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Suchergebnisse Wildtierschutz Deutschland - Hobbyjagd abschaffen

470 Ergebnisse gefunden für „“

  • Reh und Hirsch bringen Artenvielfalt in Wald und Offenland

    Hören | Die wilden Pflanzenfresser unserer Breiten (sogenannte "Herbivoren"), also Rehe, Hirsche u.a. sind wiederkäuende Paarhufer (Jägersprache: "Schalenwild") - zu den Paarhufern gehören auch die Wildschweine, die allerdings Allesfresser sind. Paarhufer sind Huftiere, bei denen zwei Zehen stark entwickelt und die übrigen zurückgebildet sind. Sie sind wichtiger Bestandteil von Ökosystemen: Denn dadurch, dass sie Boden und Vegetation verändern, können sie die biologische Vielfalt erhöhen. Sie gestalten als "Habitatbildner" ihren Lebensraum. [1] Die Einwirkungen auf Boden und Vegetation durch wilde Pflanzenfresser werden in der Ökologie als „Störungen“ bezeichnet. Das ist in diesem Zusammenhang ein wertfreier Begriff. Die Vorgänge solcher Störungen können bedeuten, dass sich das Konkurrenzverhältnis von Pflanzen untereinander verändert und manche Pflanzenarten dadurch begünstigteren Bedingungen unterliegen. Keimfähige Samen von Bäumen und Sträuchern werden durch wilde Huftiere über weite Strecken transportiert: Zwischen den Hufen, im Fell und auch durch die Verdauung; so tragen sie zur Biodiversität bei. [2] Sie gestalten ihren Lebensraum durch Tritt und durch Fraßeinwirkung, der Boden wird durch die Hufe und durch das Wälzen großer Körper geöffnet, so können hier neue Samen keimen. [3] Suhlen bieten dabei zusätzlich Lebensräume für Amphibien und Insekten . Die Paarhufer sind Schlüsselarten für eine Reihe von Prozessen in der Natur (man spricht von „ökosystemaren Prozessen“). In den Ausscheidungen von Wiederkäuern leben Insektenarten, die wiederum vielen Vogelarten Nahrung liefern; das Fell der Paarhufer dient als Nistmaterial und in ihren Kadavern, von denen auch kleinere Beutegreifer und Aasfresser wie Füchse und Marder profitieren, können ganze Artengesellschaften entstehen. [4] Für große Prädatoren (Wolf, Luchs) sind Herbivoren Beute und Nahrung, so zählen z.B. Rehe und das Rotwild bei uns zu den Hauptbeutearten des Wolfes. Huftiere erfüllen eine Reihe ökologischer Zwecke (sog. „Ökosystemleistungen“) und sollten in dieser wichtigen Funktion sowie als fühlende Mitlebewesen geachtet werden. Die Reduzierung dieser für die Biodiversität wichtigen Tierarten auf "Waldschädlinge" ist falsch und wird auch der Zielsetzung zur Schaffung klimastabiler Wälder nicht gerecht. +++ [1] Reck, H. et al (2009): Pilotstudie Wild und biologische Vielfalt, Stiftung Natur und Mensch, Bonn 2009. [2] Ebd. [3] Vgl. Senn, J. (2019) in: Wohlgemuth et al: Störungsökologie, Bern 2019. [4] Stöcker et al (2010) Wild im Wald - Rothirsch und Co als Retter der Artenvielfalt? Hamburg 2010. Lesen Sie auch: Wie überleben Rehe und Hirsche den nahrungsarmen Winter? Fragen und Antworten zu Wald und Wild

  • Das Management von invasiven Arten: Keine Lizenz zum Töten

    Hören | Aktuell gibt es wieder vermehrt Berichte über die Absicht, die Jagd auf invasive Arten zu erleichtern. In Berlin soll es unter der neuen Regierung starke Bestrebungen geben, das Verbot des Fallenfangs wieder aufzuheben und damit eine reguläre Bejagung u.a. des Waschbären zu erleichtern, in Brandenburg und Bayern sollen Erleichterungen bei den Jagdmethoden auf sog. „Raubwild“ wie den Waschbären gewährt werden, indem der Einsatz von Nachtzielgeräten mit Bildwandlern oder elektronischem Verstärker erlaubt wird. Aber auch bei der Nutria mehren sich die Berichte über eine verstärkte Bejagung. Der Umgang mit invasiven Arten in Deutschland wird nach wie vor sehr einseitig gestaltet und die bestehenden Möglichkeiten der EU-Verordnung [1] werden nicht ausgeschöpft. Dies ist vor allem deshalb bedenklich, weil gerade auch bei Konflikten mit großflächig verbreiteten Wirbeltieren immer noch einseitig auf eine Bejagung gesetzt wird, und die sowohl aus Sicht der EU-Verordnung als auch aus tierschutzrechtlicher Sicht vorzuziehenden nicht-letalen Alternativen keinerlei Berücksichtigung finden. Und dies obwohl inzwischen bekannt ist, dass eine flächendeckende Bejagung einzelner Tierarten ohnehin keine Lösung darstellen kann, weil hierdurch allenfalls kurzfristige Bestandsreduzierungen erzielt werden können. Der Umgang mit invasiven Arten sollte sich zudem ausschließlich nach den Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes richten, d.h. ein parallel bestehendes unabhängiges Jagdrecht sollte nicht gewährt werden, um bestehende Interessenkonflikte mit dem Jagdrecht, das sich als reines subjektives Nutzungsrecht darstellt, zu vermeiden. Darüber hinaus bestehen nach wie vor immer noch verbreitet irrtümliche Annahmen beim Umgang mit invasiven Arten, die einer Umsetzung von nicht-letalen Maßnahmen möglicherweise im Wege stehen, obwohl die rechtlichen Voraussetzungen hierfür inzwischen eindeutig geklärt sind. Wichtig ist daher noch einmal festzuhalten: Das Ziel von Managementmaßnahmen bei bereits großflächig vorkommenden Arten ist nicht deren Ausrottung. Vielmehr ist anerkannt, dass im Falle einer großräumigen Verbreitung Managementmaßnahmen nur noch regional gezielt und in konkreten Einzelfällen sinnvoll sind. Dies betrifft praktisch alle in Deutschland in der öffentlichen Diskussion stehenden invasiven Arten. Eine flächendeckende Bejagung hat sich im Laufe der Jahrzehnte als nicht zielführend erwiesen. Insbesondere beim Waschbären ist deutlich zu sehen, dass nicht nur die Zahl der getöteten Tiere stetig steigt, sondern dass inzwischen auch hinsichtlich der Art und Weise der Bejagung immer häufiger von Ausnahmeregelungen Gebrauch gemacht werden soll, wie z.B. die aktuelle Diskussion hinsichtlich des Einsatzes von Nachtzieltechnik in Brandenburg zeigt. Nicht-letalen Maßnahmen ist nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ohnehin immer der Vorzug zu geben. Dies ist auch in der EU-Verordnung so vorgesehen. Werden bestehende nicht-letale Alternativen vollkommen unberücksichtigt gelassen, so fehlt auch aus tierschutzrechtlicher Sicht der erforderliche vernünftige Grund für eine stattdessen vorgenommene Tötung. Eine Tötung kann aus tierschutzrechtlicher Sicht immer nur Ultima Ratio sein. Das Wiederaussetzen von kastrierten oder aber auch kranken und hilfsbedürftigen Tieren, die gesund gepflegt wurden, ist nach EU-Recht zulässig. Dies ist inzwischen mit hinreichender Sicherheit geklärt. Es ist an der Zeit, den Umgang mit als invasiv eingestuften Tierarten in Deutschland zu überdenken und Maßnahmen gegen Tiere dieser Arten auf ein im Einzelfall fachlich begründetes und erforderliches Maß zu beschränken. Die aktuell häufig praktizierte flächendeckende Bejagung ist weder effektiv noch mit den naturschutzrechtlichen und tierschutzrechtlichen Vorgaben vereinbar. Der Einsatz von nicht-letalen Managementmaßnahmen sollte daher in Zukunft gefördert und gestärkt werden. Um künftig neue Konflikte zu vermeiden, sollte sich der Fokus beim Umgang mit invasiven Arten zusätzlich auch verstärkt auf präventive Maßnahmen richten. +++ Die gesamte von der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) veröffentlichte Stellungnahme können Sie hier herunterladen. [1] VERORDNUNG (EU) Nr. 1143/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten

