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Suchergebnisse Wildtierschutz Deutschland - Hobbyjagd abschaffen

470 Ergebnisse gefunden für „“

  • Der Buntspecht auf Nahrungssuche

    Der Buntspecht gibt in unseren Wäldern den Takt vor. Ob zur Revierabgrenzung, zur Partner- oder zur Nahrungssuche. Seinem unverwechselbaren Trommeln und Hämmern kann man kaum entkommen. Bei vielen Vogelarten ist es so, dass sie erst mit geringer werdendem Bestand an Aufmerksamkeit und Wertschätzung gewinnen. Doch auch wenn die Bestandsentwicklung des Buntspechts europaweit sehr positiv ist, hat ein Buntspecht in meiner Nähe stets auch meine Aufmerksamkeit. Buntspecht, Bild: Pixabay So auch in diesem Frühjahr, als ich dieses Männchen im Nationalpark Unteres Odertal aus nächster Nähe filmen konnte. Er nutzte gerade einen Zunderschwamm zur Nahrungsbeschaffung. Diese Baumpilze bieten vielen Käfterarten eine Unterkunft zur Entwicklung von der Larve bis zum adulten Käfer. Der Buntspecht ist sich dessen bewusst und macht sich seine kräftigen Schnabelhiebe zu Nutze, um an genau diese Käferlarven zu kommen. Buntspecht "bearbeitet" einen Baumpilz. Video: Stephan Schulz In der Zeitlupe wird die Wucht deutlich, die er aufwenden muss. Eine federnde, gelenkartige Verbindung zwischen seiner breiten Schnabelbasis und dem Schädel federt die Erschütterungen ab, die bei diesen Hieben entstehen. Neben Insekten und ihren Larven, ernährt sich der Buntspecht im Winter auch von Nüssen, Beeren und Samen. Dabei ist er sogar in der Lage die Nüsse in einem extra dafür angefertigten Loch einzuklemmen und so die Nüsse zu knacken. Eine sogenannte “Spechtschmiede”. Ein Artikel von Stephan Schulz Naturfilm

  • Über das Zusammenleben von Wölfen und ihren Beutetieren

    Die GZSW - Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V. gibt in seiner Broschüre "Wolfs-Wissen kompakt" Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Wölfen in Deutschland. Hier ein Ausschnitt: Evolution in Aktion Die Fähigkeiten und das Verhalten von Rehen, Hirschen und Wildschweinen haben sich über Jahrtausende im Wechselspiel mit ihren natürlichen Gegenspielern gebildet. So wie z.B. die Wölfe ihre Fähigkeiten, Beute zu verfolgen und zu töten verbessert haben, so haben ihre Beutetiere es perfektioniert, ihnen auf unterschiedlichste Weise zu entgehen: Rehe verteilen sich einzeln in unübersichtlichem Gelände, Hirsche bemerken herannahende Wölfe früh und laufen ihnen davon und Wildschweine drehen den Spieß oft um und verteidigen sich und ihre Frischlinge aggressiv. Wolfsrüde, Bild: Heiko Anders Vertrauter Gegenspieler Gesunde, geschlechtsreife aber nicht zu alte Beutetiere werden nur selten Opfer der Wölfe. Deshalb ist die Vorstellung, dass alle Beutetiere in ständiger Angst vor den Wölfen leben, falsch. Vielmehr gehen sie überwiegend gelassen und der jeweiligen Situation angemessen mit der Anwesenheit der Wölfe um. Kommen Wölfe den Beutetieren zu nahe, entziehen die sich durch eine schnelle aber kurze Flucht oder Wildschweine und Rothirsche stellen sich und demonstrieren ihre Verteidigungsbereitschaft. Ist die Gefahr vorüber, beruhigen sie sich schnell wieder. Die Beziehung Wild-Wolf ist deshalb als eine Jahrtausende alte Lebensgemeinschaft zu verstehen und nicht als eine andauernd stressbeladene Feindschaft. Junge Wölfe fangen zunächst Krabbeltiere, dann Mäuse, später mal einen reaktionsschwachen Hasen. Erst nach der "Wolfsschule" geht es an die großen Beutetiere. Bild: Heiko Anders Eine Win-Win-Beziehung Obwohl letztendlich viele wilde Huftiere eines Lebensraumes durch Wölfe sterben: Im Zusammenhang betrachtet beeinflussen Wölfe ihre Beutetierarten sogar in vielerlei Hinsicht positiv. Durch das Erlegen von kranken Tieren helfen sie, die Ausbreitung von Seuchen zu vermeiden. Indem sie alte Tiere töten, verringern sie den Konkurrenzdruck auf Beutetiere im Fortpflanzungsalter. Durch das Töten der Jungtiere von jungen Muttertieren, die noch zu unerfahren sind, ihren Nachwuchs wirksam zu schützen, müssen diese nicht gleich nach der ersten energiezehrenden Trächtigkeit die gleichfalls anstrengende Jungenaufzucht leisten. So können sie eine bessere Konstitution entwickeln und haben in den Folgejahren möglicherweise mehr und kräftigere Nachkommen. Schließlich ermöglicht es die Rückkehr der Wölfe, dass die wilden Huftiere wieder ihr gesamtes ererbtes Verhaltensrepertoire ausleben und im Laufe von Generationen weiterentwickeln können. Jäger – unberechenbare Gefahr für das Wild Der Bejagung durch den Menschen – mit dem Gewehr vom Hochstand aus und während vieler Monate des Jahres – können Rehe, Hirsche und Wildschweine keine angeborenen Abwehrstrategien entgegensetzen: Sie versuchen, sich vor dem „Tod aus heiterem Himmel“ zu schützen, indem sie ihre Aktivitätszeit auf die Dämmerungs- und Nachtstunden beschränken. In ihren Tagesverstecken in dichten Baumpflanzungen „verbeißen“ Rehe kleine Setzlinge, Rothirsche „schälen“ die Rinde von jungen Bäumen und verursachen so hohe Schäden in der Forstwirtschaft. Außerdem führt die Flucht der heimischen Wildtiere in die Dunkelheit dazu, dass Erholungssuchende und Naturfreunde sie nur selten erleben können. Die komplette Broschüre "Wolfswissen kompakt" Mehr zur GZSW e.V.

