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  • Verena Wendt

Gefährdung des Feldhamsters durch Mäusegift - Beschwerde bei der EU

Verena Wendt ist Tierschützerin und hat am 14. Oktober d.J. die nachfolgende Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland zum Einsatz von Mäusegift in der Landwirtschaft in Sachsen-Anhalt und Thüringen an Virginijus Sinkevicius, den Kommissar für Umwelt, Meere und Fischerei der Europäischen Kommission, geschickt:

Beschwerde gegen Deutschland - Gefährdung v.a. des Feldhamsters durch Mäusegifteinsatz in den Bundesländern Sachsen-Anhalt und Thüringen

Sehr geehrter Kommissar, der Feldhamster ist in Deutschland und Europa streng geschützt. Gleichwohl gefährdet Deutschland den Feldhamster durch den Einsatz von Giften.

Feldhamster sind gemäß FFH-Richtlinie und Bundesnaturschutzgesetz eine streng geschützte Art. In Thüringen sind mehr als 70 Prozent der Ackerflächen als Feldhamsterschutzgebiete ausgewiesen.

Trotzdem haben sich das Thüringer Landwirtschaftsministerium und das Umweltministerium auf den Einsatz von Rodentiziden geeinigt. Dem vorausgegangen war die Erlaubnis der Bundesregierung diese höchst gefährlichen Umweltgifte einzusetzen.


Durch den Einsatz von Mäusegift auf den Feldern werden auch Hamster und andere Tiere getötet. Bild: Berndt Fischer
Durch den Einsatz von Mäusegift auf den Feldern werden auch Hamster und andere Tiere getötet. Bild: Berndt Fischer

Es ist nun möglich, in den Gebieten für den Feldhamsterschutz Gift auszubringen, wenn dort vor Beginn des Gifteinsatzes keine Feldhamster nachgewiesen werden können. „Die Hamsterbestände können gar nicht genau erfasst werden. Selbst wenn man keine Röhren findet oder alle Röhren kontrolliert und keine Tiere findet, bedeutet das noch lange nicht, dass keine Feldhamster in dem Gebiet vorkommen. Wird dort Gift ausgebracht, vernichtet es noch die letzten Bestände“, erklärt Ulrich Scheidt, Diplom-Biologe beim NABU Thüringen, der schon lange die Feldhamsterbestände in Thüringen kartiert.

Auch in Natura 2000-Gebieten soll der Einsatz von Umweltgiften erlaubt werden.

Dass die Feldmausbestände in Deutschland ansteigen und die Feldhamsterbestände immer weniger werden, ist Folge der völlig verfehlten deutschen Agrarpolitik. „In der thüringischen Landwirtschaft ist das Problem und die Ursachen hoher Mäusebestände schon lange bekannt. sagt Martin Schmidt, der Landesvorsitzende des NABU Thüringen. Es ist menschengemacht. Der Ruf nach Gift ist dann ein einfacher, wie falscher Weg. Was Thüringen v.a. braucht, ist ein Programm zur Erneuerung der Feldgehölze.

Der Experte, Ulrich Scheidt, führt weiter aus: „Viele der Mäuse sind krank. Das deutet darauf hin, dass die Mäusepopulation am Zusammenbrechen ist. Wird jetzt Gift ausgebracht, verhindert dies die Übertragung der Krankheiten von Maus zu Maus und verlangsamt den natürlichen Populationszusammenbruch“.

Thüringen will Feldhamsterland sein. Dafür wurde es von der Bundesrepublik Deutschland mit 509.441 Euro gefördert. Nun vernichtet es seine Feldhamster.

Ursprünglich hieß es, das in Gebieten mit Feldhamstervorkommen und starkem Feldmausbefall, insbesondere von Landwirten deren Flächen in Natura 2000-Gebieten (FFH- und Vogelschutzgebiete) liegen, vor dem Einsatz von Mäusegift ein vom Thüringer Umweltministerium beauftragter Gutachter die betreffenden Flächen absuchen muss, ob dort Hamster vorkommen. Vor einer Anwendung in diesen Gebieten ist nachweislich sicher zu stellen, dass die Erhaltungsziele und der Schutzzweck des Gebiets nicht erheblich beeinträchtigt werden. Nur wenn der Gutachter keine Feldhamster auf den geprüften Flächen findet, dürfen Rodentizide eingesetzt werden. Diese Vorgehensweise wurde nun aufgegeben.

Das Landwirtschaftsministerium Sachsen-Anhalt befand sogar, dass es überhaupt keinen Gutachter mehr braucht, um Gebiete auf Feldhamstervorkommen zu prüfen, sondern es sei ausreichend, wenn Landwirte das selbst tun.

Dies ist fachlich wie rechtlich zu kritisieren. Ebenso die Definition des „Vorkommensgebietes“, weil für den Feldhamster hoch gefährlich. Bei der geringen Datenverfügbarkeit und den unzureichenden Kartierungen besteht die Gefahr, dass Mäusegifte in Lebensräume des Feldhamsters eingebracht werden.

Es besteht ferner die Gefahr, dass durch den Gifteinsatz neben dem streng geschützten Feldhamster auch unzählige andere Tiere, deren Beutetiere Mäuse sind, vergiftet werden. So u.a. Füchse, Greifvögel, Hunde, Katzen, Störche und Wiesel.

Das deutsche Tierschutzrecht verlangt ein Mittel das mit minimalem Einsatz den bestmöglichen Erfolg erwarten lässt. Diesen ehernen verwaltungsrechtlichen Grundsatz hat die Bundesregierung bei der Zulassung von Umweltgiften zur Mäusebekämpfung, u.a. Rodentiziden, vernachlässigt. So wurde beispielsweise auf repräsentativ ausgewählten Versuchsflächen nicht festgestellt, welchen Erfolg u.a. Fallen tatsächlich möglich machen. Solange dies nicht geschehen ist, ist die Anwendung von Rodentiziden und Zinkphosphid rechtswidrig.

Der Einsatz von Mäusegift, der nach meiner Kenntnis bereits stattfindet, ist angesichts des dramatischen Artensterbens nicht zu verantworten ist und muss deshalb unter allen Umständen verhindert werden.

Der Einsatz von Mäusegift, der nach meiner Kenntnis bereits stattfindet, muss unverzüglich verboten werden.

Deshalb ersuche ich Sie, Deutschland auf den rechtswidrigen Einsatz von Umweltgiften hinzuweisen und unverzüglich ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten.

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