  • Neuer Infodienst Wildtiere für politische Entscheidungsträger

    Hören | Gemeinsam mit dem Bund gegen Missbrauch der Tiere, der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht und dem Deutschen Tierschutzbund haben wir im März eine erste Ausgabe des „Infodienst Wildtiere“ herausgebracht. Diese jeweils etwa drei Seiten umfassende Information wird sich der vielen kritischen Tier- und Naturschutzthemen rund um die Jagd annehmen. Zu den Zielgruppen des Infodienstes Wildtiere gehören Abgeordnete in Bund und Ländern, zuständige Mitarbeiter in den Ministerien und ausgewählte Behörden. Der Infodienst erscheint voraussichtlich zunächst sechs bis acht Mal pro Jahr. Für die Aufnahme in den Verteiler senden Sie bitte eine E-Mail an info@wildtierschutz-deutschland.de, Betreff: Infodienst Wildtiere. Das Thema unseres ersten Infodienstes ist die Nachtjagdtechnik: Nachdem in Baden-Württemberg, Niedersachsen und zuletzt in Schleswig-Holstein bei der Bejagung von als invasiv eingestuften Säugetierarten und weiteren von Jägern als Raubwild bezeichneten Tierarten, wie etwa dem Rotfuchs, Nachtsicht- bzw. Wärmebildtechnik zugelassen wurde, werden Forderungen von Jagdverbänden laut, die auch in anderen Ländern zuzulassen. Das betrachten wir sowohl aus der Sicht des Tier- wie auch des Naturschutzes als kritisch bzw. nicht zielführend. Warum Nachtjagdtechnik weder der Reduzierung von Wildtierbeständen noch dem  Naturschutz dient, erläutern wir ausführlich in unserer ersten Ausgabe von Infodienst Wildtiere: 2024 01 Infodienst Wildtiere Nachtjagdtechnik 2024 01 Infodienst Wildtiere Bayern-Spezial Nachtjagdtechnik 2024 01 Infodienst Wildtiere Brandenburg-Spezial Nachtjagdtechnik

  • Wie überleben Rehe und Hirsche den nahrungsarmen Winter?

