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Gesetzentwurf Wolf: Regierung missachtet Gesetzeslage bis hin zum Staatsziel Tierschutz

  • Autorenbild: Lovis Kauertz
    Lovis Kauertz
  • vor 6 Minuten
  • 3 Min. Lesezeit

Nachfolgend eine Pressemitteilung der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht vom 18. Dezember. Die DJGT nimmt darin Stellung zum vorliegenden Gesetzentwurf und ... macht ein Versprechen:


In der Rechtsvorlesung durchgefallen: Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz | Bild: Michael Hamann
In der Rechtsvorlesung durchgefallen: Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz | Bild: Michael Hamann

Am 17.12.2025 hat sich die Bundesregierung auf einen Gesetzentwurf geeinigt, der die Überführung der Regelungen zum Wolf aus dem Bundesnaturschutzgesetz in das Bundesjagdgesetz beinhaltet. Dadurch werden die restriktiven Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes zum Schutz des Wolfes im Bundesjagdgesetz durch weitreichende Tötungsmöglichkeiten ersetzt.


Der Entwurf weist nicht nur zahlreiche fachliche Mängel naturschutzrechtlicher Art auf, die Bundesregierung lässt vielmehr völlig außer Acht, dass auch für den Wolf die Regelungen des Tierschutzgesetzes gelten. Mit Wegfall des strengen Schutzstatus, unter dem nur sehr eingeschränkte Tötungsmöglichkeiten bestanden, muss künftig für jede Tötung ein vernünftiger Grund nachgewiesen werden, auch im Rahmen der Jagd.


Die angeführten Begründungen für die Bejagung von Wölfen können jedoch weder eine Erforderlichkeit noch eine Eignung der Tötung begründen und entbehren damit jeglichen vernünftigen Grundes. Das Gleiche gilt für die im Entwurf vorgesehenen wahllosen Tötungen von Wölfen nach Übergriffen bzw. die Etablierung von wolfsfreien Zonen auch bei ungünstigem Erhaltungszustand.


Mit der Behauptung, die Bejagung sei zur Konfliktlösung alternativlos geboten, offenbart sich vielmehr ein erschreckender Rückfall in mittelalterliche Denkstrukturen. Die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) und das Bundesamt für Naturschutz (BfN) haben umfassende wissensbasierte Fachinformationen zum Wolf und Herdenschutz in ihren Skripten veröffentlicht.


Die Bundesregierung muss somit wissen, ...

  • dass ein Wolfsbestand nicht ins unendliche wächst und aktuell sogar stagniert [1]

  • dass die überwiegende Anzahl von Nutztierrissen an ungeschützten oder unzureichend geschützten Tieren erfolgt und dennoch 2024 um 13% gesunken ist, [2]

  • dass die reguläre Jagd auf Wölfe (aktives Bestandsmanagement) nicht geeignet ist, die Zahl der Nutzierrisse zu senken, sondern das Gegenteil bewirken kann, [3]

  • dass es bisher keine Gefährdung der Öffentlichkeit durch Wölfe gab und das Risikopotential auch zukünftig als gering angesehen wird. [4]


Die Bundesregierung ignoriert damit wider besseren Wissens, dass es alternativ effektivere und mildere Maßnahmen zum Schutz der Nutztiere (und des Wolfes) gibt. Maßnahmen, für die erhebliche Fördergelder zur Unterstützung der durch den Wolf belasteten Tierhalter bereitstehen, die aber nicht immer vollumfänglich abgerufen werden. Dies stellt nicht nur einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar, sondern missachtet den verfassungsrechtlichen Auftrag, auch im Interesse künftiger Generationen, alle Tiere zu schützen. Das deutsche Tierschutzgesetz verlangt für die Tötung eines Tieres einen vernünftigen Grund – dies gilt ohne Ausnahme auch für das jagdliche Töten!


Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung Handlungsfähigkeit gegen alle Vernunft beweisen und betreibt dabei ohne Skrupel Lobbyarbeit für ein privatnütziges Jagdrecht, das bekanntermaßen längst nicht mehr den Interessen der Allgemeinheit entspricht.


Die DJGT wird diese Entwicklung weiter beobachten und sich dafür einsetzen, dass auch künftig der Schutzstatus des Wolfes gewahrt bleibt und die Entwicklung zum Anlass nehmen, alles dafür zu tun, um eine längst überfällige Überprüfung des deutschen Jagdrechts in die Wege zu leiten.

+++


[1] Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (2025): Pressmitteilung vom 11.11.2025

[2]Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (2025): Wolfsverursachte Schäden, Präventions- und Ausgleichszahlungen in Deutschland 2024. 49 S.

[3] Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (2025): Wolfsverursachte Schäden, Präventions- und Ausgleichszahlungen in Deutschland 2024. 49 S. 

[4] Bundesamt für Naturschutz (BfN 2018): Skript Nr. 502: Umgang mit auffälligen Wölfen


 
 
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