer“. Bekleidet im NABU-Hoody im vereinstypischen Blau mit der weißen Schrift, schickt er seinen Parson-Russel-Terrier in einen Fuchsbau an der mecklenburgischen Ostseeküste. Anschließend schießt er auf den flüchtenden Fuchs, ohne ihn tödlich zu verletzen (3). Wir wissen nicht, ob sich die oberen Verbandsebenen von dieser durch einen NABU-Vertreter zur Schau gestellten Baujagd distanzieren. Eine Nachfrage beim besonders mitgliederstarken Landesverband NRW blieb unbeantwortet. Der im eigenen Positionspapier geforderte Nachweis, dass die betroffenen Beutegreifer „die entscheidende Gefährdung“ für die Zielarten darstellen (s. o.), dürfte selten bis nie vorliegen. Zudem steht nach wie vor belastende Belege dafür aus, dass das Töten von Prädatoren überhaupt einen Effekt auf die Bestände der Wiesenvögel hat; wir berichteten darüber (4). Zudem bestehen effiziente Möglichkeiten, das Prädationsrisiko zu senken, ohne andere Tiere dafür zu töten (5). Der NABU ist es unseres Erachtens seinen Mitgliedern schuldig, beim Thema Prädationsmanagement transparent zu sein. Große Teile der Basis des Verbandes stehen der Jagd kritisch gegenüber und lehnen das Töten im Namen des Artenschutzes ab, denn es ist weder ethisch vertretbar noch zielführend. +++   P.S. Unter "Prädationsmanagement" versteht man alle, insbesondere non-letale Maßnahmen zum Schutz von Bodenbrütern gegen Fressfeinde. Das "aktive Prädatorenmanagement" zielt dagegen fast ausschließlich auf das Töten von Füchsen und anderen landlebenden Beutegreifern ab. (1) NABU Positionspapier Jagd      (2) NABU Positionspapier Prädationsmanagement      (3) Jan Blaue (NABU) bei der Baujagd und im Interview (ab Minute 9)    (4) Wiesenvögel, Teil 2: Prädationsmanagement mit der Waffe nicht zielführend (5) Wiesenvögel, Teil 3: Vorrang für den Lebensraumschutz

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