    Hören | Die Frage nach Winterfütterung wird kontrovers diskutiert. Häufig ist die Ablehnung von Winterfütterung mit der Vorstellung verbunden, dass Pflanzenfressern ein intakter, ruhiger Winter-Lebensraum zur Verfügung stehe. Außerhalb der Kernzonen von Nationalparks und Schutzgebieten gelten solche Zustände leider nicht für Wildtiere. Sie leben in einer „Landscape of Fear“, sie werden bis zu zehn Monate im Jahr gejagt und teilen sich ihren Lebensraum mit der Holz- und Landwirtschaft. Aus dieser permanenten Unruhe resultiert ein hoher Energiebedarf; versuchen die Tiere diesen durch Nahrungsaufnahme zu decken, wird ihr natürliches Fraßverhalten häufig als Schaden interpretiert. Winterfütterungen können ein Kompromiss sein, um Tiere an bestimmte Orte zu binden und Forstkulturen zu entlasten. Die Lebensbedingungen von großen Pflanzenfressern, insbesondere dem Rotwild, sind in Mitteleuropa heute meistens nicht mehr artgemäß. Normalerweise würde Rotwild zwischen Sommer- und Wintereinstand wechseln. Weil aber die tiefer gelegenen Winterlebensräume von Menschen besiedelt und von Straßen zerteilt sind, kann es seiner natürlichen Überlebensstrategie, dem Wandern, nicht nachkommen. So wird das Rotwild gezwungen, auch im Winter in seinem Sommereinstand zu bleiben. Hier, häufig in höheren Lagen, ist es daher zumindest in den Notzeiten auf Fütterung angewiesen. Ein weiterer Faktor, der das natürliche Verhalten der Wanderungsbewegung junger Hirsche unterdrückt und verhindert, ist das Abschussgebot außerhalb der sogenannten Rotwildbezirke. In Deutschland sind diese kleinen, inselartigen Rotwildbezirke in vielen Bundesländern (z.B. Bayern, Baden-Württemberg, Hessen) festgelegt. Ausschließlich in diesen Gebieten darf Rotwild leben. Sobald es einen Huf über diese unsichtbare Grenze setzt, soll es erschossen werden. Durch die Begrenzung der Lebensräume wird der Transport von Genvarianten zwischen verschiedenen Teilpopulationen verhindert und damit die zukünftige Existenz von gesundem Rotwild gefährdet. In Hessen ist dieser beginnende Aussterbeprozess bereits am Fund eines Individuums mit verkürztem Unterkiefer und eines Rotwildkalbs ohne Hufschalen sichtbar geworden. [1] [2] Eigentlich haben wiederkäuende Pflanzenfresser eine eigene biologische Methode zu überwintern, wenn sie dazu einen ruhigen, ungestörten Einstand haben: Hirsche und Rehe verlangsamen in Abhängigkeit von der Tageslänge ihren Stoffwechsel, um weniger Energie zu verbrauchen und dementsprechend weniger Nahrung zu benötigen. [3] Die Tiere können ihre Körpertemperatur senken und sich damit durch geringeren Energieverbrauch an das fehlende Nahrungsangebot anpassen. Diese Situation kann allerdings nur eintreten, wenn die Wiederkäuer nicht gestört werden. Werden sie durch Fluchten und Unruhe doch gezwungen, Energiereserven zu verbrauchen, entsteht dadurch wieder ein erhöhter Nahrungsbedarf, der im Winter aber nicht auf natürliche Art und Weise gedeckt werden kann. Durch die intensive menschliche Nutzung der Agrar- und Forstflächen können große Pflanzenfresser bei uns kaum mit dieser natürlichen Anpassung überwintern. Die permanente Unruhe erlaubt es den Tieren nicht, die für die nahrungsarme Zeit erforderliche Energie zu sparen, da sie häufig gezwungen sind, zu fliehen. Um diese Umstände zu kompensieren, sollte Rotwild während des Hochwinters gefüttert werden. Bei der Diskussion um Fütterung von wiederkäuenden Paarhufern, insbesondere Rotwild, sollte auch aus Tierschutzsicht beachtet werden, dass wir Menschen verpflichtet sind, eine Tierart in ihrer heimischen Landschaft zu erhalten, und dass wir dabei zwischen bewirtschafteter Kulturlandschaft und intakter Wildnis differenzieren müssen. Nur in letztgenannter gilt es, dass Rotwild keine Fütterung braucht. Um den Lebensbedürfnissen unserer großen Pflanzenfresser entgegenzukommen und deren Arterhalt zu sichern, fordern wir die Abschaffung von Rotwildgebieten und Jagdruhe ab Mitte Dezember eines Jahres. Auch sollten die Lebensräume der Tiere durch Grünbrücken miteinander verbunden werden, um dem mangelnden Genaustausch verschiedener wandernder Arten entgegen zu wirken. +++ [7] Reiner et al. (2019): Sicherung der Genetischen Vielfalt beim hessischen Rotwild als Beitrag der Biodiversität, Gießen 2019. [8] Hoher Inzuchtgrad beim Rotwild in Hessen [9] Arnold, W. (2013): Schluss mit der Jagd im Januar Fragen und Antworten zu Wald und Wild Reh und HIrsch bringen Artenvielfalt in Wald und Offenland

  • 59 Nutrias in den Bonner Rheinauen getötet

    Hören | Nachdem im Auftrag der Stadt Bonn 59 Nutrias in der Rheinaue getötet wurden, berät der Ausschuss für Umwelt, Klima und lokale Agenda heute über das weitere Vorgehen. In einer gemeinsamen Presseerklärung weisen Deutscher Tierschutzbund und Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) darauf hin, dass eine Weiterführung der Tötungen unvereinbar mit dem Tierschutzrecht sei, sofern tierleidfreie Alternativen nicht erprobt wurden. Tierleidfreie Alternativen in Form von Unfruchtbarmachungen kamen für die Stadt bisher nicht in Frage, obwohl der Deutsche Tierschutzbund angeboten hatte, alle Möglichkeiten für eine fachliche, finanzielle und organisatorische Unterstützung zu prüfen. Die Unfruchtbarmachung der Rheinauen-Nutrias sei nicht nur tierfreundlicher, sondern auch nachhaltiger, weil die vor Ort verbleibenden Tiere durch territoriales Verhalten eine Zuwanderung von weiteren Nutrias von außen unterbinden würden. Bei der Bejagung hingegen sei der vermeintliche Erfolg nur von kurzer Dauer, wie die Stadt Bonn selber in einer Mitteilungsvorlage einräumt. „Werden Alternativen, die ohne Tierleid auskommen, in Bonn unberücksichtigt gelassen, fehlt für eine Tötung der vernünftige Grund, wie ihn das Tierschutzgesetz fordert“, sagt Christina Patt, Vorstandsmitglied der DJGT. „Eine Tötung kann immer nur Ultima Ratio sein.“ Für James Brückner, Leiter des Wildtierreferats beim Deutschen Tierschutzbund, ist ein „Weiter so“ und die Verwendung von Steuergeldern für tierschutzwidrige Tötungsmaßnahmen ein Armutszeugnis, vor allem für eine grüne Oberbürgermeisterin. In ihrer Begründung für den Abschuss hatte sich die Stadt Bonn darauf berufen, dass man aufgrund der Vorgaben der EU-Verordnung zu invasiven Arten keine andere Wahl habe, da das Wiederaussetzen von kastrierten Nutrias, die als „invasive Art“ gelten, nicht möglich sei. Dass genau dies nach EU-Recht aber durchaus zulässig ist, sei inzwischen mit hinreichender Sicherheit geklärt, betont die DJGT in ihrer Stellungnahme „Das Management von invasiven Arten“. Eine flächendeckende Bejagung sei weder effektiv noch mit den naturschutzrechtlichen und tierschutzrechtlichen Vorgaben vereinbar. +++ Mitteilungsvorlage Stadt Bonn zum Nutria-Management Rechtliche Stellungnahme zum Management von invasiven Arten Pressemitteilung Die zehn Geheimnisse der Nutrias

