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  • Lovis Kauertz

In der Wetterau in Hessen wollen Jäger Fuchsbestände ausrotten

Die Einführung von Schonzeiten für Füchse und Waschbären in Hessen in 2015 war im Hinblick auf den Tierschutz lange überfällig. Die Schonzeit soll Elterntiere und ihre Welpen vor den Nachstellungen der Jäger während der Aufzucht schützen. Eine bisherige Regelung des Bundesjagdgesetzes überlässt den Schutz weitgehend der Entscheidung des einzelnen Jägers, mit der Konsequenz, dass Jahr für Jahr zahlreiche Tierbabys ihre Eltern verlieren und verhungern.

Gemessen an der Streuung der realen Geburtstermine und der Zeit bis zur Selbständigkeit der Jungtiere müssten die aktuellen Schonzeiten jedoch noch deutlich ausgeweitet werden, um Fuchs und Waschbär ein Mindestmaß an Tierschutz zu gewähren. Gemeinsam mit dem Aktionsbündnis Fuchs, einer Initiative von über 60 deutschen Natur- und Tierschutzorganisationen, fordert Wildtierschutz Deutschland die ganzjährige Schonung des Rotfuchses und beruft sich dabei auf einen umfassenden Katalog wissenschaftlicher Quellen, die die vermeintliche „Notwendigkeit“ der Fuchsjagd widerlegen.

Junge Füchse am Bau

Jäger in der Wetterau: "kompletten Zuwachs an Jüngfüchsen getötet". Bild: Timo Litters

Umgehung gesetzlicher Schonzeiten durch Ausnahmeregelungen Ungeachtet dessen fordern Jagdorganisationen mit regelrechten Hetzkampagnen gegen Fuchs und Waschbär vehement die Rückkehr zur schonungslosen, ganzjährigen Bejagung. Bereits im Jagdjahr 2016/17 hatte das Hessische Umweltministerium auf Drängen der Jäger diese Schonzeiten in 40 Jagdrevieren in der Wetterau aufgehoben. Jäger gaben später bekannt, dass sie während dieser Zeit nahezu den kompletten Zuwachs an Jungfüchsen getötet haben. Dennoch wurden die gesetzlichen Schonzeiten Ende Mai 2018 erneut, diesmal in 89 Revieren im Rebhuhnhegering Wetterau, aufgehoben.

Begründung der Schonzeitaufhebung ist haltlos Angeblich diene diese Ausnahmegenehmigung dem Schutz des Feldhamsters. Eine vermeintliche Störung des biologischen Gleichgewichts durch Fuchs und Waschbär konnte allerdings nicht belegt werden, sondern basiert lediglich auf Mutmaßungen. Auch das als Begründung angeführte Feldhamster-Artengutachten erwähnt das Erfordernis einer „jagdlichen Regulierung“ von Beutegreifern mit keinem Wort. Stattdessen wird dort auf Maßnahmen zur Biotopverbesserung vor allem durch die Landwirte gesetzt, um den wirklichen Ursachen des Artensterbens entgegenzuwirken.

Nicht nur der Rebhuhnhegering Wetterau hat im vermeintlichen Artenschutz ein Hintertürchen gefunden, um die Schonzeiten für die unter Jägern oft regelrecht verhassten und mit Freude getöteten Beutegreifer umgehen zu können. Auch in der Hessischen Rhön wurden die gesetzlichen Schonzeiten aufgehoben. Seit Jahren versucht man hier – bisher und wohl auch künftig ohne greifbares Ergebnis – die bereits als ausgestorben geltenden Birkhühner wieder anzusiedeln.

Doch es geht hierbei keineswegs um wirksamen Artenschutz, sondern vielmehr darum, die möglichst intensive und schonungslose Bejagung von Fuchs und Waschbär als vermeintlich sinnvoll oder gar notwendig darzustellen und so die Freizeitinteressen von Jägern durchzusetzen.

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