  • Treten Sie für eine Schonzeit für Waschbären ein. Anhörung bis 20.11.2017

    Getrieben von den Jagdverbänden wurden seitens der EU u.a. Waschbären und Nutria zu sogenannten „invasiven Arten“ erklärt. Deren Weiterverbreitung soll verhindert und bestehende Bestände „beseitigt“ werden. Dazu ist für Deutschland bereits ein Gesetzentwurf zur Durchführungsverordnung vorgelegt worden. Das Bundesamt für Naturschutz hat des Weiteren ein Management- und Maßnahmenpapier entworfen. Jeder Bürger und auch Organisationen haben die Möglichkeit im Rahmen eines Anhörungsverfahrens bis zum 20. November 2017 dazu Stellung zu nehmen. Nachfolgend zunächst unsere Stellungnahme zum Managementplan gegen Waschbären. Hier eine Zusammenfassung unserer Forderungen: Grundsätzliche Duldung der Haltung von kastrierten Waschbären in Tierparks und (privaten) Auffangstationen. Keine Auflösung von Haltungen auf den Nord- und Ostseeinseln, stattdessen Aufnahmestopp für neue Tiere und Kastration vorhandener Tiere. Duldung der Entnahme von in Not befindlichen Tieren aus der Natur durch Privatpersonen bei gleichzeitiger Information einer Polizeidienststelle. Einführung einer umfassenden den besonderen Elternschutz der Waschbären berücksichtigenden Schonzeit vom 1. März bis 31. August eines Jahres. Forschungsprojekt zur Auswilderung von kastrierten Waschbären Hier geht es zum Management- und Maßnahmenpapier Waschbären Waschbären haben keine oder nur unzureichende Schonzeit. Elterntiere werde getötet, während die Welpen noch darauf angewiesen sind. Stellungnahme Wildtierschutz Deutschland zu geplanten Managementmaßnahmen (im Folgenden mit „M“ bezeichnet) für den Waschbären: M 1: Anbringen von Überkletterschutzvorrichungen an Horst- und Höhlenbäumen Kein Einwand M 2: Einzäunung (mit Überkletterschutz) von Vorkommensgebieten gefährdeter Arten (z. B. Bodenbrüter, Europäische Sumpfschildkröte) Kein Einwand M 3: Sicherung gefährdeter Fledermausquartiere in Stollen und Gebäuden gegen das Eindringen von Waschbären durch geeignete Maßnahmen Kein Einwand M 4: Eindämmung der Weiterverbreitung über geographische Grenzen, die die Art ohne Hilfe des Menschen nicht oder nur sehr schwer überwinden kann Beschreibung: Neue Haltungen auf bisher von Waschbären nicht besiedelten Meeresinseln sind nicht zuzulassen, dort bereits bestehende Haltungen sollen aufgelöst werden. Sollte ein Neuauftreten von Waschbären auf bisher nicht von dieser Art besiedelten Meeresinseln bekannt werden, sind unverzüglich Maßnahmen zu deren Beseitigung zu veranlassen. Wildtierschutz Deutschland hält eine Auflösung bestehender Haltungen nicht für angemessen, wenn sichergestellt ist, dass die Tiere kastriert bzw. sterilisiert sind und tierschutzgerecht gehalten werden. Die Formulierung „Maßnahmen zu deren Beseitigung zu veranlassen“ halten wir für eine Aufforderung zur groben Missachtung des Tierschutzgesetzes. Bitte formulieren Sie konkrete Alternativen dafür, was mit Waschbären aus bestehenden Haltungen, die aufgelöst werden, passieren soll. Im Hinblick auf die Wahrung des Tierschutzgesetzes im Zusammenhang mit unseren heimischen Waschbären, die von Behördenvertretern ohne ausreichend belastbare wissenschaftliche Belege zu einer invasiven Art erklärt wurden, hält Wildtierschutz Deutschland es für opportun, dass Bund und Länder Möglichkeiten schaffen, in Not geratene Tiere tierschutzgerecht zu versorgen und ggf. nach Kastration/Sterilisation in Gehegen zu halten oder auszuwildern. Eine Haltung sollte auch im Privatbereich nach Prüfung der Veterinärämter zulässig sein. M 5: Lokale Populationskontrolle in Bereichen, in denen der Waschbär eine erhebliche Gefährdung oder möglicherweise sogar das Aussterben heimischer Arten verursachen kann. Beschreibung: Die Bekämpfung des Waschbären zum Schutz hochgradig gefährdeter Arten (z. B. Europäische Sumpfschildkröte; bestandsbedrohte, am Boden oder in Kolonien brütende Vögel) ist nur unter besonderen Rahmenbedingungen möglich und sinnvoll. Oft werden in solchen Fällen nicht nur der Waschbär, sondern auch andere Raubsäuger, insbesondere Rotfuchs, Mink und Marderhund, kontrolliert werden müssen. Sinnvoll ist die Kontrolle besonders bei naturgegebenen oder künstlichen Inselsituationen, bei denen eine Wiederzuwanderung des Waschbären und anderer Prädatoren erschwert ist. Auch in großen, regelmäßig überstauten und ansonsten durchgängig ebenen, nassen und gehölzarmen Grünlandniederungen können intensive Kontrollmaßnahmen des Waschbären lohnend sein. Solche Niederungen weisen aufgrund geringer Kleinsäugerdichten und wenig Möglichkeiten für die Anlage von Wurfbauen von vornherein ungünstige Bedingungen für die meisten Raubsäuger, auch für den Waschbären, auf. Eine Reduzierung der ohnehin relativ geringen Bestände erscheint daher als erfolgversprechend, ist jedoch eine Daueraufgabe. In Vorkommensgebieten der Europäischen Sumpfschildkröte sowie bei lokal bedrohten Populationen von Amphibienarten soll die intensive Verfolgung von Waschbären verhindern, dass sich einzelne Waschbären auf die Erbeutung dieser Tiere spezialisieren. Die Verfolgung im Rahmen der Jagdgesetzgebung (Abschuss, Fallenfang) ist möglich, soweit das über die Jagdgesetze der Länder zugelassen ist, erfordert aber grundsätzlich die Bereitschaft und freiwillige Mitwirkung der Jagdausübungsberechtigten. Mit jagdlichen Mitteln können ggf. auch lokal auftretende wirtschaftliche Probleme zumindest etwas entschärft werden. Einwand Wildtierschutz Deutschland: Der nachfolgende Teil der Beschreibung ist missverständlich: „Die Verfolgung im Rahmen der Jagdgesetzgebung (Abschuss, Fallenfang) ist möglich, soweit das über die Jagdgesetze der Länder zugelassen ist, erfordert aber grundsätzlich die Bereitschaft und freiwillige Mitwirkung der Jagdausübungsberechtigten. Mit jagdlichen Mitteln können ggf. auch lokal auftretende wirtschaftliche Probleme zumindest etwas entschärft werden.“ Diese Formulierung ist zu allgemein gefasst und kann in der Interpretation von Jägern und Jagdverbänden missbräuchlich zur generellen Argumentation von jagdlichen Maßnahmen gegen den Waschbären verstanden werden, wo nicht eine explizite Inselsituation wie zum Beispiel bei der zitierten Kolonie von Sumpfschildkröten oder Graureihern gegeben ist. Die „Entschärfung lokal auftretender wirtschaftlicher Probleme“ ist ebenfalls nicht Gegenstand einer „Populationskontrolle in Bereichen, in denen der Waschbär eine erhebliche Gefährdung oder möglicherweise sogar das Aussterben heimischer Arten verursachen kann“. Wir schlagen deshalb vor die Formulierung wie folgt zu ändern: „Die Verfolgung im Rahmen der Jagdgesetzgebung (Abschuss, Fallenfang) ist bei von den jeweiligen Obersten Naturschutzbehörden der Länder festgestellten besonderen Rahmenbedingungen (bei naturgegebenen oder künstlichen Inselsituationen, bei denen eine Wiederzuwanderung des Waschbären und anderer Prädatoren erschwert ist) möglich, soweit das über die Jagdgesetze der Länder zugelassen ist, erfordert aber grundsätzlich die Bereitschaft und freiwillige Mitwirkung der Jagdausübungsberechtigten.