  • Baujagd des Dachshund-Clubs Nordbayern nicht tierschutzkonform

    Petition: Tierquälerische Baujagd und Jagdhundeausbildung mit lebenden Füchsen (mit vielen weiterführenden Links) +++ Hören | An diesem Wochenende  – Fuchsfähen sind hochtragend oder haben bereits Welpen – bläst die Sektion Nürnberg des Dachshund-Clubs Nordbayern zu einer Jagdform, die in Deutschland – obwohl nicht tierschutzkonform und nach Meinung von Juristen auch nicht weidgerecht – immer noch erlaubt ist: Die sogenannte Baujagd. [1] So sieht das auch Lovis Kauertz, Vorsitzender von Wildtierschutz Deutschland e.V.: „Nichts, was mit der Baujagd zu tun hat, ist tierschutzkonform. Weder das Jagdhunde-Training mit lebenden Füchsen in den Tunnelsystemen der sogenannten Schliefenanlagen, noch die Unterbringung der Übungsfüchse in nicht artgerechten, viel zu kleinen Zwingern. In Bayern gibt es über 20 dieser vom Dachshund-Club Nordbayern (DCN) und anderen Teckel- oder Foxterrier-Clubs betriebenen Anlagen. Bei der Jagdausübung selber werden die kurzbeinigen Hunde in den Fuchs- oder Dachsbau geschickt, um die dort verweilenden Tiere den Jägern vor die Flinten zu jagen – und das zu einer Zeit, in der die dort Zuflucht suchenden weiblichen Füchse (Fähen) hochträchtig sind oder gar schon Welpen haben.“ Die Baujagd ist u.a. aus den folgenden Gründen weder tierschutz- noch weidgerecht: Bei der Baujagd sowohl am Naturbau als auch am Kunstbau werden bisweilen erhebliche Verletzungen [2] also Schmerzen und Leiden sowohl bei dem Fuchs oder Dachs, als auch bei dem in den Bau vordringenden Hund in Kauf genommen.  Das tierschutzrechtliche Gebot zur größtmöglichen Schmerzvermeidung ist demnach nicht erfüllt. Ein jägerisches Verhalten, welches unnötige, vermeidbare Schmerzen und Leiden zulässt, ist nach allgemein anerkannter Ansicht jagdethisch abzulehnen und damit nicht weidgerecht. [3] [4] Ein weiterer Grundsatz der Weidgerechtigkeit, gegen den die Baujagd verstößt, ist der, dem bejagten Tier im Rahmen des Zwecks und Zieles der Jagd ein Maximum an Chancen zu lassen. [5] Das ist aus mehreren Gründen nicht gegeben, zum einen werden in der Regel sämtliche (offenen) Ausgänge des Fuchsbaus bei der Baujagd von den mit Flinten wartenden Jägern kontrolliert, so dass die Chance des flüchtenden Fuchses, nicht erlegt zu werden, ausgesprochen gering ist. Zum anderen hat eine hochträchtige Fähe aufgrund ihrer Physiognomie gar nicht die Chance, den Jägern zu entkommen. Die Baujagd ist für die betroffenen Füchse mit langanhaltenden, erheblichen Ängsten und somit Leid verbunden, weil sie an dem Ort attackiert werden, wo sie ihre Jungen zur Welt bringen, an den sie sich zurückziehen und in den kein natürlicher Feind eindringt. [6] Jagd auf Fuchs & Co. hilft gefährdeten Arten nicht Dabei ist die Baujagd auch ökologisch betrachtet völlig ineffizient. Im Rahmen dieser Jagdart werden ähnlich wie in NRW gerade mal 1,4 bis 2,8 Prozent aller Füchse erlegt [7], das sind in ganz Bayern etwa 1.400 bis 2.800 von über 100.000 Rotfüchsen, die jedes Jahr dort getötet werden. Ein Wert, der alleine durch verunfallte Füchse (sog. Fallwild) um ein Vielfaches übertroffen wird. „Aussagen der Jagdseite wie „der Kiebitz partizipiere durch die effektive Prädatorenbejagung“ sind völlig haltlos. Dabei handelt es sich um Meinungen, die von Verbänden und selbst von Behörden immer und immer wieder ins Feld geführt werden, nicht jedoch um belastbare wissenschaftliche Daten,“ so Kauertz weiter. Ein Blick in die Jagdstatistiken [8] zeigt, dass nicht einmal die jagdbaren Arten wie Rebhuhn (Rote Liste), Feldhase (RL) oder Fasan von der seit jeher intensiven Jagd auf Fuchs & Co. profitieren. Die Zahl der Rebhühner ist zwischen 2003 und 2013 um etwa 60 Prozent zurückgegangen, in den letzten 10 Jahren ist die Streckenliste auf niedrigem Niveau in Bayern um weitere 70 Prozent eingebrochen. Bei den in der Streckenstatistik bayernweit gerade noch 625 ausgewiesenen Rebhühnern dürfte es sich fast ausschließlich um Fallwild handeln, was demnach ein verlässlicher Indikator für die negative Bestandsentwicklung ist. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei der Entwicklung der Bestände von Feldhasen und von Fasanen. Dachshund-Club Nordbayern wegen tierschutzwidriger Haltung von Füchsen aufgefallen Öffentlichkeitswirksam wurde der Fall der Schliefenanlage Kasendorf in der Nähe von Kulmbach. [9]  Seit 42 Jahren soll man dort Jagdhunde an lebenden Füchsen trainiert haben. Die Ermittlungen richteten sich gegen den Betreiber, den Dachshund-Club Nordbayern e.V. - Sektion Coburg. Wegen der tierschutzwidrigen Haltung der Füchse in der Anlage hatte das Veterinäramt Kulmbach dem Betreiber eine freiwillige Herausgabe der Füchse nahegelegt. Die Anlage ist inzwischen geschlossen. +++ Petition: Tierquälerische Baujagd und Jagdhundeausbildung mit lebenden Füchsen (mit vielen weiterführenden Links) Nachweise / Literaturquellen: [1] Alles über die Baujagd, Schliefenanlagen und die Haltung von Füchsen in den Teckel-  und Terrier-Clubs [2] Schott F., Der Dachshund oder Teckel, in: Schmid Gottfried (Hrsg.), Die Jagd in der Schweiz – Band II, Genf/Winterthur 1952 75-80 [3] DJV-Position zur Weidgerechtigkeit 2000 [4] OLG Koblenz RdL 1984, 94; Mitzschler/Schäfer BJagdG § 1 Rdnr 45 [5] OLG Koblenz Fn 3 [6] SWILD – Stadtökologie, Wildtierforschung, Kommunikation: Eine Beurteilung der Baujagd aus wildtierbiologischer und verhaltensbiologischer Sicht (2009) [7] „Erläuterungen zur Jagdstrecke“, Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung NRW, jährlich erscheinend [8] DJV, Jagdstrecken 2022/2023 [9] „Schliefenanlage Kulmbach war Behörden nicht bekannt“

