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Warum die Herabstufung des Schutzstatus Wolf noch nicht in nationales Recht überführt werden sollte

  • Autorenbild: Lovis Kauertz
    Lovis Kauertz
  • 26. Juli
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 30. Juli

Die Rechtmäßigkeit der Herabstufung des Wolfes in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) wird derzeit durch den Europäischen Gerichtshof geprüft. Es gibt erhebliche Zweifel daran, dass die Entscheidung zur Herabstufung des Schutzstatus von Wölfen in Europa auf solider rechtlicher und wissenschaftlicher Grundlage herbeigeführt wurde. Eine Rücknahme der Herabstufung nach einem Urteil des EU-Gerichtshofs (EuGH) ist zumindest nicht unwahrscheinlich. Gemeinsam mit über 75 NGOs aus Europa wirkt Wildtierschutz Deutschland darauf hin, dass die nationalen Regierungen den strengen Schutz des Wolfes zumindest bis zur rechtlichen Klärung beibehalten.

Vier Wolfswelpen
Wolfswelpen | Bild (Ausschnitt): Detlev Hinrichs - mehr vom Fotografen im Wildtierkalender 2026

Regierungen haben Handlungsspielraum

Die FFH-Richtlinie bildet den Eckpfeiler der Naturschutzpolitik in Europa. Gemäß der Richtlinie sind die Mitgliedstaaten berechtigt – und in einigen Fällen sogar verpflichtet –, strengere Schutzstandards beizubehalten als die auf EU-Ebene festgelegten, insbesondere wenn die Wissenschaft einen anhaltenden Schutzbedarf anzeigt.


Im aktuellen Fall ermöglicht es den Regierungen, die Änderungen der FFH-Richtlinie bis Anfang 2027 in nationales Recht umzusetzen oder sie gänzlich abzulehnen. Die FFH-Richtlinie basiert fundamental auf ökologischen Kriterien. Politische und wirtschaftliche Erwägungen sind in diesem Kontext irrelevant und können eine Schwächung des Artenschutzes nicht rechtfertigen. Eine voreilige Änderung könnte später als unvereinbar mit dem EU-Recht erachtet werden. Aktuelle Urteile des EuGH haben die FFH-Richtlinie so ausgelegt, dass sie im Widerspruch zur Herabstufungsentscheidung steht.


Nationale Vorreiter behalten den strengen Schutz für Wölfe bei

Einige Länder haben bereits ihre Position klargestellt: Portugal, die Tschechische Republik, Belgien und Polen haben angekündigt, den strengen Schutz für Wölfe beizubehalten. Andere EU-Mitgliedstaaten prüfen derzeit ähnliche Haltungen. Die deutsche Politik wird traditionell von den stark in der Politik vertretenen Interessenvertretern der Landwirtschaft und der Jägerschaft beeinflusst, denen die jagdliche „Regulierung“ der Wölfe heute lieber wäre als morgen. Inwieweit Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) dem Druck dieser Klientel standhält oder nicht, wird sich schon in den nächsten Tagen oder Wochen zeigen. Die Bundesrepublik wird gegenüber der EU den Erhaltungszugstand der Wolfspopulation in Deutschland erklären müssen.


Wissenschaftliche Realität: Keine einheitliche Wolfspopulation

Wölfe in Europa bilden keine insgesamt stabile Population. Laut Bewertungen der europäischen Wissenschaftsgemeinschaft bleiben die meisten Subpopulationen der Wölfe in der EU gefährdet oder vom Aussterben bedroht. Eine pauschale Herabstufung aller Wolfspopulationen in der gesamten EU widerspricht wissenschaftlichen Erkenntnissen und ist daher nicht mit der FFH-Richtlinie vereinbar.


Schlussfolgerungen und Forderungen:

Wir fordern daher nachdrücklich, dass die Anpassung des Bundesnaturschutzgesetzes ausgesetzt wird, bis die rechtliche Situation vollständig geklärt ist und ein Konsens auf der Grundlage rechtlicher und wissenschaftlicher Erkenntnisse erzielt wurde.


Ein vorsichtiges Vorgehen entspricht nicht nur dem in der EU-Umweltgesetzgebung verankerten Vorsorgeprinzip, sondern schützt die Mitgliedstaaten auch vor potenziellen rechtlichen Risiken und Klagen vor nationalen Gerichten. Über 75 NGOs fordern die EU-Mitgliedstaaten auf, die Herabstufung von Wölfen in der nationalen Gesetzgebung abzulehnen und ihren strengen Schutzstatus beizubehalten.

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Weitere Informationen:

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