“ Der letzte Satz „Mit jagdlichen Mitteln können ggf. auch lokal auftretende wirtschaftliche Probleme zumindest etwas entschärft werden“ sollte gestrichen werden. M 6: Regulierung des Umgangs mit in menschlicher Obhut befindlichen Waschbären Aus Sicht von Wildtierschutz Deutschland ist es dringend ratsam, an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinzuweisen, auch eine z.B. durch ein Veterinäramt genehmigte Haltung in Privathand zuzulassen. M 7: Öffentlichkeitsarbeit zur Verminderung der direkten und indirekten anthropogenen Förderung der Art Beschreibung: Durch geeignete Maßnahmen ist die Bevölkerung darüber aufzuklären, dass Waschbären als invasive Art nicht gefördert werden sollten. Insbesondere geht es dabei um die Vermeidung der gezielten oder unbeabsichtigten Fütterung der Tiere. Speisereste, Schlachtabfälle und Tierfutter, besonders solches für Hunde und Katzen, sind so zu verwahren, dass diese nicht für Waschbären oder andere Wildtiere zugänglich sind. Es ist darüber zu informieren, dass eine Entnahme von Waschbären aus der Natur (verletzte Tiere, verwaiste Jungtiere), soweit diese Art nach Landesrecht dem Jagdrecht unterliegt ausschließlich den Jagdausübungsberechtigten gestattet bzw. von deren ausdrücklicher Zustimmung abhängig ist und auch in aller Regel tierschutzrelevant ist, wenn die Tiere dauerhaft unter Verschluss gehalten werden müssen. Einwand Wildtierschutz Deutschland: Die Entscheidung über die Entnahme eines sich in Not befindlichen Tieres darf ausschließlich nach den Kriterien des Tierschutzgesetzes und der Jagdgesetze erfolgen. Dabei ist zu gewährleisten, dass einem Tier ohne vernünftigen Grund keine Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden. Das kann bereits der Fall sein, wenn einem sich in Not befindlichen Tier nicht unverzüglich Hilfe geleistet wird. Jäger sind keine Sachverständigen im Hinblick auf die Durchführung des Tierschutzgesetzes. Die „ausdrückliche Zustimmung“ eines Jagdausübungsberechtigten halten wir für vollkommen unangemessen. Es sollte, wie auch bei Wildunfällen, die Information des Revierpächters oder des beauftragten Jagdausübungsberechtigten durch die nächstgelegene Polizeidienststelle ausreichen. Wir schlagen vor, den Passus (letzter Satz) wie folgt zu formulieren: „Es ist darüber zu informieren, dass die Entnahme von Waschbären aus der Natur (verletzte Tiere, verwaiste Jungtiere), soweit diese Art dem jeweiligen Landesjagdrecht unterliegt, unverzüglich der nächstgelegenen Polizeidienststelle zu melden ist. Ferner sollte im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit darauf hingewiesen werden, dass die Haltung von Wildtieren in Gefangenschaft in aller Regel tierschutzrelevant ist.“ Baumhöhlen werden gerne als Schlafplatz genutzt. Bild: Heiko Anders Wildtierschutz Deutschland fordert darüber hinaus folgende Maßnahmen mit aufzunehmen: W1: In Notsituationen aufgefundene Waschbären dürfen grundsätzlich in anerkannten, auch privaten Auffangstationen, in Tierheimen und in Tierpark-Anlagen aufgenommen, versorgt und gehalten werden. Die Tiere sind zu kastrieren bzw. zu sterilisieren, um eine Fortpflanzung auszuschließen. W2: Wie die Vergangenheit eindrucksvoll gezeigt hat und wie es diverse Forschungsprojekte belegen (Langgemach/Bellebaum: Prädation und der Schutz bodenbrütender Vogelarten in Deutschland, 2005), ist auch im Rahmen noch so intensiver jagdlicher Maßnahmen eine Reduzierung der Waschbärenpopulation, eine Ausweitung, nicht einmal eine Verlangsamung der Verbreitung, nicht zu erreichen. Wir halten die Jagd auf Waschbären im Hinblick auf eine Regulierung dieser Art für nicht zielführend. Seitens der Länder sollte deshalb in Erwägung gezogen werden, Kastrations-/ Sterilisierungsmaßnahmen wildlebender Waschbären im Rahmen von Forschungsprojekten zu prüfen und ggf. durchzuführen. Zeugungsunfähige Tiere müssen gekennzeichnet werden, die Jagd gekennzeichneter Tiere unterbunden werden. Dadurch könnten – im Gegensatz zum jagdlichen Ansatz, der ja nun erwiesenermaßen seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland im Hinblick auf eine Bestandsregulierung nicht funktioniert – eine dauerhafte und nachhaltige Lösung gefunden werden. W3: Im Rahmen der Jagdgesetze haben Waschbären keine oder nur unzureichende Schonzeit (Hessen). Ein ausreichender Schutz von für die Aufzucht von Jungtieren notwendigen Elterntieren durch § 22.4 Bundesjagdgesetz ist nicht gegeben, zumal die Setz- und Brutzeit von vielen Ländern normativ durch Verordnungen auf die Zeit vom 1. März bis 15. Juni festgelegt sind. Wir fordern eine bundesweite Schonzeit für Waschbären vom 1. März bis zum 31. August eines Jahres. Ergebnisse einer aktuellen wildbiologischen Forschungsstudie zur Populationsbiologie des Waschbären der TU Dresden, AG Wildtierforschung Tharandt und der HNE Eberswalde, FG Wildbiologie, Wildtiermanagement & Jagdbetriebskunde (siehe www.projekt-waschbaer.de, oder MUSCHIK, I.; KÖHNEMANN, B. & MICHLER, F.-U. (2011): Untersuchungen zur Entwicklung des Raum- und Sozialverhaltens von Waschbär-Mutterfamilien (Procyon lotor L.) und dessen jagdrechtliche Relevanz. - Beitr. Jagd- u. Wildforsch. 36: 573-585) haben nun gezeigt, dass Waschbär-Mutterfamilien ein hochkomplexes Sozialsystem besitzen und dass die Jungtiere im Vergleich zu anderen Raubsäugern sehr lange auf das Muttertier angewiesen sind (MUSCHIK et al. 2011). So fangen Waschbärenjunge erst mit Verlassen der Wurfplätze bzw. Folgekinderstuben in einem Alter von sieben bis elf Wochen damit an feste Nahrung zu sich zu nehmen und geeignete Nahrungshabitate sowie sichere Schlafplätze kennenzulernen. Zum normativ festgesetzten Ende des Elterntierschutzes (15. Juni) befindet sich das Gros der Jungtiere noch in den Wurfplätzen oder Folgekinderstuben und ist physisch von den Muttertieren abhängig – deutlich wird dies auch an der überdurchschnittlich langen Laktationsphase bis in den vierten Lebensmonat hinein. Die lang anhaltenden, außergewöhnlich starken sozialen Bindungen innerhalb von Waschbär-Mutterfamilien reichen bis mindestens zur 18. Lebenswoche und sind die Grundlage für einen umfangreichen Lernprozess der Jungtiere. Diese Strategie unterscheidet sich grundsätzlich von anderen, mittelgroßen Raubsäugern (z.B. Fuchs & Marderhund), die ein deutlich höheres Reproduktionspotential besitzen und eine viel frühere Familienauflösung zeigen (r-Strategen). Waschbären hingegen gebären deutlich weniger Jungtiere (im Mittel 2-4), die aber aufgrund wesentlich längerer sozialer Bindungen höhere Überlebenschancen haben (K-Strategen). Die aktuellen Erkenntnisse zur Sozioethologie der Waschbär-Mutterfamilien machen deutlich, dass die Muttertiere bis zur beginnenden Familienauflösung im Herbst des Geburtsjahres eine ausnehmend enge soziale Bindung zu ihren Jungtieren haben und der Nachwuchs ohne das Muttertier erst relativ spät in der Lage ist ohne erhebliche Beeinträchtigung der Gesundheit zu überleben. Bei den ermittelten Geburtsterminen in Mitteleuropa bedeutet dies ab ca. Ende August. Die Bejagung auf geschlechtsreife Waschbären kann unter Beachtung des § 22 BJagdG also nicht vor Ende August beginnen und sollte Ende Februar vor dem Beginn der Reproduktionszeit enden. Obwohl sich die männlichen Waschbären nicht an der Aufzucht beteiligen, sollte die Schonzeit für beide Geschlechter gelten, da es keine Merkmale gibt, mit denen Rüden und Fähen aus der Ferne unterschieden werden können. Bei einer Bejagung von Waschbären außerhalb dieser Zeit werden zwangsläufig auch die für die Aufzucht der Jungtiere notwendigen Muttertiere erlegt. Nach § 38 BJagdG wird dies als Straftat eingestuft und mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet. Über den Straftatbestand hinaus liegt des Weiteren ein Verstoß gegen die Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit vor, so dass eine Jagdscheinentziehung in Betracht kommt (§ 17 Abs. 2 Nr. 4 BJagdG). Aufgrund der aktuellen Forschungsergebnisse wird empfohlen, für Waschbären eine einheitliche Schonzeit vom 1. März bis 31. August eines Jahres festzulegen. Wir fordern wenigstens eine Schonzeit vom 1. März bis zum 31. August. Bild: Heiko Anders