  • Anleitung zum Wölfe töten: Schießen – Schaufeln – Schweigen

    Hören | Es ist nicht neu, dass Jägermagazine fleißig Stimmung gegen den Wolf machen, seine Gefährlichkeit aufbauschen und mit den Ängsten der Leser spielen. Ein aktueller Artikel auf pirsch.de betritt nun aber eine neue Dimension: Er gibt eine exakte Anleitung dafür, wie ein Wolf am besten zu erschießen ist. Schon die Überschrift macht klar, worum es geht: „Haltepunkt für den Büchsenschuss beim Wolf: Isegrim im Visier!“ Bis zu 593 Newton pro Quadratzentimeter beträgt die Beißkraft des Wolfes, ist dort zu lesen, er kann Knochen durchbeißen. Daher kann ein „kranker“ (= angeschossener) Wolf eine erhebliche Gefahr für den Nachsuchenführer darstellen. An Dramatik wird hier, wie wir es in der jagdlichen Berichterstattung zum Wolf gewohnt sind, nicht gespart, denn es gilt: „lebensgefährliche Nachsuchen vermeiden“. Angesichts Tausender alljährlich angeschossener Wildschweine, die mindestens ebenso gefährlich sind wie verletzte Wölfe, erscheint diese Dramaturgie reichlich absurd. Danach aber geht es erst richtig los: „Optimal wäre daher bei einem breit stehenden Wolf ein Schuss durch beide Schultergelenke, um die Mobilität maximal einzuschränken und einen Schockimpuls auf das zentrale Nervensystem zu geben, das oberhalb der Wirbelsäule verläuft. Außerdem können Knochensplitter die Lunge, das Herz und größere Blutgefäße zusätzlich verletzten. Alternativ bietet es sich an, ein Stück hinter dem Blatt, im unteren Drittel des Brutkorbs, anzuhalten, um das Herz zu treffen. Der hohe Blutverlust führt zu einem raschen Tod usw.“ Genüsslich werden noch weitere Schusspositionen ausgekostet, so dass sich der Leser bildlich vorstellen kann, welche Körperteile und Organe in welcher Situation zerfetzt werden. Die Wolfshasser, von denen gibt es viele in der Leserschaft der Pirsch, werden die detaillierten Beschreibungen von Rasso Walch genießen. Mehr noch: Dieser Artikel wird dazu beitragen, die Hemmschwelle zur Selbstjustiz gegenüber dem Wolf zu senken. Er wird diejenigen auf den Plan rufen, die eh schon mit dem Gedanken spielen, Wölfe illegal zu töten. Es geht in diesem Text nicht um Empfehlungen für einen schnellen schmerzlosen Abschuss, davon ist überhaupt nicht die Rede. Vielmehr motiviert der Beitrag zur Anwendung der altbewährten Praxis beim Wolf: Schießen, schaufeln, schweigen.

  • Jagd hilft dem Naturschutz nicht - ein Blick auf den Naturschutztöter

    Hören - | Naturschutztöter töten den Naturschutz? Aber nicht doch, im Gegenteil: Sie töten für den Naturschutz! Naturschutztöter sind unermüdlich im Einsatz, um unsere geschundene Natur von fressgierigem Raubwild bzw. von „Raubzeug“ [1] zu befreien, damit die guten und friedlichen Tierarten überleben können. Was machen Naturschutztöter? Wir erklären es am Beispiel des Rebhuhns. Die nicht-jagenden Naturschützer (eine aussterbende Gattung) sagen zwar, der Rückgang der Rebhühner liegt an der intensiven Landwirtschaft. Aber die Naturschutztöter wissen es besser: Rebhühner leben wunderbar in der Gülle- und Glyphosatwüste, man muss sie nur ordentlich füttern und ihre Fressfeinde vollständig eliminieren – und schon kann man die Landschaft mit Gülle und Gift überschütten und den Rebhühnern geht es trotzdem – oder gerade deswegen – phantastisch. Der Kreis Lüchow-Dannenberg im schönen Wendland in Ostniedersachsen hat eigens einen Naturschutztöter angestellt. Er macht es nun uns allen vor, wie es geht: An jeder Ecke steht eine Raubwildfalle. Ist der Räuber – egal ob Fuchs, Dachs, Waschbär oder Marderhund – darin gefangen, wird er mit dem Schieber in den Abfangkorb gedrückt und der Naturschutztöter jagt ihm mit seinem Revolver eine Kugel in den Kopf. Der Fernsehzuschauer kann dies in der „Nordreportage“ des NDR, Folge „Rettet die Rebhühner“ genießen. Zack, ist der Bösewicht ausgeschaltet – so wie wir es von allerhand Spielfilmen gewohnt sind. Aber nicht nur im Fernsehen, sondern vor allem in den sozialen Medien kann man den Naturschutztöter in seinem Testrevier bei seinen Tötungen begleiten. Bei Instagram waren vor einigen Wochen sogar Wärmebildvideos von 19 Fuchsabschüssen zu bewundern. Zack, der Bösewicht ist tot, und zack, der nächste und zack – weg mit den Räubern! So kurieren die Naturschutztöter das gestörte ökologische Gleichgewicht: Sie befördern das böse Raubwild und Raubzeug rechtzeitig in die Hölle, bevor es über die "guten" Tiere herfallen kann – so bleibt genügend Niederwild [2] für die Naturschutztöter zum „Ernten“ übrig. Eigennutz? Aber nicht doch, die Naturschutztöter haben es redlich verdient, sie erfüllen doch den staatlichen und bestimmt auch den göttlichen Auftrag, für das ökologische Gleichgewicht zu sorgen. Jetzt mal im Ernst: Wer glaubt immer noch, dass die Jagd auf Beutegreifer (Prädatoren) für das ökologische Gleichgewicht sorgt? Wer glaubt ernsthaft, dass wir Menschen eine Ahnung davon haben, wie das ökologische Gleichgewicht aussehen muss? Wir beginnen gerade erst die Beziehungen zwischen Beutegreifern und Beutetieren zu begreifen. Wir beginnen beispielsweise gerade erst zu verstehen, dass weniger die Anzahl der vom Fuchs gefressenen Mäuse von Bedeutung ist, sondern die Änderung der Raum- und Ressourcennutzung der Mäuse angesichts der Anwesenheit des Fuchses. Die überaus komplexen, in Jahrmillionen Evolution entstandenen Prozesse funktionieren auch in einer Kulturlandschaft mit Sicherheit besser, wenn die grünen Abiturienten aufhören, der Natur ins Handwerk zu pfuschen. Der Jagdschein, bestenfalls vergleichbar mit einer berufsbegleitenden Fortbildung, qualifiziert niemanden dazu, regulierend in ein System einzugreifen, das selbst von den größten Forschern und Wissenschaftlern nur in Ansätzen verstanden wird. Wer immer noch glaubt, Füchse oder „Raubwild“ jagen zu müssen, sollte der Bevölkerung gegenüber endlich die wahre Motivation dazu eingestehen: Freude am Töten – nicht anderes! Naturschutztöter töten in der Tat den Naturschutz – weil es Spaß macht und weil sie es sich leisten können. +++ [1] Unter Raubwild versteht man jagdbare Tierarten (Wild) wie Marder, Fuchs u.a. Als Raubzeug bezeichnen Jäger alle Tierarten, die selbst nicht zum jagdbaren Wild zählen, die aber anderes jagdbares Wild wie Rebhühner oder Feldhasen töten oder beeinträchtigen können. Zu letzteren gehören Greif- und Rabenvögel, Hunde und Katzen, auch Wanderratten und invasive Arten. [2] Als Niederwild bezeichnen Jäger diejenigen Arten, die in alten Zeiten nur vom „niederen” Adel bejagt werden durften. Dazu zählen Kaninchen, Feldhasen, Fasane, Rebhühner, Füchse, Dachse, aber auch Rehe. Weitere Beiträge zu diesem Thema: Die Paarungszeit der Füchse ist die Erntezeit der Jäger Darf Jagd Spaß machen

