Weil sich ein etwa vier bis sechs Wochen alter Fuchswelpe allein in einem Garten in Wimsheim (Enzkreis, Baden-Württemberg) aufhielt, hat ein Anwohner den zuständigen Jagdpächter informiert. Dieser bat wohl einen Wimsheimer Jäger darum, sich um das Tier zu kümmern. Der Vorfall ereignete sich bereits am 7. Mai.
Dieser kleine Fuchswelpe wurde kurz nach dieser Aufnahme von einem Jäger in die Enge getrieben und mit einer Holzstange erschlagen. Bild: privat
Wo der junge Fuchs herkam und warum er allein war, ist nicht bekannt. Er könnte auf einem Erkundungsgang gewesen sein; es ist aber auch möglich, dass die Fuchsfähe sich an ihrem Wohnort gestört fühlte und mit den Geschwistern des Fuchswelpen umgezogen ist.
Eine Grundstücksnachbarin beobachtete den Jagdausübungsberechtigten und musste mit ansehen, wie der Jäger den Fuchs zunächst versuchte zu fangen, dann aber in die Enge trieb und mit mehreren Schlägen einer Holzstange erschlug. Der Vorschlag der Zeugin, das Tier einer Hilfsorganisation für Wildtiere zu überlassen, lehnte der Jäger zuvor mit dem Verweis auf sein Aneignungsrecht ab.
Das Erschlagen des Tieres durch mehrere Schläge mit einer Stange zeugt von äußerster Brutalität, Rohheit und Grausamkeit, ist nicht waidgerecht und erfüllt Straftatbestände nach dem Tierschutzgesetz. Wildtierschutz Deutschland hat deshalb Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe gestellt.
Aus unseren Erfahrungen wäre es ohne weiteres möglich gewesen, den Jungfuchs gefahrlos zu fangen und vorübergehend in Gewahrsam zu nehmen. Auch von Fuchskrankheiten wäre für den Jäger keine Gefahr ausgegangen: Deutschland ist frei von terrestrischer Tollwut; Staupe überträgt sich nicht auf den Menschen; Handschuhe und entsprechende anschließende Hygiene hätten gegen eine unwahrscheinliche Krankheitsübertragung durch den Fuchsbandwurm geschützt. Überlieferten Bildaufnahmen ist auch zu entnehmen, dass der Jungfuchs wohl keinen Räudebefall hatte.
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