  • Nutrias sollen invasiv sein und „beseitigt“ werden - sagen Sie Ihre Meinung

    Getrieben von den Jagdverbänden wurden seitens der EU u.a. Waschbären und Nutria zu sogenannten „invasiven Arten“ erklärt. Deren Weiterverbreitung soll verhindert und bestehende Bestände „beseitigt“ werden. Dazu ist für Deutschland bereits ein Gesetzentwurf zur Durchführungsverordnung vorgelegt worden. Das Bundesamt für Naturschutz hat des Weiteren ein Maßnahmenpapier entworfen. Jeder Bürger und auch Organisationen haben die Möglichkeit im Rahmen eines Anhörungsverfahrens bis zum 20. November 2017 dazu Stellung zu nehmen. Nachfolgend zunächst unsere Stellungnahme zum Managementplan gegen Nutrias. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, hier in diesem Formular Stellung zu nehmen – auch gerne nur zu einzelnen Aspekten des Managementplans. Benutzen Sie unsere Stellungnahme als Hilfestellung (Stellungnahme zu den Maßnahmen im unteren Teil dieses Artikels). Hier zunächst eine kurze Zusammenfassung: Für Haltungen von Nutrias auf Nord- und Ostseeinseln sind konkrete tierschutzgerechte Maßnahmen wie zum Beispiel Kastration und Umsiedlung zu definieren. Kein Abschuss oder Fang von Nutrias zum Schutz gefährdeter, schutzwürdiger Röhricht- und Wasserpflanzenbestände. Die Tiere tragen nicht unerheblich zur Artenvielfalt an Gewässern bei. Hier geht es zum Anhörungsportal Management- und Maßnahmenpapier Nutria Ihr Kommentar zu den Management-Maßnahmen Bild: nutria-info.com Die im Maßnahmenpapier Nutria aufgeführten „nachteiligen Auswirkungen“ sind nur ein selektiver Ausschnitt aus der Ökologie der Nutria. Opportun wäre es, dem die positiven Eigenschaften dieser friedfertigen Tiere zumindest entgegenzusetzen. Nutria können in hohem Maße zur Biodiversität sowohl im Uferbereich als auch unter Wasser beitragen. Diverse Forschungsarbeiten belegen das. Darüber hinaus tragen sie dazu bei wirtschaftliche Schäden zu reduzieren. Die Tiere leben seit dem 19. Jahrhundert in der freien Natur in Deutschland und sie stellen seitdem weder eine epidemiologische, eine volkswirtschaftlich relevante ökonomische, noch eine ökologische Bedrohung dar. Es gibt keinen vernünftigen Grund, die Tiere zu töten. Unseres Erachtens gibt es auch keine belastbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse diese Tierart, die bereits seit über 130 Jahren in Deutschland heimisch ist, in Deutschland als invasiv einzuordnen. Laut Biodiversitäts-Konvention von Rio 1992 ist eine Art dann invasiv, wenn sie eine ökonomische, gesundheitliche oder ökologische Gefahr in ihrem neuen Lebensraum darstellt. Bei keinem der genannten Kriterien tritt die Nutria als signifikant in Deutschland in Erscheinung. Kommentar Wildtierschutz Deutschland zu der im Maßnahmenpapier angeführten nachteiligen Auswirkung 1: „Der Fraß an Ufer- und/oder Unterwasserpflanzen durch Nutrias hat gebietsweise erhebliche Auswirkungen. In bestimmten Fällen können Nutrias die Etablierung und Wiederausbreitung von Röhrichten verhindern (Vossmeyer et. al 2016). Ufergehölze werden nur in sehr geringem Umfang gefressen. Die Nutria ist kein überlegener Konkurrent heimischer Arten (auch nicht für den Biber).“ Es gibt unseres Wissens keine wissenschaftlich belastbaren Belege dafür, dass Nutria Uferpflanzen in dem Umfang schädigen, dass signifikante ökologische Schäden entstehen. Bekannt ist vielmehr, dass Nutrias die Uferbereiche von übermäßigen Bewuchs freihalten. Im Münsterland wurden sie dort deswegen speziell angesiedelt. Andernorts siedelten sich dadurch wieder seltene Vogelarten an, die nun optimale Brutbedingungen hatten. Die Anwesenheit von Nutrias kann so zu mehr Artenvielfalt führen. Bezüglich des Fraßes von Unterwasserpflanzen ist mindestens genauso in Erwägung zu ziehen, dass Nutria die Wasserpest (Eldodea) vertilgen, die in vielen Gewässern durchaus problematisch sind und nur aufwändig und kostenintensiv durch den Menschen entfernt werden können. Auch ist bekannt, dass die Tiere die Wasserqualität verbessern, u.a. indem sie durch Verbiss der Vegetation den Sauerstoffgehalt erhöhen (EHRLICH). Wie in der Nachteilsschilderung schon zum Ausdruck kommt, sind Nutrias nicht in jedem Fall eine potentielle Gefahr für die Etablierung bzw. Wiederausbreitung von Röhrichten. Röhrichte können darüber hinaus dort, wo sie tatsächlich angelegt werden, durch Fressschutzgitter geschützt werden. Dafür muss man keine Tiere töten! Bei der im Maßnahmenpapier zitierten Arbeit von Vossmeyer et. al. handelte es sich unseres Wissens lediglich um einen Versuch mit normalen Rohrkolben, die weder geschützt noch gefährdet sind. Wir halten diesen Versuch im Hinblick auf eine wissenschaftlich haltbare Ableitung hinsichtlich der Ökologie von Nutria für nicht belastbar. Weitere wissenschaftliche Arbeiten zu diesem Thema sind uns nicht bekannt. Erste Nutrias wurden bereits zwischen 1880 und 1890, also vor über 130 Jahren, in Deutschland beobachtet (Kinzelbach 2002). Sie füllen in unseren Gefilden eine ökologische Nische aus (SCHRÖPFER & STUBBE 1992) und verdrängen keine einheimischen Arten, weder in der Tier- noch in der Pflanzenwelt. Nutrias sind sehr friedliebende Tiere, die in Harmonie mit den anderen Wasserbewohnern, wie z.B. Enten leben. Wenn sie sich bedroht fühlen, flüchten sie, wenn sie können, anstatt anzugreifen. Nutrias verdrängen allerdings sowohl Ratten, als auch Bisam (Bisamratten) in ihrem Territorium (KINZELBACH 2002, JOHANSHON & STRAUSS 2006, ZAHNER 2004) und beugen dadurch insbesondere Wühlschäden durch Bisam vor. Die Anwesenheit von Nutrias an Gewässern kann vielmehr die Fischbestände erhöhen. EHRLICH (1964) beobachtete in Polen, dass der Karpfenertrag in Teichen, an denen Nutrias ausgesetzt worden waren, bis zum Sechsfachen (!) anstieg. Als Ursache machte er aus, dass Nutrias die Bestände der Überwasservegetation verbissen haben und so den Lebensraum der Karpfen veränderten. EHRLICH und JEDYNAK (1962) beobachteten ebenfalls einen Anstieg der Fischpopulation in einem Teich in Polen, der mit Nutrias besetzt worden war. Hierbei handelte es sich um Barsche (Perca fluviatilis), Rotaugen (Rutilus rutilus), Hechte (Esox lucius) und Schleien (Tinca tinca). Kommentar Wildtierschutz Deutschland zu der im Maßnahmenpapier angeführten nachteiligen Auswirkung 3: „Nachteilige Auswirkungen auf die Wirtschaft: Die Auswirkungen im Deichschutz können erheblich sein. In Einzelfällen und lokal verursacht die Nutria wirtschaftliche Schäden, z. B. an Feldfrüchten oder durch Unterwühlen von Dämmen oder Fahrwegen. Verletzungsgefahr für Weidetiere durch Unterwühlen.“ Es liegen keine relevanten Daten über signifikante volkswirtschaftliche Schäden im Bereich des Deichschutzes vor. Wir bezweifeln nicht, dass es in Einzelfällen eher unbedeutende lokale Schäden in diesem Bereich geben kann, die sind jedoch im Hinblick insbesondere auf eine letale Entnahme der Tiere irrelevant. Dass durch Nutria signifikanten Schäden in der Landwirtschaft angerichtet werden, ist nicht erwiesen. Wühlschäden werden eher von Bisamratten als von Nutria angerichtet. Eine signifikante Verletzungsgefahr für Weidetiere geht von Nutria nicht aus. Nutria-Familie Kommentar Wildtierschutz Deutschland zu der im Maßnahmenpapier angeführten Management-Maßnahmen: M 1: Eindämmung der Weiterverbreitung über geographische Grenzen, die die Art ohne Hilfe des Menschen nicht oder nur sehr schwer überwinden kann Beschreibung: Haltungen auf bisher von Nutrias nicht besiedelten Meeresinseln sind nicht zuzulassen, dort bereits bestehende Haltungen sollen aufgelöst werden. Sollte ein Neuauftreten von Nutrias auf bisher nicht von dieser Art besiedelten Nord- und Ostseeinseln bekannt werden, sind unverzüglich Maßnahmen zu deren Beseitigung zu veranlassen. Wildtierschutz Deutschland fordert für die Auflösung von bestehenden Haltungen auf Nord- und Ostseeinseln solche Optionen konkret zu formulieren, die ohne den Tod der Tiere einhergehen. Die können in einer Umsiedlung kastrierter Tiere bestehen. Wir halten ferner die Formulierung „Maßnahmen zu deren Beseitigung“ – auch im Hinblick auf das Tierschutzgesetz, dessen Maxime es ist, keinem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen, für nicht angemessen. Wir schlagen vor, den Passus wie folgt zu formulieren: „Haltungen auf bisher von Nutrias nicht besiedelten Meeresinseln sind nicht zuzulassen, dort bereits bestehende Haltungen sollen aufgelöst werden, indem die Tiere kastriert/sterilisiert werden und in geeignete Lebensräume umgesiedelt werden. Sollte ein Neuauftreten von Nutrias auf bisher nicht von dieser Art besiedelten Nord- und Ostseeinseln bekannt werden, sind unverzüglich Maßnahmen zu deren Kastration bzw. Sterilisation und ggf. Umsiedlung in geeignete Lebensräume zu veranlassen.“ M 2: Bestandskontrolle zum Schutz gefährdeter, schutzwürdiger Röhricht- und Wasserpflanzenbestände Beschreibung: Abschuss oder Fang mit Lebendfallen. Die Bejagung ist möglich, soweit über die Jagdgesetze der Länder zugelassen, erfordert aber die Bereitschaft und freiwillige Mitwirkung des Jagdausübungsberechtigten. Wildtierschutz Deutschland lehnt letale Entnahmen von Nutrias aus folgenden Gründen ab: Der Schutz gefährdeter, schutzwürdiger Röhricht- und Wasserpflanzenbestände ist kein vernünftiger Grund für die Tötung von Nutria. Es gibt keine wissenschaftlich belastbaren Belege für eine signifikante Schädigung von Röhricht- und Wasserpflanzenbestände durch Nutria. Eine Schädigung von Röhrichten kann zwar durch Nutria erfolgen, eine Schädigung ist aber nicht zwingend gegeben. In der Regel sind die positiven ökologischen Auswirkungen eines Nutria-Bestandes größer als die in dem Maßnahmenpapier formulierten Nachteile. Nutria tragen nachweislich zur Biodiversität ihres Lebensraumes bei (Ansiedlung bisher nicht vorhandener Vogelarten, größerer Fischreichtum) und helfen Schäden an Gewässern (Wasserpest) und an Deichanlagen (Bisamratten) zu reduzieren. Nutria stellen weder eine epidemiologische, eine volkswirtschaftlich relevante ökonomische, noch eine ökologische Bedrohung dar. Und das seit über 130 Jahren. Es gibt keinen vernünftigen Grund, die Tiere zu töten. Im Allgemeinen regulieren Nutrias ihren Bestand über ihre eigene Geburtenkontrolle (Aborte, Resorption der Föten) auf der Grundlage der Umweltressourcen, die ihnen zur Verfügung stehen, und neigen zum ökologischen Gleichgewicht im Verhältnis zu der Tragfähigkeit des Territoriums (VENTURINI). Nutrias rufen bei Kindern, aber auch bei Erwachsenen, regelmäßig Begeisterung hervor, und wir sollten dankbar sein, noch solche Tiere zu haben, mit denen es möglich ist in Kontakt zu treten und so einen Zugang zur Natur zu finden. Viele Menschen besuchen bestimmte Parkanlagen oder Städte gerade deshalb, um dort die Nutrias zu sehen. Hier geht es zum Anhörungsportal Management- und Maßnahmenpapier Nutria Ihr Kommentar zu den Management-Maßnahmen Nutria sind friedfertige Tiere, Bild: nutria-info.com