  • Straftat Tierrettung – vom Helfer zum Wilderer

    Was Sie unbedingt bei der Aufnahme von in Not befindlichen Wildtieren berücksichtigen sollten. Hören | Wer einem verletzten Wildtier helfen möchte, kann schnell einer Straftat bezichtigt werden und die geballte Macht der Exekutive zu spüren bekommen. Diese Erfahrung hat eine hilfsbereite Familie vor wenigen Tagen in Sachsen gemacht: Der Familienvater kam auf dem Nachhauseweg an einer Unfallstelle vorbei, wo ein Reh angefahren worden war. Er verlud das verletzte Tier in sein Auto, während er seine Frau benachrichtigte, die dann versuchte, einen Tierarzt ausfindig zu machen. Letzteres gestaltete sich schwierig, so fuhr er zunächst mit dem Reh heim. Bald nach seiner Ankunft fuhren mehrere Streifenwagen der Polizei vor und die Familie sah sich mit dem Vorwurf des Diebstahls und der Jagdwilderei konfrontiert. Gezwungenermaßen mussten sie das verletzte Reh dem Jagdausübungsberechtigten übergeben, der zusammen mit der Polizei vor Ort war. Was mit dem Reh geschehen ist, war nicht in Erfahrung zu bringen – man sollte sich dazu aber keine Illusionen machen. Rehe unterliegen als jagdbare Tiere dem Jagdrecht. Dies bedeutet ein alleiniges Aneignungsrecht durch den Jagdausübungsberechtigten. Nur wenn der Jagdausübungsberechtigte offensichtlich kein Interesse an der Aneignung des Tieres hat oder sein Einverständnis gibt, dass die Helfer das Tier zu einem Tierarzt oder zu einer Pflegestelle verbringen dürfen, ist dies rechtens. In dringenden Fällen kann allerdings von einer mutmaßlichen Einwilligung des Jagdausübungsberechtigten ausgegangen werden, schließlich unterliegt er der Hegeverpflichtung [1]. Voraussetzung ist aber auch in solchen Fällen, dass der Jagdausübungsberechtigte oder aber die Polizei umgehend informiert werden. Im vorliegenden Fall hätte also nach gültiger Rechtslage der Jagdausübungsberechtigte und/oder die Polizei sofort informiert werden müssen. Kurz gesagt: Das aktuell geltende Recht macht denjenigen der Jagdwilderei und des Diebstahls strafbar, der einem verletzten jagdbaren Tier einfach nur helfen will. Mitfühlende Menschen können also durch ihre Hilfsbereitschaft zu Straftätern werden! Bei nicht jagdbaren bzw. dem Naturschutzrecht unterliegenden Tierarten verhält es sich anders: Es besteht hier kein fremdes Aneignungsrecht, man darf sie aufnehmen und zu einer Pflegestelle bringen. Greifvögel unterliegen in Deutschland zwar auch dem Jagdrecht, es besteht aber eine ganzjährige Schonzeit, denn sie sind zugleich streng geschützt. Aus diesem Grund haben die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetz Vorrang und sie dürfen ebenfalls zu Wildtierstationen gebracht werden. Wer also ein verletztes jagdbares Wildtier findet, ist in Deutschland grundsätzlich verpflichtet, es in die Hände des zuständigen Jägers zu geben – was in der Regel den sicheren Tod des Tieres bedeutet. Wer aus Mitgefühl mit dem verletzten Tier und aus besten Absichten helfen möchte, sollte umgehend die Polizei verständigen, ansonsten macht er sich in unserem Land der Wilderei strafbar. Kurz gesagt: Wer einem jagdbaren Wildtier wie Reh, Fuchs, Dachs, Marder, Stockente, Graugans, Fasan und viele mehr spontan helfen möchte, steht – überspitzt gesagt – mit einem Bein im Knast, wenn er in dem Moment nicht daran denkt, unverzüglich die Polizei zu informieren. Wer das Tier dem Jäger ausliefert oder aber es einfach liegen lässt, handelt dagegen gesetzeskonform. In was für einem Land leben wir hier? +++ [1] Die Hegepflicht verpflichtet den Jagdausübungsberechtigten sich u.a. um krankes Wild zu kümmern. Das Gesetz geht davon aus, dass diese Verpflichtung zum Wohle der Tiere ausgeübt wird und der Jagdausübungsberechtigte krankes Wild schnellstmöglich angemessen versorgt. Wenn er nicht anwesend ist und sein Einverständnis auch nicht eingeholt werden kann und jemand daher ein krankes Tier, das er findet versorgt, kann er sich darauf berufen, dass er dies stellvertretend für den Jagdausübungsberechtigten tut, weil es der Jagdausübungsberechtigte aufgrund seiner Hegeverpflichtung auch getan hätte, es eben nur nicht tun kann, weil er nicht vor Ort ist. Der Tierschutz stellt zudem ein öffentliches Interesse dar. So praxisfern das auch sein mag, rechtlich handelt der Helfende nicht in einem eigenen Interesse, sondern letztlich übernimmt er eine Verpflichtung des Jagdausübungsberechtigten, weil der nicht da ist und die Situation es erfordert. +++ Ergänzend hier ein Hinweis, dass der helfende Tierarzt nicht gegen das Jagdrecht verstößt und die Regelung, die für Hessen Anwendung beim Auffinden von in Not geratenen Wildtieren, die dem Jagdrecht zugeordnet werden, gilt.

  • Wildvögel: Füttern oder nicht füttern?

    Hören | Das Füttern von Wildvögeln ist kein modernes Hobby. Schon in alten Hindu-Texten, die 3500 Jahre alt sind, ist von der Vogelfütterung zum Vergnügen und zur Freude die Rede. Im Laufe der Zeit haben sich viele Kulturen mit diesem Zeitvertreib beschäftigt - einige streuten einfach Futter auf den Boden, während andere Schalen oder spezielle Tischfutterhäuschen verwendeten. Vögel haben den Menschen schon immer Schönheit und Glück gebracht, unabhängig von Ort, Wohlstand oder sozialem Status. Im Jahr 1910 entwickelte Hans Berlepsch ein intelligentes, tragbares Vogel-Futterhaus, das den Bedürfnissen der Vögel entsprach und den Abfall reduzierte. Seitdem ist die Vogelfütterung weltweit auf dem Vormarsch, und sie hat sich ständig weiterentwickelt. Einen enormen Popularitätsschub gab es dann während der Covid-Ausgangssperre. Allein in den Vereinigten Staaten füttern schätzungsweise über 60 Millionen Menschen Vögel. Das heißt, mehr als einer von fünf Amerikanern versorgt Vögel mit Futter. Es gibt wohl kaum ein anderes Hobby, das so beliebt ist! Von Anfang an erwies sich das Füttern von Vögeln als eine Win-Win-Win-Situation: Es brachte den Menschen Freude, verband sie mit der Natur und half den Vögeln, vor allem in Zeiten des Nahrungsmangels, wie z. B. bei starken Schneefällen in Europa oder bei Buschfeuern in Australien. Aber wie immer, wenn etwas nützlich ist, wird jemand sagen, warum man es besser lassen sollte. Bei der Vogelfütterung ist das nicht anders. In letzter Zeit, insbesondere durch den Anstieg während der COVID-Pandemie, sind einige Menschen besorgt. Warum sind also nicht alle begeistert davon? Einige argumentieren, dass die Fütterung von Vögeln das natürliche Verhalten von Wildtieren stört, weil sie befürchten, dass die Vögel von Futtergaben abhängig werden und vergessen, wie sie selbst Futter finden können. Diese Befürchtung ist berechtigt, aber ich konnte keine schlüssigen Forschungsergebnisse finden, die sie bestätigen oder widerlegen. Wenn Sie Informationen darüber haben, wäre ich Ihnen dankbar. Eine weitere Sorge betrifft die Ausbreitung von Krankheiten. Im Jahr 2020 wurden beispielsweise in Deutschland über 11 000 Blaumeisen tot aufgefunden, die an einer bakteriellen Atemwegsinfektion gestorben waren. Einige sind der Meinung, dass die große Anzahl von Vogelfutterautomaten und die wachsende Beliebtheit dieser Geräte während der Pandemie - vor allem bei unerfahrenen Enthusiasten - zu diesen Infektionen beigetragen haben könnten. Füttern oder nicht füttern - was ist der beste Weg? Meiner Meinung nach überwiegt die Chance, dass Vögel die Menschen mit der Tierwelt in Verbindung bringen und sie dazu bringen, sich für die Natur zu interessieren und sie zu schützen, alle negativen Aspekte. Wir müssen einfach lernen, wie wir unsere Vogelfutterstellen pflegen, um die Übertragung von Krankheiten zu minimieren. Das ist nicht schwer. Wenn wir die Futterstellen und die Bereiche um sie herum sauber und hygienisch halten, bleiben die Vögel nicht nur sicher und gesund, sondern wir können auch ihre fröhlichen Aufenthaltsorte in unseren Gärten und Hinterhöfen genießen. Das eröffnet auch wunderbare Fotomöglichkeiten, wie Sie auf dem Bild unten sehen können Um weitere Einblicke zu erhalten, können Sie meinen Blog für regelmäßige Updates abonnieren. Viel Spaß beim Erforschen der Natur!

  • Wölfin Gloria darf nicht abgeschossen werden - Beschluss des Oberverwaltungsgerichts unanfechtbar

    Hören | Die Wölfin Gloria, für die der Kreis Wesel im Dezember 2023 eine bis zum 15.02.2024 befristete naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zum Abschuss der unter strengem Artenschutz stehenden Wölfin Gloria erteilt hat, darf weiterhin nicht abgeschossen werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht heute mit drei Beschlüssen entschieden. Der Kreis hatte seine für sofort vollziehbar erklärte Ausnahmegenehmigung damit begründet, dass der Abschuss von Gloria erforderlich sei, um zu verhindern, dass diese weiterhin Weidetiere reiße und damit ernste landwirtschaftliche Schäden verursache. Auf die Anträge von drei Naturschutzverbänden stoppte das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Vollziehung der Ausnahmegenehmigung mit Beschlüssen vom 17.01.2024. Zur Begründung führte es aus, der Kreis habe nicht schlüssig dargelegt, dass durch das Rissverhalten von Gloria ernste landwirtschaftliche Schäden drohten. Die hiergegen gerichteten Beschwerden des Kreises hat das Oberverwaltungsgericht nunmehr zurückgewiesen und damit den Stopp der Vollziehung der Ausgenehmigung zum Abschuss von Gloria bestätigt. Zur Begründung hat der 21. Senat des Oberverwaltungsgerichts ausgeführt: Eine Vollziehung der Ausnahmegenehmigung kommt nicht in Betracht, weil diese an mehreren Fehlern leidet. Der Kreis hat nicht dargelegt, dass Gloria ein problematisches, auf geschützte Weidetiere ausgerichtetes Jagdverhalten zeigt. Ferner ist die Schadensprognose des Kreises defizitär, weil sich aus ihr der Umfang der angenommenen zukünftigen Schäden nicht ergibt. Dies macht auch die Ermessensausübung des Kreises fehlerhaft, weil die von ihm vorgenommene Abwägung zwischen artenschutzrechtlichen und wirtschaftlichen Belangen ohne Benennung des Umfangs der zukünftigen Schäden nicht brauchbar ist. Schließlich liegt auf der Hand, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Wolfspopulation im Westmünsterland durch den Abschuss von Gloria verschlechtert, weil dadurch der Umfang der Population um ein Drittel reduziert wird und zudem Gloria das einzige fortpflanzungsfähige Weibchen ist. Der vom Kreis angenommene Ausgleich in Gestalt des Zuzugs eines anderen Weibchens ist lediglich spekulativ. Auch bei einer reinen Vollzugsfolgenabwägung wäre die Vollziehung der Ausgenehmigung zu stoppen. Der Abschuss von Gloria bedingte einen endgültigen artenschutzrechtlichen Schaden, der auch nicht ohne Weiteres kompensierbar wäre. Der auf der anderen Seite zu berücksichtigende landwirtschaftliche Schaden in Gestalt gerissener Weidetiere würde dagegen aufgrund bestehender Entschädigungsregelungen für Nutztierhalter kompensiert. Die damit einhergehende Belastung der Steuern zahlenden Allgemeinheit erscheint vergleichsweise marginal. Die drei Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts sind unanfechtbar. Aktenzeichen: 21 B 74/24, 21 B 75/24, 21 B 76/24 (I. Instanz: VG Düsseldorf 28 L 3333/23, 28 L 3345/23, 28 L 3349/23) +++ Mehr hierzu und zu weiteren Wolfsthemen