  • Bis zu vier Millionen Vögel Opfer der Jagd in Deutschland

    In Deutschland werden Jahr für Jahr etwa drei bis vier Millionen Vögel im Rahmen der Jagdausübung getötet. Tauben, Rabenvögel und Enten machen dabei den weitaus größten Anteil aus. Während eine vom Deutschen Jagdverband veröffentlichte Jagdstrecke lediglich gemeldete Abschüsse von Fasanen, Enten, Gänsen und Tauben, darüber hinaus selten gewordenen Rebhühnern und Waldschnepfen ausweist (insgesamt 1.062.263 Vögel in der Jagdsaison 2015/16, 1. April bis 31. März), umfassen die Zahlen von Wildtierschutz Deutschland auch die hohe Dunkelziffer verendeter und nicht gemeldeter Tiere sowie nicht zentral erfasste Rabenkrähen, Elstern, Eichelhäher und geschützte Arten wie Dohle und Saatkrähe, darüber hinaus Kormoran, Reiher, Schwäne und andere. Immer wieder legale Zielscheibe für Hobbyjäger, der Höckerschwan. Bild: Christina Galitzki Nach Untersuchungen in Skandinavien muss man annehmen, dass auf je zwei erlegte Wildgänse eine weitere entfällt, die ebenfalls von Schroten getroffen, aber nicht sofort getötet wurde. Dänische Biologen nehmen nach Auswertung umfangreichen Untersuchungsmaterials an, dass die Zahl der mit Schrot beschossenen und verletzten Vögel die Zahl der erlegten sogar übertrifft. Sehr viele Greifvögel verenden aufgrund einer Bleivergiftung, weil sie zuvor entsprechend kontaminiertes Wildfleisch zu sich genommen haben. In Deutschland werden alleine etwa 1,2 Millionen Rabenvögel von Jägern erschossen. Darunter etliche, die nach dem Naturschutzrecht streng geschützt sind, wie Saatkrähe und Dohle. Alle Rabenvögel sind eigentlich gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie geschützt. Die Länder haben wohl auf entsprechenden Druck aus Reihen der Agrar- und der Jagdlobby Saatkrähen, Elstern und Eichelhäher (Bayern) Jagdzeiten eingeräumt. Es wird immer wieder kolportiert, dass durch diese Vögel Schäden in der hoch subventionierten Landwirtschaft verursacht werden – diese werden allerdings nirgendwo zentral erfasst. Gänsejäger in einem Schutzgebiet an der Ems, Bild: Eilert Voß Obwohl es schon lange Belege dafür gibt, dass der Kormoran einerseits nicht Ursache für den Rückgang bestimmter Fischbestände ist und andererseits die Bejagung dieses ebenfalls durch die EU-Vogelschutzrichtlinie geschützten Zugvogels sogar kontraproduktiv ist, setzen viele Bundesländer weiterhin auf seine Verfolgung – z.B. in Rheinland-Pfalz mit dem Ergebnis, dass nach einer Jagdsaison mehr Tiere gezählt wurden, als zuvor. Freigewordene Reviere sind durch Zuzug unverzüglich neu besetzt worden und ganze Kolonien haben sich neue bisher ungestörte Plätze an kleineren Flüssen gesucht. Wildtierschutz Deutschland plädiert für eine vollständige Einstellung der Jagd auf Federwild, Zug- und Singvögel und andere Vogelarten. Sie ist ökologisch überflüssig, ökonomisch unbedeutend und aus der Sicht des Tierschutzes häufig nicht vertretbar. Ein weiterer tierschutzrechtlicher Aspekt wäre, dass sich die Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Enten erübrigen würde. Eine aktuelle Untersuchung von BirdLife geht von bis zu 146.000 illegal getöteten Vögeln in Deutschland aus, darunter bis zu 12.000 Eulen und andere Greifvögel. Was passiert wohl, wenn Jägeridioten mit Schrot in einen Vogelschwarm schießen? Bild: Eilert Voß

  • Wer spinnt hier eigentlich?

    Wer spinnt hier denn rum? Keine Angst vor Thekla und Co - Die achtbeinigen Spider hierzulande sind völlig harmlos. Viele Zeitgenossen haben eine panische, mitunter sogar krankhafte Angst vor Spinnen. Aktuell wird diese wieder durch einschlägige Veröffentlichungen in den Medien angeheizt. Die gefährliche, bissige Hauswinkelspinne erobere die Wohnungen, heißt es. Bis zu zehn Zentimeter groß könnten diese Monster werden. Ein Albtraum auf acht schnellen Beinen. Rette sich wer kann! Was ist dran an diesen und ähnlichen Horrormeldungen? So gut wie gar nix. Ein weibliches Exemplar der berüchtigten Hauswinkelspinne. Einzelne Exemplare dieser auch als Kellerspinne bezeichneten Spezies können bis zu 11,5 Zentimeter groß werden. Foto: Dennis Schubert, CC-BY-SA 4.0 Die Theklas hierzulande sind harmlos. Wie die Wäschespinne (unten rechts) auch. Lediglich zwei Arten können dem Menschen zusetzen: der verborgen lebende "Ammen-Dornfinger" und die scheue Wasserspinne. Beißen die, ist das wie der Stich einer Wespe. In seltenen Fällen können Hautreizungen, Fieber oder gar Schüttelfrost die Folge sein. Aber die Wahrscheinlichkeit, einem solchen "Aggressor" zu begegnen bzw. von diesem attackiert zu werden, ist äußerst gering. Die Kauwerkzeuge der meisten Spinnen sind viel zu mickrig, um die Haut eines Menschen durchdringen zu können. Die Spidermänner und -frauen wollen ihre Ruhe haben und gehen bzw. krabbeln uns Zweibeinern eher aus dem Weg. Wie viele von uns hängen sie lieber den ganzen Tag ab, gucken, was im Netz los ist und spinnen rum. Ein behaarter Albtraum auf acht Beinen: Doch die Angst vor den kapitalen Vogelspinnen ist unbegründet. Diese Theklas sehen gefährlicher aus als sie sind und verfügen nur über kleine Giftdrüsen. Wenn sie denn mal zubeißen, ist das nicht schlimmer als der Stich einer Wespe. Foto: Pixabay Da gibt es andernorts schon wesentlich unangenehmere Individuen, allerdings weniger in Mitteleuropa. Eher schon in den Tropen und mit Abstrichen auch im mediterranen Raum. Und es ist keineswegs die Körpergröße, an der sich das Gefahrenpotential festmachen lässt. Wenn, dann sind die Kleinen die gemeinen. Die kapitalen und furchterregend aussehenden Vogelspinnen oder Taranteln beispielsweise kann man dahingehend eher links liegen lassen. Die haben kaum Giftmunition auf der Pfanne. Deren Biss ist dem eines Bienenstichs vergleichbar. Folgen: keine. Mehr zum Thema gibt's auf Rotorman's Blog Die der Familie der Wolfsspinnen zugerechneten Taranteln (links) sind im mittleren und südlichen Italien weit verbreitet, aber weniger gefährlich als ihr Ruf. Ganz anders sieht das bei der kleinen und nur 1 cm großen Mamignatte (rechts) aus. Die Verwandte der Schwarzen Witwe kommt in Süd- und in Südosteuropa vor. Ihr Biss kann mitunter zum Tode führen. Fotos: wissen.de/ Wikimedia Commons