  • Fundstücke - Füchse in der Schotenheide

    ... über die Rolle des Fuchses im Ökosystem Hören - |Nur wenige Gehminuten von unserem Haus entfernt beginnt die Schotenheide, ein weitläufiges, unzerschnittenes Waldgebiet, in dem das Naturschutzgebiet „Moor in der Schotenheide“ und das Naturdenkmal „Schwedenschanze“ als besonders schützenswerte Einsprengsel liegen. Prägten früher ausgedehnte Heideflächen das Landschaftsbild, so wechseln sich heute kleine strukturreiche Mischwälder mit monotonen Kiefernforsten ab, hier und da öffnet sich der Blick auf Grünland und Äcker, auf denen vorwiegend Mais angebaut wird. Hier drehe ich in meiner Mittagspause häufig eine Waldrunde, um mir die Beine zu vertreten, frische Luft zu schnappen und den Kopf frei zu bekommen, bevor es wieder an den Schreibtisch geht. Zu dieser Tageszeit sind nur wenige Menschen unterwegs und an diesem trüben und stürmischen Februartag machen sich auch die Tiere rar. Ab und zu ist der Warnruf eines Buntspechtes zu hören, ein Baumläufer sucht am Stamm einer knarrenden Kiefer nach Nahrung und in den Erlenkronen am Graben zwischert und schwätzt ein Zeisigschwarm. Plötzlich lenkt das tiefe „kroak“ der Kolkraben meine Aufmerksamkeit auf ein lichtes Waldstück, in dem ein monumentaler Hochsitz steht. Rund fünfzehn Ra­ben fliegen laut rufend zwischen den Kiefern umher – ein sicheres Zeichen für einen reich gedeckten Tisch. In der Vergangenheit habe ich dort wiederholt Knochen, Fellreste und Eingeweide von Rehen und Damwild gefunden, auch Fallwild wurde dort manchmal abgelegt. Doch dieses Mal trifft mich der An­blick, der mich nur wenige Meter vom Waldrand entfernt erwartet, unvorberei­tet. Vier Füchse liegen nebeneinander am Wegesrand auf dem Waldboden und zeugen von dem sonntäglichen Vergnügen des Jagdpächters, das offenbar darin besteht, mitten in der Paarungszeit Füchse zu töten. Für mich ist dieses sinn­lose Ge­metzel ein Akt der Barbarei, dem im letzten Jagdjahr bundesweit mehr als 400.000 Füchse zum Opfer fie­len. Dabei ist längst er­wiesen, dass die Fuchsjagd ökolo­gisch sinnlos ist, weil Füchse als „Gesund­heitspolizei“ eine wichtige Rolle im Öko­system spielen. Sie erbeu­ten reaktionsschwache und kranke Kleintiere und sorgen so dafür, dass sich die Gene starker und reaktionsschneller Tiere ver­mehren und die Ausbreitung hochinfektiöser viraler und bakterieller Krank­heiten wie bei­spielsweise Myxomatose (Kanin­chen) und Tularämie (Hasen) eingedämmt wird. Als Aasfresser gehören Füchse zu den Schlüsselarten mit essenzieller Funktion im Nahrungs­netz und sind für die Gesundheit von Tie­ren und Men­schen unentbehr­lich. Sie vertil­gen jähr­lich zwischen drei- und viertausend Mäuse und verringern so in er­heb­lichem Maße Fraßschäden in land- und forstwirt­schaftlichen Kulturen, die paradoxerweise mit erhebli­chem finanzi­ellen Aufwand vor Rehen und Hirschen geschützt werden, wäh­rend man gleichzeitig massenweise den wichtigsten Gegenspieler von Mäu­sen tötet. Doch sind Füchse als wichtiger Be­standteil des ökologischen Kreislaufes nicht nur für die Regenerie­rung und Stabilisierung der Öko­systeme unverzichtbar, sie haben ebenso wie ihre großen Verwandten, die Wölfe, die menschliche Fantasie und Kreativität seit jeher in den unterschiedlichsten Kulturkreisen in­spiriert. Als Charaktereigenschaften werden dem sozialen Vierbeiner in unzäh­ligen Mythen, Fabeln, Märchen, Erzählungen und Comics Fürsorglichkeit und Aufopferungsbereitschaft, vor allem aber List und Schläue zugeschrieben, die sich je nach Situation als Heimtücke und Verschlagenheit oder als Weitsicht und Klugheit manifestieren. Gerade diese Ambivalenz ist es, die den scheuen, verspielten und anpassungsfähigen Beutegreifer zu einem faszinierenden Sym­pathieträger gemacht hat, dem heute weite Teile der Bevölkerung – nicht zu­letzt aufgrund seiner Schönheit – positiv gegenüberstehen. Nur ein Großteil der Jägerschaft hält wider alle Vernunft und Moral an der überkommenen Fuchs­jagd fest und stellt Reineke mit Nachtsichtgeräten und Nachtzieltechnik sowie geradezu perfiden Methoden wie der Bau- und Fallenjagd nach, gegen die auch der schlauste Vertreter seiner Art keine Chance hat. +++ Von der gleichen Autorin: Sonntagsspaziergang im Moor - auf den Spuren der Wölfe

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