  • Das Wild leidet still und verludert in der Dickung

    In diesen Wochen finden wieder viele Drückjagden in Deutschland statt. Das sind meist revierübergreifende Bewegungsjagden, bei welchen oft Dutzende von Treibern mit Ihren Hunden lautstark und mit Knüppeln bewaffnet durch den Wald ziehen und Wildtiere aus ihren Ruhezonen aufscheuchen, um sie den wartenden Jägern vor die Gewehre zu „drücken“. Drückjagden werden nicht selten in Regimentsstärke durchgeführt, um Wildschweine, Rehe oder Hirsche zu jagen. Lesen Sie im Folgenden Zitate von Jägern und Tierärzten über diese Form der Jagd: Nachrichten der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT), Arbeitskreis 6 Wildtiere und Jagd, 02/2011: „Ist das Wild in Bewegung sind tödliche Treffer viel schwieriger als bei stehendem Wild anzubringen. … So wurde bei Drückjagden auf Schwarzwild (Anm. Red.: Wildschweine) in Hessen nur etwa ein Drittel mit Blattschuss erlegt, der Rest der Strecke wies Waidwund-, Keulen- oder Laufschüsse auf (Anm. Red.: Bauchschüsse, Rückenverletzungen, Schüsse in Gliedmaßen u.a.). Rehwild wies bei etwa 30 % der männlichen und 60 % der weiblichen Tiere Bauchschüsse auf (Krug, unveröffentlicht).“ „Flüchtendes Rehwild kann aufgrund der arttypischen Bogensprünge nicht sicher getroffen werden.“ „Der Einsatz von Hunden kann zu starker Beunruhigung vieler Wildarten führen. Besonders tierschutzrelevant ist, wenn Hunde gesundes Wild angreifen.“ „Störung des Schalenwilds (Anm. Red.: Rehe, Wildschweine, Hirsche u.a.) im Winter … führen zu energiezehrenden Fluchten und verschlechtern die Energiebilanz im Körper. Dies hat zur Folge, dass die fehlende Energie durch Schäle und Verbiss im Wald ausgeglichen werden muss. Stressende Jagden nach der Umstellung der Verdauung im Januar bewirken daher trotz Wildverminderung drastisch steigende Schäden am Wald …“ Flüchtenden Rehe können aufgrund ihrer Biologie nicht sicher getroffen werden. Bild: Timo Litters „Bei der Durchführung von Bewegungsjagden im Hochwinter ist die Gefahr, eine Bache, die bereits gefrischt hat … zu erlegen, erhöht. Darüber hinaus kann das Wild aus Zeitmangel oft nicht sicher angesprochen werden, denn realistischer Weise muss die Entscheidung zum Schuss schnell fallen (Anm. Red.: ansprechen bedeutet: der Jäger muss sich vor dem Schuss zunächst über die Tierart, das Geschlecht, das Alter, den Zustand des Tieres sicher sein). Auch durch das langhaarige Winterfell (Schwarte) … und die Witterungs- und Vegetationsbedingungen … wird das sichere Ansprechen erschwert, z.B. das Gesäuge der Bache zu erkennen. Außerdem besteht die Gefahr, Bachen von ihrem unselbständigen Nachwuchs zu trennen. Das kann zum Erfrieren der Frischlinge innerhalb weniger Stunden führen.“ Wild und Hund 1/2010, Chefredakteur Heiko Hornung unter der Überschrift „Totmacher“ über revierübergreifende Bewegungsjagden: • Ist das noch Jagd oder geht es hier um Schädlingsbekämpfung? • Sauberes Ansprechen (Anm. siehe oben): Fehlanzeige • Der beschossene Fuchs …. nachgesucht wird er eh nicht. • Hauptsache totgemacht. • Das Wild leidet still und verludert in der Dickung. • Jagd wird zum Schieß-“Event“. Das Wild leidet still und verludert in der Dickung. Bild: Bianka Pelli Karl-Heinz Kuckelkorn, Pressesprecher der Kreisjägerschaft, Jagdberater der Städteregion und Ausbilder angehender Waidmänner in Az-web.de am 21.10.2010: „Aus Gründen des Tierschutzes sei diese Art der Bejagung „mehr als bedenklich“. Dort (Anm. Red.: in privaten Jagdrevieren) werde das Wild „beunruhigt“ und in Richtung der Schützen getrieben. An ihnen vorbei flüchten die Tiere wie in Panik. Es fallen viele Schüsse, doch längst nicht jeder Schuss ist ein finaler. Etliche Tiere werden nur verletzt und verenden später qualvoll irgendwo im Dickicht, es werden ihnen Gliedmaßen abgeschossen oder sie laufen nur mehr verkrüppelt herum, weiß Kuckelkorn aus langjähriger Erfahrung. Hinzu komme die Gefahr, eines oder mehrere Leittiere zu töten, ein Verlust, der Struktur und Rangordnung eines Rudels über den Haufen wirft. „Wenn die Tiere an mir vorbeirennen, kann ich nicht erkennen, welches ein Leittier ist und welches nicht.“ Das Risiko, ein Tier bei einer Drückjagd nur zu verletzen, sei sehr hoch. Ein solches Risiko müsse niemand eingehen. Werden Wildtiere beunruhigt und fliehen, ist ihr Adrenalinausstoß so groß, dass die Qualität des Fleisches gemindert wird.“ OVB Online, 24.12.2011 Jagdpächter Kerbl wehrte sich gegen eine Drückjagd, denn laut Aussage eines Wildbrethändlers aus dem Altöttinger Bereich blieben zwar bei einer Drückjagd im Landkreis Altötting, durchgeführt vom Staatsforst, 98 Rehe auf der Strecke, aber nur 40 wurden waidmännisch geschossen. Im Südkurier vom 30.12.2011 schreibt ein langjähriger Jäger: In dem kleinen Revier mit circa 150 Hektar hat das von Jagdhunden gejagte Rehwild bei einer dicht platzierten Schützenkette kaum noch Chancen, unbeschossen durchzukommen. Es ist für den Jäger schwierig, in Sekunden zu erkennen (ansprechen), ob es sich um eine Geiß (weibliches Reh), oder ein Schmalreh (bis ca.1,5 Jahre alt) oder um einen abgeworfenen Rehbock (Rehbock ohne Gehörn) oder um Rehkitze handelt. Daher kommt es vor, dass Fehlschüsse getätigt werden. Ein gezielter, schnell tödlicher Schuss, was des Jägers Pflicht sein soll, ist daher nicht immer möglich. Abgegebene Schüsse in Keulen, Läufe oder Weichteile bleiben nicht aus, das Rehwild erleidet dadurch erhebliche Schmerzen. Lesen sie auch: Jäger sind Tierquäler

  • Petition: Die letzten Feldhamster in Hessen

    Der Feldhamster ist eine vom Aussterben bedrohte Art. In vielen Bundesländern ist er bereits ausgestorben. Das bedeutendste Vorkommen in Hessen befindet sich zwischen Hanau-Mittelbuchen, Frankfurt-Bergen und Maintal. Dieses Gebiet wird durch die Ausweisung des Baugebietes Mittelbuchen Nordwest verkleinert. Bei der letzten Zählung im Herbst 2017 wurde der Hamster wieder auf der vorgesehen Fläche nachgewiesen. Ein Artenschutzgutachten darüber liegt der Stadt vor. Die Stadt hat nach unseren Erkenntnissen noch kein geeignetes Ausweichgebiet und trotzdem hält die Stadt an diesem Bauvorhaben fest. Laut Gesetz darf kein Exemplar der Feldhamster bedroht, gefährdet oder getötet werden. Seine Lebensräume dürfen nicht zerstört werden. Helfen Sie uns beim Schutz des Feldhamsters. Unterzeichnen Sie diese Petition. Feldhamster, Bild: Berndt Fischer Begründung: Wie aus dem faunistischen Gutachten der Stadt hervorgeht, gibt es ein bedeutendes Vorkommen dieser vom Aussterben bedrohten Art auf dem vorgesehenen Baugebiet. Laut Gesetz darf kein Exemplar der Feldhamster bedroht, gefährdet oder getötet werden. Seine Lebensräume dürfen nicht zerstört werden. Der Feldhamster ist im Untersuchungsgebiet vor allem im südlichen Teil vertreten. Es ist davon auszugehen, dass die Art im Gebiet reproduziert. Sichtbeobachtung, Tot Fund und Nachweis mit der Fotofalle sowie insgesamt 8 Baue des Feldhamsters innerhalb der Untersuchungsfläche deuten auf eine sehr gute Eignung des Gebietes als Lebensraum für Feldhamster. Das Gutachten sagt weiter, dass es angeblich keine Alternativen zum Baugebiet gäbe.

  • Herbstzeit ist Jagdzeit

    Während in den Sommermonaten viele - leider nicht alle - Wildtiere noch Schonzeit haben, dürfen Jäger im Herbst auch wieder Feldhase, Fasan und Rebhuhn töten. Und damit sind wir auch schon beim Thema: die Treibjagd ist eine Form der Gesellschaftsjagd, bei der Treiber und Hunde das Wild aufscheuchen und die flüchtigen Tiere vor die Flinten (meist, aber nicht nur) von Männern treiben, deren Freizeitbeschäftigung das Töten von Tieren ist. Gerne sind das auch mal Gruppen von Jägern aus den benachbarten Niederlanden (wo die Jagd weitgehend eingeschränkt ist), die hier gegen entsprechendes Entgelt an den Jagdpächter unsere auf roten Listen der gefährdeten Tierarten stehenden Feldhasen oder Rebhühner schießen. In vielen Gegenden Deutschlands gibt es nur noch wenige Feldhasen Bild: Detlef Hinrichs Im Jagdjahr 2015/16 (jeweils April bis März) sind in Deutschland (nach der vom Jagdverband veröffentlichten Statistik) noch 241.899 Feldhasen und 2.683 Rebhühner geschossen worden (ein kleiner Teil dieser Tiere wurde auch überfahren). Vor zehn Jahren waren das noch fünfmal so viele Rebhühner und etwa zweieinhalbmal so viele Feldhasen. Nun sollte man nicht glauben, dass der Rückgang der "Jagdstrecke" auf jagdliche Zurückhaltung zurückzuführen ist, sondern vielmehr darauf, dass der Bestand dieser Tierart signifikant zurückgegangen ist. Hauptursache dafür, dass es kaum noch Rebhühner und relativ geringe Feldhasenbestände gibt, ist die Industrialisierung der Landwirtschaft - Artenfeind Nr. 1. Spritzmittel, die Bearbeitung der Felder mit immer größerem und schnellerem Gerät, in kürzeren Abständen und mit höherer Intensität raubt vielen Tieren die Lebensgrundlagen. Eine Vielfalt von Kräutern und Insekten gibt es heute auf den Feldern kaum, die infrage kommenden Lebensräume wurden zerstört oder werden intensiv bearbeitet – was letztlich auch einer Zerstörung gleichkommt. Das in dieser Situation überhaupt noch Treibjagden auf das sogenannte Niederwild stattfinden, finden wir unverantwortlich. Aus Sicht des Tierschutzes wird neben dem negativen Einfluss dieser Art der Jagd auf gefährdete Bestände insbesondere kritisiert, dass die Treffsicherheit bei Treibjagden gering ist. Die Tiere sind hoch flüchtig und werden nur selten mit dem ersten Schuss getötet, was dann zu erheblichen Todesqualen führen kann. Oft kommt hinzu, dass das jagdliche Handwerk so miserabel ausgeführt wird, dass nur ein geringer Teil der getöteten Wildtiere überhaupt verwertet werden kann. Rebhühner stehen auf der Roten Liste gefährdeter Tierarten und Jagdverbände bestehen darauf, sie weiterhin jagen zu können. Bild: Michal Tusk, Flickr, Creative Commons Beides gilt übrigens nicht nur für Treibjagden auf die kleinen Tierarten, bei der auch jeder Fuchs und jeder Dachs „mitgenommen“ wird, sondern auch bei Bewegungsjagden (z.B. Drückjagd) auf Rotwild (Hirsche) oder Wildschweine. Da beträgt Untersuchungen zufolge die "Blattschuss-Quote" (erster Treffer tödlich) gerade einmal 35 %. Eine "unverzügliche" Nachsuche von verletzten Tieren, wie sie auch von den Jagdgesetzen gefordert wird, findet in der Regel nicht statt. Der Ablauf der Treib- oder Drückjagd würde erheblich gestört werden. Dennoch werden diese und andere Tierquälereien im Rahmen der Jagd so gut wie nicht geahndet - der Nachweis ist für einen Außenstehenden einfach schwer zu führen. Und selbst wenn er ihn führen kann, stößt er bei der Staatsgewalt nicht selten auf pro Jagd eingestellte Richter oder Staatsanwälte. Eine behördliche Genehmigung oder gar Aufsicht von Gesellschaftsjagden ist vom Gesetz her nicht vorgesehen. Man überlässt die Jagd und die Jäger sich selbst - mit der Konsequenz, dass es hier nicht nur unendliches Tierleid gibt, sondern Jahr für Jahr auch einige hundert Personen durch Schusswaffen verletzt und 20 - 40 Menschen getötet werden. Die Politik ist hinsichtlich einer Kontrolle der Jagd und der Umsetzung ihrer eigenen Gesetze weitgehend untätig. Die Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel im Rahmen der Verfassungsänderung von 2002 hat bisher nur zu wenigen Änderungen der aktuellen Jagdgesetzgebung geführt. Das Tierschutzgesetz scheint, wenn es um die Jagd geht, immer noch reine Makulatur zu sein. Kein Wunder, denn die führende Vertretung der Jäger in Deutschland, der Deutsche Jagdverband (DJV), ist bestens vernetzt. Die Präsidenten dieses Verbandes sind häufig ehemalige Minister oder Abgeordnete, nicht wenige Politiker sind passionierte Freizeitjäger, die für die Jagdgesetzgebung zuständigen Abteilungen in den Ministerien sind mit Jägern besetzt oder werden von Lobbyisten geleitet.

  • Nationalpark Bayerischer Wald: Wölfe entlaufen - Erläuterung der Maßnahmen

    In der Nacht von 5. auf den 6. Oktober sind sechs Wölfe aus dem Wolfsgehege im Tierfreigelände 2 des Nationalpark Bayerischer Wald entkommen. Einer dieser Wölfe wurde von der Waldbahn erfasst, einem Zug der auch direkt am Tierfreigelände eine Station hat. Bis zum 7. Oktober versuchte man, diese Wölfe lebend wieder einzufangen. Am 8. Oktober dann wurde der erste der verbleibenden fünf Wölfe mit scharfer Munition erschossen. Das wirft bei Tierfreunden, Wolfsfreunden, Laien viele Fragen auf. Da der Nationalpark in seiner Kommunikation sehr sparsam ist (was man ihm zum Vorwurf machen kann), versuche ich hier nachfolgend auf die am häufigst gestellten Fragen eine Antwort zu geben: Warum ist es vergleichsweise einfach, diese Wölfe mit scharfer Munition zu töten, warum geht das nicht auch mit Narkosegewehren ? Narkosegewehre sind relativ selten, diese leisten sich eigentlich nur Tierparks für den Fall der Fälle. Um ein Narkosegewehr einsetzen zu können, muss man speziell geschult sein. Erforderlich ist ein Lehrgang auf dem Gebiet der "Distanzimmobilisierung" ebenso wie veterinärmedizinische Kenntnisse. Die Dosis der Betäubung muss dem Tier entsprechend gewählt werden. Ist sie zu schwach, bleibt die Betäubung erfolglos. Ist sie zu stark, wacht das Tier nie mehr wieder auf. Der Nationalpark hat sich neben seinen eigenen Narkosegewehren zusätzlich noch eines aus dem Tierpark Lohberg und das aus dem Tiergarten Straubing ausgeliehen. Mehrere Narkosegewehre sind also vorrätig und einsatzbereit. Nur gibt es zwei große Schwierigkeiten: Das Gebiet in dem die Wölfe umherstreifen, vergrößert sich stündlich. Die fünf Wölfe haben sich getrennt und sind in verschiedenen Richtungen unterwegs. Nach drei Tagen können es bereits mehrere hundert Quadratkilometer sein, in denen man mit diesen Wölfen rechnen muss. Wird nun am Ort A einer der Wölfe gesichtet und es dem Nationalpark gemeldet, dauert es viel zu lange, bis der Spezialist mit dem Narkosegewehr vor Ort ist. Der Wolf wird nicht 20-30 Minuten an der Stelle sitzen bleiben, wenn man ihm sagt, dass da einer kommt um ihm das Leben zu retten. Die zweite große Schwierigkeit ist, dass Betäubungsgewehre nur auf sehr kurze Distanz funktionieren. Das bedeutet: mehr als 40 Meter sollte man bei der Schussabgabe nicht entfernt sein. Das ist verdammt wenig. Mit scharfer Munition ist auch eine Entfernung von 200 Metern möglich. Daher ist es vergleichsweise einfach, einen Wolf tödlich zu treffen. In den ersten 48 Stunden, als sich die Wölfe noch im Umkreis des Geheges aufgehalten hatten, hat der Nationalpark zudem alle Möglichkeiten ergriffen, um die Wölfe wieder lebend zurück ins Gehege zu bekommen: Anlockfütterung, Lebendfalle, Betäubungsgewehre. Leider führten die Anstrengungen nicht zum erhofften Erfolg. Mit jeder weitere Stunde verringern sich die Chancen, die Wölfe lebend einfangen zu können. Da sie sich immer weiter entfernen und in alle Richtungen verstreuen. Bild: Heiko Anders Warum lässt man die Tiere nicht einfach in Ruhe? Wölfe sind doch scheu und meiden den Menschen. In Freiheit aufgewachsene Wölfe und in Freiheit lebende Wölfe zeigen in aller Regel eine natürliche Scheu, sie meiden den Menschen. Vor allem ist ihnen der Bezug "Mensch = Futter" fremd. Selbst hungrige Wölfe sehen im Menschen also keinen Nahrungsbeschaffer und haben daher keinen Grund, die Nähe des Menschen zu suchen. Ganz anders ist das bei Gehegewölfen. Mehrmals wöchentlich kommen die Tierpfleger mit einem Auto ins Gehege gefahren, sie steigen aus und laden das Futter aus dem Kofferraum. Die Wölfe beobachten das aus der Distanz. Schon wenn sich das Auto nähert werden sie unruhig, sie kennen ja den Ablauf. Motorgeräusch -> Menschen -> Futter. Deswegen sind Gehegewölfe auf der Suche nach Nahrung dem Menschen gegenüber potentiell gefährlicher. Es ist keineswegs sicher, dass einer der fünf Wölfe jemals einen Menschen angreifen würde. Wie verschiedene Wolfsexperten, halte ich das auch für unwahrscheinlich. Aber das Risiko besteht und es ist größer als bei in Freiheit aufgewachsenen Wölfen. Übergriffe von Wölfen auf den Menschen hat es in der Vergangenheit natürlich gegeben und wird es immer wieder geben. Aber diese sind extremst selten. Auslöser dafür war und ist dabei aber fast immer einer der folgenden zwei Faktoren: - Entweder der Wolf ist an Tollwut erkrankt, was heute in Westeuropa ausgeschlossen werden kann, denn die Tollwut ist hier lange ausgerottet. - Oder die Wölfe wurden durch regelmäßige Fütterung an den Menschen gewöhnt. Ich empfehle in diesem Zusammenhang das Buch der Wolfsforscherin Elli Radinger: "Wolfsangriffe - Fakt oder Fiktion?" Wären die Wölfe in freier Natur überhaupt überlebensfähig? An der Stelle schätze ich die Situation anders ein, als es der Nationalpark offiziell tut. Meiner Ansicht nach verfügen auch Gehegewölfe über die nötigen Instinkte und Fähigkeiten, um Nahrung zu erbeuten. Da sich die Wölfe aufgeteilt haben ist nicht das ganze Rudel zu versorgen, sondern jeder der Wölfe muss nur gegen den eigenen Hunger ankämpfen. Dazu genügen auch kleine Beutetiere. Wie man Mäuse oder Ratten fängt, konnten die Wölfe auch im Gehege schon üben. Bekanntlich gibt es im Nationalparkgebiet eine reichhaltige Fauna. Natürlich ist es für einen Gehegewolf in den ersten Wochen mit den seinen bislang untrainierten Fähigkeiten ein Reh zu erbeuten, etwas schwieriger. Ich gehe aber davon aus, dass er die Kurve bekommen würde. Man bedenke da den Jagdtrieb mancher Haushunde. Wenn die könnten wie sie wollten, würden die bei jedem Spaziergang ein Kaninchen anschleppen. Und was so ein Haushund leistet, kann ein Wolf schon lang. Auch wenn er bislang im Gehege gesessen hat. Bild: Heiko Anders Warum ich nicht glaube, dass hinter dieser Befreiungsaktion Tierschützer stecken: Der Nationalpark Bayerischer Wald bietet in seinen Tierfreigeländen vielen Tieren ein Gehege in der Größe, wie man in Deutschland kein weiteres findet. Die Wolfsgehege des Nationalparks sind die mit Abstand größten, strukturreichsten und natürlichsten Wolfsgehege, die man in Deutschland finden kann. Auch wenn es gute Gründe gibt, die Gehegehaltung von Wölfen grundsätzlich abzulehnen, finden sich unter den rund 120 Wolfsgehegen in Deutschland zig andere, viel schlechtere Beispiele, wo man als mitfühlender Mensch die eingesperrten Tiere lieber in Freiheit wüsste. Sich als Ziel einer solchen Aktion ausgerechnet den Nationalpark auszusuchen, erscheint mir abwegig. Im Nationalpark wurde in diesem Jahr durch Fotofallen die Anwesenheit von zwei wildlebenden Wölfen dokumentiert, die in diesem Jahr auch 3 Welpen als Nachwuchs bekommen haben. Nach offiziellem Stand gibt es also fünf in Freiheit geborene Wölfe im Nationalpark. Kaum dass diese Bilder veröffentlicht wurden, ging ein Aufschrei der Nutztierhalter durch das Land. Die CSU, Freie Wähler und auch die FDP wollen den Wolf endlich als bejagbare Tierart sehen und machen seit Monaten Stimmung gegen die Wölfe. Große Teile der Jägerschaft sowieso. Die "Der Wolf muss weg"- Einstellung ist weit verbreitet. Und in einer Region, in der Luchse vergiftet werden, Luchsfallen ausliegen und Luchse erschossen werden, hat man auch im Umgang mit dem Wolf wenig Skrupel. Dass der Nationalpark seine eigenen Wölfe erschießen wird müssen, wenn er sie nicht wieder lebend einfangen kann, war jedem klar, der sich ein wenig auskennt oder solche Fälle in der Vergangenheit irgendwo in Deutschland verfolgt hat. Möglich also, dass da irgendjemand darauf spekuliert oder hofft, dass mit der Abschusserlaubnis im Nationalpark auch das wildlebende Rudel mit erschossen wird. Denn optisch unterscheiden lassen sich die Gehegewölfe von ihren frei lebenden Verwandten nicht. Oder aber man will noch mehr Stimmung in die Diskussion um den Wolf bringen und hofft darauf, dass sich einer der Gehegewölfe daneben benimmt. Denn wenn es zur Gefährdung eines Menschen kommen sollte, wenn ein solcher Wolf gar einen Menschen verletzten würde, dann würde das dem Großteil der Jäger und gewissen Parteien in die Karten spielen. Die lange schon gestellte Forderung, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen, hätte dann endlich Erfolg. Ein Großteil der Jäger wäre damit ihrem Traum ein Stück näher. Letztlich steht man vor der Entscheidung: opfert man die Gehegewölfe oder man lässt man sie gewähren und geht das Risiko eines Vorfalls / Übergriffs auf Menschen ein. Dann allerdings wird der Forderung, Wölfe in Deutschland bejagen zu dürfen, Tür und Tor geöffnet. Und dann werden die deutschen Jäger jedes Jahr mindestens eine zweistellige Zahl an Wölfen erlegen. Wer das mit allen Mitteln verhindern will, sollte alle Möglichkeiten nutzen, die entkommenen Wölfe wieder aus freier Natur zu entnehmen. Dem Nationalpark eine böse Absicht zu unterstellen ist schon deswegen töricht, weil man dort seit langem von einem kleinen, in Freiheit lebenden Wolfsrudel weiß. Ein zugewandertes Wolfspärchen hat in diesem Jahr drei Welpen bekommen, durch Fotofallen im Nationalparkgebiet konnte das dokumentiert werden. Der Nationalpark Bayerischer Wald setzt sich seit langem mit viel Engagement und Aufwand für den Schutz und die Akzeptanz der großen Beutegreifer ein.

  • Weniger Jagd - weniger Fuchsnachwuchs

    Inzwischen ist seit drei Jahrzehnten durch die Forschung von Wissenschaftlern wie Labhardt, Zimen („Geburtenbeschränkung statt Massenelend“), Harris, Mulder und anderen bekannt, dass erst die intensive Fuchsbejagung die Reproduktionsraten dieser Tiere erheblich ansteigen lässt. Eine weitere Bestätigung dafür fanden wir in einer wissenschaftlichen Reihe, herausgegeben vom Nationalpark Bayerischer Wald. Hier ist auf einer Fläche von rund 250 qkm die Jagd auf Beutegreifer (Fuchs, Dachs, Marder u.a.) verboten. Fuchsrüde mit seinem Welpen, Bild: Luise Dittombée "Der geringe Sommerbesatz im Nationalpark Bayerischer Wald kann auf die niedrigen beobachteten Geheckgrößen (1,7 Welpen je Wurf) zurückgeführt werden. Die geringe Wurfzahlgröße ist populationsbiologisch und methodisch zu erklären. Die Ursache liegt in der Sozialstruktur der hiesigen Fuchspopulationen. Nach den vorliegenden Ergebnissen handelt es sich um eine stabile Population, die keinem menschlichen Jagddruck unterliegt und die in einem Waldhabitat unter schwierigen Bedingungen (Klima, Nahrung, Baustandorte etc.) lebt. STUBBE (1990) stellte Unterschiede in der Reproduktivität von Fuchspopulationen zwischen Waldgebieten mit niedriger Mortalitätsrate und Feld-Wald-Mischgebieten mit hoher Mortalität fest. Im Wald gibt es signifikant weniger Welpen am Bau und einen höheren Anteil nicht reproduzierender Fähen. Zudem gelang der Nachweis von größeren und stabilen sozialen Strukturen in Waldgebieten. Grundsätzlich produzieren wenig bejagte Fuchspopulationen weniger Nachkommen und ihr Durchschnittsalter ist höher. Die vorliegenden Ergebnisse bestätigen sowohl die geringen Populationszahlen in Waldgebieten als auch eine geringere Reproduktion." und „Der Einfluss des Rotfuchses auf bedrohte Arten wird intensiv und sehr emotional diskutiert. Im Nationalpark Bayerischer Wald ist die erfolgreich wiederangesiedelte Auerhhuhnpopulation vom Rotfuchs nicht gefährdet, es wurden keine Nachweise von Rauhfußhühnern in den Losungen gefunden. Die Einwirkung auf andere Niederwildarten schätzen Experten auf weniger als 1%." Quelle: S. Stürzer, M. Schnaitl: Rotfuchs und Dachs - Raumnutzungsverhalten und Habitatwahl, Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald, März 2009

  • Zur Entscheidung Nutrias in Bad Münstereifel töten zu wollen

    Die Lage ist verfahren. Auf der einen Seite existiert eine neue EU-Verordnung, die das Ziel hat, sogenannte invasive, d.h. eingewanderte, nicht heimische Tierarten, einzudämmen. Wie das in der Praxis umgesetzt werden soll, ist hingegen noch nicht geregelt. Bild: nutria-info.com Ausgerechnet jetzt hat sich eine kleine Nutria-Familie in der Innenstadt von Bad Münstereifel niedergelassen. Der Rat beschließt auf Grundlage dieser Verordnung kurzerhand die Tiere zu töten. Auf der anderen Seite stehen die Tierfreunde, die mit ihren Lösungsvorschlägen wegen des engen Handlungsspielraums, den die Verordnung zulässt, zur Untätigkeit verdammt sind. Laut Verordnung dürfen die Tiere weder eingefangen noch kastriert/sterilisiert oder transportiert werden. Auch eine Umsiedlung ist nicht erlaubt. Das Absurde: die Lösungsvorschläge der Tierfreunde würden dem Ziel der Verordnung vollends gerecht, denn die Kastration/Sterilisation und das Aussetzen an gleicher Stelle führt zum gleichen Ergebnis, wenn auch mit nicht letalem Ausgang für die Tiere. Erfreulich ist, dass man nun untersucht, ob die Tiere bisher überhaupt Schäden verursacht haben und plant, sensible Bereiche zu schützen. Bild: nutria-info.com Allerdings hätte man die Maßnahme auch schon durchführen können, bevor man einen tödlichen Beschluss fasst. Würde man die Tiere töten, dann besteht die Gefahr, dass sich erneut Nutrias in dem freigewordenen Revier ansiedeln. Was macht man dann? Will man in eine jahre- oder gar jahrzehntelange Tötungsspirale eintreten? Sinnvoller wäre es, die Tiere dort zu belassen und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass sich die Tiere nicht weiter vermehren und keine Schäden verursachen. Derzeit versuchen wir auf verschiedenen Ebenen zu einer Lösung zu kommen, die eine Tötung der Tiere überflüssig macht. Dazu ist gesunder Menschenverstand gefragt. Aber wie schon gesagt: die Lage ist verfahren. Weitere Informationen: Alles über Nutrias, Kölner Stadtanzeiger Petitionen: Open Petition change.org

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